Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst

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Seite 169 Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst Teil I B 1234 A Nummer 14 Ausgegeben in München am 30. Juli 2004 Jahrgang 2004 I n h a l t Seite Seite I. Rechtsvorschriften Zweite Verordnung zur Änderung der Berufsfachschulordnung Krankenpflege und Hebammen..... 170 Verordnung zur Änderung der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Bibliotheksdienst bei den wissenschaftlichen Bibliotheken. 186 II. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst Bundesweite Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss.... 187 Namensverleihung an die Staatliche Fachoberschule Nürnberg... 188 Vollzug der Berufsfachschulordnung Pflegeberufe hier: Zeugnismuster... 188 Bekanntmachung über den Schulversuch Achtjähriges Gymnasium...... 197 Lehrplan für die Hauptschule..... 197 Lehrplan für den Lernbereich Berufs- und Lebensorientierung (BLO) in der Schule zur Lernförderung und im Sonderpädagogischen Förderzentrum (Klassen zur Lernförderung)...... 198 Zulassung von Lernmitteln... 198 III. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung, anderer bayerischer Staatsministerien und sonstiger Stellen

170 KWMBl I Nr. 14/2004 I. Rechtsvorschriften 2236-4-1-2-UK Zweite Verordnung zur Änderung der Berufsfachschulordnung Krankenpflege und Hebammen Vom 30. Oktober 2003 (GVBl S. 848, ber. S. 913)

KWMBl I Nr. 14/2004 171 bis 5 Es wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:

172 KWMBl I Nr. 14/2004 In Satz 3 wird das Wort Sie durch die Worte Die Probezeit ersetzt und nach dem Wort KrPflG werden ein Komma und die Worte 20 AltPflG eingefügt.

KWMBl I Nr. 14/2004 173

174 KWMBl I Nr. 14/2004

KWMBl I Nr. 14/2004 175

176 KWMBl I Nr. 14/2004

KWMBl I Nr. 14/2004 177

178 KWMBl I Nr. 14/2004

KWMBl I Nr. 14/2004 179 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Monika Hohlmeier Staatsministerin KWMBl I 2004 S. 170

180 KWMBl I Nr. 14/2004

KWMBl I Nr. 14/2004 181

182 KWMBl I Nr. 14/2004

KWMBl I Nr. 14/2004 183

184 KWMBl I Nr. 14/2004

KWMBl I Nr. 14/2004 185

186 KWMBl I Nr. 14/2004 2038-3-4-10-3-WFK Verordnung zur Änderung der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Bibliotheksdienst bei den wissenschaftlichen Bibliotheken Vom 7. Juni 2004 (GVBl S. 253) Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Dr. Thomas Goppel Staatsminister KWMBl I 2004 S. 186 Bayerisches Staatsministerium des Innern Dr. Günther Beckstein Staatsminister

