Publikationsbasierte Dissertationen: urheberrechtliche und technische Aspekte. Sowi-Promovierendenkonvent 19. Oktober 2017

Ähnliche Dokumente
Universitätsbibliothek Chemnitz, Ute Blumtritt, Promotionsveröffentlichung,

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Ausführungen nur der Information dienen und keine rechtsverbindlichen Auskünfte darstellen.

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz,

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für

1. Anforderungen 2. Onlinedissertation 3. Verlagsausgabe 4. Rechteklärung 5. publikationsbasierte Veröffentlichung

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 1

Urheber- und Nutzungsrechte im elearning

Werkzeuge für die Unterstützung von Autoren und Herausgebern von Open-Access-Publikationen

Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 16., neu bearbeitete Auflage

Merkblatt zum Urheberrecht unter besonderer Berücksichtigung des E-Learning

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 15., neu bearbeitete Auflage

Urheberrecht und Bibliothek nach dem Zweiten Korb. Überblick über die bibliotheksrelevanten Neuregelungen des Urheberrechts.

Urheberrecht (UrhG) Ass. jur. Cornelia Heising 5/2010

CC-Lizenzen und die neuen Gesamtverträge zu 52a und 52b UrhG - vom Idealismus zum Bürokratismus -

Open Access Angebote der SUB Hamburg: Handreichung für Autorinnen und Autoren

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere

Das Urheberrecht in Studium und Lehre. erstellt von Alexander Baum

Die sieben Siegel des Verlagsvertrags

Naturalismus ( )

Urheberrecht Plagiate. Ass. Mag. Julia Schürz

Anwendung des Urheberrechtes auf Computerprogramme

Retrodigitalisierung und elektronische Archive

Rechtliche Rahmenbedingungen

3. Die Regelbeispiele des 2 Abs. 1 UrhG a) Sprachwerke, 2 Nr. 1 UrhG b) Musikwerke, 2 Nr. 2 UrhG c) Pantomimische Werke und Werke

Blockiert das Urheberrecht den Zugriff auf Wissen?

Geistiges Eigentum der Promovenden - Dissertation und kumulative Promotion

Computerprogramme im Urheberrecht

Betreuen von IT-Systemen Urheberrecht und Lizenzrecht. MHerbers, Nov. 2011

Elektronisches Publizieren

Musik und Rechte. Seminarunterlage von. Andreas Fabianek und Dr. Rainer Beck, Mag.art.

Fragen und Antworten zu Urheberrecht und Lichtbildschutz

Vortrag Urheberrecht bei Masken- und Brauchtumsgruppen (Christian Sickelmann, LWK-Rechtsausschuss)

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Kapitel Das Urheberrecht und die historische Entwicklung seiner Zwangsvollstreckung 19

Hinweis: Die Nutzung dieser Folien ist nur zu eigenen, nicht-kommerziellen Zwecken und nur unter Nennung des Autors (Rupert Vogel) zulässig.

Die Geltung der Europäischen Menschenrechtskonvention bei militärischen Auslandseinsätzen

Begriff des Urheberrechts

E-Learning und Urheberrecht an Universitäten in Österreich und Deutschland

Nutzungsbedingungen für Online-Angebote der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel

Open Access aus der Perspektive der Hochschulbibliothek der FH Köln am Beispiel von KOPS

ABN. Vertrag. Vertrag. Vertragsgegenstand. Summenaufstellung je Vertragszeitraum. zwischen GEMA. Koordination Außendienst

Urheberrecht sehen und beachten vom Umgang mit fremden Texten, Grafiken und Bildern in Wissenschaft und Lehre

Johannes Gräbig. Abdingbarkeit und vertragliche Beschränkungen urheberrechtlicher Schranken

Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen

Forschungsdatenmanagement an der Technischen Universität Berlin

Urheberrecht Leistungsschutzrechte. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 8. Vorlesung

elearning und Urheberrechtsfragen

Das Urheberrecht - Ein Besuch auf der Dauerbaustelle

Gemeinsame Vergütungsregeln. für Autoren belletristischer Werke in deutscher Sprache auf:

Psychosoziale Beratung im Kontext von pränataler Diagnostik

Führungsstile im Vergleich. Kritische Betrachtung der Auswirkungen auf die Mitarbeitermotivation

URHEBERRECHT aus der Sicht von Software- und IT-Dienstleistern

Matthias Schmid, Regierungsdirektor Dr.Thomas Wirth, Rechtsanwalt. Urheberrechts gesetz. Handkommentar

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller

Block F (Fr., , 14:00-18:00 Uhr; Stephan Dreyer) Einführung in das Urheberrecht

3.1 Abgrenzung der Übertragung von der Lizenz 3.2 Rechtsdogmatik der Übertragung 3.3 Sonderfall Urheberrecht

Durchführungsbestimmung für publikationsbasierte (kumulative) Dissertationen

Urheberrecht und Arbeitsverhältnis

Open Access-Publizieren in den Wirtschaftswissenschaften

Das Internet als Instrument der Unternehmenskommunikation unter besonderer Berücksichtigung der Investor Relations

Picking the winners - Dienstleistungsorientierte Bestandspflegeund Ansiedlungspolitik

Verwertungsrechte. - Handgefertigte Einzelkopie eines Gemäldes. - Herstellung von Büchern oder Tonträgern in tausenden von Exemplaren

Was ist wirklich drin in den Urheberrechtskörben?

