F R A G E B O G E N. A. Therapie. Seite 1 von 12

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Transkript:

Seite 1 von 12 F R A G E B O G E N Wir möchten Sie bitten, den Fragebogen aus Sicht Ihrer Praxis/Abteilung zu beantworten. In diesem Zusammenhang ist es nicht relevant, ob Sie die Behandlung dieses Patientenkollektivs mit der Indikation Spastik nach Schlaganfall selbst durchführen oder diese durch einen ärztlichen Kollegen oder Mitarbeiter Ihrer Praxis/Abteilung vorgenommen wird. A. Therapie Bitte beantworten Sie aus Sicht Ihrer Praxis/Abteilung die folgenden Fragen zu den verschiedenen Therapieoptionen im Rahmen der Behandlung von Patienten mit Spastik infolge eines Schlaganfalls. 1. Welche Therapien verordnen Sie oder veranlassen Sie durch Überweisung in Ihrer Praxis/Abteilung bei Patienten mit Spastik nach Schlaganfall? Physiotherapie Ergotherapie Orale antispastische Therapie Botulinum-Neurotoxin A Intrathekale Baclofen-Pumpen 2. Werden Sie in Ihrer Praxis/Abteilung auf die Botulinumtoxin-Behandlung als Therapieoption angesprochen? Wenn nie : weiter mit Frage 4

Seite 2 von 12 3. Von wem werden Sie in Ihrer Praxis/Abteilung auf diese Therapieoption angesprochen? Patienten Angehörige Physiotherapeuten ärztliche Kollegen weitere/andere weitere/andere 4. Verordnen Sie oder veranlassen Sie durch Überweisung in Ihrer Praxis/Abteilung die Behandlung mit Botulinumtoxin in der Therapie von Patienten mit Spastik nach einem Schlaganfall? Wenn nie : weiter mit Frage 13 5. Verordnen Sie oder veranlassen Sie durch Überweisung in Ihrer Praxis/Abteilung die Behandlung mit Botulinumtoxin als Off-label-use bei Patienten mit Spastik der unteren Extremität* nach einem Schlaganfall? *auch hinausgehend über die aktuell neue Zulassung eines Botulinumtoxins bei fokaler Spastizität des Fußgelenks bei erwachsenen Schlaganfallpatienten

Seite 3 von 12 6. Für welche Patienten Ihrer Praxis/Abteilung verordnen Sie oder veranlassen Sie eine Behandlung mit Botulinumtoxin? Patienten mit fokaler Spastik mit regionaler Spastik mit generalisierter Spastik mit besonders ausgeprägter Spastik in der frühen Phase (1-4 Wochen) in der postakuten Phase (1-3 Monate) in der chronischen Phase (>3 Monate) mit klinisch wenig ausgeprägter Spastik mit lebensqualitätsbeeinflussendem Empfinden seitens des Patienten mit ausbleibendem Erfolg anderer Therapieoptionen 7. Wie lange/über welchen Zeitraum wird die Botulinumtoxin-Behandlung im Durchschnitt bei Patienten Ihrer Praxis/Abteilung mit Spastik nach Schlaganfall angewendet? (Die Anwendung kann hierbei sowohl in der eigenen Institution als auch per Überweisung in anderen Institutionen stattfinden) Monate

Seite 4 von 12 8. In welchen zeitlichen Abständen wird die Botulinumtoxin-Behandlung bei Patienten Ihrer Praxis/Abteilung mit einer Spastik nach Schlaganfall durchschnittlich wiederholt? Wochen 9. Gibt es Patienten Ihrer Praxis/Abteilung, die die Therapie mit Botulinumtoxin abbrechen? Wenn nie : weiter mit Frage 11 10. Welche Ihrer Praxis/Abteilung bekannten Gründe für einen Therapieabbruch liegen vor? Umzug Unverträglichkeit ausbleibender Therapieerfolg vom Patienten zu tragende Kosten wegen fehlender Kostenübernahme der GKV weite Anfahrt zur Behandlung fehlende organisatorische Unterstützung im Pflegeheim fehlende organisatorische Unterstützung durch Angehörige

