AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, 10.03.2008 Jahrgang/ Nummer XXXVII/11 Teil I Bekanntmachungen des Landratsamtes Die Wahlleiterin des Landkreises Kitzingen B e k a n n t m a c h u n g der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses für die Wahl des Kreistags Landrats am Sonntag, 02. März 2008 Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) findet statt. am Mittwoch, den 19. März 2007, um 15:00 Uhr im Landratsamt Kitzingen, Zi.-Nr. 1/12.13 (Besprechungszimmer der Landrätin) Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht. Kitzingen, den 05.03.2008 Bischof Kreiswahlleiterin - 71 -
24-200 Aufnahme in das Berufsvorbereitungsjahr am Schulort Ochsenfurt Das Berufsvorbereitungsjahr unterstützt Schulabgänger bei der Suche nach einer geeigneten Berufsausbildung in den Bereichen Verkauf, Ernährung, Hauswirtschaft und Kinderpflege. Projektorientierter Unterricht und regelmäßige gezielte Betriebspraktika helfen bei der beruflichen Orientierung und erleichtern die Berufsfindung. Die Berufsschulpflicht wird erfüllt. Anmeldungen: Im Sekretariat der Staatlichen Beruflichen Schulen 97199 Ochsenfurt, Pestalozzistr. 4 montags bis donnerstags: von 08.00 bis 15.00 Uhr ab 18.02.08 bis 30.04.08 Vorzulegen sind: 1 Lebenslauf, Passbild, letztes Schulzeugnis Im Sinne des aktiven Umweltschutzes bitten wir, keine Bewerbungsmappen und keine Plastikhüllen zu verwenden. Telefonische Anfragen unter 09331/9813-0 E.Mail: verwaltung@bs-kt-och.de Homepage: http: //www.bs-kt-och.de - 72 -
Aufnahme in das Berufsgrundschuljahr für Agrarwirtschaft am Schulort Ochsenfurt Das Berufsgrundschuljahr ist Voraussetzung für die Ausbildung zum Landwirt und Winzer, wird als erstes Ausbildungsjahr angerechnet und findet in Vollzeitunterricht statt. Der Nachweis eines Ausbildungsbetriebes ist erst im zweiten Ausbildungsjahr nötig, das dann in Teilzeitunterricht an unserer Schule stattfindet. Bei erfolgreichem Abschluss des Berufsgrundschuljahres ist die Berufsschulpflicht erfüllt, falls die Ausbildung nicht fortgesetzt wird. Anmeldungen: Im Sekretariat der Staatlichen Beruflichen Schulen 97199 Ochsenfurt, Pestalozzistr. 4 montags bis donnerstags: von 08.00 bis 15.00 Uhr ab 18.02.08 bis 30.04.08 Vorzulegen sind: 1 Lebenslauf, Passbild, letztes Schulzeugnis. Im Sinne des aktiven Umweltschutzes bitten wir, keine Bewerbungsmappen und keine Plastikhüllen zu verwenden. Telefonische Anfragen unter 09331/9813-0 E.Mail: verwaltung@bs-kt-och.de Homepage: http: //www.bs-kt-och.de Durch die Zunahme von Auszubildenden im Agrarbereich vom Untermain (Aschaffenburg / Miltenberg), die unsere Schule besuchen und nicht täglich nach Hause fahren können, benötigen wir dringend Übernachtungsmöglichkeiten in Ochsenfurt und Umgebung. Die Schüler besuchen in der Regel von Montag bis Freitag unsere Schule und fahren am Wochenende nach Hause. Interessenten, die einen Schüler/eine Schülerin im Rahmen eines Mietverhältnisses aufnehmen können, werden gebeten, mit uns Kontakt aufzunehmen. - 73 -
Anmeldungen zur Aufnahme in die Berufsfachschule für Hauswirtschaft Berufsfachschule für Kinderpflege Ochsenfurt 1. Die Berufsausbildung zur/zum "Hauswirtschaftshelfer/in" (2 Jahre Vollzeit) "Hauswirtschafter/in" (3 Jahre Vollzeit) oder davon 1-2 Jahre im Ausbildungsbetrieb und Berufsschule ist empfehlenswert für Jugendliche mit Hauptschuloder Realschulabschluss, die eine qualifizierte Ausbildung mit vielen Einsatz- und Weiterbildungsmöglichkeiten suchen oder den mittleren Schulabschluss anstreben, der bei einem Notendurchschnitt bis 2,5 im Abschlusszeugnis und der Note 3 in Englisch verliehen wird. 2. Die Berufsausbildung zur/zum "Kinderpfleger/in" (2 Jahre Vollzeit) ist empfehlenswert für Jugendliche mit Hauptschuloder Realschulabschluss, die den Beruf erlernen wollen, die Erzieherausbildung oder den mittleren Schulabschluss anstreben, der bei einem Notendurchschnitt bis 2,5 im Abschlusszeugnis und der Note 3 in Englisch verliehen wird. Das Arbeitsfeld umfasst verschiedene Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Der Beruf bietet außerdem eine gute Voraussetzung zur Ausbildung in Gesundheits- und Pflegeberufen. Anmeldungen: Im Sekretariat der Staatlichen Beruflichen Schulen 97199 Ochsenfurt, Pestalozzistr. 4 montags bis donnerstags: von 08.00 bis 15.00 Uhr ab 18.02.08 bis 30.04.08 Vorzulegen sind: Lebenslauf, Passbild, letztes Schulzeugnis Im Sinne des aktiven Umweltschutzes bitten wir, keine Bewerbungsmappen und keine Plastikhüllen zu verwenden. Telefonische Anfragen unter 09331/9813-0 E.Mail: verwaltung@bs-kt-och.de Homepage: http: //www.bs-kt-och.de Ochsenfurt, 14.02.2008 Buchen, OStD Schulleiter - 74 -
