Rodungsgesuch. Hochwasserschutz Bödeli. Lütschine. Orientierende Unterlagen zum Wasserbauplan. Gesamtprojekt. Beilage Oberingenieurkreis I

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Transkript:

Tiefbauamt des Kantons Bern Orientierende Unterlagen zum Wasserbauplan Beilage 3.4.1 Lütschine Gemeinden Wilderswil, Gsteigwiler, Matten, Interlaken, Bönigen Erfüllungspflichtiger Schwellenkorporation Bödeli Süd Datum Dossier November 2012 Gewässer Revidiert Unterlage Hochwasserschutz Bödeli Lütschine Gesamtprojekt Projektverfasser Wasserbauplangenehmigung: Gewässer-Nr. Projekt-Nr. Plan-Nr. Plan Format 500 S979

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Gemeinden: Gsteigwiler, Wilderswil, Matten, des Kantons Bern Interlaken, Bönigen Tiefbauamt Erfüllungspflichtiger: Schwellenkorporation Bödeli Süd Planauflageverfahren Wasserbauplan Lütschine Gesamtprojekt Bern, November 2012 Planungsteam WBP Lütschine Gesamtprojektleitung: Projektierung TP1 + TP2 Projektierung TP 3: Projektierung TP 4: Umweltverträglichkeitsprüfung: Gestaltung: Landerwerb: Hydraulik / Geschiebe: Hydraulik / Entlastungen: Kommunikation: IG Flussbau AG SAH, Bern / Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Unterseen Kissling + Zbinden AG, Spiez IG Mätzener & Wyss Bauingenieure AG / Bettschen + Blumer AG, Unterseen Emch + Berger AG Bern, Niederlassung Spiez Sigmaplan AG, Bern Moeri & Partner AG, Bern U. Bettschen, Matten / P. Mätzener, Bönigen Jäggi Flussbau und Flussmorphologie, Ebmatingen beffa tognacca gmbh, Claro Mettler Communications, Interlaken

Hochwasserschutz Bödeli, Wasserbauplan Lütschine - Vernehmlassung Impressum Änderungskontrolle Version Datum Name Bemerkungen 1.0 24.08.12 Th. Wagner Vernehmlassung 2.0 25.10.12 Th. Wagner Auflage Anmerkungen zum Dokument Erstellt mit Microsoft Office Word, Version 2010 Planungsteam WBP Lütschine Seite I

Hochwasserschutz Bödeli, Wasserbauplan Lütschine - Vernehmlassung Inhaltsverzeichnis 1 Vorhaben...1 2 Beschrieb des Rodungsvorhabens...2 2.1 Waldfeststellung... 2 2.2 Geplante Rodungen... 2 2.2.1 Teilprojekt 1: Obereyli/Tschingelmatta... 2 2.2.2 Teilprojekt 3: Uferbereich Flugplatzareal... 3 3 Ersatzaufforstung...3 4 Gesuchsbegründung/-nachweis...4 5 Zustimmung Grundeigentümer...6 5.1 Rodungsflächen... 6 5.2 Ersatzaufforstungsflächen... 16 6 Formular... 18 Planungsteam WBP Lütschine Seite II

1 Vorhaben Das vorliegende stützt sich auf den Wasserbauplan zum Hochwasserschutzprojekt Bödeli. Die beiden Dossiers Wasserbauplan und werden parallel den zuständigen Behörden zur Beurteilung eingereicht. Vom 20. bis 23. August 2005 verursachten langandauernde Niederschläge über dem gesamten Einzugsgebiet Überschwemmungen in den Lütschinentälern und schliesslich auf dem gesamten Bödeli bis nach Interlaken. Im Raum Bödeli führte das Hochwasserereignis vom August 2005 zu enormen Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und Kulturland von rund 160 Mio. Franken. Die Ursachen und Prozesse dieses Jahrhundertereignisses wurden im Rahmen einer lokalen, lösungsorientierten Ereignisanalyse (LLE) Lütschine untersucht. Dabei wurde die Hochwassersicherheit der Lütschine als nicht mehr genügend beurteilt und es wurde ein zukunftgerichtetes generelles Hochwasserschutzkonzept entwickelt. Diese Situation hat dazu geführt, dass seither verschiedene Hochwasserschutzprojekte entlang der Lütschine erarbeitet und teilweise bereits realisiert worden sind. In Anbetracht möglicher negativer Auswirkungen einer etappierten Planung beschloss die Schwellenkorporation Bödeli Süd auf Anregung des Oberingenieurkreises I des Kantons Bern, die verbleibenden Projektabschnitte in einem "Wasserbauplan Hochwasserschutz Bödeli" zu bündeln und die gesamtheitliche Planung zu forcieren. Der Planungsperimeter umfasst den gesamten Abschnitt der Lütschine unterhalb des Dangelstutzes bis zur Mündung in den Brienzersee. Die Planung der Hochwasserschutzmassnahmen im Abschnitt ARA Pumpwerk bis Aenderbergbrücke, die Schutzdämme Bönigen sowie die Kapazitätserhöhung der unteren und oberen Bönigenbrücke erfolgen über separate Projekte. Der Projektierung erfolgt in vier Teilprojekten (TP), welche aufeinander abgestimmt sind und eine Gesamtheit bilden. Die Erarbeitung des Wasserbauplans stützt sich auf folgende Ziele ab: Umsetzung gesamtes Hochwasserschutzkonzept gemäss LLE Lütschine in einem nachhaltigen Projekt Möglichst grosse Projektakzeptanz bei allen Betroffenen Genehmigter Wasserbauplan als Basis für eine etappierte Realisierung Ein Vollausbau des Gerinnes ist sowohl aus technischen, finanziellen, risikobezogenen (Überlastfall) und landschaftlichen Gründen nicht realisierbar. Es wurde deshalb ein zweistufiger Lösungsansatz gewählt: Teilausbau Gerinne Abflusskorridor für den Überlastfall EHQ: Durch zwei Entlastungsbauwerke wird im Überlastfall Wasser in den Abflusskorridor ausgeleitet. Die obere Entlastung ist in Wilderswil vorgesehen, die untere im Bereich Flugplatz direkt oberhalb der geplanten Massnahmen Schutzdämme Bönigen. Die Umsetzung dieser Hochwasserschutzmassnahmen hat Rodungseingriffe in zwei Teilprojekten (TP1 und TP3) zur Folge. Für genauere Projektangaben wird auf die Technischen Berichte (Gesamtprojekt und Teilprojekte 1-4) des Wasserbauplans verwiesen. Planungsteam WBP Lütschine Seite 1

