- 7 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Nachbarbeteiligung durch öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) Vollzug der Bayer. Bauordnung (BayBO) und des Baugesetzbuches (BauGB); Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohnungen und Garagen in Deggendorf, Detterstraße 6, auf dem Grundstück Fl.Nr. 156/ der Gemarkung Schaching, durch Herrn Franz Schroll Baugenehmigung der Stadt Deggendorf vom 10.05.011 SG 40 Ei-ha (Bauplan-Nr. B-011-44)... 74 Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in Deggendorf, Walchstraße 36, auf dem Grundstück Fl.Nr. 831 der Gemarkung Deggendorf, durch die Maierhofer Immobilien GmbH, Niederpöring 46, 9456 Oberpöring (Bauplan-Nr. B-011-80) Baugenehmigung der Stadt Deggendorf vom 11.05.011 SG 40/km-ha (Bauplan-Nr. B-011-80)... 76 Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Errichtung eines Carports in Deggendorf, Wiesenstraße 8, auf dem Grundstück Fl.Nr. 556 der Gemarkung Deggendorf durch den BRK Kreisverband Deggendorf, Wiesenstraße 8, 94469 Deggendorf (Bauplan-Nr. B-011-75) Baugenehmigung der Stadt Deggendorf vom 1.04.011 SG 40/km-ha (Bauplan-Nr. B-011-75)... 78
- 73 - Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Nutzungsänderung in Kinder- und Jugendpsychotherapeutische Praxis in Deggendorf, Franz-Josef-Strauß-Straße 0, auf dem Grundstück Fl.Nr. 639/10 der Gemarkung Deggendorf durch Frau Tanja Reicheneder, Franz-Josef-Strauß-Straße 0, 94469 Deggendorf (Bauplan-Nr. B-011-10) Baugenehmigung der Stadt Deggendorf vom 05.05.011 SG 40/km-ha (Bauplan-Nr. B-011-10)... 80 Allgemeinverfügung Vollzug des Gaststättengesetzes (GastG); Änderung der Betriebszeit auf den Freischankflächen während des Bürgerfestes am Freitag, 7.05.011 und Samstag, 8.05.011 für gemäß GastG erlaubte Gaststätten mit Außengastronomie... 8
8 3 11 15 18-74 - Nachbarbeteiligung durch öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) 149 150 154 13 0 149/8 8a Herrenstr. 6 8b 31 149/6 15/ 33 15/5 153/8 7a IV 9 154/ 9 156/9 38/3 14 156/7 16 156/5 4a 156/8 153/5 5 7 Detterstr. 7 Herrenstr. 157/1 4 0 158/ 153/4 6 7b 158/3 1 156/ 157/ 1a 153/6 7a 158 159/5 96 153/ 155 Parkplatz 157/3 5 33 153/7 TS 3 158/4 Schaching AOK 159 161/3 71 158/1 III 6a 4 140/6 140/0 140/7 140/13 50/13 140/8 69 67 94 90 Bahnhofstr. II 86 88 IV 86a 159/6 84 159/4 161 161/1 8 161/ Kräutlerstr. 49 47 Vollzug der Bayer. Bauordnung (BayBO) und des Baugesetzbuches (BauGB); Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohnungen und Garagen in Deggendorf, Detterstraße 6, auf dem Grundstück Fl.Nr. 156/ der Gemarkung Schaching, durch Herrn Franz Schroll Baugenehmigung der Stadt Deggendorf vom 10.05.011 SG 40 Ei-ha (Bauplan-Nr. B- 011-44) 1. Mit Bescheid der Stadt Deggendorf vom 10.05.011 SG 40 Ei-ha (Bauplan-Nr. B- 011-44) wurde Herrn Franz Schroll die Genehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohnungen und Garagen in Deggendorf, Detterstraße 6, auf dem Grundstück Fl.Nr. 156/ der Gemarkung Schaching erteilt.. Die Baugenehmigung enthält als Nebenbestimmungen Auflagen, Bedingungen und Vorbehalte, die unter Ziffer II. des genannten Bescheides festgesetzt sind. 3. An dem Verfahren sind mehr als 0 Nachbarn beteiligt. Gem. Art. 66 Abs. Satz 4 BayBO wird die Zustellung nach Art. 66 Abs. 1 Satz 6 BayBO durch die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Deggendorf ersetzt. 4. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung, das ist der 0.05.011, als bewirkt (Art. 66 Abs. Satz 6 BayBO). 5. Alle Beteiligten gemäß Art. 66 Abs. Satz 1 und Abs. 3 BayBO können bei der STADT DEGGENDORF Sachgebiet 40 Bauverwaltung, Bauordnung Neues Rathaus
