European)Patent)Package) Bes1mmung)und)Relevanz)des)subsidiär)anwendbaren)Rechts) Prof. Dr. Mary-Rose McGuire, Universität Mannheim)

Ähnliche Dokumente
Interdisziplinäres Zentrum für Geistiges Eigentum: European Patent Package 2 Das deutsche (Patent-)Recht als Infrastruktur für das neue Unionspatent

Neuzuschnitt der Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen aus der Sicht des Juristen.

Haftung und Versicherung

Das neue europäische Patentrecht

L E I T F A D E N. Wissenschaftliches Arbeiten im Studium der Theologie an der Universität Regensburg

Heft 02 Frühjahr Das Studierendenmagazin der EBS Universität UNSERE 2. AUSGABE

Seminar zum Recht des Geistigen Eigentums im Sommersemester 2015

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH

Testen und Metriken. Einige Fehler. Fehler vermeiden. Andreas Zeller Universität des Saarlandes Microsoft Research.

Soft Skills Seminar 2012/2013. Das Patentwesen. Jan Schneider

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit

Wer sind wir? KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen. Gründungspartner: Jan Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen

Filesharing X.0 - a never ending story?

Die Beweislast im Anwaltshaftungsprozeß

Grundschuldbestellung und Übernahme der persönlichen Haftung

Verbraucherschutz aus deutscher und europäischer Sicht. Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel 29. April 2015

des Privatrechts Eu ropa recht liche Bezüge Prof. Dr. Katja Langenbucher (Hrsg.)

Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung

1 ALLGEMEINES ZUM SCHADENSERSATZRECHT. A. Grundbegriffe. I. Vermögens- und Nichtvermögensschaden

Das EU-Patent und das einheitliche Patentgericht Meilensteine in der Entwicklung des Europäischen Rechts des geistigen Eigentums

Der Entsendebegriff im europäischen Sozialund Arbeitsrecht im Vergleich

2. Krippenpädagogik im Kontext historischer und sozialer Entwicklungen...13

Gutachten zum ausländischen Familien- und Erbrecht

Inhaltsverzeichnis. Problemstellung 1. Allgemeiner Teil 11. Abkürzungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis... Literatur...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Einführung 1

Schwerpunktbereichsstudium

Die urheberrechtliche Bewertung des nicht-linearen Audio-Video Streamings im Internet

Ansprüche aus 985 ff. BGB sind nicht zu prüfen.

SEIS TP 5 Bewertung und Optimierung

Deutsches Forschungsnetz

IPR Allgemeiner Teil

Update Recht 2012 Entwicklung des Rechts offener Netze Wireless Community Weekend 2012

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma The-BIT Büro für IT Ltd. 1. Allgemeines

Kapitel 1. Einleitung 5

RABE Akademie Ltd Gesetzesaufbau. Verfassung = Grundgesetz. Gesetze Entstanden im Gesetzgebungsverfahren

sba Impact 2012 Meldepflicht nach dem Datenschutzgesetz Wen juckt's?

Medienmitteilung. CREALOGIX im ersten Halbjahr trotz schwierigem Umfeld weiterhin profitabel und mit verbessertem Gewinn.

Humboldt-Universität zu Berlin Juristische Fakultät

Einführungsfall Drittschadensliquidation (JuS 2007, 610)

Verbessert Bildung den Gesundheitszustand? Ergebnisse für die Bildungsexpansion in West-Deutschland

Kooperation von linuxola mit der Universität Köln zur Implementierung von Computertechnologie an afrikanischen Hochschulen

Grundlagen der Volkswirtschaftslehre Übungsblatt 12

Mathematik studieren an der Universität Stuttgart

Analyse und Visualisierung von massiven, semantisch klassifizierten 3D-Punktwolken. Jürgen Döllner Hasso-Plattner-Institut Universität Potsdam

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester Besprechungsfall Lösungsskizze Ein Sturz mit Folgen

IT Sicherheit Haftungsrisiko der Geschäftsführung. Rechtsanwalt Dr. Klostermann

Inhaltsübersicht. Abkürzungen

Die Immobilienmärkte aus gesamtwirtschaftlicher Sicht. Dr. Michael Voigtländer, Forschungsstelle Immobilienökonomik Frankfurt am Main, 26.

Schutz des Geistigen Eigentums im Enterprise 2.0

Das Gebrauchsmustergesetz

Arzthaftungsrecht. Die Aufklärung des Patienten aus juristischer Sicht (mit Beispielen) 40. Jahreskongress der DGTI

Vorlesung Arbeitsrecht. 7 Haftung des Arbeitnehmers. Fall 19: Kaufmann 900. Schaden: 1.000

Session 4: Projektvorstellung Transferprojekt itsowl-tt-mesqa 18. August 2015, Gütersloh.

Seminar Komplexität und Kryptologie

Stellungnahme der Arbeitsgruppe der JuCH. zum. Fragebogen der EU-Kommission. betreffend

STUDIENGRUPPE Berlin

Strafrechtliche Aspekte des Urheberrechts

E-COMMERCE: AUSKUNFTSPFLICHTEN VON INTERNET SERVICE PROVIDERS. RECHTSANWALT MAG. HERMANN SCHWARZ

2. Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis

DAVID Mitgliederversammlung in Ludwigshafen - Maudach

Anspruchsgrundlage 823 I BGB

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ankauf von Edelmetallen und deren Bewertung durch die AGA Deutschland

Der Anspruch auf Löschung und Übertragung von Domains

DFN-Nutzergruppe Hochschulverwaltung Mobiler Campus Universität Mannheim, Mai.2013

oder: hands-on Freifunk-TKG-Starterpaket Dr.$Reto$Mantz$

Recht des Internet. Professor Dr. Hans-Wolfgang Arndt. CR Müller Verlag Heidelberg. Von Dr. Markus Köhler. Rechtsanwalt in Stuttgart und

WM-Tagung zum Kreditrecht. Fälle zum Gesellschafterdarlehensrecht

Sponsoring und Spende - Wo ist rechtlich der Unterschied?

KAUFRECHT HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE PRAXISTIPPS FÜR DEN GEBRAUCHTWAGENHÄNDLER

Marcus Meyer Marken und Produktpiraterie in der VR China Eine umfassende Darstellung des zur Verfügung stehenden Rechtsschutzes

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

MANAGEMENT UND CONTROLLING IN DER GESUNDHEITSWIRTSCHAFT

Peter Eimer. Gefälligkeitsfahrt und Schadensersatz nach deutschem, französischem und englischem Recht 1/1/1=

Der Einsatz integrierter Unternehmenssoftware an kaufmännischen Schulen Stand der Implementierung

AGG und EU-Rechtsgrundlagen

Universität Stuttgart Institut für Baubetriebslehre DIPLOMARBEIT

RECHT UND WETTBEWERB EUROPÄISCHES KAUFRECHT (ANHANG I)

Labrador. Anderthalb Stunden und wir sind in einer anderen Welt. Labrador. the Big Land and small truck

IT-Sicherheit im Fakultätsnetz

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Gas)

Einführung in den Gewerblichen Rechtsschutz (SoSe 2015)

ALB Fachtagung Genehmigungsrechtliche Fragen beim Stallbau. Dr. Katharina Mohr 17. März Rechtliche Ausgangssituation

Doing E-Business in Österreich

SINFONIMA TAG Ihre Referenten

DIE AUFKLARUNGSPFLICHT DER BANKEN BEI DER UMSCHULDUNG SITTENWIDRIGER KREDITE

Was BEM nicht ist: Krankenrückkehrgespräche, Fehlzeitenmanagement und Arbeitsrecht. Hamburg,

Der kleine" Wettbewerbsprozeß

Erfolgreich anders. Roland Boekhout, CEO ING-DiBa AG und Head of ING Germany Leutzscher Gespräch. Leipzig 20. Juni