2 Beschrieb des Rodungsvorhabens 2.1 Waldfeststellung Von der zuständigen Waldabteilung 1 des Kantons Bern wurde im Projektperimeter eine Waldfeststellung durchgeführt (Schreiben vom 29.11.2010). Gemäss dieser Waldfeststellung gilt die vorhandene Ufervegetation in Bönigen (TP4) und im Bereich Flisou/Greiche/Tschingelmatta (TP1) nicht als Wald im waldrechtlichen Sinn. Ebenso ist die Bestockung der ehemaligen Baumschule Boss im Überlastkorridor nicht als Wald zu bezeichnen. Der Uferwald entlang des Flugplatzareals im TP3 unterhalb der Aenderbergbrücke wurde dagegen abschnittsweise als Wald bestimmt. Die Walddefinition gilt in diesem Fall bis zum Gewässerrand und schliesst somit die Uferbestockung mit ein. Die im Gebiet Obereyli und Walkmatte vorkommenden Waldareale (Hang- und Uferwälder) gelten im rechtlichen Sinne als Wald. Im Rahmen des geplanten Hochwasserschutzprojekts Bödeli ergeben sich somit zwei rodungsrechtlich relevante Bereiche: 1. Neue Ufersicherungen und Gerinneaufweitung im Obereyli sowie Uferabflachungen und Ufersicherungen bei Tschingelmatta (beide TP1) 2. Neue Dammbauten und Ufersicherungen sowie ökologische Aufwertung des Gewässerraums entlang des Flugplatzareals (TP3) 2.2 Geplante Rodungen 2.2.1 Teilprojekt 1: Obereyli/Tschingelmatta Vorhandene Bestockung Entlang der Lütschine findet sich über weite Strecken ein Streifen Ufergehölz. Es handelt sich dabei um den gemäss NHV Art. 14. Anhang 1 schützenswerten Grauerlen-Auenwald in mehr oder weniger typischer Ausprägung. Die Breite dieses Ufergehölzstreifens variiert zwischen 0.5 4 Meter und beschränkt sich meist auf den Bereich der bestehenden Uferverbauung und wurde im Rahmen der durchgeführten Waldfeststellung nicht als Wald bezeichnet. Etwas ausgeprägtere Bestände des Grauerlen-Auenwaldes finden sich nur im TP1 unterhalb des Autoabbruchs Leuenberger sowie oberhalb bei der Walkmatte. Hier tritt allerdings auch der invasive Japanische Knöterich grossflächig auf. Rodungseingriff Im Obereyli ist eine rund 300 m lange Gerinneaufweitung am rechten Ufer für den Geschieberückhalt sowie für die ökologische Aufwertung vorgesehen. Das Gerinne wird komplett neu angelegt und wird breiter, tiefer und hat einen grösseren Abstand von der Kantonsstrasse als heute. Die Sohlenbreiten von heute 17 bis 23 m werden bis auf 50 m verbreitert, dafür muss die Sohle um 0 bis maximal 1.2 m abgetieft werden. Die Ufersicherung erfolgt mit Blocksatz und Buhnen, überdeckten CABs an den am stärksten angeströmten Abschnitten der Prallufer. In der Tschingelmatta wird das rechte Ufer bis zum Hangfuss abgeflacht mit Abbruch der bestehenden Ufersicherungen auf einer Länge von ca. 150 m. Einbau von drei ausschlagfähigen Baumbuhnen mit Buhnenköpfen aus Steinblöcken zur Stabilisierung der Hauptgerinnebreite. Planungsteam WBP Lütschine Seite 2

