Sozialrechtsleistungen für Schutzberechtigte. Vortrag beim AsyIforum Graz, Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil

Ähnliche Dokumente
Sozialversicherungsrecht und Aufenthaltsrecht

Sozialversicherungsrecht und Aufenthaltsrecht

Grundversorgung. Unterbringung, Versorgung und Betreuung

Berufungsentscheidung

1. Wie kommt ein zu versorgender Asylwerber überhaupt nach Oberösterreich in eine Gemeinde?

Mindestsicherung in Ö: Einführung und Evaluation

UNHCR-Analyse. des Entwurfs einer 15a-Vereinbarung. über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Grundversorgung für AsylwerberInnen in Österreich. Herbert Langthaler 2015

Materielles Asylrecht September 2016

Freiwillige Arbeit von Flüchtlingen. Dr. Helmut Blum Rechtsanwalt

IM NAMEN DER REPUBLIK

Versorgung von Flüchtlingen in Niederösterreich

Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz

Zugang von Flüchtlingen mit Behinderungen zum Hilfesystem:

Vorläufige Aufnahme. Expert_innen-Kolloquium des Zentrums für Migrationsrecht Fribourg, 11. Dezember Constantin Hruschka, Leiter Protection SFH

LVwG /5/Bm/MR Linz, 27. März 2017 I M N A M E N D E R R E P U B L I K

Die wesentlichen Änderungen im Asylverfahrensgesetz

1. Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),

1. Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Migration Windisch-Graetz Chance oder Gefahr für den österreichischen Sozialstaat?

Sozialversicherungsanstalt der Bauern

Europäisches Sozialrecht und europäische Grundrechte

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII

Situation von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland, rechtliche Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts und die Praxis ein Überblick

Sozialleistungen an international Schutzberechtigte und Schutzsuchende Möglichkeiten zur Differenzierung gegenüber Staatsangehörigen

Berufungsentscheidung

Verwaltungsgerichtsbarkeit und Vielfalt der Grundrechte

Migration, Flucht, Asyl und wie weiter?

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Qualifikations-Screening von AsylwerberInnen in der Grundversorgung des Landes Salzburg

Rechtliche Bestimmungen der gesundheitlichen Versorgung für Asylsuchende, Geduldete und Flüchtlinge

Angekommen in Bonn: Woher sind die Flüchtlinge gekommen? Welche Rechte haben Sie? Welche Möglichkeiten?

Unionsbürger in Hilfen in Wohnungsnotfällen. Handlungsansätze auf europäischer Ebene?

Dokumentation von Pflege und Betreuung zwischen Sicherheit und Freiheit. Vortrag bei der Integra Wels, Univ.-Prof. Dr. Walter J.

Pressekonferenz. mit. Klubobfrau Mag. Helena Kirchmayr, Klubobmann Ing. Herwig Mahr, OÖVP-Sozialsprecher LAbg. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer und

Update Sozialrecht. Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Rechtliche Grundlagen. Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Lebenshilfe Rechtsberatung

Bedarfsorientierte Mindestsicherung für befristet Asylberechtigte: Landesverwaltungsgericht Oberösterreich legt EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vor

Urbane (Un-)Gerechtigkeit - Die soziale Lage in Wien

Grundversorgung von Asylwerbern. und anderen nicht abschiebbaren Fremden. in Niederösterreich

Pressekonferenz. mit. FPÖ-Klubobmann Ing. Herwig Mahr. und. OÖVP-Sozialsprecher LAbg. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer

Fragen zur Fachprüfung Teil Sozialrecht (Stand: 23. September 2015)

Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeines

Rechts- und Ordnungsamt. Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturangaben... XIX. I. Allgemeines

Neue Perspektiven - Erfahrungen aus dem Case Management mit Rehageld-BezieherInnen

Informationen für Gemeinden oder Vereine über die Versorgung von Flüchtlingen in Niederösterreich

UNHCR-Stellungnahme zu sozialen Rechten für anerkannte Flüchtlinge

DATEN & FAKTEN KEIN KAHLSCHLAG BEI DER MINDESTSICHERUNG. Fakten statt Mythen. ooe.arbeiterkammer.at. Stand: Februar 2016

er sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält,

Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v.

Arbeitshilfe SGB II Ausländer - Wer ist anspruchsberechtigt?

Österreichische fremden- und asylrechtliche Dokumente Stand Jänner 2018

Fachprüfung aus Verfassungsrecht und Allgemeiner Staatslehre

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG)

Daten und Fakten zu Flucht und Asyl

Flüchtlinge - Überprüfung des Lernerfolgs:

Senatsverwaltung für Berlin, den Stadtentwicklung und Wohnen Tel.: 90139(9139) IV A 3 -

BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG FAKTENCHECK

Sozialhilfe ein Begriff, zwei Definitionen

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) dankt für die Übersendung des Entwurfes und erstattet dazu folgende.

