ARAMO ANWENDUNG. Wirkungsweise. Wirkungsspektrum. Zul.-Nr.: Gebrauchsanleitung. Herbizid

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Transkript:

1 Gebrauchsanleitung ARAMO Zul.-Nr.: 4662-00 Herbizid Wirkstoff: Formulierung: Packungsgröße: Tepraloxydim (50 g/l) Emulsionskonzentrat (EC) 1 l, 5 l Selektives Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern einschließlich Quecke, Einjährigem Rispengras und Ausfallgetreide im Ackerbau, Gemüsebau und Erdbeeren. ANWENDUNG Wirkungsweise Aramo ist ein systemisch wirkendes Herbizid und wird im Nachauflaufverfahren eingesetzt. Die Wirkstoffaufnahme erfolgt hauptsächlich über die grünen Pflanzenteile der aufgelaufenen Gräser. Erste Absterbesymptome zeigen sich bereits nach wenigen Tagen in Form eines Entwicklungsstillstandes bzw. einer Verfärbung der Gräser. Der Wirkungseintritt wird durch höhere Temperaturen und hohe Luftfeuchtigkeit beschleunigt. Wirkungsspektrum Aramo besitzt ein breites Wirkungsspektrum und erfasst die meisten auftretenden Ungräser. Mit Aramo gut bekämpfbar: Acker-Fuchsschwanz Ausfall-Getreide Hirse-Arten Einjähriges Rispengras Flug-Hafer Gemeine Quecke

2 Gemeiner Windhalm Weidelgras-Arten Nach der Behandlung auflaufende Gräser werden nicht erfasst. Wichtige Hinweise Unter besonders ungünstigen Bedingungen oder bei wiederholter Anwendung von Herbiziden mit der gleichen Wirkungsweise kann eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels nicht ausgeschlossen werden. Bei wiederholten Maßnahmen zur Bekämpfung von Ungräsern innerhalb der selben Anbauperiode oder in aufeinanderfolgenden Anbauperioden ist deshalb auf die Verwendung von Produkten mit unterschiedlichen Wirkmechanismen zu achten. In vereinzelten Fällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Bekämpfung zu Minderwirkungen aufgrund von schwer bekämpfbaren standort-spezifischen Biotypen kommt. Auf Standorten, bei denen Bekämpfungsprobleme bekannt sind oder vermutet werden, setzen Sie sich bitte vor dem Einsatz mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung. Nachbau Bei vorzeitigem Umbruch können Mais, Getreide, Gräser und Kleegrasmischungen nach einer Wartefrist von 4 Wochen ab Behandlung angebaut werden. Alle anderen Kulturen können sofort nachgebaut werden. Anwendungsempfehlungen und Indikationen I. Zucker- und Futterrüben Einjährige Ungräser, Ausfallgetreide und Quecken 2,0 l/ha in 200-400 l Wasser/ha II. Winterraps Herbstanwendung gegen Einjährige Ungräser, Ausfallgetreide und Quecken 2,0 l/ha in 200-400 l Wasser/ha Frühjahrsanwendung gegen Einjährige Ungräser, Ausfallgetreide und Quecken