Für den Bau der neuen Buhnen und des neuen Blocksatzes zur Ufersicherung sowie für den Bau von Unterhaltsbermen wird im TP1 insgesamt eine Waldfläche von rund 6'100 m 2 beansprucht (vor allem vorübergehend). 2.2.2 Teilprojekt 3: Uferbereich Flugplatzareal Vorhandene Bestockung Beim Flughafenareal im TP3 haben sich zwischen der Strasse und dem Uferweg Flächen mit waldähnlicher Bestockung entwickelt. Die Ansprache der Waldgesellschaft gestaltete sich als relativ schwierig. Von der Lütschine her drückt die Ufervegetation mit Grauerlen und Weiden in diese Flächen hinein. Der Waldstreifen beim Flughafen zwischen Strasse und Uferweg wurde abschnittsweise mit Alleebäumen (Lärche, Bergahorn, Hainbuche) bepflanzt. Der Unterwuchs wechselt zwischen strauchartig, Wiese und typischen Ufergehölzen. Rodungseingriff Für die Sicherstellung der Hochwassersicherheit in Bönigen durch die Hochwasserentlastung Ey, über welchen bei Extremereignissen Wasser in den Abflusskorridor ausgeleitet werden soll, Behebung der bestehenden Schutzdefizite durch Dammerhöhungen und Ufersicherungen sowie Revitalisierung/Aufwertung des Gewässerraums entlang des Flugplatzareals wird eine Waldfläche von insgesamt 11'350 m 2 benötigt. Davon beträgt die definitive Rodungsfläche für Hochwasserschutzbauten (z.b. Entlastungsbauwerk etc.) rund 6'200 m 2. 3 Ersatzaufforstung Teilprojekt 1: Obereyli/Tschingelmatta Für den Bau der neuen Ufersicherungen und Unterhaltsbermen wird wie bereits erwähnt das Waldareal fast ausschliesslich nur vorübergehend beansprucht. Die Ersatzaufforstung von knapp 500 m 2 wird im Obereyli am rechten Ufer entlang der geplanten Aufweitung beim BOB-Bahndamm realisiert. Dabei wird auf einem ca. 100 m langen Streifen die bestehende Dammbestockung seitlich verbreitert und es soll ein gestufter Waldrand mit standortgerechten Sträuchern und Kleinbäumen ausgebildet werden. Teilprojekt 3: Uferbereich Flugplatzareal Der definitive Verlust von Waldfläche für Hochwasserschutzbauten (Hochwasserentlastung Ey, neue Ufersicherungen) von rund 6'200 m 2 wird quasi vor Ort im neu zu schaffenden Uferraum entlang des Flugplatzareals zwischen Lütschine und landseitiger Damm in zwei Teilbereichen ersetzt. Ober- und unterhalb des neuen Seitengerinnes soll sich allmählich wieder ein Auenwald (Hartholz- und Weichholzaue) mit standortgerechten auentypischen Bäumen (Esche, Ulme, Grauerle, Schwarzpappel etc.) ausbilden können. Planungsteam WBP Lütschine Seite 3

Zusammenstellung der einzelnen Rodungs- und Aufforstungsflächen Teilprojekt Lokalname Gemeinde Parz.-Nr. Temp. Rodung und Wiederaufforstung an Ort Def. Rodung Ersatzaufforstung TP1 Tschingelmatta, Gsteigwiler 645 485 174 0 Obereyli TP1 Tschingelmatta 89 311 19 0 TP1 Obereyli Gsteigwiler 698 100 0 0 TP1 Obereyli Gsteigwiler 700 165 0 0 TP1 Obereyli Wilderswil 1995 1944 0 0 TP1 Obereyli Gsteigwiler 434 1'559 31 486 TP1 Obereyli Gsteigwiler 693 271 262 0 TP1 Obereyli Wilderswil 754 241 0 0 TP1 Obereyli Wilderswil 93 568 0 0 TP3 "Flugplatzareal" Matten 12 3'560 1'910 6'230 TP3 "Flugplatzareal" Matten 1075.01 1'560 3'740 0 TP3 "Flugplatzareal" Bönigen 1164.2 0 580 0 Total 10'764 6'716 6'716 4 Gesuchsbegründung/-nachweis Die nachfolgende Gesuchsbegründung erfolgt gemäss dem offiziellen Rodungsformular des BAFU (Ziff. 2, Seite 1). 1) Das Werk muss auf den vorgesehenen Standort angewiesen sein (Art. 5 Abs. 2 lit. a WaG). Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem anderen Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? Welche Varianten wurden geprüft? Das Gerinne der Lütschine liegt teilweise im Waldbereich. Die Realisierung von neuen Ufersicherungen auf grosser Länge, zwei Entlastungsbauwerken, Geschieberückhalteraum Obereyli, ökologische Aufwertungen (z.b. Tschingelmatta oder Uferraum Flugplatzareal) sind ohne Beanspruchung von Waldareal nicht möglich. Somit ist das Vorhaben unmittelbar an den gegebenen Standort gebunden. 2) Das Werk muss die Voraussetzungen der Raumplanung sachlich erfüllen (Art. 5 Abs. 2 lit. b WaG). Gibt es entsprechende Unterlagen wie Richt- und Nutzungsplanungen oder Sachpläne und Konzepte, oder sind solche in Bearbeitung? Das für das Hochwasserschutzprojekt Bödeli laufende Planungsverfahren (Wasserbauplan) schafft raumplanerische Voraussetzung für das Vorhaben. Der Wasserbauplan hat den Status eines Nutzungsplanes, womit die die sachlichen Voraussetzungen der Raumplanung (Art. 5 Abs. 2 lit. b WaG) erfüllt werden. Für das Flugplatzareal Interlaken wurde im Oktober 2007 im Hinblick auf eine künftige Nutzung des 85 Hektaren grossen Areals ein Nutzungs- und Infrastrukturrichtplan Flugplatz Interlaken (NIRP) genehmigt. Planungsteam WBP Lütschine Seite 4

