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Transkript:

Magistratsdirektion der Stadt Wien Geschäftsbereich Bauten und Technik Stadtbaudirektion Gruppe Umwelttechnik und behördliche Verfahren Rathausstraße 8, 1. Stock 1082 Wien Tel.: +43 1 4000 82690 Fax: +43 1 4000 99 82690 E-Mail: ub@md-bd.wien.gv.at www.wien.at/mdbd/ MD BD - 14169/2014/REA Wien, 25. März 2014 Dialogforum Brandschutz in Wien A K T E N V E R M E R K über die am 21. Februar 2013 geführte Besprechung zu o.a. Betreff. Anwesende: siehe beiliegende Anwesenheitsliste WEDENIG begrüßt die Anwesenden und bedankt sich für die Bereitschaft, am Informations- und Erfahrungsaustausch im Thema Brandschutz zwischen den Behördendienststellen (MA 36, MA 37- KSB und MA 68), der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland sowie der Fachgruppe der Ingenieurbüros der WK Wien mitzuwirken. WEDENIG berichtet einleitend, dass er ein Dialogforum deshalb für zweckmäßig erachtet, weil der Dialog von magistratsinternen und -externen ExpertInnen in der Vergangenheit auch bei anderen strittigen Themen sehr erfolgreich dazu beigetragen hat, Konsens zu finden. Dieses neue Gesprächsformat Dialogforum Brandschutz in Wien soll sowohl interessierten FachplanerInnen und ExpertInnen aus der Praxis bzw. deren Berufsvertretungen als auch BehördenvertreterInnen in regelmäßigen Abständen eine Plattform zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch sowie zur Abstimmung und Klärung aktueller Fragen bieten. WEDENIG ersucht alle Anwesenden in einer kurzen Vorstellungsrunde ihre Anliegen und Wünsche zu thematisieren.

- 2 - Arch. DI MAYRHOFER (Vertreter der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten Wien, NÖ und Bgld.) wünscht sich klare und verständliche Regeln, Auflagen bzw. Maßnahmen für den Brandschutz und wäre sehr froh, wenn diese so klar und abschließend sind, dass er bzw. die ZT auch ohne die Beiziehung von ExpertInnen eine Planung abwickeln könnte bzw. könnten. Arch. DI GEISWINKLER (Vertreter der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten Wien, NÖ und Bgld.) hätte gerne, dass die ExpertInnengutachten mehr unterstützt und anerkannt würden, um sie als Alternative zu den OIB-RL anwenden zu können. Ing. HOYER-WEBER (Vertreter der Fachgruppe Ingenieurbüros der WK Wien) erklärt, dass aus seiner Sicht Auffassungsunterschiede bzw. Missverständnisse (Begriffe u.ä.) sowohl auf Seiten der Behörden als auch auf Seiten der PlanerInnen ausgeräumt werden müssen. Weiters sieht er einen Fortbildungsbedarf auf beiden Seiten. DI BAUER (Vertreter der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten Wien, NÖ und Bgld.) meint, dass die Schutzziele messbar gemacht werden sollten. Damit werden die Anforderungen klarer und Alternativen leichter zu planen. Arch. DI BIRNBAUER (Vertreter der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten Wien, NÖ und Bgld.) würde sich wünschen, dass seitens der MA 37-KSB verschiedene Fragestellungen der PlanerInnen samt Antworten der KSB zusammengestellt werden. Diese Fragen und Antworten sollten inklusive entsprechenden Ergänzungen bzw. Erläuterungen analog den FAQ zur Barrierefreiheit via Website der MA 37-KSB abrufbar gemacht werden. DI KLOS (Mischek ZT GmbH) möchte sich in diesem Forum als Planer einbringen und meint, dass er insbesondere beim Thema Kosten seinen Beitrag leisten kann. Arch. DI in RONAGHI-BOLLDORF (Vertreterin der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten Wien, NÖ und Bgld.) hält fest, dass aus ihrer Sicht bereits bei Projektbeginn der richtige Weg hinsichtlich der Konzeption des Brandschutzes einzuschlagen wäre. Jedenfalls darf die Kreativität des Architekten nicht durch zu strenge und unflexible Vorschriften bzw. Handhabung durch die Behörden eingeschränkt werden. Sie unterstützt daher die Anregung zur Erstellung und Führung eine FAQ-Sammlung, damit man sich als PlanerIn bereits bei der Planung entsprechend orientieren kann. DI WAGNER (MA 68) findet die Idee eines Brandschutzforums gelungen, zumal der Informationsaustausch aus seiner Sicht intensiviert werden sollte. Er ist auch der Meinung, dass das Thema

