[M] fotomek / fotolia.com politik Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf Die GOZ bleibt unverändert Das Geduldspiel um die Punktwertanpassung in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) geht weiter. Während sich andere Freiberufler in den vergangenen Jahren über Honorarsteigerungen freuen konnten, bleibt der Punktwert für die Zahnärzte auch nach 27 Jahren unangetastet. Die Bundesregierung hat nach der Sommerpause einen Kabinettsentwurf vorgelegt, in dem es heißt: Derzeit gibt es keinen dringenden Handlungsbedarf für eine Änderung der GOZ. Der Bericht der Großen Koalition zu den Auswirkungen der Neustrukturierung und -bewertung der novellierten GOZ, die 2012 in Kraft trat, wurde mit Spannung erwartet. Schließlich ist die Geschichte der privatzahnärztlichen Gebührenordnung lang, zäh und unbefriedigend. Die GOZ 2012 war in der Zahnärzteschaft schon immer höchst umstritten und stieß auf wenig Gegenliebe. Bevor das Regelwerk gültig wurde, protestierten Zahnärztekammern, Kassenzahnärztliche Vereinigungen und der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) im Schulterschluss dagegen. Der FVDZ konnte sogar fast ein Drittel der Zahnärzte in Deutschland mobilisieren, an einer Protestaktion teilzunehmen. 19.000 Zahnärzte begehrten mit ihren Unterschriften dagegen auf, dass eine Anhebung des GOZ-Punktwertes aus dem Jahr 1988 verweigert werden sollte. Doch der Protest blieb folgenlos. Obwohl der FVDZ den schriftlichen Widerstand direkt im Bundesgesundheitsministerium abgab, gab es keine Honoraranpassung. Die GOZ-Novellierung wurde mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von exakt 5,62421 Cent verabschiedet. Nochmalige Analyse erst für 2017 geplant Selbst der damalige Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zeigte sich mit der GOZ-Überarbeitung nicht ganz zufrieden, gab aber zu bedenken: Ich hatte nicht alleine bei der GOZ-Novellierung zu entscheiden. Bahr verwies seinerzeit auf die vielfältigen Interessen, die aufeinander prallten. Mein Verhandlungsspielraum war eingeschränkt, sagte er. Man hätte nicht beides haben können, die geplante Öffnungsklausel wegzudrücken und gleichzeitig mehr Honorarvolumenzuwachs als die sechs Prozent durchzusetzen. Die Öffnungsklausel, mit der Separatvereinbarungen zwischen Privatversicherer und Zahnarzt außerhalb der GOZ möglich gemacht werden sollten, konnte verhindert werden. Die GOZ 2012 jedoch nicht. Der Bundesrat machte seine Zustimmung zur GOZ-Novelle allerdings von einem neuen 12 GOZ abhängig. Darin wurde die Bundesregierung verpflichtet, die Auswirkungen der neuen Gebührenordnung 2015 zu überprüfen. Was in diesem Sommer auch geschah. Doch das Ergebnis ist ernüchternd: An dem Punktwertstillstand wird sich auch in absehbarer Zeit nichts ändern. Im Kabinettsentwurf steht Schwarz auf Weiß: Anhand der dargestellten Auswirkungen der GOZ-Novelle 2012 ergibt sich derzeit kein dringender Handlungsbedarf für die Änderung der GOZ. Die weitere Entwicklung des privatzahnärztlichen Leistungsgeschehens und Honorarvolumens ist jedoch sorgfältig über einen längeren Zeitraum zu erfassen und zu analysieren. Diese Auffassung, dass eine länger angelegte Beobachtung notwendig ist, sei seitens der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, des PKV-Verbandes sowie der Beihilfekostenträger der Länder des Bundes geteilt worden, heißt es in dem Bericht. Das Bundesgesundheitsministerium plant, diese Analyse nach Anpassung der Datengrundlage 2017 durchzuführen. Honorarvolumen um 9,2 Prozent gestiegen Der aktuelle Bericht der Bundesregierung gibt zudem Aufschluss über die finanziellen Auswirkungen der Novellierung. Ein wesentliches Ergebnis: Das privatzahnärztliche Honorarvolumen (ohne Material- und Laborkosten) ist von 2011 bis 2012 um 9,2 Prozent gestiegen und überschreitet somit den prognostizierten Honoraranstieg von rund sechs Prozent. Die Gesamtausgaben inklusive Material- und Laborkosten erhöhten sich in dem Zeitraum um 5,2 Prozent auf rund 9,9 Milliarden Euro. Die Bundesregierung begründet diese Fehleinschätzung damit, dass der Anteil der Material- und Laborkosten wegen veränderter Rahmenbedingungen habe geschätzt werden müssen. In dem Bericht wird zudem darauf hingewiesen, dass für die Berechnung des pri- 14 DFZ 10 2015
