Fortbildungskonzept - Entwurf

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Transkript:

Heinrich-Heine-Gymnasium Bottrop Fortbildungskonzept - Entwurf Stand: 10.03.2015 geplante Überarbeitung: Mai 2017 Seite 1

Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Grundsätze... 3 2. Strukturen der Lehrerfortbildung... 3 2.1 Formen der Fortbildung... 3 2.1.1 Fortbildungen das gesamte Lehrerkollegium betreffend... 4 2.1.2 Fortbildungen einzelne Fachgruppen betreffend... 4 2.1.3 Fortbildungen einzelne Kolleginnen und Kollegen betreffend... 4 2.2 Schwerpunkte der Lehrerfortbildung... 4 2.3 Bedarfsermittlung... 5 2.4 Beteiligte und Zuständigkeiten... 5 2.4.1 Der/die Fortbildungsbeauftragte... 5 2.4.2 Die Lehrerkonferenz... 5 2.4.3 Die Fachkonferenzen... 6 2.4.4 Die Schulkonferenz... 6 2.5 Entscheidung über Fortbildungsmaßnahmen... 6 2.6 Auswertung und Multiplikation der Fortbildungsveranstaltungen... 7 3. Evaluation des Fortbildungskonzepts und der durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen. 8 3.1 Schwerpunkt Fortbildungsveranstaltungen... 8 3.2 Schwerpunkt Implementation... 8 3.3 Schwerpunkt Fortbildungsprozess... 8 4. Ansprechpartner im Bereich Fortbildung und Evaluation der Fortbildung im Schuljahr 2014/2015... 9 5. Fortbildungsplan für die Jahre 2015-2017... 9 Seite 2

1. Allgemeine Grundsätze Das Fortbildungskonzept unserer Schule richtet sich nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften zur Lehrerfortbildung in Nordrhein-Westfalen, insbesondere nach dem Schulgesetz (SchulG), dem sog. Grundlagenerlass (vgl. BASS 20-22 Nr. 8) sowie dem Budgetierungserlass (vgl. BASS 20-22 Nr. 50.1). Die Lehrerfortbildung dient dazu, Lehrerinnen und Lehrern eine Erweiterung ihrer fachlichen, didaktischen und erzieherischen Kompetenz zu ermöglichen und somit die Weiterentwicklung des Unterrichts zu fördern und die Weiterentwicklung der Schule als Lebensraum zu unterstützen. Die Fortbildung unserer Lehrerinnen und Lehrer orientiert sich deshalb am Schulprogramm und an den schulinternen Curricula. Sie soll einen konkreten Bezug zum Schulprogramm bzw. den Curricula haben und dieses nach Möglichkeit weiterentwickeln. Wir sehen die Lehrerfortbildung dabei als einen kontinuierlichen Prozess, bei dem Angebot und Nachfrage sich stetig verändern und der sich nicht durch ein langfristig festgelegtes, starres zeitliches Schema darstellen lässt. Vielmehr sollte es nach unserer Überzeugung jederzeit möglich sein, Fortbildungen zu besuchen, die für die Lehrerinnen und Lehrer und für die Schule Erfolg versprechend erscheinen. Dabei sind die unten aufgeführten Ziele und Kriterien zu berücksichtigen. 2. Strukturen der Lehrerfortbildung Fortbildung, die insbesondere der Qualität schulischer Arbeit und der Weiterentwicklung dient, findet vorrangig schulintern statt. Sie ist arbeitsplatzbezogen ausgerichtet, die schulische Fortbildungsplanung ist als Element in die Schulentwicklungsplanung eingebunden und steht somit in kontinuierlicher Rückkopplung zur Gesamtentwicklung der Schule. Schulexterne Lehrerfortbildung findet bei Themenstellungen, die einzelne Lehrerinnen und Lehrer einer Schule betreffen, statt, um spezielle Qualifikationen zu vermitteln. Ziel der externen Fortbildung ist es auch, die Kooperation mit Lehrkräften anderer Schulen zu stärken. 2.1 Formen der Fortbildung Fortbildungsmaßnahmen werden im Wesentlichen für drei Zielgruppen ausgewiesen: Seite 3