Teil II Bekanntmachungen anderer Behörden Landratsamt Würzburg - Untere Wasserrechtsbehörde - Az. 25-863-4/78 Och (St) Vollzug der Wassergesetze; Änderung der Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwasservorsorgungsanlage "Schwalbengraben II" in den Gemarkungen Marktbreit, Gnodstadt und Frickenhausen zur Wasserversorgung der Stadt Ochsenfurt Das Landratsamt Würzburg erlässt aufgrund des 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 19.08.2002 (BGBl I, Seite 3245) i. d. F. vom 03.05.2005 (BGBl I, Seite 1224) i. V. m. Art. 35 und 75 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) vom 19.07.1994 (GVBl Seite 822) i. d. F. vom 20.12.2007 (GVBl Seite 969) folgende V E R O R D N U N G : 1 Die Verordnung des Landratsamtes Würzburg vom 06.04.1981 (Az.: IV/5-641-Och-4/78), bekannt gemacht im Amtsblatt des Landkreises Würzburg Nr. 15 vom 20.05.1981, wird wie folgt geändert: 1.1 In 4 Abs. 1 und 3 der Verordnung werden die Worte "das Landratsamt Würzburg" ersetzt durch "die örtlich und sachlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde". 1.2 In 5 der Verordnung werden die Worte "des Landratsamtes Würzburg" ersetzt durch "der örtlich und sachlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde". Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Würzburg bzw. im Amtsblatt für den Landkreis Kitzingen in Kraft. 2 Landratsamt Würzburg Würzburg, 08.02.2008 Krug Ltd. Verwaltungsdirektor 31-092 - 75 -
Zweckverband für den Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Würzburg; Änderung der Verbandssatzung Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung hat am 11.12.2007 die Änderung des 16 Abs. 4 der Verbandssatzung (Feststellung der Jahresrechnung) beschlossen. Die Änderungssatzung ist im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 14.02.2008 (S. 37) veröffentlicht worden. Kitzingen, 04.03.2008 Tamara Bischof Landrätin 32-941/01.4-SchV4 Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes "Hellmitzheimer Bucht" für das Haushaltsjahr 2008 Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes "Hellmitzheimer Bucht" hat in ihrer Sitzung vom 22.11.2007 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen: Aufgrund der Art. 9 Abs. 9 BaySchFG und 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung: I. 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird im Verwaltungshaushalt und in den Einnahmen und Ausgaben auf 182 400 im Vermögenshaushalt festgesetzt. in den Einnahmen und Ausgaben auf 5 000 Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen. 2-76 -
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. a) Verwaltungsumlage 3 4 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2008 auf 153 664 festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2007 auf 112 Verbandsschüler festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1 372 festgesetzt. b) Investitionsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2008 auf 2 128 festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. 2. Der Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2007 mit insgesamt 112 Verbandsschülern zugrunde gelegt. 3. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 19 festgesetzt. Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. Abdeckungen von Mehrausgaben in einer Haushaltsstelle durch Minderung in einer anderen werden genehmigt. Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2008 in Kraft. Markt Einersheim, 04.03.2008 Gamm Schulverbandsvorsitzender 5 6 7-77 -
Das Landratsamt Kitzingen hat mit Schreiben vom 28.01.2008, Nr. 32-941/01.4-SchV4, die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. II. III. Der Haushaltsplan liegt vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Kitzingen an eine Woche lang in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Marktplatz 28, 97346 Iphofen, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Kitzingen, 07.03.2008 32-941/01.4-SchV10 Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Martinsheim für das Haushaltsjahr 2008 Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Martinsheim hat in ihrer Sitzung vom 11.12.2007 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen: Aufgrund der Art. 9 BaySchFG, Art. 40 ff. KommZG sowie der Art. 61 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung: Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt und I. 1 in den Einnahmen und Ausgaben mit 118 200 im Vermögenshaushalt ab. in den Einnahmen und Ausgaben mit 20 000-78 -
2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. A. Verwaltungsumlage 3 4 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von sonstigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2008 auf 79 000 festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes Martinsheim umgelegt. 2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stande vom 01. Oktober 2007 mit 83 Verbandsschülern festgesetzt. 3. Diese Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 950 festgesetzt. B. Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird für das Haushaltsjahr 2008 nicht festgesetzt. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10 000 festgesetzt. 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2008 in Kraft. Martinsheim, den 20.02.2008 Grundschulverband Martinsheim Hopf 1. Vorsitzender - 79 -
Das Landratsamt Kitzingen hat mit Schreiben vom 14.02.2008, Nr. 32-941/01.4-SchV10, die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Der Haushaltsplan liegt vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Kitzingen an eine Woche lang im Rektorenzimmer der Grundschule Martinsheim während der Schulstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. II. III. Kitzingen, 05.03.2008-80 -