Praxiserfahrung bei der Prüfung von Komponenten nach DIN EN 81-1/2 A3 Werner Rau VFA-Forum interlift 2011, 19. Oktober, Messe Augsburg TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 1
Einleitung Durch die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) mussten die harmonisierten Normen angepasst werden: Unter anderem die Europäische harmonisierte Aufzugsnormen EN 81-1 und EN 81-2 für Aufzugsanlagen mit v > 0,15 m/s Ergänzung der EN 81-1/2, A3 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 2
Einleitung Warum werden jetzt Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Bewegungen des Fahrkorbs bei offenen Schachttüren verlangt? Auslöser für die Veröffentlichung des A3 war die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG CEN/TC10 Resolution 2007-10, in der auf der europäischen Normungsebene die weiteren Schritte der Entwicklung der Normenreihe EN 81 vorgegeben werden TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 3
2007:CEN/TC10 Resolution Im Amendement 3 zu EN 81-1/2 werden folgende Änderungen aufgenommen: 1. Neue Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen (ESR) werden in die Einleitung aufgenommen 2. Neue Abgrenzung zwischen der neuen Maschinenrichtlinie und der Aufzugsrichtlinie im Anwendungsbereich 3. Anhaltegenauigkeit / Nachholgenauigkeit werden definiert (ESR s) 4. Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Bewegungen des Fahrkorbs bei offenen Schachttüren (ESR s) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 4
Anforderungen aufgrund der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Einschränkung des Anwendungsbereichs auf Aufzüge mit Nenngeschwindigkeiten über 0,15 m/s zusätzliche Anforderung an verliersichere Verbindungselemente von Schutzabdeckungen nur für Abdeckungen die regelmäßig, z.b. alle 2 Jahre oder häufiger entfernt werden müssen und trifft nur für spezielle Abdeckungen zu TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 5
Die Amendements A1 A3 sind jetzt in EN 81-1/2 integriert Die Neufassung der EN 81 ist also eine konsolidierte Fassung einschließlich A1, A2 und A3 und AC1 Beginn der Gültigkeit: 01.06.2010 für DIN EN 81-1 01.08.2010 für DIN EN 81-2 Anwendung ab wann: Neu: 01.01.2012 (Hier zählt der Tag des Inverkehrbringen) Ab diesem Datum müssen neu in Verkehr gebrachte Anlagen A3 genügen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 6
Konformitätsvermutung TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 7
Die wichtigsten Änderungen in Bezug auf A3 für Aufzüge mit v < 0,15 m/s ist A3 nicht bindend, jedoch sind die GSA des Anhang 1 der Maschinenrichtlinie einzuhalten Schutz gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs Anhalte- und Nachregulierungsgenauigkeit TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 8
Der Aufzug muss innerhalb einer maximalen Distanz anhalten und den Fahrkorb in dieser Position halten (unabhängig der Beladung/Geschwindigkeit) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 9
Vorschlag für die Revision der EN81 (EN 81-20) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 10
NB-L Positionspapier NB-L/POS 1 / 007 Bei der letzten NB-L-Sitzung Anfang November 2010 wurde das Positionspapier UCM-Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Fahrkorbbewegung akzeptiert das Verfahren zur Erstellung von Positionspapieren beruht auf einer Gefahrenanalyse ein Positionspapier ist für alle NB s verbindlich und soll vermeiden, dass innerhalt Europas unterschiedliche Prüftiefen und Auslegungen vorherrschen im Positionspapier wird ein Prüfverfahren für Schutzeinrichtungen nach A3 definiert TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 11
NB-L Positionspapier NB-L/POS 1 / 007 eine Baumusterprüfbescheinigung nach A3 ist keine EG-Baumusterprüfung nach Aufzugsrichtlinie im Falle von Abweichungen von den Anforderungen von A3, ist festzustellen, ob die gewählte Lösung, mindestens dasselbe Sicherheitsniveau erreicht ein Sicherheitsbauteil mit einer EG-Baumusterprüfung nach Aufzugsrichtlinie 95/16/EC, erfüllt nicht automatisch die Anforderungen an ein Teilsystem nach A3. Es muss zusätzlich eine Baumusterprüfung nach EN 81 A3 durchgeführt werden TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 12
