Richtlinie zur Förderung von. Schiedsrichter/innen im SHFV. - Leistungsklasse 3 (LK-3) - - Leistungsklasse 2 (LK-2) - - Leistungsklasse 1 (LK-1) -

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Transkript:

Schleswig-Holsteinischer Fußballverband Schiedsrichterausschuss Lehrstab Richtlinie zur Förderung von Schiedsrichter/innen im SHFV - Leistungsklasse 3 (LK-3) - - Leistungsklasse 2 (LK-2) - - Leistungsklasse 1 (LK-1) - - Frauen - Seite 1

Verzeichnis Vorwort Seite 3 1. Allgemeines Seite 5 2.1. SR LK 3 Seite 5 2.1.1. Allgemeines Seite 5 2.1.2. Umsetzung Seite 7 2.2. SR LK 2 Seite 9 2.3. SR LK 1 (Coaching) Seite 10 2.4. Frauen Seite 12 Seite 2

Vorwort Ziel des Verbandsschiedsrichterausschusses ist die optimale Förderung der Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen des Verbandes. Diese Förderrichtlinie des Verbandes berücksichtigt die Schiedsrichter der Leistungsklasse (LK) 3, darüber hinaus aber auch die in den LK 2 und 1 sowie Schiedsrichterinnen. Konkreter Anlass der Neuausrichtung des Schiedsrichterwesens war die Strukturreform des SHFV, die zum 01.07.2008 in Kraft trat. Daraus resultierend muss der Verbandsschiedsrichterausschuss alles daran setzen, talentierte Schiedsrichter zu fördern, um ihnen die Voraussetzungen für einen baldigen Aufstieg in die nächst höhere LK zu vermitteln. Nur durch eine gezielte Förderung auf der Ebene des Landesverbandes haben talentierte junge Schiedsrichter die Möglichkeit, die A- oder B-Junioren-Bundesliga und damit auch jede andere Spielklasse oberhalb der Schleswig-Holstein-Liga zu erreichen. Das Gleiche gilt für die Möglichkeit der Schiedsrichterinnen, im Bereich der Frauen-Regionalliga, der 2. und der 1. Frauen-Bundesliga zum Einsatz zu kommen. Darüber hinaus dürfen die etwas lebensälteren Schiedsrichter der LK 2, die aufgrund ihrer Leistungen und ihres Alters gleichwohl die Möglichkeit eines Aufstiegs in die LK 1 haben, nicht aus den Augen verloren werden. Diese Schiedsrichter sollten die Möglichkeit einer Förderung zumindest im Bereich der Regelsicherheit und der körperlichen Fitness erhalten. Mit der Fortbildung talentierter Schiedsrichter in den Leistungsklassen 2 und 3 wird der Verbandsschiedsrichterlehrstab beauftragt. Für die Förderung von Schiedsrichtern der Leistungsklasse 1 (Coaching) zeichnet der Verbandsbeobachtungsstab (Leiter des Coaching-Teams) verantwortlich. Für den Bereich der Frauenförderung liegt die Federführung bei der Hospitantin im Verbandsschiedsrichterausschuss. Hiermit wird die Richtlinie zur Förderung von Schiedsrichter/innen im SHFV in Kraft gesetzt. Aus Gründen der Vereinfachung wurde bei den Formulierungen auf die weibliche Schreibweise bei den Begriffen Schiedsrichter u. ä. verzichtet. Seite 3

Diese Richtlinie soll lediglich einen Anfang darstellen. Qualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten entwickeln sich weiter, so dass auch diese Richtlinie einem ständigen Erneuerungsprozess unter Berücksichtigung der praktischen Erfahrungen unterliegt. Die ersten Erfahrungen aus der Zeit nach der Strukturreform sind bereits eingearbeitet. Der VSA wird diese Richtlinie weiterhin jährlich überarbeiten und aktualisieren. Kiel, 26.08.2009 Egon Biere Verbandsschiedsrichterobmann Holger Wohlers Verbandsschiedsrichterlehrwart Seite 4

