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Transkript:

Stricker/in Die Ausbildung im Überblick Bei diesem Beruf handelt es sich um einen ehemaligen Ausbildungsberuf, der zum 01.08.2011 außer Kraft trat. Er wurde durch den Beruf "Textilgestalter/in im Handwerk" abgelöst. Stricker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO). Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im Handwerk angeboten. Ausbildungsinhalte Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: welche textilen Faserstoffe es gibt, welche Eigenschaften sie haben, wie man die Faserarten erkennen kann und welchen Einfluss die Garneigenschaften auf die Weiterverarbeitung haben worauf man beim Belegen von Spulmaschinen und beim Spulen von Garnkörpern achten muss wie man Fadenspannung, Warenfestigkeit und Arbeitsbreite für das Stricken auf Handstrickmaschinen einstellt welche Arbeiten beim Nacharbeiten und Aufmachen von Strickwaren anfallen, zum Beispiel Nähen von Knopflöchern und Annähen von Kleinteilen wie man Garne ordnungsgemäß lagert Im 2. Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt: wie man Muster, insbesondere Deck-, Zopf-, Versatz-, Abspreng- und Noppenmuster, auf Handstrickmaschinen strickt wie man Pullover und Jacken in schwieriger Musterung strickt was man für das Stricken auf Flachstrickautomaten wissen muss wie man gefertigte Artikel prüft und verkaufsgerecht aufmacht, zum Beispiel bügelt Im 3. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden: welche Mustermöglichkeiten es für das Stricken auf Flachstrickautomaten gibt wie Flachstrickautomaten eingestellt werden, zum Beispiel Fadenführer in Arbeitsstellung gebracht oder Musterdatenträger aufgelegt werden was man für das Entwickeln von Strickmustern wissen muss, zum Beispiel wie man Maschinenteilung und Garnfeinheit bestimmt wie Musterdatenträger für Flachstrickautomaten angefertigt werden Während der gesamten Ausbildung wird den Auszubildenden vermittelt: welche arbeitsplatzbezogenen Ursachen zur Umweltverschmutzung es gibt und wie man sie vermeiden kann welche Aufgabe die Betriebsleitung, der Betriebsrat sowie die Jugendvertretung hat wie man Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen pflegt und instand hält Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse z.b. auf folgenden Gebieten: textile Faserstoffe Textilerzeugung Grundlagen der Maschenwarenherstellung Seite 1 von 9

Garnvorbereitung Nacharbeitung und Aufmachung von Maschinenwaren textile Gestaltung Bindungszeichnen Konfektionieren von Oberbekleidung im Strickhandwerk Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Stricker/zur Strickerin vom 07.12.82 (BGBL S.1640) Internet: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/strickausbv/gesamt.pdf Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Stricker/in, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 09.02.1983 Internet: http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/bildung/beruflichebildung/rlp/stricker83-02-09.pdf Lernorte Stricker/innen werden im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ausgebildet. Überwiegend absolvieren Auszubildende ihre Ausbildung in Strickereien oder Wirkereien, zum Beispiel Betriebe des Strickereihandwerkes, der Bekleidungsherstellung oder des Textileinzel- oder Großhandels. Meist sind sie in Werkstätten und Produktionshallen tätig, in seltenen Fällen auch in Lager- oder Verkaufsräumen, zum Beispiel um Kunden zu beraten. Der Berufsschulunterricht findet zum Teil in Blockform in Fachklassen statt. Eine länderübergreifende Fachklasse gibt es derzeit für die Länder Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen in Münchberg (Bayern) Staatl. Berufsschule Textil-Bekleidung Münchberg/Naila Kulmbacherstraße 76 95213 Münchberg D +49.9281.409862 +49.9281.409811 Internet: http://www.textilschule.de mail@textilfachschule.de Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen 2010 Internet: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2010/2010_06_25-splitt-liste-22- Fortschreibung.pdf Darüber hinaus können im Einzelfall auch an anderen Schulen Fachklassen eingerichtet werden. Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Wer eine duale Ausbildung zum Stricker/zur Strickerin absolviert, lernt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Ausbildungsbetriebe sind Handwerksbetriebe. Für diese sind die Auszubildenden in Werkstätten und -hallen tätig. Gestalterisches Talent und handwerkliches Geschick brauchen sie von Anfang an: Sie entwerfen Schnittmuster, stellen Musterdatenträger für die Strickmaschinen her, schneiden Strickbahnen zu, nähen sie zusammen und bügeln oder dämpfen sie. An das zum Teil feuchtwarme Klima und den beim Stricken entstehenden Faserflug in den Werkstätten müssen sich die Auszubildenden ebenso gewöhnen wie an die künstliche Dauerbeleuchtung. Mitunter tragen sie einen Gehörschutz gegen den Maschinenlärm. Angeleitet werden die angehenden Stricker/innen von ihrem Ausbilder und erfahrenen Kollegen, die sie schrittweise an ihre Aufgaben heranführen. Bereits während der Ausbildung wird selbstständiges Arbeiten erwartet und das Ergebnis laufend kontrolliert. Die volle Verantwortung müssen die Auszubildenden noch nicht tragen: Dass der Strickvorgang reibungslos verläuft und alle Strickteile mit Knöpfen und sonstigem Seite 2 von 9

