Der Vorsorgeauftrag Alles, was Sie dazu wissen müssen!

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Transkript:

Der Vorsorgeauftrag Alles, was Sie dazu wissen müssen! Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung Gemeinde Rüschlikon, Fachstelle 60plus KESB Bezirk Horgen

Dürfen Sie das Haus verkaufen, wenn Ihr urteilsunfähig gewordener Ehegatte Geld für das Pflegeheim benötigt? die Post Ihres urteilsunfähig gewordenen Partners öffnen und bearbeiten, wenn er dies nicht mehr selber kann? die Steuererklärung Ihres urteilsunfähig gewordener Sohnes rechtsgültig unterschreiben und in seiner Vertretung Sozialversicherungsansprüche geltend machen, wenn er dies nicht mehr selber tun kann? das Natel- und Zeitungsabo Ihres Vaters künden, wenn er infolge Urteilsunfähigkeit weder das Natel benützen noch die Zeitung lesen kann? 2

Revisionsgedanke U.a. Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und der eigenen Vorsorge als Ausfluss der verfassungsrechtlich verankerten Menschenwürde Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Vertretungsrechte durch nahestehende Personen massgeschneiderte Beistandschaft 3

Was bedeutet Urteilsfähigkeit? Jede Person, welcher nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln, ist urteilsfähig (Art. 16 ZGB). Sie begreift die Tragweite des eigenen Handelns und ist fähig, sich entsprechend dieser Einsicht zu verhalten. 4

Was ist unter den Begrifflichkeiten zu verstehen? Gesetz Geistige Behinderung Psychische Störung Rausch Ähnliche Zustände Medizin Beeinträchtigung oder Verlangsamung der intellektuellen Entwicklung (z.b. Trisomie 21) Psychose (Schizophrenie, Persönlichkeitsstörung), Demenz Alkoholintoxikation, Drogen, andere Intoxikationen Affektzustände, Anderes 5

Was bedeutet Handlungsfähigkeit? Die Handlungsfähigkeit besitzt, wer volljährig und urteilsfähig ist (Art. 12 ZGB). Fehlt es an der Urteilsfähigkeit, können in der Regel keine rechtlichen Wirkungen erzeugt werden. 6

Was ist ein Vorsorgeauftrag und weshalb ist er sinnvoll? Der Vorsorgeauftrag ist eine Absichtserklärung. Sie halten schriftlich fest, wer für Sie in welcher Angelegenheit entscheiden soll, wenn Sie urteilsunfähig und damit handlungsunfähig geworden sind. Der Vorsorgeauftrag erlaubt es, das eigene Selbstbestimmungsrecht über den Zeitpunkt eines allfälligen Verlustes der Urteilsfähigkeit hinaus zu wahren. Der Vorsorgeauftrag geht behördlichen Massnahmen vor. 7

Wer kann einen Vorsorgeauftrag errichten? Jeder Mensch, der handlungsfähig und damit volljährig und urteilsfähig ist. 8

Tipp Je nach Alter und Lebenssituation kann es vorteilhaft sein, wenn Sie von Ihrem Vertrauensarzt oder Ihrer Vertrauensärztin schriftlich bestätigen lassen, dass Sie im Errichtungszeitpunkt urteilsfähig sind. 9

Wer kann beauftragt werden? Es kann eine natürliche Person, die handlungsfähig ist, oder eine juristische Person (Pro Senectute, Büro-Spitex GmbH, Treuhandbüro, Anwaltsbüro etc.) beauftragt werden. 10

Tipps Die beauftragte Person sollte willens sein, den Auftrag anzunehmen, in persönlicher und fachlicher Hinsicht geeignet sein, über genügend Zeit verfügen, den Auftrag auch auszuführen und eine Person Ihres Vertrauens sein. 11

