Medienkonferenz. Agenda. Mietwertindex 2007 Aus- und Weiterbildungskosten Fisc 2007



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Transkript:

Medienkonferenz Regierungsrat Bernhard Koch und Jakob Rütsche, Chef Steuerverwaltung Montag,, 10.00 Uhr Agenda Mietwertindex 2007 Aus- und Weiterbildungskosten Fisc 2007 Medienkonferenz 2 1

Mietwertindex 2007 1 Medienkonferenz 3 Mietwertindex 2007 2 Entwicklung Marktmieten seit 1996 105 100 95 90 85 80 75 1996.1 1997.1 1998.1 1999.1 2000.1 2001.1 2002.1 2003.1 2004.1 2005.1 2006.1 2007.1 Mietindex CH Mietindex TG Medienkonferenz 4 2

Mietwertindex 2007 3 Berechnungsgrundlagen Index 2006 Index 2007 Index 2008 geschätzt effektiv effektiv Extrapolation Indexstand Indexstand Indexstand 1.1.06 30.6.06 31.12.06 30.9.07 30.9.08 12 Monate 9 Monate 12 Monate Medienkonferenz 5 Mietwertindex 2007 4 Indexwerte 2007 RRB vom 4.12.2007 Schätzungsjahr 2006 2007 Veränderung 1993 1996 93.0 91.3-1.7 1997 101.0 97.4-3.6 1998 106.5 102.2-4.3 1999 110.5 107.5-3.0 2000 112.0 108.5-3.5 2001 111.0 109.1-1.9 2002 110.0 109.7-0.3 2003 110.5 110.9 + 0.4 2004 107.0 107.8 + 0.8 2005 103.5 104.5 + 1.0 2006 100.0 100.9 + 0.9 2007 100.0 - Medienkonferenz 6 3

Mietwertindex 2007 5 Beispiel Eigenmietwert Das Einfamilienhaus wurde im Jahre 2000 mit einem Mietwert von Fr. 20 000 geschätzt. Steuerperiode Index Mietwert Eigenmiete 100 % 60 % 2006 112.0 Fr. 22 400 Fr. 13 440 2007 108.5 Fr. 21 700 Fr. 13 020 Abnahme Fr. 420 Medienkonferenz 7 Aus- und Weiterbildungskosten 1 Medienkonferenz 8 4

Aus- und Weiterbildungskosten 2 Gesetzesgrundlage 29 Ziffer 2 StG; Art. 26 Abs. 1 lit. d DBG Als Berufskosten können abgezogen werden: die mit dem Beruf zusammenhängenden Weiterbildungsund Umschulungskosten mit Einschluss der Wiedereinstiegskosten Medienkonferenz 9 Aus- und Weiterbildungskosten 3 Massgebliche Kriterien Weiterbildungskosten unmittelbar ursächlicher Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf nach Auffassung des Bundesgerichts nur Kosten abzugsfähig, die im Rahmen des erlernten und ausgeübten Berufes anfallen nicht nur Anstrengungen, um den Stand bereits erworbener Fähigkeiten zu erhalten, sondern auch der Erwerb verbesserter Kenntnisse für die Ausübung des gleichen Berufs Medienkonferenz 10 5

Aus- und Weiterbildungskosten 4 Massgebliche Kriterien Weiterbildungskosten Aufwendungen zum Zwecke der Weiterbildung nicht abzugsfähig sind Ausgaben, die vorwiegend mit der allgemeinen Lebenshaltung zusammenhängen keine Weiterbildungskosten sind (laut Bundesgericht): Auslagen für eine Fortbildung, die zum Aufstieg in eine eindeutig vom bisherigen Beruf zu unterscheidende höhere Berufsstellung (sog. Berufsaufstiegskosten) führen Kosten für Umstieg in einen anderen Beruf Auslagen zur Erreichung eines eigenständigen Titels Kosten über Fr. 12 000 p.a. (Investition in Zukunft) Medienkonferenz 11 Aus- und Weiterbildungskosten 5 Ausbildungskosten Als Ausbildung gilt die Erlernung von Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten, die zur Ausübung einer Tätigkeit in einem Beruf oder in einem Berufsumfeld erforderlich sind. Dazu gehören: Grund- oder Allgemeinausbildung Mittelschul-, (Fach)Hochschul- und Universitätsausbildung Absolvierung einer Berufslehre (inklusive Erwerb der Berufsmatura) Erlernung eines Zweitberufes oder Vornahme eines eigentlichen Berufswechsels, ohne dass die Umstellung bzw. Umschulung durch äussere Umstände veranlasst wurde Medienkonferenz 12 6