vatzahnärztlichen Honorarvolumens 2011 nur Daten aus dem Jahr 2008 vorlagen, mit denen kalkuliert wurde. Auch deshalb sei eine längerfristige Beobachtung und Analyse notwendig. Darüber hinaus räumt die Bundesregierung ein, dass der zahnmedizinische und technische Fortschritt unabhängig von einer GOZ-Novelle zu einer Ausgabensteigerung beiträgt. Diese ganzen Faktoren hätten dafür gesorgt, dass die ursprünglich genannte Zahl von sechs Prozent überschritten worden sei. Das Bundesgesundheitsministerium will nun eine Studie zur Datengrundlage starten, die den Anpassungsbedarf ermittelt. Mehr Prophylaxe, weniger analoge Abrechnungen Was hat die bisherige Überprüfung der GOZ sonst noch ergeben? Bei den strukturellen Auswirkungen gibt es laut Bericht die Entwicklung, dass die prophylaktischen und konservierenden Leistungen an Bedeutung gewinnen. Dies hängt hauptsächlich damit zusammen, dass die professionelle Zahnreinigung in den Leistungskatalog mit aufgenommen wurde. Diesen Trend bezeichnet die Politik als erfreulich. Auffallend hingegen sei, dass sich der Umsatzanteil der prothetischen Leistungen wegen eines tendenziellen Mengenrückgangs verringert habe. Erheblich zurückgegangen ist die Anzahl der analogen Abrechnungen. Laut Bericht hat sich der Anteil der Leistungen, die über den Schwellenwert (2,3-facher Gebührensatz) abgerechnet wurden, deutlich reduziert nämlich um mehr als die Hälfte von rund 24,5 Prozent (2011) auf rund 11,1 Prozent. Grund dafür sind viele neue eigenständige Abrechnungspositionen, die in das Gebührenverzeichnis der GOZ aufgenommen wurden. Ein Honorarzuwachs von 7,7 Prozent wurde im Bereich Mehrkostenleistungen (ohne Implantologie) verzeichnet. Auf Dauer nur mit angemessener Honorierung Die Zahnmedizin und das Abrechnungsprozedere in den Praxen bewegen sich also. Auf Eis liegt nur der Punktwert. Obwohl dieser die wirtschaftliche Entwicklung in den Praxen auffangen soll, bleibt der fast 30 Jahre alte Punktwert unangetastet. Diese anhaltende Zwangspause ruft erneut den Widerstand der Zahnärzteschaft auf den Plan. Die FVDZ-Bundesvorsitzende Kerstin Blaschke erklärte: Es kann nicht sein, dass die GOZ zu einer Erstattungsordnung mutiert und sich an der finanziellen Situation der Kostenträger orientiert. Ein Punktwert, der seit 1988 stagniere, habe die Bezeichnung angemessen in keiner Weise verdient. Blaschke monierte: Wenn die Politik weiterhin möchte, dass wir Zahnärzte qualitativ hochwertig arbeiten und alle Möglichkeiten der modernen Diagnose und Therapie zum Wohle des Patienten nutzen, dann geht das auf Dauer nur mit einer angemessenen Honorierung. Vor diesem Hintergrund hat der FVDZ-Bundesvorstand einen Antrag zur Hauptversammlung im Oktober formuliert, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den Punktwert in der GOZ auf elf Prozent anzuheben. Begründung: In Anbetracht der allgemeinen Preisentwicklung und der erheblichen Steigerung der Betriebskosten in Zahnarztpraxen ist der Punktwert aus dem Jahr 1988 nicht mehr zutreffend und daher den heutigen Entwicklungen anzupassen (siehe hierzu auch das Editorial auf Seite 1). Eine Diskriminierung der Zahnärzteschaft Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. KZBV-Chef Dr. Wolfgang Eßer sagte auf Anfrage, dass die Steigerung der privatzahnärztlichen Honorare im vertragszahnärztlichen Bereich von 7,7 Prozent lediglich als untere Grenze dessen betrachtet werden könne, was zwingend notwendig gewesen wäre, damit die Zahnarztpraxen auch künftig betriebswirtschaftlich sinnvoll arbeiten können. Die ausgebliebene reale Punktwertsteigerung stellt im Vergleich zu der Entwicklung bei anderen Arztgruppen eine Diskriminierung der Zahnärzteschaft dar, erklärte Eßer und nannte das Ergebnis der GOZ-Novellerung alles andere als zufriedenstellend. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die für die Zahnärzteschaft federführend die Verhandlungen mit dem Bundesgesundheitsministerium über die Novellierung der GOZ geführt hatte, sieht die aktuelle Überprüfung als zweischneidiges Schwert. Die BZÄK habe sich seinerzeit vehement gegen den 12 der GOZ ausgesprochen, sagte BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel gegenüber dem DFZ. So richtig, wie die Beobachtung der Wirkungen ist, so falsch war die vom Bundesrat beigefügte Begründung. Der Bundesrat verknüpfte die Evaluation nämlich mit der Überlegung, die Ergebnisse zum Anlass zu nehmen, gegebenenfalls höhere Zuwächse wieder abzuschneiden. Das habe zu sehr nach Einführung eines Budgets geklungen, als dass die BZÄK ihren Frieden damit hätte machen können. Deshalb habe sie eine verbindliche Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der zahnärztlichen Vergütung gefordert. Wenn die Bundesregierung es sich zur Aufgabe macht, die Wirkungen und Entwicklungen der GOZ kontinuierlich zu beobachten und auszuwerten, kann das nicht unterbunden werden, sagte Engel. Wir können dies aber nutzen, um Argumente für die erforderliche regelmäßige Anpassung der GOZ einzubringen. Die Zahnärzte warten gespannt, wie das aussieht. Melanie Fügner 10 2015 DFZ 15
Katja Xenikis/Fotolia Nachgefragt Was sagen die Parteien? Beim Thema GOZ stellen sich immer wieder dieselben Fragen: Nimmt die Zahnärzteschaft zu wenig Einfluss? Oder lässt die Politik nicht viel Mitsprache zu? DFZ-Redakteurin Melanie Fügner hat bei den im Bundestag vertretenen Parteien nachgehakt, warum in Sachen GOZ derzeit kein Handlungsbedarf besteht. Bündnis 90/Die Grünen haben sich dazu jedoch nicht geäußert. Maria Michalk, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion Es werden differenziertere Datengrundlagen benötigt den wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst. Bei den Zahnärzten ist das seit 27 Jahren nicht passiert. Nun soll wieder einmal ein neuer Datensatz erhoben werden. Sie drücken sich Michalk: Bei der Gebührenordnung für Zahnärzte handelt es sich um eine Verordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates. Im Rahmen der ersten GOZ-Novelle wurden alle maßgeblichen Verbände bei der Überarbeitung mit einbezogen. Diese Einbeziehung erfolgte auch im Rahmen der Überprüfung der GOZ. Über die Höhe der privatzahnärztlichen Honorare gibt es keine zusammenfassende Statistik. Der im vorliegenden Bericht vorgenommene Vergleich der Jahre 2011 und 2012 ist aus dem Umstand entstanden, dass innerhalb der Frist nach 12 GOZ nur auf die GOZ-Analysen 2011 und 2012 der Bundeszahnärztekammer zurückgegriffen werden konnte. Alle Beteiligten waren sich darüber einig, dass ein längerer Berichtszeitraum angezeigt wäre. Für diesen werden aber differenziertere Datengrundlagen benötigt. Hierfür ist die von Ihnen angesprochene Studie zur Erhebung neuer Datensätze notwendig. Denn nur auf der Basis einer validen Datengrundlage können Überarbeitungen vorgenommen werden. Darüber hinaus ist zu sagen, dass mit der GOZ-Novelle ein Honoraranstieg in 2012 von 9,2 Prozent erzielt wurde. Dieser übersteigt den prognostizierten Honoraranstieg von sechs Prozent deutlich. Michalk: Wie bereits ausgeführt, ist nicht der Deutsche Bundestag, sondern die Bundesregierung gemeinsam mit dem Bundesrat zuständig für die GOZ-Novelle. Vor diesem Hintergrund sind die Fragen, welche Grundlagen in die Überarbeitung eingeflossen sind, besser an den Zuständigen zu stellen. Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass mit der GOZ-Novelle eine ganze Reihe neuer Gebührenpositionen aufgenommen wurden wie zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen sowie bestimmte Parodonto- und Implantologische Leistungen. 16 DFZ 10 2015
