Gesetzesänderungen im Glücksspielbereich formale Makulatur oder reale Auswirkung? Dr. Stefan Bolay

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Transkript:

Gesetzesänderungen im Glücksspielbereich frmale Makulatur der reale Auswirkung? Dr. Stefan Blay

I. Glücksspielbegriff und Abgrenzung 3 GlüStV Abs. 1: Ein Glücksspiel liegt vr, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz der überwiegend vm Zufall abhängt. Glücksspiel Geschicklichkeitsspiel Gewinnspiel Spielausgang überwiegend vm Zufall abhängig Entgelt für Gewinnchance / erheblicher Einsatz Spielausgang überwiegend vm Geschick abhängig Spielausgang überwiegend vm Zufall abhängig Kein Entgelt für Gewinnchance / unerheblicher Einsatz Glücksspiel Geschicklichkeitsspiel 0% 50% 100% z.b. Rulette z.b. Schach 1

II. Relevante Gesetzesänderungen der letzten Jahre im Glücksspielbereich 1. Glücksspielstaatvertrag (GlüStV) 1. Juli 2012: Neuer GlüStV in Kraft Wichtigste Neuerungen im Vergleich zum GlüStV 2008: Internetverbt für Glücksspiele teilweise aufgehben Ziele des Staatsvertrags in 1 nun ausdrücklich als gleichrangig bezeichnet Staatliches Mnpl im Bereich der Sprtwetten teilweise aufgehben Ltterien bleiben im Staatsmnpl, aber auch wieder nline möglich Pker und andere Kasinspiele bleiben grundsätzlich verbten Geldspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten teilweise in den GlüStV einbezgen Gewinnspiele im Rundfunk ( 50 Cent Gewinnspiele ) explizit vm GlüStV ausgenmmen 2

II. Relevante Gesetzesänderungen der letzten Jahre im Glücksspielbereich 2. Glücksspielgesetz Schleswig-Hlstein (GlüG SH) 1. Januar 2012: Glückspielgesetz Schleswig-Hlstein (GlüG SH) in Kraft Februar 2013 nach Regierungswechsel: Rücknahme GlüG SH und Beitritt zum GlüStV GlüG SH gilt aber frt für 25 erteilte Sprtwett- und 23 erteilte Pker-Genehmigungen Wichtigste Unterschiede zum GlüStV 2012: Internetverbt für Glücksspiele grundsätzlich aufgehben Staatliches Mnpl im Bereich Sprtwetten und Pker grundsätzlich aufgehben Ltterien bleiben im Staatsmnpl, aber wieder nline möglich Geldspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten nicht in das GlüG SH einbezgen Gewinnspiele im Rundfunk (50 Cent Telefngewinnspiele) nicht explizit ausgenmmen 3

III. Ursachen / Gründe für die Änderungen im Glücksspielbereich 1. Eurparechtsknfrmität herstellen Kritische EuGH Rechtsprechung, insbesndere Entscheidungen vm 8. September 2010 Kernaussagen: Staat kann nicht exzessiv für staatliche Angebte werben UND Anzahl der staatlich kntrllierten Spielbanken in den Bundesländern erhöhen UND Lckerungen bei den gewerblichen Geldspielgeräten einführen UND GLEICHZEITIG Sprtwetten und andere Glücksspiele für Private und im Onlinebereich mit Begründung der Suchtbekämpfung und Gefährlichkeit verbieten Rechtlicher Hintergrund Inkhärenz Nichtbestehen des Scheinheiligkeitstests 4

III. Ursachen / Gründe für die Änderungen im Glücksspielbereich 2. Rettung des Ltteriemnpls Hintergrund: Ltt-Sucht ffensichtlich nicht existent Begründung des Ltterie-Mnpls mit Suchtgefahren und Spielerschutz nicht mehr tragbar Knsequenz: Einführung der Gleichrangigkeit der Ziele des GlüStV Ziel der Verhinderung vn Glücksspielsucht wird auf eine Stufe mit den anderen Zielen gestellt Mnpl wird nun mit Manipulatinsgefahr bei Ltterien begründet 5

III. Ursachen / Gründe für die Änderungen im Glücksspielbereich 3. Schwarzmarktbekämpfung durch Regulierung und Knzessinierung GlüG SH: Schwarzmarktbekämpfung durch kntrllierte Marktöffnung im Bereich der am häufigsten nachgefragten Glücksspiele, als insbesndere Sprtwetten und Pker GlüStV: Schwarzmarktbekämpfung nur im Sprtwetten-Bereich durch Knzessinierung vn 20 Anbietern Insbes. GlüG SH: Spielerschutz durch Lizenzierung der am Häufigsten vn deutschen Spielern nachgefragten Online-Glücksspiele und damit Kntrlle / Überwachung durch deutsche Behörden Insbes. GlüG SH: Besteuerung der am Häufigsten vn deutschen Spielern nachgefragten Online-Glücksspiele in Deutschland 6

IV. Knsequenzen aus der unterschiedlichen Regulierung nach GlüStV und GlüG SH: Was ist w erlaubt? 1. Online-Pker Es gibt 23 Online-Pker-Genehmigungen aus Schleswig-Hlstein GlüStV erlaubt keine Erteilung vn Online-Pker-Genehmigungen 2. Online-Sprtwetten Es gibt 25 Online-Sprtwett-Genehmigungen aus Schleswig-Hlstein GlüStV erlaubt grds. nur die Erteilung vn 20 Sprtwett-Knzessinen 7