KWMBl I Nr. 14/2004 187 II. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst 223011.11-UK Bundesweite Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 20. April 2004 Nr. III.5 5 S 4200.4.1 6.28 116 Als Reaktion auf das mäßige Abschneiden deutscher Schülerinnen und Schüler bei PISA 2000 beschloss die Kultusministerkonferenz (KMK) im Dezember 2001 Maßnahmen in sieben zentralen Handlungsfeldern. Zu diesen Maßnahmen zählt auch die Einführung und Umsetzung verbindlicher Bildungsstandards, wie es sie in den bei PISA erfolgreichen Staaten bereits seit längerem gibt. Am 4. Dezember 2003 hat die KMK erstmals bundesweite Bildungsstandards für die Fächer Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch (als 1. Fremdsprache) für den Mittleren Schulabschluss nach Jahrgangsstufe 10 verabschiedet. Das ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem einheitlichen Qualitätsniveau im deutschen Bildungswesen und damit zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Die Bildungsstandards benennen die Kompetenzen und Wissensbestände, die alle Schülerinnen und Schüler bis zu einer bestimmten Jahrgangsstufe in bestimmten Fächern erreicht haben sollen und die für die weitere schulische und berufliche Ausbildung bedeutsam sind. Die Kompetenzen werden konkret beschrieben und durch Aufgabenbeispiele veranschaulicht. Vor allem auf Drängen Bayerns wurden nicht Mindest-, sondern Regelstandards formuliert, die ein mittleres Anforderungsniveau ausweisen. Die Standards samt Aufgabenbeispielen sind auf den Internetseiten der KMK abrufbar unter www.kmk.org/schul/bildungsstandards/bildungsstandards.htm. Mit der Einführung der Standards vollzieht sich in der deutschen Bildungspolitik ein weiterer Schritt von der detaillierten Input-Steuerung hin zur Outcome- Steuerung. Während traditionelle Lehrpläne die Lernziele und -inhalte systematisch und in ihrer zeitlichen Reihenfolge beschreiben und den Lehrkräften Hinweise für das methodisch-didaktische Vorgehen geben (Input), lenken Bildungsstandards die Aufmerksamkeit auf langfristig aufgebaute Lernergebnisse (Outcome). Sie konzentrieren sich auf die Kernbereiche des jeweiligen Unterrichtsfaches und geben damit den Schulen größere Gestaltungsräume für ihre pädagogische Arbeit. Gleichzeitig orientieren sie sich am Auftrag der schulischen Bildung, der sich nicht auf rein Kognitives und Messbares beschränkt, sondern die Persönlichkeitsentwicklung und Orientierung ausdrücklich mit einschließt. Durch den Beschluss der KMK vom Dezember 2003 haben sich die Länder dazu verpflichtet, die Bildungsstandards in den genannten Fächern (Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache) ab dem Schuljahr 2004/2005 zu implementieren und anzuwenden. Damit sind die Standards für alle Schularten verbindlich, an denen der Mittlere Schulabschluss (nach Jahrgangsstufe 10) erworben werden kann, in Bayern also die Mittlere-Reife-Züge der Hauptschulen, die Realschulen, die Gymnasien und die Wirtschaftsschulen. Für die Wirtschaftsschulen erstrecken sich die Bildungsstandards im Fach Mathematik nur auf die Wahlpflichtfächergruppe M. Dies hat Konsequenzen v.a. für die Lehrplanarbeit, die landesweiten Jahrgangsstufentests sowie die Lehrerfortbildung. Die Funktion der Lehrpläne wird künftig auch darin bestehen, das in den Standards abschlussbezogen formulierte Kompetenzniveau auf die jeweilige Jahrgangsstufe herunterzubrechen. Damit kommt der Festlegung von Grundwissen und Kernkompetenzen in den verschiedenen Anforderungsbereichen eines Faches entscheidende Bedeutung zu. Durch den Verzicht auf Detailfülle bekommen die Lehrkräfte größere inhaltliche und methodische Freiräume. Die Betonung muss dabei auf der Förderung eines aufbauenden und nachhaltigen Lernens liegen. Der Prozess der Standardentwicklung wird fortgesetzt. Fachkommissionen, die sich aus Fachdidaktikern und Schulpraktikern aus ganz Deutschland zusammensetzen und die bei ihrer Arbeit von Wissenschaftlern begleitet werden, haben Entwürfe für den Primarbereich (Grundschule) in den Fächern Deutsch und Mathematik und den Hauptschulabschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) vorgelegt. Entwürfe für den Mittleren Schulabschluss in den Fächern Biologie, Chemie und Physik werden folgen. Die Verabschiedung dieser Standards durch die KMK ist für Oktober 2004 (Primarbereich, Hauptschulabschluss) bzw. Dezember 2004 (Mittlerer Schulabschluss) geplant. Standards als Maßnahme schulischer Qualitätssicherung machen nur dann Sinn, wenn ihre Einhaltung regelmäßig überprüft wird. Eben dies sieht der KMK-Beschluss vom Dezember 2003 auch vor. Die Kultusminister haben sich darauf verständigt, zu diesem Zweck eine unabhängige wissenschaftliche Ein-

188 KWMBl I Nr. 14/2004 richtung zu gründen. Dieses Wissenschaftliche Institut der Länder zur Qualitätssicherung soll noch im Jahr 2004 seine Arbeit aufnehmen. Seine Hauptaufgabe wird in einem kontinuierlichen länderübergreifenden Bildungsmonitoring auf der Grundlage repräsentativer Stichproben bestehen. Dazu müssen für alle in den Standards erfassten Kompetenzen empirisch abgesicherte Kompetenzstufen formuliert und geeignete Testaufgaben entwickelt werden. Eine erste Überprüfung der Standards für das Fach Mathematik soll dann im Zusammenhang mit der PISA-Studie 2006 erfolgen. 223604.2-UK Vollzug der Berufsfachschulordnung Pflegeberufe hier: Zeugnismuster Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Juli 2004 Nr. VII.9-5 S 9612-3-7.9 948 I. KWMBl I 2004 S. 187 E r h a r d Ministerialdirektor Die nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Krankenpflegehilfe, Altenpflegehilfe und Hebammen (Berufsfachschulordnung Pflegeberufe BFSO Pflege) vom 19. Mai 1988 (GVBl S. 134, BayRS 2236-4-1-2-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Oktober 2003 (GVBl S. 848), zu erteilenden Jahreszeugnisse und Abschlusszeugnisse sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen. Das Staatsministerium kann Abweichungen zulassen, wenn die Zeugnisse mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt oder ausgefüllt werden. Die Anmerkungen zu den Zeugnisvordrucken sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare. 223607.3-UK Namensverleihung an die Staatliche Fachoberschule Nürnberg Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. Juni 2004 Nr. VII.9 5 O 9210N4 6-7.50 741 Frau Staatsministerin für Unterricht und Kultus hat antragsgemäß der Staatlichen Fachoberschule Nürnberg den Namen Lothar-von-Faber-Schule verliehen. Die Schule führt ab 1. September 2004 im dienstlichen und außerdienstlichen Verkehr und im Dienstsiegel die Bezeichnung Lothar-von-Faber-Schule Staatliche Fachoberschule Nürnberg. KWMBl I 2004 S. 188 StAnz 2004 Nr. 30 Dr. B e r g g r e e n - M e r k e l Ministerialdirigentin In die Zeugnisse sind Name und Vorname sowie gegebenenfalls weitere Vornamen einzutragen. Bei den Zeugnissen ist erforderlichenfalls nach dem Geburtsort der Landkreis einzutragen. Die Verwendung des kleinen Staatswappens im Abschlusszeugnis ist gestattet staatlichen Schulen, kommunalen Schulen, wenn der Träger das kleine Staatswappen führt, staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen die örtlich zuständige Regierung dies genehmigt hat. Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn der Träger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt. II. Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung zum Vollzug der Berufsfachschulordnung Krankenpflege und Hebammen, hier: Zeugnismuster, vom 7. Juni 1988 (KWMBl I S. 302) außer Kraft. Schüler, die ihre Ausbildung an einer Berufsfachschule für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Hebammen im Jahr 2004 beenden, erhalten ihr Abschlusszeugnis nach den Mustern, die dem Schreiben des Staatsministeriums vom 17. März 2004 Nr. VII.9-5S9612-3-7.14 800 anliegen. E r h a r d Ministerialdirektor KWMBl I 2004 S. 188

