Pilotprojekt. Lehrplan und curriculare Planung an Schulen

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1 Anlage 1 Konzept Pilotprojekt Lehrplan und curriculare Planung Pilotprojekt Lehrplan und curriculare Planung an Schulen Schuljahr 2001/02 I Ausgangslage a) Einleitende Überlegungen Curriculare Planungsarbeit gehört zu den wichtigsten Herausforderungen, denen sich die autonome Schule stellen muss. Maritzen (1998) 1 bezeichnet diese Tätigkeit als einen zentralen Bereich der Gestaltungsautonomie an den Schulen. Sie findet ihren Niederschlag in einer allgemeinen Neuorientierung des didaktischen Tuns (eigenverantwortliches Lernen, Handlungsorientierung, soziales und dialogisches Lernen) 2 und in der Nutzung der Wahlpflichtquote der Schule (zur Zeit 15%) sowie des erweiterten Bildungsangebotes. Eng damit verknüpft sind: Kooperation zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Eltern, Schülerinnen und Schülern; Entwicklung von Professionalität und Teamfähigkeit; optimale Nutzung der vorhandenen personalen und sozialen, fachlichen und methodischen Ressourcen. Ein Lehrplan, der nach spezifischen Lernzielen gegliedert ist, die sich auf die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler beziehen, rückt Lernen als gemeinsames Anliegen von Lehrenden und Lernenden in den Mittelpunkt. Gemeinsam sind sie verantwortlich für den Lehr- und Lernprozess. Eine Bewertung, die sowohl den Bildungsprozess und die individuellen Lernwege, als auch die effektiv festgestellten Lernfortschritte und Ergebnisse ausgewogen berücksichtigt, wird ebenfalls leichter möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Planung von vorne herein curricular angelegt ist. Ziele, Standards und Lernwege werden hierbei so formuliert, dass sie jederzeit überprüfbar bleiben. Ebenso werden vielfältige Lehrmethoden und erweiterte Lernformen vorgesehen. b) Bestimmungen des Artikel 5 des LG 12/2000 Das Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen räumt den einzelnen Schulen autonome Gestaltungsmöglichkeiten in den Bereichen Didaktik, Organisation, Verwaltung, Forschung, Schulversuche und Finanzen ein. Der Artikel 5 beinhaltet die rechtliche Grundlage für die Erstellung der Curricula. Darin ist der Auftrag zur Lehrplanarbeit und zur Planung des Bildungsangebotes für Schülerinnen und Schüler festgeschrieben. 1 Vgl. Norbert Maritzen, Autonomie der Schule: Schulentwicklung zwischen Selbst- und Systemsteuerung. In: Handbuch zur Schulentwicklung. Hrsg. von Herbert Altrichter, Wilfried Schley, Michael Schratz. Innsbruck-Wien: StudienVerlag Vgl. Orientierung suchen. Ziele setzen. Schule gestalten. Beratungsergebnis der Arbeitsgruppe Bildungsplan und Leitbild für die deutsche Schule in Südtirol. Hrsg. vom Pädagogischen Institut. Bozen: Pädagogisches Institut 2000, S. 75 ff.

2 Dieser Auftrag richtet sich zum einen an das Land als Gesetzgeber, das in diesem Bereich tätig werden muss. Zum anderen entsteht an den einzelnen Schulen die Verpflichtung, Lehrplanarbeit und curriculare Planungstätigkeiten zu betreiben. Der Artikel 5 sieht vor: Das Land definiert mit Gesetz die die Einzelschule definiert allgemeinen Bildungsziele spezifischen Lernziele bezogen auf die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler grundlegenden Fächer und Tätigkeiten Jahrestundenkontingente Gesamtzahl der jährlichen Pflichtstunden der Curricula bestehend aus der Grundquote des Landes und der Wahlpflichtquote der Schule Grenzen für den flexiblen Austausch von Stunden zwischen den grundlegenden Fächern/Angeboten der Grundquote die Qualitätsstandards die allgemeinen Richtlinien der Schülerbewertung und der Bildungsguthaben und Lernrückstände II Ziele des Pilotprojektes das Curriculum der Grundquote (Konkretisieren der Zielvorgaben des Landes) die frei zu wählenden verpflichtenden Fächer und Angebote (Möglichkeit der Differenzierung des Bildungsangebotes nach Klassenzügen, Klassen, Schülerinnen und Schülern) das ergänzende Angebot Die Einzelschule berücksichtigt bei der Festlegung des Bildungsangebotes die Bedürfnisse und Erwartungen der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern; sie nutzt die beruflichen Fähigkeiten des Lehrpersonals im funktionalen Plansoll Das verfolgt folgende Ziele: Ziel 1: Schulen werden in ihrem Anliegen unterstützt, vermehrt curriculare Planungsarbeit zu betreiben. Das Pilotprojekt möchte Einzelschulen bzw. Gruppen von Lehrerinnen und Lehrern an Einzelschulen zu einer systematischen und kontinuierlichen curricularen Planungsarbeit anregen und sie dabei begleiten. Planungsergebnisse sollen im Unterricht konkretisiert und die hierbei gemachten Erfahrungen ausgewertet werden. Ziel 2: Die Erfahrungen der Einzelschulen mit curricularer Planung werden für die Lehrplanarbeit auf Landesebene nutzbar gemacht. Die an den Einzelschulen gemachten Erfahrungen werden systematisch gesammelt, dokumentiert und fließen in die Lehrplanarbeit auf Landesebene ein. Bei der Durchführung der verschiedenen damit verbundenen Tätigkeiten werden die beteiligten Schulen bzw. Gruppen von Lehrerinnen und Lehrern von Projektbegleiterinnen und -begleitern unterstützt. III Organisation des Pilotprojektes