Urheberrecht im Zeitalter moderner Onlinemedien Referent: Heiko Reeck, FWU Institut für Film und Bild

Urheberrecht für Publisher

und der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr (HSU) Universitätsbibliothek (UB) Holstenhofweg Hamburg

Urheberrecht in der Fassung vom 10.Sept. 2003

Aufbau und Struktur des deutschen Urheberrechtsgesetzes

Urheberrecht I. WS 2015 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 135

Publikationen der Universität Konstanz: Anzahl

VG BILD-KUNST VERWERTUNGSGESELLSCHAFT BILD-KUNST BONN

Meine Ideen mein Eigentum? Grundwissen zum Themenkreis: geistiges Eigentum - Urheberrecht, Verwertungsrecht, Nutzungsrecht

Meyer Hautzinger. Ratgeber Manisch-depressive Erkrankung. Informationen für Menschen mit einer bipolaren Störung und deren Angehörige

Urheberrecht für die Praxis

Wolfgang Lorentz Kunst hat Recht (e) Praktischer Leitfaden zum Urheberrecht für Bildende Künstler und Künstlerinnen, Aussteller, Galeristen,

Urheberrecht. Schutzwirkungen II: Schranken. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

4/5 Copyright All R e t ech e vorb al eh : ten

Open Access Rolle von Bibliotheken und Verlagen

Urheber- und Leistungsschutzrechte Teil II

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT

Open Access-Bewegung. an den deutschen. 17. Mai 2006 HRK Hochschulrektorenkonferenz. Hochschulen HRK. Dr. Christiane Ebel-Gabriel

Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie

Informations- und Kommunikationsrecht HS Urheberrecht. PD Dr. Simon Schlauri. Urheberrecht. Informations- und Kommunikationsrecht

Rechtsfragen digitaler Bibliotheken. Ein Überblick über die wichtigsten urheber- und haftungsrechtlichen Probleme

Vertrag über eine Veröffentlichung auf dem Dokumenten- und Publikationsserver HSSS der SLUB Dresden

Pauschalvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwertungsgesellschaft WORT über Fotokopien und sonstige Vervielfältigungen

Anja Schüler. Arbeit für alle?! Berufliche Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland und den USA.

Veröffentlichungsvertrag für die Abgabe elektronischer Dissertationen der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln

Downloadbedingungen für ICD-10-GM, OPS, ICD-10-WHO und Alpha-ID

A. Einleitung 1 I. Problemaufriss 1 II. Ausgangssituation 2 III. Problemstellung 3 IV. Terminologie 5. B. Funktion des Urheberrechts 7

Urhebernennung Nicht-kommerziell Gegenseitigkeit 1.0

Herausgebervertrag für die Veröffentlichung einer Schriftenreihe auf dem Dokumentenserver der Freien Universität Berlin

Web 2.0 und Urheberrecht. erstellt von Christoph Bastian

Internet- und Urheberrecht

Nutzungsrechte an Geobasisdaten wer darf was zu welchen Bedingungen nutzen

Open Content-Lizenzen für digitale Lernmaterialien

Robert Staats. Aufführungsrecht und kollektive Wahrnehmung bei Werken der Musik

Landesschulamt und Lehrkräfteakademie. A. Urheberrecht Was ist das?

Übergewichtige Kinder und Jugendliche in Deutschland

Transkript:

Publikationsbasierte Dissertationen: urheberrechtliche und technische Aspekte Sowi-Promovierendenkonvent 19. Oktober 2017

Programm Gegenstand publikationsbasierte Dissertation Urheberrechtliche Fragen Ausgangslage: Urheberrecht und Einräumung von Nutzungsrechten Veröffentlichung einer publikationsbasierten Dissertation Einbindung fremden Materials in die eigene Arbeit Elektronisches Publizieren Verschiedenes Nicht Promotionsrecht 2

Publikationsbasierte Dissertation Kumulative, kumulierte Dissertation Nicht monographisch Maßgeblich sind die Anforderungen der jeweiligen Promotionsordnung, zum Beispiel: Anzahl der Publikationen Qualitätssicherungsverfahren der Zeitschriften Eigenanteil bei mehreren Autoren und Nachweis Inhaltliche Anforderungen Begleitender Text Einleitung, Zusammenfassung, Diskussion 3

Ausgangslage: Urheberrecht und Einräumung von Nutzungsrechten Urheberrechtliche Fragen 4