KWMBl I Nr. 14/2004 189 Anlage 1... (Bezeichnung der Schule, Schulort) JAHRESZEUGNIS Herr/Frau..., (Vorname und Familienname) geboren am... in..., besuchte im Schuljahr 20.../... das... Schuljahr der Berufsfachschule für.... Leistungen: Pflichtfächer 1 ) Theoretischer und fachpraktischer Unterricht Praktische Ausbildung 2 ) Wahlfächer 3 ) Bemerkungen:...... Die Erlaubnis zum Vorrücken in das zweite/dritte Schuljahr hat er/sie... erhalten. 4 )... (Siegel).... (Ort, Datum) (Schulleiter/Schulleiterin) Notenstufen: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend Anmerkungen zum Zeugnisvordruck 1 ) Hier sind die Unterrichtsfächer in der Reihenfolge der Stundentafel einzutragen. 2 ) Bei der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe: Praxis der Altenpflege. 3 ) Entfällt, wenn keine Wahlfächer unterrichtet werden. 4 ) Dieser Satz wird im Jahreszeugnis der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe durch die Bemerkung ersetzt: Der Schüler/Die Schülerin hat sich der staatlichen Prüfung ohne Erfolg unterzogen. Er/Sie darf die Prüfung gemäß Art. 54 Abs. 5 Satz 1 BayEUG noch einmal/nicht mehr wiederholen. Im Übrigen entfällt er beim Jahreszeugnis nach 47 Abs. 3 BFSO Pflege.

190 KWMBl I Nr. 14/2004 Anlage 2... (Bezeichnung der Schule, Schulort) ABSCHLUSSZEUGNIS Herr/Frau..., (Vorname und Familienname) geboren am... in..., hat im Schuljahr 20.../... das dritte Schuljahr besucht und die Berufsfachschule für Krankenpflege mit der Durchschnittsnote = abgeschlossen. Die Leistungen in den einzelnen Fächern wurden wie folgt beurteilt: Pflichtfächer Theoretischer und fachpraktischer Unterricht Krankenpflege einschließlich Erste Hilfe (Fachtheorie und Übungen) Berufs- und Staatskunde Anatomie und Physiologie Krankheitslehre einschließlich Mikrobiologie Hygiene Arzneimittellehre Physik und Chemie Sozialwissenschaften und Rehabilitation Wirtschaftslehre im Gesundheitswesen Deutsch Praktische Ausbildung Wahlfächer 1 ) Er/Sie hat die staatliche Prüfung für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger bestanden. 2 )... (Siegel)... (Ort, Datum) (Schulleiter/Schulleiterin) Notenstufen: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend Anmerkungen zum Zeugnisvordruck 1 ) Entfällt, wenn keine Wahlfächer unterrichtet wurden. 2 ) Wenn die Voraussetzungen des 48 BFSO Pflege erfüllt sind, ist folgender Vermerk aufzunehmen: Gemäß Art. 13 Satz 4 BayEUG wird ihm/ihr der mittlere Schulabschluss verliehen.

KWMBl I Nr. 14/2004 191... (Bezeichnung der Schule, Schulort) Anlage 3 ABSCHLUSSZEUGNIS Herr/Frau..., (Vorname und Familienname) geboren am... in..., hat im Schuljahr 20.../... das dritte Schuljahr besucht und die Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege mit der Durchschnittsnote = abgeschlossen. Die Leistungen in den einzelnen Fächern wurden wie folgt beurteilt: Pflichtfächer Theoretischer und fachpraktischer Unterricht Kinderkrankenpflege einschließlich Erste Hilfe (Fachtheorie und Übungen) Berufs- und Staatskunde Anatomie und Physiologie Krankheitslehre einschließlich Mikrobiologie Hygiene Arzneimittellehre Physik und Chemie Sozialwissenschaften und Rehabilitation Wirtschaftslehre im Gesundheitswesen Deutsch Praktische Ausbildung Wahlfächer 1 ) Er/Sie hat die staatliche Prüfung für Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger bestanden. 2)... (Siegel).... (Ort, Datum) (Schulleiter/Schulleiterin) Notenstufen: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend Anmerkungen zum Zeugnisvordruck 1 ) Entfällt, wenn keine Wahlfächer unterrichtet wurden. 2 ) Wenn die Voraussetzungen des 48 BFSO Pflege erfüllt sind, ist folgender Vermerk aufzunehmen: Gemäß Art. 13 Satz 4 BayEUG wird ihm/ihr der mittlere Schulabschluss verliehen.

192 KWMBl I Nr. 14/2004 Anlage 4... (Bezeichnung der Schule, Schulort) ABSCHLUSSZEUGNIS Herr/Frau..., (Vorname und Familienname) geboren am... in..., hat im Schuljahr 20.../... das dritte Schuljahr besucht und die Berufsfachschule für Altenpflege mit der Durchschnittsnote = abgeschlossen. Die Leistungen in den einzelnen Fächern wurden wie folgt beurteilt: Pflichtfächer Theoretischer und fachpraktischer Unterricht Grundlagen der Pflege Altenpflege und Altenkrankenpflege (Theorie) Lebensgestaltung Berufskunde Recht und Verwaltung Deutsch und Kommunikation Sozialkunde Altenpflege und Altenkrankenpflege (Praxis) Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung Praktische Ausbildung Wahlfächer 1 ) Er/Sie hat die staatliche Prüfung für Altenpflegerinnen und Altenpfleger bestanden. 2)... (Siegel)... (Ort, Datum) (Schulleiter/Schulleiterin) Notenstufen: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend Anmerkungen zum Zeugnisvordruck 1 ) Entfällt, wenn keine Wahlfächer unterrichtet wurden. 2 ) Wenn die Voraussetzungen des 48 BFSO Pflege erfüllt sind, ist folgender Vermerk aufzunehmen: Gemäß Art. 13 Satz 4 BayEUG wird ihm/ihr der mittlere Schulabschluss verliehen.

KWMBl I Nr. 14/2004 193... (Bezeichnung der Schule, Schulort) Anlage 5 ABSCHLUSSZEUGNIS Herr/Frau..., (Vorname und Familienname) geboren am... in..., hat im Schuljahr 20.../... die o.g. Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe besucht. Die Leistungen in den einzelnen Fächern wurden wie folgt beurteilt: Pflichtfächer Theoretischer Unterricht Berufs- und Staatskunde Hygiene Arzneimittellehre Krankheitslehre Anatomie und Physiologie Fachpraktischer Unterricht Krankenpflegehilfe Erste Hilfe Praktische Ausbildung Wahlfächer 1 ) Er/Sie hat die staatliche Prüfung für Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer bestanden.... (Siegel).... (Ort, Datum) (Schulleiter/Schulleiterin) Notenstufen: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend Anmerkung zum Zeugnisvordruck 1 ) Entfällt, wenn keine Wahlfächer unterrichtet wurden.

194 KWMBl I Nr. 14/2004 Anlage 6... (Bezeichnung der Schule, Schulort) ABSCHLUSSZEUGNIS Herr/Frau..., (Vorname und Familienname) geboren am... in..., hat im Schuljahr 20.../... die staatliche Abschlussprüfung in der Altenpflegehilfe bestanden. Die Leistungen in den einzelnen Fächern wurden wie folgt beurteilt: Pflichtfächer Theoretischer Unterricht Pflege (Theorie) Lebensgestaltung Fachpraktischer Unterricht Pflege (Praxis) Berufskunde, Rechtskunde, Sozialkunde Deutsch und Kommunikation Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung Praxis der Altenpflege Wahlfächer 1 )... (Siegel)... (Ort, Datum) (Schulleiter/Schulleiterin) Notenstufen: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend Anmerkung zum Zeugnisvordruck 1 ) Entfällt, wenn keine Wahlfächer unterrichtet wurden.

KWMBl I Nr. 14/2004 195... Anlage 7 ABSCHLUSSZEUGNIS Herr/Frau..., (Vorname und Familienname) geboren am... in..., hat im Schuljahr 20.../... die staatliche Abschlussprüfung in der Altenpflegehilfe vor einem besonderen staatlichen Prüfungsausschuss mit Erfolg abgelegt. Die Leistungen in den einzelnen Fächern wurden wie folgt beurteilt: Pflege (Theorie) Berufskunde, Rechtskunde, Sozialkunde Deutsch und Kommunikation Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung Praxis der Altenpflege... (Siegel).... (Ort, Datum) (Vorsitzende/Vorsitzender des Prüfungsausschusses) Notenstufen: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend

196 KWMBl I Nr. 14/2004 Anlage 8... (Bezeichnung der Schule, Schulort) ABSCHLUSSZEUGNIS Herr/Frau..., (Vorname und Familienname) geboren am... in..., hat im Schuljahr 20.../... das dritte Schuljahr besucht und die Berufsfachschule für Hebammen mit der Durchschnittsnote = abgeschlossen. Die Leistungen in den einzelnen Fächern wurden wie folgt beurteilt: Theoretischer und fachpraktischer Unterricht Berufs- und Staatskunde Grundlagen für die Hebammentätigkeit Gesundheitslehre und Hygiene Sozialwissenschaften und Rehabilitation Anatomie und Physiologie Krankheitslehre Arzneimittellehre Pflichtfächer Kinderheilkunde Wirtschaftslehre mit Datenverarbeitung Physik und Chemie Geburtshilfe Erste Hilfe Krankenpflege Deutsch Praktische Ausbildung Wahlfächer 1 ) Er/Sie hat die staatliche Prüfung für Hebammen und Entbindungspfleger bestanden. 2)... (Siegel)... (Ort, Datum) (Schulleiter/Schulleiterin) Notenstufen: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend Anmerkungen zum Zeugnisvordruck 1 ) Entfällt, wenn keine Wahlfächer unterrichtet wurden. 2 ) Wenn die Voraussetzungen des 48 BFSO Pflege erfüllt sind, ist folgender Vermerk aufzunehmen: Gemäß Art. 13 Satz 4 BayEUG wird ihm/ihr der mittlere Schulabschluss verliehen.

