Ablauf bei defekten Samsung Chromebook's und Samsung TAB's in der Gewährleistung



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Ansprechpartner bei 3 maliger falscher PIN Eingabe bei T-Mobile SIM Karten: Sollte Sie Ihren PIN 3x Falsch eingegeben haben und Sie haben keinen PUK Code mehr, dann wenden Sie sich an die T-Mobile Hotline 0676 / 20 333. Geben Sie hier Ihre Rufnummer durch und das Kennwort: FUSSBALL bekannt. Ablauf bei defekten Samsung Chromebook's und Samsung TAB's in der Gewährleistung Ihr Samsung Chromebook bzw. Samsung Tab 10.1 verfügt über eine 24 Monats Gewährleistung. Einfach das Formblatt für Geräteschäden ausfüllen, die Original Rechnung kopieren, eine detaillierte Fehlerbeschreibung beilegen und samt dem defekten Gerät an Handyshop St. Florian, Badhöring 49, 4782 St. Florian z.h.: Herrn Günter Schmidseder schicken. Beim Postversand darauf achten, dass das Gerät sicher und gepolstert eingepackt ist. Unsere Technik wird sich um eine rasche Abwicklung bemühen und Ihnen das Reparierte Gerät Retour schicken. Urgenzen können über die Tel: 0676 / 84 1234 478 abgewickelt werden. Um eine rasche Urgenz einleiten zu können benötigen wir Namen und die Seriennummer des Gerätes. Ablauf bei Geräteschäden Samsung Chromebook's und Samsung TAB's über die Versicherung Abwicklung bei Schadensfall über die Geräteschutzversicherung. (siehe Deckungstabelle) Ihr Samsung Gerät Verfügt über eine 3 Jahres Geräteschutzversicherung. Diese Polizze besteht aus der Originalrechnung (Beilage Paket) über das betreffende Gerät inkl. dem Geräteschutz und diesem Folder. Das Formblatt für Geräteschäden einfach ausfüllen, die Orig. Rechnung beilegen und samt dem defekten Gerät an Handyshop St. Florian, Badhöring 49, 4782 St. Florian zh: Herrn Günther Schmidseder schicken. Beim Postversand darauf achten, dass das Gerät sicher und gepolstert eingepackt ist. Hier alles genau ausfüllen. Angemeldete Schäden ohne genauer Schadens- oder Tathergangs- Beschreibung werden NICHT bearbeitet und sind bis zur vollständigen Klärung nicht gedeckt. Urgenzen können über die Tel: 0676 / 84 1234 478 Frau Lisa Altenberger abgewickelt werden. Deckungstabelle: Der Geräteschutz hat keine "All-Risk" Deckung. Alle gedeckten Ursachen sind in der Deckungstabelle vollständig aufgelistet (taxative Aufstellung). Entsprechende Obliegenheiten, Nutzungsbedingungen und Ausschlüsse stehen unter Punkt 3.6. und 3.7.