Tipps Für die beauftragte Person besteht keine Pflicht, den Auftrag anzunehmen. Bestimmen Sie mehrere Ersatzpersonen. Denn bei Interessenskollision, Verhinderung, Ablehnung des Auftrages etc. sollen andere Personen Ihres Vertrauens einspringen können. Wenn die beauftragte Person den Auftrag ablehnt oder vorverstirbt, dann übernimmt entweder eine ersatzbeauftragte Person den Auftrag oder wenn niemand vorhanden ist, prüft die KESB eine behördliche Unterstützung. 12

Tipps Sie können mehrere Vorsorgebeauftragte gemeinsam ernennen. Bedenken Sie die Praktikabilität der Ausführung (das heisst, in diesem Falle ist immer eine Doppelunterschrift notwendig). Wenn Sie sicherstellen wollen, dass die von Ihnen beauftragten Personen je alleine entscheiden dürfen, halten Sie im Vorsorgeauftrag fest, dass jeder einzeln entscheidungs- und damit zeichnungsberechtigt ist. Überspringen Sie vorzugsweise eine Generation. So ist die Wahrscheinlichkeit grösser, dass diese Person für Sie auch tatsächlich sorgen kann. 13

Tipps Sie können auch eine Person beauftragen, die im Ausland wohnt. Achten Sie dabei auf die gute Erreichbarkeit der beauftragten Person für Heime, Ärzte und/oder Post etc. Besprechen Sie den Auftrag und Ihre Wünsche zu dessen Ausführung vorgängig mit den beauftragten Personen. Wenn Sie sicherstellen wollen, dass die vorsorgebeauftragte Person in Ihrem Sinn und Geist entscheidet, können Sie eine weitere Person mit der Beaufsichtigung beauftragen. Passen Sie den Vorsorgeauftrag stetig an veränderte Verhältnisse an. 14

Was genau kann im Vorsorgeauftrag geregelt werden? Wer für Sie in persönlichen Angelegenheiten entscheiden darf bezüglich Wohnen (gegenüber Heim, Vermieter), administrativen Angelegenheiten, insbesondere im Verkehr mit Behörden, Ämtern, Banken, Post, (Sozial-) Versicherungen, sonstigen Institutionen und Privatpersonen, bei medizinischen und pflegerischen Massnahmen, der Versorgung Ihres Haustieres etc. 15

Was kann noch geregelt werden? Wer entscheiden für Sie in Vermögensangelegenheiten handeln darf bezüglich: dem Verwalten des Einkommens und Vermögens, dem Verkauf des Eigenheims und damit verbunden Hypothekargeschäften, der Liquidation des Hausrats, der Versicherungsoptimierung, der Berechnung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, der Beaufsichtigung der Vermögensverwaltung etc. 16

Und schliesslich: entscheiden Wer Sie in Rechtsbelangen vertreten darf bezüglich sämtlicher Rechtshandlungen sowie des Abschlusses der dafür notwendigen Verträge, die der Sicherung Ihres Lebensunterhalts dienen. 17

Was gehört auch noch in den Vorsorgeauftrag? entscheiden Entschädigung und Spesenersatz oder Unentgeltlichkeit Entbindung vom Berufs- und Amtsgeheimnis 18

Tipps Wenn Sie Liegenschaften haben, führen Sie diese im Vorsorgeauftrag einzeln auf. Ein Vorsorgeauftrag kann auch eine Patientenverfügung beinhalten. Jedoch kann in einer Patientenverfügung nicht über die eigene Vorsorge bestimmt werden, weil für den Vorsorgeauftrag andere Formvorschriften gelten. Der Vorsorgeauftrag kann über den Tod hinaus Gültigkeit haben, wenn Sie dies so schriftlich festhalten. Der Vorsorgeauftrag basiert auf dem Schweizer Recht und hat im Ausland unter Umständen keine Gültigkeit. 19