Aus- und Weiterbildungskosten 6 Bildungspolitische Offensive politische Forderungen Parlamentarische Initiative SR Eugen David (20.12.2006) berufliche Aus- und Weiterbildungskosten nach abgeschlossener beruflicher Erstausbildung können bis zu einem zu definierenden Höchstbetrag von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden WAK SR pendent 17.3.2005: Motion Randegger Johannes (17.3.2005) im tertiären Bildungsbereich kein Unterschied zwischen «Ausbildung» und «Weiterbildung» erheblich erklärt Medienkonferenz 13 Aus- und Weiterbildungskosten 7 Bildungspolitische Offensive Motion KR Willy Weibel (13.9.2006) Kosten der Grund-, Fort- und Weiterbildung auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe sowie den Möglichkeiten, welche das neue Berufsbildungsgesetz anbietet, gerecht werden Argumente Wille Gesetzgeber heute nicht respektiert restriktive Haltung des Bundesgerichtes kein Hindernis dynamische Betrachtungsweise veränderte Anforderungen berücksichtigen Spielraum StHG maximal ausschöpfen Motion mit 51 zu 50 nicht erheblich erklärt Medienkonferenz 14 7

Aus- und Weiterbildungskosten 8 Zielsetzung der Praxisänderung zeitgemässe, dem heutigen flexiblen Berufsleben angepasste steuerliche Würdigung der Fortbildungskosten Anpassung an bildungspolitische Bestrebungen grösstmögliche steuerliche Liberalisierung der Weiterbildung unter Einhaltung der vorgegebenen Gesetzesbestimmungen (StHG, DBG, StG) Sicherstellung der Gleichbehandlung durch einfachere Handhabung Medienkonferenz 15 Aus- und Weiterbildungskosten 9 Praxisänderungen Liberalisierung im Bereich «learning on the job» neu alle Fortbildungen abzugsfähig, die entweder auf dem erlernten Beruf aufbauen oder im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen (bisher kumulativ) Grundausbildung kann nicht on the job erworben werden berufszusammenhängende Kurse (z.b. Sprachkurse, EDV- Kurse etc., ohne Grundausbildungen und private Lebenshaltungskosten) abzugsfähig höhere Berufsbildungen der nichtuniversitären Tertiärstufe Berufsprüfungen (eidg. Fachausweise) höhere Fachprüfungen (dipl. Steuerexperte) höhere Fachschulen (HF) Medienkonferenz 16 8

Aus- und Weiterbildungskosten 10 Praxisänderungen Höhe der Ausbildungskosten ist kein Beurteilungskriterium mehr gleiche steuerliche Qualifikation einer Fortbildung, ob diese berufsbegleitend, in Vollzeit, im Frontalunterricht oder Fernstudium absolviert wird liberalisierte Praxis führt zur weitgehenden Abzugsfähigkeit von NDS- und EMBA-Lehrgängen, welche neu als «ordentliche» Berufsaufstiegskosten abzugsfähig sind Wiedereinstiegskosten sind aufgrund des (kantonalen) Gesetzeswortlauts den Weiterbildungskosten gleichgestellt; die Praxis bleibt unverändert Medienkonferenz 17 Aus- und Weiterbildungskosten 11 Lehrgang Ausbildung bisher neu Weiterbildung bisher neu Entscheid Handelskurs (30 Tage) Techn. Kaufmann Schienentraktorführer Ernährungsberaterin FH berufsbegleitend NDS Verwaltungsführung FH NDS Wirtschaftsing. FH Master of Advanced Studies Mastering Technology Enterprise (MTE) + MBA ETH SCM EMBA Uni Zürich MBA (Rochester USA) Wirtschaftsingenieur FH (NDS) Basisdiplom 2.+3. Stufe StRE 223/2005 StRE 33/2006 StRE 210/2006 V 151/2006 StRE 310/2006 StRE 90/2006 StRE 185/2006 StRE 111/2006 StRE 38/2006 StRE 169/2006 BGE 2A.623/2004 Medienkonferenz 18 9

Aus- und Weiterbildungskosten 12 Lehrgang Ausbildung alt neu Weiterbildung alt neu Entscheid NDS BWL + Manag. ZHW Wirtschaftsingenieur FH (NDS) KS Kaderdiplom Restaurator/Konservator FH Jährige Handelsschule (Pharmaassistentin) Handelsdiplom (Coiffeuse) Integrales Spitalman. FH (NDS) EMBA/MAS BA Deutschkurs Sprachaufenthalt in Malta, nach Abzug Lebenshaltung StRE 178/2005 StRE 185/2006 StRE 192/2006 StRE 193/2005 StRE 286/2006 StRE 28/2007 StRE 43/2007 StRE 155/2007 StRE 164/2007 StRE 211/2007 Medienkonferenz 19 Fisc 2007 1 Medienkonferenz 20 10

Fisc 2007 2 Vorteile einfache, sichere und schnelle Erfassung unkomplizierter und kostenloser Bezug qualitativ bessere und schnellere Steuerveranlagung Kosteneinsparung bei der Steuerverwaltung Medienkonferenz 21 Fisc 2007 3 Einfache, sichere und schnelle Erfassung Übernahme der Personalien sowie der Grunddaten aus Liegenschaften-, Schulden- und Wertschriftenverzeichnis aus Vorjahr automatischer Übertrag der in den Hilfsformularen erfassten Daten ins Hauptformular der Steuererklärung automatisch generierte Abzüge, welche sich aus den Eingaben oder den persönlichen Verhältnissen ableiten lassen automatisches Berechnen der einzelnen Totale Hilfsfunktion mit Direktzugriff auf integrierte Wegleitung Fragen und Antworten (FAQ) zu Fisc2007 auf Homepage www.steuerverwaltung.tg.ch Medienkonferenz 22 11

Fisc 2007 4 Einfache, sichere und schnelle Erfassung Integration der Kursliste der eidgenössischen Steuerverwaltung in Fisc2007 zur einfachen Erfassung kotierter Wertschriften Passwortschutz Plausibilitätskontrolle der erfassten Daten durch Fisc2007 vermindert fehlerhafte oder fehlende Deklarationen Berechnung der Staats- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer Erfassung mehrerer Steuererklärungen möglich Speichern der Steuererklärung als pdf-datei möglich Medienkonferenz 23 Fisc 2007 5 Unkomplizierter und kostenloser Bezug Fisc2007 kann wie folgt bezogen werden: Download Fisc2007 ab Homepage www.steuerverwaltung.tg.ch direkter Versand der CD-Rom Fisc2007 an Steuerpflichtige, sofern diese Option auf Steuererklärung angekreuzt wird Bezug CD-Rom Fisc2007 beim Gemeindesteueramt oder bei der Steuerverwaltung Thurgau Bezug von Fisc2007 ist kostenlos! Medienkonferenz 24 12

Fisc 2007 6 Qualitativ bessere und schnellere Steuerveranlagung Das Ausfüllen der Steuererklärung mit Fisc2007 ermöglicht eine qualitativ bessere und schnellere Steuerveranlagung, weil: bessere Datenqualität und somit ein geringeres Fehlerrisiko beim automatischen Einlesen der Daten via Fisc-Barcode in unser Veranlagungssystem (kein Medienbruch) einlesen via Fisc-Barcode ermöglicht eine schnellere Verarbeitung der Steuererklärung und beschleunigt damit die Steuerveranlagung Medienkonferenz 25 Fisc 2007 7 Kosteneinsparung bei der Steuerverwaltung Mit Fisc-Barcode eingereichte Steuererklärungen verursachen geringere Kosten kleinere Auflagenzahl für Steuererklärungsformulare, was Einsparung bei den Formularkosten ermöglicht Zeitersparnis auf Seiten Steuerverwaltung aufgrund besserer Datenqualität und automatischer Verarbeitung Senkung der notwendigen Administrations-, Verarbeitungs- und Personalkosten schlanke Verwaltung = tiefere Steuern! Medienkonferenz 26 13

Fisc 2007 8 Unterstützte Betriebssysteme Windows 98 SE / ME / 2000 / P / Vista Mac - OS 10.2 (Jaguar), Java 1.4.1_01-24 - OS 10.3 (Panther), Java 1.4.2_70 - OS 10.4 (Tiger), Java 1.5.0_07-87 Linux - SuSe Linux 8.1 oder gleichwertige Linux-Distribution, Java 1.5 VM Fisc2007 läuft auf allen gängigen Betriebssystemen! Medienkonferenz 27 Fisc 2007 9 Hardwareanforderungen Windows Pentium 500 MHz oder höher, mindestens 256 MB RAM, 70 MB freier Festplattenspeicher Mac 256 MB RAM, 70 MB freier Festplattenspeicher Linux 200 MHz Prozessor, 256 MB RAM, 70 MB freier Festplattenspeicher Fisc2007 stellt an Hardware keine grossen Anforderungen! Medienkonferenz 28 14

Fisc 2007 10 Barcode Barcode dient dazu, die Daten der Steuererklärung automatisiert ins Veranlagungssystem der Steuerverwaltung einzulesen ca. 60 % der Steuerpflichtigen reichen Barcode ein Barcode wird via Lesepistole eingelesen annähernd 100 % der eingereichten Barcodes lesbar verringert Durchlaufzeiten der Steuererklärungen beschleunigt Auszahlung der Verrechnungssteuerguthaben Barcode beinhaltet ausschliesslich jene Daten, die vom Benutzer im Steuererklärungsprogramm Fisc2007 erfasst wurden Sicherheit der Daten und Datenschutz vollumfänglich gewährleistet! Medienkonferenz 29 Fisc 2007 11 Medienkonferenz 30 15

Medienkonferenz Fragen? Medienkonferenz 31 16