Der Geräteschutz deckt unvorhersehbare und plötzlich eingetretene Hardwareschäden durch folgende Ursachen: Ungeschicklichkeit des Versicherungsnehmers (Sturz, Bruch, Flüssigkeiten) mit Selbstbehalt (unter Ausschluss von Schäden durch nicht sorgsame, vorausschauende Verwahrung, Benutzung etc.) Mechanisch einwirkende Gewalt durch Gegenstände aller Art ohne Eigen- oder Fremdverschulden Implosion oder sonstige Wirkung unter Unterdruck Wasser oder Feuchtigkeit durch Elementarschäden, Schäden an Gebäuden (Rohrbruch, etc.) Elementarschäden wie Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwemmung, Lawinen Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art sowie Schäden durch Feuerlöschung Versengen und Verschmoren, Rauch und Ruß durch äußere Einwirkung Indirekter Blitzschlag Unmittelbare Wirkung elektrischer Energie infolge Erdschluss, Kurzschluss, Überspannung etc. Material- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Herstellergarantie Über- oder Unterspannung, elektrische Aufladung, elektromagnetische Störung Schadensabwicklung: Der Geräteschutz gilt unabhängig von vorangegangenen oder gültigen Herstellergarantien als Bring-In- Schutz. Bei Schäden an Geräten, die laut Konsumentenschutzgesetz eine Vor-Ort-Reparatur bedingen, ist die weitere Vorgangsweise mit dem Händler zu vereinbaren. Zur gültigen Anmeldung eines Schadens muss der Versicherungsnehmer neben dem defekten Gerät unbedingt auch die Versicherungspolizze zu seinem Händler mitnehmen. Diese Polizze besteht aus der Originalrechnung über das betreffende Gerät inkl. dem Geräteschutz und diesem Folder. Bei jedem Schaden muss ein Schadensformular ausgefüllt werden. Der Schadenshergang ist vom Versicherungsnehmer selbst zu formulieren und in das Schadensformular einzutragen (ausgenommen Material- und Herstellungsfehler). Dabei sind folgende Punkte genau und vollständig anzugeben: Wer hat den Schaden verursacht - mit Angabe der Person (inkl. der eventuellen Angabe wessen Kind oder Haustier den Schaden verursacht hat) Wann und wo ist der Schaden entstanden - mit Angabe von Datum, Uhrzeit, Ort und Land Wie oder wodurch ist der Schaden entstanden - mit Angabe der tatsächlichen, ursprünglichen Ursache Was ist beschädigt - mit Angabe von Gerät und Beschädigung laut Versicherungsnehmer Sonstige Schutzbedingungen: 1. Der Versicherungsnehmer ist für das gekaufte und geschützte Gerät auch verantwortlich. Dies schließt einen sorgsamen, sorgfältigen Umgang mit dem Gerät sowie eine sichere, vorausschauende Verwahrung, auch während des Transportes oder Tragens, mit ein. Als Beispiel ist ein Schaden durch eine Nutzung des geschützten Gerätes in einer laufend feuchten oder staubigen Umgebung bzw. im Regen nicht unvorhersehbar sondern klar vorhersehbar. Diese Benutzung des Gerätes entspricht auch nicht den Herstellervorschriften. Weiters kann es durch eine nicht sorgsame Verwahrung des Gerätes zu Flüssigkeits-, Sturz- oder Bruchschäden (z.b. Mitwaschen in der Waschmaschine, ungesichertes Tragen in Hosen- oder Hemdtaschen etc.) kommen. Diese Schäden kann der Geräteschutz, neben anderen Risiken, nicht abdecken. Da es bei diesen Schäden auch meist zu einem Datenverlust (Handy-Daten, Musiktitel, Photos etc.) kommt, sollte schon beim Kauf des Gerätes an ein entsprechendes, den Nutzungsgewohnheiten angepasstes, Tragezubehör gedacht werden. Das können robuste, eventuell wasserfeste, Handy- oder Phototaschen, aber auch Hüft- oder Armgurte für den Kunden sein, der auch beim Sport nicht auf das Telefonieren, Photographieren oder Musik hören verzichten will. 2. Ihrer Bauart nach transportable Geräte (bewegliche Geräte wie Notebooks, Fotogeräte, Handys, MP3- Player etc.) müssen während des Transportes/Tragens ordnungsgemäß gesichert und verwahrt sowie laufend beaufsichtigt sein. 3. Ein Gerät, das einer gewerblichen Nutzung unterliegt, gilt nur dann als geschützt, wenn es aufgrund der Herstellerangaben auch für eine solche geeignet ist.