Rechte des Urhebers Urheber ist der Schöpfer des Werkes ( 7 UrhG). Alleinurheber oder Miturheber ( 8 UrhG) Rechte des Urhebers ( 11 UrhG) Urheberpersönlichkeitsrecht ( 12 ff. UrhG) Umfassende Verwertungsrechte ( 15 ff. UrhG), zum Beispiel: Vervielfältigungsrecht ( 16 UrhG) Verbreitungsrecht ( 17 UrhG) Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ( 19a UrhG) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar ( 29 Abs. 1 UrhG). 5

Einräumung von Nutzungsrechten ( 31 ff. UrhG) Einzelne oder mehrere Nutzungsarten ( 31 Abs. 1 S. 1 UrhG) Zum Beispiel Vervielfältigung und Verbreitung als gedrucktes Buch Einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht ( 31 Abs. 1 S. 2 UrhG) Räumliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkung möglich ( 31 Abs. 1 S. 2 UrhG) 6

Einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht ( 31 Abs. 1 S. 2 UrhG) Einfaches Nutzungsrecht Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist ( 31 Abs. 2 UrhG). Ausschließliches Nutzungsrecht Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt ( 31 Abs. 3 UrhG). 7

Verlagsvertrag In der Regel überträgt der Autor dem Verlag ein ausschließliches Nutzungsrecht (vgl. 8 VerlG). Beispiel: Nomos Vertragsfreiheit Streichungen und Ergänzungen sind möglich. 8

Veröffentlichung einer publikationsbasierten Dissertation Urheberrechtliche Fragen 9

Zulässigkeit der (elektronischen) Veröffentlichung Verlagsvertrag? Verlagspolicy für Dissertationen? Verlagspolicies für kumulative Dissertationen https://github.com/tuub/theses-publisher-policies Beispiel: Oxford University Press Nachprüfen und Bedingungen beachten! Publisher copyright policies & self-archiving: SHERPA/RoMEO Gesetzliches Zweitveröffentlichungsrecht? 38 Abs. 4 UrhG Problem: nur bei projektgeförderter Forschung 38 Abs. 1 UrhG Problem: wenn nichts anderes vereinbart ist Problem bei Verträgen nach ausländischem Recht 10

Zulässigkeit der (elektronischen) Veröffentlichung Erlaubnis des Verlags? einen Versuch wert! Zusätzlich Zustimmung der Koautoren einholen Alternativ durch bibliographische Angaben ersetzen? 11

Einbindung fremden Materials in die eigene Arbeit Urheberrechtliche Fragen 12

Zitatrecht ( 51 UrhG) Zitatzweck Innere Verbindung: Beleg, geistige Auseinandersetzung (Dreier/Schulze, UrhG, 51 UrhG Rn. 4) Nicht Illustration Gebotener Umfang Insbesondere sogenanntes wissenschaftliches Großzitat: einzelne Werke in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts ( 51 S. 2 Nr. 1 UrhG) Bildzitat, wenn für Zitatzweck erforderlich (Dreier/Schulze, UrhG, 51 UrhG Rn. 24) Änderungsverbot ( 62 UrhG) Quellenangabe ( 63 UrhG) 13

Links und Literatur Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, 5. Aufl. 2015. TU Berlin, Universitätsbibliothek (2017): Kumulative Dissertationen, http://www.ub.tuberlin.de/publizieren/veroeffentlichen/checklisten-zurveroeffentlichung-von-dissertationen/kumulative-dissertationen/. TU Berlin, Universitätsbibliothek (2017): Verlagspolicies für kumulative Dissertationen [GitHub], https://github.com/tuub/theses-publisher-policies. 14

Elektronisches Publizieren 15

Unterstützung beim elektronischen Publizieren MADOC: https://ub-madoc.bib.uni-mannheim.de/ Publikationsserver Dissertation Working Paper Reihen Zweitveröffentlichung in Open Access Universitätsbibliographie Dokumentation aller Publikationen von Angehörigen der Universität Mannheim Keine Kosten für Wissenschaftler!

MADOC: einmal eingeben, vielfach nutzen Downloadstatistik Forschungsbericht der Universität Mannheim Expoprtmöglichkeiten: (Literaturverwaltung) MADOC in Arbeit BWL-Reporting- Tool für Akreditierung Integration in eigene Webseiten der Wissenschaftler OpenAIRE compliant für EU-Projekt

MADOC: Downloadstatistik Offene

Verschiedenes 19

Druckexemplare 3 Druckexemplare bleiben bei uns, 1 Druckexemplar an die DNB, Rest in den Tausch Möglichst Klebebindung mit stabilen Einband Akademischer Lebenslauf, Adresse, Geburtsdatum So viel wie vorgeschrieben So viel wie gewünscht Datensparsamkeit 20

Promovieren Schritt für Schritt (BWL) https://www2.bwl.unimannheim.de/studium/promotion/informationen_und_u nterlagen_fuer_doktoranden/ 21

Fragen? Dr. Marion von Francken-Welz Fachreferentin für Rechtswissenschaft francken-welz@bib.uni-mannheim.de Dr. Philipp Zumstein Open Access Beauftragter philipp.zumstein@bib.uni-mannheim.de Bitte beachten Sie: rechtsverbindliche Auskünfte können nicht erteilt werden. 22