3 Das wird im Auftrag der zuständigen Landesrätin in Zusammenarbeit zwischen Schulamt und Pädagogischem Institut durchgeführt. a) Projektleitung Sie besteht aus: Dr. Peter Paul Niederegger (Vorsitzender) Dr. Maria Luise Fischer Dr. Marta Herbst Dr. Rudolf Meraner Dr. Peter Höllrigl Die Projektleitung erstellt die Ausschreibung des Pilotprojektes und sorgt für die entsprechenden Rahmenbedingungen wählt die Schulen nach den unten angeführten Kriterien aus kontaktiert Fachleute informiert Auftraggeber und Öffentlichkeit über den Projektverlauf sorgt dafür, dass die vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt werden hält Kontakt zu allen Beteiligten koordiniert die Tätigkeiten der Projektbegleiterinnen und Projektbegleiter verfolgt den Verlauf der Projekte an den Schulen gibt Rückmeldungen und Anregungen stellt notwendige Unterstützungsmaßnahmen bereit sorgt für die Dokumentation des Gesamtprojektes evaluiert das Projekt bzw. sorgt für dessen Evaluation b) Beteiligung am Pilotprojekt und Anmeldung Das Pilotprojekt wird für vier Schulsprengel (Grund- und Mittelschule) und zwei Oberschulen ausgeschrieben. Interessierte Schulen können sich mit einer Gruppe von maximal 15 Lehrpersonen am Pilotprojekt beteiligen, wobei die Mitarbeit des Direktors/der Direktorin in jedem Fall gewährleistet sein muss. In den Schulsprengeln müssen Lehrpersonen beider Schulstufen am Pilotprojekt teilnehmen. Im Bereich der Oberschule richtet sich das Pilotprojekt an Lehrpersonen des Bienniums. Angesprochen sind Klassenräte und/oder Gruppen von Lehrpersonen unterschiedlicher Fächer. Alle beteiligten Lehrpersonen bilden gemeinsam mit dem Direktor die Arbeitsgruppe Lehrplan und curriculare Planung an der Schule. Die Anmeldung erfolgt mittels eigenem Formblatt innerhalb 10. Oktober Die Entscheidung der Projektleitung über die Aufnahme in das Pilotprojekt und die entsprechende Mitteilung an die Schule erfolgt innerhalb 16. Oktober 2001 c) Auswahl der Schulen Die Projektleitung wählt die jeweiligen Schulen nach folgenden Kriterien aus: Vorerfahrung der Schule bzw. der Lehrpersonen im Bereich der curricularen Planung (Fortbildung, Durchführung von Projekten, Tätigkeit als Fachberaterin/ als Fachberater, Mitarbeit in Kern- und Arbeitsgruppen des Schulamtes und/oder des Pädagogischen Institutes).

4 Territoriale Verteilung Anzahl der interessierten Lehrpersonen an der Schule d) Projektbegleiterinnen/Projektbegleiter Für die Betreuung des Pilotprojektes werden insgesamt drei Lehrpersonen voll freigestellt. Diese übernehmen folgende Aufgaben: Information und Beratung interessierter Schulen Mitarbeit an der Planung, Durchführung und Auswertung der Workshops Zusammenarbeit mit den Projektverantwortlichen an den einzelnen Schulen Kontakt zur Projektleitung, zu Referenten, zu Direktoren... Verbindung zur Konzeptgruppe Lehrplan auf Landesebene Sammeln der Arbeitsergebnisse an den einzelnen Schulen und Erstellen einer zusammenfassenden Dokumentation Moderation von Treffen der Arbeitsgruppen an den Schulen Mitarbeit an der Evaluation des Projektes Sichern der Informationsflüsse Öffentlichkeitsarbeit (auch über den Bildungsserver blikk ) e) Fortbildung Fortbildung der beteiligten Lehrerinnen und Lehrer Für die beteiligten Lehrpersonen der verschiedenen Schulen werden zwei Workshops zu je zwei Tagen abgehalten. Dabei werden Themen bearbeitet, die mit der curricularen Planungsarbeit im Zusammenhang stehen. Mit der Gestaltung der Workshops werden Fachleute aus dem universitären Bereich beauftragt. Dr. Niederegger nimmt als Vorsitzender der Konzeptgruppe Lehrplan sowie als Co- Referent und/oder als Moderator an den Workshops teil. Die Workshops werden jeweils mehrfach angeboten, so dass nie mehr als fünf Lehrpersonen an den einzelnen Schulen gleichzeitig ersetzt werden müssen. Fortbildung für alle Lehrpersonen eines Schulsprengels/einer Direktion An jeder beteiligten Schule wird in der Unterrichtszeit eine ganztägige Informations- und Fortbildungsveranstaltung mit dem Schwerpunkt Lehren und Lernen in der autonomen Schule angeboten. Die Gestaltung dieser Veranstaltung übernehmen in Absprache mit der Schule die Mitglieder der Projektleitung und die Projektbegleiterinnen und -begleiter. IV Die einzelnen Projektphasen Für die Ausschreibung diese Pilotprojektes sind folgende Phasen vorgesehen: Phase Zeit Tätigkeiten Vorbereitungsphase durch die Projektleitung bis zum 31. August 2001 Erstellen des Konzeptes für das Pilotprojekt Lehrplan und curriculare Planung an Schulen Ausschreibung des Pilotprojektes und Entscheidungsphase an den Schulen der 3 Projektbegleiterstellen bis 10. Oktober 2001 Information, Diskussion und Konsens-