1. Allgemeines Die Schiedsrichter (SR) im SHFV sind in folgende Leistungsklassen (LK) eingeteilt: LK 5: SR, die ausschließlich im Bereich der Kreise eingesetzt werden LK 4: SR, die auf der Liste ihres jeweiligen Kreises stehen, aber in einigen Spielklassen des SHFV zum Einsatz kommen (Schleswig-Holstein-Liga Juniorinnen, Verbandsligen Frauen, B-Junioren, C-Junioren) LK 3: Förderungswürdige SR, die auf der Liste des SHFV stehen und dort in folgenden Spielklassen zum Einsatz kommen (Schleswig-Holstein-Liga Frauen, B- und C-Junioren, Verbandsliga A-Junioren) LK 2: SR, die auf der Liste des SHFV stehen und Spiele der Schleswig-Holstein- Liga Frauen und A-Junioren sowie Verbandsliga Herren leiten LK 1: SR, die auf der Liste des SHFV stehen und Spiele der Schleswig-Holstein-Liga Herren und der Schleswig-Holstein-Liga A-Junioren leiten und SR, die auf den Listen des NFV/DFB stehen. 2.1. SR LK 3 2.1.1. Allgemeines Ziel: Ziel des Verbandsschiedsrichterausschusses ist es, die Schiedsrichter der LK 3, bei denen Förderungswilligkeit vorauszusetzen ist und die durch ihr Engagement Förderungswürdigkeit zeigen, optimal zu fördern, so dass sie innerhalb einer möglichst kurzen Zeit die LK 1 erreichen. Hohe Leistungsorientierung der Schiedsrichter mit einem hohen Leistungsprofil gepaart sind optimale Voraussetzungen. Eine gute Physis, Abkömmlichkeit im Beruf und der Wille mehr zu leisten als andere, sind Voraussetzungen (Leistungsvermögen, Leistungsbereitschaft, Ansetzbarkeit, Zuverlässigkeit, charakterliche Geeignetheit, Nachweis der Regelkenntnisse und des Laufvermögens in der Leistungsprüfung). Anforderungsprofil: 16-25 Jahre, wünschenswert um die 20 Jahre Zugang zu elektronischen Medien Förderungswillig: Engagierte Schiedsrichter, die motiviert sind, an Stützpunkten u. ä. teilzunehmen und einen hohen Zeitanteil für die Schiedsrichterei aufbringen. Der Einsatz als Schiedsrichter muss Vorrang vor dem Einsatz als Spieler haben, sofern der Schiedsrichter noch in einer Mannschaft aktiv ist. Seite 5

Förderungswürdig: Schiedsrichter mit entsprechender Regelkenntnis (Regeltest mit 15 Fragen, Minimum 25 Punkte) Regelmäßiger Besuch der Schulungsabende auf Kreisebene Schiedsrichter mit entsprechender Kondition (Nachweis durch FIFA- Test) Gute Beobachtungsergebnisse Jederzeit zu Spielleitungen einsetzbar Mobilität innerhalb des SHFV, zunächst aber mindestens in der Region Persönlichkeit Durchsetzungsvermögen charakterliche Eignung angemessene Ausdrucksform in Wort und Schrift. Stützpunkte Es sollen 3 gesonderte Tageslehrgänge (je Region) an Stützpunkten stattfinden. Bei den Lehrgängen handelt es sich ausnahmslos um Pflichtveranstaltungen. D.h.: Falls ein SR ausnahmsweise verhindert ist, an einer Schulungen teilzunehmen, hat er dieses dem zuständigen Regionallehrwart rechtzeitig, mindestens eine Woche vor dem Lehrgang, mit Begründung mitzuteilen. In diesem Falle wird erwartet, dass der Schiedsrichter an einem Stützpunkt in einer anderen Region teilnimmt (Fahrtkosten werden nur bis zum originären Stützpunktziel erstattet). Die Teilnahme am Stützpunkttraining hat Vorrang vor jeder anderen Ansetzung im SHFV. Die Kosten eines Stützpunktes trägt der SHFV. Über Maßnahmen bei unentschuldigtem Fehlen entscheidet der Verbandschiedsrichterausschuss. Koordinierung: Zur jeweiligen Gruppe eines Stützpunktes (regionalbezogen) gehören Kraft ihrer Klasseneinteilung alle Schiedsrichter der LK 3. Die Lehrgänge werden als Tageslehrgänge regionalbezogen in den Regionen Nordwest, Nordost, Südwest und Südost durch den jeweiligen Regionallehrwart in Zusammenarbeit mit dem Regionalbeauftragten als VSA-Mitglied durchgeführt. Gehören Schiedsrichterinnen zur LK 3, so nehmen diese immer als Gruppe in jeweils wechselnden Regionen teil. Nach jedem Lehrgang erstellt der Regionallehrwart eine Übersicht der Ergebnisse der Regelteste und des FIFA-Testes. Zusammen mit einer Kurzbeurteilung der Schiedsrichter (z. B. charakterliche Eigenschaften, Persönlichkeit, Zuverlässigkeit u. ä.) und bekannten Beobachtungsergebnissen sind die Ergebnislisten zwecks Zusammenfassung, um einen Gesamtüberblick zu erhalten, per Mail zeitnah an den Leiter Nachwuchsförderung im Verbandsschiedsrichterlehrstab zu senden. Der Leiter Seite 6

