BGB Übung für Fortgeschrittene

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Transkript:

BGB Übung für Fortgeschrittene Termine wie angekündigt Zielgruppe Gesetzestexte: BGB Inhalt Fallbesprechung; systematische Exkurse PW bgb

Fall Kunsthandel Kunstliebhaber K bevollmächtigt A zum Erwerb von Gemälden. A kauft bei G namens des K ein Ölgemälde zum Kaufpreis von 5.000 Euro. Das Gemälde war G vom Eigentümer E leihweise für eine Ausstellung überlassen worden. A, der sich in der Kunstszene gut auskennt, erkennt sofort, dass das Bild E gehört. Gleichwohl nimmt er das Bild mit und übergibt es K. K freut sich über den schönen Wandschmuck. Infolge einer Unachtsamkeit wird das Gemälde von K am darauffolgenden Tag beschädigt. E, der später vom Verbleib des Bildes erfährt, fordert das Bild von K heraus und wegen der Beschädigung Schadensersatz.

Fall Kunsthandel Variante 1: Welche Ansprüche hat E gegen K, wenn das Bild von A beim Transport zu K fahrlässig beschädigt wurde? Variante 2: E verlangt von K per Email die Herausgabe des Gemäldes und setzt ihm hierfür eine angemessene Frist. Nach deren Ablauf verlangt er den Sachwert als Schadensersatz. Steht E der Schadensersatzanspruch zu? Variante 3: Welche Ansprüche hat E gegen K, wenn K das Gemälde an den redlichen R zum Preis von 6.000 Euro veräußert.

Termine und Räume - neu

Fall Verkauf eines Mietobjekts V ist Eigentümer eines Hausgrundstücks, das an M vermietet ist. V möchte das Grundstück veräußern. Er kündigt am 1.3. den Mietvertrag mit M ohne Angaben von Gründen mit sofortiger Wirkung. K interessiert sich für das Hausgrundstück. V erklärt K, das Grundstück sei vermietet, werde aber am 30.4. von M geräumt. Man einigt sich auf einen Kaufpreis von 300.000 Euro. Am 15.3. lassen V und K den Kaufvertrag notariell beurkunden; um Beurkundungsgebühren zu sparen, haben V und K in der Urkunde als Kaufpreis 200.000 Euro angegeben. Die Übergabe soll am 1.5. stattfinden. Die Auflassung erfolgt. K zahlt den Kaufpreis von 300.000 Euro und kündigt den Mietvertrag über seine bisherige Wohnung zum 30.4. Am 20.4. wird K als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Am 1.5. hat M das Hausgrundstück nicht geräumt; er erklärt, er werde auch weiterhin dort wohnen bleiben. Daraufhin muss K ein Hotelzimmer zum Preis von 1.000 Euro monatlich anmieten. 1. K fragt, ob er die Hotelkosten von V ersetzt verlangen kann. 2. Ferner interessiert K, ob er sich vom Kaufvertrag lösen könne, weil er ein anderes interessantes Grundstücksangebot von X erhalten habe.

Fall Verkauf eines Mietobjekts 1.3. Kündigung V/M Einigung 300.000 V/K 15.3. notarielle Beurkundung 200.000 Auflassung Zahlung Kaufpreis K kündigt Mietvertrag über seine Wohnung 20.4. Eintragung K als Eigentümer 30.4. Räumung 1.5. Übergabe lt Kaufvertrag

Fall Verkauf eines Mietobjekts Variante: K setzt V eine angemessene Frist und erklärt nach Ablauf den Rücktritt vom Kaufvertrag. Zugleich kauft er formwirksam das Grundstück des X. Der Kaufpreis wird von der Bank B darlehensweise zur Verfügung gestellt. B zahlt auf Bitten des K das Darlehen direkt an X aus und lässt sich zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs den Anspruch des K gegen V abtreten. Auf Bitten des V, dem die Abtretung nicht mitgeteilt worden war, stundet K anschließend die Rückzahlung der 300.000 Euro für ein Jahr. K zahlt das Darlehen nicht zurück. B verlangt von V 300.000 Euro. Zu Recht?

