Orientierung im Trauerfall Handlungshilfen für Hinterbliebene Wenn ein nahestehender Angehöriger erkrankt oder womöglich völlig unerwartet verstirbt, ist das für die Familie eine gravierende Veränderung. Neben dem Gefühl der Hilflosigkeit bzw. der Trauer bleiben dann meist wenig Zeit und Muße, die Vielzahl der nun anstehenden erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. In der kurzen Zeit zwischen dem Tod eines Menschen und seiner Bestattung werden bestimmte Melde- und Anzeigepflichten fällig, deren Versäumnis zu Rechtsverlusten führen kann. Auf den folgenden Seiten finden Sie Erläuterungen, die Ihnen Handlungshilfen aufzeigen. Ferner finden Sie im Anschluss daran auf Seite 3 die dazugehörige Checkliste. Sie hilft Ihnen, alle Anforderungen Schritt für Schritt zu erledigen. Diese Checkliste soll Ihnen keine rechtliche Hilfe bieten, sondern ein Anhaltspunkt für die zu erledigenden Tätigkeiten sein; es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Die Vorgehensweise ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Gegebenenfalls sollten Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Wichtige Dienstleistungen bieten auch Bestattungsunternehmen. Sie organisieren nicht nur die Bestattung und Trauerfeier, sondern übernehmen auf Wunsch auch einige der Aufgaben, die in der Checkliste angesprochen werden. Stellen Sie die Überlegung voran, ob die Organisation der angeführten Aufgaben die Beantragung von Sonderurlaub beim eigenen Arbeitgeber erfordert durch Absprache mit dem Bestattungsinstitut Ihnen dieses einen Teil der Aufgaben abnehmen kann. Totenschein Wird vom (Unfall-)Arzt, dem Krankenhausarzt oder Leichenschaudienst ausgestellt. Zu beziehen von dem Standesamt, in dessen Bezirk sich der Sterbefall ereignet hat. Sie sollten diese spätestens am auf den Todestag folgenden Werktag besorgen. Beglaubigte Kopien der Urkunde sind für weitere Erledigungen hilfreich. Bestattung Termin festlegen Bestattungsunternehmen mit der gewünschten Bestattungsform beauftragen Zuständig für die Durchführung der Bestattung ist das Friedhofsamt bzw. die -verwaltung oder das Pfarramt. Sie müssen die und wenn vorhanden, die Urkunde über ein Erbkaufgrab vorlegen. Soll es eine Feuerbestattung sein, ist dazu die Genehmigung der Polizei bzw. der Ordnungsbehörde notwendig. Hierzu benötigen Sie die und ggf. die letztwillige Verfügung des Verstorbenen. Die Feuerbestattung sollten Sie spätestens 24 Stunden vor dem Wunschtermin initiiert haben. Ist der Tod durch Unfall eingetreten, dann ist eine sofortige Benachrichtigung des zuständigen Unfallversicherers erforderlich: Dort sind die entsprechende Versicherungspolice und die vorzulegen. Trauerfeier gestalten Zeitpunkt Örtlichkeit Gäste (Unterbringung auswärtiger Trauergäste) Speisen Dekoration Weitere Informationen sind ggf. in der Trauerverfügung des Verstorbenen zu finden. Traueranzeigen/Trauerkarten Anzeigen in den gewünschten Zeitungen aufgeben Trauerkarten texten und den Druck in Auftrag geben Weitere Informationen sind ggf. in der Trauerverfügung des Verstorbenen zu finden. Testament/Erbvertrag Das Testament oder der Erbvertrag kann beim Amtsgericht hinterlegt sein. Sollte die letztwillige Verfügung zu Hause verwahrt sein, ist diese zusammen mit der beim Nachlassgericht vorzulegen. Erbschein Sie erhalten den Erbschein beim zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht). Ausschlagung Die Ausschlagung einer Erbschaft ist bis zu 6 Wochen ab Kenntniserlangung des Erbfalls beim Amtsgericht niederzulegen. Stand: Februar 2015
Seite 2 von 6 Finanzamt Nach dem Erbfall haben Sie bis zu drei Monaten ab Kenntniserlangung des Erbfalls Zeit, mittels Formblatt dem örtlichen Finanzamt den Erbfall anzuzeigen. Dienst- bzw. Arbeitsvertrag Die ist beim Arbeitgeber vorzulegen. (Bei einem Unfall hat der Arbeitgeber die der Berufsgenossenschaft vorzulegen.) Rentenzahlstelle (z. B. BfA, LVA) Sie können eine Fortzahlung der Rente des Verstorbenen für drei Monate beantragen. Witwen- und Waisenrente Zur Beantragung der Witwen- und Waisenrente benötigen Sie den letzten Rentenbescheid und die. Krankenkasse bzw. Beihilfestellen (wegen Sterbegeld bei Beamten) Legen Sie die und den Beleg der Bestattungskosten bei der Krankenkasse oder der Beihilfestelle des Verstorbenen vor. (Klärung, ob diese Aufgabe vom Bestattungsunternehmen übernommen wird.) (Risiko-)Lebensversicherung Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Ansprechpartner