MEINE ERFAHRUNGEN IM GROSSEN RAT ALS GESUNDHEITSPOLITIKER 2010-2014. Enea Martinelli Patronatskomitee Stiftung Spital Interlaken 14.8.

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Transkript:

MEINE ERFAHRUNGEN IM GROSSEN RAT ALS GESUNDHEITSPOLITIKER 2010-2014 Enea Martinelli Patronatskomitee Stiftung Spital Interlaken 14.8.2014

Vorbemerkungen ACHTUNG : dieser Vortrag könnte etwas unbescheiden wirken. Die Nebenwirkungen werden ausser Acht gelassen... Politische Erfolge sind Teamwork! Politik braucht viel Geduld und viel Frustrationstoleranz Kurzfristige Politik lebt vom Poltern Langfristige Politik lebt von überzeugenden Sachargumenten (die z.t. über eine Polterphase deponiert werden müssen)

Die unlesbare Kurzfassung :

Der Einstieg,,Dauerbrenner No 1 Berner Oberländer vom 7.6.2014

Spitalfusion Bern,,Dauerbrenner No 2 Jungfrauzeitung 9.9.2010 Berner Oberländer 24.11.2010

-> Kreditantrag «Hauptprojekt» Stärkung Medizinalstandort Bern Herbst 2011 -> Schlussbericht zum Projekt : Frühjahr 2013 -> Planungserklärungen GR : Juni 2013 : Zur Beantwortung offener Fragen hat der Regierungsrat dem Grossen Rat in der Januarsession 2014 einen Zusatzbericht vorzulegen oder im Januar 2014 in der Kommission ein Hearing durchzuführen, in dem die nachfolgend aufgeführten Punkte zu behandeln sind: 1. Es ist ein Konzept der Notfallversorgung darzustellen, das sicherstellt, dass die jeweils geeignetste und für die Leistungsfinanzierer günstigste Variante zum Tragen kommt. Dies gilt auch für die nachfolgenden stationären Behandlungen (d.h. wenn immer möglich nur hoch komplexe Fälle in die Insel). 2. Es ist darzulegen wie erreicht wird, dass die umfassende Grundversorgung primär ausserhalb des Universitätsspitals erfolgt, mindestens solange keine Angleichung der Baserate des Unispitals an den kantonalen Durchschnitt der Baserate erreicht ist. 3. Es ist darzulegen wie das Inselspital und das Spitalnetz Bern alle künftigen Pflichten und Bedürfnisse aus eigenen erwirtschafteten Mitteln finanziert. 4. Es ist darzustellen wie der niederschwellige unkomplizierte Zugang der Zuweiser zu den Kaderärztinnen und Kaderärzten der beiden Spitalgesellschaften erhalten bleibt oder ausgebaut wird. 5. Es ist darzustellen wie die Zuweiser in die Projekte der regionalen umfassenden Grundversorgung mit einbezogen werden. 6. Es ist darzustellen welche wirtschaftlichen Auswirkungen betriebliche Kosten- respektive Ertragsoptimierungsprogramme für die Leistungsfinanzierer (Kanton / Krankenkassen) haben. 7. Es ist darzustellen wie die bisherige Kooperation zwischen der Insel und den Listenspitälern in Bezug auf die hochspezialisierte Medizin weiter geführt wird. 8. Es ist darzustellen wie der identische Verwaltungsrat die unter Umständen divergierenden Interessen der einzelnen Unternehmungen, Stiftung Inselspital Bern, Spitalnetz Bern AG und Management AG wahrnehmen kann.

Highlight : Bewilligung der Kredite aus dem Spitalversorgungsfonds Gerangel um Geld unter den Spitalgruppen Regionale Aktionen gegen einzelne Kredite Schlussendlich : Kredit für fmi ag gesichert

Versorgungsplanung 2011-2014 Streit um Gestaltung der Spitalliste - Begrenzung von Fallzahlen - Fallzahlen pro Standort/Gruppe - Qualität einzig gemessen an den Wiedereintritten. - Peinlicher Rechenfehler - Bernische Definition von Hochspezialisierter Medizin Androhung der Rückweisung -> verbindliche Zugeständnisse Berner Oberländer 2.12.2011

