Einladung zur General ver sammlung

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Transkript:

dormakaba Holding AG Einladung zur General ver sammlung Türöffnung 14.15 Uhr Beginn 15.00 Uhr Mövenpick Hotel Zürich Regensdorf 17. Oktober 2017

TRAKTANDEN UND ANTRÄGE 1. Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2016/2017 1.1 Genehmigung des Finanzberichts und des Corporate Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2016/2017, sowie Kenntnisnahme von den Berichten der Revisionsstelle Der Verwaltungsrat beantragt, den Finanzbericht (mit Konzern- und Holdingrechnung) und den Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2016/2017 zu genehmigen. 1.2 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2016/2017 Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht 2016/2017 in einer unverbindlichen Konsultativabstimmung zu bestätigen. 2. Verwendung des Bilanzgewinns der dormakaba Holding AG Der Verwaltungsrat beantragt, den zur Verfügung der Generalversammlung stehenden Bilanzgewinn, nämlich In Mio. CHF Vortrag vom Vorjahr 288.2 Zuweisung an Reserve Eigene Aktien -17.6 Reingewinn des Geschäftsjahrs 31.3 301.9 Zuzüglich Entnahme aus Kapitaleinlagereserven 58.8 Total zur Verfügung der Generalversammlung 360.7 wie folgt zu verwenden: In Mio. CHF Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven * 58.8 Vortrag auf neue Rechnung 301.9 Total zur Verfügung der Generalversammlung 360.7 * Berechnet aufgrund der per 30. Juni 2017 ausstehenden Aktien. Der Gesamtbetrag der Ausschüttung ist abhängig von der Anzahl am Stichtag (18. Oktober 2017) dividendenberechtigter Aktien. Aktien im Eigenbestand der dormakaba Holding AG sind nicht ausschüttungsberechtigt.

Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, anstelle einer Dividendenausschüttung aus dem Bilanzgewinn, eine Ausschüttung aus den Kapitaleinlagereserven von CHF 14.00 pro Aktie. Wie letztes Jahr erfolgt diese Ausschüttung aus den Kapitaleinlagereserven, ohne Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer von 35%. Aktien, die bis zum 18. Oktober 2017 erworben wurden, berechtigen zum Erhalt der Ausschüttung. Ab dem 19. Oktober 2017 werden die Aktien ex-dividende gehandelt. Vorbehältlich der Genehmigung des Antrags des Verwaltungsrats durch die Generalversammlung, wird die Ausschüttung ab dem 23. Oktober 2017 ausbezahlt. 3. Entlastung des Verwaltungsrats und der Konzernleitung Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. Wahlen in den Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der folgenden bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrats für je eine weitere Amtsdauer von einem Jahr (Einzelabstimmung): 4.1 Wiederwahl von Ulrich Graf als Mitglied und als Präsident des Verwaltungsrats in der gleichen Abstimmung 4.2 Wiederwahl von Rolf Dörig als Mitglied 4.3 Wiederwahl von Stephanie Brecht-Bergen als Mitglied 4.4 Wiederwahl von Elton SK Chiu als Mitglied 4.5 Wiederwahl von Daniel Daeniker als Miglied 4.6 Wiederwahl von Karina Dubs-Kuenzle als Mitglied 4.7 Wiederwahl von Hans Gummert als Mitglied 4.8 Wiederwahl von John Heppner als Mitglied 4.9 Wiederwahl von Hans Hess als Mitglied 4.10 Wiederwahl von Christine Mankel-Madaus als Mitglied