KWMBl I Nr. 14/2004 197 223511.1-UK Bekanntmachung über den Schulversuch Achtjähriges Gymnasium Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2004 Nr. VI.5 5 S 5643 6.62 474 Aufgrund der generellen Einführung des achtjährigen Gymnasiums zum Schuljahr 2004/05 wird der Schulversuch Achtjähriges Gymnasium nur noch in der Ganztagsform durchgeführt. Folgende Schulen nehmen an dem Schulversuch in der Ganztagsform teil: Kaiser-Heinrich-Gymnasium Bamberg Emmy-Noether-Gymnasium Erlangen Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach Balthasar-Neumann-Gymnasium Marktheidenfeld Gymnasium Marktoberdorf Asam-Gymnasium München Isar-Gymnasium München Schule in freier Trägerschaft Nymphenburger Gymnasium München des Schulvereins Ernst Adam e.v. Johann-Philipp-von-Schönborn-Gymnasium Münnerstadt Privat-Gymnasium-Pindl e.v. Regensburg Gymnasium der Ursulinen-Schulstiftung Straubing Zielsetzungen Im Vordergrund des Schulversuchs steht die Entwicklung und Erprobung von Modellen für ein achtjähriges Ganztagsgymnasium. Dieses zeichnet sich durch einen innovativen Gesamtansatz aus, mit dem in erzieherischer und unterrichtsmethodischer Hinsicht neue Wege beschritten sowie weitere Qualitätsverbesserungen erzielt werden sollen. Wesentliche Grundlagen hierfür sind der Ganztagsschulbetrieb und die Möglichkeit, den Unterrichtsablauf flexibel zu rhythmisieren. Das erleichtert schüleraktivierende und projektorientierte Methoden, die dazu beitragen, die Lernprozesse intensiver und nachhaltiger zu gestalten. In diesem Zusammenhang werden auch die bestehenden Formen von Leistungserhebungen überprüft und ggf. neue Formen erprobt. Modalitäten Ab dem Schuljahr 2004/05 gelten für die am Schulversuch teilnehmenden Klassen nun dieselben Lehrpläne und Stundentafeln wie für das reguläre achtjährige Gymnasium. Am achtjährigen Gymnasium in der Ganztagsform findet nicht mehr Unterricht statt als am regulären achtjährigen Gymnasium, aber er wird über den ganzen Tag verteilt. Dazwischen liegen Erholungsphasen, betreute Arbeitsstunden und Neigungsangebote (z. B. Sport, Musik, handwerkliches Gestalten). Für diese ganztägige Betreuung wird von den Eltern ein monatlicher Kostenbeitrag erhoben, mit dem u. a. der Einsatz eines Sozialpädagogen mitfinanziert wird. Die am Schulversuch teilnehmenden Schülerinnen und Schüler legen die gleiche Abiturprüfung ab und erwerben die gleichen Abschlüsse wie am regulären achtjährigen Gymnasium. Die am Schulversuch in dieser neuen Form teilnehmenden Schulen können im Schuljahr 2004/05 mit der Jahrgangsstufe 5 oder der Jahrgangsstufe 5 und 6 beginnen. Der Versuch in der sog. Normalform wird beendet. Die Versuchsklassen dieser Variante, die sich im Schuljahr 2003/04 in der Jahrgangsstufe 5 befinden, werden in das achtjährige Gymnasium überführt. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 31. Mai 2002 (KWMBl I S. 179), geändert durch Bekanntmachung vom 20. Juni 2003 (KWMBl I S. 261), wird aufgehoben. Für die Klassen, die sich im Schuljahr 2003/04 in der Jahrgangsstufe 6 des Schulversuchs in Normaloder Ganztagsform befinden und damit der regulären Einführung des achtjährigen Gymnasiums vorausgehen, gelten weiterhin die in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 31. Mai 2002 (KWMBl I S. 179) festgelegten Bestimmungen. Abweichungen von den Versuchsstundentafeln sind mit Zustimmung des Staatsministeriums möglich. KWMBl I 2004 S. 197 2232.5-UK E r h a r d Ministerialdirektor Lehrplan für die Hauptschule Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. Juli 2004 Nr. IV.2 5 S 7410.2 4.60 750 1. Der Lehrplan für die bayerische Hauptschule wurde überarbeitet. Er umfasst zwei Teillehrpläne mit unterschiedlichen Anforderungsniveaus, einen Lehrplan für die Jahrgangsstufen 5 mit 9 der Hauptschule und einen Lehrplan für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 des Mittlere-Reife-Zugs der Hauptschule. 2. Der Lehrplan wird im Schuljahr 2004/05 in den Jahrgangsstufen 5 und 7, im Schuljahr 2005/06 in den Jahrgangsstufen 6 und 8, im Schuljahr 2006/07 in der Jahrgangsstufe 9 und im Schuljahr 2007/08 in der Jahrgangsstufe 10 verbindlich eingeführt.

198 KWMBl I Nr. 14/2004 Im Regelbereich der Hauptschule kann er soweit dies möglich ist ab dem Schuljahr 2004/05 auch in den übrigen Jahrgangsstufen 6, 8 und 9 verwendet werden. Zum Unterricht im Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik in den Jahrgangsstufen 5 und 6 ergeht ein eigenes KM-Schreiben. 3. Die Regierungen, die Staatlichen Schulämter und die Leiter der Volksschulen sind verpflichtet, Lehrpläne in dem für den Dienstbetrieb erforderlichen Umfang zu beschaffen. 4. Schulbücher der Fächer Katholische Religionslehre, Evangelische Religionslehre, Musik und Kunst zum Lehrplan von 1997 behalten ihre Zulassung für den Gebrauch im Unterricht. In den übrigen Fächern läuft die Genehmigung schrittweise mit Inkrafttreten des neuen Lehrplans aus. Die Bücher können jedoch übergangsweise weiter verwendet werden bis sie aufgebraucht sind. Zur Komplettierung von Klassensätzen können sie in geringer Zahl auch noch angeschafft werden. Auf das jeweils gültige Verzeichnis der zum Gebrauch an Schulen zugelassenen Lernmittel wird verwiesen. 5. Der Lehrplan wird nicht als Sondernummer des Amtsblatts der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst veröffentlicht. Er wird durch den Verlag Kastner AG das medienhaus, Schloßhof 2 6, 85283 Wolnzach, Tel.: 0 84 42/9 25 30, Fax: 0 84 42/22 89, E-Mail: g.schachtner@kastner.de vertrieben. 6. Die Bekanntmachung über die Einführung des Lehrplans für die bayerische Hauptschule vom 29. Oktober 1997 (KWMBl I S. 321) und die Bekanntmachung über die Einführung des Lehrplans Verkehrserziehung für die bayerische Hauptschule vom 21. Januar 1992 (KWMBl I S. 222) treten für die Jahrgangsstufen 5 und 7 im Schuljahr 2004/05, für die Jahrgangsstufen 6 und 8 im Schuljahr 2005/06, für die Jahrgangsstufe 9 im Schuljahr 2006/07 und für die Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2007/08 außer Kraft. 2233.5-UK Lehrplan für den Lernbereich Berufs- und Lebensorientierung (BLO) in der Schule zur Lernförderung und im Sonderpädagogischen Förderzentrum (Klassen zur Lernförderung) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 12. Juli 2004 Nr. IV.7 5 S 8410 4.63 804 1. Aufgrund des Art. 45 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Lehrplan für den Lernbereich Berufs- und Lebensorientierung (BLO) in der Schule zur Lernförderung und im Sonderpädagogischen Förderzentrum (Klassen zur Lernförderung). 2. Der Lehrplan tritt beginnend mit der Jahrgangsstufe 7 zum Schuljahr 2004/2005 in Kraft. Für diejenigen Schulen, die bereits in der Übergangszeit im Schuljahr 2003/2004 auf der Grundlage des Lehrplans für den Lernbereich Berufs- und Lebensorientierung (BLO) für die Jahrgangsstufe 7 unterrichtet haben, tritt der Lehrplan zum Schuljahr 2004/2005 für die Jahrgangsstufe 8 in Kraft. 3. Der Lehrplan wird nicht als Sondernummer des Amtsblattes der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst veröffentlicht. Der Lehrplan wird durch den Verlag A. Hintermaier, Nailastraße 5, 80737 München, Telefon: 089/6 24 29 70, Fax: 0 89/6518910 vertrieben und kann von dort bezogen werden. KWMBl I 2004 S. 198 Dr. B e r g g r e e n - M e r k e l Ministerialdirigentin E r h a r d Ministerialdirektor KWMBl I 2004 S. 197 223011.114-UK Zulassung von Lernmitteln Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 19. Juli 2004 Nr. III.6 5 S 1321.1 5.71 419 Die nachstehend aufgeführten Lernmittel werden zum Gebrauch im Unterricht an den bayerischen Schulen für die im Einzelnen angegebenen Schularten zugelassen. Die mit * gekennzeichneten Werke verwenden die neue Rechtschreibung.