Chancen und Grenzen der Kodifizierung des Behandlungsvertrags -

Fall 1 a und b. B. Fall 1 a): vertragliche Ansprüche

Sie wollen wissen wer ich bin?

vor dem Hintergrund der

Kumulative Kausalität. Beispiel. Problemstellung

Vortrag. Domainrecht in der Patentabteilung. Überblick. Domainrecht in der Patentabteilung. 1. Internetdomains und Recht eine Einführung

Die Nachfrage nach Lebensversicherungen

Vertragsbedingungen (AGB) der Firma media access GmbH

Professionalisierung im Bereich Human Ressourcen

Aktuelle Entwicklungen in der Insolvenzverschleppungshaftung

DISKUSSIONSBEITRÄGE DER FAKULTÄT FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE MERCATOR SCHOOL OF MANAGEMENT UNIVERSITÄT DUISBURG-ESSEN. Nr. 374

Transkript:

!!! GRUR)Bezirksgruppe)Bayern,)April)2015 European)Patent)Package) Bes1mmung)und)Relevanz)des)subsidiär)anwendbaren)Rechts) Prof. Dr. Mary-Rose McGuire, Universität Mannheim) Einleitung) Gliederung) 1. Einleitung! 2. Überblick!über!die!Rechtsakte! 3. Die!wich;gsten!Verweisungsnormen!! 4. Die!Rechtsfolgen!bei!subsidiärer!Geltung!! deutschen!rechts!! 5.!!Zusammenfassung!&!Ausblick! 1!

1.)Einleitung) Das) European)Patent)Package ) Paketlösung!aus!3!Rechtsakten! InkraJtreten!2017!(?)! ungeachtet!der!kontroverse!um!! Rechtsgrundlage!&!Gesetzgebungstechnik!! Notwendigkeit!die!Basis!für!Auswahlentscheidung!! zu!klären! Regelung!vergleichsweise!unvollständig! Abweichung!von!GMVO,!GGVO,!GSVO!! EPVO!enthält!kaum!materielles!Patentrecht! EPGÜ! nur!rechtsfolgensystem! Lücken!sind!mit!na;onalem!Recht!zu!füllen!!!!!Na;onales!Recht!muss!geeignete!Infrastruktur!!zur!Verfügung!stellen!! 2! 1.)Einleitung) Fragestellungen) In!welchem!Umfang!verweist!das!EPP!auf!na;onales! Recht?!! Was!ist!das!Ergebnis!bei!subsidiärer!Anwendung! deutschen!rechts?!! Sind!die!betroffenen!Bereiche!praxisrelevant?!! 3!

2.)Überblick) Das) European)Patent)Package ) Zentrale!Rechtsquellen:! VO!1257/2012!(Einheitspatent)!=!EPVO! VO!1260/2012!(Sprachenregelung)!=!EPSVO! Übereinkommen!über!das!einheitliche!Patentgericht! =!EPGÜ!=!UPC! Außerdem:! Satzung!des!einheitlichen!Patentgerichts! Verfahrensordnung!=!RoP! Ausführungsverordnungen!des!EPA! 4! 2.)Überblick) Art.*18*Abs.*2*S.*2*EPVO* Abweichend!von!Art.!3!Abs.!1! und!2!und!art.!4!abs.!1!hat!ein! Europäisches!Patent,!dessen! einheitliche!wirkung!im! Register!für!den!einheitlichen! Patentschutz!eingetragen!ist,! nur*in*den*teilnehmenden* Mitgliedstaaten*einheitliche! Wirkung,!in!denen!das! Einheitliche!Patentgericht!am* Tag*der*Eintragung*über!die! ausschließliche!zuständigkeit! für!europäische!patente!mit! einheitlicher!wirkung!verfügt! Nachteile)der)Paketlösung) AuJeilung!in!3!Rechtsakte!ist!durch!Hindernisse!! auf!dem!weg!zum!einheitspatent!begründet,!! hat!aber!auch!prak%sche*konsequenzen:!! Streit!um!Sprachenfrage:!! HaJungsmaßstab!in!EPSVO! Territorialer!Anwendungsbereich! Kontroverse!Gerichtssystem!! Trennung/Verbund!von!Ermessen!abhängig! Folgen!für!die!HaJung!des!Rechtsinhabers?! Vermeidung!des!Vorabentscheidungsverfahrens! Verschiebung!des!Rechtsfolgensystems!in!EPGÜ! Anwendungsbereich:!materielle!Normen!des!EPGÜ! auch!vor!na;onalen!gerichten?! 5!

