Stadt Gunzenhausen. Wahlbekanntmachung Nr. 56/2014. für die Wahl des Stadtrats, ersten Bürgermeisters, und Kreistags am 16.



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Stadt Gunzenhausen Gunzenhausen Marktplatz 23 Wahlbekanntmachung Nr. 56/2014 für die Wahl des Stadtrats, ersten Bürgermeisters, und Kreistags 1. Die Abstimmung dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr. 2. Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden: 2.1 Im Abstimmungsraum: 2.1.1 Die Gemeinde ist in 28 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 23. Februar 2014 (21. Tag vor dem Wahltag) übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist. 2.1.2 Die Gemeinde ist in keine Sonderstimmbezirke eingeteilt. 2.1.3 Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. 2.1.4 Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen. 2.1.5 Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürger/Unionsbürgerinnen einen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen. 2.1.6 Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlzelle des Abstimmungsraums gekennzeichnet werden. 2.1.7 Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmung möglich ist. 2.1.8 Die Wahlbenachrichtigung ist bei Bürgermeisterwahlen aufzuheben, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird.

- 2-2.2 Durch Briefwahl: 2.2.1 Wer durch Briefwahl wählen will, erhält von der Gemeinde auf Antrag folgende Unterlagen: - einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl, - einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel, - einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, - ein Merkblatt für die Briefwahl. Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl. 2.2.2 Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht. 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr in der Stephani-Volksschule, Haupteingang Saarstraße, 91710 Gunzenhausen, zusammen. 4. Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel: Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Sie sind als Muster anschließend an diese Bekanntmachung abgedruckt und an der Bekanntmachungstafel im Rathaus, Erdgeschoss veröffentlicht. Gegebenenfalls aufgedruckte Strichcodes dienen ausschließlich der Erleichterung der Stimmenauszählung. 4.1 Wahl des Gemeinderats und des Kreistags: Sofern die Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge enthalten, gelten die Grundsätze der Verhältniswahl. Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Es können nur die auf den amtlichen Stimmzetteln vorgedruckten Bewerberinnen oder Bewerber gewählt werden. Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem des Wahlvorschlags kennzeichnen. Sollen einzelne Bewerberinnen oder Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck vor den Bewerberinnen oder Bewerbern gekennzeichnet. Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen oder Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach aufgeführte Bewerberinnen oder Bewerber nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen. Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen oder Bewerber können gestrichen werden. Die übrigen Bewerberinnen oder Bewerber sind dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde.

- 3 - Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl Bewerberinnen oder Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben. 4.2 Wahl des Bürgermeisters: Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Auf den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ist erläutert, wie die Stimmzettel zu kennzeichnen sind. 4.3 Die gekennzeichneten Stimmzettel sind mehrfach so zu falten, dass der Inhalt verdeckt ist. 5. Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Sind sie des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage, ihr Stimmrecht auszuüben, können sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. 6. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs). Gunzenhausen, 24. Februar 2014 Stephan Hauptamtsleiter Es gilt die amtliche Bekanntmachung durch Aushang bei der Stadt Gunzenhausen sowie durch die Veröffentlichung im Altmühl-Boten