NB-L Positionspapier NB-L/POS 1 / 007 ein Sicherheitsbauteil, das bereits eine EG-Baumusterprüfbescheinigung nach Aufzugsrichtlinie hat (z.b. Fangvorrichtung), kann zusätzlich eine Baumusterprüfbescheinigung nach EN 81 A3 erhalten, sofern die A3-Anforderungen eingehalten sind. wenn gewünscht, kann in einer Neuausgabe der EG-Baumusterprüfbescheinigung für ein Sicherheitsbauteil nach Aufzugsrichtlinie, Anhang IV auch das Ergebnis der Baumusterprüfung nach EN 81 A3 als Hinweis aufgenommen werden, da es sich um ein und dasselbe Bauteil handelt. (Aus der Formulierung muss jedoch eindeutig hervorgehen, dass die A3-Anforderung außerhalb des Prüfumfangs der Prüfung nach Aufzugsrichtlinie sind) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 13
NB-L Positionspapier NB-L/POS 1 / 007 Die Aufzugsrichtlinie wird derzeit überarbeitet und es ist vorgesehen, dass die Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Fahrkorbbewegung in den Anhang IV aufgenommen wird Dies sollte bei der Baumusterprüfung nach EN 81 eines A3-Systems bereits heute berücksichtigt werden, so dass nach Neuausgabe der Aufzugsrichtlinie keine weitere Prüfung erforderlich wird. Der Schlupf der Seile über die Treibscheibe muss bei der Verwendung von Treibscheibenbremsen mit berücksichtigt werden, weil er direkt in den Anhalteweg eingeht Bei der Prüfung von Aufzugskomponenten (Teilsystemen) sind Schnittstellen (Bedingungen) zu definieren um eine Möglichkeit zu schaffen mit anderen Teilsystemen zu einem Komplettsystem zu kombinieren TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 14
NB-L Positionspapier NB-L/POS 1 / 007 Auszug aus dem PP / Schnittstellenangaben Sensor-Systemen Ansprechverhalten (z.b. Ansprechen in Abhängigkeit von der Entfernung zur Bündigstellung, Ansprechzeit, Geschwindigkeiten, Beschleunigungen usw. Verzögerungszeit...). Aktor Systeme Reaktionsverhalten (z. B. Verzögerungszeiten, Entfernungen bis zur vollen Wirksamkeit, Verzögerung in aktivierten Position, maximale Geschwindigkeit bei Reaktion,...) Komplettes System möglicher Parameter z. B. Lastbedingungen (0 bis 100%), Fahrkorb-Gewicht, Massenträgheitsmoment (linear, rotierend), Nenn-und Worst-Case- Beschleunigung / Geschwindigkeit, Reibung und Drehmoment (worst case), Pumpenleistung, Öl Durchfluss, Druck TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 15
A: Ansprechzeit des Detektors (Erkennung der unbeabsichtigten Bewegung) B-C: max. Totzeit (Ausgabe des Ausgangsignals) C-D: Ansprechzeit des Bremselementes (Aufbau der max. Bremskraft) D: max. Bremsmoment oder Bremskraft (Einleitung der Verzögerung) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 16
Zwei Verfahren für die Baumusterprüfung Verfahren für baumustergeprüften Aufzugstyp Prüfung der Schutzeinrichtung an Musteraufzügen mit ungünstigsten Bedingungen Nachweis der Einhaltung der Bedingungen (max. Anhalte-weg und max. Verzögerung) unter diesen Bedingungen Anwendungsbereich ist der geprüfte Einsatzbereich in der Prüfanleitung sind ggf. Prüfprozeduren und Eignungsnachweis für vereinfachte Anlagenprüfung im Rahmen der Abnahmeprüfung und regelmäßigen Prüfungen enthalten TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 17
Zwei Verfahren für die Baumusterprüfung Verfahren für unbeschränkten Einsatzbereich (Baumusterprüfung der einzelnen Komponenten) Prüfung der Einzelparameter der Elemente der Schutzeinrichtung, die für die Bestimmung der Anhaltewege und Verzögerungen relevant sind Nachweis der Eignung der Elemente Prüfung der Eignung der Schnittstellen zwischen den Elementen bzw. Festlegung der Schnittstellen, die für die Kombination mit den anderen Bauteilen notwendig sind TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 18
Prüfungen im eingebauten Zustand Bei der Konformitätsprüfung nach Aufzugsrichtlinie (Einzelprüfung, Anhang X bzw. Endabnahmeprüfung Anhang VI) muss die Sicherheitseinrichtung gegen die unbeabsichtigte Bewegung an der Haltestelle auf die Einhaltung der Anforderungen geprüft werden Dazu hat der Montagebetrieb eine Prüfanleitung zu erstellen Für regelmäßige Aufzugsprüfungen muss die Betriebsanleitung des Aufzugs eine Prüfprozedur enthalten, deren Wirksamkeit bei der Baumusterprüfung mit beurteilt wird TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 19
Die Baumusterprüfungen nach A3 werden vor allem für Komponenten beantragt Schwierig sind die richtigen Schnittstellenangaben im Anhang zur Bescheinigung TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 20