Nachwuchsförderung übermittelt die Ergebnisse nach Auswertung und Zusammenfassung den Mitgliedern des VSA und des Lehrstabes. Jeder Lehrgang und die Vorbereitung darauf umfasst immer zwei Regelteste (jeweils einen als Heimarbeit und einen bei der Schulung), den FIFA-Test und ein spezielles Thema. Das spezielle Thema muss sich nicht zwingend eine Regelbestimmung beinhalten, sondern kann auch andere Themen aus dem SR-Wesen umfassen (z. B. Konflikttraining, praktische Übungen, Spielbeobachtung u. ä.). Um gleiche Voraussetzungen zu schaffen, und vor allem später vergleichbare Ergebnisse zu erzielen, werden beide jeweiligen Regelteste im Rotationsprinzip durch einen der zuständigen Lehrwarte erstellt in der Reihenfolge Südost-Südwest- Nordwest-Nordost. Die Regelteste sind den anderen Lehrwarten so rechtzeitig zu übermitteln, dass sie ca. fünf Wochen vor einem Lehrgang vorliegen. Die Termine der Lehrgänge stimmen die Lehrwarte rechtzeitig ab. Ebenso werden die Themen abgestimmt, die einheitlich auf den Stützpunkten besprochen werden sollen. Die Koordinierung liegt insoweit beim Leiter Nachwuchsförderung. Die Regionallehrwarte sind für die SR der LK 3 neben den Kreislehrwarten erster Ansprechpartner für die SR in Bezug auf Regelfragen u. ä.. Zur Verbesserung der Lehrarbeit und Förderung ist zu jedem Lehrgang von den Teilnehmern ein Feedback einzuholen. Die einzelnen Feedbacks sind im Lehrstab in Zeitabständen zu besprechen / auszuwerten, um daraus Verbesserungen für die Lehrarbeit / Förderung herzuleiten. 2.1.2. Umsetzung Perspektive: Sollte ein Schiedsrichter der LK 3 innerhalb von drei Jahren nicht den Aufstieg in die LK 2 oder LK 1 geschafft haben, muss er, wenn keine anderen Gründe (z. B. langwierige Verletzungen oder Erkrankungen) dagegen sprechen, seinen Platz zugunsten eines anderen SR räumen, um weiteren Talenten nicht im Wege zu stehen. Schiedsrichter, die von den Kreisen neu zur LK 3 gemeldet werden, können soweit die Lehrgangsauslastung dies zulässt und auf eigene Kosten - die Möglichkeit erhalten, am letzten Lehrgang jeder Spielzeit teilzunehmen, um sie an den Verband heranzuführen und ihnen insbesondere Gelegenheit zu geben, den FIFA-Test unter Prüfungsbedingungen zu laufen. Das entbindet die Kreise nicht von ihrer Verpflichtung, junge Schiedsrichter auf Prüfungen und höhere Aufgaben vorzubereiten. Der VSA ist berechtigt, einen SR jederzeit an den Kreis zurückzugeben, wenn und soweit die Anforderungen durch den SR nach Einschätzung des Leiters Nachwuchsförderung nicht erfüllt werden können. Seite 7

Anzahl der Lehrgänge pro Spielzeit: Drei Lehrgänge, deren Termine die Regionslehrwarte rechtzeitig abstimmen und festlegen, um die Termine den Ansetzern frühzeitig bekannt geben zu können. Die Lehrgänge sollen während der Spielzeit möglichst nicht parallel an einem Spieltag (Sonnabend) stattfinden, um den Ansetzern ggf. die Möglichkeit zu geben, mobile SR regionalübergreifend ansetzen zu können. Die erste Schulung jeder Spielzeit sollte zeitnah vor dem ersten Spieltag der Jugendstaffeln stattfinden, die zweite etwa Mitte November und die dritte im März, auf jeden Fall aber vor den Pflichtlehrgängen. Insgesamt sind also je 4 Veranstaltungen vorgesehen, wobei die Pflichtlehrgänge in der Sportschule Malente stattfinden. Einladungen zu den Lehrgängen erfolgen gesondert zu jeder Schulung durch den zuständigen Lehrwart. Förderung durch den VSA: Die SR der LK 3 werden in Theorie (Lehrgänge) und Praxis (Einsatz als Schiedsrichter in der Frauen-, B- und C-Junioren-Schleswig-Holstein-Liga, A-Junioren- Verbandsliga) auf ihre evtl. zukünftigen Einsätze in der Verbandsliga oder Schleswig- Holstein-Liga vorbereitet. Auf Kreisebene sollten die SR Spiele der Kreisliga leiten. Regelteste: Die Schiedsrichter haben im Laufe einer Spielzeit im Rahmen der Förderung fünf Regelteste zu bearbeiten. Ca. fünf Wochen vor jedem Lehrgang erhalten sie vom zuständigen Lehrwart einen Regeltest als Heimarbeit elektronisch zugeschickt, der bis spätestens zwei Wochen vor dem Lehrgang dem Lehrwart beantwortet wieder vorliegen muss. Eine Besprechung der Fehler findet gemeinsam auf dem Lehrgang statt. Im Rahmen der Lehrgänge ist ein weiterer Regeltest zu bearbeiten, der im Anschluss in vollem Umfang besprochen wird. Schiedsrichter, die an einem Stützpunkt entschuldigt nicht teilnehmen können, müssen auch den Regeltest Lehrgang als Heimarbeit bearbeiten. Körperliche Verfassung: Bei jedem Stützpunkt müssen die Schiedsrichter ihre körperliche Verfassung durch den FIFA-Test nachweisen. Wie auch in Bezug auf Regelsicherheit hat sich jeder SR durch körperliches Training fit zu halten, eine Verpflichtung, die sich bereits aus 12 der Schiedsrichterordnung ergibt. Entgegen der Praxis bei Lehrgängen an der Sportschule entbindet eine begründete Nichtteilnahme am Laufen (z. B., Verletzung) nicht von der Teilnahme am Stützpunkt. Seite 8

Besonderes Thema: Auf jedem Lehrgang wird neben dem Regeltest und der körperlichen Fitnessprüfung ein besonderes Thema behandelt. Dabei sollen die Schiedsrichter aktiv an der Erarbeitung teilnehmen, z. B. durch Gruppenarbeit, Diskussionsrunde in der Methode Aquarium, Einzelvorträge, Vorträge im Team (ähnlich dem Teamteaching), Trainings zu bestimmten Situationen u. ä.. Die Methoden sollen die Schiedsrichter neben dem Lernziel auch Hinführen zu einem sichereren Auftreten und freiem Sprechen / vortragen, um ihnen Selbstsicherheit zu vermitteln. Das jeweilige Thema soll in einer Schulungsrunde auf allen vier Stützpunkten behandelt werden, so dass auch zum Thema eine Absprache der Lehrwarte erforderlich ist. Die Umsetzung des Themas in eine Lehrmethode ist Sache des jeweiligen Lehrwarts. Beobachtungen: Die Schiedsrichter der LK 3 sollen pro Spielzeit vier Beobachtungen erhalten, die bis zum 31.03. abgeschlossen sein sollen. Für die Durchführung der Beobachtungen ist in erster Linie der jeweilige KSA zuständig. Auf Kreisebene soll jeder SR drei Mal, möglichst in der höchsten Spielklasse des Kreises, beobachtet werden. Es wäre wünschenswert, wenn die Beobachtungen auf Kreisebene durch Kreisbeobachter erfolgen, die auch auf der Beobachterliste des SHFV (LK 1 oder LK 2) stehen. Auch Beobachtungen durch aktive oder ehemalige Schiedsrichter der LK 1 wären hilfreich. Um einen Leistungsüberblick zu erhalten, soll seitens der KSAe von jeder Beobachtung eine Kopie dem zuständigen Regionallehrwart übersandt werden. Eine weitere Beobachtung erfolgt den Möglichkeiten entsprechend durch den SHFV, entweder in einem Spiel der A-Junioren-Verbandsliga oder bei erkennbar sehr gut talentierten Schiedsrichtern in der Herren-Verbandsliga (siehe Halbzeitaufstieg ). Es wird angestrebt, die Beobachtungen der LK 3 mittelfristig durch den SHFV durchführen zu lassen. Halbzeitaufstieg: Besonders talentierte Schiedsrichter der LK 3 können nach einer Entscheidung des VSA in der Rückserie der jeweils laufenden Spielserie zu ein bis drei Spielen der Herren-Verbandsliga angesetzt werden, um sie durch das Beobachtungswesen des SHFV erfassen zu können. Diese Schiedsrichter sollen in diesen Spielen beobachtet werden. Bei besonders talentierten Schiedsrichtern kann in Ausnahmefällen mit dem Halbzeitaufstieg auch die Aufnahme in das Coaching-Team einhergehen. Sinn ist es, diese SR frühzeitig an die Herrenklassen des Verbandes heranzuführen. 2.2. SR LK 2 Der SR-Kader der LK 2 setzt sich zusammen aus erfahrenen älteren Schiedsrichtern (Stammschiedsrichter) und lebensjüngeren Schiedsrichtern, die noch eine Perspektive auf den Aufstieg in die LK 1 haben. Seite 9

