Beauftragtenwesen im Gesundheitswesen Birgit Klusmeier 02.03.2017 Folie 1
Alltag Qualitätsmanagement in der Praxis und Zertifizierung TÜV SÜD Akademie GmbH Folie 2 2
Anmeldung Qualitätsmanagement und Zertifizierung TÜV SÜD Akademie GmbH Folie 3
Anmeldung Qualitätsmanagement und Zertifizierung TÜV SÜD Akademie GmbH Folie 4 4
Wartezimmer Qualitätsmanagement und Zertifizierung TÜV SÜD Akademie GmbH Folie 5 5
Sprechzimmer Qualitätsmanagement und Zertifizierung TÜV SÜD Akademie GmbH Folie 6 6
Behandlungszimmer Qualitätsmanagement und Zertifizierung TÜV SÜD Akademie GmbH Folie 7 7
Beauftragtenwesen und seine Bedeutung Folie 8
Beauftragtenwesen Hintergrund Viele Betriebe haben in der Regel aus Unwissenheit keine, schlecht ausgebildete oder eine unzureichende Anzahl an Beauftragten, obwohl sie auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder der Umsetzung einer Management-Norm eigentlich dazu verpflichtet wären, für bestimmte Bereiche solche zu bestellen und zu schulen Die Pflichten des Unternehmers bleiben von der Übertragung auf den Betriebsbeauftragten unberührt. Das heißt, es muss für jede Beauftragung eine geeignete Person auswählen und diese regelmäßig kontrollieren der Wissenstransfer ist rechtlich relevant Folie 9
Beauftragtenwesen Grundlagen (1) Benennung der Personen ist Führungsaufgabe Beruht auf gesetzlichen Grundlagen Erfordert aktuelles Wissen Muss systematisch etabliert werden Kann eine Schwachstelle in der Einrichtung sein Bietet bei regelrechter Etablierung Sicherheit und rechtliche Grundlage Folie 10
Beauftragtenwesen Grundlagen (2) MA werden zu den Themen wie Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin, Brandschutz, Datenschutz, Gefahrgut, Hygiene, QM, etc. benannt, ohne die Grundgesamtheit zu betrachten Mitarbeiter haben oft nicht die nötigen Qualifikationen, um zahlreiche gesetzliche und behördliche Anforderungen zu beachten und umzusetzen Mitarbeiter werden in dem Bereich nicht regelrecht geschult und unterwiesen Oftmals wird die Thematik nicht überwacht und systematisch optimiert Folie 11
Beauftragtenwesen Grundlagen (3) Schulungen werden nicht in allen Fällen nach den vorgeschrieben Intervallen durchgeführt und/oder dokumentiert Beauftragte werden nur auf dem Papier benannt Beauftragte werden gar nicht erkannt und/oder benannt Beauftragte können den Pflichten nicht in allen Fällen alleine und ohne Hilfe bzw. Schulungen nachkommen Fehler in der Kommunikation, Aufgabenstellung und Bearbeitung Folie 12
Beauftragtenwesen Grundlagen (4) Gesetzliche Vorschriften, anerkannte Regeln der Technik, Stand der Wissenschaft, Medizin, Rechtsprechung Überwachung Beratung Verantwortung Überwachungsbehörde Führungskräfte Abteilungsleiter Beratung Kontrolle (Anweisung) Geschäftsführung Verwaltungsleitung Ärztlicher Direktor Bestellung Information Mittel Beratung Vorschläge Information Dokumentation Betriebsbeauftragte Information Information Beratung Schulung (Anweisung) Kontrolle Maßnahmen Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften Wissensstand der Belegschaft verbessern Optimierung von Abläufen Qualität verbessern Mitarbeiter Folie 13
Arbeitssicherheit Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragter Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz ASiG) 5 und 6 DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, 2 und 4 TÜV SÜD Veranstaltungs-Nr.: 2611031 Sozialgesetzbuch (SGB) VII, 22 DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, 20 TÜV SÜD Veranstaltungs-Nr.: 2611006 Folie 14