Grundversorgung September 2016

Pädagogische Konzepte für eine Gesellschaft der Vielfalt. Umgang mit Vielfalt in der Einwanderungsgesellschaft. Pädagogische Ansätze

BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG IN OBERÖSTERREICH. Antworten auf die wichtigsten Fragen. ooe.arbeiterkammer.at.

Eine Information des Sozialministeriums. SOZIAL UND FAIR - Wahres und Falsches über den österreichischen Sozialstaat

Ankunft in Deutschland Meldung als Flüchtling

Am wird nachstehendes Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zugestellt. BVwG-2015/ Wien, am IM NAMEN DER REPUBLIK!

V E R W A L T U N G S G E R I C H T W I E N

1 Allgemein: Auslandsreisen abhängig vom Aufenthaltsstatus

Schnell informiert. Asylrecht. Bearbeitet von André Weiße

Flüchtlingspolitik in Baden Württemberg. Einführung und Überblick

Flüchtlingskrise und Recht

Stellungnahme. der Diakonie Österreich. zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Tiroler Mindestsicherungsgesetz geändert wird

Novelle zum WMG Warum?

Univ.-Prof. Dr. Manfred Stelzer FÜM III Öffentliches Recht am

Sozialleistungen in Österreich

887/AB. vom zu 975/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0219-III/5/2014 Wien, am 30. April 2014

NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT

Der Landtag von Niederösterreich hat am 17. November 2016 beschlossen: Änderung des NÖ Mindestsicherungsgesetzes

Das Asylverfahren September 2016

Verwaltungsgerichtsbarkeit und Vielfalt der Grundrechte. Univ.Prof. DDr. Christoph Grabenwarter

IV-Rundschreiben Nr. 261 vom 7. Juli 2008

Konrad Grillberger. Osterreichisches Sozialrecht. Vierte, neubearbeitete Auflage. Springers Kurzlehrbiicher der Rechtswissenschaft

Wiederholungseinheit RA in Pauline Endres de Oliveira, Dozentin RLC

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 229

BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG IN OBERÖSTERREICH. Antworten auf die wichtigsten Fragen. ooe.arbeiterkammer.at. Stand: August 2017

Sozialversicherungsrechtliche Stolpersteine bei Arbeitsverhältnissen von Grenzgängern

GSVG-Pflichtversicherung Neue Selbständige 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG

Der Landtag von Niederösterreich hat am... beschlossen: Änderung des NÖ Mindestsicherungsgesetzes

LANDESGESETZBLATT FÜR NIEDERÖSTERREICH

Asyl- und Aufenthaltsrecht 5. Vorlesung: Übersicht Schutzgründe. RLC Leipzig, Dr. Carsten Hörich

Überblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten

Zum Asyl- und Flüchtlingsrecht in Deutschland und ausgewählten EU-Mitgliedstaaten

Teil 1: Artikel AEUV (= Art EG) Die Freizügigkeit

AUFNAHMEQUARTIERE DES BUNDES

Asylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters. Dr. Thomas Smollich Asylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters

Rechtliche Fragen zur Flüchtlingssituation

Die Ausländerbehörde. Willkommensbehörde + Ordnungsbehörde Ein Widerspruch?

Transkript:

Sozialrechtsleistungen für Schutzberechtigte Vortrag beim AsyIforum Graz, 14.11.2017 Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil

Übersicht 1. Problemstellung: Personenkreis 2. Vorgaben für sozialrechtliche Leistungen 3. Relevante Leistungen im Überblick 4. (Derzeit) relativ unproblematische Bereiche 5. Bedarfsorientierte Mindestsicherung 6. Fazit und Perspektiven Asylforum Graz, 14.11.2017: Sozialrechtliche Leistungen (W.J. Pfeil) 2

1. Problemstellung: Personenkreis Asylwerber: 2 Abs 1 Z 14 AsylG Fremde ab Antrageinbringung bis Verfahrensabschluss Aufenthaltsrecht während Verfahrens (insb. 13 AsylG) Asylberechtigte: 3 AsylG Zuerkennung wenn glaubhaft ist, dass im Herkunftsstaat Verfolgung isd. Art 1 Abschnitt A Z 2 GFK droht Aufenthaltsrecht zunächst 3 Jahre, dann unbefristet Subsidiär Schutzberechtigte: 8 AsylG reale Gefahr einer Verletzung der EMRK oder ernsthafte Bedrohung, aber kein Status als Asylberechtigte Aufenthaltsrecht zunächst 1 Jahr, Verlängerung jew. 2 J. Asylforum Graz, 14.11.2017: Sozialrechtliche Leistungen (W.J. Pfeil) 3