Erwägungsgrund*9*EPVO* Für!Angelegenheiten,!die!nicht! unter!diese!vo!oder!vo!nr.! 1260/2012!fallen,!sollten!die!!!BesPmmungen!des!EPÜ,!!des!EPGÜ!(einschließlich!!!!!seiner!BesPmmungen!über!!!!!den!Umfang!dieses!Rechts!!!!!und!dessen!Beschränkungen)!!sowie!des!naPonalen!Rechts,!!!!!einschließlich!der!na%onalen**** ***VorschriGen*zum*IPR!gelten.!! Zusammenspiel)der)Rechtsquellen) Die!übrigen!GemeinschaJsschutzrechte!(bspw.!GMVO)! enthalten!jeweils!verweisungsnormen!für!! rechtsgeschäjliche!verwertung! Schutzrechtsverletzung! interna;onale!zuständigkeit! Abweichung!des!European!Patent!Package! mehrere!verweisungsnormen!in!epvo! Rückgriff!auf!RomnI/RomnIInVO!erforderlich! materielles!recht!teilweise!in!epgü! versteckt!! 6! SchniPstellen)nach)zeitlichem)Ablauf) Anmeldung)bis)Erteilung:!!!richtet!sich!nach!EPÜ!!!!subsidiär!nach!na;onalem!Recht!! ab)erteilung:!!zerfällt!in!bündel!na;onaler!recht!!!nach!na;onalem!recht!! Neu!)Validierung)als)Einheitspatent:)!Art.!142!EPÜ,!Aro.!3,!18!Abs.!2!EPVO! Bündel!der!teilnehmenden!Mitgliedstaaten!werden! rückwirkend) zusammengeschweißt!!!european!patent!package! Anwendungsbereich!des!EPP!eröffnet! Problem:!Geltungsbereich!auch!bei!optWout?! 7!

.! Regelungsinhalt)der)Rechtsakte) Materielles!Patentrecht* EPVO! Einheitliche!Wirkung!! Grundsatz!der!Erschöpfung!&!LizenzbereitschaJ! EPSVO! Beschränkung!der!HaJung!bei!fehlender!Übersetzung! EPGÜ! Schutzumfang!&!Rechtsfolgensystem!! Verjährung!der!Ansprüche! Rules!of!Procedure! Beweislastumkehr!!!! Rechtsfolgen/RechtskraJerstreckung!bei!Übertragung!! Schadensersatz!des!Klägers!bei!nachträglicher!Nich;gkeit! 8! Vgl.*Art.*3*EGBGB* Soweit!nicht!! 1. unmizelbar!anwendbare! Regelungen!der!EU,! insbesondere!...! 2. Regelungen!in!völkerrechtO* lichen*vereinbarungen,! soweit!sie!unmizelbar! anwendbares! innerstaatliches!recht! geworden!sind! maßgeblich!sind,!bespmmt! sich!das!anzuwendende!recht! bei!sachverhalten!mit!einer! Verbindung!zu!einem! ausländischen!staat!nach!den! Vorschri[en!dieses!Kapitels! (Interna%onales*Privatrecht).! EPVO) )EPGÜ:)Zirkelschluss?)) Verhältnis!zwischen!den!Rechtsakten!ist!nach!den!Regeln! des!ipr!zu!behandeln.!zirkelschluss!lässt!sich!vermeiden! durch!! 1. Unterscheidung!zwischen!! materiellem!einheitsrecht! Kollisionsnormen!! 2.!!Unterscheidung!zwischen! Gesamtnormverweisungen! Sachnormverweisungen!! 3. Vorrang!des!Einheitsrechts!vor!Kollisionsrecht!!m.E.!Art.!64!ff.!EPGÜ!auf!Bündelpatente!unanwendbar!!! 9!

