Sozialtransfers vermindern die Armut um mehr als die Hälfte

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Transkript:

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 17.10.2017, 9:15 20 Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung Nr. 2017-0590-D Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) 2015 Sozialtransfers vermindern die Armut um mehr als die Hälfte Neuchâtel, 17.10.2017 (BFS) Sozialtransfers tragen in der Schweiz wesentlich dazu bei, Armut zu verhindern: Ohne sie wäre die Armutsquote mehr als doppelt so hoch. Bei Personen in Haushalten mit sehr jungen oder vielen Kindern geht die Armutsquote besonders stark zurück. Die Risikofaktoren für Armut ändern sich dagegen kaum. Personen mit geringer Schulbildung und einer ungenügenden Integration in den Arbeitsmarkt sowie Einelternhaushalte sind sowohl vor als auch nach Sozialtransfers besonders häufig von Armut betroffen. Dies sind einige Ergebnisse aus der neuen Publikation des Bundesamtes für Statistik (BFS) zum Thema «Armut vor Sozialtransfers». Die Armutsquote vor Sozialtransfers beschreibt, welcher Anteil der Bevölkerung von Armut betroffen wäre, wenn ausser den Alters- und Hinterbliebenenleistungen keine weiteren Sozialtransfers ausgerichtet würden. 2015 wären in dieser hypothetischen Situation 15,9 Prozent der Bevölkerung oder knapp 1,3 Millionen Personen als arm eingestuft worden. Die reguläre Armutsquote, welche auch alle weiteren Sozialtransfers wie z.b. Familienzulagen, Invaliditätsrenten, Verbilligungen der Krankenkassenprämie, Sozialhilfe oder Taggelder der Arbeitslosenversicherung im Einkommen einschliesst, lag mit 7,0 Prozent oder rund 570 000 Personen weniger als halb so hoch. Durch die Sozialtransfers konnten die Haushaltseinkommen somit in mehr als der Hälfte der Fälle über die Armutsgrenze angehoben werden. Bei Haushalten mit Kindern sinkt die Armutsquote besonders stark Besonders bei Paarhaushalten mit Kindern unter drei Jahren oder drei und mehr Kindern geht die Armutsquote nach Erhalt der Sozialtransfers stark zurück. So wären Personen, die in diesen Haushaltstypen leben, ohne Sozialtransfers mit Armutsquoten von 18,7 Prozent resp. 18,3 Prozent mehr als doppelt so häufig arm wie Personen in Paarhaushalten ohne Kinder (7,7%). Nach Berücksichtigung aller Transfers sind die Armutsquoten der Paarhaushalte mit und ohne Kinder hingegen sehr ähnlich und liegen unter vier Prozent. In vielen Fällen werden die Einkommen durch Espace de l'europe 10 CH-2010 Neuchâtel www.statistik.admin.ch

die Sozialtransfers allerdings nur wenig über die Armutsgrenze gehoben, wodurch die finanzielle Situation oft angespannt bleiben dürfte. Die übrigen Risikogruppen bleiben weitgehend gleich Auch bei Personen in Einelternhaushalten, bei Erwerbslosen und bei Ausländerinnen und Ausländern wird die Armutsquote durch die Sozialtransfers stark reduziert. Diese Gruppen sind jedoch auch nach Transfers deutlich häufiger armutsbetroffen als die Gesamtbevölkerung. Die Struktur der armen Bevölkerung wird somit durch die Sozialtransfers kaum verändert. Die wichtigsten Risikofaktoren für Armut in der Schweiz sind sowohl vor als auch nach Sozialtransfers eine geringe Schulbildung sowie eine ungenügende Integration in den Arbeitsmarkt. Ein neuer Indikator des BFS In der Schweiz gibt es eine Vielzahl von Sozialtransfers, die finanzielle Risiken absichern und Armut verhindern sollen. Der Vergleich der Armutsquoten vor und nach Sozialtransfers erlaubt Rückschlüsse darauf, in welchem Umfang diese Leistungen zur Verminderung von Einkommensarmut beitragen können. Die Armutsquote vor Sozialtransfers ist ab sofort standardmässig auf der Webseite des BFS verfügbar und wird jährlich aktualisiert. BUNDESAMT FÜR STATISTIK Medienstelle 2/5

