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Transkript:

Bundesagentur für Arbeit Statistik 5. August 00 Änderung des Schlüsselverzeichnisses für die Angaben zur Tätigkeit in den Meldungen zur Sozialversicherung - Ziele und Inhalte Im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung haben Arbeitgeber für ihre versicherungspflichtig Beschäftigten u. a. Angaben über deren Tätigkeit zu machen ( 8a Abs. 3 Nr. 5 SGB IV). Die Struktur und der Inhalt dieser Angaben über den ausgeübten Beruf, die Stellung im Beruf und die Ausbildung sind seit über dreißig Jahren unverändert. Die Erhebung orientiert sich an Beschreibungen und Differenzierungen, die wegen geänderter rechtlicher Grundlagen und wegen gewandelter Bildungs- und Beschäftigungsstrukturen längst nicht mehr zeitgemäß sind. Beispielsweise wurde die rentenrechtliche Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten zum..006 aufgehoben. Die Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten erfüllt wegen der veralteten Klassifizierung der Berufe von 88 nicht die Bedürfnisse einer angemessenen statistischen Berichterstattung nach den Berufen von Beschäftigten in Deutschland. Neue Bildungs- und Ausbildungsgänge sind mittlerweile entstanden, aber für die gemeldeten Beschäftigten bislang nicht erfassbar. Eine grundlegende Anpassung bzw. Erneuerung des bisher verwendeten Tätigkeitsschlüssels" ist überfällig, damit die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihrem gesetzlichen Auftrag, eine Beschäftigungsstatistik zu führen, sachgerecht nachkommen kann. Die Grundlage zur Erfassung von Informationen über den Beruf, die Bildung und Ausbildung von Beschäftigten bildet der bereits im Meldeverfahren integrierte Tätigkeitsschlüssel", der im entsprechenden Meldebaustein als -stelliger Schlüssel konzipiert ist. Der Schlüssel soll in gleicher Länge beibehalten, jedoch inhaltlich neu definiert werden, damit im Meldeverfahren zur Sozialversicherung keine veralteten Informationen mehr erfasst und verarbeitet werden müssen, sondern aktuelle Informationsbedürfnisse über Beschäftigte und deren Beschäftigungsverhältnisse erfüllbar werden. Die inhaltlichen Änderungen beziehen sich auf mehrere Aspekte: Einerseits ist eine neue Klassifikation der Berufe (KldB 00) einzuführen, die derzeit unter der Federführung der BA (mit Beteiligung des Statistischen Bundesamtes) entwickelt wird, um damit den ausgeübten Beruf abzubilden. Andererseits sollen die bisherigen Kombinationsmerkmale Stellung im Beruf" (inkl. Vollzeit/Teilzeit) und Ausbildung" (inkl. schulischer und beruflicher Ausbildung) entflochten werden, um dadurch eine inhaltlich klarere Struktur und zuverlässigere Erfassung der einzelnen Merkmale wie schulische Bildung, Berufsausbildung etc. möglich zu machen (siehe Tabelle ). Außerdem sollen Angaben zur Beschäftigungsform (Leiharbeit, Befristung) in den Tätigkeitsschlüssel aufgenommen werden, die eine wichtige Information zur Beschreibung der Struktur von Beschäftigung in Deutschland darstellen.