In diesem behördenverbindlichen Richtplan wurde bereits vorausschauend am linken Lütschineufer ein durchgehender Korridor als zukünftiger Raumbedarf der Lütschine (inkl. Rückbau bestehender Anlagen) ausgeschieden. 3) Die Rodung darf zu keiner erheblichen Gefährdung der Umwelt führen (Art. 5 Abs. 2 lit. c WaG). Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Naturereignisse wie Lawinen, Erosionen, Rutschungen, Brände oder Windwürfe aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf die bekannten Immissionen wie Gewässerverschmutzung, Lärm, Staub, Erschütterung etc.? Die Rodung ist eine direkte Folge der unabdingbaren Gerinnesanierung, welche zum Ziel hat, die Hochwassersicherheit im Bödeli und oberhalb davon zu gewährleisten. Die Rodungsflächen werden zu einem grossen Teil nur in der Bauphase benötigt und danach an Ort und Stelle bzw. angrenzend an bestehende Waldflächen vor Ort wieder aufgeforstet. Durch das Rodungsvorhaben sind keine negativen Einflüsse auf Naturereignisse oder Immissionen zu erwarten, das Vorhaben bezweckt eine Verringerung aktuell vorhandener Gefahren durch Naturereignisse (Überschwemmungen). Mittel- bis langfristig soll sich wieder ein standorttypischer Auenwald entwickeln können. Die Bestandesstabilität soll mit einer stufigen Bestockung gewährleistet werden (keine sturmanfälligen "Steilränder"). Für weitere Ausführungen wird auf den Umweltverträglichkeitsbericht des Hochwasserschutzprojekts verwiesen. 4) Es bestehen wichtige Gründe, die das Interesse an der Walderhaltung überwiegen (Art. 5 Abs. 2 WaG). Weshalb ist die Realisierung des Vorhabens wichtiger als die Walderhaltung? Die bestehenden Schutzdefizite der Lütschine im Raum Bödeli in den Gemeinden Wilderswil, Gsteigwiler, Matten, Interlaken und Bönigen sollen mit der Realisierung von Hochwasserschutzmassnahmen behoben werden. Gleichzeitig sollen auch ökologische Mehrwerte entlang der Lütschine geschaffen werden. Die Realisierung der Hochwasserschutzmassnahmen im Agglomerationsraum Bödeli liegen im öffentlichen Interesse (Schadensumme im August 2005 ca. 160 Mio. Fr.) und überwiegen die Interessen an der Walderhaltung. 5) Dem Natur- und Heimatschutz ist Rechnung zu tragen (Art. 5 Abs. 4 WaG). Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur und Landschaft aus? Die vorgesehenen ökologischen Aufwertungen werten den teilweise stark degradierten Auenwald und die bisher sehr schmal ausgeprägte Ufervegetation auf und schaffen neue Lebensräume für Flora und Fauna. Die beiden Ersatzaufforstungen im TP3 werden flächig und nicht schmal ausgebildet, womit ein grösserer Spielraum bezüglich Ausbildung eines Auenwaldes besteht. Dank den Wiederaufforstungen an Ort und Stelle (temporäre Rodungen vor allem im TP3) können die standortfremden Baumarten durch auengerechte Bäume ersetzt werden. Alle diese Massnahmen tragen somit dem Natur- und Heimatschutz Rechnung. Die detaillierten Auswirkungen auf die Umwelt und insbesondere auf die Natur und Landschaft sind im Umweltverträglichkeitsbericht zum Hochwasserschutzprojekt umfangreich abgehandelt. Planungsteam WBP Lütschine Seite 5

5 Zustimmung Grundeigentümer 5.1 Rodungsflächen Gemeinde Parz.-Nr. Nr. gemäss Rodungsplan Eigentümer Temp. Rodung Def. Rodung Fläche total Gsteigwiler 645 1 und 8 Berner Oberland Bahnen AG 485 174 659 Planausschnitte aus Rodungsplan 1:1'000 Teilprojekt 1: Dangelstutz - Saxetbach Name bzw. Firma Berner Oberland Bahnen AG Datum: Adresse Harderstrasse 14, 3800 Interlaken Unterschrift: Planungsteam WBP Lütschine Seite 6

Gemeinde Parz.-Nr. Nr. gemäss Rodungsplan Eigentümer Gsteigwiler 89 2 Schwellenkorporation Bödeli Süd Temp. Rodung Def. Rodung Fläche total 311 19 330 Planausschnitt aus Rodungsplan 1:1'000 Teilprojekt 1: Dangelstutz - Saxetbach Name bzw. Firma Schwellenkorporation Bödeli Süd Datum: Adresse p. Adr. Peter Mätzener, Erlenweg 13, 3806 Bönigen Unterschrift: Planungsteam WBP Lütschine Seite 7

Gemeinde Parz.-Nr. Nr. gemäss Rodungsplan Gsteigwiler 698 700 3 4 Eigentümer Temp. Rodung Bigler Kurt 100 165 Def. Rodung 0 0 Fläche total 100 165 Planausschnitt aus Rodungsplan 1:1'000 Teilprojekt 1: Dangelstutz - Saxetbach Name bzw. Firma Bigler Kurt Datum: Adresse Fliesau 149, 3814 Gsteigwiler Unterschrift: Planungsteam WBP Lütschine Seite 8