Forderungsabtretung Drei grundlegende Normen: 398 BGB 404 BGB 407 BGB Prüfung: Forderung entstanden Forderung abgetreten Einreden des Schuldners

Literatur Martinek/Omlor, Grundlagenfälle zum BGB für Fortgeschrittene Falk/Schneider, Klausurenkurs BGB II Werner/Saenger, Fälle für Fortgeschrittene zum BGB

Fall Blankettbürgschaft (nach BGHZ 132, 119) B ist Geschäftsführer der A-GmbH. Die A-GmbH braucht Geld für ihre Niederlassung in Z. Die Bank G erklärt sich bereit, der A-GmbH ein Darlehen über 100.000 EURO einzuräumen, wenn sich B für die Verbindlichkeit verbürge. Die Verhandlungen über den Kredit werden von V geführt. G übergibt V ein Formular, das mit Bürgschaftserklärung überschrieben ist. V übergibt B das Formular, das dieser in der Zeile Bürge mit seinem Namen versieht; ferner unterschreibt B handschriftlich mit seinem Namen und setzt den Firmenstempel der A-GmbH darunter. Die Felder für die Bezeichnung des Gläubigers, des Schuldners und über die Höhe der Bürgschaft und die Hauptforderung bleiben allerdings zunächst leer. V überbringt das Formular der G-Bank, deren Sachbearbeiter es vervollständigt. Das Darlehen wird auf das Konto der Niederlassung ausbezahlt. Über das Vermögen der A-GmbH wird später das Insolvenzverfahren eröffnet. Die G-Bank nimmt B auf Zahlung von 100.000 EURO aus der Bürgschaft in Anspruch. B verweist darauf, dass er die Erklärung namens der A-GmbH abgegeben habe und daher nicht für sich gelten lasse. 1. Frage: Kann die G-Bank von B Zahlung von 100.000 EURO verlangen? 2. Frage: Angenommen, die Forderung aus der Bürgschaft besteht. B zahlt an G. Welche Ansprüche hat B gegen A?

Fall Blankettbürgschaft

Rückgabe und Besprechung 1. Klausur Notenspiegel

Fall 1. Klausur K möchte einen gebrauchten Pkw erwerben. Da K sich im Gebrauchtwagenhandel nicht auskennt, bittet er den A, dies für ihn zu erledigen. K überreicht dem A eine Vollmachtsurkunde, in der A bevollmächtigt wird, einen Pkw zum Kaufpreis von höchstens 20.000 Euro zu erwerben. Später kommen K Bedenken wegen der Finanzierung. K schreibt A per Email, der Pkw dürfte höchstens 15.000 Euro kosten. A sieht seine Emails nicht ein und kauft bei V einen Pkw Golf zum Kaufpreis von 20.000 Euro. Beim Kauf legt er die Vollmachtsurkunde vor. K erfährt von dem Geschäft. Er bittet V um Stundung. V stundet den gesamten Kaufpreisanspruch ein Jahr, verlangt aber eine Bürgschaft als Sicherheit. Auf Bitten des K verbürgt sich B gegenüber V schriftlich für die Kaufpreisschuld. Die Erklärung geht V postalisch zu. V nimmt die Erklärung telefonisch an. Der Pkw wird K übergeben. Die Benzinleitung ist defekt, was V fahrlässig nicht erkannt hatte. Drei Monate nach Übergabe bricht die Benzinleitung und es läuft Benzin aus, das sich in der Garage des K entzündet. Der daraus folgende Brand führt zu einem Schaden des K an der Garage in Höhe von 10.000 Euro. V nimmt B vor Ablauf des Jahres aus der Bürgschaft in Anspruch. Zu Recht?

Fall 1. Klausur Skizze

Hausarbeit Besprechung

Hausarbeit Sachverhalt 1

Hausarbeit Sachverhalt 2

Hausarbeit Skizze / Chronologie / Fallfragen

Hausarbeit Bearbeitungshinweise 1. Frage: Ansprüche L <-> A

Hausarbeit Bearbeitungshinweise 2. Frage: Ansprüche L und A gegen C

Hausarbeit Bearbeitungshinweise 3. Frage: Rechte des K

Fall