Vergütungsbericht 2016

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Transkript:

Vergütungsbericht 2016

Vergütungsbericht der KfW IPEX Bank GmbH Ausgestaltung der Vergütungssysteme, insbesondere maßgebliche Vergütungsparameter sowie Zusammensetzung der Vergütungen und Art und Weise der Gewährung 1. Einleitung Die KfW IPEX Bank GmbH (im Folgenden KfW IPEX Bank bzw. Bank) hat gemäß 16 Institutsvergütungsverordnung (IVV) vom 16.12.2013 Informationen hinsichtlich der Vergütungs politik und -praxis offenzulegen. Die Offenlegungspflichten richten sich für die KfW IPEX Bank als CRR-Institut ausschließlich nach Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR). Gemäß Artikel 450 CRR hat die Bank für Mitarbeiterkategorien, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Bank auswirkt (Risk Taker), bestimmte quantitative und qualitative Informationen offenzulegen. Die KfW IPEX Bank hat für das Jahr 2016 in einer eigenverantwortlichen Risikoanalyse die Risk Taker des Unternehmens definiert. Die für diese Analyse verwendeten Kriterien ergeben sich gemäß Artikel 94 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU aus der delegierten Verordnung (EU) Nr. 604/2014 vom 04.03.2014. Diese beinhaltet sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien. Insgesamt wurden neben der Geschäftsleitung, der Generalbevollmächtigten (5) und den Mitgliedern des Aufsichtsrats (9) 56 Risk Taker identifiziert. Dies entspricht ca. 10 % der Gesamtbelegschaft der Bank. Die Risikoanalyse wurde schriftlich dokumentiert, war plausibel, umfassend und für Dritte nachvollziehbar. 2. Vergütungspolitik und Vergütungskontrollausschuss Die Vergütungsstrategie und die Vergütungssysteme der KfW IPEX Bank sind auf die Erreichung der Ziele ausgerichtet, die in der Geschäfts- und Risikostrategie sowie in den Unternehmenszielen der KfW IPEX Bank niedergelegt sind. Die Überprüfung und etwaige Anpassungen erfolgen mindestens einmal jährlich im Rahmen der Überprüfung der Geschäfts- und Risiko strategie. Bei wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen, insbesondere im Falle von unterjährigen Änderungen der Geschäfts- oder der Risikostrategie, findet darüber hinaus eine unterjährige Überprüfung und ggf. Anpassung der Vergütungsstrategie statt. Es existiert ein Vergütungskontrollausschuss, der aus der Mitte des Aufsichtsrats bestellt wird und der die Aufgabe hat, den Aufsichtsrat bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu unterstützen. Hierzu zählt insbesondere die Prüfung, ob der Gesamtbetrag der variablen Vergütung ordnungsgemäß ermittelt wurde und ob die festgelegten Grundsätze zur Bemessung von Vergütungsparametern, Erfolgsbeiträgen sowie Leistungs- und Zurückbehaltungszeiträumen angemessen sind. Die Vergütungsstrategie wird ebenfalls durch ihn geprüft und durch die Geschäftsführung genehmigt. Der Vergütungskontrollausschuss bereitet zudem die Anhörung des Aufsichtsrats über die Vergütung der Geschäftsführer vor. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben bewertet der Vergütungskontrollausschuss besonders die Auswirkungen der Beschlüsse auf die Risiko-, Kapital- und Liquiditäts situation der Gesellschaft. Er unterstützt den Aufsichtsrat des Weiteren bei der Überwachung der ordnungsgemäßen Einbeziehung der internen Kontroll- und aller sonstigen maßgeblichen Bereiche bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme. Der Vergütungskontrollausschuss wird bei seinen Überwachungsaufgaben hinsichtlich aller Vergütungssysteme durch den Vergütungsbeauftragten unterstützt. Der Vergütungskontrollausschuss hat unter Einbindung des Vergütungsbeauftragten im Jahr 2016 fünf Mal (08.02., 18.03., 24.06., 30.09., 02.12.2016) getagt und unter anderem die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssystematik der Geschäftsführer und Mitarbeiter der KfW IPEX Bank überwacht. 