Regeltechnisch sollten diese Schiedsrichter so gut ausgebildet sein, dass es keiner besonderen Förderung bedarf. Dennoch sollte den SR mit Perspektive auf die LK 1 die Möglichkeit gegeben werden, ständig ihre Regelkenntnisse und ihre körperliche Fitness zu überprüfen. Die Selbstprüfung der Fitness erscheint als der Punkt, auf den besonderes Augenmerk gelegt werden muss. Insofern können die SR LK 2, die in die LK 1 aufsteigen könnten und wollen, an den Stützpunkten teilnehmen, sofern die Lehrgangsauslastung dieses zulässt und der Teilnahmewunsch rechtzeitig mit dem zuständigen Lehrwart abgesprochen ist. Sie können die Tagesordnungspunkte Regeltest und FIFA-Test absolvieren. Allerdings wäre die Teilnahme für die LK 2 SR im Gegensatz zu den LK 3 SR freiwillig. Kosten werden durch den SHFV nicht übernommen. Der VSA erwartet allerdings von Schiedsrichtern, die aufsteigen wollen, ein Engagement bei den Stützpunkten. 2.3. SR der LK 1 (Coaching) Ziel: Förderung von leistungsorientierten SR-Talenten der LK 1 mit dem Ziel der Sicherstellung einer Präsenz von SR des SHFV in den Leistungsklassen des NFV und DFB. Istanalyse: Die Fluktuation in der LK 1 ist relativ hoch. In den letzten Jahren sind zu wenig talentierte und leistungsbereite SR nachgewachsen. Ohne gezielte Maßnahmen besteht die Gefahr, dass der SHFV im Verhältnis zu anderen Landesverbänden weiter abgedrängt wird. Das traditionelle Beobachtungswesen wird von den Aktiven häufig nur als Kontrolle empfohlen. Der Beobachtungsbogen wird lediglich auf die entscheidende Zahl reduziert. Leistungssteigerungen ausschließlich durch Beobachtungen werden nicht erzielt. Ferner gilt: Ein Beobachter sieht einen SR in der Regel pro Serie lediglich einmal. Leistungsveränderungen können daher nicht analysiert werden. Konzept: Der VSA nominiert vor jeder Saison besonders förderungswürdige SR der LK 1. Dabei gilt zur Aufnahme in das Coaching-Team das folgende Anforderungsprofil: Hohe Leistungsorientierung ( ich will ) Großes Leistungspotential ( ich kann ) nicht älter als 23 Jahre, möglichst um die 20 Gute Beobachtungsergebnisse Gute Ergebnisse bei Leistungsprüfungen, insbesondere im Bereich der Physis Sichere Regelkenntnisse Seite 10

Jederzeit zu Spielleitungen einsetzbar, zeitliche Basis aktuell und perspektivisch Mobilität Zugang zu elektronischen Medien Persönlichkeit Durchsetzungsvermögen Charakterliche Eignung Gute Ausdrucksform in Wort und Schrift. Weiterhin nominiert der VSA die Coaches, für die folgende Kriterien gelten: Ehemaliger hochklassiger SR im Bereich des NFV/DFB (oder) Langjähriger SR im Bereich der höchsten Spielklasse des SHFV Fähigkeit, ein Spiel kritisch zu analysieren (in Wort und Schrift) Fähigkeit, dem SR außerhalb der Bewertung Tipps zu geben und Hilfestellung zu leisten Mobilität Einsatzbereitschaft Vor Beginn der Saison findet unter der Leitung eines Headcoaches, der dem Beobachtungsstab des SHFV angehört, eine Zusammenkunft aller nominierten SR und Coaches statt. Im Rahmen dieses Meetings werden die Abläufe und gegenseitigen Erwartungen formuliert. Die SR erhalten im Rahmen eines strukturierten Interviews die Möglichkeit, ihre persönlichen Ziele und Wünsche zu erläutern. Von dem zu erstellenden Gesprächsbericht erhalten der SR, der Headcoach, die Coaches, der VSO und der VSL eine Ausfertigung. Der Bericht ist Grundlage für zu entwickelnde Leistungsprofile des SR. Durchführung des Coaching: Jeder SR erhält zunächst einen zugeordneten Coach. Dieser fungiert als kritischer Freund. Die Beziehung muss auf gegenseitigem Vertrauen basieren (fördern und fordern). Aufgaben des Coaches: Beratung des ihm zugeteilten SR, auch über den reinen Spielauftrag hinaus Beobachtung von mindestens 3 Spielen pro Serie mit anschließender ausführlicher Analyse Durchführung einer Videoanalyse in Bezug auf das Erscheinungsbild des SR (Mimik, Gestik, Laufstil, etc.) pro Serie mit ausführlicher Nachbetrachtung Aufzeigen und Stärken und Schwächen innerhalb und außerhalb des Spielfeldes Anerkennen und Verstärken von positiven Merkmalen Nähe und Offenheit gegenüber dem SR Erstellung eines ausführlichen Coachingberichtes Es ist vorgesehen, dass der SR in der Serie von mehreren Coaches (nacheinander) begleitet wird. Seite 11

Die Kosten des Coaching werden vom SHFV getragen. Darüber hinaus findet mindestens einmal pro Halbserie ein Stützpunkt für SR und Coaches zur Fortbildung statt (kein Regeltest, keine Laufprüfung). Zusätzlich ist pro Serie ein Spielbesuch bei einem Spiel der Regionalliga vorgesehen, nach Möglichkeit mit einer anschließenden Kontaktaufnahme mit dem SR-Team und einer gemeinsamen Analyse. Leiter des Coaching-Teams (Head coach): Aufgaben: Abstimmung der Ansetzungen mit dem Ansetzer und dem Beobachtungswart Sicherstellung einer einheitlichen Leistungsbeurteilung sowie gemeinsamer Ziele und Vorgehensweisen Kommunikation mit den SR und den Coaches Verbindungsmann zum VSA (über den Beobachtungswart) Koordinierung und Durchführung von Meetings Erstellen von Leistungsprofilen für die SR sowie den VSA zum Ende der Hinrunde sowie einer der Saison 2.4. Frauenförderung Eine gezielte Frauenförderung gibt es bisher im Bereich des SHFV nicht. Es gilt daher, zunächst Strukturen zu schaffen. Wo beginnt die Frauenförderung? In der Ausbildung in den Kreisen Die erste Sichtung muss in den Kreisen beginnen, die Kreise müssen feststellen, welche Frauen in der Lage sind, in den neuen (Frauen-) Verbandsligen oder höher Spiele zu leiten. In der Integration auf den kreiseigenen Lehrabenden durch den KSO, Lehrwart usw. Wo geht die Frauenförderung weiter? Etablierung einer Beisitzerin (Hospitantin) im VSA, die für alle Angelegenheiten des Schiedsrichterinnenwesens im SHFV verantwortlich zeichnet Jährliche Durchführung eigener Frauenlehrgänge durch den VSA Sichtung auf den Frauenlehrgängen und Entscheidung auf Grundlage der Unterstützung durch die Kreise, welche Schiedsrichterinnen künftig Spiele in den höchsten Frauenspielklassen leiten können. Erstellen von Frauen-Listen Seite 12

Was ist als nächstes erforderlich? Nennung aller Schiedsrichterinnen aller Altersklassen an die Hospitantin des VSA durch die Kreisschiedsrichterobleute Vorstellung der Hospitantin per Mail bei den Schiedsrichterinnen und Kontaktaufbau Die Schiedsrichterinnen nutzen die Hospitantin als Ansprechpartnerin Einbindung der Schiedsrichterinnen des Frauenlehrgangs durch die höherklassigen Schiedsrichter in den Gespannen auf Kreis-, Verbands und norddeutscher Ebene nicht nur durch die weiblichen höherklassigen Schiedsrichterinnen des SHFV (es gibt viele Schiedsrichterinnen, die gern als Assistentin tätig sind) Seite 13