5. Wahlen in den Vergütungsausschuss Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der folgenden bisherigen Mitglieder des Vergütungsausschusses für je eine Amtsdauer von einem Jahr (Einzelabstimmung): 5.1 Wiederwahl von Rolf Dörig als Mitglied 5.2 Wiederwahl von Hans Gummert als Mitglied 5.3 Wiederwahl von Hans Hess als Mitglied Der Verwaltungsrat beabsichtigt, Rolf Dörig (im Falle seiner Wiederwahl) zum Vorsitzenden des Vergütungsausschusses zu ernennen. 6. Wahl von PricewaterhouseCoopers AG als Revisionsstelle Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, als Revisionsstelle für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr. 7. Wahl von Andreas Keller als unabhängiger Stimmrechtsvertreter Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Andreas Keller, Zürich, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr. 8. Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung 8.1 Genehmigung der Vergütung des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrags der Vergütung des Verwaltungsrats in der Höhe von CHF 2.75 Mio. für den Zeitraum von der ordentlichen Generalversammlung 2017 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2018. 8.2 Genehmigung der Vergütung der Konzernleitung Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrags der fixen Grundvergütung der Konzernleitung in der Höhe von CHF 6.10 Mio. und der variablen Vergütung der Geschäftsleitung in der Höhe von CHF 13.40 Mio., insgesamt einer Vergütung von CHF 19.50 Mio. für das Geschäftsjahr 2018/2019.

9. Genehmigtes Aktienkapital (Änderung von 3c der Statuten) An der Generalversammlung vom 20. Oktober 2015 schufen die Aktionäre ein genehmigtes Aktienkapital und ermächtigten dadurch den Verwaltungsrat der dormakaba Holding AG, das Aktienkapital um maximal CHF 41 900, bestehend aus 419 000 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10, zu erhöhen. Diese Ermächtigung läuft am 20. Oktober 2017 ab. Der Verwaltungsrat beantragt nun, das genehmigte Aktienkapital geringfügig zu erhöhen und zu verlängern, sowie dadurch den Verwaltungsrat unter Beibehaltung der bisherigen statutarischen Voraussetzungen zu ermächtigen, bis spätestens zum 17. Oktober 2019 das Aktienkapital um maximal CHF 42'000, bestehend aus 420 000 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10, zu erhöhen, sowie 3c der Statuten wie folgt zu ändern: Bisheriger Text der Statuten 3c Genehmigtes Aktienkapital 1. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bis spätestens 20. Oktober 2017 das Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens 419'000 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 0.10 um höchstens CHF 41'900 (einundvierzigtausendneunhundert Franken) zu erhöhen. Eine Erhöhung in Teilbeträgen ist gestattet. [2. 4. bisheriger Text] Beantragter Text der Statuten (Änderungen kursiv) 3c Genehmigtes Aktienkapital 1. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bis spätestens 17. Oktober 2019 das Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens 420'000 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 0.10 um höchstens CHF 42'000 (zweiundvierzigtausend Franken) zu erhöhen. Eine Erhöhung in Teilbeträgen ist gestattet. [2. 4. unverändert] 10. Weitere Statutenanpassungen (redaktionelle Änderungen) (Änderung von 5a und 36 der Statuten) Infolge neuer börsenrechtlicher Regularien bzw. Terminologie und der gruppenweiten Änderung der Firma "dorma+kaba" zu "dormakaba" beantragt der Verwaltungsrat, in 5a und 36 der Statuten sämtliche Verweise auf börsenrechtliche Bestimmungen den neuen börsenrechtlichen Regularien anzupassen (Ersatz von Verweis in 5a auf "Art. 32 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel vom 24. März 1995" durch einen Verweis auf "Art. 135 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel vom 19. Juni 2015"; Ersatz von Verweis in 36 Abs. 2 auf "Art. 12 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 BEHV-FINMA" durch einen Verweis auf "Art. 14 Abs. 1 lit a Ziff. 1 FinfraV-FINMA"; Ersatz von Verweis in 36 Abs. 2 auf "Art. 12 Abs. 1 lit. a BEHV-FINMA" durch einen Verweis auf "Art. 14 Abs. 1 lit a FinfraV-FINMA"; Ersatz von Verweis in 36 Abs. 4 auf "Art. 22 BEHG" durch einen Verweis auf "Art. 125 FinfraG") sowie in 36 der Statuten den Teil "dorma+kaba" der entsprechenden Firmenbezeichnung durch "dormakaba" zu ersetzen.