Gemeinde Parz.-Nr. Nr. gemäss Rodungsplan Wilderswil Gsteigwiler 1995 693 5 und 10 9 Eigentümer Temp. Rodung Kanton Bern AGG 1'944 271 Def. Rodung 0 262 Fläche total 1'944 533 Planausschnitte aus Rodungsplan 1:1'000 Teilprojekt 1: Dangelstutz - Saxetbach Name bzw. Firma Kanton Bern, Amt für Grundstücke und Gebäude Datum: Adresse Reiterstrasse 11, 3011 Bern Unterschrift: Planungsteam WBP Lütschine Seite 9

Gemeinde Parz.-Nr. Nr. gemäss Rodungsplan Eigentümer Gsteigwiler 434 6 und 7 Schwellenkorporation Bödeli Süd Temp. Rodung Def. Rodung Fläche total 1'559 31 1'590 Planausschnitt aus Rodungsplan 1:1'000 Teilprojekt 1: Dangelstutz - Saxetbach Name bzw. Firma Schwellenkorporation Bödeli Süd Datum: Adresse p. Adr. Peter Mätzener, Erlenweg 13, 3806 Bönigen Unterschrift: Planungsteam WBP Lütschine Seite 10

Gemeinde Parz.-Nr. Nr. gemäss Rodungsplan Eigentümer Temp. Rodung Def. Rodung Fläche total Wilderswil 754 11 Loosli Heinz 241 0 241 Planausschnitt aus Rodungsplan 1:1'000 Teilprojekt 1: Dangelstutz - Saxetbach Name bzw. Firma Loosli Heinz Datum: Adresse im Holz, 3864 Guttannen Unterschrift: Planungsteam WBP Lütschine Seite 11

Gemeinde Parz.-Nr. Nr. gemäss Rodungsplan Eigentümer Temp. Rodung Def. Rodung Fläche total Wilderswil 93 12 Burgergemeinde Wilderswil 568 0 568 Planausschnitt aus Rodungsplan 1:1'000 Teilprojekt 1: Dangelstutz - Saxetbach Name bzw. Firma Burgergemeinde Wilderswil Datum: Adresse Kirchgasse 31, 3812 Wilderswil Unterschrift: Planungsteam WBP Lütschine Seite 12

Gemeinde Parz.-Nr. Nr. gemäss Rodungsplan Matten 12 1, 5, 6, 8, 11, 13 und 15 Eigentümer Schweizerische Eidgenossenschaft, armasuisse Temp. Rodung Def. Rodung Fläche total 3'560 1'910 5'470 Zuordnung der betroffenen Waldareale siehe Rodungsplan 1:1'000 Teilprojekt 3: Aenderbergbrücke - Obere Bönigbrücke (Verzicht auf Darstellung von Planausschnitten) Name bzw. Firma Schweizerische Eidgenossenschaft armasuisse Datum: Adresse armasuisse Immobilien, Blumenbergstrasse 39, 3003 Bern Unterschrift: Planungsteam WBP Lütschine Seite 13

Gemeinde Parz.-Nr. Nr. gemäss Rodungsplan Matten 1075.01 2, 4, 7, 9, 14, und 16 Eigentümer Temp. Rodung Def. Rodung Fläche total Kanton Bern AGG 1'560 3'740 5'300 Zuordnung der betroffenen Waldareale siehe Rodungsplan 1:1'000 Teilprojekt 3: Aenderbergbrücke - Obere Bönigbrücke (Verzicht auf Darstellung von Planausschnitten) Name bzw. Firma Kanton Bern, Amt für Grundstücke und Gebäude Datum: Adresse Reiterstrasse 11, 3011 Bern Unterschrift: Planungsteam WBP Lütschine Seite 14

Gemeinde Parz.-Nr. Nr. gemäss Rodungsplan Eigentümer Temp. Rodung Def. Rodung Fläche total Bönigen 1164.2 17 Kanton Bern AGG 0 580 580 Zuordnung der betroffenen Waldareale siehe Rodungsplan 1:1'000 Teilprojekt 3: Aenderbergbrücke - Obere Bönigbrücke (Verzicht auf Darstellung von Planausschnitten) Name bzw. Firma Kanton Bern, Amt für Grundstücke und Gebäude Datum: Adresse Reiterstrasse 11, 3011 Bern Unterschrift: Planungsteam WBP Lütschine Seite 15

5.2 Ersatzaufforstungsflächen Gemeinde Parz.-Nr. Nr. gemäss Rodungsplan Eigentümer Aufforstungsfläche Gsteigwiler 434 6 Schwellenkorporation Bödeli Süd 486 Planausschnitt aus Rodungsplan 1:1'000 Teilprojekt 1: Dangelstutz - Saxetbach Name bzw. Firma Schwellenkorporation Bödeli Süd Datum: Adresse p. Adr. Peter Mätzener, Erlenweg 13, 3806 Bönigen Unterschrift: Planungsteam WBP Lütschine Seite 16