Definitionen Armut Die Armutsquote basiert auf einer «absoluten» Schwelle: Als arm gelten demnach Personen, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um die für ein gesellschaftlich integriertes Leben notwendigen Güter und Dienstleistungen zu erwerben. Dieser Definitionsansatz bezieht sich somit auf das soziale Existenzminimum. Damit bildet die Armutsquote eine Grundlage für die Evaluation der Sozialpolitik. Die Armutsgrenze setzt sich zusammen aus einem Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt, den individuellen Wohnkosten sowie monatlich 100 Franken pro Person ab 16 Jahren für weitere Auslagen. 2015 betrug die Armutsgrenze durchschnittlich 2239 Franken pro Monat für eine Einzelperson und 3984 Franken für zwei Erwachsene mit zwei Kindern. Zur Berechnung der Armutsquote wird die Armutsgrenze normalerweise mit dem verfügbaren Haushaltseinkommen verglichen. Dieses wird ermittelt, indem sämtliche Einkommenskomponenten des Haushaltes (inkl. Sozialtransfers) zusammengezählt werden und anschliessend die obligatorischen Ausgaben (Steuern, Abzüge für Sozialversicherungen, Krankenkassenprämien (Grundversicherung), Zahlungen an andere Haushalte etc.) abgezogen werden. Armut wird somit generell als Nachtransferarmut definiert, d.h. als arm gilt, wer nach Berücksichtigung aller Transferleistungen und -zahlungen ein Einkommen erreicht, das unter der Armutsgrenze liegt. Die Armutsquote vor Sozialtransfers misst, welcher Anteil der Schweizer Bevölkerung von Armut betroffen wäre, wenn keine Sozialtransfers ausgerichtet würden. Dazu wird die Armutsgrenze mit zwei hypothetischen Einkommen vor Sozialtransfers verglichen. Bei der Armutsquote vor Sozialtransfers im engeren Sinn werden die Alters- und Hinterbliebenenleistungen (inkl. Ergänzungsleistungen) nach wie vor als Einkommen gezählt, bei der Armutsquote vor allen Sozialtransfers hingegen sämtliche Sozialtransfers vom verfügbaren Haushaltseinkommen abgezogen. Bei all diesen Armutsquoten wird jeweils ausschliesslich die Einkommenssituation betrachtet, ohne allfällige Vermögenswerte (Einkommensarmut). In dieser Medienmitteilung wird nur die Armutsquote vor Sozialtransfers im engeren Sinn präsentiert. Informationen zur Armutsquote vor allen Sozialtransfers sind in der gleichzeitig erschienenen Publikation «Armut vor Sozialtransfers» enthalten. Sozialtransfers Als Sozialtransfer wird hier die soziale Unterstützung privater Haushalte durch staatliche oder private institutionelle Einheiten (Staat, Kanton, Gemeinde, Kirche, NGO s etc.) bezeichnet. Sozialtransfers im engeren Sinn sind Leistungen - bei Arbeitslosigkeit (Taggelder der Arbeitslosenversicherung), - für Familien/Kinder (z.b. Familienzulagen, Alimentenbevorschussung, Ergänzungsleistungen für Familien), - bei Krankheit und Invalidität (z.b. Krankentaggelder und Invaliditätsrenten, inkl. Ergänzungsleistungen), - zur Ausbildungsförderung (Ausbildungsstipendien), - zur Reduktion der Wohnkosten (Wohnbeihilfen), - gegen soziale Ausgrenzung (z.b. Verbilligung der Krankenkassenprämien, Sozialhilfe, Leistungen anderer Institutionen (Kirche, private Hilfsfonds, karitative Organisationen)). Sozialtransfers im weiteren Sinn umfassen zusätzlich durch Beitragszahlungen erworbene Rentenund Pensionsansprüche - im Alter (Altersrenten der 1. und 2. Säule, inkl. Ergänzungsleistungen), - für Hinterbliebene (Hinterlassenenrenten 1. und 2. Säule, inkl. Ergänzungsleistungen). Nicht als Sozialtransfers gelten hingegen Alimente und andere Zahlungen von privaten Haushalten sowie Renten aus der 3. Säule oder von freiwilligen Lebensversicherungen. 3/5