der Versicherung oder zumindest an die entsprechende Hauptverwaltung oder Niederlassung. Sie benötigen zur Vorlage die Versicherungspolice, ggfs. eine Beitragsquittung, ein ärztliches Attest über die Todesursache und die. Für die Vorlage der Unterlagen haben Sie drei Tage nach Eintritt des Todes Zeit. Bankangelegenheiten Stellen Sie fest, welche Bankverbindungen bestehen, und kontaktieren Sie die betroffenen Banken. Folgende Dokumente werden neben der wahlweise von der Bank benötigt: Erbschein gerichtliche Eröffnungsniederschrift mit allen Testamenten gerichtliche Eröffnungsniederschrift mit allen Erbverträgen Stellen Sie fest, welche Daueraufträge existieren, und löschen Sie hinfällige. Überprüfung von Lastschrifteinzügen und Daueraufträgen Bitte sichten Sie die Kontoauszüge (am besten die letzten 12 Monate) und kontaktieren Sie den Empfänger bzw. die einziehende Stelle. Sonstiges Vermögen Sollte eine Waffensammlung im Nachlass sein, nehmen Sie bitte umgehend mit dem örtlichen Landratsamt oder Kreisverwaltungsreferat Kontakt auf. Kündigung von Verträgen Kündigen Sie gegebenenfalls Verträge wie zum Beispiel: Telefon, Heizung, Strom, Wasser, Gas, Miete, Abonnements, Rundfunk und Fernsehen, Vereinsmitgliedschaften. Diverse Versicherungen (z. B. Zusatzversicherungen, Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz etc.) Folgende Dokumente benötigen Sie für die Vorlage bei der zuständigen Stelle der Versicherung: Versicherungspolice letzte Beitragsquittung
Seite 3 von 6 Checkliste: Was nach einem Sterbefall zu tun ist Die nachfolgende Checkliste dient Ihnen als Hilfestellung für die Abwicklung im Sterbefall. Die Bearbeitung sollte zeitnah erfolgen, da in einigen Fällen besondere Fristen einzuhalten sind. Nähere Informationen diesbezüglich können Sie in den ständig aktualisierten und im Internet erhältlichen Broschüren des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) sowie der Justizministerien der Länder nachlesen. Weitere Informationsgeber sind beispielsweise die örtlichen Amtsgerichte und Bestattungsinstitute sowie Rechts- und Steuerberater. Im Vermögens-/Vorsorge- und Versorgungsbereich wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils genannten Institute. Amtliche Bestätigungen/Bestattung/dringende Benachrichtigung Totenschein Hausarzt, Leichenschaudienst Standesamt Bestattung Friedhofsamt, Pfarramt Todesanzeigen Zeitungen, Druckerei Arbeitgeber informieren Arbeitgeber Nachlassabwicklung Testamentseröffnung Amtsgericht Testament, Erbverträge Ort, Datum Erbschein Amtsgericht Testament oder Erbvertrag, Personalausweis des Antragstellers Ausschlagen der Erbschaft Anzeige an das Finanzamt Amtsgericht örtlich zuständiges Finanzamt Formblatt des Finanzamts
Seite 4 von 6 Versicherungen und Versorgung Lebensversicherung Versicherungspolice, ärztliches Attest über die Todesursache (Risiko-)Lebensversicherung Unfallversicherung Sachversicherung (Rechtsschutz, Kfz etc.) gesetzliche Rentenversorgung Witwen-/ Waisenrente Krankenversicherung Deutsche Rentenversicherung bzw. Berufsständische Versorgungswerke Deutsche Rentenversicherung Versicherungspolice, ärztliches Attest über die Todesursache Versicherungspolice Versicherungspolice letzter Rentenbescheid
Seite 5 von 6 Banken und weitere Finanzdienstleister Feststellung aller Bankverbindungen Klärung der Verfügungsbefugnisse Konto-/ Kreditkarten Banken Banken Banken z. B. Vollmachten Kartensperrung Daueraufträge Banken Übersicht der Daueraufträge bei den betreffenden Banken anfragen Lastschriften Banken, einziehende Zahlungsempfänger bestehende Lastschriften anhand der Kontoauszüge überprüfen Darlehen/Kredite Banken Bausparverträge Bausparkassen Sparverträge Beteiligungen Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften, Bausparkassen Beteiligungsgesellschaften Hinweis für Sie Folgende Tätigkeiten übernimmt unser Haus für Sie: Bearbeitung von Rentenrückrufen; Finanzamtmeldung; Kontolöschungen und -umschreibungen; elektronische Archivierung von Dokumenten im Zusammenhang mit dem Nachlass; direkten Kontakt mit externen Ansprechpartnern wie z. B. Erben, Nachlasspflegern, Testamentsvollstreckern.
Seite 6 von 6 Haus und Wohnung Grundbuchkorrektur Gebäudeversicherung Grundbuchamt Mietvertrag Vermieter Rundfunk/ Fernsehen GEZ Strom/Gas Versorgungsunternehmen Wasser Wasserwerke Telefon/ Mobilfunk Zeitungsabonnement Vertragspartner Zeitungsverlag