Wie wird ein Vorsorgeauftrag errichtet? Handschriftlich (von Anfang bis Ende von Hand niederschreiben, datieren und unterzeichnen) gratis! oder durch öffentliche Beurkundung bei Notariaten kostenpflichtig! ACHTUNG: keine notarielle Beglaubigung der Unterschrift 20

Wo soll der Vorsorgeauftrag deponiert werden? Sie wählen den Hinterlegungsort informieren Sie die Vorsorgebeauftragten darüber! Lassen Sie den Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes eintragen. Die KESB kann Hinterlegungsort sein. Die Kosten für die Hinterlegung betragen CHF 150.00. 21

Tipps Deponieren Sie Ihren Vorsorgeauftrag für die beauftragte(n) Person(en) gut zugänglich auf. Deponieren Sie Ihren Vorsorgeauftrag nicht im Bankfach, da er nur für Personen zugänglich wäre, die über eine Bankvollmacht zum Bankfach verfügen. 22

Wie lange bleibt ein Vorsorgeauftrag gültig? Der Vorsorgeauftrag gilt unbefristet bis zum Widerruf. Tipp: Es empfiehlt sich, den Vorsorgeauftrag veränderten Verhältnissen anzupassen. 23

Wie kann ich einen Vorsorgeauftrag widerrufen? Ein Widerruf ist jederzeit möglich. Ein Widerruf erfolgt entweder durch: Vernichtung (sämtlicher bisheriger Exemplare) handschriftliche Aufhebung öffentliche Beurkundung Ersetzen mittels eines neuen Vorsorgeauftrages (ein klarer Hinweis ist notwendig). 24

Kann ich einen Vorsorgeauftrag ändern? Der Vorsorgeauftrag kann jederzeit geändert werden. Wird ein neuer Vorsorgeauftrag verfasst, ohne dass der andere ausdrücklich aufgehoben wurde, gilt automatisch der neuere. 25

Wann tritt ein Vorsorgeauftrag in Kraft? Der Vorsorgeauftrag tritt in Kraft, nachdem ihn die KESB für wirksam erklärt hat (= Validierung). 26

Was genau macht die KESB? Schritt 1 Die KESB erhält Kenntnis von der Urteilsunfähigkeit der betroffenen Person und deren Vorsorgeauftrag. Die KESB prüft, ob der Vorsorgeauftrag gültig errichtet wurde. Schritt 2 Schritt 3 Die KESB spricht mit der betroffenen Person und holt über sie unter Umständen einen Arztbericht ein. Die KESB spricht mit der beauftragten Person und klärt, ob sie (noch) geeignet ist und den Auftrag annimmt. Die KESB erklärt in einem Entscheid den Vorsorgeauftrag für wirksam und stellt der beauftragen Person eine Legitimationsurkunde aus. Oder sie trifft Massnahmen zum Schutz der betroffenen Person. 27

Und was passiert nach der Validierung? Die vorsorgebeauftragte Person führt ihren Auftrag aus. Nachdem sie ihn angenommen hat, ist sie zur Ausführung verpflichtet. Und die KESB schliesst das Dossier. ABER: Die KESB kann angerufen werden und muss einschreiten, wenn der Vorsorgeauftrag nicht gemäss den Interessen der betroffenen Person umgesetzt wird. 28

Was sind die Pflichten einer vorsorgebeauftragen Person? Bei der Ausführung des Vorsorgeauftrags muss sich die beauftragte Person nach den (mutmasslichen) Interessen der Auftrag gebenden Person richten und sich an deren konkrete Weisungen im Vorsorgeauftrag halten. Die Aufgaben sind immer sorgfältig und getreu zu erfüllen (gleich wie bei einem Auftragsverhältnis nach Art. 394 ff. OR). Die beauftragte Person haftet, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt. 29

Wie lange ist ein Vorsorgeauftrag wirksam? Nach der Validierung ist der Vorsorgeauftrag grundsätzlich zeitlich unbeschränkt wirksam. ACHTUNG: Erlangt die betroffene Person die Urteilsfähigkeit wieder, verliert der Vorsorgeauftrag seine Wirksamkeit. 30