Zubehör versehen sind, garantieren die ausgelernten Fachkräfte, die dafür zuständig sind, dass die zukünftigen Stricker/innen aus ihren Fehlern lernen. Die Auszubildenden dokumentieren die einzelnen Abschnitte ihrer betrieblichen Ausbildung in einem Berichtsheft, das regelmäßig von ihrem Ausbilder kontrolliert wird. Es muss sorgfältig geführt werden und ist Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung. In der Berufsschule erarbeiten sich die Auszubildenden den theoretischen Hintergrund, den sie für die erfolgreiche Ausübung ihres Berufs benötigen. Der Berufsschulunterricht in Fachklassen findet ein- bis zweimal pro Woche oder "am Stück" als Blockunterricht statt. Hier wird der Unterrichtsstoff in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen vermittelt. Findet der Blockunterricht nicht am Wohnort statt, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.b. in einem Internat untergebracht und sind dadurch von Familie und Freunden getrennt. Leistungsnachweise und Prüfungen Während der gesamten Ausbildung müssen die zukünftigen Stricker/innen regelmäßig Leistungsnachweise erbringen und hierfür auch in ihrer Freizeit lernen. In der Berufsschule werden z.b. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Auch für die Prüfungsvorbereitung auf die Gesellenprüfung müssen die Auszubildenden Zeit einplanen. Ausbildungsvergütung Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Ihre Höhe ist abhängig vom Ausbildungsbereich (Industrie und Handel, Handwerk u.a.) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet, sowie vom räumlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrages. Unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise wenn der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist, sind auch frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen möglich. Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden. Die Auszubildenden können in den einzelnen Ausbildungsjahren monatlich folgende Ausbildungsvergütungen erhalten: 1. Ausbildungsjahr: 567 2. Ausbildungsjahr: 639 3. Ausbildungsjahr: 739 Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Stand: Januar 2011 Ausbildungskosten Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.b. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Förderungsmöglichkeiten Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Informationen hierzu erteilen die örtlichen Agenturen für Arbeit. Über Voraussetzungen und Höhe einer möglichen Beihilfe informieren das entsprechende Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit sowie der BAB-Rechner: Berufsausbildungsbeihilfe-Rechner (BAB) Internet: http://babrechner.arbeitsagentur.de/ Ein Service der Bundesagentur für Arbeit Seite 3 von 9

Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder einer Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden an die zuständige Stelle. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate. Verlängerung der Ausbildungszeit In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist. Ausbildungsform Beim Ausbildungsberuf Stricker/in handelt es sich um eine duale Ausbildung, die im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule stattfindet. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Handwerk ausgebildet. Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb Im 1. und 2. Ausbildungsjahr Kenntnisse der textilen Faserstoffe und Garne Lagern und Spulen von Garnen Stricken auf Handstrickmaschinen Stricken auf Flachstrickautomaten Nacharbeiten und Aufmachen von Strickwaren Prüfen und verkaufsgerechtes Aufmachen der gefertigten Strickwaren Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten: textile Faserstoffe I Textilerzeugung Grundlagen der Maschenwarenherstellung Garnvorbereitung textile Faserstoffe II Maschinen und Maschenwarenherstellung Nacharbeitung und Aufmachung von Maschenwaren textile Gestaltung Bindungszeichnen material- und maschinenbezogene Berechnungen Seite 4 von 9