IV. Knsequenzen aus der unterschiedlichen Regulierung nach GlüStV und GlüG SH: Was ist w erlaubt? 3. Werbung GlüG SH: Werbung grds. medial unbeschränkt möglich, sweit ihre Art und ihr Umfang angemessen ist und sie nicht in Widerspruch zu den Zielen des 1 GlüG steht (vgl. 26 Abs. 1 GlüG) GlüStV + Werberichtlinie: Werbung im Internet und Fernsehen hingegen grds. nach wie vr verbten. Ausnahmen vm Werbeverbt können für Ltterie- und Wettanbieter gemacht werden, die vrab eine Werbeerlaubnis beantragen müssen Nach GlüStV + Werberichtlinie ( 5) ist attraktive Werbung grds. nur für Ltterien zulässig: Für Ltterien ( ) darf ( ) im ( ) ntwendigen Umfang attraktiv gewrben werden. 8

IV. Knsequenzen aus der unterschiedlichen Regulierung nach GlüStV und GlüG SH: Was ist w erlaubt? 4. Beispiel zur Werbung Ein Anbieter, der eine Sprtwett-Genehmigung aus Schleswig-Hlstein hat, darf deutschlandweit Werbung schalten im TV im Internet hne Vrab-Kntrlle Werbung darf zu Kanalisierungszecken auch attraktiv sein Ein Anbieter, der eine Sprtwett-Knzessin nach dem GlüStV hat, muss sich die TV- und Internet-Werbung vrab vn Nrdrhein-Westfalen freigeben lassen darf grds. nicht attraktiv werben 9

IV. Knsequenzen aus der unterschiedlichen Regulierung nach GlüStV und GlüG SH: Was ist w erlaubt? 5. Beispiel zum Spielrt GlüG SH: Bestimmt sich beim Online-Spiel nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsrt / Whnsitz des Spielers GlüStV: Bestimmt sich beim Online-Spiel nach dem tatsächlichen Abrufrt Was darf ein Spieler, der seinen Whnsitz in Kiel hat? Was darf sein Freund, der in München whnt? Der Schleswig-Hlsteiner darf in Kiel Online-Pker spielen Wenn der Kieler seinen Münchner Freund besucht, darf er nach dem GlüG SH eigentlich auch in Bayern spielen. Nach dem GlüStV darf er dies aber eigentlich nicht Wenn der Münchner den Kieler besucht, darf er drt nach dem GlüG SH eigentlich auch kein Pker spielen. Der GlüStV verbietet es dem Münchner jedch eigentlich nicht 10

V. Was sind die tatsächlichen Knsequenzen der gesetzlichen Änderungen? Was ist zu erwarten? 1. Aktuelle Situatin im Online-Bereich LOTTO Staatliche Ltterie ist nline und wirbt entsprechend im Internet, TV und Printbereich SPORTWETTEN Knapp 2 Jahre nach Einführung des neuen GlüStV: keine der 20 Knzessinen erteilt Staatlicher Sprtwettanbieter nach wie vr nicht nline Mitknkurrenten des staatlichen Sprtwettanbieters im laufenden Knzessinsverfahren teilweise schn nline bzw. bewerben ihre Sprtwetten Angebte Oberverwaltungsgerichte: weitere Abwarten unzumutbar, Duldung vertretbar Aufsichtsbehörden dulden Sprtwetten-Werbung POKER Online Pker bmt weiter. Deutschland ist nach wie vr zweitgrößter Online-Pker-Markt BVerwG: Pkerturniere gegen Eintrittsgeld sind kein Glücksspiel 11

V. Was sind die tatsächlichen Knsequenzen der gesetzlichen Änderungen? Was ist zu erwarten? 2. Beispiel Wettvermittlungsstellen nach dem AG GlüStV Bayern Art. 7 (1) Die Zahl der Wettvermittlungsstellen der Knzessinsnehmer nach 10a Abs. 5 GlüStV wird auf höchstens 400 begrenzt und ist unter gleichmäßiger Berücksichtigung der Interessen der Knzessinsnehmer zu verteilen (3) Ist die Staatliche Ltterieverwaltung Knzessinsnehmer, kann die Wettvermittlung an diese nur in den nach Art. 1 Abs. 3 Satz 2 zahlenmäßig beschränkten Annahmestellen als Nebengeschäft erflgen Art. 1 (3) 2 Die Staatliche Ltterieverwaltung sll im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgabe die Zahl der Annahmestellen auf maximal 3 700 beschränken 12

V. Was sind die tatsächlichen Knsequenzen der gesetzlichen Änderungen? Was ist zu erwarten? Land Staatsmnpl? Online-Wetten erlaubt? Online-Pker und Kasin erlaubt? Prblemspieler in Przent der Bevölkerung Dänemark nein ja ja 0,35 % Deutschland teilweise ja nein 0,35 % Finnland ja ja ja 2,10 % UK nein ja ja 0,30 % Was können wir aus diesen Zahlen lesen? Staat ist möglicherweise besser Kntrlleur als Veranstalter der Glücksspiele Kntrllierte Regulierung und Zulassung vn Online-Glücksspielen führt nicht zwangsläufig zu höherer Spielsuchtqute 13

Hambach & Hambach Rechtsanwälte Haimhauser Str. 1 80802 München T +49 89 389975-50 F +49 89 389975-60 E Inf@timelaw.de www.timelaw.de