3 2,0 l/ha in 200-400 l Wasser/ha III. Kartoffel Einjährige Ungräser, Ausfallgetreide und Quecken 2,0 l/ha in 200-400 l Wasser/ha IV. Bleichsellerie, Knollensellerie, Porree, Schwarzwurzel, Meerrettich, Möhre, Wurzelpetersilie, Pastinak, Zwiebelgemüse Einjährige Ungräser, Ausfallgetreide und Quecken 2,0 l/ha in 200-400 l Wasser/ha Die Anwendung erfolgt mit den üblichen Feldspritzgeräten nach der Saat der Kultur: bei Schwarzwurzel, Meerrettich, Möhre, Wurzelpetersilie, Pastinak, Zwiebelgemüse nach dem Stecken, nach dem Auflaufen der Unkräuter Zwiebelgemüse nach der Saat oder nach dem Pflanzen der Kultur, nach dem Auflaufen der Unkräuter : bei Porree nach dem Pflanzen der Kultur: bei Bleichsellerie, Knollensellerie nach dem Auflaufen der Unkräuter: bei Knollensellerie, Schwarzwurzel, Meerrettich, Möhre, Wurzelpetersilie, Pastinak V. Spargel Ertragsanlagen Einjährige Ungräser, Ausfallgetreide und Quecken 2,0 l/ha in 200-400 l Wasser/ha Die Anwendung erfolgt mit den üblichen Feldspritzgeräten nach der Stechperiode, nach dem Auflaufen der Unkräuter Max. 1 Anwendung pro Jahr Junganlagen Einjährige Ungräser, Ausfallgetreide und Quecken 2,0 l/ha in 200-400 l Wasser/ha Die Anwendung erfolgt mit den üblichen Feldspritzgeräten nach dem Pflanzen, nach dem Auflaufen der Unkräuter (VV600 Erntegut nicht verzehren).

4 Max. 1 Anwendung pro Jahr Hinweise zur Anwendung in Spargel, Knollensellerie, Porree, Schwarzwurzel, Meerrettich, Möhre, Wurzelpetersilie, Pastinak, Zwiebelgemüse In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. VI. Erdbeeren Einjährige Ungräser, Ausfallgetreide und Quecke 2,0 l/ha in 200-400 l Wasser/ha Die Anwendung erfolgt im Pflanzjahr nach dem Anwachsen oder in Ertragsanlagen nach der Ernte. Kennzeichnungsauflage zur Anwendung in Erdbeeren im Pflanzjahr VV600 Erntegut nicht verzehren. Anwendungszeitpunkt Aufgrund der guten Verträglichkeit von Aramo ist es möglich, den Spritzzeitpunkt allein auf die Entwicklung der Gräser abzustimmen. Für einjährige Gräser und Ausfallgetreide liegt der optimale Zeitpunkt vor, wenn sich die Masse der Ungräser im 2-Blattstadium bis Ende der Bestockung befindet. Zum Niederhalten der Gemeinen Quecke liegt der beste Anwendungszeitpunkt bei 15-20 cm Wuchshöhe des Unkrauts. Wüchsige, feuchtwarme Witterung beschleunigt die Wirkung von Aramo. Regenfestigkeit Bis ca. 2 Stunden nach der Spritzung sollen keine Niederschläge fallen, damit der Wirkstoff von den Ungräsern aufgenommen wird. Um ein Abfließen der Spritzflüssigkeit zu vermeiden, dürfen regen- und taunasse Bestände nicht behandelt werden.

5 Pflanzenverträglichkeit Aramo erwies sich in den empfohlenen Aufwandmengen in allen Sorten der genannten Kulturen als gut pflanzenverträglich. In Winterraps sind vorübergehende Blattveränderungen möglich. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Anwendungs- Schadorganismus / Nummer Zweckbestimmung 024662-00/00-001 Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke 024662-00/00-003 Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke 024662-00/00-005* Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke Pflanzen/-erzeugnisse / Objekte Futterrübe, Zuckerrübe Kartoffel Winterraps Von der Zulassungsbehörde genehmigte Anwendungsgebiete: Anwendungs- Nummer 024662-00/01-001 024662-00/01-002 Schadorganismus / Zweckbestimmung Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, 024662-00/02-001 Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, 024662-00/02-002 Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, 024662-00/02-003 Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, 004662-00/02-004 Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, 024662-00/02-005 * Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, 004662-00/02-006 Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, 004662-00/02-007 Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide, Gemeine Que- Pflanzen/-erzeugnisse / Objekte Erdbeeren Knollensellerie Bleichsellerie Schwarzwurzel, Meerrettich, Möhre, Wurzelpetersilie, Pastinak Porree Zwiebelgemüse Spargel (Junganlagen) Spargel (Ertragsanla-