4. Schäden sind durch den Versicherungsnehmer nach Kenntnis unverzüglich (1-2 Werktage), jedenfalls vor Ablauf des Geräteschutz-Paketes, zu melden. 5. Der Geräteschutz bezieht sich immer auf den jeweiligen Auslieferungszustand bzw. die Auslieferungskonfiguration des Gerätes, ohne nachträgliche Umbauten bzw. Aufrüstungen, in einer einzelnen Herstellerverpackung. In diesem Sinne sind das Gerät, modulare Set-Geräte oder das Originalzubehör auch nur im Rahmen dieser einzelnen Original-Herstellerverpackung geschützt. 6. Die Prämie sowie die Deckung für das Gerät bezieht sich immer auf den Verkaufspreis des Gerätes inkl. Mehrwertsteuer ohne Stützungen (z.b. durch Hersteller oder Provider). 7. Schäden durch Ungeschicklichkeit des Versicherungsnehmers sind bei geschützten Geräten auch während der Herstellergarantie gedeckt. 8. Der Geräteschutz ist nur mit der Originalrechnung (keine Kopien) gültig. 9. Es gilt eine subsidiäre (nachrangige) Haftung als vereinbart. Garantien und/oder Gewährleistungen der Gerätehersteller für Geräte oder Geräteteile sind vorrangig leistungspflichtig. Andere bestehende Versicherungen, Haftungen oder vertragliche Verpflichtungen Dritter gehen im Schadenfall vor. In diesen Fällen kann erst nach Nachweis der erfolglosen Inanspruchnahme eine Schadensregulierung durch den Geräteschutz erfolgen. Eventuelle Differenzen zu anderen Haftungen (z.b. Zeitwert auf Neugerätewert) werden durch den Geräteschutz gedeckt. 10. Durch hierzu befugte Fachleute durchgeführte Arbeiten (Lieferung, Installation, Aufbau etc.) unterliegen ausschließlich deren Haftung. 11. Falls während des Deckungszeitraumes des Geräteschutz-Paketes das geschützte Gerät getauscht wurde (z.b. Garantietausch durch Hersteller etc.) müssen bei Einforderung einer Leistung auch die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg etc.) vorgelegt werden. Ausschlussbeispiele (keine Deckung / kein Schutz): Keine Deckung besteht insbesondere bei den im Folgenden angeführten Umständen. Diese Aufzählung ist, da ein Schutz nur nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Folders besteht, nicht vollständig (nicht taxativ). 1. Mit Ausnahme von leichter Fahrlässigkeit (Ungeschicklichkeit) besteht keine Deckung bei Eigen- oder Fremdverschulden. 2. Im Rahmen der Ungeschicklichkeit ist nur die leichte Fahrlässigkeit gedeckt. Jeglicher Schaden, der durch grobe Fahrlässigkeit, Missbrauch, mutwillige Beschädigung, Vorsatz, unsachgerechten Gebrauch, unsachgemäße Verwahrung oder vorhersehbar entstanden ist, gilt als Verletzung der Sorgfaltspflicht, daher vom Versicherungsnehmer in Kauf genommen und ist nicht gedeckt. 3. Schäden oder Kosten aus Material- und Herstellungsfehlern innerhalb der Herstellergarantie sind nicht gedeckt. 4. Schäden an der Software (auch Betriebssysteme, Firmware, Treiber, Hilfsprogramme etc.) sind nicht gedeckt. Der Versicherungsnehmer ist für die Programme, die Treiber, den Datenbestand und deren Funktionsfähigkeit selbst verantwortlich. Daten- und Softwarebestandverluste aus den angeführten Schadensursachen können nicht geltend gemacht werden. Ebenso werden die Reparaturkosten für Probleme mit Software und Betriebssystemen, Viren, Kompatibilität, Datenrettung, Wiedereinspielen, Aufsetzen, Datenwiederbeschaffung etc. nicht ersetzt. 5. Kosten durch Schäden, die keine Hardwareschäden sind oder sich nachträglich als keine Hardwareschäden erweisen, sind nicht gedeckt. Dies betrifft auch eventuelle Kosten (Bearbeitungs-, Überprüfungs-Analysegebühren etc.) von Schadensanalysen ohne feststellbaren Hardwarefehler. 6. Wechseldatenträger, Hilfs- und Betriebsstoffe, Werkzeuge aller Art, vom Hersteller als Verbrauchsmaterial oder Verschleißteil Definiertes, jedenfalls aber externe Tastaturen, Mäuse, Fernbedienungen, Akkus, Batterien, Toner, Fuser, Tinte, Kohlebürsten, Keilriemen, Faltenbalge, Trommeln, Dichtungen, Lager und alle damit untrennbar verbundenen Teile, Lampen etc. sind nicht gedeckt. Dies betrifft auch sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Geräte erfahrungsgemäß ausgewechselt werden müssen. 7. Externes Zubehör, das laufend mechanischen Belastungen ausgesetzt ist, wie Tastaturen und Mäuse sowie Zugaben und Werbegeschenke sind nicht gedeckt, auch wenn diese mit dem geschützten Gerät verpackt sind.