Gemeinde Parz.-Nr. Nr. gemäss Rodungsplan Eigentümer Aufforstungsfläche Matten 12 10 und 12 Schweizerische Eidgenossenschaft, armasuisse 6'230 Planausschnitte aus Rodungsplan 1:1'000 Teilprojekt 3: Aenderbergbrücke - Obere Bönigbrücke Name bzw. Firma Schweizerische Eidgenossenschaft armasuisse Datum: Adresse armasuisse Immobilien, Blumenbergstrasse 39, 3003 Bern Unterschrift: Planungsteam WBP Lütschine Seite 17

6 Formular Planungsteam WBP Lütschine Seite 18

BAFU Abteilung Wald 3003 Bern Vollzugshilfe Rodungen und Rodungsersatz, Anhang A1) vom 01.02.2012 Rodungsformular, Seite 1 Gesuchsteller Rodungsvorhaben: Nr.: Gemeinde(n):.Wilderswil, Gsteigwiler, Matten, Bönigen Kanton(e): BE Forstkreis/ Waldabteilung Nr.: 1 Legende Abkürzungen siehe Formular 3 1 Beschrieb Rodungsvorhaben Beschreiben Sie das Rodungsvorhaben in Stichworten..Rodungsvorhaben im Rahmen des Hochwasserschutzprojekts "Hochwasserschutz Bödeli Lütschine": Rodungen zwecks Aufweitung Obereyli für den Geschieberückhalt und ökologische Aufwertung, Abflachung des rechten Ufers in der Tschingelmatta sowie neue Ufersicherungen entlang des Flugplatzareals mit Seitengerinne und Altarm. Siehe separater Bericht. Das wird parallel zum Wasserbauplan bei den zuständigen Behörden eingereicht. 2 Gesuchsbegründung/-nachweis 1) Das Werk muss auf den vorgesehenen Standort angewiesen sein (Art. 5 Abs. 2 lit. a WaG). Weshalb kann das Vorhaben nicht an einem anderen Ort ausserhalb des Waldes realisiert werden? Welche Varianten wurden geprüft?.siehe separater Bericht 2) Das Werk muss die Voraussetzungen der Raumplanung sachlich erfüllen (Art. 5 Abs. 2 lit. b WaG). Gibt es entsprechende Unterlagen wie Richt- und Nutzungsplanungen oder Sachpläne und Konzepte, oder sind solche in Bearbeitung?.siehe separater Bericht 3) Die Rodung darf zu keiner erheblichen Gefährdung der Umwelt führen (Art. 5 Abs. 2 lit. c WaG). Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Naturereignisse wie Lawinen, Erosionen, Rutschungen, Brände oder Windwürfe aus? Welchen Einfluss hat das Vorhaben auf die bekannten Immissionen wie Gewässerverschmutzung, Lärm, Staub, Erschütterung etc.?. siehe separater Bericht 4) Es bestehen wichtige Gründe, die das Interesse an der Walderhaltung überwiegen (Art. 5 Abs. 2 WaG). Weshalb ist die Realisierung des Vorhabens wichtiger als die Walderhaltung?. siehe separater Bericht 5) Dem Natur- und Heimatschutz ist Rechnung zu tragen (Art. 5 Abs. 4 WaG). Wie wirkt sich das Vorhaben auf Natur und Landschaft aus?. siehe separater Bericht separater Bericht Monika Brönnimann (monika.broennimann@bafu.admin.ch), TEL 031 323 74 04, FAX 031 324 78 66 http://www.bafu.admin.ch/rodungen

BAFU Abteilung Wald 3003 Bern Vollzugshilfe Rodungen und Rodungsersatz, Anhang A1) vom 01.02.2012 Rodungsformular, Seite 2 Gesuchsteller Rodungsvorhaben: Nr.: 3 Rodungsfläche(n) (Wichtig: Kartenausschnitt 1:25'000 mit Koordinatenangaben sowie Detailpläne beilegen) Gemeinde Schwerpunkt- Koordinaten (pro Rodungseinheit) Parz. Nr. Name des Eigentümers Temporär m 2 Definitiv m 2 Total Fläche m 2 TP 1 Obereyli - BOB-Brücke Gsteigwiler 632 893 / 167 264 645 Berner Oberland-Bahnen AG 258 174 432 Gsteigwiler 632 911 / 167 203 89 Schwellenkorporation Bödeli Süd 311 19 330 Gsteigwiler 633 060 / 166 842 698 Bigler Kurt 100 100 Gsteigwiler 633 089 / 166 837 700 Bigler Kurt 165 165 Wilderswil 633 047 / 166 796 1995 Kanton Bern AGG 295 295 Gsteigwiler 633 136 / 166 822 434 Schwellenkorporation Bödeli Süd 1'285 1'285 Gsteigwiler 633 253 / 166 588 434 Schwellenkorporation Bödeli Süd 274 31 305 Gsteigwiler 633 284 / 166 539 645 Berner Oberland-Bahnen AG 227 227 Gsteigwiler 633 269 / 166 552 693 Kanton Bern AGG 271 262 533 Wilderswil 633 165 / 166 603 1995 Kanton Bern AGG 1'649 1'649 Wilderswil 633 175 / 166 582 754 Loosli Heinz 241 241 Wilderswil 633 248 / 166 523 93 Burgergemeinde Wilderswil 568 568 TP 3 Aenderbergbrücke - Obere Bönigbrücke Matten 634 091 / 169 309 12 Schw. Eidgenossenschaft, armasuisse Total TP 1 5'644 486 6'130 320 320 Matten 634 094 / 169 308 1075.01 Kanton Bern AGG 1'120 1'120 Matten 634 119 / 169 473 1075.01 Kanton Bern AGG 860 860 Matten 634 109 / 169 478 12 Schw. Eidgenossenschaft, armasuisse Matten 634 133 / 169 546 12 Schw. Eidgenossenschaft, armasuisse 2'700 2'700 600 600 Matten 634 240 / 169 644 1075.01 Kanton Bern AGG 60 60 Matten 634 288 / 169 722 12 Schw. Eidgenossenschaft, armasuisse 610 610 Matten 634 294 / 169 721 1075.01 Kanton Bern AGG 1'630 1'630 Matten 634 328 / 169 876 12 Schw. Eidgenossenschaft, armasuisse Matten 634 342 / 169 975 12 Schw. Eidgenossenschaft, armasuisse 920 920 250 250 Matten 634 347 / 169 975 1075.01 Kanton Bern AGG 640 640 Matten 634 375 / 170 063 12 Schw. Eidgenossenschaft, armasuisse 70 70 Matten 634 379 / 170 062 1075.01 Kanton Bern AGG 990 990 Bönigen 634 429 / 170 177 1164.02 Kanton Bern AGG 580 580 Total TP 3 5'120 6'230 11'350 TOTAL Gesamtprojekt 10'764 6'716 17'480 Rodungsfläche in m 2 Monika Brönnimann (monika.broennimann@bafu.admin.ch), TEL 031 323 74 04, FAX 031 324 78 66 http://www.bafu.admin.ch/rodungen