6 cke gen) Zur Beachtung bei von der Zulassungsbehörde genehmigten Anwendungsgebieten: "Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders". (Hinweis der Zulassungsbehörde zur Genehmigung) Von der Zulassungsbehörde erteilte Kennzeichnungsauflagen (WP 734) Schäden an der Kulturpflanze möglich. Wartezeiten Zuckerrübe, Futterrübe, Winterraps, Kartoffel, Erdbeeren Spargel (F) = abgedeckt durch zugelassene Anwendung Bleichsellerie, Knollensellerie, Porree, Zwiebelgemüse, Schwarzwurzel, Meerrettich, Möhre, Wurzelpetersilie, Pastinak 28 Tage, Vermeidung von Restmengen Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben! Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. I. Spritzarbeit Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen! Vor der Behandlung Gerät auslitern und Düsenausstoß kontrollieren. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. Wassermenge: 200-400 l/ha Eine möglichst niedrige Wassermenge führt zu einer Wirkungsverbesserung.

7 II. Ansetzen der Spritzbrühe 1. Tank zu 1/2 bis 3/4 mit Wasser füllen. 2. Aramo in den Tank schütten. 3. Tank mit Wasser auffüllen und Rührwerk betätigen, um das Produkt in der Spritzbrühe gleichmäßig zu verteilen. 4. Spritzbrühe unmittelbar ausbringen. Mischbarkeit Aramo ist mischbar mit Herbiziden, z.b. Butisan, Butisan Top, Ciluan, Pyramin WG, Rebell, Spectrum, Stomp SC, mit Fungiziden, z. B. Acrobat Plus WG, Cantus, Caramba, Juwel, Kumulus WG, Forum, Opus, Polyram WG, mit Insektiziden, z. B. Fastac SC Supercontact und Sumicidin 2 Alpha EC. Aramo ist ebenfalls mischbar mit Düngern der Marken Basfoliar 2, Fetrilon 3 -Combi, Nutrimix 3, Nutribor 3, Solubor 4 sowie mit AHL und Harnstoff (bis zu 50 kg/ha). Mischungen möglichst umgehend ausbringen. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung: Gefahrensymbol: Xn Gesundheitsschädlich N - Umweltgefährlich Gefahrbestimmende Komponenten: Enthält neben dem Wirkstoff: Solvent Naphtha Gefahrenhinweise (R38) Reizt die Haut. (R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.

8 (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Sicherheitsratschläge (S2) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (S13) Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. (S35) Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. (S36/37) Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. (S57) Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. (S62) Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. Hinweise zum Schutz des Anwenders (SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen. (SS210) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen. (SS610) Gummischürze tragen. Hinweise zum Schutz der Umwelt I. Wasserschutzgebiete Wasserschutzgebietsauflage: keine II. Schutz von Oberflächengewässern und terrestrischer Biozönosen Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer

9 gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. (NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindliche Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. (NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das im Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Okt.1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abtriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Bundesanzeiger im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. III. Wasserorganismen (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. IV. Bienen (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). V. Nützlinge (NN130) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft.

10 (NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. (NN270) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. ENTSORGUNG Verpackungen im Sinne des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA 1 Leere Verpackungen nicht weiterverwenden! Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung. ALLGEMEINE ANWENDUNGSHINWEISE / HAFTUNG Die Angaben in dieser Gebrauchsanleitung basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen und entsprechen den Festsetzungen der Zulassungsbehörde. Sie befreien den Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unseres Produktes nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der unsachgemässen Lagerung und Anwendung aus. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus.

11 Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen können wir oder unsere Vertriebspartner keine Haftung übernehmen. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Gebrauchsanleitung sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. = Eingetragene Marke von BASF 1 = Eingetragene Marke des IVA (Industrieverband Agrar, Frankfurt/M.) 2 = Eingetragene Marke von Sumitomo 3 = Eingetragene Marke von Compo 4 = Eingetragene Marke von Borax Änderungen: 19.06.2006, 24.11.05, 16.11.05, 07.07.05, 31.01.05, 02.11.04, 17.06.04, 24.01.04, 06.01.04, 7.11.03.. 07.10.03, 16.09.03, 02.09.03, 20.06.03, 17.12.02, 28.03.02, 22.03.02