3. Vergütungssystem in der KfW IPEX Bank 3.1 Allgemeine Grundsätze Die Vergütungssysteme für Geschäftsführung, leitende Angestellte sowie Mitarbeiter sind so ausgestaltet, dass für sie keine Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen bestehen. Sie sehen eine Verknüpfung von Vergütung und Erfolg bzw. Leistung vor und sind in den Betriebsvereinbarungen Zielvereinbarung und Vergütung bzw. für die Geschäftsführung und die leitenden Angestellten individualvertraglich und für die leitenden Angestellten analog den Betriebsvereinbarungen geregelt. Ein wichtiges Gestaltungsmerkmal des Vergütungssystems der KfW IPEX Bank ist eine Trennung zwischen der Steuerung der Jahresgrundgehälter und der variablen Vergütung. Bei Mitarbeitern und leitenden Angestellten wird der Hauptteil der Vergütung (Jahresgrundgehalt) unabhängig vom Geschäftsergebnis in 13 Monatsgehältern ausgezahlt. Die variable Vergütung wird für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen/leitende Angestellte im April des Folgejahres ausgezahlt und darf 100 % des im Vorjahr erhaltenen Jahresgrundgehaltes nicht überschreiten. 3.2 Variable Vergütung für Risk Taker unterhalb der Geschäftsführungsebene a) Neben dem Jahresgrundgehalt wird für jede Funktion und Karrierestufe ein Prozentsatz (Tantiemensatz) für die Ermittlung einer Zieltantieme festgelegt. Die Mitarbeiter erhalten 2 Vergütungsbericht Vergütungsbericht 2016

eine variable Vergütung, die sich nach ihrer Zieltantieme, den Abteilungsbudgets, dem von der KfW IPEX Bank für das jeweilige Geschäftsjahr zur Verfügung gestellten Gesamtbetrag der variablen Vergütung und der festgestellten individuellen Zielerreichung bestimmt. Entsprechend den Leistungen und dem Geschäftsergebnis kann die variable Vergütung der Zieltantieme entsprechen, sie über- oder unterschreiten oder komplett entfallen. b) Der für die KfW IPEX Bank zur Verfügung gestellte Gesamtbetrag für variable Vergütung (Budget) wird basierend auf einer zwischen Gesellschafter und Gesellschaft abgeschlossenen Zielerreichung von der Geschäftsführung vorgeschlagen, vom Aufsichtsrat geprüft und vom Gesellschafter genehmigt. Das Budget wird in einem zweistufigen Prozess zunächst auf die Bereiche (Bereichsbudgets) und sodann auf die Abteilungen (Abteilungsbudgets) je nach Zielerreichung nach dem Verhältnis der Summen aller Zieltantiemen verteilt. c) Garantierte variable Vergütungen werden außer im Rahmen der Aufnahme eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses und längstens für ein Jahr nicht gewährt. Die Auszahlung erfolgt nur unter der Bedingung der angemessenen Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung. d) Die Unternehmensziele müssen entsprechend der Geschäftsund Risikostrategie in den einzelnen Abteilungen umgesetzt werden. Die Ziele der Mitarbeiter, die zu Beginn eines jeden Jahres in einer individuellen Zielvereinbarung beschrieben werden, werden aus den übergeordneten Unternehmens-, Abteilungs- und Teamzielen abgeleitet. Damit ist sichergestellt, dass die Mitarbeiterziele im Einklang mit den in den Strategien der Bank niedergelegten Zielen stehen. Bei der Bestimmung des individuellen Erfolgsbeitrags finden sowohl quantitative als auch qualitative Vergütungsparameter Berücksichtigung. Die Zielvereinbarung und die darin festgelegten Ziele für das laufende Geschäftsjahr sind Basis für die Ermittlung der individuellen variablen Vergütung. Die Entscheidung über die individuelle Höhe einer variablen Vergütung basiert auf der Bewertung der Erreichung der vorab definierten Ziele zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter. Der Vorgesetzte setzt nach Einstufung in eine Zielerreichungskategorie unter Berücksichtigung des Wie einen innerhalb der Kategorie liegenden Endwert der Zielpunkte fest. Die Beurteilung des Wie orientiert sich an den Werten der KfW IPEX Bank. e) Für Marktfolge- und Kontrolleinheiten werden keine den geschäftsgenerierenden Einheiten gleichlautenden Ziele gesetzt. Das Vergütungssystem der KfW IPEX Bank läuft daher nicht der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten zuwider. f) Bei Risk Takern mit einer variablen Vergütung bis zu 50 TEUR brutto erfolgt die Auszahlung vollumfänglich mit der April- Gehaltsabrechnung des Folgejahres. Für Risk Taker, deren variable Vergütung die vorgenannte Freigrenze überschreitet, wird die variable Vergütung in einen nicht aufgeschobenen Teil (40 % für leitende Angestellte; 60 % für restliche Risk Taker) und in einen aufgeschobenen Teil (60 % für leitende Angestellte; 40 % für restliche Risk Taker) unterteilt. Sowohl die nicht aufgeschobenen als auch die aufgeschobenen Vergütungsbestandteile splitten sich jeweils in eine gleich hohe Bar- und Nachhaltigkeitskomponente. Sowohl die Barkomponente als auch die Nachhaltigkeitskomponente des aufgeschobenen Teils stehen unter dem Vorbehalt einer nachhaltigen Wertentwicklung sowie einer jährlichen Prüfung von Malustatbeständen auf Instituts-, Abteilungs- und individueller Ebene. Während des Aufschiebungszeitraumes von drei Jahren entsteht der Anspruch auf den Vergütungsanteil nur zeitanteilig. 3.3 Variable Vergütung der Geschäftsführung Die Geschäftsführer der KfW IPEX Bank erhalten gemäß ihren Anstellungsverträgen zusätzlich zu dem vereinbarten Festgehalt eine leistungsabhängige Tantieme, deren Ermittlung sich nach der Erreichung von Zielen auf Gesellschafts- und Organisationsebene sowie von individuellen Zielen des einzelnen Geschäftsführers richtet. Diese leistungsabhängige Tantieme wird über mehrere Jahre gestaffelt ausgezahlt (deferral), sofern die finanziellen Unternehmensziele nicht wesentlich verfehlt werden. In den Folgejahren sind Malusbuchungen in Abhängigkeit von der Geschäftsentwicklung bis hin zum vollständigen Entfall sämtlicher vorläufiger Ansprüche möglich. Auf diesem Weg wird ein nachhaltiges Verhalten der Geschäftsführer sichergestellt. 3.4 Nachgeordnete Unternehmen Die AKA Ausfuhrkredit GmbH (AKA) ist das einzige nachgeordnete Unternehmen der KfW IPEX Bank. Die Beteiligung der Bank an der AKA beträgt lediglich 0,21 %. Sie ist damit der drittkleinste Anteilseigner und übt auch kein Beiratsmandat aus. Zudem erbringt die AKA keine wesentlichen Leistungen für die KfW IPEX Bank. Die AKA wurde bei der Vergütungsstrategie der KfW IPEX-Bank aufgrund der beschriebenen Situation nicht berücksichtigt. 3.5 Rückstellungen Die Bildung der Rückstellungen für die variable Vergütung erfolgt unterjährig ratierlich auf Basis der Zieltantiemen (bei unterstellt 100 %) und wird ggf. bei Über-/Untererfüllung im Jahresabschluss im Dezember auf die zu erwartende Gesamtzielerreichung angepasst. Vergütungsbericht Vergütungsbericht 2016 3

Übersicht der Vergütungen von Mitarbeitern, Geschäftsführung und Aufsichtsrat Offenlegung von Vergütungskennziffern gemäß 16 InstitutsVergV Nachfolgend werden die quantitativen Angaben zu den Vergütungen gemäß 16 IVV in Verbindung mit Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 dargestellt. Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste quantitative Angaben zu den Vergütungen der Geschäftsführung und von Mitarbeitern, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der KfW IPEX Bank haben (Risk Taker). Enthalten ist dabei die nach Geschäftsbereichen aufgeschlüsselte Aufteilung der Vergütungen gemäß Artikel 450 Absatz 1g CRR. Vergütungen gemäß Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Absatz 1h in Verbindung mit Absatz 1g in TEUR 1) Geschäftsjahr 2016 Geschäftssparten Geschäftsführung Industriesektoren Transportsektoren und Treasury Finanzen, Produkte und Stab Risikosteuerung Gesamt TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR i) Gesamtvergütung 2) 1.866 3.560 3.520 1.853 1.514 12.314 davon fixe Vergütung 1.716 2.974 3.017 1.575 1.302 10.584 davon variable Vergütung 3) 150 586 503 278 212 1.730 Anzahl Beschäftigte (31.12.2016) 4) 4 20 21 7 9 61 iii) Ausstehende zurückbehaltene variable Vergütung 844 2.666 2.593 1.287 1.117 8.506 davon erdient 5) 290 1.116 1.084 530 553 3.573 davon nicht erdient 6) 553 1.550 1.510 757 563 4.934 iv) Zurückbehaltene variable Vergütung im Geschäftsjahr gewährt 7) 313 569 590 278 170 1.920 ausgezahlt 8) 181 383 359 187 153 1.264 gekürzt (Malus) v) Neueinstellungsprämien gezahlte Prämien Anzahl Beschäftigte vi) Gewährte Abfindungen gesamt davon max. Abfindung Anzahl Beschäftigte 1) Aus rechnerischen Gründen können in der Tabelle Rundungsdifferenzen auftreten. 2) In den Angaben ist ein Risk Taker in der Niederlassung London (lokaler Mitarbeiter) enthalten, hier wurde aufgrund der Transparenz darauf verzichtet, diese Vergütung gesondert auszuweisen. 3) Keine Angabe zu ii), da die variable Vergütung ausschließlich in bar gewährt wird 4) In der Berechnung der Vergütungen sind auch ausgetretene Geschäftsführer/Risk Taker enthalten; Anzahl GF/Risk Taker zum Stichtag. 5) Beinhaltet die aufgeschobenen Tantiemebestandteile, deren Beurteilungsgrundlage die erbrachten Leistungen im GJ 2016 sind und die im GJ 2017 zur Auszahlung kommen 6) Betrifft die aufgeschobenen und noch nicht erdienten leistungsorientierten Tantiemen der GJ 2014 bis 2016 für die Geschäftsführung bzw. 2015 bis 2016 für die sonstigen Risk Taker, deren Auszahlung bis zu den GJ 2018 ff. aufgeschoben sind 7) Betrifft die für das GJ 2016 gewährte leistungsorientierte Tantieme 8) Beinhaltet alle im GJ 2016 ausgezahlten leistungsorientierten Tantiemen der Vorjahre In der KfW IPEX Bank gab es im Geschäftsjahr 2016 keine Person, deren Vergütung sich auf 1 Mio. EUR oder mehr belief und somit die Anforderung aus Artikel 450 Absatz 1i CRR erfüllt. Die Zusammensetzung der Aufwendungen für den Aufsichtsrat der KfW IPEX Bank für das Geschäftsjahr 2016 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen (vgl. Artikel 450 Absatz 1j CRR). 4 Vergütungsbericht Vergütungsbericht 2016

Zusammensetzung der Aufwendungen für den Aufsichtsrat der KfW IPEX Bank für das Geschäftsjahr 2016 Mitglied Vergütung 1) Sitzungsgeld Gesamt EUR EUR EUR Dr. Norbert Kloppenburg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Norbert Gasten (ab 01.08.2016) 9.167 4.000 13.167 Sts. Johannes Geismann (bis 20.10.2016) 18.334 12.000 30.334 Ulrich Goretzki (bis 31.07.2016) 12.834 6.000 18.834 Dagmar P. Kollmann 22.000 12.000 34.000 Bernd Loewen (bis 30.03.2016) Sts. Matthias Machnig Dr. Nadja Marschhausen 22.000 19.000 41.000 Dr. Stefan Peiß (ab 21.03.2016) Dr. Jürgen Rupp 22.000 17.000 39.000 Dr. Ludger Schuknecht 3.667 4.000 7.667 Friedrich Weigmann 22.000 8.000 30.000 Summe 132.002 82.000 214.002 1) Ohne Umsatzsteuer Vergütungsbericht Vergütungsbericht 2016 5