2. Vorgaben für sozialrechtliche Leistungen Asylwerber: Grundversorgungsvereinbarung nach Art 15a BVG Art 2: Zielgruppe: hilfs- und schutzbedürftige Fremde, die unterstützungswürdig sind. Schutzbedürftig: Asylwerber Art 6: Grundversorgung umfasst (ua.): geeignete Unterkünfte, angemessene Verpflegung, monatl. Taschengeld, Bezahlung der Krankenversicherungsbeiträge, Maßnahmen für pflegebedürftige Personen, Schulbedarf für Schüler, Sachoder Geldleistungen für notwendige Bekleidung, Umsetzung durch Landesgesetze Verletzung der GVV nur für Vertragsparteien bekämpfbar Asylforum Graz, 14.11.2017: Sozialrechtliche Leistungen (W.J. Pfeil) 4

2. Vorgaben für sozialrechtliche Leistungen/ 2 Asylberechtigte: Genfer Flüchtlingskonvention Art 23: Flüchtlinge, die sich rechtmäßig aufhalten, öffentliche Fürsorge und sonstige Hilfeleistungen gleiche Behandlung wie Staatsangehörigen Art 24: Flüchtlinge, rechtmäßig aufhalten, dieselbe Behandlung gewähren wie Staatsangehörigen... : Soziale Sicherheit (insb. Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Mutterschaft, Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Alter und Tod, Arbeitslosigkeit, Familienunterhalt) Völkerrechtliche Verpflichtung Nationale Umsetzung (subsid. Bund, Art 16 Abs 4 B-VG) Asylforum Graz, 14.11.2017: Sozialrechtliche Leistungen (W.J. Pfeil) 5

2. Vorgaben für sozialrechtliche Leistungen/ 3 Asylberechtigte: (Status-)RL 2011/95/EU (Art 18 GRC) Art 29: Sozialhilfeleistungen: (1) Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt worden ist, notwendige Sozialhilfe wie Staatsangehörige dieses Mitgliedstaats Art 30: Medizinische Versorgung: (1) internationaler Schutz zuerkannt zu denselben Bedingungen wie Staatsangehörige Zugang zu medizinischer Versorgung Subsidiär Schutzberechtigte: (Status-)RL 2011/95/EU Art 29 (2) können Mitgliedstaaten Sozialhilfe auf Kernleistungen beschränken, im gleichen Umfang und unter denselben Voraussetzungen wie für Staatsangehörige Asylforum Graz, 14.11.2017: Sozialrechtliche Leistungen (W.J. Pfeil) 6

2. Vorgaben für sozialrechtliche Leistungen/ 4 (Status-)RL an sich an Mitgliedstaaten gerichtet Umsetzungspflicht (vgl. deren Art 39) aber uu. unmittelbare Anwendbarkeit, jedenfalls Prüfung auf Unionrechtskonformität (bei Zweifel Vorlage an EuGH) Allgemeine Vorgaben Keine grundrechtlichen Mindeststandards (über Minimum nach Art 3 EMRK hinaus), aber Art 7 B-VG: insb. allgemeines Sachlichkeitsgebot Art 1 BVG Rassendiskriminierung Art 1 BVG Kinderrechte Asylforum Graz, 14.11.2017: Sozialrechtliche Leistungen (W.J. Pfeil) 7

3. Relevante Leistungen im Überblick Schutz bei Krankheit/Mutterschaft: insb. Krankenversicherung (sonstige) Sozialversicherung: Unfall-, Pensions- bzw. Arbeitslosenversicherung Pflegegeld Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld Bedarfsorientierte Mindestsicherung Leistungen für Menschen mit Behinderung Asylforum Graz, 14.11.2017: Sozialrechtliche Leistungen (W.J. Pfeil) 8

4. (Derzeit) relativ unproblematische Bereiche Schutz bei Krankheit/Mutterschaft: Asylwerber: Einbeziehung in Krankenversicherung VO nach 9 ASVG: 1 Z 17 (Bundesbetreuung) bzw. Z 19 (Grundversorgung) Asylberechtigte/subsid. Schutzberechtigte: Einbezieh. KV VO nach 9 ASVG: 1 Z 19 (Grundversorgung) bzw. Z 20 (BMS-Bezug: Ausfallhaftung Bund, 75a ASVG) Erwerbstätigkeit (über Geringfügigkeitsgrenze, sonst günstige Selbstversicherung nach 19a ASVG) Bezug von Einkommensersatzleistungen (aus AlV oder PV, Kinderbetreuungsgeld) Asylforum Graz, 14.11.2017: Sozialrechtliche Leistungen (W.J. Pfeil) 9