8. Schäden durch die Verwendung des geschützten Gerätes außerhalb der vom Hersteller angegebenen Zwecke und Betriebsvorschriften sowie Schäden, die den vom Hersteller vorgegebenen Betrieb des Gerätes nicht beeinträchtigen (Schäden wie Schrammen, Kratzer etc.), sind nicht gedeckt. 9. Defekt angelieferte Geräte sowie Serienfehler des Herstellers sind nicht gedeckt. 10. Es wird kein Ersatz für Haftpflicht-, Sachfolge- und Vermögensschäden geleistet. Ebenso sind Schadens-Folgeschäden in keinem Fall gedeckt. Es wird nur der Geräte-Primärschaden bzw. der primäre Schadenshergang für eine Schadensbeurteilung bzw. Deckung herangezogen. 11. Schäden bzw. Wertminderung durch normale, übliche Abnützung und Verschleiß; Schäden durch langfristige chemische, thermische, mechanische, elektrische oder elektromagnetische Einwirkungen auf das geschützte Gerät und/oder daraus entstehende Korrosion, Oxidation, Erosion und Ablagerungen sind nicht gedeckt. 12. Kosten für Service, Justage- und Reinigungsarbeiten werden nicht ersetzt. Dies gilt auch bei einer allmählichen Verschlechterung der Geräteleistung. 13. Ein Schadensfall, der durch Feuchtigkeit verursacht wurde, ist nur dann, im Sinne des vorliegenden Schutzproduktes, als solcher zu betrachten, wenn sich auch umgehend eine Funktionsstörung bzw. ein Funktionsverlust nach einem eindeutigen Schadensereignis einstellt. Wird das Gerät in der Folge weiter verwendet bzw. liegt kein umgehender Funktionsverlust oder kein eindeutiges Schadensereignis vor, entsteht der Schaden durch Korrosion, Oxidation, Erosion oder Ablagerungen aller Art und wird durch den Geräteschutz nicht gedeckt. 14. Schäden durch dritte Personen, durch Reparaturversuche oder Eingriffe dritter Personen bzw. durch Personen ohne entsprechende Autorisierung sind nicht gedeckt. Als dritte Person gilt jede Person oder Firma, die weder der Versicherungsnehmer noch die Versicherung ist. Ausgenommen davon sind vom Hersteller oder der Versicherung autorisierte Serviceunternehmen. 15. Schäden durch Haus-, Nutz- oder Wildtiere sind von einer Deckung ausgeschlossen. 16. Schäden durch die Verwendung von schadhaftem oder falschem, externen Zubehör (z.b. Halterungen, Unterwassergehäuse) sind nicht gedeckt. 17. Schäden durch Verlieren, Vergessen, unbeaufsichtigtes Liegenlassen oder durch ein Verschwinden des Gerätes sind nicht gedeckt. Ein späteres Wiederfinden kann nicht berücksichtigt werden und impliziert keinesfalls eine Deckung eventueller Schäden. 18. Schäden, die angemeldet werden, jedoch durch die Nichteinbringung des Gerätes nicht nachgewiesen werden können, sind nicht gedeckt. Ausgenommen davon sind Schäden durch die gänzliche Zerstörung des Gerätes durch höhere Gewalt. 19. Zusätzlich bzw. nachträglich gekauftes Zubehör oder Aufrüstungen sind nicht gedeckt. 20. Kalkschäden jeder Art gelten als unsachgerechter Gebrauch des Gerätes bzw. als Verschleiß und sind nicht gedeckt. 