- 3 - Brandschutz mittlerweile bei den PlanerInnen angekommen ist bzw. als Notwendigkeit akzeptiert wird. DI Dr. DECKER (MA 36) stellt sich als Koordinator und Sachverständiger für brandschutztechnische Fragen im Zusammenhang mit Betriebsanlagengenehmigungen vor. Der Wissensaustausch zwischen MA 36 und MA 37-KSB funktioniert aus seiner Sicht sehr gut und wird regelmäßig durch Jour-Fixe vorangetrieben. DI in EDER (Leiterin MA 37-KSB) stellt eingangs fest, dass aus ihrer Sicht nicht alles geregelt werden kann. Die Internetseite der MA 37-KSB enthält bereits entsprechende Erläuterungen zu OIB- Richtlinien. Diese Erläuterungen dienen in erster Linie zur einheitlichen Anwendung innerhalb der MA 37, keinesfalls sind sie aber als zusätzliche Regelungen zu verstehen. WEDENIG stellt nochmals fest, dass die Stadt Wien weder strengeren Regelungen als die OIB- Richtlinien noch neue bzw. zusätzliche Vorschriften festsetzen will. Es werden auf der Internetseite der MA 37 lediglich Interpretationen bestehender Regelungen bzw. Vorschriften veröffentlicht. Ziel ist es, dadurch grundlegende Fragen zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden. Diese Erläuterungen für die zahlreichen ReferentInnen der MA 37 und der MA 36 können und sollen gleichzeitig aber auch eine Hilfe für die PlanerInnen darstellen, wobei daraus kein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung abgeleitet werden kann (zumal jedes Projekt im Einzelfall zu beurteilen bzw. zu prüfen ist). WEDENIG ersucht DI in EDER einen Überblick hinsichtlich der internen behördlichen Abläufe bzw. die (allfällige) Einbindung der MA 37-KSB in Behördenverfahren zu geben. DI in EDER berichtet, dass in der MA 37 ein interner Kriterienkatalog vorhanden ist. Grundsätzlich sind nicht alle Projekte der KSB vorzulegen, sondern es können und sollen brandschutztechnische Fragen auch von den ReferentInnen gegebenenfalls mit Hilfe der in jeder Gebietsgruppe vorhandenen KompetenzentwicklerIn Brandschutz beurteilt werden. DI in EDER ersucht, grundsätzlich keine Brandschutzkonzepte den Einreichunterlagen beizulegen, da vorbesprochene Festlegungen unmittelbar in die Planung einfließen sollen. Ausgenommen sind Abweichungen von den OIB-Richtlinien, die mit einem Brandschutzgutachten zu argumentieren sind. Brandschutzkonzepte werden auch nicht zu einem Teil der Baubewilligung. Es ist in den meisten Fällen auch gar nicht notwendig, Brandschutzkonzepte den Einreichunterlagen beizulegen, da eine gute brandschutztechnische Beschreibung und Eintragung der entsprechenden brandschutztechnischen Maßnahmen in den Plänen ausreicht.

- 4 - In der weiteren DISKUSSION wird klar, dass sich die PlanerInnen wünschen, dass die brandschutztechnischen Schutzziele plakativer und konkreter dargestellt werden. Die Behörde erachtet es allerdings nicht als ihre primäre Aufgabe, die Brandschutzziele genau auszuformulieren, um den PlanerInnen dann die Möglichkeit zu eröffnen, von diesen Zielen wieder abweichen zu können. Gemeinsam wird in der Folge allerdings heraus gearbeitet, dass konkrete Schutzziele wohl so weit erarbeitet werden müssen, dass sich die PlanerInnen bei Abweichungen bzw. Alternativen auf der sicheren Seite bewegen. Besonders bei jenen PlanerInnen, die keine ExpertInnen auf dem Gebiet des Brandschutzes sind, schwebt immer eine gewisse Angst mit, im Schadensfall zivilrechtlich geklagt zu werden. Erfahrungen der MA 68 sollten bei der Festlegung dieser Brandschutzziele entsprechend berücksichtigt werden. Es wird auch diskutiert, bis in welche Tiefe Details geregelt und festgelegt werden müssen. Eine generelle Linie dazu ist schwer zu finden bzw. festzulegen. In der DISKUSSION wird weiters gefordert, dass zusätzlich zu definierten Zielen auch beispielsweise festgelegt wird, wie diese erreichbar sind. Weitgehendes Einvernehmen besteht bei der Einschätzung, dass der Brandschutz bei Neubauten deutlich weniger Fragen und Probleme aufwirft als bei Bestandsobjekten; bei letzteren sind Planungen meist sehr schwierig durchzuführen und mit großen Unsicherheiten behaftet. Letztlich besteht weitgehender Konsens darin, dass viele Brandschutznormen für jene AnwenderInnen, die sich nicht ständig mit der Materie beschäftigten, schwer verständlich bzw. anzuwenden sind. Ergänzende Bemerkungen und Erläuterungen wären hier doch sehr hilfreich. Auch die OIB Regeln sollten z.t. noch konkretisiert werden. Die Diskussion zusammenfassend stellt WEDENIG fest, dass in den nächsten Dialogforen konkrete Fragen aus der Praxis erörtert und im weiteren Antworten und Erläuterungen dazu erarbeitet werden sollen. Diese Sammlung soll als Präzisierung der bestehenden Vorschriften bzw. Handhabung und Darstellung der Sichtweise der Behörden in Wien veröffentlicht werden. DI in EDER erklärt sich gerne bereit dies zu unterstützen, es muss aber von allen AnwenderInnen bzw. den vertretenen Organisationen mitgetragen werden, dass es sich bei diesen FAQ s nicht um zusätzliche oder neue Regelungen der MA 37-KSB handelt, sondern allen Beteiligten als Unterstützung und Hilfestellung dienen soll.