Dirk Heidenblut (SPD), Mitglied im Gesundheitsausschuss Politischer Kurs für mehr gesundheitliche Vorsorge bestätigt den wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst. Bei den Zahnärzten ist das seit 27 Jahren nicht passiert. Nun soll wieder einmal ein neuer Datensatz erhoben werden. Sie drücken sich Heidenblut: Wir schließen uns der Einschätzung der Bundesregierung in dem Bericht an, dass kein dringender Handlungsbedarf für eine Änderung der GOZ besteht. Als besonders erfreuliches Ergebnis des Berichtes verbuche ich die Verschiebung der Umsatzanteile zugunsten der prophylaktischen und konservierenden Leistungen. Das bestätigt die Politik in ihrem Kurs für mehr gesundheitliche Vorsorge und die Zahnärzteschaft in ihrer Vorreiterrolle in der Präventionsarbeit. Um in Zukunft auf eine noch differenziertere und aussagekräftigere Datengrundlage zurückgreifen zu können, plant das Bundesministerium für Gesundheit eine Studie. Sie soll herausfinden, wo Anpassungen der Datengrundlage notwendig sind. Der Beobachtungszeitraum wird voraussichtlich bis 2017 ausgedehnt. Heidenblut: Im Gegenteil, ein erklärtes Hauptziel für die Erarbeitung der GOZ 2012 war die Anpassung an das aktuelle Versorgungsgeschehen. Die Zahnärzteschaft wurde durch Fachgesellschaften hinzugezogen. Die Material- und Laborkosten stehen nicht in Verbindung mit Veränderungen der GOZ, denn sie werden zum Beispiel bei Gold für Zahnersatz an den Versicherten weitergegeben. Sie sind deswegen gesondert von dem Kostenanteil für zahnärztliche Leistungen zu betrachten. Der Bericht stellt außerdem fest, dass das privatzahnärztliche Honorar, abzüglich der Material- und Laborkosten, um 9,2 Prozent gestiegen ist. 10 2015 DFZ 17
Harald Weinberg, MdB, Gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE Auch das wirtschaftliche Umfeld der Patienten berücksichtigen den wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst. Bei den Zahnärzten ist das seit 27 Jahren nicht passiert. Nun soll wieder einmal ein neuer Datensatz erhoben werden. Die Bundesregierung drückt sich Weinberg: Die Annahme ist nicht ganz richtig. Seit 1988 sind natürlich erstens die Steigerungsfaktoren ständig angepasst worden. Ich erinnere hierzu an das BGH-Urteil von 2007, wonach auch ohne Begründung der 2,3 fache Satz abgerechnet werden kann, während früher bei vielen privaten Versicherungen auch der 1,8- oder 1,65-fache Satz üblich waren. Seit der GOZ 2012 ist in 5 klar der 2,3-fache Satz als normaler Satz festgelegt. 2012 wurden nach einer Analyse der BZÄK die Leistungen durchschnittlich mit dem 2,46-fachen Satz abgerechnet. Damit werden die Leistungen zumindest nicht schlechter honoriert als die gesetzlichen Leistungen. 2012 wurden zwar die Punktwerte nicht erhöht, aber die Punktzahl für viele Leistungen, auch insofern stimmt Ihre Annahme nicht. Weinberg: Wie schon gesagt, gab es im Bereich der GOZ 2012 einige Neuerungen, die eine leichte Erhöhung der Honorare zur Folge hatten. Soweit mir bekannt ist, gehören Zahnärztinnen und Zahnärzte von ihrem Einkommen her durchaus zu den privilegiertesten Berufen, auch zu den privilegiertesten freien Berufen. Neue Behandlungsmethoden sollten natürlich auch in eine neue Gebührenordnung einfließen, hier gebe ich Ihnen recht, aber auch das fand zumindest teilweise statt. Aus Sicht der Patientinnen und Patienten gebe ich aber Folgendes zu bedenken: Der Erwartungshaltung auch des FVDZ, das Erlösverhältnis von GOZ und BEMA sollte sich an dem der GOÄ und des EBM bemessen, ist nicht realistisch. Denn bei der Ärzteschaft werden die meisten Leistungen (90 Prozent der Patientinnen und Patienten) rein nach EBM abgerechne,t und es finden relativ wenig IGeL-Leistungen statt. Die Quote derer, die selbst die Rechnung zahlen und keine Versicherung dafür belangen können, ist sehr gering. Bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten hingegen betrifft die GOZ auch die meisten gesetzlich Krankenversicherten, die in aller Regel nicht die Kosten an ihre Krankenkasse weiterreichen können. Deshalb ist bei guter Ertragslage der Zahnärztinnen und Zahnärzte auch das wirtschaftliche Umfeld derjenigen zu berücksichtigen, die die Kosten tragen müssen. Außerdem bestünde bei der Zahnärzteschaft ein wesentlich größerer wirtschaftlicher Druck, weniger Grundleistungen nach BEMA und mehr Wellness-Zahnmedizin nach oder analog GOZ anzubieten. Das würde die Versorgungssituation gerade der Menschen verschlechtern, die in der Regel viel mehr Versorgungsbedarf haben. Wir hätten eine andere Situation bei der Bewertung der GOZ, wenn es weniger Selbstzahlerleistungen im zahnärztlichen Bereich gäbe und mehr Leistungen per Sachleistungsprinzip von der Kasse beglichen würden. Dafür will ich mich gerne einsetzen. picture alliance / dpa 18 DFZ 10 2015