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Transkript:

Sozialticket? Das war wohl nix Rede von Thomas Keuer zum Sozialticket am 14.09.2011 Glaubt man der Verwaltung, dann liegt ein Ergebnis vor, das in der Vorlage als Teilnahme an dem Pilotprojekt eines sogenannten SozialTickets bezeichnet wird. Doch dem ist bei weitem nicht so, denn das, was uns vorliegt, hat nichts mit einem Sozialticket zu tun. Einem Sozialticket, wie es auch große Teile der SPD und der Grünen jahrelang gefordert haben: 15 zeitunbeschränkt mit Mitnahmemöglichkeiten abends und am Wochenende. Was jetzt vermutlich heute beschlossen wird ist ein 30 Ticket, das über 90% der möglichen Nutzer allein aufgrund des Preises einfach ausschließt. Wobei der Preis als zwangsläufig dargestellt wird. Als zwingend notwendig, da das Ticket ansonsten nicht finanzierbar wäre! Doch betrachtet man die Ausgangslage stellt es sich anders dar. Jede einzelne gezogene Karte im VRR wird bezuschusst. Ebenso wie jedes Abo, jede Werbemaßnahme. Der VRR hat im Jahr 2010 ca. 1 Mrd. Einnahmen durch Ticketerlöse. Das macht aber nur 48 % der Gesamtausgaben aus! Diese Investition in den öffentlichen Personennahverkehr will doch keiner ernsthaft in Zweifel ziehen, oder? Um es vorneweg zu sagen: Ja, mit der Einführung des Sozialtickets entstehen Mindereinnahmen!

Mindereinnahmen wenn man als Basis der Berechnungen Normalpreise zugrunde legt! Daraus entwickelt sich eine Zahlenakrobatik die mit sozialund verkehrspolitischer Notwendigkeit nichts zu tun hat. Denn auch durch Einführung des Bärentickets sind Mindereinnahmen entstanden. Bei dem Schokoticket und den Job Tickets und den Semestertickets auch! Dann müssten die Vertreter im VRR sagen: Die Mindereinnahmen für den VRR beim Schokoticket betragen z.zt. mindestens 150 Millionen Euro. Die politischen Vertreter in den AR der öffentlichen Verkehrsunternehmen müssten beim Bärenticket sagen: Die Mindereinnahmen von 30 Millionen kann die Kommune nicht übernehmen! Ja, der Stadtrat hätte seinen Vertretern im AR VRR bitten müssen, gegen die Einführung zu stimmen. Das alles ist nicht geschehen! Unter anderem auch mit der Begründung, dass man nicht nur die Mindereinnahmen sehen darf, sondern auch die Mehreinnahmen durch Steigerung der Nutzerzahlen! Zu Recht! Denn: Diese Tickets sind sinnvoll. Zugunsten von SchülerInnen, SeniorInnen, Studierende! Sie will doch keiner ernsthaft in Frage stellen, oder? Wenn diese betriebswirtschaftliche Argumentation mit vermuteten Mindereinnahmen ausgerechnet beim Sozialticket auf einmal auf der Tagesordnung steht, stellt sich automatisch die Frage: Warum eigentlich? Wäre es nicht ein Einfaches gewesen, der VRR hätte die Einführung beschlossen? Auch bei Mindereinahmen von ca. 50 Mill bei einem echtem Sozialticket? Denn: Wie viel sind 50 Mill Euro im Verhältnis zu Erlösen im VRR von ca. 1 Mrd. im Jahr durch Fahrkartenverkäufe?