BAFU Abteilung Wald 3003 Bern Vollzugshilfe Rodungen und Rodungsersatz, Anhang A1) vom 01.02.2012 Rodungsformular, Seite 2 Gesuchsteller Frühere e (auszufüllen nur bei Rodungen in kantonaler Kompetenz) Bei Total Rodungsfläche über 5'000 m 2 ist das BAFU anzuhören (Art. 6 Abs. 2 WaG); zur Rodungsfläche zählen auch die in den letzten 15 Jahren vor der Einreichung des s für das gleiche Werk bewilligten e, welche ausgeführt wurden oder noch ausgeführt werden dürfen (Art. 6 Abs. 2 lit. b WaV). Datum Fläche in m 2 17'480 TOTAL 0 17'480 Frist für Rodung:. + = 0 Massgebliche Rodungsfläche in m 2 4 Ersatzaufforstungsfläche(n) (gemäss Art. 7, Ab. 1 und 2 WaG) (Wichtig: Kartenausschnitt 1:25'000 mit Koordinatenangaben sowie Detailpläne beilegen) Gemeinde TP 1 Schwerpunkts- Koordinaten (pro Ersatzaufforstungseinheit) Obereyli - BOB-Brücke Parz. Nr. Name des Eigentümers Ersatz temporäre Rodung m 2 Gsteigwiler 632 893 / 167 264 645 Berner Oberland-Bahnen AG 258 Gsteigwiler 632 911 / 167 203 89 Schwellenkorporation Bödeli Süd 311 Gsteigwiler 633 060 / 166 842 698 Bigler Kurt 100 Gsteigwiler 633 089 / 166 837 700 Bigler Kurt 165 Wilderswil 633 047 / 166 796 1995 Kanton Bern AGG 295 Ersatz def. Rodung (gleiche Gegend) m 2 Gsteigwiler 633 136 / 166 822 434 Schwellenkorporation Bödeli Süd 1'285 486 Gsteigwiler 633 253 / 166 588 434 Schwellenkorporation Bödeli Süd 274 Gsteigwiler 633 284 / 166 539 645 Berner Oberland-Bahnen AG 227 Gsteigwiler 633 269 / 166 552 693 Kanton Bern AGG 271 Wilderswil 633 165 / 166 603 1995 Kanton Bern AGG 1'649 Wilderswil 633 175 / 166 582 754 Loosli Heinz 241 Wilderswil 633 248 / 166 523 93 Burgergemeinde Wilderswil 568 TP 3 Aenderbergbrücke - Obere Bönigbrücke Total TP 1 5'644 486 Matten 634 119 / 169 473 1075.01 Kanton Bern AGG 860 Matten 634 109 / 169 478 12 Schw. Eidg. armasuisse 2'700 Matten 634 240 / 169 644 1075.01 Kanton Bern AGG 60 Matten 634 288 / 169 722 12 Schw. Eidg. armasuisse 610 Matten 634 258 / 169 714 12 Schw. Eidg. armasuisse 3'500 Matten 634 320 / 169 964 12 Schw. Eidg. armasuisse 2'730 Matten 634 342 / 169 975 12 Schw. Eidg. armasuisse 250 Matten 634 347 / 169 979 1075.01 Kanton Bern AGG 640 Total TP 3 5'120 6'230 Ersatz def. Rodung (andere Gegend) m 2 10'764 6'716 0 TOTAL Ersatzaufforstungsfläche in m 2 17'480 Frist für Ersatzaufforstungsfläche(n):. Monika Brönnimann (monika.broennimann@bafu.admin.ch), TEL 031 323 74 04, FAX 031 324 78 66 http://www.bafu.admin.ch/rodungen