.!! 3)Verweisungsnormen) Schutzumfang:)Art.!5!Abs.!3!EPVO!!!!Einheitsrecht,!Art.!25!ff.!EPGÜ!!!subsidiär!na;onales!Patentrecht! rechtsgeschä[liche)verwertung:)art.!7!epvo!!!!regelung!beschränkt!sich!auf!zulässigkeit:! Ob!!aber!kein!Einheitsrecht!für! Wie!!!na;onales!Recht:!PatG!+!BGB! Schutzrechtsverletzung:)Art.!8!RomnII/24!EPGÜ!!!Art.!64!EPGÜ!&!Verfahrensordnung!!subsidiär!verweist!Art.!24!EPGÜ!auf!na;onales!Recht!!!!!!!einschließlich)des!IPR!!!mangels!Verweisungsnorm!nach!allg.!Regeln!(RomnVO)! 10! Art.*5*Einheitlicher*Schutz* (3)!Die!Handlungen,!gegen!die! das!patent!schutz!nach!abs.!1! bietet,!sowie!die!geltenden! Beschränkungen!sind!in!den! Rechtsvorschri[en!besPmmt,! die!für*europäische*patente* mit*einheitlicher*wirkung*in* dem*teilnehmenden* Mitgliedstaat*gelten,!dessen! naponales!recht!auf!das! Europäische!Patent!mit! einheitlicher!wirkung!als!ein! Gegenstand!des!Vermögens! nach*art.*7*anwendbar!ist.!! Schutzumfang,)Art.)5)EPVO) Art.!5!Abs.!3!bes;mmt!den!Schutzumfang:!! Nach!Art.!7!ist!das!Recht!des!Sitzstaates!des!! Anmelders!(bzw.!EPO)!maßgeblich! Es!handelt!sich!um!eine!sta1sche)Sachnormverweisung! Geltungsbereich!umfasst!das!gesamte!Territorium! (HerkunJslandprinzip)! Regelung!ist!rela;v!vollständig.!! Kein!Rückgriff!auf!Schranken!des!nat.!PatR! Nicht!UWG,!Kartellrecht!(RomnIInVO)! Praxisrelevanz:!externe!Schranken?! bspw.!verfassungsrecht,!bgb,!kumula;on! 11!

Art.*7*Gegenstand*des* Vermögens* (1)!Ein!EP!mit!einheitlicher! Wirkung!als!Gegenstand!des! Vermögens!ist!in*seiner* Gesamtheit*und!in!allen! teilnehmenden!mitgliedw staaten!wie!ein!naponales! Patent!des!teilnehmenden! Mitgliedstaats!zu!behandeln,! in!dem!dieses!patent! einheitliche!wirkung!hat,!und! in!dem,!gemäß!dem! Europäischen!Patentregister:!! a)!!der!patentanmelder!zum* Zeitpunkt*der*Einreichung* einer!anmeldung!eines! Europäischen!Patents!seinen! Wohnsitz!oder!den!Sitz*seiner! Hauptniederlassung*hat!oder,!! Verwertung,)Art.)7)EPVO) Art.!7!verweist!für!Zulässigkeit,!Wirksamkeitsn voraussetzungen!und!rechtsfolgen!auf!na;onales!recht! Nach!Art.!7!ist!das!Recht!des!Sitzstaates!des!! ersten*anmelders!(bzw.!epo)!maßgeblich! Es!handelt!sich!um!eine!sta;sche!Sachnormverweisung! Geltungsbereich!umfasst!das!gesamte!Territorium! (HerkunJslandprinzip)! Komplexitätsreduk;on!im!Vergleich!zum!Bündelpatent!! 12! Art.*8*Abs.*2*RomOIIOVO* Bei!außervertraglichen! Schuldverhältnissen!aus!einer! Verletzung!von! gemeinscha[sweit! einheitlichen!rechten!des! geispgen!eigentums!ist!auf! Fragen,*die*nicht*unter*den* einschlägigen*rechtsakt*der* GemeinschaG*fallen,!das! Recht!des!Staates! anzuwenden,!in!dem!die! Verletzung!begangen!wurde.! Schutzrechtsverletzung) Die!EPVO!enthält!keine!Kollisionsnorm!!! Maßgeblich!ist!daher!nach!allg.!Regeln!die!RomnIInVO!! Art.!8!Abs.!2!RomnIInVO!verweist!auf!das!Recht!des! Verletzungsortes!! Zum!Recht!des!Verletzungsortes!gehören!! Art.!64!ff.!EPGÜ!&!Art.!4!EPSVO!! (=!materielles!einheitsrecht)! Lücken!nach!IPR!der!lex!fori!(Art.!24!EPGÜ),!! d.h.!das!jeweilige!na;onale!recht!maßgeblich!!!mosaikprinzip!! 13!

Anzahl)erteilter)Patente) Sta;s;k!des!EPA!2012! 14!.!! Anzahl)der)Patente) Sta;s;k!des!EPA!2012!(gerundet)! 1.!Deutschland:!!!!!13.500!! 2.!andere!teilnehmende!MS!!!!!!!!!!13.500!!! 3.!nicht!teilnehmende!MS!!!!3.000!! 4.!Driostaaten!!!!!!!!!!!!!36.000!!!! Gesamt!!!!!!!66.000!!!Bei!Anwendung!des!EPP!würden!52.500!! =!¾!zwingend!(!)!deutschem!Recht!unterliegen! 15!

Fik1ves)Beispiel:) Am!1.!April!2016!haben!13! Mitgliedstaaten!das!EPGÜ! ra;fiziert.!! Am!15.!April!2016!erteilt! das!epa!ein!patent.! Am!30.!April!2016!trio! Estland!dem!EPGÜ!bei.! Am!1.!Mai!2016!beantragt! der!rechtsinhaber! einheitliche!wirkung.!! Die!einheitliche!Wirkung! gilt!für)die)gesamte) Patentlaufzeit)nur!für!die! am!15.!april!2016! teilnehmenden!13!staaten.!! Bestand)und)Schutzumfang) Ab*wann*besteht*Schutz*als*Einheitspatent?*! Die!Registrierung!der!einheitlichen!Wirkung!muss!! innerhalb!von!einem!monat!erfolgen!und!wirkt!auf!die! Veröffentlichung!der!Erteilung!zurück* Territorialer*Anwendungsbereich?! Achtung:!nur!in!den!Staaten,!die!im*Zeitpunkt*der!Erteilung! teilnehmende!mitgliedstaaten!der!epvo!und!epsvo!sind! und!das!epgü!ra;fiziert!haben!(art.!18!epvo)! Schutzumfang?)! einheitlich:!art.!5!epvo!i.v.m.!art.!25!ff.!epgü!! subsidiär!na;onales!recht!am!sitz!des!anmelders! Achtung:!Zwangslizenz,!Vorbenutzung!und!externe! Schranken!können!in!MS!unterschiedlich!sein! 16! Beispiel:) KMU!(Sitz!in!D)!meldet!ein! Patent!an!und!erteilt!später! für!frankreich!und!für!estland! eine!ausschließliche!lizenz.!! Anschließend!wird!das!Patent! an!ein!französisches! Unternehmen!übertragen.! Für!beide!Lizenzen!!!bspw.! die!formalen!voraussetzungen! oder!den!sukzessionsschutz!! gilt!für)die)gesamte)laufzeit) des!patents!einheitlich! deutsches!patentrecht.!! Rechtsgeschä[liche)Verwertung) Welche*Verwertungsformen*stehen*zur*Verfügung?*! Übertragung!und!Lizenz,!Art.!3!EPVO! FormvorschriGen?! Art.!72,!74!EPÜ!für!Anmeldung;!subsidiär!BGB! Welche*(Dri\OWirkung)*hat*eine*Transak%on?! Sukzessionsschutz!nach!!15!Abs.!3!PatG! Registrierungsmöglichkeit*/*Opflicht?)! Eintragungsfähigkeit!nach!Art.!9!EPVO!! Achtung:!Wirkung!könnte!sich!aus!(noch!nicht!bekannten! AusführungsvorschriJen!ergeben.!!!! Pflichtenprogramm*der*Parteien?! RomnInVO:!Rechtswahl,!objek;ve!Anknüpfung! Achtung:!Kartellrecht,!UWG!nach!Marktortprinzip!!! 17!