2.1.1 Fortbildungen das gesamte Lehrerkollegium betreffend Die Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb dieses auf die Schule in ihrer Gesamtheit zielenden Bereiches stehen maßgeblich im systemischen Zusammenhang von Fortbildung. Hier greift in besonderem Maße die Anbindung an die Schulentwicklung insgesamt, was erstens heißt, dass der Fortbildungsbedarf in enger Symbiose mit dem Schulprogramm und seinen Vorgaben (vgl. Jahresarbeitsplan, Ziele) und Projekten steht und in engem Zusammenhang damit bedeutet dies zweitens, dass die jeweiligen Arbeitsschwerpunkte eines Schuljahres in den Focus der Fortbildungsplanung zu nehmen sind. 2.1.2 Fortbildungen einzelne Fachgruppen betreffend Die Schwerpunktsetzung der Fachgruppenarbeit soll im schulinternen Fortbildungsprogramm festgeschrieben werden und orientiert sich an den Bedürfnissen des Faches sowie an der Schwerpunktsetzung der Schule. Der Fortbildungsbedarf wird abgedeckt durch die Wahrnehmung externer Fortbildungsangebote und schulinterne fachbezogene Fortbildungen mit externen Referent/innen. 2.1.3 Fortbildungen einzelne Kolleginnen und Kollegen betreffend In diesem Bereich geht es um die persönliche Kompetenzerweiterung und Schärfung der beruflichen Handlungsfähigkeit der Kolleginnen und Kollegen (entsprechend dem Anforderungsprofil der Aufgabe oder des Faches), deren Bedarf sich aus dem Schulalltag heraus entwickelt. Die entsprechenden externen Fortbildungsmaßnahmen werden dabei von den einzelnen Lehrern in der Regel individuell ausgewählt oder aber von der Schulleitung im Rahmen von Funktionskompetenzen als Bedarf an sie herangetragen. Es ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass nach Möglichkeit die mittel- bis langfristige Fortbildungsplanung für die gesamte Schule mit der von einzelnen Kolleginnen und Kollegen vereinbar ist 2.2 Schwerpunkte der Lehrerfortbildung Die Fortbildungsplanung unserer Schule ist an folgenden grundsätzlichen Schwerpunkten orientiert: individuelle Förderung Unterrichtsentwicklung Erziehungsarbeit Standardsicherung Seite 4

Schulentwicklung und -organisation 2.3 Bedarfsermittlung Der Fortbildungsbedarf des Gesamtkollegiums und der Fachkonferenzen ist der Ausgangspunkt der Fortbildungsplanung. Der/die Fortbildungsbeauftragte ermittelt regelmäßig den Fortbildungsbedarf des Gesamtkollegiums. Jede Fachkonferenz ermittelt systematisch ihren Fortbildungsbedarf und informiert die/den Fortbildungsbeauftragte/n (Organisation über Fachkonferenzvorsitzenden). Bedarf kann ebenfalls durch die Steuergruppe, die Schulleitung oder durch einzelne Kolleginnen und Kollegen angemeldet werden. 2.4 Beteiligte und Zuständigkeiten 2.4.1 Der/die Fortbildungsbeauftragte er/sie ermittelt regelmäßig den Fortbildungsbedarf des Lehrerkollegiums, koordiniert Abstimmungsprozesse in Fortbildungsfragen, unterstützt Fachkonferenzen bzw. schulinterne Arbeitsgruppen in allen Fortbildungsfragen, ist Ansprechpartnerin der Lehrkräfte für alle Fortbildungsfragen, sammelt Informationen über Fortbildungsangebote und wertet sie aus, informiert das Lehrerkollegium über Angebote der staatlichen Lehrerfortbildung und anderer Träger von Fortbildungseinrichtungen, unterstützt das Lehrerkollegium bei der Vorbereitung und Durchführung schulinterner Fortbildungsveranstaltungen, kooperiert mit dem örtlichen Kompetenzteam, evaluiert die durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen und dokumentiert die Fortbildungsarbeit der Schule. 2.4.2 Die Lehrerkonferenz entscheidet über Grundsätze der Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleitung und Schulsteuergruppe, berät regelmäßig auf der Grundlage der schulischen Entwicklungsziele über den schulischen Fortbildungsbedarf, die konkrete Fortbildungsplanung der Schule, Seite 5