- 5 - Im Folgenden werden erste Fragen, die Frau Arch. DI in RONAGHI-BOLLDORF im Vorfeld des ersten Dialogforums bereits übermittelt hat, diskutiert (die Fragen sind kursiv geschrieben): Frage 1: Anleiterbarkeit durch die Feuerwehr OIB 2 Punkt 6.1 a. In den Erläuterungen der OIB: kein Verweis b. In den Erläuterungen MA 37B: TRV F 134 für Feuerwehrzufahrten Hinweis: in der TRVB F 134 steht zu Zugängen: i. Zugänge: b 150cm h 200cm, keine Auskunft über Radien, Steigungen, Treppenverhältnisse, Ii. Aufstellflächen für Drehleitern: werden anders gehandhabt Als Planer ist es notwendig, schon bei den Entwurfsarbeiten Grundlagen für die Anleiterbarkeit und Feuerwehrzugänge zu haben! Wir brauchen genaue Angaben der Anleiterbarkeit über die Straße: Größen und Beschaffenheit der Aufstellflächen auf öffentlichen Grund mit Angaben über unüberwindbare Hindernisse (Bäume werden geschnitten ja/nein, Oberleitungen, Ampeln o.ä. ja/nein, Straßenbahnstationen, etc, Gehsteige angeblich nicht befahrbar?) Mögliche Schwenkradien der Drehleiter usw. Tragbare Leiter: Größe und Tragart Mögliche Radien, mögliche Einschränkungen der Zugangsbreiten Aufstellfläche (tatsächlich befestigte Fläche) und Manipulationsfläche (hindernisfreie Fläche) der tragbaren Leiter Genaue Anforderungen an die Öffnungen des Gebäudes, bzw. Abweichungen (wie Nutzung fremder Terrassen und Gärten, oder fix verlegte Systeme) Antwort bzw. Feststellung zu Frage 1: Ein Richtlinien-Entwurf mit dem diese Fragen behandelt bzw. beantwortet werden, ist bereits fast fertiggestellt und wird demnächst von der MA 37-KSB veröffentlicht werden. BIRNBAUER wird eine Schulungsunterlage an DI in EDER übermitteln, aus der abweichenden Höhen für die Anleiterbarkeit mittels Drehleiter (23/12 Standardleiter) hervorgehen.

- 6 - Frage 2: Fest verlegte Rettungswege gem. OIB 2 Punkt 5.2.3.: a. In den OIB-Erläuterungen: können die ÖN Z 1600, die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsmittelverordnung herangezogen werden b. In den Erläuterungen MA 37B: Abweichungen, bzw. Ergänzungen, ist 60 cm Holmabstand gefordert. Die in Österreich herkömmlichen Produkte richten sich nach einer deutschen Norm, welche einen geringeren Holmabstand fordert, hier müsste eigens für Österreich eine neue Rettungsleitern- Produktlinie hergestellt werden. Antwort bzw. Feststellung zu Frage 2: Die von Frau DI in Bolldorf vorgebrachte Divergenz hinsichtlich des Holmabstandes von festverlegten Rettungswegesystemen zwischen den Anforderungen gemäß ÖNORM Z 1600 und den tatsächlichen Ausführungen der Firmen kann durch EDER und WAGNER nicht nachvollzogen werden. Vielmehr ist der geforderte Abstand erforderlich, damit Feuerwehrleute mit Schutzausrüstung das festverlegte Rettungswegesystem sicher benützen können. Außerdem wird davon ausgegangen, dass bei der Erarbeitung der ÖNORM Z 1600 auch die Firmen mit ihren Produkten eingebunden waren. BOLLDORF wird daher ersucht, die entsprechenden Firmen zu benennen und die angeblich nicht der ÖNORM Z 1600 entsprechenden Produkte anzuführen. Frage 3: OIB 2, Punkt 3.1.6.: a. Öffnungen in Außenwänden... Abstände zu brandabschnittsbildender Wand..MITTE der brandabschnittsbildenden Wand b. In den Erläuterungen OIB: Der Abstand der Öffn. Zur brandabschnittsbildenden Wand wird innerhalb des Gebäudes auf die Achse der Wand bezogen, an der Grundstücks- bzw. Bauplatzgrenze auf diese selbst. (...) Über einen Vortrag kam mir zu Ohren, dass dies leider auch anders gehandhabt wird, nämlich die Mitte der eigenen Brandwand an der Grundgrenze herangezogen wird, siehe Beilage.