KWMBl I Nr. 14/2004 199 1. Lernmittelfreie Lernmittel Allgemein bildende Schulen Grund- und Hauptschulen Arbeit Wirtschaft Technik Auer Verlag, Donauwörth: *Auer Arbeit Wirtschaft Technik, v. Holzinger u.a.: 5: BN 3832, 1. Aufl. 04, 9,80 A, ZN 107/04-V (30.7.04) Deutsch Kombinierte Sprach- und Lesebücher Auer Verlag, Donauwörth *Auer Deutschbuch, Kombiniertes Sprach- und Lesebuch, v. Huneke u.a.: 5: BN 4075, 1. Aufl. 04, 19,80 A, ZN 109/04-V (30.7.04) Deutsch Rechtschreiben, Sprachbetrachtung und schriftlicher Sprachgebrauch Westermann Schulbuchverlag, Braunschweig: *Mit eigenen Worten, Hauptschule Bayern, Neubearbeitung: 5: v. Borgstedt, BN 123145, 1. Aufl. 04/1.Dr., 17,95 A, ZN 104/04-V (30.7.04) Mathematik C.C. Buchners Verlag, Bamberg/ Ernst Klett Verlag, Stuttgart: *Formel, Mathematik für Hauptschulen, hrsg. v. Sailer u.a.: 5: BN 6205, 1. Aufl. 04, 16,80 A, ZN 115/04-V (30.7.04) Cornelsen Verlag, Berlin/München: *Lernstufen Mathematik, Hauptschule Bayern, Neue Ausgabe, hrsg. v. Leppig u.a.: 5: BN 520153, 1. Aufl. 04, 17,95 A, ZN 118/04-V (30.7.04) Realschule Betriebswirtschaftslehre / Rechnungswesen Verlag Ernst Vögel, Stamsried: *Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen, v. Harbauer u.a.: AK 10: BN 6100, 1. Aufl. 04, 19,50 A, ZN 93/04-R6 (30.7.04) Deutsch Sprachlehre und Rechtschreiben Oldenbourg Schulbuchverlag, München/ C.C. Buchners Verlag, Bamberg: *Sprache gestalten, hrsg. v. Hertel: R 10: BN 82200, 1. Aufl. 04, 17,80 A, ZN 52/04-R6 (30.7.04) Westermann Schulbuchverlag, Braunschweig: *Mit eigenen Worten, Realschule Bayern, v. Bannert u.a.: 10: BN 122250, 1. Aufl. 04/Dr.A1, 16,95 A, ZN 71/04-R6 (30.7.04) Wirtschafts- und Rechtslehre Wolf im Bildungsverlag EINS, Troisdorf: *WIR Wirtschaft und Recht mit Spannung und Spaß, v. Sander u.a.: 9 II: BN 74002, 1. Aufl. 04, 17 A, ZN 63/04-R6 (30.7.04) Gymnasium Deutsch Kombinierte Sprach- und Lesebücher C.C. Buchners Verlag, Bamberg: *Kombi-Buch Deutsch, Lese- und Sprachbuch für Gymnasien: 6: hrsg. v. Gaiser, BN 3906, 1. Aufl. 04, 23 A, ZN 79/04-G (30.7.04) Cornelsen Verlag, Berlin/München: *Deutschbuch, Sprach- und Lesebuch, Gymnasium Bayern, hrsg. v. Schurf/Zirbs: 6: BN 603520, 1. Aufl. 04, 22,95 A, ZN 76/04-G (30.7.04) Deutsch Sprachbücher C.C. Buchners Verlag, Bamberg: *Wort & Co neu, v. Bobsin u.a.: 6: BN 3826, 1. Aufl. 04, 17 A, ZN 75/04-G (30.7.04) Oldenbourg Schulbuchverlag, München: *Verstehen und Gestalten, hrsg. v. Notzon: F 6: BN 87806, 1. Aufl. 04, 14,95 A, ZN 78/04-G (30.7.04) Englisch Ernst Klett Verlag, Stuttgart: *Learning English Green Line New, Ausg. Bayern, zugel. f. Engl. als 1. FS: 2: v. Ashford u.a., BN 547220, 1. Aufl. 04, 20,20 A, ZN 82/04-G (30.7.04), zugel. f.d. Jgst. 6 Französisch Ernst Klett Verlag, Stuttgart: *Découvertes, v. Bruckmayer u. a., zugel. f. Franz. als 1. und 2. FS: 1: BN 523801, 1. Aufl. 04, 17,50 A, ZN 6/04-G (30.7.04), zugel. f.d. Jgst. 5 bzw. 6 *Découvertes Grammatisches Beiheft, v. Kunert u.a., zugel. f. Franz. als 1. und 2. FS: 1: BN 523802, 1. Aufl. 04, 5,70 A, ZN 6/04-G (30.7.04), zugel. f.d. Jgst. 5 bzw. 6