Die Zeitplanung zur Einführung eines neuen Tätigkeitsschlüssels unter dem Arbeitstitel Bildung, Beruf und Beschäftigungsform" (BBB) orientiert sich einerseits an der Fertigstellung der neuen KldB 00, die voraussichtlich bis Mitte 00 erfolgen wird, und andererseits an der Umsetzbarkeit in den Softwareprodukten, mit denen die Daten erfasst oder verarbeitet werden. Die Einführung des neuen Tätigkeitsschlüssels ist daher für Beschäftigungszeiträume ab dem. Dezember 0 vorgesehen, gültig für alle An-, Ab- und Jahresmeldungen. Für die Arbeitgeber wird dadurch eine Vorlaufzeit von ca. 0 bis Monaten ermöglicht, um rechtzeitig zum Umstellungsstichtag die Personaldaten nachpflegen zu können. Eine stichtagsbezogene Umstellung der Meldungen ist erforderlich, damit der Übergang in der Beschäftigungsstatistik nach Berufen und Ausbildung zum Jahreswechsel 0/0 ohne größere Informationsausfälle gelingt. Die Sozialversicherungsträger treffen zurzeit geeignete Vorkehrungen bzw. Vorbereitungen, um die Umstellung im Meldeverfahren zum genannten Zeitpunkt zu erreichen. Tabelle : Tätigkeitsschlüssel Bildung, Beruf und Beschäftigungsform (BBB) Stelle 3 4 5 6 7 8 Tätigkeitsschlüssel (alt) Ausgeübte Tätigkeit (Feld A) nach der Klassifizierung der Berufe (BA) 88 Stellung im Beruf (Feld B) Vollzeit/Teilzeit Stellung im Beruf Ausbildung (Feld B) Schulische Ausbildung Berufliche Ausbildung Tätigkeitsschlüssel - BBB Ausgeübter Beruf nach der (neu) Klassifikation der Berufe 00 (in Entwicklung) Höchster allgemein bildender Schulabschluss nach nationalen Bildungsabschlüssen Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss nach nationalen beruflichen Ausbildungsabschlüssen Leiharbeitsverhältnis Vertragsform Vollzeit/Teilzeit, befristet/unbefristet Die einzelnen Komponenten des neuen Tätigkeitsschlüssels (BBB) werden nachfolgend beschrieben und erläutert.

Stellen bis 5: Ausgeübter Beruf Der ausgeübte Beruf wird durch die Klassifikation der Berufe (KldB 00) abgebildet, die sich derzeit in der Entwicklung befindet. Die Berufe werden in der KldB 00 formal durch ein hierarchisches Nummern-System (5-stellig) verschlüsselt. Die Grundlage der Erhebung dieser Angabe bilden ca. 30.000 Berufsbenennungen, denen ein Schlüssel der KldB 00 zugewiesen wird. In der Liste der Berufsbenennungen sind synonyme und auch alte Bezeichnungen von Berufe enthalten, um die Suchabfragen nach verschiedenen Begriffen zu ermöglichen. Erhoben wird grundsätzlich der ausgeübte Beruf im aktuellen Beschäftigungsverhältnis, nicht der erlernte Beruf oder ein früher ausgeübter Beruf. Tabelle : Fiktives Beispiel für die Liste der Berufe und deren Schlüssel 34 Beruf_ 34 Beruf_ 343 Beruf_3 Die Datenerfassung der Betriebe sollte in den Anwendungen möglichst durch eine flexible Auswahl nach Suchbegriffen und Teilzeichenketten unterstützt werden. Entsprechende Software-Lösungen könnten von den jeweiligen Anbietern in den DV- Programmen zur Lohn-/Gehaltsabrechnung bzw. Personalbewirtschaftung geschaffen werden. Die BA stellt geeignete Hilfsmittel wie Listen mit Berufsbenennungen und Schlagworten bzw. Thesauren zur Verfügung, die in die jeweilige Anwender- Software eingebettet werden können. Eine gesonderte Software-Lösung ausschließlich zur Suche der passenden Berufsschlüssel wird von der BA entwickelt und als Internet-Anwendung sowie auf CD-ROM zur Verfügung gestellt. Hintergrund zur Entwicklung der KldB 00: Die Berufe werden mit Hilfe von Zuordnungsregeln der neuen KldB 00 verschlüsselt. Der Sinn der Klassifikation besteht darin, die Vielfalt der unterschiedlichen Berufe bzw. Berufsbenennungen systematisch in Kategorien zusammenzufassen, so dass sie übersichtlich, zählbar und beschreibbar werden. Deshalb erhält auch nicht jede der 30.000 Berufsbenennungen einen eigenen Schlüssel, sondern es werden mehrere, ähnliche Berufe in einer Kategorie zusammengefasst.