ORGANISATORISCHES Unterlagen Der Jahresbericht 2016/2017, bestehend aus Finanzbericht 2016/2017 (mit Konzern- und Holdingrechnung) Corporate Governance-Bericht 2016/2017 Vergütungsbericht 2016/2017 sowie die Originalberichte der Revisionsstelle, liegen ab dem 12. September 2017 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre am Sitz der Gesellschaft in 8153 Rümlang, Hofwisenstrasse 24, auf. Die wichtigsten Informationen über das Geschäftsjahr 2016/2017 finden Sie in konzentrierter Form im Executive Report. Sie können ein Exemplar des Jahresberichts bestellen. Diese Informationen sind auch im Internet unter www.dormakaba.com abrufbar. Zutrittskarten Stimmberechtigte Aktionäre, die bis am 9. Oktober 2017 im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragen werden, erhalten die Einladung zur Generalversammlung mit den Anträgen des Verwaltungsrats per Post. Gegen Rücksendung des Antwortscheins wird Ihnen die Zutrittskarte mit Stimmmaterial zugestellt. Vom 10. bis 17. Oktober 2017 werden keine Eintragungen im Aktienregister vorgenommen. Aktionäre, die ihre Aktien vor der Generalversammlung veräussern, sind nicht mehr stimmberechtigt. Bei einem teilweisen Verkauf oder Zukauf ist die Zutrittskarte am Tag der Generalversammlung am Informationsschalter umzutauschen. Stellvertretung/Vollmacht Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können sich wie folgt vertreten lassen: durch einen anderen im Aktienregister stimmberechtigten Aktionär: Bitte bestellen Sie Ihre Zutrittskarte, füllen Sie die Vollmacht auf der Rückseite aus und übergeben Sie diese zusammen mit den Stimmcoupons dem bevollmächtigten Aktionär, oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Andreas Keller, Rechtsanwalt, Postfach 2924, 8021 Zürich, Schweiz: Zur Vollmachterteilung genügt der beiliegende Antwortschein (die Zutrittskarte muss nicht angefordert werden). Soweit der Antwortschein keine spezifischen Weisungen enthält, ist der unabhängige Stimmrechtsvertreter durch die Unterzeichnung des Antwortscheins generell berechtigt, das Stimmrecht im Sinne der Anträge des Verwaltungsrats auszuüben.

Elektronische Vollmacht- und Instruktionserteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter Die dormakaba Holding AG bietet ihren Aktionären zudem die Möglichkeit an, sich online zu registrieren und die Zutrittskarten elektronisch zu bestellen oder dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter Vollmachten und Weisungen zur Stimmrechtsausübung, bis zum Weisungsschluss am 13. Oktober 2017, 15.00 Uhr, zu erteilen. Die Zugangsinformationen zum Online-Portal sind auf dem Antwortschein aufgedruckt. Sollten Sie Fragen dazu haben, finden Sie die Kontaktinformationen für den Support auf der Startseite der Plattform. Aktionäre, die elektronisch Vollmacht und Instruktionen erteilen, können an der Generalversammlung nicht mehr persönlich ihre Stimmrechte ausüben; eine Teilnahme als Gast ist zulässig. Vertretungsbeschränkung Wir machen die Aktionäre auf 10 unserer Statuten aufmerksam, wonach sich ein Aktionär nur durch einen anderen Aktionär oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen darf. Die Generalversammlung wird in deutscher Sprache mit Simultanübersetzung ins Englische abgehalten. Rümlang, 11. September 2017 dormakaba Holding AG Ulrich Graf Präsident des Verwaltungsrats dormakaba Holding AG, Hofwisenstrasse 24, 8153 Rümlang, Schweiz Telefon +41 44 818 90 11, Fax +41 44 818 90 18