Zu beachten bei A3 -Komponenten in den Anhalteweg gehen alle Verzugszeiten der verwendeten Komponenten ein der Montagebetrieb hat die richtige Kombination der Komponenten aufzuzeigen der Montagebetrieb muss eine Prüfanleitung für das gesamte System erstellen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 21
Prüfung der Komponenten Schnittstellen festlegen Schnittstellen definieren Beispielhafte Angaben TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 22
Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Bewegungen v [m/s] 1,71 1,41 1,32 1,23 3 m/s² 1,5 m/s² 1 2 3 4 5 4,2 m/s² < 1,5 m/s² 0,41 0,44 0,47 0,67 t [s] 1,08 0,25 0,29 0,33 0,64 x [m] 0,99 Phase 1: FK beschleunigt bis Erkennungspunkt mechanisch und elektrisch Phase 2: Reaktionszeit der Erkennungseinrichtung, FK beschleunigt mechanisch und elektrisch Phase 3: Reaktionszeit der Auslöseschalteinrichtung, FK beschleunigt mechanisch und elektrisch Phase 4: Motor abgeschaltet, Reaktionszeit der Bremse, FK beschleunigt mechanisch Phase 5: Verzögerung durch Bremse oder Treibfähigkeit Quelle: Vortrag Dr. Schiffner TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 23
Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Bewegungen Verzugszeiten Sensorik (Phase 2) Ansprechzeit der eigentlichen Sensorik evtl. Ansprechzeit des Ausgangsrelais TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 24
Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Bewegungen Verzugszeiten Ansteuereinrichtung (Phase 3) Ansprechzeit der Auswerteeinheit Durchschaltzeit der Einheit Ansprechzeit der Relais TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 25
Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Bewegungen Verzugszeiten Bremseinrichtung (Phase 4) (System: Treibscheibenbremse ) Abschalten der Bestromung der Bremslüftmagnete Entregung der Elektromagnete Andruck der Bremsbeläge (bis Luftspalt Null ) Aufbau des Bremsmoments Erreichen von 80 % des Nennbremsmoments TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 26
Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Bewegungen Verzugszeiten Bremseinrichtung (Phase 4) (System: Treibscheibenbremse ) Wie können die Verzugszeiten einer Bremseinrichtung ermittelt werden? z.b. durch Aufnahme des Bremsmoments über der Zeit TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 27
Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Bewegungen Verzugszeiten Bremseinrichtung (Phase 4) (System Fangvorrichtung ) Einzug der Bremselemente Andruck der Bremsbeläge (bis Luftspalt Null ) Aufbau des Bremsmoments Erreichen von 80 % des Nennbremsmoments TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 28
Prüfprozedur bei Schutzeinrichtungen Eine Schutzeinrichtung zur Verhinderung einer unbeabsichtigten Bewegung besteht aus der Sensorik (zum Erfassen der unbeabsichtigten Bewegung), der Ansteuerung und der Aktorik (Bremseinrichtung) Das Zusammenspiel der einzelnen Bauteile kann so nur bei einem komplett montierten Aufzug überprüft werden. Im Umkehrschluss könnte die in der EN81-1/A3 Anhang F.8 aufgeführte Prüfprozedur nur bei komplett montierten Aufzügen erfolgen. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 29
Prüfprozedur bei Schutzeinrichtungen Für die einzelnen Komponenten der Schutzeinrichtungen gemäß dem Amendement 3 (Sensorik, Ansteuerung, Bremseinrichtung) kann sowohl eine bei Musteraufzügen vorteilhafte zusammenfassende Baumusterprüfung oder eine Baumusterprüfung der einzelnen Komponenten erfolgen. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 30
Prüfungen im eingebauten Zustand Die Aufgabe der Erstellung einer Prüfanleitung mit dem Nachweis der Einhaltung der Anforderungen fällt dem Montagebetrieb zu Eine Prüfanleitung für die Prüfungen im eingebauten Zustand kann in den Bescheinigungen der Einzelkomponenten nicht verlangt werden TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 31
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit TÜV SÜD Industrie Service GmbH Geschäftsfeld Fördertechnik Westendstraße 199 80686 München Werner Rau Telefon +49 (0)171 33 49 102 E-Mail: werner.rau@tuev-sued.de TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 / Werner Rau / interlift 2011 / 18.-21. Oktober 2011 / Augsburg / 32