Neuordnung der ärztlichen Bedarfsplanung



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Transkript:

Neuordnung der ärztlichen Bedarfsplanung Wissenschaftliches Gutachten im Auftrag der Patientenvertretung im G-BA nach 140f SGB V IGES Institut Berlin, 5. Juni 2012 I G E S I n s t i t ut G m bh w w w. i ges.de Friedrichstraße 180 10117 Berlin Germany +49 30 230 80 90 +49 30 230 80 911

Übersicht 1. Bedarfsplanung im Status Quo 2. Neubestimmung der Norm-Verhältniszahlen für das ärztliche Angebot 3. Neubestimmung regionaler Planungswerte und prospektive Orientierung der Planungswerte 4. Kapazitätsverteilung in der Fläche 5. Verfahren zur Umsetzung der Bedarfsplanung und Prüfung der Planungsergebnisse auf regionaler Ebene der Patientenvertretung nach 140f SGB V Seite 2

Funktion der Bedarfsplanung Festlegung von Soll-Werten für das Einwohner-Arzt-Verhältnis Wieviele Einwohner soll ein ambulant tätiger Arzt differenziert nach Fachgruppen normalerweise versorgen? Feststellung, welche Regionen als angemessen, über- oder unterversorgt gelten. der Patientenvertretung nach 140f SGB V Seite 3

Bedarfsplanung heute Die Soll-Werte entsprechen historischen Einwohner-Arzt- Verhältnissen der 1990er Jahre, differenziert nach Regionstypen. Folge: Den Einwohnern ländlicher Regionen werden verhältnismäßig deutlich weniger Ärzte zugestanden als Einwohnern in Städten und Ballungsgebieten. Kritik: Lange Wartezeiten und Anfahrtswege gerade auch dort, wo Versorgungsbedarf überdurchschnittlich hoch ist Bedarfsplanung ist nicht zukunftsorientiert: berücksichtigt nicht erwartete demographische Veränderungen der Patientenvertretung nach 140f SGB V Seite 4

Vergleich Kernstadt Ländlicher Kreis Beispiel Orthopäden, Thüringen (2010) Ländlicher Kreis (Hildburghausen) Kernstadt (Jena) Ländlicher Kreis auf Kernstadt-Niveau (Hildburghausen) Einwohner 67.816 104.449 67.816 Einwohner je Orthopäden (Soll) 31.398 13.009 13.009 Anzahl Orthopäden (Soll) 2,2 8,0 5,2 Anzahl Orthopäden (Ist) 3 9 3 Einwohner je Orthopäden (Ist) 22.605 11.605 22.605 Versorgungsgrad 138,9% 112,1% 57,5% der Patientenvertretung nach 140f SGB V Seite 5

Planungsebene und Verfahren des Konzepts zur Neuordnung der Bedarfsplanung Planungsebene zentral Selbstverwaltung (G-BA) dezentral KVen, Landesausschüsse, Regionen berücksichtigte Faktoren bedarfsbezogen regionale Einwohnerzahl Alters-/Geschlechtsstruktur Morbidität sozioökonomische Situation Erreichbarkeit Entfernung Infrastrukturell u.a. Verkehrsanbindung Öffnungszeiten/ Arbeitszeiten barrierefreier Zugang Versorgungsschwerpunkte angrenzende Sektoren Verfahren Norm-Verhältniswerte regionale Planungswerte Verteilungsplanung Hausärzte wohnortnahe Fachärzte Prüfung und ggf. Anpassung der Planungsergebnisse Quelle: IGES der Patientenvertretung nach 140f SGB V Seite 6

Ermittlung des Mehr- oder Minderbedarfs einer Region: regionaler Bedarfsindex Kreis XY Altersstruktur + Sozioökonomische Faktoren (Arbeitslosenquote, Einkommensarmut) + Morbidität (Pflegebedarf, Mortalität) Regionaler Bedarf < 100% > 100% der Patientenvertretung nach 140f SGB V Seite 7

Überdurchschnittlicher Versorgungsbedarf am Beispiel des Kreises "Altenburger Land" (Thüringen) Bedarfsfaktoren Durchschnittsalter (2008) Altersstruktureffekt: Ausg. p.a. je Vers. gem. RSA-Profil Erwachsene (15+) Landkreis Altenburger Land Frauen: 49,5 Männer: 44,8 Arbeitslosenquote (2008) 17,6 % monatliches verfügbares Haushaltseinkommen pro Kopf (2007) Anzahl Pflegebedürftige je 10.000 Einwohner (2007) Bundesdurchschnitt Frauen: 44,4 Männer: 41,2 351 330 7,8 % (insg.) 13,1 % (Ost) 1.235 1.540 357,6 284,4 Bedarfsindex Erwachsene für Altenburger Land: +4,5 % der Patientenvertretung nach 140f SGB V Seite 8