4. (Derzeit) relativ unproblematische Bereiche/ 2 (Sonstige) Sozialversicherungsleistungen: Erwerbstätigkeit (über Geringfügigkeitsgrenze [UV stets], sonst Selbstversicherung in KV und PV, 19a ASVG) Pflegegeld: Asylwerber: nur Maßnahmen der Grundversorgung 3a Abs 3 Z 4 BPGG: ausdrücklich ausgenommen Asylberechtigte: gleichgestellt 3a Abs 2 Z 2 BPGG: Verpflichtung nach GFK/Status-RL Subsidiär Schutzberechtigte: gleichgestellt OGH: Verpflichtung als Kernleistung (?) Asylforum Graz, 14.11.2017: Sozialrechtliche Leistungen (W.J. Pfeil) 10

4. (Derzeit) relativ unproblematische Bereiche/ 3 Familienbeihilfe/ Kinderbetreuungsgeld: Asylberechtigte: gleichgestellt 3 Abs 3 FLAG: aber Verpflichtung? Subsidiär Schutzberechtigte: 3 Abs 4 FLAG: gleichgestellt, wenn keine Grundversorgung, aber Erwerbstätigkeit; aber Verpflichtung? Leistungen für Menschen mit Behinderung Asylwerber: nur im Rahmen der Grundversorgung Asylberechtigte/subsidiär Schutzberechtigte: Gleichstellung (Verpflichtung nach GFK/Status-RL) Asylforum Graz, 14.11.2017: Sozialrechtliche Leistungen (W.J. Pfeil) 11

5. Mindestsicherung Asylwerber: nur Grundversorgung Asylberechtigte: Verpflichtung zur Gleichstellung nach GFK/ Status-RL Subsidiär Schutzberechtigte: Gleichstellung nur für Kernleistungen VfGH (28.6.2017, E 3297/2016): Grundversorgung reicht (Innerstaatlich) sachliche Differenzierung (auch BVG-RD) auch Sachleistungen nicht a-priori unsachlich keine offensichtliche Unionsrechtswidrigkeit (?) Asylforum Graz, 14.11.2017: Sozialrechtliche Leistungen (W.J. Pfeil) 12

5. Mindestsicherung: Ausweichstrategien Sachleistungen im Rahmen der Grundversorgung sonst nur, soweit auch für ÖsterreicherInnen und nur für bestimmte Bedarfsbereiche (insb. Wohnen) Deckelung pro Haushalt als Lohnabstand nicht unsachlich (Arbeitsanreiz) aber nur mit Differenzierung nach Familiengröße (BVG- Kinderrechte!) und Sonderbedarf Sachlichkeit letztlich auch Frage der Höhe Asylforum Graz, 14.11.2017: Sozialrechtliche Leistungen (W.J. Pfeil) 13

5. Mindestsicherung: Ausweichstrategien / 2 Wartezeit/ Mindestsicherung-light Mittelbare Diskriminierung: sachliche Rechtfertigung ins System einbezahlt in bedarfsorientiertem System kaum sachlich, insb. Freizügigkeit, BVG-Kinderrechte Wohnsitzbeschränkung für Asylwerber Verlust Grundversorgung ( 15c AsylG), nach EuGH zur Sicherstellung der Integration zulässig Integrationsobliegenheiten für Asylberechtigte/subsidiär Schutzberechtigte: Sanktionen wie bei Arbeitsunwilligkeit ( 6 Abs 2 IntG) Asylforum Graz, 14.11.2017: Sozialrechtliche Leistungen (W.J. Pfeil) 14

6. Fazit und Perspektiven Verschärfungen häufig legistisch fragwürdig teilweise mit Vorgaben nicht vereinbar budgetäre Effekte gering Eignung für Steuerung/Verhinderung von Migrationsund Fluchtbewegungen zweifelhaft ( Pullfaktor?) innerstaatliche Sperren könnten meist mit Verfassungsmehrheit überwunden werden Unionsrechtliche Sperren könnten für weitere Stimmungsmache (nach innen wie außen!) genutzt werden Verteidigung von Rechtsstaat und Sozialstaat lohnt weiterhin und ist mehr denn je notwendig! Asylforum Graz, 14.11.2017: Sozialrechtliche Leistungen (W.J. Pfeil) 15

Sozialrechtsleistungen für Schutzberechtigte Vielen Dank für Ihr Interesse! walter.pfeil@sbg.ac.at