Betriebsarzt und Schwerbehinderte Betriebsarzt Schwerbehindertenbeauftragter Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz AsiG) 2 und 3 DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, 2 und 3 Sozialgesetzbuch (SGB) IX, 98 Folie 15
Hygiene Hygienebeauftragter (Arzt, Pflege) Hygienefachkraft Nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) treffen die Länder durch Rechtsverordnung u.a. für Krankenhäuser und Einrichtungen mit vergleichbaren Anforderungen an die Hygieneregelungen über die erforderliche personelle Ausstattung mit Hygienefachkräften und die Bestellung von hygienebeauftragten Ärzten Siehe links; weitere Anforderungen ergeben sich aus den Richtlinien für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts Folie 16
Medizinprodukte und biologische Sicherheit Beauftrage Person für Medizinprodukte Beauftragter für biologische Sicherheit Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinproduktebetreiberverordnung MPBetreibV) TÜV SÜD Veranstaltungs-Nr.: 4611004 Gentechnikgesetz (Gen-TG), 6 Gentechnik-Sicherheitsverordnung GenTSV, 16 bis 19 Folie 17
Strahlenschutz Strahlenschutzbeauftragter Laserschutzbeauftragter (LSB) Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung StrlSchV), 31 bis 33 Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung RöV), 13 bis 15. Siehe auch Qualifikation: TÜV SÜD Veranstaltungs-Nr.: 4612101 Der LSB hat für den sicheren Betrieb der Lasereinrichtungen an Arbeitsplätzen zu sorgen. Nach 5 OStrV und neuer TROS muss jedes Unternehmen, welches Laser der Klassen 3R, 3B oder 4 einsetzt, einen sachkundigen LSB schriftlich bestellen. TÜV SÜD Veranstaltungs-Nr.: 4612101 Folie 18
Baustellensicherheit und Brandschutz Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) Brandschutzbeauftragter Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV), 3 und 4 TÜV SÜD Veranstaltungs-Nr.: 2612028 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), 3 und 10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) länderspezifisch gibt es im Baurecht Hinweise, dass Brandschutzbeauftragte bestellt werden müssen TÜV SÜD Veranstaltungs-Nr.: 4112017 Folie 19
Abfall und Gefahrstoffe Betriebsbeauftragter für Abfall Fachkunde Gefahrstoffe (Gefahrstoffbeauftragter) Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz) KrWG, 59 und 60 Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBetrBeauftrV) TÜV SÜD Veranstaltungs-Nr.: 2112108 Fachkundige Person zur Erfassung und Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdung, der vom Gesetzgeber nicht namentlich geforderte so genannte Gefahrstoffbeauftragte TÜV SÜD Veranstaltungs-Nr.: 2115106 Folie 20
Datenschutz Datenschutzbeauftragter Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 4f und 4g TÜV SÜD Veranstaltungs-Nr.: 1117001 TÜV SÜD Veranstaltungs-Nr.: 4613007 Folie 21
Plan zum systematischen Aufbau eines Risikomanagements Folie 22
Ziele im Beauftragtenwesen Erste Statusaufnahme im Unternehmen initiieren Gemäß den gesetzlichen Richtlinien und Vorgaben Analyse Ihrer Unternehmens- und Mitarbeiterstruktur und Ihres Beauftragtenwesen Risiken und Anforderungen je Bereich ggf. NEU bewerten auch die Niederlassungen Erarbeitung von Lösungsansätzen/Strukturen Benennung von Mitarbeitern für das Beauftragtenwesen-Projekt mit Verantwortlichkeit Entwicklung von individuellen Schulungen oder Seminaren für mehr Rechtssicherheit und Wissen im Unternehmen Mehr Sicherheit vor rechtlichen Konsequenzen Folie 23
PDCA bedeutet nicht Please P Do not D Anything A Change C Folie 24
PDCA steht für P Plan Do D A Act Check C Folie 25