200 KWMBl I Nr. 14/2004 Geschichte C.C. Buchners Verlag, Bamberg: *Das waren Zeiten, Ausg. Bayern, hrsg. v. Brückner/ Focke: 1: Frühgeschichte, Antike und Frühes Mittelalter, BN 4761, 1. Aufl. 04, 17,90 A, ZN 84/04-G (30.7.04), zugel. f.d. Jgst. 6 Latein Lehrbücher C.C. Buchners Verlag, Bamberg/ Oldenbourg Schulbuchverlag, München: *Latein mit Felix, hrsg. v. Utz/Kammerer, zugel. f. Lat. als 1. FS: 2: BN 5052, 1. Aufl. 04, 22,40 A, ZN 98/04-G (30.7.04), zugel. f.d. Jgst. 6 Spanisch C.C. Buchners Verlag, Bamberg: *Enfoques, Spanisches Lesebuch für die Oberstufe, hrsg. v. Gehendges u.a., BN 6930, 1. Aufl. 04, 26 A, ZN 97/04-G (30.7.04), zugel. ab Jgst. 11, befr. b.z. Abl. d. Schj. 08/09, 09/10 bzw. 10/11 Technikerschule Berufliche Schulen Fachschulen Verlag Europa-Lehrmittel, Haan-Gruiten: *Steuern und Regeln für Maschinenbau und Mechatronik, v. Schmid u.a., BN 10021, 9. erw. Aufl. 03, 28 A, ZN 46/04-F (30.7.04) 2. Lernmittel, die nur unter den Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 3 Satz 2 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 455, KWMBl I S. 251) lernmittelfrei sind Erdkunde Allgemein bildende Schulen Realschule Westermann Schulbuchverlag, Braunschweig: H i n w e i s : Die nachfolgend genannten Werke gelten nach 17 Abs. 2 ZLV in ihrer bezeichneten Auflage weiterhin als zugelassen: *DIERCKE Weltatlas, BN 100600, 5. akt. Aufl. 02/3.Dr.04, 36,95 A, ZN 284/87-R/G (30.7.04) *DIERCKE Weltatlas, Ausgabe 2, BN 100650, 5. akt. Aufl. 02/3.Dr.04, 23,95 A, ZN 12/90-R(G) (30.7.04) Geographie Gymnasium Westermann Schulbuchverlag, Braunschweig: H i n w e i s : Die nachfolgend genannten Werke gelten nach 17 Abs. 2 ZLV in ihrer bezeichneten Auflage weiterhin als zugelassen: *DIERCKE Weltatlas, BN 100600, 5. akt. Aufl. 02/3.Dr.04, 36,95 A, ZN 284/87-G/R (30.7.04) *DIERCKE Weltatlas, Ausgabe 2, BN 100650, 5. akt. Aufl. 02/3.Dr.04, 23,95 A, ZN 39/97-G(R) (30.7.04) 3. Nicht lernmittelfreie, aber zulassungspflichtige Lernmittel Allgemein bildende Schulen Grund- und Hauptschulen Deutsch Die Schriftsprache erwerben Oldenbourg Schulbuchverlag, München: *Start frei, v. Gorbahn u.a.: Schreibschriftlehrgang Vereinfachte Ausgangsschrift: BN 00032 2, 1. Aufl. 04, 6,40 A, ZN 90/04-V (30.7.04) Französisch Realschule Cornelsen Verlag, Berlin/München: *Réalités Carnet d activités, Nouvelle édition: 4: v. Jorißen, BN 222667, 1. Aufl. 04, 7,95 A, ZN 33/04-R6 (30.7.04), zugel. f.d. Jgst. 10 Deutsch Sprachlehre Gymnasium C.C. Buchners Verlag, Bamberg: *Wort & Co neu, Arbeitsheft: 6: v. Beenken u.a., BN 3846, 1. Aufl. 04, 8,40 A, ZN 75/04-G (30.7.04) Oldenbourg Schulbuchverlag, München: *Verstehen und Gestalten Übungsheft, hrsg. v. Notzon: F 6: BN 87816, 1. Aufl. 04, 7,75 A, ZN 78/04-G (30.7.04) Französisch Cornelsen Verlag, Berlin/München: *À plus! Carnet d activités, zugel. f. Franz. als 1. und 2. FS:

KWMBl I Nr. 14/2004 201 1: v. Bächle u.a., BN 220710, 1. Aufl. 04 (nur 1. Druck 04 ), 7,95 A, ZN 70/04-G (30.7.04), zugel. f.d. Jgst. 5 bzw. 6 Ernst Klett Verlag, Stuttgart: *Découvertes Cahier d activités, v. Darras u. a., zugel. f. Franz. als 1. und 2. FS: 1: BN 523803, 1. Aufl. 04, 7,80 A, ZN 6/04-G (30.7.04), zugel. f.d. Jgst. 5 bzw. 6 Spanisch Diesterweg Verlag, Braunschweig: *PUENTE NUEVO Cuaderno de actividades, v. Pérez u.a.: 1: BN 06682, Aufl. 03, 8,50 A, ZN 198/03-G (30.7.04), zugel. f.d. Jgst. 9 in Span. als 3. FS, befr. b.z. Abl. d. Schj. 06/07; zugel. ab Jgst. 10 im Elementarkurs (WU) d. spät beg. FS, ab Jgst. 11 i.d. (die 1. od. 2. FS ersetzenden) spät beg. FS sowie im WU (auch jahrgangsübergreifend), befr. b.z. Abl. d. Schj. 07/08, 08/09, 09/10 bzw. 10/11 Berufliche Schulen Fachschulen Meisterschule Verlag Europa-Lehrmittel, Haan-Gruiten: *Computerpraxis Schritt für Schritt: AutoCAD 2004 Grundkurs: v. Golling, BN 78149, 1. Aufl. 04, 20,80 A, ZN 123/04-F (30.7.04) (vgl. TS) 3D-Konstruktion mit Pro/Engineer Wildfire: v. Wyndorps, BN 89450, 1. Aufl. 04, 19,50 A, ZN 122/04-F (30.7.04) (vgl. TS) Technikerschule Verlag Europa-Lehrmittel, Haan-Gruiten: *Computerpraxis Schritt für Schritt: AutoCAD 2004 Grundkurs: v. Golling, BN 78149, 1. Aufl. 04, 20,80 A, ZN 123/04-F (30.7.04) (vgl. MS) 3D-Konstruktion mit Pro/Engineer Wildfire: v. Wyndorps, BN 89450, 1. Aufl. 04, 19,50 A, ZN 122/04-F (30.7.04) (vgl. MS) Die Zulassung der Unterrichtswerke tritt am 30. Juli 2004 in Kraft. KWMBl I 2004 S. 198 E r h a r d Ministerialdirektor