Stimmzettel zur Wahl des Stadtrats in Gunzenhausen Jeder Wähler und jede Wählerin hat 24 Stimmen. Kein Bewerber oder keine Bewerberin darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie mehrfach aufgeführt sind. Wahlvorschlag Nr. 1 Wahlvorschlag Nr. 2 Wahlvorschlag Nr. 4 Wahlvorschlag Nr. 5 Wahlvorschlag Nr. 6 Christlich-Soziale Union (CSU) 101 Fitz Karl-Heinz, Rechtsanwalt, Zweiter Bürgermeister, Kreisrat, 102 Gruber Erika, selbstständige Einzelhandelskauffrau, Stadt- und Kreisrätin Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 201 Federschmidt Joachim, Diplom-Ingenieur (FH) Landespflege, Erster Bürgermeister, Kreisrat 202 Wopperer Monika, Diplom-Bibliothekarin, Rentnerin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 401 Betz Helga, Gärtnerin, Stadt- und Kreisrätin 402 Mötsch Christoph, Lehrer, Stadt- und Kreisrat, Laubenzedel Freie Wähler (FW) 501 Dr.-Ing. Winter Werner, Diplom-Ingenieur (Univ.), Akademischer Direktor i. R., Stadt- und Kreisrat, Unterwurmbach 502 Fiege Thomas, Berufssoldat Freie Demokratische Partei (FDP) 601 Niesta-Weiser Sigrid, Rechtsanwältin, Stadt- und Kreisrätin Niesta-Weiser Sigrid, Rechtsanwältin, Stadt- und Kreisrätin 103 Pappler Manfred, Rektor, Stadt- und Kreisrat 203 Hinderks Daniel, selbstständiger Metallbaumeister, Stadtrat, Schöffe 403 Schnell Peter, Hauptschullehrer a. D., Stadtrat 503 Baumgärtner Gerhard, Sparkassenbetriebswirt, Stadtrat, Pflaumfeld Niesta-Weiser Sigrid, Rechtsanwältin, Stadt- und Kreisrätin 104 Kolb Friedrich, Bankkaufmann, Stadtrat, 204 Schmidt Angela, Büroangestellte, Stadträtin, 404 Riederer Ortrud, Volksschullehrerin a. D. 504 Ferber Armin, Gerichtsvollzieher, 602 Horrolt Pierre, selbstständiger Kaufmann 105 Dernerth Arno, Diplom-Finanzwirt (FH), EDV-Leiter, Stadtrat, 205 Dr. Neumann Hans-Peter, Rechtsanwalt 405 Herold Markus, Fachkrankenpfleger für Intensivmedizin 505 Fucker Sigrid, Kulturreferentin Horrolt Pierre, selbstständiger Kaufmann 106 Meier Inge, Krankenschwester, Stadträtin 206 Röhl Cornelia, Oberstudienrätin a. D., Stadträtin, Schöffin 406 Scala Ingrid, Reiseverkehrskauffrau 506 Bauer Stefan, Hotelier, Oberwurmbach Horrolt Pierre, selbstständiger Kaufmann 107 Ortner Friedrich, Landwirtschaftsmeister, Stadtrat, 108 Brenner Jürgen, Kriminalhauptkommissar, Ortssprecher, Pflaumfeld 207 Rudolph Gerd, Diplom-Verwaltungswirt (FH), Oberamtsrat a. D., Stadtrat 208 Eischer Mirjam, Mediengestalterin, 407 Nahrstedt Erich, selbstständiger Metallbauer 408 Mötsch Klara, Naturkostfachverkäuferin, Laubenzedel 507 Postler Gerhard, Ernährungsberater 508 Auinger Hans-Jürgen, Diplom-Agraringenieur (Univ.), wissenschaftlicher Angestellter, Stetten 603 Falk Werner, Redakteur Falk Werner, Redakteur 109 Gutmann Karl, Kfz-Meister, Stadtrat, Schöffe, Stetten 209 Schachameyer Heinz, Pensionswirt, Ortssprecher, Schlungenhof 409 Meier Hermann, Direktvermarkter, Pflaumfeld 509 Müller Gerhard jun., Diplom-Informatiker (Univ.), Hotelier Falk Werner, Redakteur 110 Habermeyer Edwin, Landwirtschaftlicher Betriebsleiter, Ortssprecher, Oberasbach 210 Bauer Bianca, Hotelkauffrau, Oberwurmbach 410 Mägdefessel Sabine, Realschullehrerin 510 Gulden Gerhard, Lagerist, Steinabühl 604 