Planungserklärungen Versorgungsplanung 2011-2014 1. Der Prozess zur Erstellung der Spitalliste muss überarbeitet werden in folgenden Punkten: Der Kanton verzichtet auf eine eigene Leistungsmengenbegrenzung pro Spitalbetrieb. Leistungsaufträge sind an Unternehmen zu erteilen und nicht an einzelne Spitalstandorte. Die Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualität bleiben vorbehalten. Die Kriterien für die Vornahme eines Qualitätsbenchmarks sind zu erweitern und über mehr als ein Jahr zu evaluieren. Leistungsaufträge müssen medizinisch sinnvolle Behandlungsketten im gleichen Spital möglich machen. 2. Die Spitalgesellschaften handeln autonom und organisieren sich selber. 3. Bei allfälligen Fusionen von Spitalregionen ist vorgängig zu untersuchen und belastbar nachzuweisen, inwieweit sich Synergieeffekte einstellen, wenn zwei geografisch grosse Gebiete mit eher kleinen Bevölkerungszahlen zusammengelegt werden. 4. Um auch in den Regionen ein Minimum an Koordination zu gewährleisten, ist die 80/30 Regel um die maximal zumutbare Distanz (z. B. 50 km) zu einem Angebot der umfassenden Grundversorgung zu erweitern (inner- oder ausserkantonal). 5. Die Zusatzfinanzierungen sollen nicht zur Strukturerhaltung beitragen, sondern gezielt Nachteile ausgleichen, die als versorgungsnotwendig erachtete dezentrale Strukturen gegenüber zentralen Strukturen erleiden und die durch die Tarife nicht abgebildet werden. 6. Bei der Festlegung von Mindestfallzahlen und Leistungsaufträgen in Leistungsgruppen sollen nicht nur die stationären Leistungen betrachtet werden, sondern es sind ambulante Leistungen in geeigneter Weise mit einzubeziehen. 7. Die Hilfsfristregel 90/15 für den Rettungsdienst ist bis spätestens 2014 eingeführt. 8. Zur Begleitung der Umsetzung der Versorgungsplanung, der EV KVG und zur Vorbereitung des Spitalversorgungsgesetzes wird auf 1. 1. 2012 eine Grossrätliche Kommission eingesetzt.

50 km Regel; Ursprungsgedanke F.B.de Wolff, G. Domeninghetti; Planification Hospitalière Visions + Actions Essais de Modelisation pour la suisse; 2002; http://www.archihosp.ch/files/planif_hosp_v2.pdf

Nachfassen : 50 km Regel (in Ergänzung zu 80/30 Forderung, dass 1. die Spitalplanung so zu erfolgen hat, dass die bernische Bevölkerung maximal 50 km Weg hat bis zum nächsten Spital; die interkantonale Planung ist dabei mit zu berücksichtigen 2. den Spitalunternehmen der Dienst an der Bevölkerung angemessen vergütet wird, falls dieser Dienst in der betroffenen, mehr als 50 km von der nächsten Einrichtung der Akutversorgung weg liegenden Region nicht kostendeckend erbracht werden kann 3. für die Region Oberes Simmental/Saanenland die Rettungsdienstregel 90/15 zwingend auf den Zeitpunkt der ersten Schliessung eines Akutspitals in der Region zu realisieren ist.

Berner Oberländer vom 14.6.2013 Frutigen aufgrund von 80/30 Zweisimmen aufgrund der 50 km Regel

Spitalversorgungsgesetz Umstrittene Punkte : - Spitalfonds (Abgabe Zusatzversicherte) Resultat : Gestrichen - Begrenzung der Fallzahlen Resultat : Subsidiäre Steuerung wenn keine Einigung zustande kommt - Offenlegungspflicht der Bezüge aller Kaderangestellten Resultat : Offenlegung wie börsenkotierte Unternehmen - Finanzierung von Vorhalteleistungen Resultat : Kann-Formulierung

Taktische Manöver... Nicht zum Gefallen aller... Berner Oberländer vom 14.6.2013 Ziel : Verhindern von unheiligen Allianzen zwischen Spitalfonds und Festschreiben von Spitalstandorten ins Gesetz via Mittel des Volksvorschlags

Andere Themen Stationäre Psychiatrieversorgung Abgabe von Dormicum am Junkies Liberalisierung Markt für Heimsoftware Forschungsethikkomission Kanton Bern Helistreit Pharmazeutische Versorgung von Heimen etc.

Ich bleibe dran : Kampf gegen die Spitalinitiative Berner Oberländer vom 19. Juli 2014

Gleichzeitig national : - Revision Heilmittelgesetz -> Hearing SGK NR / SGK SR als Delegierter der Stiftung Patientensicherheit resp.h+ - Diskussionen um Qualitätsinstitut / HTA-Institut -> Stiftung Patientensicherheit - Diskussionen um Lieferengpässe von Medikamenten -> GASASA - Diskussionen um Preisfindung von Medikamenten und HTA -> Eidg. Arzneimittelkommission - Leitung Arbeitsgruppe «LOOK ALIKE/SOUND ALIKE» -> Verbände der Industrie / GSASA / Stiftung Patientensicherheit

Gleichzeitig in FMI :

Ich habe zu danken : Meiner Familie Meinem Team in der fmi ag Der spitäler fmi ag; Vorgesetzte, GL, VR Meinen politischen Mitstreitern allen voran Dieter Widmer als,,lehrmeister und Mentor Walter Messerli und der Stiftung Spital Interlaken für die Einladung