- 7 - Antwort bzw. Feststellung zu Frage 3: Die Regelungen gemäß Punkt 3.1.6 der OIB-Richtlinie 2 sind in Verbindung mit den bereits veröffentlichten Erläuterungen der MA 37-KSB eindeutig. Falls es dennoch verschiedene Auslegungen und Handhabungen seitens der Behörde gibt, werden die PlanerInnen ersucht, mit den konkreten Beschwerden bzw. Unklarheiten oder Widersprüchen direkt an die MA 37-KSB heranzutreten. Diese wird allfällige Missverständnisse rasch aufklären. Frage 4: Installationsrichtlinie: a. Horizontal geführte Leitungen?, z.b. Luftführende Leitungen b. Trockene Steigleitung? c. E-Zähler-Nischen d. Heizungs-Zähler-Nischen (Öffnungen in Schächten etwa 120/80) e. Wasser-Zähler-Nischen f. Aufputzleitungen in den Kellerbereichen des Stiegenhauses (ELeitungen) Antwort bzw. Feststellung zu Frage 4: Die gestellten Fragen sind tatsächlich zu klären bzw. zu regeln und sollen mit einer neuen TRVB, die auf der Wiener Installationen-Richtlinie aufbaut, behandelt werden. Die anwesenden Fachleute werden von DI in EDER eingeladen, bis 7. März 2014 entsprechende Vorschläge und Skizzen zu übermitteln, damit diese gegebenenfalls in die TRVB implementiert werden können. WEDENIG bedankt sich bei allen Anwesenden für ihr Engagement. Er hält abschließend fest, dass sich die BehördenvertreterInnen seiner Ansicht nach bei der Interpretation von bestehenden gesetzlichen und normativen Regelungen zum Thema Brandschutz mit gutem Gewissen grundsätzlich am liberalen Rand des Interpretationsspielraumes bewegen können, zumal sich praktisch alle Regelungen auf den Neubau bzw. aktuellen Stand der Technik beziehen, der (ohnedies) ein wesentlich höheres Schutzniveau bietet, als z.b. die sehr große bestehende gründerzeitliche Bausubstanz in Wien. Dieser Ansicht bzw. Zugangsweise können sich alle Anwesenden grundsätzlich anschließen und es wird bei der Erstellung der Antworten zu den FAQ s im Rahmen der nächsten Dialogforen Brandschutz in Wien darauf geachtet werden.

- 8 - Nächstes Dialogforum Brandschutz: Das nächste Dialogforum Brandschutz in Wien findet am Freitag, den 9. Mai 2014 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der MD-BD, Gruppe Umwelttechnik und behördliche Verfahren, 1., Rathausstraße 8, 1.Stock, Sitzungssimmer statt. Es wird ersucht, Fragen mindestens 3 Wochen vor dem Dialogforum zu übermitteln. (ACHTUNG: Es ergeht keine gesonderte Einladung!) Mit freundlichen Grüßen Der Gruppenleiter: DI Peter Leithner, OStBR Dipl.-Ing. Hermann Wedenig 4000 82693 Obersenatsrat Beilage: Anwesenheitsliste Ergeht an: alle BesprechungsteilnehmerInnen Zur gefälligen Kenntnisnahme: Herrn amtsf. Stadtrat der GGr. Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung, Dr. Michael Ludwig Frau Stadtbaudirektorin, DI in Brigitte Jilka, MBA Herrn Leiter der MD-BD, Gruppe Hochbau, OSR DI Werner Schuster, MBA MA 36, Herrn Abteilungsleiter Mag. Wolfgang Schieferle MA 37, Herrn Abteilungsleiter SR Mag. Dr.iur. Gerhard Cech, LL.M MA 68, Herrn Branddirektor DI Dr. Gerald Hillinger Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe der Ingenieurbüros