- 75 - Franz-Josef-Strauß-Straße 3 94469 Deggendorf Zimmer 19 Telefon 0991/960 44 bis zum Ablauf der Klagefrist, das ist der 0.06.011, während der allgemeinen Öffnungszeiten den Baugenehmigungsbescheid sowie die genehmigten Planunterlagen einsehen. Die Öffnungszeiten sind: Montag: Dienstag: Mittwoch Donnerstag: Freitag: 08:00 Uhr bis 1:00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr 08:00 Uhr bis 1.00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr 08.00 Uhr bis 1:00 Uhr Nachmittag geschlossen 08:00 Uhr bis 1:00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr 08:00 Uhr bis 1:00 Uhr R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g : Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg; Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Deggendorf) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom. Juni 007 (GVBl. Seite 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. - Gegen eine eventuelle Anordnung der sofortigen Vollziehung kann ein Antrag gemäß 80 Abs. 5 VwGO beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg gestellt werden. - Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Deggendorf, 16.05.011 STADT DEGGENDORF gez. Peter Volkmer. Bürgermeister
10 3 3 1 5a - 76 - Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) Schülerheim 830/3 50 874/5 III Altbach 817/ 830/17 87 817/ 87 54 54a 5 87/3 Jahnstr. Walchstr. 40 87/6 46c Comenius Gymnasium 46b 5 8 874 831/5 46d 46a 830/7 830/ 36 4 87/5 46 831 4a 830/8 833 6 8 831/ 4b 44 44a 45 871/11 871/1 871/10 47 871/8 871/9 837 4 831/3 831/4 817/ 35 871/4 871/6 871/7 33 840/ 841/ 840 5 7 835 836 18 16 0 zu 817/ 14 84/ 846/3 858 84/1 841 1 849/4 17 836/ 845/1 15 40 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in Deggendorf, Walchstraße 36, auf dem Grundstück Fl.Nr. 831 der Gemarkung Deggendorf, durch die Maierhofer Immobilien GmbH, Niederpöring 46, 9456 Oberpöring (Bauplan-Nr. B-011-80) Baugenehmigung der Stadt Deggendorf vom 11.05.011 SG 40/km-ha (Bauplan-Nr. B-011-80) 1. Mit Bescheid der Stadt Deggendorf vom 11.05.011, SG 40/km-ha (Bauplan-Nr. B-011-80) wurde der Maierhofer Immobilien GmbH die bauaufsichtliche Genehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Walchstraße 36, auf dem Grundstück Fl.Nr. 831 der Gemarkung Deggendorf erteilt.. Gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO wurde wegen der Überschreitung der zulässigen Tiefgaragenrampenneigung von 15 % um ca. 1% die Abweichung von 3 Abs. 1 GaStellV zugelassen. 3. Die Baugenehmigung enthält als Nebenbestimmungen Auflagen und Bedingungen, die unter Ziffer III. des genannten Bescheides festgesetzt sind. 4. Es sind mehr als 0 Nachbarn im gleichen Interesse beteiligt, weshalb gemäß Art. 66 Abs. Satz 4 BayBO die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Deggendorf ersetzt wurde.
- 77-5. Alle Beteiligten gemäß Art. 66 Abs. Satz 1 und Abs. 3 BayBO können bei der Stadt Deggendorf Sachgebiet 40 Bauverwaltung, Bauordnung Neues Rathaus Franz-Josef-Strauß-Straße 3 94469 Deggendorf Zimmer 5 Telefon 0991/960-405 bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist, das ist der 0.06.011, während der allgemeinen Öffnungszeiten den Baugenehmigungsbescheid sowie die genehmigten Planunterlagen einsehen. Die Öffnungszeiten sind: Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch, Freitag sowie 08:00 Uhr bis 1.00 Uhr 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr 08.00 Uhr bis 1.00 Uhr R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g : Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Deggendorf) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom. Juni 007 (GVBl Seite 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch E-Mail) ist unzulässig. Gegen eine eventuelle Anordnung der sofortigen Vollziehung kann ein Antrag gem. 80 Abs. 5 VwGO beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg gestellt werden. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Deggendorf, 16.05.011 STADT DEGGENDORF gez. Peter Volkmer Zweiter Bürgermeister
3 6 4 37 7 9 15 5-78 - Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) Bogenbach 558/4 558/3 560/5 558/5 39 560/6 560/7 Bahnhofstr. 4 40 559/4 559 605 56/ 56/5 35 557 560/4 38 560 36 3 Weidenstr. 1a 1 33 555/ 31 114 9 7 557/6 556/ 557/4 557/5 556/5 Wiesenstr. 556/7 556/4 556/3 5 556/10 556 BRK 8 Hans-Krämer-Str. Parkanlage 10 555 11 555/4 556/11 555/7555/5 555/6 Busparkplatz 1173 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Errichtung eines Carports in Deggendorf, Wiesenstraße 8, auf dem Grundstück Fl.Nr. 556 der Gemarkung Deggendorf durch den BRK Kreisverband Deggendorf, Wiesenstraße 8, 94469 Deggendorf (Bauplan-Nr. B-011-75) Baugenehmigung der Stadt Deggendorf vom 1.04.011 SG 40/km-ha (Bauplan-Nr. B-011-75) 1. Mit Bescheid der Stadt Deggendorf vom 1.04.011, SG 40/km-ha (Bauplan-Nr. B-011-75) wurde dem BRK Kreisverband Deggendorf die bauaufsichtliche Genehmigung für die Errichtung eines Carports in der Wiesenstraße 8, auf dem Grundstück Fl.Nr. 556 der Gemarkung Deggendorf erteilt.. Gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO wurde wegen der Abstandsflächenunterschreitung vor der Südost-, Nordost- und Nordwestumfassung die Abweichung von der Abstandsflächenvorschrift des Art. 6 Abs. 5 BayBO zugelassen. 3. Die Baugenehmigung enthält als Nebenbestimmungen Auflagen und Bedingungen, die unter Ziffer III. des genannten Bescheides festgesetzt sind. 4. Es sind mehr als 0 Nachbarn im gleichen Interesse beteiligt, weshalb gemäß Art. 66 Abs. Satz 4 BayBO die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Deggendorf ersetzt wurde.
- 79-5. Alle Beteiligten gemäß Art. 66 Abs. Satz 1 und Abs. 3 BayBO können bei der Stadt Deggendorf Sachgebiet 40 Bauverwaltung, Bauordnung Neues Rathaus Franz-Josef-Strauß-Straße 3 94469 Deggendorf Zimmer 5 Telefon 0991/960-405 bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist, das ist der 0.06.011, während der allgemeinen Öffnungszeiten den Baugenehmigungsbescheid sowie die genehmigten Planunterlagen einsehen. Die Öffnungszeiten sind: Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch, Freitag sowie 08:00 Uhr bis 1.00 Uhr 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr 08.00 Uhr bis 1.00 Uhr R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g : Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Deggendorf) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom. Juni 007 (GVBl Seite 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch E-Mail) ist unzulässig. Gegen eine eventuelle Anordnung der sofortigen Vollziehung kann ein Antrag gem. 80 Abs. 5 VwGO beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg gestellt werden. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Deggendorf, 16.05.011 STADT DEGGENDORF gez. Peter Volkmer Zweiter Bürgermeister