Kann die beauftragte Person vom Auftrag zurücktreten? Sie kann den Auftrag innert einer Frist von zwei Monaten oder fristlos kündigen. ABER: Sie darf den Auftrag nicht zu Unzeiten künden, also wenn zum Beispiel dringende Entscheide anstehen. 31

Was ist der Unterschied zur Generalvollmacht? Generalvollmacht ist sofort wirksam und auch über den Eintritt der Urteilsunfähigkeit hinaus, sofern dies in der Vollmacht vorgesehen ist. Aber: - Die Generalvollmacht ist bei nur vorübergehender Urteilsunfähigkeit angezeigt. - Im Geschäftsverkehr kann jede Institution selber bestimmen, welche Form von Vollmacht sie akzeptiert. 32

Beispiel Vorsorgeauftrag Ich, Hanna Muster, geb. 1.1.1950, Bahnhofstrasse 1, 8000 Musterdorf, bestimme für den Fall, dass ich nicht mehr in der Lage sein sollte, selbst eine Entscheidung zu treffen oder diese mitzuteilen, folgende Person mich in den unten bezeichneten Angelegenheiten als Vorsorgebeauftragte mit Einzelzeichnungsrecht zu vertreten: Heinz Muster, geb. 12.12.1990, Bahnhofstrasse 30, 8000 Musterdorf, Tel. 079 000 00 00, Email heinz.muster@xy.z Sollte Heinz Muster mich nicht vertreten können oder es ablehnt, mich zu vertreten, ernenne ich folgende Personen im gleichen Umfang nacheinander als Ersatz-Vorsorgebeauftragte mit Einzelzeichnungsrecht: Flora Muster, geb. 07.07.1970, Bahnhofstrasse 23, 8000 Musterdorf, Tel. 078 000 00 00, Email flora.muster@xy.z Fauna Muster, geb. 04.04.1940, Bahnhofstrasse 13, 8000 Musterdorf, Tel. 076 000 00 00, Email fauna.muster@xy.z 33

Beispiel Vorsorgeauftrag 1. Umfassende Vorsorge, d. h. Personensorge inkl. Vertretung bei medizinischen Massnahmen, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr. Insbesondere: a. Veranlassung aller für meine Gesundheit notwendigen Massnahmen und Wahrnehmung der damit zusammenhängenden Rechte zur Sicherstellung der optimalen Behandlung, Pflege und medizinischen Versorgung; b. Sicherstellung eines geordneten Alltags und nach Möglichkeit Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie Erledigung der administrativen Belange; c. Wahrung sämtlicher finanzieller Interessen, vorab Verwaltung meines gesamten Einkommens und gesamten Vermögens; im Falle von Eigentum an Liegenschaften: Belastung und Veräusserung von Grundeigentum und Veranlassung der entsprechenden Einschreibungen im Grundbuch. d. Sämtliche zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Rechtshandlungen und Prozesshandlungen. 34

Beispiel Vorsorgeauftrag 2. Ich ermächtige die beauftragte Person, sämtliche an mich adressierten Schreiben und Pakete zu empfangen und zu öffnen. 3. Ich ermächtige die beauftragte Person, zur Erfüllung des Auftrags Substituten und Hilfspersonen beizuziehen. 4. Ich untersage der beauftragten Person, meine Vermögenswerte unentgeltlich zu veräussern, mit Ausnahme von Gelegenheitsgeschenken und Trinkgeldern oder Zuwendungen zur Erfüllung einer sittlichen Pflicht. 5. Ich entbinde alle, einer beruflichen Schweigepflicht unterstehenden Personen gegenüber der beauftragten Person vom Berufs- und Amtsgeheimnis (insbesondere Banken und Ärzte sowie Amtspersonen). 6. Ich widerrufe sämtliche früheren Vorsorgeaufträge. 35

Beispiel Vorsorgeauftrag 7. Ich ermächtigte die beauftragte Person, dass sie für ihre Aufwendungen und anfallenden Spesen aufgrund einer detaillierten Rechnung pro Monat CHF xxxxx.xx Entschädigung und CHF xxx.xx Spesenersatz aus meinem Vermögen beziehen darf. 8. Ich gebe diese Erklärung nach sorgfältiger Überlegung und in der vollen Verantwortung für mich selbst ab sowie im Bewusstsein, dass bezüglich der medizinischen Massnahmen meine Ärzte, Betreuer oder Bevollmächtigten an den Entscheid des Beauftragten gebunden sind. Ich habe diese Verfügung mit folgenden Personen besprochen, welche bestätigen können, dass ich zu diesem Zeitpunkt nach deren Wahrnehmung urteilsfähig war und der Inhalt meinem Willen entspricht: Unterschrift. Ort/Datum:.. 36

Was passiert, wenn es keinen Vorsorgeauftrag gibt? Dann prüfen wir von der KESB, wie wir der betroffenen Person helfen können. 37

Vertretungsmöglichkeiten Generalvollmacht Eigene Vorsorge Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Gesetzliche Vertretungsrechte administrative/finanzielle Belange medizinische Belange Beistandschaften Vertretungsbeistandschaft Umfassende Beistandschaft Abnehmende Selbstbestimmung 38

Vertretungsrechte der Ehegatten und eingetragenen Partner und Partnerinnen in administrativen / finanziellen Belangen Wer als Ehegatte, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner mit einer Person, die urteilsunfähig wird, einen gemeinsamen Haushalt führt oder ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet, hat von Gesetzes wegen ein Vertretungsrecht, wenn weder ein Vorsorgeauftrag noch eine entsprechende Beistandschaft besteht. 39

Vertretungsrechte der Ehegatten und eingetragenen Partner und Partnerinnen in administrativen / finanziellen Belangen Das Vertretungsrecht umfasst: alle Rechtshandlungen, die zur Deckung des Unterhaltsbedarfs üblicherweise erforderlich sind; die ordentliche Verwaltung des Einkommens und der übrigen Vermögenswerte; und nötigenfalls die Befugnis, die Post zu öffnen und zu erledigen. 40

Vertretungsrechte der Ehegatten und eingetragenen Partner und Partnerinnen in administrativen / finanziellen Belangen ACHTUNG: Für Rechtshandlungen im Rahmen der ausserordentlichen Vermögensverwaltung muss der Ehegatte, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner die Zustimmung der KESB einholen. 41

Vertretungsrechte bei medizinischen Massnahmen 1. Die in einer Patientenverfügung oder in einem Vorsorgeauftrag bezeichnete Person; 2. der Beistand oder die Beiständin mit einem Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen; 3. wer als Ehegatte, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner einen gemeinsamen Haushalt mit der urteilsunfähigen Person führt oder ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet; 42

Vertretungsrechte bei medizinischen Massnahmen 4. die Person, die mit der urteilsunfähigen Person einen gemeinsamen Haushalt führt und ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet; 5. die Nachkommen, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten; 6. die Eltern, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten; 7. die Geschwister, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten. 43

Als behördliche Massnahmen: Beistandschaften Eine Beistandschaft wird ausschliesslich dann angeordnet, wenn das Wohl und der Schutz einer Person nicht mehr sichergestellt sind und niemand Abhilfe schaffen kann. 44

Weiterführende Links www.kesb-horgen.ch www.buero-spitex.ch www.prosenectute.ch www.proinfirmis.ch www.curaviva.ch www.beobachter.ch etc. 45

Herzlichen Dank für Ihr Interesse! Ihre Gemeinde Rüschlikon, Fachstelle 60plus Ihre KESB Bezirk Horgen 46