Meckel Christel, Berufsberaterin a. D. 111 Brenner Gerald, Kriminaloberkommissar, Ortssprecher, Wald 211 Rohrmann Oskar, Rentner, Stadtrat, Cronheim 411 Mast Gerhard A., Berufsschullehrer, 511 Zirkler Jens, Zimmermeister Meckel Christel, Berufsberaterin a. D. 112 Pappler Ingrid, Rektorin 212 Baumbeck Rita, Rentnerin, 412 Reuter Tanja, Erzieherin 512 Zimmermann Christian, Rechtsanwalt Meckel Christel, Berufsberaterin a. D. 113 Horrolt André, selbstständiger Kaufmann 213 Cudemo Andrea, Gastronom 413 Reuter Werner, Erzieher 513 Braun Julia, Handelsfachwirtin 605 Kaufmann, 114 Rubensdörfer Wolfgang, Versicherungsfachmann, Unterwurmbach 214 Kmieckowiak Petra, Verwaltungsangestellte 414 Zels Kerstin, Betriebswirtin 514 Romanowski Harald, Bauingenieur, Aha Kaufmann, 115 Elterlein Karin, Altenpflegerin 116 Blenk Manuel, Auszubildender 117 Feuchtmaier Tobias, Gebietsverkaufsleiter, 118 Rieger Christian, Bankbetriebswirt 215 Kamleiter Herbert, Diplom-Sozialpädagoge (FH), Sozialrat 216 Rohrmann Heidi, Heimleiterin, Cronheim 217 Pfeil Alfred, Verwaltungsoberrat a. D., Stadtrat 218 Wittmann Renate, Studiendirektorin 415 Nagel Hans-Georg, Erzieher, Stetten 416 Spata-Roßmann Helga-Joana, Krankenschwester 417 Ringler Oliver, Erzieher 418 Thill Margret, Heilpraktikerin 515 Dr. rer. nat. Schröder Peter, Diplom-Biologe, Regionalleiter, Höhberg 516 Wagner Ute, Diplom-Finanzwirtin (FH), Steueroberinspektorin, 517 Hauke Manfred, Kfz-Händler 518 Schröder-Pforr Andrea, Pharmazeutisch-technische Assistentin (PTA), Höhberg Kaufmann, 606 Saalbaum Alexander, Diplom-Ingenieur Kaufmann, (FH), Fric Vertriebsingenieur, Saalbaum Alexander, Diplom-Ingenieur (FH), Vertriebsingenieur, Kaufmann, Frickenen Saalbaum Alexander, Diplom-Ingenieur (FH), Vertriebsingenieur, Kaufmann, 119 Beißer Jörg, Geschäftsführer, Oberasbach 219 Müller Alfred, Rentner, 419 Lindauer Ekkehard, Sonderschullehrer 519 Böckler Claus, Diplom-Betriebswirt (FH), Kaufmann 607 Loos Christa, Lehrerin i. R. 120 Schneider Sina, Fahrschulleiterin 220 Fortkamp Erika, Hausfrau 420 Klimpke Susanne, Hausfrau 520 Lehner Simon, Bankkaufmann, Büchelberg Loos Christa, Lehrerin i. R. 121 Kazmierowski Sandra, Auszubildende 221 Waschkuhn Wolfgang, Existenzgründerberater 421 Oechslein Alfred, Architekt 608 Meckel Hans, Diplom-Ingenieur (Univ.), Rentner 122 Edel Florian, Sozialversicherungsfachangestellter, Wald 222 Oechslein Christa, Altenpflegerin, Wald 422 Börner Edith, Arzthelferin Meckel Hans, Diplom-Ingenieur (Univ.), Rentner 123 Streckel Suzi, selbstständige Kauffrau, Büchelberg 223 Baumbeck Jürgen, Rentner, 423 Horn Udo, Rentner, Schlungenhof 609 Loy Lesley, Rentnerin 124 Sanwald Volker, Reiseverkehrskaufmann, Stadtrat 224 Minnameyer Roswitha, Rentnerin 424 Wiehn Zena, Oberstudienrätin, Unterwurmbach Loy Lesley, Rentnerin

Auf dem Stimmzettel darf nur ein Bewerber angekreuzt werden. Stimmzettel zur Wahl des Ersten Bürgermeisters in Gunzenhausen Wahlvorschlag Nr. 1 Christlich-Soziale Union (CSU) Fitz Karl-Heinz Rechtsanwalt, Zweiter Bürgermeister, Kreisrat, Wahlvorschlag Nr. 2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Federschmidt Joachim Diplom-Ingenieur (FH) Landespflege, Erster Bürgermeister, Kreisrat