3 18-80 - Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) 634 644/8 15 644/7 8 10 1 5 Vermessungsamt 7 634/13 Parkplatz 9 639/4 Spitlweg 639/ 639/8 639/3 /1 /11 /10 /15 4 /13 /14 17 /18 /16 /17 /0 /19 6 643 19 644/9 643/19 643/18 8 1 644/ 10 644/1 643/7 1a 7 635/19 635/0 635/1 316/18 14 16 13 643/16 643/9 643/8 15 1 316/7 316/1 639/6 639/1 18 0 643/17 5 643/10 643 643/15 641/3 3 316/8 639/10 639/1 4 6 643/ 635/4 316/15 316/14 4 5 Lindenstr. 7 639/6 9 639/17 639/14 639/19 3a 0 353/ 6 639/18 316/1 316/13 639/ 10 639/0 3 353/8 8 316/19 10 316/0 639/7 1 Weinstr. 353 316/ 11 Vinzenz-Goller-Str. 639/5 6 640/6 4 640 17 16 353/7 351 18a Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Nutzungsänderung in Kinder- und Jugendpsychotherapeutische Praxis in Deggendorf, Franz-Josef-Strauß-Straße 0, auf dem Grundstück Fl.Nr. 639/10 der Gemarkung Deggendorf durch Frau Tanja Reicheneder, Franz-Josef-Strauß-Straße 0, 94469 Deggendorf (Bauplan-Nr. B-011-10) Baugenehmigung der Stadt Deggendorf vom 05.05.011 SG 40/km-ha (Bauplan-Nr. B-011-10) 1. Mit Bescheid der Stadt Deggendorf vom 05.05.011, SG 40/km-ha (Bauplan-Nr. B-011-10) wurde Frau Tanja Reicheneder die bauaufsichtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung in eine Kinder- und Jugendpsychotherapeutische Praxis in der Franz- Josef-Strauß-Straße 0, auf dem Grundstück Fl.Nr. 639/10 der Gemarkung Deggendorf erteilt.. Die Baugenehmigung enthält als Nebenbestimmungen Auflagen und Bedingungen, die unter Ziffer II. des genannten Bescheides festgesetzt sind. 3. Es sind mehr als 0 Nachbarn im gleichen Interesse beteiligt, weshalb gemäß Art. 66 Abs. Satz 4 BayBO die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Deggendorf ersetzt wurde.
- 81-4. Alle Beteiligten gemäß Art. 66 Abs. Satz 1 und Abs. 3 BayBO können bei der Stadt Deggendorf Sachgebiet 40 Bauverwaltung, Bauordnung Neues Rathaus Franz-Josef-Strauß-Straße 3 94469 Deggendorf Zimmer 5 Telefon 0991/960-405 bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist, das ist der 0.06.011, während der allgemeinen Öffnungszeiten den Baugenehmigungsbescheid sowie die genehmigten Planunterlagen einsehen. Die Öffnungszeiten sind: Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch, Freitag sowie 08:00 Uhr bis 1.00 Uhr 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr 08.00 Uhr bis 1.00 Uhr R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g : Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Deggendorf) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom. Juni 007 (GVBl Seite 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch E-Mail) ist unzulässig. Gegen eine eventuelle Anordnung der sofortigen Vollziehung kann ein Antrag gem. 80 Abs. 5 VwGO beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg gestellt werden. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Deggendorf, 16.05.011 STADT DEGGENDORF gez. Peter Volkmer Zweiter Bürgermeister
- 8 - Allgemeinverfügung Vollzug des Gaststättengesetzes (GastG); Änderung der Betriebszeit auf den Freischankflächen während des Bürgerfestes am Freitag, 7.05.011 und Samstag, 8.05.011 für gemäß GastG erlaubte Gaststätten mit Außengastronomie Aufgrund des Bürgerfestes 011 wird im öffentlichen Interesse gemäß 5 GastG die Betriebszeit der Freischankflächen für gemäß GastG erlaubte Gaststätten mit Außengastronomie wie folgt festgesetzt: 1. Diese Allgemeinverfügung gilt für Freitag, 7.05.011 und Samstag, 8.05.011.. Ab 3:00 Uhr dürfen auf den Freischankflächen keine Speisen und Getränke mehr verabreicht werden. 3. Das Ende der Betriebszeit bei Freischankflächen einschließlich notwendiger Aufräumarbeiten wird auf 3:30 Uhr festgesetzt. 4. Die Änderung der Betriebszeit nach 1. 3. gilt für folgende Bereiche: - Oberer Stadtplatz im Bereich der Fußgängerzone - Luitpoldplatz - Innere Bahnhofstraße im Bereich zwischen Luitpoldplatz und Westlicher Stadtgraben - Pfleggasse - Im Bereich zwischen Luitpoldplatz und einschließlich Michael-Fischer-Platz Hausnummer 4 - Schlachthausgasse - An der Stadtmauer - Westlicher Stadtgraben vor Hausnummer 5 Deggendorf, 13.05.011 STADT DEGGENDORF gez. Peter Volkmer. Bürgermeister