Seite 5 von 12 11. Setzen Sie Botulinumtoxin in der Therapie von Patienten mit Spastik nach einem Schlaganfall in Ihrer Praxis/Abteilung ein? Wenn nie : weiter mit Frage 14 12. Besitzen Sie oder jmd. aus Ihrer Praxis/Abteilung eine entsprechende Weiter-/Fortbildung zum Einsatz von Botulinumtoxin? ja nein 13. Warum setzen Sie in Ihrer Praxis/Abteilung Botulinumtoxin nicht in der Therapie von Patienten mit Spastik nach einem Schlaganfall ein? keine Kenntnis über Botulinumtoxin als Therapieoption Therapie mit Botulinumtoxin nicht erfolgsversprechend keine entsprechende Weiter-/Fortbildung zur Behandlung mit Botulinumtoxin keine Kenntnis über die Anwendung von Botulinumtoxin keine kostendeckende Vergütung mögliche Überschreitung des Arzneimittelbudgets/ fehlende Anerkennung als Praxisbesonderheit 14. Überweisen Sie Patienten Ihrer Praxis/Abteilung für die Botulinumtoxin-Behandlung weiter? Wenn nie : weiter mit Frage 15

Seite 6 von 12 15. Warum überweisen Sie die Patienten Ihrer Praxis/Abteilung nicht zur Botulinumtoxin-Behandlung weiter? keine Kenntnis über Botulinumtoxin als Therapieoption Therapie mit Botulinumtoxin nicht erfolgsversprechend kein behandelnder Arzt mit entsprechender Kenntnis zur Behandlung mit Botulinumtoxin in der Nähe kein behandelnder Arzt mit entsprechender Kenntnis zur Behandlung mit Botulinumtoxin in der Nähe, der bereit wäre, meine Patienten zu behandeln 16. Bei welchem Leistungserbringer kann die Behandlung mit Botulinumtoxin dauerhaft am angemessensten durchgeführt werden? niedergelassener Neurologen/Nervenarzt, der den Patienten aufgrund des Schlaganfalls dauerhaft betreut niedergelassener Neurologe/Nervenarzt mit entsprechender Spezialisierung für die Botulinumtoxin- Behandlung neurologische Klinikambulanz neurologische Klinikambulanz mit entsprechender Schwerpunktsetzung (z.b. Spezialsprechstunde für Botulinumtoxin)

Seite 7 von 12 B. Abrechnung Im Folgenden möchten wir Sie bitten, Fragen zur Abrechnung der Behandlung mit Botulinumtoxin zu beantworten. Sollten Sie Botulinumtoxin im Rahmen der Therapie nicht einsetzen, dann überspringen Sie bitte diesen Abschnitt und fahren Sie mit Abschnitt C fort. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen zu den verschiedenen Therapieoptionen im Rahmen der Behandlung von Patienten mit Spastik infolge eines Schlaganfalls. 17. Über welche Leistungen rechnen Sie in Ihrer Praxis/Abteilung derzeit die Behandlung mit Botulinumtoxin bei Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung ab? fachärztliche Grundpauschale ermäßigte Grundpauschale für Ermächtigungsambulanzen neurologisches Gespräch/neurologische Behandlung Zusatzpauschale für chronische Erkrankungen bzw. Betreuung im häuslichen Umfeld Pauschale für Behandlung in Hochschulambulanzen klinikindividuelle Tagessätze DRG zusätzliche GOÄ-Leistung für Selbstzahler weitere/andere diagnostische GOP: weitere/andere GOP des EBM: 18. Wie hoch ist das nominale Honorar seitens der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Behandlung für Ihre Praxis/Abteilung?

Seite 8 von 12 19. Fiel das Honorar im letzten vollständig abgerechneten Quartal unter eine Budgetierungsregelung? ja, und zwar: Regelleistungsvolumen Qualitätsbezogenes Zusatzvolumen Individualbudget Fallzahlbegrenzung andere/weitere: nein 20. Wie hoch lag der Abschlag auf das oben genannte nominale Honorar durch die Budgetierung im letzten vollständig abgerechneten Quartal? % 21. Wenn ergänzende GOÄ-Honorierung berechnet wird: wie hoch ist diese in Ihrer Praxis/Abteilung? 22. Wie hoch sind die Kosten (Arbeitszeit und technische Leistungen inkl., ausgenommen die Kosten für das Arzneimittel), die Ihrer Praxis/Abteilung für eine Botulinumtoxin-Behandlung entstehen? 23. Über welche Leistungen rechnen Sie in Ihrer Praxis/Abteilung derzeit die Behandlung mit Botulinumtoxin bei Patienten der privaten Krankenversicherung ab?

Seite 9 von 12 24. Wie hoch ist das Honorar aus GOÄ für eine Behandlung? 25. Wurde von Ihrer Praxis/Abteilung schon einmal von der Behandlung mit Botulinumtoxin wegen nicht kostendeckender Vergütung abgesehen? C. Hürden Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit potentiellen Hürden bei der Behandlung mit Botulinumtoxin im Zuge der Therapie von Patienten mit Spastik nach Schlaganfall. 26. Gibt es aus Sicht Ihrer Praxis/Abteilung Hürden hinsichtlich des Einsatzes von Botulinumtoxin? Wenn nie : weiter mit Frage 29 27. Welche allgemeinen Hürden sehen Sie als Praxis/Abteilung? Höhe der Honorierung der ärztlichen Leistung fehlende Kostenübernahme durch die GKV bei Off-label-use Risiken durch Botulinumtoxin im Arzneimittelbudget/fehlende Vorab-Anerkennung als Praxisbesonderheit Erlangen einer Weiter-/Fortbildung seitens der Fachärzte zur Botulinumtoxin-Behandlung Zugangsbarriere für Patienten durch fehlende Unterstützung der Angehörigen oder der Pflegeheime weite Anfahrtswege zur Therapie regional niedriges fachärztliches Versorgungsangebot

Seite 10 von 12 28. Welche allgemeinen Veränderungen müssten zur Überwindung dieser Hürden erfolgen? Einführung einer gesonderten EBM-Ziffer Vorab-Anerkennung der Behandlung mit Botulinumtoxin als Praxisbesonderheit (außerhalb des Arzneimittelbudgets) Zulassung von Botulinumtoxin für die Behandlung der unteren Extremität Erweitertes Angebot von Weiter-/Fortbildung zur Behandlung mit Botulinumtoxin Aufnahme der Behandlung mit Botulinumtoxin in die Facharztausbildung zertifizierte spezialisierte Zentren zur Behandlung mit Botulinumtoxin flächendeckende Verteilung von Fachärzten mit entsprechender Spezialisierung D. Angaben zum Patientenkollektiv Bitte nennen Sie uns hier einige Zahlen zu den Patienten Ihrer Praxis/Ihrer Abteilung. Soweit es Ihnen nicht möglich ist, konkrete Angaben zu machen, schätzen Sie diese bitte. 29. Anzahl aller Patienten durchschnittlich pro Quartal in Ihrer Praxis bzw. Abteilung 30. Anzahl der Schlaganfallpatienten an der Gesamtzahl der Patienten durchschnittlich pro Quartal in Ihrer Praxis bzw. Abteilung

Seite 11 von 12 31. Anzahl der Patienten mit einer Spastik an der Gesamtzahl an Schlaganfallpatienten durchschnittlich pro Quartal in Ihrer Praxis bzw. Abteilung Insgesamt davon: obere Extremität untere Extremität obere und untere Extremität E. Basisdaten Abschließend möchten wir Sie bitten, allgemeine Angaben zu machen, die für eine statistische Einordnung der Ergebnisse benötigt werden. 32. Institutionelle Form der Leistungserbringung Einzelpraxis Gemeinschaftspraxis Praxisgemeinschaft Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Ermächtigungsambulanz Ambulanz am Universitätsklinikum Rehabilitationsklinik zur Frührehabilitation (Phase B) Rehabilitationsklinik zur weiterführenden Rehabilitation (Phase C) Rehabilitationsklinik zur Anschlussrehabilitation (AR) (Phase D) weitere/andere 33. Fachgebiet Neurologie Nervenheilkunde

Seite 12 von 12 34. Einwohnerzahl des Standortes < 2.000 2.000 5.000 5.000 20.000 20.000 50.000 50.000 100.000 100.000 500.000 > 500.000 Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme!