Chancenkonto für Erwerbstätige. Lebensphasen selbstbestimmt gestalten.

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Transkript:

Chancenkonto für Erwerbstätige. Lebensphasen selbstbestimmt gestalten.

Warum brauchen wir ein Chancenkonto? Die Arbeitswelt wird sich immer stärker verändern. Wir sind nicht mehr ein Leben lang im gleichen Betrieb und die Anforderungen an unsere Arbeit ändern sich. Das Chancenkonto ist eine Antwort auf diese Umbrüche. Menschen müssen sich in Zukunft noch viel mehr weiterbilden und sich für neue Aufgaben qualifizieren. Wir liegen hier auf einer Linie mit den OECD Empfehlungen. Sie empfiehlt, dass wir Menschen künftig noch besser darin unterstützen müssen, ihre Erwerbsbiografie selbstbestimmt gestalten zu können. Wir stärken die Eigenverantwortung. Das Chancenkonto ist ein Paradigmenwechsel. Wir ermöglichen gerade jungen Menschen die Chance und die Freiheit ihr Erwerbsleben positiv mitzugestalten. Bisher werden staatliche Weiterbildungsmaßnahmen gewährleistet, wenn jemand arbeitslos ist. Wir wollen Arbeit und nicht Arbeitslosigkeit finanzieren, getreu nach dem Motto: Ich kann selbst entscheiden, wie mein Weg ist. Das Chancenkonto fördert die Chancengleichheit: Es gibt eine Chance für alle unabhängig vom Geldbeutel. Familien aus sozial schwachen Familien haben schlechtere Startbedingungen als andere. Mit dem Konto werden sie gestärkt in ihrem Mut und ihrer Handlungsfähigkeit, z.b., wenn eine 27-jährige ohne Startkapital eine Gründung vornehmen will. Wer kann das Chancenkonto nutzen? Das Chancenkonto soll finanzielle Unterstützung bieten zur individuellen Gestaltung des Erwerbslebens. Hier einige Beispiele: Beispiel 1: Die Aufsteigerin Annette, 35, alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, arbeitet als Erzieherin. Sie möchte sich beruflich weiterentwickeln und Grundschullehrerin werden. Die bestehende staatliche Förderung deckt aber nicht alle Kosten für ein Vollzeitstudium. Daher nutzt sie das Chancenkonto zur Ergänzung. Beispiel 2: Der Umsteiger Christian, 53, arbeitet als Fliesenleger. Seit einigen Jahren hegt er den Wunsch, sich beruflich zu verändern, nicht zuletzt aufgrund der hohen körperlichen Beanspruchung in seinem Arbeitsalltag. Die Arbeit als Ausbilder in seinem Beruf hat ihm immer Spaß gemacht. Er wäre gerne in der Jugendsozialarbeit tätig, um jungen Menschen mit Schwierigkeiten in der Ausbildung zu helfen. Für die notwendige Weiterbildung reduziert er seine Arbeitszeit und nutzt das Guthaben aus seinem Chancenkonto, um seine Ausbildung zum Arbeitserzieher zu finanzieren. 2

Beispiel 3: Die Umsteigerin Maja, 40, ist selbstständige Graphikdesignerin mit schwankender Auftragslage. Sie würde gerne in verantwortlicher Position in eine Agentur für digitale Medien einsteigen. Dafür benötigt sie eine Weiterbildung zum Art Director, die sie über das Chancenkonto finanziert. Beispiel 4: Der Gründer Emre, 28, hat ein Psychologiestudium abgeschlossen. Er möchte die Ausbildung zum Psychotherapeuten absolvieren und damit eine eigene Praxis gründen. Die Kosten für die Weiterbildung finanziert er mit dem Chancenkonto. Beispiel 5: Die Gründerin Paula, 26, kommt aus einer klassischen Arbeiterfamilie. Sie schließt derzeit ein Studium der Sportwissenschaft ab und würde sich gerne direkt im Anschluss mit ihrer Gründungsidee selbständig machen. Ihr Ziel ist es, ein Start-Up für digital unterstütztes Gesundheitstraining zu gründen. Im Gegensatz zu vielen ihrer Kommilitonen können ihre Eltern sie dabei finanziell nicht unterstützen. Das Chancenkonto bietet ihr nun die Gelegenheit, ihre Gründungsidee sofort in die Tat umzusetzen." Wie funktioniert das Chancenkonto? Wir wollen die Bundesagentur für Arbeit weiterentwickeln zur Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung. Diese neue Agentur wird sich auch um Beschäftigte und nicht nur um Arbeitslose kümmern. Wir wollen, dass Menschen auch im Berufsleben eine Beratung in Anspruch nehmen können. Bei einer solchen Lebenslaufberatung kann die Beraterin oder der Berater dem Beschäftigten Wege aufzeigen. Ein Weg ist das Chancenkonto, welches für Weiterbildung, Qualifizierung und Gründungen genutzt werden kann Die Maßnahmen müssen einen Arbeitsbezug haben. Wir werden nur Maßnahmen unterstützen, die den Zielen des Chancenkontos entsprechen. Wie sieht der Einstieg beim Konto aus? In den Medien ist von 5.000 Euro bis 20.000 Euro die Rede. Eine konkrete Zahl wird auch abhängig von den Finanzierungsbedingungen noch festzulegen sein. Der Betrag muss hoch genug sein, damit man Qualifikationsmaßnahmen wirklich nutzen kann oder es eine echte Erleichterung beim Schritt in die Selbständigkeit ist. Die in den Medien diskutierten Zahlen stammen aus einer Beispielrechnung des Bundesarbeitsministeriums. Der 3

volle Betrag soll nur Menschen ab 18 Jahren bzw. ab Eintritt in das Erwerbsleben zur Verfügung gestellt werden. In manchen Zeitungen werden die Kosten auf 200-800 Milliarden Euro taxiert. Ist das wahr? Diese Zahlen sind aus der Hüfte geschossen und irreführend, da sie auf einer komplett falschen Annahme beruhen. Wer so rechnet, legt offenbar einfach 40 Millionen Erwerbstätige und multipliziert sie mit wahlweise 5.000 oder 20.000 Euro. Dann kommt man auf diese Mondsummen. Erstens ist der genaue Betrag des Kontos noch festzulegen. Zweitens werden natürlich niemals alle Beschäftigten auf einmal in eine Weiterbildung gehen oder sich selbstständig machen. Und drittens erstreckt sich die Summe des Chancenkontos auf das gesamte Arbeitsleben und damit erstrecken sich auch die Kosten des Staates über mehrere Jahrzehnte. Wer finanziert das Konto? Und wie wird das gegenfinanziert? Das Konto wird vom Staatfinanziert. Die Gegenfinanzierung soll aus Steuermitteln erfolgen. Dies lohnt sich, denn richtig teuer wird es für den Steuerzahler nur, wenn wir nicht in die Qualifizierung und die Arbeitskräfte von morgen investieren. Wie lange ist es nutzbar? Ziel ist die Gestaltung der eigenen Erwerbsbiographie. Daher ist das Guthaben bis zum Eintritt in den Ruhestand nutzbar. Gibt es zeitliche Einschränkungen oder andere Einschränkungen beim Zugang? Grundsätzlich soll jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit erhalten, sein und ihr Erwerbsleben dank des Chancenkontos eigenen Wünschen entsprechend zu gestalten. Die genaue Ausgestaltung wird in der Umsetzung zu klären sein. 4

Ersetzt das Konto bestehende Maßnahmen? Fällt beispielsweise der Gründungszuschuss weg? Was ist der Unterschied? Nein, das Konto ersetzt keine bestehenden Sozialleistungen oder Weiterbildungsprogramme, wie z.b. das Aufstiegs-BAföG. Es ergänzt vielmehr. Komplett neu ist die Idee, dass wir Beschäftigte befähigen, sich während des Berufslebens weiterzubilden oder kürzer treten zu können, um zu gründen. Der Gründungszuschuss ist ein Instrument, welches Gründern, die arbeitslos geworden sind, hilft. Mit dem Chancenkonto gibt es für alle Bürgerinnen und Bürger die Chance zur Gründung. Es wird auch die Arbeitgeber nicht entbinden, ihrer Verpflichtung für die Weiterqualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachzugehen. Was sind die nächsten Schritte? Wir werden in der nächsten Legislaturperiode weiter an einer Konkretisierung des Chancenkontos arbeiten mit dem Ziel, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser Prozess soll im Koalitionsvertrag festgeschrieben werden. 5