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. Ausbildungsjahr Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr Einstellen von Flachstrickautomaten Entwickeln von Strickmustern Anfertigen von Musterdatenträgern für Flachstrickautomaten Gesellenprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Maschinenelemente elektrotechnische Grundlagen spezielle Technologien der Strickerei Konfektionieren von Oberbekleidung im Strickerhandwerk Lohnberechnungen Berechnungen zur Formgebung Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Gesellenprüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf folgender Grundlage durchgeführt: Verordnung über die Berufsausbildung zum Stricker/zur Strickerin vom 07.12.82 (BGBL S.1640) Internet: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/strickausbv/gesamt.pdf Zulassung zur Prüfung Voraussetzungen für die Zulassung zur Gesellenprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen. Zuzulassen ist auch, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Prüfungen Zwischenprüfung Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt, die aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil besteht. Gesellenprüfung Die Gesellenprüfung wird in Form einer praktischen und einer schriftlichen Prüfung durchgeführt. Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Herstellung von zwei Prüfungsstücken sowie acht Arbeitsproben. Die Prüfungsstücke sollen in höchstens 40 Stunden fertig sein und die Arbeitsproben werden in höchstens acht Stunden durchgeführt. Als Prüfungsstücke kommen insbesondere in Betracht: das Stricken eines Damen- oder Herrenpullovers in anspruchsvoller Stricktechnik sowie das Zuschneiden der Strickteile das Regulärstricken und Konfektionieren einer Weste Als Arbeitsproben kommen insbesondere in Betracht: das Stricken eines Musterstreifens mit zwölf Mustern das Stricken eines Raglanpulloverteils das Einstellen eines Flachstrickautomaten das Anketteln eines Kragens das Zusammennähen von zwei Seitenteilen Seite 5 von 9

Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst die Fächer Technologie, Technische Mathematik, Technisches Zeichnen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die maximale Prüfungsdauer beträgt sechs Stunden. Der schriftliche Prüfungsteil kann in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Handwerkskammer abgelegt. Abschluss-/Berufsbezeichnungen Abschluss-/Berufsbezeichnung Stricker/Strickerin Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Ausbildungsjahr 2009 gab es im Beruf Stricker/in keine neuen Auszubildenden. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung: BIBB-Datenblätter Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Jugendliche (Personen unter 18 Jahren), die in das Berufsleben eintreten, dürfen nach 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur dann beschäftigt werden, wenn sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen. Wichtige Schulfächer Schulkenntnisse Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung zum Stricker bzw. zur Strickerin bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Seite 6 von 9

Schulfach Textiles Gestalten Mathematik Begründung Kenntnisse in textiler Gestaltung sind in der Ausbildung unverzichtbar, um eigene Strickmusterentwürfe anzufertigen. Um Garnlänge und -gewicht zu errechnen oder den Materialgebrauch zu ermitteln, sind Kenntnisse der Grundrechenarten sowie der Prozentrechnung unabdingbar. Sonstige Erfahrungen, Fertigkeiten, Kenntnisse Förderlich sind darüber hinaus: Erfahrungen, Fertigkeiten, Kenntnisse Kunst Werken/Technik Begründung Ein gutes Gespür für Farbgebung und Ornamentik ist für die Ausübung dieses Berufs hilfreich. Um die Maschinen, Einrichtungen und Geräte pflegen und instand halten und kleinere Störungen selbst beheben zu können, ist technisches Verständnis hilfreich. Ausbildung im Ausland und internationale Zusatzqualifikation Um Teile seiner Ausbildung im europäischen Ausland zu absolvieren oder internationale Zusatzqualifikationen zu erwerben, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten: Teile der Ausbildung im Ausland Das im Jahr 2005 novellierte Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der dualen Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Die Auslandsaufenthalte werden im Ausbildungsvertrag vereinbart und können bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer betragen. Internationale Zusatzqualifikationen Verschiedene europäische Länder Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in im Handwerk" eröffnet die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich über die Erstausbildung hinaus zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Unterricht an Berufskollegs (z.b. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen geben die Ausbildungsberatungen der LGH (Landesgewerbeförderungsstelle des Handwerks Nordrhein-Westfalen) und die Internetseite: letsgo-azubi.de - Der Treffpunkt für weltoffene Azubis im Handwerk Internet: http://www.letsgo-azubi.de Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen. Seine standardisierten und europaweit einheitlichen Dokumente machen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen transparent und vergleichbar. Seite 7 von 9