Beispiel) KMU!(Sitz!in!D)!ist!Inhaberin! eines!patents!mit! einheitlicher!wirkung.!! Das!Patent!wird!in! Frankreich!und!in!Estland! verletzt.!! Für!die!Verletzung!ist!nach! den!regeln!des!epgü!auf! die!verletzungshandlung!in! Frankreich!subsidiär! französisches,!auf! Verletzungshandlungen!in! Estland!estnisches! Patentrecht!anzuwenden.! Schutzrechtsverletzung) Liegt*ein*Eingriff*in*den*Schutzbereich*vor?*! Art.!5!EPVO!+!Art.!25!ff.!EPGÜ! Ist*der*Eingriff*gerechber%gt?*! Schranken!ergeben!sich!teils!aus!Art.!25!ff.!EPGÜ,!! teils!aus!na;onalem!recht!(insb.!!12,!24!patg)! Welche*Rechtsfolgen*löst*der*Eingriff*aus?*! Art.!64!ff.!EPGÜ;!subsidiär!BGB! HaGungsmaßstab?*! Art.!64!ff.!EPGÜ,!Art.!4!EPSVO! Zuständigkeit?*! Art.!32!ff.!EPGÜ:!In!Deutschland!i.d.R.!Lokalkammer! Achtung:!Klagebefugnis!ergibt!sich!unmioelbar!aus!Art.!33! EPGÜ:!Rechtsinhaber!&!ausschließlicher!LN! 18! Beispiel) KMU!(Sitz!in!D)!!ist! Inhaberin!eines!Patents!! mit!einheitlicher!wirkung.!! Das!Patent!wird!durch!ein! französisches!unternehmen! in!deutschland!und!in! Frankreich!verletzt.!! Die!HaJung!für!die! unberech;gte! Schutzrechtsverwarnung) richtet!sich!für!frankreich! nach!französischem,!für! Deutschland!nach! deutschem!recht.!! Demgegenüber!unterliegt! die!hajung!für!eine! vorläufige)vollstreckung! der!jeweiligen!lex!fori.! Schutzrechtsverwarnung) Ist*eine*Abmahnung*vorgesehen/verpflichtend?! Verfahrensordnung!enthält!keine!Regelung,!die! Auswirkungen!auf!die!Kostentragungspflicht!vorsieht! HaGung*für*eine*unberech%gte*Verwarnung?! Schadensersatzklage!des!Abgemahnten!fällt!nicht!in! Zuständigkeit!des!EPG! Anwendbares*Recht?! h.m.!marktortprinzip:!art.!6!romniinvo! HaGungsmaßstab?! Achtung!HaJung!in!den!einzelnen!!Mitgliedstaaten!! sehr!unterschiedlich.!! Rechtsinhaber!kann!durch!Gestaltung!des! Abmahnschreibens!das!HaJungsrisiko!minimieren! 19!

Beispiel) KMU!(Sitz!in!D)!!ist! Inhaberin!eines!Patents!mit! einheitlicher!wirkung.!!! Eine!erste!Verletzungsklage! hat!erfolg!und!erbringt! 200.000!!Schadensersatz.! Zwei!Jahre!später!wird!das! Patent!im!Rahmen!eines! weiteren!verletzungsn! verfahrens!!angegriffen!und! eingeschränkt/vernichtet.!! Darau{in!fordert!der! rechtskräjig!verurteilte! erste!verletzer!die! geleistete!zahlung! einschließlich!der! Prozesskosten!zurück! (Res1tu1onsklage)! Rechtsfolgen)der)Nich1gkeit) Ab*wann*tri\*die*Wirkung*ein?! Art.!3!Abs.!3!EPVO:!ex!tunc?!! Auswirkung*auf*bereits*erfüllte*Verträge?! Art.!7!verweist!auf!na;onales!Recht!! Auswirkung*auf*Verletzungshandlungen?! umstrioen,!ob!regelung!in!art.!3!abs.!3!epvo!i.v.m.!! Rule!118!RoP!abschließend!! m.e.!sind!epvo,!epgü!abschließend,!ein!einheitspatent!! bei!unsicherem!bestand!für!rechtsinhaber!daher!aorak;ver! 20!.!.!! Bedeutung)des)na1onalen)Rechts) Nach!na;onalem!Recht!zu!beurteilende!Fragen:! Registrierung:!Rechtssicherheit!für!Erwerber?! Sukzessionsschutz:!Kalkula;onsgrundlage!des!LN?!! Rechtsstellung!des!LN:!Anspruch!bzw.!SEnPflicht?! Schutzrechtsverwarnung:!HaJung!des!Inhabers?!! Nich;gkeit:!Pflicht!zur!Res;tu;on?!!!!beeinflussen!Risikoverteilung!im!Dreieck!! Rechtsinhaber!!Lizenznehmer!!Mitbewerber! =!wirtschajlicher!wert!des!einheitspatents! 21!

5.)Ergebnis).!.!! EPP)&)na1onales)Recht) Verhältnis!von!EPÜ,!EPVO,!EPSVO!und!EPGÜ:! Verhältnis!zwischen!Rechtsakten!lässt!sich!durch!zeitlichen! Ablauf!leichter!fassen! Kollisionen,!Zirkelschlüsse!und!Lücken!sind!nach!den!Regeln! des!ipr!aufzulösen! Einheitsrecht!hat!Vorrang!vor!Kollisionsnormen! Einheitlicher!Schutz!grds.!nach!EPGÜ! Verwertung!nach!na;onalem!Recht! Verletzung!nach!EPGÜ! Ungeregelte!Fragen!nach!Art.!7!EPVO!analog!oder! Mosaikprinzip?! 22! 5.)Ausblick).!.!! )Vorläufige) Faustregel ) Für!Schutzumfang!und!rechtsgeschäJliche! Verwertung!gilt!das!HerkunJslandprinzip.!! Das!anzuwendende!Recht!gilt!für!die!gesamte!! Patentlaufzeit!und!das!gesamte!Territorium!unveränderlich! (sta;sche!verweisung).! Für!alle!Fragen,!für!die!das!EPP!keine!Verweisung! enthält!gelten!die!allgemeinen!regeln:!! Verträge:!RomnI,!! außervertragliche!schuldverhältnisse:!romnii! Für!genuin!patentrechtliche!Fragen!gilt!das! (ungeschriebene)!schutzlandprinzip! m.e.!art.!7!epvo!analog!!!anwendbares!recht!ist!wich;ges!auswahlkriterium!!! 23!

5.)Praxis) Abwarten?)) Kri;k!am!European!Patent!Package:!! Unvollständigkeit!der!Regelung!! Komplexität! Zentraler!Angriff!(all!eggs!in!one!basket)! Unsicherheit!über!Anwendungspraxis! Blackbox:!Rules!of!Procedure! führt!zur!empfehlung!im!schrijtum!abzuwarten!...!!!die!anmeldung!heute!bes;mmt!!unveränderbar!!das! später!subsidiär!anwendbare!recht!!! 24! Kontakt).!.!! Prof.)Dr.)MarygRose)McGuire) Lehrstuhl!für!Bürgerliches!Recht,! Recht!des!Geis;gen!Eigentums!sowie! deutsches!und!europäisches!verfahrensrecht! Universität!Mannheim! mcguire@uninmannheim.de!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!vielen!dank!für!ihre!aufmerksamkeit!! 25!