Es bleibt nur eine Schlussfolgerung: Ein echtes Sozialticket ist nicht gewollt! Ist nicht und war nie gewollt. Fest steht: Ticketpreise sind politische Preise! Denn neben betriebswirtschaftlichen Aspekten gibt es noch eine Vielzahl wichtiger sozialer, ökologischer und verkehrspolitischer Argumente, die allesamt für ein Schokoticket, für ein Bärenticket und eben auch ein echtes Sozialticket sprechen. Das was jetzt zur Entscheidung vorliegt, ist ein politischer Beschluss der lediglich betriebswirtschaftliche Argumente wiederholt die durch nicht bewiesen wurden. Beschlossen vom VRR und den Aufsichtsorganen der Nahverkehrsunternehmen. Und dieser politische Beschluss ist auch durch seine Ausgestaltung zum Scheitern verurteilt: 1. Der Preis: 30 können nur die wenigsten Menschen mit niedrigem Einkommen erübrigen. Nicht zuletzt Dortmund belegt das: Betrug die Nutzerquote bei dem echtem Sozialticket von 15 noch 25 % mit dem Ergebnis neuer Kundinnen und Einnahmesteigerungen, so ging die Zahl der Nutzerinnen rapide auf 6,5 % (ca. 7.000) herunter zumeist Vielfahrer, die ansonsten ein normales Ticket gekauft hätten! Genau für diese Menschen ist ein 30 -Ticket von Vorteil, aber nicht für diejenigen, die es sich bisher auch nicht leisten konnten. So kann man auch Mindereinnahmen gewollt herstellen! 2. Die zeitliche Beschränkung mit der geplanten Überprüfung nach 14 Monatiger Testphase!!! wobei die Überprüfung schon dieses Jahr beginnt und im Frühjahr bereits abgeschlossen sein wird. Mal abgesehen davon, dass generell nur eine Befragung von NutzerInnen bzgl. der

Notwendigkeit eines 30 Tickets fragwürdig ist: Was meinen Sie, wie das Ergebnis aussehen wird? Wenn einerseits viele Abwicklungsfragen noch nicht einmal geklärt sind, andererseits viele mögliche NutzerInnen sich sehr lange überlegen müssen, ob sie den Preis überhaupt bezahlen können? Wir sagen voraus: Nutzerquote maximal 10 %! Und wir hören schon die Verantwortlichen: Der Bedarf ist zu gering, um den erhöhten administrativen Aufwand zu begründen! Denn und damit kommen wir zu Drittens: Nothaushaltkommunen dürfen gar keinen erhöhten personellen administrativen Aufwand leisten! Dazu der Regierungspräsident: Dabei gehe ich davon aus, dass in den Nothaushaltskommunen keine zusätzlichen Personalaufwendungen für Organisation und Verwaltung entstehen. Die Abwicklung der Neueinführung eines Tickets für laut WAZ mögliche 100.000 NutzerInnen in Duisburg soll also als normales Geschäft behandelt werden: Keine MitarbeiterInnenschulungen, keine Werbung... Mal ehrlich: Dienst am Kunden sieht anders aus! Neukundengewinnung zur Einnahmesteigerung auch... Aber Neukundengewinnung kann kommunal eigentlich auch nicht gewünscht sein. Denn viertens! - je mehr das Ticket in Anspruch nehmen, umso höher wird der rechnerische Verlust für die Kommunen: CDU und Grüne haben den Städten eine feststehende Ausgleichszahlung pro Ticket aufgebürdet unabhängig davon, ob es ein Neukunde ist oder nicht! Je mehr also verkauft werden, je höher ist die sogenannte Ausgleichssumme der Kommunen, die an den VRR zu zahlen sind! Das alles zusammen können wir nur gewolltes Scheitern nennen! Mit erheblichen Langzeitfolgen: Nicht nur, dass in 3,4,5 Jahren die gleiche

betriebswirtschaftliche Argumentation bei einer Überprüfung des Schoko- oder des Studenten-Tickets angewandt wird. Nein: Menschen werden aufgrund ihrer finanziellen Situation von notwendiger, gesellschaftlicher Mobilität langfristig ausgeschlossen. Bezahlbarer ÖPNV ist und bleibt Grundvoraussetzung für Mobilität! Ein Scheitern des 30 Ticket wird auf lange Frist jede Einführung von sozialen Tickets verhindern! Damit dass nicht passiert, müssen wir dem VRR-Vorschlag etwas im Sinne der Nutzerinnen entgegenstellen: Ein echtes Sozialticket Dazu gehören: Ein Preis von höchstens 15, die zeitlich unbefristete Nutzung und die Mitnahmemöglichkeit abends und am Wochenende. Der Zugang für Geringverdienende, eine stigmatisierungsfreie Ausgabe und sich dafür einzusetzen, dass für das Sozialticket die Nutzung der Großkundenrabattierung wieder möglich wird. Durch unseren Antrag wollen wir Zeichen setzen und gleichzeitig von VRR als auch Land die nötigen Beschlüsse einfordern, um ein landesweites Sozialticket, das seinen Namen verdient, einzuführen.