Regionen mit mittlerem Bedarf bestimmen das Norm-Verhältnis Kreis Bundesland Bedarfsindex Kreis 1 Bayern -4,16% Kreis 2 Baden-Württemberg -3,81% Kreis 3 Baden-Württemberg -3,78% Kreis 4 Bayern -3,50% Kreis 5 Niedersachsen -3,41% Kreis 151 Nordrhein-Westfalen -0,60% Kreis 152 Niedersachsen -0,58% Kreis 153 Niedersachsen -0,57% Kreis 193 Rheinland-Pfalz -0,04% Kreis 194 Bayern 0,00% Kreis 195 Nordrhein-Westfalen 0,01% Kreis 196 Nordrhein-Westfalen 0,02% Kreis 197 Rheinland-Pfalz 0,04% Kreis 250 Hessen 0,53% Kreis 251 Niedersachsen 0,57% Kreis 252 Thüringen 0,60% Kreis 408 Niedersachsen 4,20% Kreis 409 Sachsen-Anhalt 4,26% Kreis 410 Thüringen 4,46% Kreis 411 Sachsen-Anhalt 4,54% Kreis 412 Sachsen 4,66% Prinzip der Normsetzung: Die Norm-Verhältniszahlen sollen den Einwohner-Arzt-Relationen entsprechen, die heute in Regionen mit durchschnittlichem Versorgungsbedarf realisiert werden. Bedarfsmittleres Viertel Ø Einwohner Arzt Norm-Verhältniszahl der Patientenvertretung nach 140f SGB V Seite 9

Regionale Planungswerte variieren ausschließlich nach Bedarfsunterschieden Norm-Verhältniszahl x Regionaler Mehr- oder Minderbedarf in % Sollzahl Ärzte nach Region (heute) Bevölkerungsprognose Sollzahl Ärzte nach Region (2025) der Patientenvertretung nach 140f SGB V Seite 10

Vergleich Kernstadt Ländlicher Kreis nach Anwendung Reformkonzept Beispiel Orthopäden, Thüringen (2010) Ländlicher Kreis (Hildburghausen) Kernstadt (Jena) Einwohner 67.816 Einwohner je Orthopäden (Soll) Status Quo Reformkonzept Status Quo Reformkonzept 60.523 (Alter 15+) 104.449 92.745 (Alter 15+) 31.398 15.302 13.009 15.302 Bedarfsindex - +1,2% - -0,9% Anzahl Orthopäden (Soll heute) Anzahl Orthopäden (Soll 2025) 2,2 4,0 8,0 6,0-3,4-6,2 der Patientenvertretung nach 140f SGB V Seite 11

Regionale Verteilungsplanung sichert Wohnortnähe und Erreichbarkeit Regionaler Planungswert Busverbindung? Umsiedlung? 5 km? der Patientenvertretung nach 140f SGB V Seite 12

Verteilungsplanung Hausärzte: Kategorisierung von Gemeinden am Beispiel des Kreises Altenburger Land (Thüringen) Quelle: IGES; Hausarztpraxen nach Gemeinde beruhen auf Online-Arztsuche der KV-Thüringen 15.12.2011 der Patientenvertretung nach 140f SGB V Seite 13

Planungsebene und Verfahren des Konzepts zur Neuordnung der Bedarfsplanung Planungsebene zentral Selbstverwaltung (G-BA) dezentral KVen, Landesausschüsse, Regionen berücksichtigte Faktoren bedarfsbezogen regionale Einwohnerzahl Alters-/Geschlechtsstruktur Morbidität sozioökonomische Situation Erreichbarkeit Entfernung Infrastrukturell u.a. Verkehrsanbindung Öffnungszeiten/ Arbeitszeiten barrierefreier Zugang Versorgungsschwerpunkte angrenzende Sektoren Verfahren Norm-Verhältniswerte regionale Planungswerte Verteilungsplanung Hausärzte wohnortnahe Fachärzte Prüfung und ggf. Anpassung der Planungsergebnisse Quelle: IGES der Patientenvertretung nach 140f SGB V Seite 14

Regionale Ebene Bundesebene Verfahrensschritte der Umsetzung der Bedarfsplanung im Überblick G-BA Bedarfsplanungsrichtlinie Norm-Verhältniszahl Bedarfsindex-Werte je Planungsregion KVen Bedarfspläne Verteilungsplanung Vgl. mit IST und ggf. Konsequenzen (z. B. Auf-/Abbau von Arztsitzen) Kreistage überprüfen die Verteilungsplanung veröffentlichen Informationen nehmen Einsprüche der Bürger und Patientenvertreter entgegen machen Vorschläge für Modifikationen Landesausschüsse beraten die Bedarfspläne ( 99 Abs.3) entscheiden bei fehlendem Einvernehmen zwischen KV und Kranken-/Ersatzkassen prüfen ggf. Modifikationsvorschläge der Kreistage und entscheiden Begründung der Entscheidung ggü. Kreistag Stellungnahme, ggf. Beanstandung von Bedarfsplänen Landesbehörden Patientenvertreter Mitberatungsrecht ( 140f Abs. 3) Stellungnahme ( 99) der Patientenvertretung nach 140f SGB V Seite 15

www.iges.de