5 an den Schulen Durchführungsphase Mitte Oktober 2001 bis Ende Mai 2002 bildung bezüglich der Teilnahme in den Gremien (Beratung und Unterstützung durch die Projektbegleiterinnen und begleiter, sowie die Mitglieder der Projektleitung). Einsetzung der Arbeitsgruppe Lehrplan und curriculare Planung innerhalb Oktober Erstellung eines Projektplanes zur Durchführung des Pilotprojektes an der Schule sowie Festlegung des entsprechenden Zeitplans und Sitzungskalenders Erster Workshop innerhalb Dezember 2001 Informations- und Fortbildungstag im Februar 2002 Zweiter Workshop innerhalb April 2002 Zusätzliche Fortbildung nach Bedarf Auswertungsphase Mai August 2002 Zweite Maihälfte 2002 ein Halbtag begleitete Selbstevaluation an der Schule Systematische Dokumentation und Evaluation durch die Projektbegleiterinnen und -begleiter Zusammenfassende Abschlussdokumentation innerhalb August 2002 durch die Projektleitung Im Rahmen einer landesweiten Tagung zum Thema Lehrplan und curriculare Planung in der autonomen Schule werden im Herbst 2002 die gemachten Erfahrungen weiter gegeben. V Erwartungen an die Schulen Die Arbeit an den Schulen wird in folgenden Schritten vor sich gehen: a) Die Arbeitsgruppe Lehrplan und curriculare Planung setzt sich mit ausgewählten Aspekten der Lehrplanentwürfe 3 und den entsprechenden Abschnitten in den geltenden Lehrplänen in Hinblick auf neuere didaktische und pädagogische Erkenntnisse auseinander. b) Die Mitglieder der Arbeitsgruppe auf Schulebene reflektieren auf diesem Hintergrund die bisherigen Erfahrungen und entwickeln daraus Konkretisierungen 3 Grundtexte erstellt von der Konzeptgruppe Lehrplan, Lehrplanentwürfe für den Landesschulversuch Biennium, Entwürfe des Ministeriums für die Lehrpläne der Oberschule

6 für die Praxis in Hinblick auf Ziele, Lernformen, Bewertung usw. (curriculare Planung). Sie erproben diese im eigenen Unterricht. c) Sie arbeiten Stellungnahmen aus und machen Vorschläge für zukünftige Lehrplantexte. Die ausgewählten Aspekte können z.b. sein: Lehrplan und curriculare Planung, Identität und soziale Mündigkeit, Anderssein als Wert, Orientierung, Bewertung, einzelne Fachbereichsprofile, Kompetenzen in Bezug auf Lernziele und Inhalte, Anfangsunterricht, Organisation des Unterrichts. Die teilnehmenden Schulen erklären sich bereit: die Arbeitsgruppe Lehrplan und curriculare Planung einzurichten den Informationsfluss zwischen Arbeitsgruppe und Lehrerkollegium zu sichern, geeignete Formen der Einbindung der Gremien festzulegen die Teilnahme der Mitglieder der Arbeitsgruppe an den Workshops zu ermöglichen an ihrer Schulen einen Informations- und Fortbildungstag durchzuführen die in der Arbeitsgruppe erstellten Ergebnisse der Projektleitung zur Verfügung zu stellen an der Evaluation teilzunehmen VI Finanzierung Das Pädagogische Institut finanziert die Tätigkeiten der Projektleitung, die Workshops und die Referentenhonorare für die Informations- und Fortbildungstage. Für jede am Pilotprojekt beteiligte Lehrperson können bis zu 40 Überstunden verrechnet werden. Die diesbezüglichen Kontingente werden vom Schulamt den einzelnen Schulen auf Antrag der Direktorinnen und Direktoren zugewiesen.

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