Die Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) Die präsentierten Informationen basieren auf der europaweit koordinierten Erhebung SILC (Statistics on Income and Living Conditions), die jedes Jahr in über 30 Ländern durchgeführt wird. Ziel der Erhebung ist die Untersuchung der Einkommensverteilung, der Armut, der sozialen Ausgrenzung und der Lebensbedingungen anhand von europaweit vergleichbaren Indikatoren. In der Schweiz basiert die Erhebung auf einer Stichprobe von rund 7500 Haushalten mit etwas über 17 000 Personen, die mit einem Zufallsverfahren aus dem Stichprobenrahmen für Personen- und Haushaltserhebungen (SRPH) des BFS gezogen werden. Grundgesamtheit ist die ständige Wohnbevölkerung in Privathaushalten (inkl. Personen ohne ständigen Wohnsitz, die in einem Haushalt mit mindestens einer ständig wohnhaften Person leben). Die in der Befragung SILC 2015 erhobenen Einkommensdaten beziehen sich auf das Jahr 2014. Für weitere Informationen siehe www.silc.bfs.admin.ch Auskunft: Martina Guggisberg, BFS, Sektion Sozialanalysen, Tel.: +41 58 463 62 38, E-Mail: martina.guggisberg@bfs.admin.ch Stephan Häni, BFS, Sektion Sozialanalysen, Tel.: +41 58 463 62 95, E-Mail: stephan.haeni@bfs.admin.ch Medienstelle BFS, Tel.: +41 58 463 60 13, E-Mail: media@bfs.admin.ch Neuerscheinung: Publikation Armut vor Sozialtransfers, BFS Aktuell, BFS-Nummer: 851-1500. Preis: gratis Publikationsbestellungen, Tel.: +41 58 463 60 60, Fax: +41 58 463 60 61, E-Mail: order@bfs.admin.ch Online-Angebot: Weiterführende Informationen und Publikationen: www.bfs.admin.ch/news/de/2017-0590 Statistik zählt für Sie. www.statistik-zaehlt.ch Abonnieren des NewsMails des BFS: www.news-stat.admin.ch Diese Medienmitteilung wurde auf der Basis des Verhaltenskodex der europäischen Statistiken geprüft. Er stellt Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der nationalen und gemeinschaftlichen statistischen Stellen sicher. Die privilegierten Zugänge werden kontrolliert und sind unter Embargo. Keiner Stelle wurde ein privilegierter Zugriff auf diese Medienmitteilung gewährt. 4/5

Armutsquoten vor und nach Sozialtransfers, nach ausgewählten Merkmalen Gesamtbevölkerung 0 17 Jahre 18 64 Jahre ab 65 Jahren Frauen Männer Nationalität: Schweiz Nord- und Westeuropa Südeuropa übrige Länder obligatorische Schule Sekundarstufe II Tertiärstufe Einpersonenhaushalte unter 65 Jahren Paare ohne Kinder, beide unter 65 Jahren Einelternhaushalte mit mind. 1 Kind unter 18 Jahren Paare mit jüngstem Kind 0 3 Jahre Paare mit jüngstem Kind 4 12 Jahre Paare mit jüngstem Kind 13 17 Jahre Paare mit 1 Kind Paare mit 2 Kindern Paare mit 3 oder mehr Kindern deutsches/rätoromanisches Sprachgebiet französisches Sprachgebiet italienisches Sprachgebiet Erwerbstätige Erwerbslose* Rentner/innen übrige Nichterwerbstätige kein Erwerbstätiger im Haushalt 1 Erwerbstätiger im Haushalt 2 Erwerbstätige im Haushalt 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45% 50% 55% 60% 65% 70% Armutsquote (nach Sozialtransfers) Armutsquote vor Sozialtransfers im engeren Sinn (inkl. EL) Vertrauensintervall 95% * Dieser Wert beruht auf geringen Fallzahlen und ist deshalb mit Vorsicht zu interpretieren. Beide Armutsquoten basieren auf dem Einkommen ohne Berücksichtigung allfälliger Vermögensbestände. Bei der Armutsquote vor Sozialtransfers im engeren Sinn werden die Alters- und Hinterbliebenenleistungen (inkl. EL) zum Haushaltseinkommen gezählt und nicht als Sozialtransfers betrachtet. Die Haushaltsvariablen beziehen sich auf Personen, die in Haushalten mit solchen Merkmalen wohnen. Die Variablen zu Bildung und Arbeitsmarkt werden nur für Personen ab 18 Jahren erhoben. Als Kinder gelten alle Personen unter 25 Jahren, die bei ihrem Vater und/oder ihrer Mutter. leben. Quelle: BFS Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) 2015, Version 19.06.2017, exkl. fiktive Miete BFS 2017