BAFU Abteilung Wald 3003 Bern Vollzugshilfe Rodungen und Rodungsersatz, Anhang A1) vom 01.02.2012 Rodungsformular, Seite 3 Gesuchsteller Rodungsvorhaben: Nr.: 5 Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes (Art. 7 Abs. 3 WaG) Begründung: (warum nicht Realersatz gemäss Art. 7 Abs. 1/2 WaG). Beschrieb der Fläche:. Beschrieb der Massnahme:. Grössenangabe:. m 2 Koordinaten. / im Waldareal ausserhalb Waldareal Frist für Ersatzmassnahmen:. 6 Der/die Waldeigentümer/in(nen) haben dem Rodungsvorhaben schriftlich zugestimmt JA NEIN Der/die Grundeigentümer/in(nen) haben dem Ersatzaufforstungsvorhaben/den Ersatzmassnahmen schriftlich zugestimmt Wenn nein, erfolgt Enteignung? JA NEIN Bemerkungen, Sonstiges. JA NEIN Hinweis: Bitte Unterschriftenliste(n) der Wald- bzw. Grundeigentümer/innen beilegen 7 Zusätzliche Abklärungen 1. Sind für die betroffenen Waldflächen in den letzten 10 Jahren Bundessubventionen (WaG, LwG) ausgerichtet worden? Wenn ja: Ist Rückerstattung erfolgt? (Hinweis: Rückerstattungspflicht gemäss Art. 29 SuG mit Ausnahme von Bagatellsubventionen) 2. Sind die Bedingungen früherer Rodungsbewilligungen erfüllt? JA NEIN Wenn nein, Begründung:. JA JA NEIN NEIN 8 Gesuchsteller/-in Name/Vorname bzw. Firma.Schwellenkorporation Bödeli Süd Kontaktperson / Telefon.Robert Zingrich.079 656 83 84 Adresse (Strasse, PLZ, Ort) Ort, Datum. Unterschrift, Stempel.Hofstatt 117a 3813 Saxeten. Beilagen: Kartenausschnitt 1:25 000 Unterschriftenliste(n) der Wald- und Grundeigentümer gemäss Ziffer 6 Detailpläne.Bericht Liste Rodungsflächen. Liste Ersatzaufforstungsflächen. bzw. Ersatzmassnahmen Legende Abkürzungen WaG Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald (Waldgesetz; SR 921.0) WaV Verordnung vom 30. November 1992 über den Wald (Waldverordnung; SR 921.01) SuG Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz; SR 616.1) LwG Bundesgesetz vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (SR 910.1) Monika Brönnimann (monika.broennimann@bafu.admin.ch), TEL 031 323 74 04, FAX 031 324 78 66 http://www.bafu.admin.ch/rodungen

BAFU Abteilung Wald 3003 Bern Vollzugshilfe Rodungen und Rodungsersatz, Anhang A1) vom 01.02.2012 Rodungsformular, Seite 4 Kant. Forstdienst Rodungsvorhaben: Nr.: 9 Zuständigkeit (Art. 6 Abs. 1 WaG) Kanton Bund Leitbehörde:. Strasse/Postfach:. PLZ/Ort:.. Tel.:. 10 Verfahren Bundesverfahren mit UVP (Art. 12 Abs. 2 UVPV); Anlagetyp gemäss UVPV. Bundesverfahren ohne UVP kant. Verfahren mit UVP und Anhörung BAFU (Art. 13a UVPV; Sternchenfälle, Anlagetyp: 11.2, 21.2, 21.3) kant. Verfahren mit oder ohne UVP mit Anhörung BAFU (Art. 6 Abs. 1 lit. b WaG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 WaG) kant. Verfahren ohne Anhörung BAFU (Art. 6 Abs. 1 lit. b WaG) 11 Angaben zum Anteil Nadel-/Laubholz und zur Waldgesellschaft (sofern bekannt) Anteil Nadelholz auf der zu rodenden Fläche (Abstufung gemäss Landesforstinventar): 91 100% reiner Nadelwald 11 50% gemischter Laubwald 51 90 % gemischter Nadelwald 0 10 % reiner Laubwald Waldgesellschaft Nr.: Name: 12 Inventare/Schutzgebiete Das Vorhaben liegt ganz oder teilweise in einem Inventar/Schutzgebiet von Wenn ja, in welchem?. nationaler Bedeutung JA NEIN kantonaler Bedeutung JA NEIN regionaler Bedeutung JA NEIN kommunaler Bedeutung JA NEIN 13 Rechtliche Sicherung des Rodungsersatzes (Ziffern 4 und 5) Waldareal Grundbuch Reglement Vertrag Leistungsverpflichtung anderes:. 14 Wird die Ausgleichsabgabe nach Art. 9 WaG einverlangt? JA NEIN 15 Kantonaler Forstdienst Die zuständige kantonale forstliche Behörde hat den Sachverhalt geprüft und nimmt positiv negativ Stellung Sachbearbeiter/-in. Telefonnummer. E-Mail. Ort, Datum. Unterschrift, Stempel. Monika Brönnimann (monika.broennimann@bafu.admin.ch), TEL 031 323 74 04, FAX 031 324 78 66 http://www.bafu.admin.ch/rodungen