21. Schäden durch Schweiß oder Kondenswasser sind nicht gedeckt. 22. Schäden bei oder durch sportliche Betätigungen sind nicht gedeckt. Diese Betätigungen verstehen sich im Rahmen dieses Vertrages als Risikoerhöhung. Ausgenommen davon sind Geräte, welche vom Hersteller für den sportlichen Einsatz vorgesehen und durch entsprechendes Zubehör geschützt sind. 23. Jegliche Risikoerhöhung zum normalen Gebrauch oder zu den normalen Umständen eines Gebrauches des geschützten Gerätes im Rahmen der in diesem Vertrag festgelegten Deckungen (z.b. Wohnsitz in Hochwassergebieten) ist anzumelden, wird im Anlassfall einzeln geprüft und etwaig genehmigt. Bei Unterlassung gelten Schäden infolgedessen als nicht gedeckt. 24. Schäden denen kein eigenständiger Vorfall zugeordnet werden kann, gelten als Allmählichkeitsschäden (Umwelt und/oder benutzungsbedingt) und sind nicht gedeckt. Hiervon ausgenommen sind Schäden durch Material und Herstellungsfehler. 25. Schäden durch den Einsatz oder die Inbetriebnahme eines Gerätes, dessen Reparaturbedürftigkeit dem Versicherungsnehmer bekannt sein musste, finden keine Deckung. 26. Für jedes privat oder gewerblich genutzte Gerät gelten die, vom jeweiligen Hersteller vorgegebenen, Produktionsmengen, Betriebsstunden, Nutzungsvorschriften- und -mengen etc. Werden diese Vorgaben überschritten gilt dies als unsachgemäßer Gebrauch des Gerätes und wird vom Geräteschutz nicht gedeckt. 27. Für die Beurteilung bzw. Bewertung ob ein Schaden als gedeckt gilt oder nicht, ist die genaue Information über die Ursache des Schadens und den Schadenshergang unbedingt erforderlich. Der Versicherungsnehmer ist für das geschützte Gerät verantwortlich. Dies schließt auch eine sorgsame und

vorausschauende Verwahrung mit ein. Ein Schadensfall bei dem diese, dem Versicherungsnehmer zumutbare, Sorgfalt außer Acht gelassen wurde, findet keine Deckung. Beschwerden bei Nichtdeckung: Beschwerden können an info@itonia.com, an die sachlich zuständige Schlichtungsstelle oder an die Aufsichtsbehörde gerichtet werden. FAQ Die SIM Karte bucht sich nicht im T-Mobile Netz bzw. A1 Netz ein? Das Samsung Gerät noch einmal Ausschalten und mind. 30 Sek. bis zum Einschalten warten. Sollte sich das Gerät nach dem Einschalten nicht Einbuchen einfach an unsere Hotline wenden: 0676 / 84 1234 478. Das Gerät reagiert nicht mehr? Hier kann man selber versuchen das Gerät zurück zu setzen. (siehe Anleitung im Downloadbereich) Sollte es mit dieser Lösung nicht mehr Funktionstüchtig gemacht werden an unsere EDV Betreuung wenden. Der PIN Code wurde 3x Falsch eingegeben. Was tun? Hier wird man dann aufgefordert den PUK1 Code einzugeben. Sollte man diesen nicht mehr in den Unterlagen auffinden einfach die T-Mobile Hotline 0676 / 20 333 kontaktieren. Geben Sie hier Ihre Daten- Rufnummer und das Kennwort: FUSSBALL bekannt. Sie erhalten sofort den PUK1 Code. Einfach eingeben, neuen PIN Code vergeben und Fertig.