TBBG Textil- und Bekleidungs- Berufsgenossenschaft Checkliste Erste Hilfe Brandschutz elektrische Anlagen elektrische Betriebsmittel Ausgabe 03/00 TA 20107
Checkliste für Mindestanforderungen an die Erste Hilfe, den Brandschutz, die elektrische Anlage und elektrische Betriebsmittel Erste Hilfe Kann jederzeit und unverzüglich bei Unfällen die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden? ( 3 VBG 109) Existieren hierfür die notwendigen Meldeeinrichtungen (z. B. Telefon) und organisatorischen Maßnahmen (Rettungskette)? ( 3, 14 und 15 VBG 109) Ist ein Aushang mit Angaben über - Notruf, - Einrichtungen sowie Personal der Ersten Hilfe, - Arzt und Krankenhaus gut sichtbar vorhanden? ( 11 (2) VBG 109) Ist das notwendige Erste Hilfe-Material in ausreichender Menge vorhanden, rechtzeitig ergänzt und erneuert und stets erreichbar? Ist es sachgemäß, besonders gegen Verunreinigung geschützt, in einem Verbandkasten oder Verbandschrank aufbewahrt? ( 2 und 5 VBG 109) Sind die Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Aufbewahrungsorte von Erste Hilfe-Material und Rettungsgeräten durch die jeweilige Kennzeichnung mit Rettungszeichen gut zu finden? ( 12 VBG 109 + Anlage 2 Abschnitt 4.1 VBG 125)
Stehen Ersthelfer in ausreichender Zahl zur Verfügung? ( 6 VBG 109) Wird für Ersthelfer eine Fortbildung spätestens nach zwei hren durchgeführt? ( 7 (2) VBG 109) Wird ein Verbandbuch geführt, in das über jede Erste- Hilfe-Leistung Aufzeichnungen gemacht werden, aus denen Angaben über - Zeit, Ort und Hergang des Unfalles bzw. Gesundheitsschadens - Art und Umfang der Verletzung bzw. Erkrankung - Zeitpunkt, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen - sowie die Namen der Verletzten bzw. Erkrankten - der Zeugen und der Ersthelfer hervorgehen? ( 16 VBG 109) Werden alle Versicherten mindestens jährlich einmal über das Verhalten bei Unfällen unterwiesen? ( 11 (1) VBG 109) Brandschutz Sind zum Löschen von Bränden geeignete und ausreichende Feuerlöscheinrichtungen vorhanden? ( 43 Abs. 4 VBG 1) Sind die Feuerlöscheinrichtungen gut sichtbar und jederzeit zugänglich angebracht? ( 43 Abs. 4 VBG 1)
Sind die Stellen, an denen sich Feuerlöscheinrichtungen befinden, deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet? ( 43 Abs. 5 VBG 1 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 5 VBG 125) Werden die Feuerlöscheinrichtungen in einem Zeitabstand von höchstens zwei hren von einem Sachkundigen überprüft? ( 39 Abs. 3 VBG 1) Sind an den Feuerlöscheinrichtungen die entsprechenden Prüfvermerke angebracht? ( 43 Abs. 8 VBG 1) Sind mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen Beschäftigte in angemessener Anzahl eingehend vertraut gemacht? ( 43 Abs. 6 VBG 1) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Werden die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter der Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, geändert und instandgehalten? ( 3 Abs. 1 VBG 4) Werden sichtbare Mängel umgehend gemeldet und von einer Elektrofachkraft beseitigt? ( 3 Abs. 2 VBG 4) Werden die ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gemäß DA zu 5 Abs. 1 Nr. 2, Tabelle 1A überprüft? ( 5 Abs. 1 VBG 4) Werden die festgestellten Mängel beseitigt? ( 3 Abs. 2 VBG 4)
Werden die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß DA zu 5 Abs. 1 Nr. 2, Tabelle 1B überprüft? ( 5 Abs. 1 VBG 4) Sind die Mehrfachsteckdosen mit starr angebautem Stekker (Mehrfachstecker) aus dem Betrieb entfernt? ( 3 Abs. 1 VBG 4) Sind die nicht genormten Drehstromsteckvorrichtungen (z. B. 3-poliges ovales System mit seitlichen Kontakten) aus dem Betrieb entfernt? ( 3 VBG 4) Sind die elektrischen Schaltschränke an den Maschinen verschlossen und die Schlüssel abgezogen? ( 3 VBG 4) Sind elektrische Kabel und Leitungen entsprechend den VDE-Bestimmungen ausgeführt und verlegt? ( 3 VBG 4) Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft, Abteilung für Prävention, 86132 Augsburg, Fax: 0821/3159-440