Die KldB 00 sieht eine Neusystematisierung der Berufe anhand der Dimension der Berufsfachlichkeit vor. Die Berufsfachlichkeit eines Berufs umfasst die Fachkompetenzen, die für einen Beruf benötigt sowie die Tätigkeiten, die verrichtet werden. Zur weiteren Differenzierung werden die gebildeten Berufsgruppen nach dem Anforderungsniveau unterschieden. Das Anforderungsniveau bildet ergänzend die unterschiedlichen Komplexitätsgrade der Berufe (als Bündel von Tätigkeiten) in vier Stufen ab. Die Tabelle 3 zeigt ein fiktives Beispiel der voraussichtlichen Struktur der KldB 00. Tabelle 3: Fiktives Beispiel für Dachdecker-Berufe in der Struktur der neuen KldB Bauberufe 3 Ausbauberufe 34 Dachdecker 34 Dachdecker - Anforderungsniveau Stufe (einfache Helfertätigkeit) Dachdeckerhelfer Dachabdichterhelfer 34 Dachdecker - Anforderungsniveau Stufe (qualifizierte Tätigkeit einer Fachkraft) Dachdecker Schieferdachdecker Ziegeldachdecker Dachdecker - Reetdachtechnik 343 Dachdecker - Anforderungsniveau Stufe 3 (komplexe Tätigkeit eines Meisters o.a.) Dachdeckermeister Fachleiter/in - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik Stelle 6: Höchster allgemein bildender Schulabschluss 3 4 Ohne Schulabschluss Haupt-A/olksschulabschluss Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss Abitur/Fachabitur Abschluss auch Polytechnische Oberschule Klasse 8 und auch Polytechnische Oberschule Klasse 0

Stelle 7: Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung' Berufsfachschulabschluss Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss" Bachelor6 Diplom/Magister/Master/Staatsexamen7 Promotion Abschluss Diese Differenzierungen in den beiden Merkmalen Höchster allgemein bildender Schulabschluss" und Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss" bilden nicht nur die aktuell gültigen Bildungszertifikate besser ab, sie ermöglichen außerdem auch eine Zuordnung der Bildungsabschlüsse der Beschäftigten zur derzeit gültigen International Standard Classification of Education" (ISCED) 7 sowie eine bessere Ausrichtung an den Zielen der europäischen Staaten im Rahmen des Bologna- Prozesses zur Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen. Stelle 8: Leiharbeitsverhältnis nein ja Es wird erhoben, ob es sich um ein Leiharbeitsverhältnis in einem anerkannten Verleihbetrieb (gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG) handelt. Mit dieser Angabe könnte die bisherige gesonderte Statistik über Leiharbeitnehmer zukünftig durch Auswertungen aus der Beschäftigungsstatistik ersetzt werden. Alle Betriebe, die kein anerkannter Verleihbetrieb sind, können für ihre Beschäftigten mit nein" verschlüsseln. Die Verleihbetriebe haben dagegen zu unterscheiden zwischen Stammbeschäftigten und Leiharbeitnehmern gemäß AÜG. Bei Aufhebung der Melbetriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung nach BBiG oder HWO, auch Anlernausbildung 4 auch Kollegschule 5 auch Fach- oder Berufsakademie, -/3-jährigen Schule des Gesundheitswesens, Fachschule (DDR) 6 Fachhochschule oder Hochschule 7 Fachhochschule oder Hochschule; auch Kunsthochschule, Ingenieurschule, Verwaltungsfachhochschule

depflicht aus dem AÜG hätten sie jedoch weniger Meldungen zu erstatten als bisher und die Statistik der BA könnte umfassender und gleichzeitig differenzierter über Leiharbeit berichten. Stelle : Vertragsform unbefristet befristet Vollzeit 3 Teilzeit 4 7 8 5 6 Es wird erhoben, ob es sich im tarifrechtlichen Sinne um ein Vollzeit- oder ein Teilzeit-Beschäftigungsverhältnis handelt. Ausschlaggebend ist dabei die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Die geleisteten bzw. geschuldeten Arbeitsstunden brauchen nicht im Tätigkeitsschlüssel erfasst werden, weil sie im Meldebaustein zur Unfallversicherung enthalten sind. Eine zusätzliche Kennzeichnung von Vollzeit und Teilzeit ist dennoch erforderlich, weil in den Wirtschaftszweigen mittlerweile sehr viele verschiedene Tarifmodelle von Vollzeit und Teilzeit existieren. Darüber hinaus wird in der Vertragsform gemeldet, ob das Beschäftigungsverhältnis gemäß Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet ist.