fasst Beschlüsse über die Durchführung schulinterner Lehrerfortbildungen für das Gesamtkollegium, beantragt bei der Schulkonferenz die Durchführung ganztägiger Pädagogischer Tage. 2.4.3 Die Fachkonferenzen sie beraten mindestens einmal jährlich über den fachspezifischen Fortbildungsbedarf und teilen diesen der Fortbildungsbeauftragten/dem Fortbildungsbeauftragtem mit, sie prüfen die fachspezifische Fortbildungsangebote des örtlichen Kompetenzteams und externer Träger, sie stellen die Teilnahme von Fachkonferenzmitgliedern an dienstlich angeordneten Fortbildungsveranstaltungen sicher, sie initiieren und organisieren fachspezifische Fortbildungen, stellen den Transfer fachspezifischer Fortbildungsergebnisse innerhalb der Fachkonferenz sicher (z.b. durch Referate und Weitergabe von Materialien) die einzelne Fachlehrerin, der einzelne Fachlehrer sie/er teilt der Schulleitung den persönlichen Fortbildungsbedarf mit, prüft für die eigene Person infrage kommende Fortbildungsangebote, beantragt die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen bei der Schulleitung und berichtet im jeweiligen Gremium (z.b. Lehrerkonferenz oder Fachkonferenz) über die Ergebnisse besuchter Fortbildungsveranstaltungen. 2.4.4 Die Schulkonferenz sie ist an der Beratung über Grundsätze der Fortbildung/der Fortbildungs-planung beteiligt und beschließt über die Durchführung ganztägiger Fortbildungen für das Lehrerkollegium ( Pädagogischer Tage ). 2.5 Entscheidung über Fortbildungsmaßnahmen Die Entscheidung über die Teilnahme an Fortbildungen trifft der Schulleiter auf Grundlage des zu Verfügung stehenden Budgets und festgelegter Kriterien. Die Kriterien für die Genehmigung der Teilnahme an einer Fortbildung spiegeln sich in den folgenden Leitfragen wider. Für die Genehmigung der Teilnahme an einer Fortbildung müssen alle relevanten Fragen positiv beantwortet werden. Seite 6

Ist die Fortbildung an einem der folgenden Schwerpunkte orientiert: Unterrichtsentwicklung, individuelle Förderung, Standardsicherung, Erziehungsarbeit, Schulentwicklung? Ist zu erwarten, dass die Fortbildung zur Weiterentwicklung des Schulprogramms und/oder des schulinternen Curriculums beiträgt? Bei fachspezifischen Fortbildungen: Wird die Fortbildung vom Fachvorsitzenden auf der Basis des Curriculums als sinnvoll und Erfolg versprechend eingeschätzt? Bei Fortbildungen zur Schulentwicklung insgesamt: Wird die Fortbildung vom Koordinator für Schulentwicklung auf der Basis des Schulprogramms als sinnvoll und Erfolg versprechend eingeschätzt? Stehen organisatorischer Aufwand und/oder Kosten der Fortbildung und zu erwartender Ertrag für die beteiligten Kollegen und für die Schule in einem angemessenen Verhältnis? Stehen ggf. nicht zu vermeidender Unterrichtsausfall bzw. zu erteilender Vertretungsunterricht und der zu erwartende Ertrag der Fortbildung in einem vertretbaren Verhältnis? Ist sichergestellt, dass die Inhalte der Fortbildung dem Kollegium in angemessener Weise vermittelt werden (Multiplikatorenfunktion der Fortbildungsteilnehmer)? 2.6 Auswertung und Multiplikation der Fortbildungsveranstaltungen Die Kollegen/innen berichten ihren Fachschaften, dem Kollegium von ihren Fortbildungen, stellen Material aus der Fortbildung zur Verfügung, geben dem Fortbildungsbeauftragten/der Fortbildungsbeauftragten Rückmeldung über die Effizienz der besuchten Fortbildung, über die Anwendbarkeit in der Praxis und den Nutzen für den Schulalltag. Seite 7

3. Evaluation des Fortbildungskonzepts und der durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen Die Evaluation der Fortbildungsplanung soll unter drei Schwerpunkten erfolgen: 3.1 Schwerpunkt Fortbildungsveranstaltungen Die Evaluation im Schwerpunkt Fortbildungsveranstaltungen bezieht sich auf die Bewertung einer einzelnen Fortbildungsveranstaltung, einzelner Phasen innerhalb einer Fortbildungsveranstaltung oder einer Fortbildungsmaßnahme, die aus einer Reihe von Fortbildungsmaßnahmen besteht. Dabei geht es u.a. um erreichte Ziele und vermittelte Inhalte, angewandte Methoden und Medien, die Kompetenz der Moderatorinnen und Moderatoren bzw. Referentinnen und Referenten, organisatorische Fragen, den zeitlichen Ablauf sowie um Konsequenzen für künftige Fortbildungsveranstaltungen. 3.2 Schwerpunkt Implementation Die Evaluation im Schwerpunkt Implementation beinhaltet die Bewertung der Fortschritte bzw. die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Fortbildungszielen und -inhalten in der Praxis. Dabei geht es u.a. um die Analyse von Faktoren, die die Umsetzung in die Praxis erschweren und die Entwicklung von für die Umsetzung in der Praxis förderlichen Strukturen und Hilfen. Die Evaluation der Implementation der Fortbildungsinhalte erfolgt nicht direkt nach der Veranstaltung, sondern beginnt einige Wochen danach und wird in ggf. regelmäßigen Abständen fortgeführt. 3.3 Schwerpunkt Fortbildungsprozess Die Evaluation im Schwerpunkt Fortbildungsprozess beinhaltet die Bewertung aller Elemente der Fortbildungsplanung einschließlich ihres Zusammenwirkens im Fortbildungsplanungsprozess. Dabei geht es u.a. um die in der Fortbildungsplanung unter der Perspektive des Schulprogramms vereinbarten Ziele, den Ablauf und die Entscheidungen im Fortbildungsprozess, die Fortbildungsplanungskonzeption der Schule sowie um Forderungen für die Weiterentwicklung der Fortbildungsarbeit an der Schule. Das fortgeschriebene Fortbildungskonzept sollte die Ergebnisse der Befragung des Kollegiums zu ihren Fortbildungswünschen einbeziehen. Das Fortbildungskonzept soll jährlich fortgeschrieben werden. Seite 8

4. Ansprechpartner im Bereich Fortbildung und Evaluation der Fortbildung im Schuljahr 2014/2015 Fortbildungsbeauftragter: Herr Bernhard Veen (OStR) Koordinatorin Unterrichtsentwicklung: Frau Cornelia Hußmann (Lì.A.) Beauftragte für Evaluation: Frau Julia Smaxwil (OStR`) 5. Fortbildungsplan für die Jahre 2015-2017 Plan muss noch ergänzt werden! Fortbildungsmaßnahmen das gesamte Kollegium betreffend: 2015 Zertifikatskurse Informatik Sek. I und Sek. II durch Michael Reich und Dr. Dietmar Schneider (um den Engpass im Bereich Informatik zu beheben). Weitere Zertifikatskurse sind zurzeit nur im Fach Philosophie sinnvoll. 2015 Erste Hilfe 2016 Pädagogischer Tag: Nach der Umwandlung der Curricular auf Kompetenzorientierung: Fortbildungstag zur Umsetzung kompetenzorientierten Unterrichts 2017 Pädagogischer Tag: Fortbildungsmaßnahmen einzelne Fachgruppen betreffend: 2015 Sport Auffrischung der Rettungsfähigkeit 2015 Sport Erste Hilfe Fortbildungsmaßnahmen einzelne Kolleginnen und Kollegen betreffend: Seite 9