Vorgehensweise Schritt für Schritt Phase 1 Phase 1: Vorbereitungsphase Vorbereitungsphase Erfassung Status quo Ergebnisse, Struktur und Präsentation Besprechung der Rahmenbedingungen mit den Entscheidern (z.b. Geschäftsführer, interner Projektleiter, QMB, Personalverantwortlicher, Betriebsleiter) Ermittlung der derzeitigen Beauftragten und Dokumentationen Begehung des Unternehmens bzw. der zu prüfenden Fachabteilungen zur Orientierung und IST-Aufnahme Überprüfung des systematischen Ansatzes im Bereich Beauftragtenwesen Folie 26
Vorgehensweise Schritt für Schritt Phase 2 Phase 2: Erfassung Status quo Vorbereitungsphase Erfassung Status quo Ergebnisse, Struktur und Präsentation Analyse der Unternehmens- und Mitarbeiterstruktur und des Beauftragtenwesens (Abgleich SOLL/IST), um Risiken zu vermeiden Identifikation der Beauftragten oder ggf. geeigneter Mitarbeiter Prüfung der Kopien der Zertifikate des Unternehmens und der Mitarbeiter (Aktualität, Richtigkeit, Unterweisung, Internationalität, etc.) Aufzeigen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Entwicklung von Lösungen für die individuellen Bereiche Festlegung von Verantwortlichkeiten Folie 27
Vorgehensweise Schritt für Schritt Phase 3 Phase 3: Ergebnisse, Struktur und Präsentation Vorbereitungsphase Erfassung Status quo Ergebnisse, Struktur und Präsentation Erstellung eines individuellen Beauftragtenwesenplans Ansätze für Verbesserung mit Maßnahmen hinterlegen Systematische Entwicklung Beauftragtenwesen und gesetzliche Anforderungen Beaufragtenwesen/Benennungen/Verantwortlichkeiten Vertreterregelung und Wissenstransfer Schulungs- und Unterweisungsintervalle und -dokumentation Archivierung und Neubesetzung Besprechungsstrukturen implementieren Ggf. Auswahl externer Partner Schulungspläne auf die aktuelle Gegebenheit anpassen und die Ablage der Zertifikate regeln Schulungsbudgetplanung und Anbieterauswahl Folie 28
Ein Auszug wichtige betriebliche Personen Folie 29
Zusammenfassung Ein Beauftragter (auch Sonderbeauftragter) ist im Rahmen eines Auftragsverhältnisses einmalig oder dauerhaft für einen Auftraggeber tätig. Es gibt auch Beauftragte, die in Betrieben und Behörden auf Grund von Rechtsvorschriften bestellt werden müssen Risiken müssen minimiert werden, um rechtliche Konsequenzen vorzubeugen. Qualifizierte Mitarbeiter in den vorgeschriebenen Bereichen, verhindern hohe Strafen, Entschädigungszahlungen, Gefängnisstrafen und Verlust des Renommees Analysieren Sie den Status des Beauftragtenwesens im Unternehmen Bauen Sie Strukturen und Verantwortlichkeiten aus Systematisieren Sie Schulungen und Unterweisungen/Belehrungen Folie 30
Ihre Ansprechpartnerin Birgit Klusmeier Fachliche Leitung Medizintechnik und Gesundheitswesen TÜV SÜD Akademie GmbH +49 (89) 5791-2388 birgit.klusmeier@tuev-sued.de mit über 150 professionellen und vertrauensvollen Trainern, Coaches und Beratern bundesweit! Folie 31
Weitere Angebote für Sie im Gesundheitswesen Risikomanagement Risikomanager im Gesundheitswesen TÜV TÜV SÜD Veranstaltungs-Nr.: 4616001/4616002 Qualitätsmanagement-Fachkraft TÜV im Gesundheitswesen Qualitätsmanagement-Beauftragter TÜV im Gesundheitswesen Qualitätsmanagement-Auditor TÜV im Gesundheitswesen TÜV SÜD Veranstaltungs-Nr.: 1111231/1111232/1111216 DIN EN 15224 - Einführung und Anforderungen TÜV SÜD Veranstaltungs-Nr.: 4615016 Klinisches Risikomanagement aus haftungsrechlicher Sicht TÜV SÜD Veranstaltungs-Nr.: 4615016..Viele weitere Veranstaltungen und haftungsrechtlich relevante Seminare finden Sie unter : www.tuev-sued.de/akademie-de TÜV SÜD Akademie GmbH 02.03.2017 Folie 32