Nähere Informationen: Europass Internet: http://www.europass-info.de/ Weitere Informationen Die Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit informiert umfassend, detailliert und länderspezifisch über berufliche Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten im Ausland: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Internet: http://www.ba-auslandsvermittlung.de Perspektiven nach der Ausbildung Ein Beruf - viele Möglichkeiten Beschäftigung finden Stricker/innen hauptsächlich in Betrieben des Strickereihandwerks. Nach ihrer Ausbildung müssen sich die Fachkräfte meist entscheiden, welche Einsatzgebiete für sie in Frage kommen und worauf sie sich spezialisieren möchten. Das Spektrum reicht vom Entwurf von Strickmustern und -waren über die Qualitätssicherung bis hin zur Konfektionierung. Am Ball bleiben durch lebenslanges Lernen Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Stricker/innen ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Auf der Karriereleiter nach oben? Den ersten Schritt zum beruflichen Aufstieg kann man bereits während seiner Ausbildung tun, indem man ausbildungsbegleitend Zusatzqualifikationen erwirbt. Beispielsweise umfassen die Bildungsangebote von "Ausbildung Plus" mindestens 100 Stunden und vermitteln Inhalte, die über die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes hinausgehen. Umweltschutztechniken gehören ebenso dazu wie Management, Computerführerscheine oder internationale Qualifikationen. Bestimmte Zusatzqualifikationen können z.b. sogar als Teil der Meisterprüfung anerkannt oder auf andere Weiterbildungen angerechnet werden. Nähere Informationen zum Angebot an Zusatzqualifikationen enthält die Datenbank "Ausbildung Plus": AusbildungPlus Internet: http://www.ausbildung-plus.de Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung; Projektträger ist das Bundesinstitut für Berufsbildung Wer beruflich vorankommen will und eine leitende Position anstrebt, kann eine Aufstiegsweiterbildung ins Auge fassen. Dies wird in der Regel eine Weiterbildung als Meister/in oder als Techniker/in sein. Darüber hinaus haben Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung die Möglichkeit, ein Studium in Betracht zu ziehen. Informationen zu konkreten Aufstiegsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Selbstständigkeit Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich: Stricker/innen können sich mit einem eigenen Strickereibetrieb selbstständig machen. Seite 8 von 9

Ausbildungsalternativen Zu diesem Beruf gibt es Ausbildungsalternativen in unterschiedlichen Bereichen. Die Ähnlichkeit der nachfolgend genannten Berufe bezieht sich auf vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte. Ausbildungsalternativen im Bereich Textilherstellung / Textilveredlung Produktionsmechaniker/Produktionsmechanikerin - Textil Produktveredler/Produktveredlerin - Textil Vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Arbeitsabläufe planen, Spezialmaschinen für die Textilproduktion einrichten, bedienen und warten, Kenntnisse über textile Rohstoffe und Erzeugnisse sowie über textile Prüftechniken erwerben. Ausbildungsalternativen im Bereich Stickerei / Weberei Sticker/Stickerin Weber/Weberin Vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: in (kleineren) Werkstätten oder Ateliers nach eigenen oder fremden Entwürfen Einzelstücke und Kleinserien anfertigen, manuelle Arbeiten ausführen, z.b. Produkte verkaufsfertig machen, Kenntnisse über Garne, Fasern und Verarbeitungsmöglichkeiten erwerben. Ausbildungsalternativen im Bereich Modedesign / Produktgestaltung / Textildesign Produktgestalter/Produktgestalterin - Textil Staatlich geprüfter Modedesigner/Staatlich geprüfte Modedesignerin Vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: textile Flächengebilde und Bekleidungsstücke nach eigenen Ideen oder vorgegebenen Mustern bzw. Vorlagen entwerfen und gestalten, Kenntnisse über Garne, Fasern und textile Erzeugnisse erwerben. Jedoch gehen Produktgestalter/innen Textil mit dem textilen Material nicht direkt um, sondern setzen Musterentwürfe in Steuerdaten und -elemente für Textilmaschinen um. Ausbildungsalternativen im Bereich Bekleidungsherstellung Modeschneider/Modeschneiderin Maßschneider/Maßschneiderin Modist/Modistin Vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Stoffe und Hilfsmittel auswählen und beurteilen, textile Materialien von Hand und mit Maschinen verarbeiten, Einzelstücke und Kleinserien in Werkstätten oder Ateliers nach eigenen oder fremden Entwürfen entwerfen. Seite 9 von 9