Vereinbarungen zwischen der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt sowie anderen Landeskirchen (genannt Regionaltreffen)

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Transkript:

Synode vom 17. November 2015 Trakt. 23 Nr. 566 Bericht und Antrag des nrates an die Synode der Römisch-n Vereinbarungen zwischen der Römisch-n sowie anderen Landeskirchen (genannt Regionaltreffen) der Portugiesischsprachigen Mission der Kantone Aargau, und Basel-Landschaft, Albanischsprachigen Mission in der Nordwestschweiz, sowie der regionalisierten Polen-Seelsorge der Kantone Aargau, und Basel-Landschaft. Vom nrat zuhanden der Synode verabschiedet am 29. September 2015

Bericht des nrates In der Region Nordwestschweiz bestehen verschiedene anderssprachige Missionen, welche die Katholiken/innen aus dem jeweiligen Sprachgebiet betreuen. Die pastoral vorgesetzte Stelle ist die Bistumsregionalleitung St. Urs in Liestal, vertreten durch den Bischofsvikar. Dieser bestimmt unter anderem den pastoralen Auftrag der Mission. Die Zusammenarbeit basiert auf gegenseitigen Absprachen zwischen Bischofsvikar, Missionar und den Verwaltungen der beteiligten Kantonalkirchen. Zwischen den Vertretungen der Landeskirchen und der Bischofsvikariate wird zweimal pro Jahr über die wichtigsten Anliegen der verschiedenen Missionen unserer Region beraten und Beschlüsse zu Händen des nrates oder der Synode vorbereitet. An diesen sogenannten Regionaltreffen werden im März die Jahresrechnungen und im Juni die Budgets der verschiedenen anderssprachigen Missionen behandelt. Die beiliegenden Vereinbarungen bilden den aktuellen Zustand der portugiesischsprachigen und der albanischsprachigen Mission sowie der Polenseelsorge in den beteiligten Kantonen ab. Die Vereinbarungen geben für die Finanzierung und Budgetierung allen Beteiligten Klarheit und Transparenz und erhöhen dem Bischofsvikar, dem Missionar und der rechnungsführenden Verwaltung die Planungssicherheit. Die Aufteilung der Kosten (Personal- und Sachaufwand) erfolgt nach einem Schlüssel, der zur einen Hälfte gemäss Anteil der Wohnbevölkerung der Missionsangehörigen und zur anderen Hälfte gemäss Schlüssel der Römisch-n Zentralkonferenz (RKZ) berechnet wird. Die wichtigsten Eckdaten der einzelnen Missionen lauten: Portugiesischsprachige Albanischsprachige Polen-Seelsorge Beteiligte Kantone AG/BS/BL AG/BS/BL/BE/SO AG/BL/BS Standort Baden Kanton AG Basel/Kanton AG Gottesdienste BS St. Josef - Allerheiligen Stellenprozente 120 % 240 % 40 % Budget 2016 CHF 268 000 CHF 375 000 CHF 61 275 Budgetanteil BS CHF 48 254 CHF 15 321 CHF 10 035 Anzahl BS 3810 102 669 Antrag des nrates Der nrat stellt der Synode den Antrag, die vorliegenden Vereinbarungen zwischen der Römisch-n und den beteiligten Landeskirchen, genannt Regionaltreffen, zu genehmigen. Basel, den 29. September 2015 Im Namen des nrates Der Präsident: Dr. Christian Griss Der Geschäftsleiter: Roland Kobler Beilagen: - Vereinbarung der portugiesischsprachigen Mission - Vereinbarung der albanischsprachigen Mission - Vereinbarung der Polenseelsorge

Vereinbarung zwischen der Römisch-n sowie der Römisch-n Landeskirche Aargau und der Römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft der Portugiesischsprachigen Mission der Kantone Aargau, und Basel-Landschaft. Die Synode der Römisch-n, auf Antrag des nrates und gestützt auf 7 Abs. 1 Ziff. 8, 12, 14 und 16 der Verfassung der Römisch-n, beschliesst: Die Vereinbarung zwischen der Römisch-n, der Römisch-n Landeskirche Aargau und der Römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft der Portugiesischsprachigen Mission der Kantone Aargau, und Basel-Landschaft wird genehmigt. Diese lautet wie folgt:

Vereinbarung zwischen der Römisch-n sowie der Römisch-n Landeskirche Aargau, der Römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft, der Römisch-n Landeskirche Bern, sowie der Römisch-n Synode Solothurn der Albanischsprachigen Mission in der Nordwestschweiz. Die Synode der Römisch-n, auf Antrag des nrates und gestützt auf 7 Abs. 1 Ziff. 8, 12, 14 und 16 der Verfassung der Römisch-n, beschliesst: Die Vereinbarung zwischen der Römisch-n und der Römisch-n Landeskirche Aargau, der Römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft, der Römisch-n Landeskirche Bern sowie der Römisch-n Synode Solothurn der albanischsprachigen Seelsorge der Kantone Aargau, Bern, Solothurn, und Basel-Landschaft wird genehmigt. Diese lautet wie folgt:

Vereinbarung zwischen der Römisch-n sowie der Römisch-n Landeskirche Aargau und der Römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft der regionalisierten Polen-Seelsorge der Kantone Aargau, und Basel-Landschaft. Die Synode der Römisch-n, auf Antrag des nrates und gestützt auf 7 Abs. 1 Ziff. 8, 12, 14 und 16 der Verfassung der Römisch-n, beschliesst: Die Vereinbarung zwischen der Römisch-n, der Römisch-n Landeskirche Aargau und der Römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft der regionalisierten Polen-Seelsorge der Kantone Aargau, und Basel-Landschaft wird genehmigt. Diese lautet wie folgt: