Qualität und Strukturen der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/9511 Qualität und Strukturen der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland Vorbemerkung der Fragesteller 2004hatdieBundeszahnärztekammer (BZÄK)die Mundgesundheitszielefür Deutschland2020 vorgelegt.einigederdortdefiniertenzielezumbeispielzur ZahnerhaltungundzurReduzierungderKarieslastinbestimmtenAltersgruppenwurdenbereitserreicht.VergleichsuntersuchungenzurZahngesundheitzeigenüberdies,dassDeutschlandmittlerweileeinengutenRangiminternationalenVergleicherreichthat (vgl.bauer,neumann,saekel:zahnmedizinische VersorgunginDeutschland,Bern2009).DessenungeachtetexistierteineReihe vongrundlegendenproblemeninderzahnmedizinischenversorgung,wiedie vomsozialstatusabhängigezahngesundheit,mangelndeevidenzbasierungbestimmterteilederzahnmedizinischenbehandlung,unzureichendequalitätstransparenz,dieiminternationalenvergleichverbesserungswürdigeeffizienz sowieeinedurchdiegesetzlichenrahmenbedingungenbegünstigteüber-und Fehlversorgung. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungsiehtundunterstütztdenbesonderenStellenwerteiner präventionsorientiertenzahnheilkundeinallenaltersgruppen.durchdieumsetzunggeeigneterprophylaxe-undbehandlungskonzeptebestehtinderzahnmedizinischenversorgunginsgesamteingutervorsorge-,früherkennungs-und Versorgungsstandard.DieMundgesundheithatsichinDeutschlandindenletztendreiJahrzehnteninallenAltersgruppenderBevölkerungentscheidendverbessert.WeitereVerbesserungsmöglichkeitensolltenvonallenBeteiligtengenutztwerden.PatientinnenundPatientenkönnenselbstinsbesonderedurchein optimiertesmundhygieneverhaltenvielzueinerverbesserungdermundgesundheitundsteigerungderlebensqualitätbeitragen.imbereichderevidenzbasiertenzahnmedizinundderversorgungsforschungbestehtnocheinweites FeldfürwissenschaftlicheStudien.Unabhängigdavonberuhtdiezahnärztliche BehandlungsqualitätindertäglichenPraxisinsgesamtaufbewährtenBehandlungsstandards.GesetzlicheRegelungenundRichtliniendesGemeinsamen DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom18.Mai2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode BundesausschusseszumQualitätsmanagementindervertragszahnärztlichen Versorgungsindvorhanden.DiegemeinsameSelbstverwaltungerarbeitetzurzeitweitereRichtlinienzurQualitätssicherungundsetztdamitVorgabendes Gesetzgebersum.InsgesamtbietetdasGesundheitssysteminDeutschlandden PatientinnenundPatienteneinenangemessenenSchutz.Patientinnenund PatientenkönnenimBereichderZahnheilkundeunterschiedlicheVersorgungsangeboteund-möglichkeitennutzen.AuchhierzustehenihnenvielfältigeInformations-undBeratungsangebotezurVerfügung.MitdenVorschriftendesGKV- VersorgungsstrukturgesetzeszumWegfallderstriktenBudgetierung,derBerücksichtigungunteranderemderMorbiditätsentwicklungbeidenzahnärztlichenGesamtvergütungensowiedenRegelungenzuraufsuchendenzahnärztlichenVersorgungvonPflegebedürftigenundMenschenmitBehinderungen wurdenwichtigeweichenstellungenfürdieweiterentwicklungdervertragszahnärztlichenversorgungvorgenommen.weitereverbesserungenderaufsuchendenzahnärztlichenversorgungsindmitdempflege-neuausrichtungsgesetz beabsichtigt. 1.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassMundgesundheitszieleunter EinbeziehungmöglichstallerrelevantenAkteurewieZahnärzteschaft,PatientinnenundPatientenundKrankenkassenformuliertwerdensollten,umso eine bessere Koordination von abgestimmten Maßnahmen zu ermöglichen? a)wennja,hältdiebundesregierungdievonderbzäkformulierten MundgesundheitszielefürDeutschland2020 vordiesemhintergrund für ausreichend, um diesem Anspruch gerecht zu werden? b)wennnein,waswilldiebundesregierungkonkretunternehmen,umalle relevantengenanntenakteurebeideraufstellungdermundgesundheitsziele einzubinden? DerGesundheitszieleprozess,beidemsichdierelevantenAkteuredesGesundheitswesensaufeinegemeinsameZielorientierungundaufMaßnahmenzur Zielerreichungverständigen,wirdaufnationalerEbenevomKooperationsverbundgesundheitsziele.degetragen.DieBundesregierungunterstütztdiesen Prozess.Anfang2012wurdevomKooperationsverbunddasGesundheitsziel Gesundälterwerden beschlossen.dabeiwurdeauchdasthemamundgesundheitaufgegriffen.alskonkretesziel,daserreichtwerdensoll,wurdeformuliert: Die Mundgesundheit älterer Menschen ist erhalten bzw. verbessert. 2.a)WiebewertetdieBundesregierungdenderzeitigenStandderGruppenprophylaxe (Prävention und Vorsorge in bestimmten Settings)? b)waswilldiebundesregierungkonkrettun,umaufeinenstärkerenausbau der Gruppenprophylaxe hinzuwirken? c)hältdiebundesregierungesfürgeboten,diegruppenprophylaxeauchin frühkindlichen Settings auszubauen? Wenn ja, was will die Bundesregierung hierfür konkret unternehmen? d)wiebewertetdiebundesregierungregelmäßigezahnschmelzhärtungen fürkinderabdem2.lebensjahrankitasinsozialenbrennpunktenmit einem hohen Anteil von Kindern mit einem erhöhten Kariesrisiko? DieBundesregierungbewertetdieUmsetzungderzahnmedizinischenGruppenprophylaxealserfolgreich.DieszeigtsichinsbesondereamRückgangzerstörter,fehlenderundgefüllterZähneinallenAlterklassen.AuchKinderaussozial benachteiligtenschichtenprofitierenvomallgemeinenrückgangderkaries. DieDeutscheArbeitsgemeinschaftfürJugendzahnpflege (DAJ)hatKonzepte

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9717 zurumsetzungeinereffektivenundeffizientenzahnmedizinischengruppenprophylaxeentwickelt.esliegenauswahlkriterienvor,umeinrichtungenzu identifizieren,indenendaskariesrisikoderkinderundjugendlichenüberproportional hoch ist. DieGruppenprophylaxeschließtdieDurchführungfolgenderMaßnahmenein: UntersuchungderMundhöhleundErhebungdesZahnstatus,ZahnschmelzhärtungsowieErnährungsberatungundMundhygiene.DerGradderFlächendeckungistbezogenaufdieMaßnahmenunddieArtderEinrichtungunterschiedlich.KindergartenkinderundGrundschulkinderwerdenbessererreichtalsältere Kinder.ErnährungsberatungenundAnweisungenzurMundhygienewerdenam häufigstendurchgeführt;über70prozentderindenkindergärtenundgrundschulengemeldetenkinderhabeneinesolcheberatungerhalten.einezahnärztlicheuntersuchungimrahmendergpwurdebei42derkindergartenkinder und57prozentdergrundschulkinderdurchgeführt.dererreichungsgradder Fluoridanwendungistdagegenehergeringundsolltedeutlichverbessertwerden. HandlungsbedarfbestehtausSichtderBundesregierungimHinblickaufdie weitereumsetzungundweiterentwicklunggruppenprophylaktischermaßnahmen.dabeiistesaufgabederdajbzw.allerandergruppenprophylaxebeteiligtenzuprüfen,obbzw.inwieweitundinwelcheneinrichtungendieanwendungeffektiverundeffizientermaßnahmenausgeweitetwerdensollte.dies betrifftauchdiefragedesausbausinfrühkindlichensettingssowiedieanwendungregelmäßigerzahnschmelzhärtungenfürkinderabdemzweitenlebensjahr zum Beispiel in Kindertagesstätten. 3.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungzurEntwicklungvonParodontalerkrankungen in Deutschland? DatenzuParodontalerkrankungeninDeutschlandkönneninsbesondereden MundgesundheitsstudiendesInstitutsderDeutschenZahnärzteschaft (IDZ)entnommenwerden.ImVergleichdesJahres1997 (DritteDeutscheMundgesundheitsstudie DMSIII)zu2005 (VierteDeutscheMundgesundheitsstudie DMSIV)zeigtsichsowohlbeidenjüngerenErwachsenenalsauchbeidenSeniorinnenundSenioreneineZunahmederParodontitisprävalenzen.AufNachfragehatdieBundeszahnärztekammer (BZÄK)bzw.dieKassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)mitgeteilt,dassrund4bis8Prozentderjüngeren Erwachsenenund14bis22ProzentderSeniorinnenundSeniorenimJahre2005 schwere Erkrankungsformen der Parodontitis aufweisen. 4.a)Triffteszu,dassderGemeinsameBundesausschussbislangkeineRegelungenzurParodontalprophylaxefürErwachseneinseineRichtlinien aufgenommen hat? Wennja,warumnicht,undwelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierung gegebenenfalls daraus? b)welcheerkenntnissehatdiebundesregierungzurinanspruchnahmeder Parodontaltherapie in Deutschland? c)welcheerkenntnissehatdiebundesregierungzureffektivitätderparodontaltherapie in Deutschland? d)waswirddiebundesregierungunternehmen,umgegebenenfallsaufeine größere Effizienz dieser Therapie hinzuwirken? Richtigist,dassderGemeinsameBundesausschuss (G-BA)keineLeistungen zur Individualprophylaxe vonerwachsenenfestgelegthat.wichtigeleistungenzur Parodontalprophylaxe fürerwachsenewiez.b.dieentfernungvon hartenzahnbelägen,diebeseitigungscharferkantenundüberstehenderfül-

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode lungsrändersowiedieeingehendeuntersuchungunddieberatunginsbesondere überfrageneinerrichtigenindividuellenmundhygiene,fallenauchbeierwachsenenindieleistungspflichtdergesetzlichenkrankenversicherung (GKV)und sindentsprechendindenrichtliniendesg-babzw.imeinheitlichenbewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) geregelt. DieZahlderAbrechnungsfälleausParodontalbehandlungennimmtseitJahren zu.sostiegdieanzahlderimrahmendergkverbrachtenparodontalbehandlungennachangabenderkzbvvon918200imjahr2008um3,7prozentauf FälleimJahr2009.ImJahr2000 (2005)wurdeninderKZBV-Statistik noch ( ) Behandlungsfälle ausgewiesen. DerLeistungsinhaltderBEMA-PositionenzurParodontaltherapiehatsichnach ErkenntnissenderBundesregierunginKombinationmiteinerMundhygieneinstruktionalseffektiveTherapieerwiesen.VordiesemHintergrundsinddieim BEMAaufgeführtenLeistungenderParodontaltherapiealseffektivanzusehen. EinlangfristigerErhaltdesBehandlungsergebnissesistnachErkenntnissender BundesregierungallerdingsnurdurcheinesystematischeNachkontrolleim RahmeneinerunterstützendenParodontitistherapiemöglich.DiemitdieserFragestellungzusammenhängendenFragenhatderG-BAbishernichteinerLösung zugeführt.diebundesregierungerwartet,dassderg-badiesethematikspätestensnachwegfallderstriktenbudgetierunginfolgederabdem1.januar2013 inkrafttretendenvorschriftendesgkv-versorgungsstrukturgesetzesaufgreift. DieEffektivitätderParodontaltherapiewirdimÜbrigenstarkbeeinflusstvon dermitwirkungderpatientinnenundpatienten.dadieparodontitisindenanfangsstadiendererkrankungfürdenpatientenkaummitspürbarensymptomen verbundenist,giltesimhinblickaufdieprävention,daswissenumpräventive VerhaltensweisenunddieBedeutungderErkrankungfürdieAllgemeingesundheitinderbreitenBevölkerungzuverbessernundhierdurchzuVerhaltensänderungenbeizutragen.DiesgiltimbesonderenMaßeimHinblickaufdieVerwendungvonZahnseideundsogenanntenInterdentalbürstenimRahmender häuslichen Mundhygiene. 5.a)WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungzurEvidenzderprofessionellenZahnreinigungspeziellimHinblickaufdieVerbesserungderZahnhygiene, den langfristigen Zahnerhalt und den Erhalt der Gesundheit? NachErkenntnissenderBundesregierunggibtesHinweise,dasseineprofessionelleZahnreinigungnurinKombinationmitweiterenMaßnahmeneffektiv ist.wesentlichistdabeivorallemdiedurchführungvonmundhygieneinstruktionen,aberauchdieregelmäßigeentfernungallerweichenundhartenzahnbeläge.dieinhalteunddiewirksamkeiteinerprofessionellenzahnreinigung variiereninabhängigkeitdavon,obsiealsreineprophylaxemaßnahme,alsvorbehandlungsmaßnahmebeieinergeplantenparodontalbehandlungoderimrahmeneinerunterstützendenparodontitistherapiealserhaltungsmaßnahmedurchgeführt werden. b)wiewirddievondenversichertenindergesetzlichenkrankenversicherung (GKV)inAnspruchgenommeneprofessionelleZahnreinigungnach ErkenntnisderBundesregierungüberwiegendfinanziert (imrahmenvon SatzungsleistungendurcheinzelneKrankenkassen,alskostenpflichtiger WahltarifderKrankenkassen,alsprivateZusatzversicherung (vertrieben überdiekassen)oderalsdirektzahlungderpatientinnenundpatienten)? ImJahr2010bestandennachAngabendesPKV-Verbandesca.12Millionen Zahnzusatzversicherungen.DarüberhinausbieteneinigeKrankenkasseneine professionellezahnreinigungalssatzungsleistungoderimrahmeneineswahl-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/9717 tarifsan.überdieanzahlderversicherten,dieeineprofessionellezahnreinigungimrahmeneinersatzungsleistungoderimrahmeneineswahltarifsin Anspruchnehmen,liegenderBundesregierungkeineAngabenvor.DerGKV- Spitzenverbandgehtallerdingsdavonaus,dassdieAnzahldeutlichgeringer seindürftealsdieanzahlvonprivatabgeschlossenenzusatzversicherungen. VordiesemHintergrundgehtdieBundesregierungdavonaus,dassdievon GKV-VersicherteninAnspruchgenommenenZahnreinigungenüberwiegend privat finanziert werden. 6.a)WelchenaktuellenStellenwerthabenausSichtderBundesregierung PräventionundminimalinvasivesVorgehen (Zahnerhaltung)inder Zahnmedizin? PräventionundminimalinvasivesVorgehen (Zahnerhaltung)habenausSicht der Bundesregierung in der Zahnmedizin einen besonders hohen Stellenwert. b)wiebewertetdiebundesregierungdenumstand,dassbereitsetwa7prozentallerzahnersatzneubehandlungenaufeinerimplantatkonstruktion beruhen (vgl.statistischesjahrbuchderkassenzahnärztlichenbundesvereinigung2010,statistischebasisdatenzurvertragszahnärztlichen Versorgung),undentsprichtdieserhoheAnteilnachAnsichtderBundesregierung der medizinischen Notwendigkeit? DieAussagezurHäufigkeitderImplantatversorgungenimJahrbuch2010der KZBV (S.85)beziehtsichaufdieGesamtzahlallerZahnersatzneubehandlungen.DaimRahmeneinerZahnersatzneuversorgunginderRegelmehrere fehlendezähneersetztwerden,kanndarausallerdingsnichtgeschlossenwerden,dassetwa7prozentallerfehlendenzähnedurchimplantateersetztwerden. UnabhängigdavonkommtindemgenanntenAnteilzumAusdruck,dasssich vielepatientinnenundpatientenaufgrundpersönlichervorstellungenund Präferenzen für diese spezifische Versorgung entscheiden. c)teiltdiebundesregierungdieauffassungdesbundesverbandesderimplantologischtätigenzahnärzteineuropa/europeanassociationofdentalimplantologists (BDIZEDI),dieoptimaleTherapiedesZahnverlustes seiderersatzjedeseinzelnenzahnesdurcheinimplantat ( service/oav10/grafik/awu pdf;abgerufenam19.februar 2012)? Wenn ja, warum? d)welchegesundheitsökonomischenerkenntnissehatdiebundesregierung zurimplantologischenversorgungsform,undwelcheschlussfolgerungen zieht sie daraus? Nein.DiezitierteAussagestelltnachDarlegungenderBZÄKbzw.KZBVeinen verkürztenauszugderpräambeldesberufsverbandesderimplantologischtätigen Zahnärztee.V. (BDIZ)dar.VollständiglautetdiePräambel: DieoptimaleTherapiedesZahnverlustesistderErsatzjedeseinzelnenZahnesdurcheinImplantat.DabeiistderZahn8einesQuadranteninderRegelnichtzuersetzen.Dadie optimaletherapieausverschiedenengründen (insbesondereanatomische,aber auchfinanzielle)nichtimmerdurchgeführtwerdenkann,wurdendienachfolgendenempfehlungenfürregelfallversorgungenaufgestellt. Hierauswirdnach DarlegungenderBZÄKbzw.KZBVdeutlich,dasauchderBDIZ,alseinevon mehrerenfachgruppen,dietherapiedesersatzesjedeseinzelnenzahnesdurch einimplantatnuralshypothetischerreichbaransieht.daherweichendieinder PräambelinBezuggenommenenpraktischenEmpfehlungendeutlichhiervonab.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AusSichtderBundesregierunghatdiezahnärztlicheImplantatprothetikohne ZweifeldieTherapiemöglichkeitenerweitert,jedochdiebewährtenunddauerhaftenkonventionellenprothetischenVersorgungennichtersetzt.Insofernsind implantologisch-prothetischetherapienkeinesfallsimmeralsdiefürden Patientenkomfortabelste,klinischbestmöglicheBehandlungsmethode vor allemunterdemaspektderbehandlungsdauer,deroperativenrisikensowie derfunktionsdauer anzusehen.verstärktgiltdiesimhinblickaufdiemit implantologischen Versorgungsformen verbundenen Kosten. 7.a)LiegenderBundesregierungwissenschaftlicheErkenntnissezurHaltbarkeit von zahnmedizinischen Implantaten vor? Wennja,wasbesagendiese,undwelcheSchlussfolgerungenziehtsiedaraus? Wennnein,welcheSchlussfolgerungenziehtsieausdemFehlensolcher Erkenntnisse? b)liegenderbundesregierungwissenschaftlicheerkenntnissezummöglichen Knochenabbau durch zahnmedizinische Implantate vor? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Wennnein,welcheSchlussfolgerungenziehtsieausdemFehlensolcher Erkenntnisse? c)liegenderbundesregierungwissenschaftlicheerkenntnissezukomplikationenundzuverlustraten (Überlebensraten)beizahnmedizinischen Implantaten vor? Wennja,wasbesagendiese,undwelcheSchlussfolgerungenziehtsie daraus? Wennnein,welcheSchlussfolgerungenziehtsieausdemFehlensolcher Erkenntnisse? DieImplantologieisteinevergleichsweisejungezahnmedizinischeDisziplin. InsofernhabensichimLaufederZeitmitderstetigenVerbesserungderMethodenundMaterialienauchwiederholtdieBeobachtungsgrundlagenzurErfolgserwartung von Implantaten verändert. AktuelleundbelastbarewissenschaftlicheErkenntnissezurHaltbarkeitvonImplantatversorgungen,zummöglichenKnochenabbaubzw.zuKomplikationen undzuverlustraten (Überlebensraten)beiImplantatenliegenderBundesregierungnichtvor.InsofernbestehenimHinblickaufdiewissenschaftlicheVerlaufskontrollevonImplantatversorgungennochWissens-undForschungsdefizite,dieunteranderemdurchdiezahnmedizinischenFachgesellschaften aufgegriffen werden sollten. 8.a)Triffteszu,dassbislangkeinehinreichendenErkenntnissezurEvidenz derkieferorthopädischenbehandlung,einschließlicheinerdifferenziertenbetrachtungbeiunterschiedlichenschweregradendervorliegenden Zahn-/Kieferfehlstellungen,imHinblickauflangfristigeWirksamkeit und allgemeine Auswirkungen auf die Mundgesundheit vorliegen? DiekieferorthopädischeBehandlungvonklinischrelevantenZahnstellungsundBisslagefehlernistseitvielenJahrenintegralerBestandteildervertragszahnärztlichenVersorgunginDeutschland.NachderViertenDeutschenMundgesundheitsstudie (DMSIV)von2005gabenrund45ProzentderKinder (12Jahre)und58ProzentderJugendlichen (15Jahre)an,dassbeiihnenentwedereineentsprechendeTherapieschondurchgeführtwurdeoderaktuellwird oderzumindestgeplantsei.diekieferorthopädischenbehandlungsprävalenzen lassenerkennen,dassdiedienstleistungenvonkieferorthopädischtätigenzahn-

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/9717 ärztenbzw.fachzahnärztenfürkieferorthopädieoffensichtlichbreitinderkindlichen und jugendlichen Bevölkerung in Deutschland verankert sind. DiealltäglichenBehandlungserfahrungenderKieferorthopädenlassenerkennen, dassdiekieferorthopädischeinterventioninweitenteileneine Fehlentwicklungsprophylaxe darstelltundpositivaufdasprospektivekaries-undparodontitisrisikoeinwirkt.nebendieserklinischenbeobachtungausderalltäglichen VersorgungspraxisbestehtaberweiterhinBedarfanmethodischhochwertiger InterventionsforschungaufdemGebietderKieferorthopädie,umingeeigneten LangzeitstudiendieklinischenAuswirkungenaufandereoraleErkrankungsrisikengenauerabzuschätzenundihrenBeitragaufdielangfristigeErhaltungdes MundgesundheitszustandesmitgeeignetenstatistischenAnalyseverfahrenzu belegen.insoweitkannauchdemhta-bericht MundgesundheitnachkieferorthopädischerBehandlungmitfestsitzendenApparaturen desdimdi-institutsvon2008gefolgtwerden,dasaufdemgebietderkieferorthopädieweiteren ForschungsbedarfinsbesonderezudenAspektenderVerbesserungdesZahngesundheitszustandesundzudenAspektenderIndikationsstellungfestgestellt hatte.einerheblichesproblemjederforschungaufdemkieferorthopädischen Interventionsfeldliegtmethodischdarinbegründet,dasssehrlangeZeiträume beobachtetwerdenmüssen,umdielangfristigeneffekteeinerkieferorthopädischen Behandlung auf das Gebisssystem abbilden zu können. ImÜbrigenwerdenkieferorthopädischeBehandlungsmaßnahmenimSystem dervertragszahnärztlichenversorgungindeutschlandnachdenrichtliniendes G-BAdurchgeführt.DerklinischeBehandlungsbedarfwirddabeianhandder befundbezogenenkieferorthopädischenindikationsgruppen (KIG)festgestellt: rein kosmetische Behandlungen fallen nicht in die Leistungspflicht der GKV. b)teiltdiebundesregierungdieauffassungdeswissenschaftsrates,dass derumfangderzahnmedizinischenversorgungsforschungindeutschlandiminternationalenvergleicheinrelativniedrigesniveauhabe (vgl. Wissenschaftsrat:EmpfehlungenzurWeiterentwicklungderZahnmedizin an den Universitäten in Deutschland, Berlin 2005, S. 19)? Wenn ja, worauf führt die Bundesregierung dies zurück? c)waswilldiebundesregierungimrahmenderversorgungsforschungdes Bundes konkret unternehmen, um diesen Missstand zu beheben? DieEntwicklungderVersorgungsforschungistseitderdamaligenEmpfehlung deswissenschaftsratesvorangeschritten.seit2008istdiedeutschegesellschaft fürzahn-,mund-undkieferheilkunde (DGZMK)nacheigenenAngabenMitglieddesDeutschenNetzwerkesVersorgungsforschung (DNVF).Diesesmöchte dieanderversorgungsforschungimgesundheitswesenbeteiligtenwissenschaftlervernetzen,wissenschaftundversorgungspraxiszusammenführensowiedieversorgungsforschunginsgesamtfördern.innerhalbdesdnvfwurde einefachgruppe Zahn-,Mund-undKieferheilkunde eingesetzt,diesichzum Zielgesetzthat,KompetenzenimBereichderzahnmedizinischenVersorgungsforschungzubündeln,denBedarfanForschungsprojektenaufdemGebietder ZahnmedizinzuverdeutlichenundwissenschaftlicheStudienzuinitiierenund durchzuführen.diebundesregierunggehtdavonaus,dasshierzuauchstudien zurevidenzkieferorthopädischerbehandlungenzählen.imseptember2012 wirddiedgzmkden11.deutschenkongressfürversorgungsforschung gemeinsammitdemdeutschenverbandfürgesundheitswissenschaftenund PublicHealth (DVGPH)unddemDNVFausrichten.ImgemeinsamvonBMBF undbmggetragenenrahmenprogrammgesundheitsforschungbestehtinden FörderschwerpunktenzurVersorgungsforschungdieMöglichkeit,auchAnträge zurzahnmedizinischenversorgungeinzubringen.vondiesermöglichkeithaben zahnmedizinischewissenschaftlerinnenundwissenschaftlerbereitsgebrauch

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode gemacht.gleichwohlbestehtbeivielenproblemstellungenderzahnmedizinischen Versorgungsforschung noch immer Nachholbedarf. 9.a)Triffteszu,dassfürwesentlicheTeilederzahnärztlichenHeilkunde insbesondereparodontologie,prothetikundkonservierendezahnheilkunde keineevidenzbasiertenqualitätsstandardsinformwissenschaftlicherleitlinienderdeutschengesellschaftfürzahn-,mundund Kieferheilkunde (DGZMK) existieren? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies? Wennnein,anwelchenevidenzbasiertenQualitätsstandardsorientieren sich die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland? WieinvielenBereichenderMedizinliegenauchinderZahnmedizinfürviele BehandlungsmaßnahmenevidenzbasierteQualitätsstandardsnichtvor.AllerdingsgibteszuallenBehandlungsmaßnahmenderZahnheilkundebewährte zahnärztlichebehandlungsregeln,andenensichdiebehandlunginderpraxis orientiert.evidenzbasierteleitlinienderhöchstenqualitätsstufe (S3-Leitlinien) liegenz.b.imbereichderkonservierendenzahnheilkundefürdiefissurenversiegelung sowie für Fluoridierungsmaßnahmen vor. b)waswirddiebundesregierungkonkretunternehmen,umimrahmen derversorgungsforschungdieentwicklungevidenzbasierterleitlinien zu unterstützen? DieEntwicklungevidenzbasierterLeitlinienistinersterLinieAufgabedermedizinischenFachgesellschaften.ZahlreicheForschungsprojekte,dieimRahmenprogrammGesundheitsforschunggefördertwerden,habenaberdasZiel,Evidenz zu generieren, die in die Entwicklung von Leitlinien einfließt. 10.a)WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungzurUmsetzungderBerichtspflichtnach 136Absatz1desFünftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBV) (Qualitätsberichte)durchdieKassenzahnärztlichenVereinigungen (KZVen)? b)welcheschlussfolgerungenziehtdiebundesregierungausdenvonden KZVenveröffentlichtenBerichtenimHinblickaufdieQualitäteinzelner zahnmedizinischer Behandlungsarten? Nach 136Absatz1Satz1SGBVhabendieKassenzahnärztlichenVereinigungenMaßnahmenzurFörderungderQualitätdervertragszahnärztlichenVersorgungdurchzuführen.DieZieleundErgebnissedieserQualitätssicherungsmaßnahmenhabendieKassenzahnärztlichenVereinigungennach 136Absatz1 Satz2SGBVzudokumentierenundjährlichzuveröffentlichen.DieAusgestaltungdieserMaßnahmenerfolgtgemäß 136Absatz2SGBVdurchRichtlinien desg-ba.dieberatungendesg-bazudenrichtlinienderzahnärztlichenversorgungdauernzurzeitnochan.qualitätsberichtezurumsetzungderberichtspflichtnach 136Absatz1Satz2SGBVindiesemBereichkönnensomiterst erstelltwerden,wenndierichtliniennach 136Absatz2SGBVumgesetzt wordensindundergebnissehierzuvorliegen.beianderen Qualitätsberichten einzelnerkassenzahnärztlichervereinigungenhandeltessichdemzufolgenicht um Berichte nach 136 Absatz 1 Satz 2 SGB V.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ a)Triffteszu,dassdieKassenzahnärztlicheBundesvereinigung (KZBV) andersalsdiekassenärztlichebundesvereinigung (KBV)keinenjährlichen bundesweiten Qualitätsbericht veröffentlicht? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies? Wenn nein, wo wird dieser veröffentlicht? b)wirddiebundesregierungimsinnedertransparenzgegebenenfalls daraufhinwirken,dassdiekzbveinenjährlichenqualitätsberichtveröffentlicht? Wenn ja, auf welche Weise? GemäßdenVorgabendes 135aAbsatz2Nummer2SGBVsinddieandervertragsärztlichenundvertragszahnärztlichenVersorgungteilnehmendenÄrzteund Zahnärzteverpflichtet,eineinrichtungsinternesQualitätsmanagementeinzuführenundweiterzuentwickeln.DieAusgestaltungerfolgtimvertragsärztlichen Bereichdurchdie Qualitätsmanagement-RichtlinievertragsärztlicheVersorgung undimvertragszahnärztlichenbereichdurchdie Qualitätsmanagement- RichtlinievertragszahnärztlicheVersorgung. 6derletztgenanntenRichtlinie legtfest,dassdiekzbvfünfjahrenachinkrafttretendieserrichtlinie (31.Dezember2006)demG-BAjährlichüberdenUmsetzungsstanddeseinrichtungsinternen Qualitätsmanagements in den zahnärztlichen Praxen zu berichten hat. DerersteQualitätsberichtfürdievertragszahnärztlicheVersorgungistnochfür diesesjahrvorgesehenundwirddanngemäß 7derQM-RLjährlicherfolgen. DerG-BAerarbeitetzurzeitEckpunktefüreine sektorenübergreifende RichtliniezumQualitätsmanagement.Zielistes,dieRichtlinienimvertragsärztlichen undvertragszahnärztlichenbereichzusammenmitdenvereinbarungenimstationärenbereichineinerrichtliniezusammenzuführen.somitistzukünftigvon einheitlichen Veröffentlichungsfrequenzen der Qualitätsberichte auszugehen. 12.WiebewertetdieBundesregierungdenVorschlagdesGKV-Spitzenverbandes,allezahnärztlicheLeistungen,fürdiediegesetzlichenKrankenkassenTeilederKostenübernehmen,indievertragszahnärztlicheQualitätssicherung einzubeziehen? WenndieBundesregierungdenVorschlagablehnt,aufwelcheandere WeisewilldieBundesregierungsicherstellen,dassfürallegegenübergesetzlichVersichertenerbrachtenzahnärztlichenLeistungenvergleichbar hohe Qualitätsanforderungen gelten? DieFrage,oballezahnärztlichenLeistungen,fürdiedieKrankenkassenKosten übernehmen,indievertragszahnärztlichequalitätssicherungeinzubeziehen sind,wirdderzeitimg-badiskutiert.diebundesregierungwirddenweiteren VerlaufderBeratungenverfolgenunddiejeweiligenArgumenteinihrenMeinungsbildungsprozess, der noch nicht abgeschlossen ist, einbeziehen. 13.WiebewertetdieBundesregierungdenVorschlagdesGKV-Spitzenverbandes,dassdieKrankenkassenzumSchutzderVersichertenvorfinanziellerÜberforderungkünftigHöchstpreisefürzahnärztlicheLeistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) verhandeln? DieBundesregierungsiehtkeinenBedarfdafür,dassKrankenkassenundKassenzahnärztlicheVereinigungenkünftigzumSchutzderVersichertenHöchstpreise für zahnärztliche Leistungen nach der GOZ vereinbaren. GesetzlichKrankenversichertenkönnennurdannGebührennachderGOZin Rechnunggestelltwerden,wennsiesichfürLeistungenentscheiden,dieüber

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dieausreichende,wirtschaftlicheundzweckmäßigeversorgung,beizahnersatz überdieregelversorgung,hinausgehen.diemehrkostenregelungdes 28Absatz2Satz2SGBVunddasFestzuschusssystembewirken,dasssichVersichertefürjedemedizinischanerkannteVersorgungsformbeiderFüllungstherapieundZahnersatzentscheidenkönnen,ohnedenAnspruchaufeine Kassenleistungzuverlieren.DiesverschafftdenVersicherten,diebereitsmit demindenrichtliniendesg-bafestgelegtenleistungsumfangeinegutezahnmedizinischeversorgungbeanspruchenkönnen,zusätzliche,positivzubewertende Entscheidungsspielräume. MitdergesetzgeberischenEntscheidung,dassderG-BAfestlegt,welchekonkretenLeistungenimRahmeneinerausreichenden,wirtschaftlichenundzweckmäßigenVersorgungzuerbringensind,unddenhierzuindenRichtlinienkonkretgetroffenenFestlegungendesG-BAwurdedieGrundentscheidungin BezugaufdasSchutzbedürfnisderVersichertengetroffen.DasichdasMehrkosten-undFestzuschusssystembewährthabenundderBundesregierungauch keineerkenntnissedarübervorliegen,dassdieinrechnunggestelltenprivatzahnärztlichengebührenallgemeinunangemessenhochsind,wirdkeingesetzgeberischer Handlungsbedarf gesehen. 14.WiebewertetdieBundesregierungdenVorschlagdesGKV-Spitzenverbandes,derKrankenkasseeineRechnungskopieüberdievomZahnarzt bzw. von der Zahnärztin tatsächlichen erbrachten Leistungen vorzulegen? SolltedieBundesregierungdiesenVorschlagablehnen,wiewillsiefürhinreichendeTransparenzinderRechnungsstellungsorgen,undwiewillsie sicherstellen,dasspatientinnenundpatientenkünftigkeineüberhöhten Privatrechnungen mehr erhalten? NachAnsichtderBundesregierungistdieTransparenzfürdieVersichertenbereitsnachdemgeltendenRechtgewährleistet,auchwenndieKrankenkassengegenwärtigdieandieVersichertengerichtetenRechnungenüberPrivatleistungen grundsätzlichnichtdirekterhaltenodervorgelegtbekommen.vertragszahnärzte müsseninjedemfallvorbeginnderbehandlungmitzahnersatzeinenheilundkostenplanaufstellen,derdenbefund,dieregelversorgungunddietatsächlichgeplanteversorgungnachart,umfangundkostenenthält.indem Heil-undKostenplansindauchdieKostenanzugeben,dienachderGOZabgerechnetwerdensollen.VersicherteerklärenmitihrerUnterschriftaufdemHeilundKostenplan,dasssieüberArt,UmfangundKostenderZahnersatzversorgungaufgeklärtwordensindunddieBehandlungentsprechenddiesesKostenplaneswünschen.DerHeil-undKostenplanistvorBeginnderBehandlungvon derzuständigenkrankenkassezuprüfenundzugenehmigen.versichertekönnensichindiesemzusammenhangbereitsvorbeginnderbehandlungvonihrer KrankenkasseauchüberAbrechnungsfragenunddieKostenhöhevonLeistungenberatenlassen,dieüberdieRegelversorgunghinausgehen.AufdemHeilundKostenplanhabendieVertragszahnärztezudemschriftlichzubestätigen, dass der Zahnersatz in der vorgesehenen Weise eingegliedert worden ist. MitdengenanntenRegelungenundAngabenistdieTransparenzfürdieVersichertenüberdiegesamtenLeistungendesZahnarztesundderenKostenhergestellt.GesetzlichVersichertenwirddamiteineeigenverantwortlicheEntscheidung über die individuelle Zahnersatzversorgung ermöglicht. Darüber,dassgesetzlichKrankenversicherteinderVergangenheitvermehrt überhöhteprivatrechnungenerhaltenhätten,liegenderbundesregierungkeine Erkenntnissevor.InsoweitgibteskeinenAnlass,diederzeitigeRechtslagefür gesetzlichversicherte,dieinbezugaufdieprivatärztlicherbrachtenleistungen genauso behandelt werden wie privat Krankenversicherte, zu ändern.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ a)InwelchenFällenundinwelchemUmfangdürfenZahnarztrechnungen höherausfallenalsbeidemkostenvoranschlagineinemheil-und Kostenplan prognostiziert? b)inwelchenfällenistesrechtens,wennerheblichekostenanteileder ZahnarztrechnungnichtimHeil-undKostenplanaufgelistetwurden, aber am Ende zusätzlich in Rechnung gestellt werden? c)anwenkönnensichgesetzlichversichertewenden,wenneszuunstimmigkeitenhinsichtlichderzahnarztrechnungundinsbesonderedes Eigenanteils der Versicherten kommt? d)welcheberatungsstellenstellendenversichertenevidenzbasiertepatienteninformationenzurverfügung,wenndieversichertenvorentscheidungenzuteurenzahnärztlichenundkieferchirurgischenbehandlungsalternativen mit einem hohen Eigenfinanzierungsanteil stehen? DerHeil-undKostenplan (HKP)istgrundsätzlichverbindlich.AlleKosten,die beideraufgrundderkonkretenbefundsituationgeplantenzahnprothetischen Versorgungvoraussichtlichentstehen,müssenimHKPangegebenwerden.Eine ErhöhungderimHKPveranschlagtenKostenfürdiezahnärztlichenLeistungen istnurgerechtfertigt,wennimlaufederbehandlungunvorhergeseheneundunvorhersehbare Umstände eintreten. Teil2desHKPenthältalleGebührenpositionen,dienachderGebührenordnung fürzahnärzte (GOZ)abgerechnetwerdenundals ZahnärztlichesHonorar (GOZ) imhkperscheinen.auchhieristderzahnarztverpflichtet,dievoraussichtlichanfallendenleistungensogenauwiemöglichaufzuschlüsseln.soweit sichimrahmenderbehandlungneueumständeoderschwierigkeitenergeben, könnensichdieimhkpangegebenengebührengegebenenfallserhöhen.hieraufistderpatienthinzuweisen.kosten,diebeidererstellungdeshkpbekannt warenundhättenberücksichtigtwerdenkönnen,könnennichtzurbegründung einer nachträglichen Erhöhung des Steigerungssatzes herangezogen werden. BeidenimHKPausgewiesenenMaterial-undLaborkostenhandeltessichum geschätztebeträge,dazumbeispieldergenauematerialverbraucherstbeider Anfertigungfestgestelltwerdenkann.MehraufwendungenfürdieseLeistungen müssenvondenpatientenübernommenwerden.dabeiwerdenvonderrechtsprechungbeträgevon10bis20prozentüberdemkostenvorschlagnochals zulässigerachtet.erhöhtsichderkostenvorschlagfürzahntechnischeleistung, dieprivatzahnärztlichabgerechnetwerden,ummehrals15prozent,mussder ZahnarztdenPatientennach 9Absatz2GOZunverzüglichschriftlichdarüber informieren. ErgibtsichimLaufederBehandlung,dassdieLeistungnicht,wiedurchdie Krankenkassengenehmigt,durchgeführtwerdenkann,somusseinneuerHKP aufgestellt werden, der diese Umstände berücksichtigt. DieVersichertenkönnensichbeiFragenzurZahnarztrechnunganihreKrankenkasse,andieKassenzahnärztlicheVereinigungundhinsichtlichderprivatärztlichinRechnunggestelltenBeträgeauchandiefürdenjeweiligenZulassungsort des Zahnarztes zuständige Zahnärztekammer wenden. Unabhängigeundneutrale,allerdingsnichtausschließlichformalenEvidenzklassenzuzuordnendePatienteninformationen,sindz.B.vomInstitutfürQualitätundWirtschaftlichkeitimGesundheitswesen,vondenwissenschaftlichen zahnmedizinischenfachgesellschaften,denverbraucherzentralenindenjeweiligenbundesländern,derunabhängigenpatientenberatungdeutschland (UPD), derbundesarbeitsgemeinschaftderpatientinnenstellenund-initiativenoderder ArbeitsgemeinschaftZahngesundheit Verbraucher-undPatientenberatungzu erhalten.darüberhinauskönnenversicherteauchzweitmeinungenvoneinem anderenzahnarzteinholen,dervielfachvondenzahnärztekammernvermittelt wird.

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 16.a)HatdieBundesregierungdieEmpfehlungendesGutachtens2000/2001 dessachverständigenrateszurbegutachtungderentwicklungimgesundheitswesenzurnovellierungderapprobationsordnungfürzahnärzte umgesetzt? b)inwieweitwirddiebundesregierungdaraufhinwirken,dassderdirekte PatientenkontaktunddieKommunikationskompetenzeninderAusbildungderZahnärztinnenundZahnärzteerhöhtunddievomSachverständigenratmonierteKonzentrationaufmechanisch-technischeFertigkeiten abgebaut werden? DasBundesministeriumfürGesundheit (BMG)hatEckpunktefüreineNovellierungderApprobationsordnungfürZahnärztevorgelegt,denendieStändige KonferenzderKultusminister (KMK)derLänderam18.November2010im Wesentlichenzugestimmthat.DieserzustimmendeBeschlussderKMKwar Voraussetzungdafür,dassdasBMGeineBund-Länder-Expertengruppeeinsetzenkonnte,umkonkreteÄnderungenderApprobationsordnungzudiskutieren. DieExpertengruppehatihreArbeitinihrerletztenSitzungAnfangFebruar2012 abgeschlossen.aufderbasisdererkenntnisseausdieserexpertengruppewird derzeit der Referentenentwurf erarbeitet. DieReformderAusbildunginderZahnmedizinwirddiefachlicheWeiterentwicklungderZahnmedizinunddieverändertenAnforderungeneinermodernen undinterdisziplinärenlehrenachvollziehen,umauchkünftigdiequalitätder zahnärztlichenausbildungalsvoraussetzungfürdiezahnmedizinischeversorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. 17.a)Triffteszu,dassderFestzuschuss-ErhebungdesVerbandesderErsatzkassene.V.zufolge ( am12.april2009)mehralsdreiviertelderprothetischenleistungen indenuntersuchtenbehandlungsfällennachdergebührenordnungfür Zahnärzte abgerechnet wurden? b)wennja,hältdiebundesregierungdiesfüreineaushöhlungdessachleistungsprinzips,oderistdieseentwicklungnachauffassungderbundesregierung wünschenswert? WelchenHandlungs-/ReformbedarfleitetdieBundesregierungausder Entwicklung ab? DiegenannteFestzuschuss-ErhebungdesVerbandesderErsatzkassen (www. vdek.com/vertragspartner/zahnaerzte/festzuschuss_erhebung/ _festzuschuss_erhebung.pdf)enthältnichtdieaussage,dassmehralsdreiviertelder prothetischenleistungennachdergebührenordnungfürzahnärzte (GOZ)abgerechnetwurden.VielmehrwirddortdieAussagegetroffen,dass überalle VersorgungsartenimJahr2009imDurchschnittnurnochwenigeralseinViertel (23,8Prozent)allerHonorareüberdenBEMA,dafürabermehralsdreiViertel (76,2Prozent)überdieGOZabgerechnetwurden.DieseAussagebeziehtsich alsoaufeineaufteilungdesabgerechnetenhonorarvolumensundnichtaufeine Aufteilung der Anzahl der abgerechneten Leistungen. DieKZBVkommtzuanderenErgebnissen:FürdasJahr2010ergibtsichnach dendatenderkzbvfürdieaufteilungdesabgerechnetenhonorarvolumens fürdiezahnersatzfälle (einschließlichwiederherstellungen)fürdiegkvinsgesamt:anteilbema-honorar38,4prozent,anteilgoz-honorar61,6prozent. BetrachtetmandieRelationKassenanteilzuVersichertenanteil,soergibtsich nachdendatenderkzbvfürdiegkvalsrelation:kassenanteil44,5prozent, Versichertenanteil55,5Prozent.BetrachtetmandieAnzahlderabgerechneten Zahnersatzfälle,ergibtsich,dassin2010rund71ProzentallerZahnersatzfälle

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/9717 (einschließlichwiederherstellungen)vongkv-versichertenvollständignach dembemaabgerechnetwurden.voneineraushöhlungdessachleistungsprinzipskannvordiesemhintergrundaussichtderbundesregierungkeinerede sein.imübrigenwarderprothetischebereichauchvordereinführungvon FestzuschüssenkeinreinerSachleistungsbereich.DerVersichertehatteauchvor der Einführung von Festzuschüssen einen Eigenanteil selbst zu tragen. ImHinblickaufdieGOZ-AnteileandenGesamtkostenfürZahnersatzbleibtim Übrigenzuberücksichtigen,dassVersichertesichinzahlreichenFällenaufgrundindividuellerVorstellungenundPräferenzennichtfürdieRegelversorgung,sondernfürdarüberhinausgehendeLeistungen (z.b.zusätzlicheverblendungen,höherwertigeversorgungsformen)entscheiden,dienachdergoz abgerechnetwerden.einenhandlungs-bzw.reformbedarfbestehtaussichtder Bundesregierung in dieser Hinsicht nicht. 18.Triffteszu,dassdieAusgabenjeVersichertenfürdiezahnärztlicheVersorgung bei älteren Menschen deutlich unter denen bei jüngeren liegen? Wenn ja, worauf führt die Bundesregierung dies zurück? ImHinblickaufdieAusgabenentwicklungfürdiezahnärztlicheBehandlungje VersichertenzeigendieDatenaltersbezogenfolgendesVerlaufsmuster:Beiden KindernundJugendlichenergebensichrelativhöhereAusgabenjeVersicherten unteranderemaufgrundderkieferorthopädischebehandlungundderindividualprophylaxe.nacheinemleichtenabsinkeninderaltersgruppeder20-bis 25-JährigensteigendieAusgabenjeVersichertenindenmittlerenAltersgruppenleichtanundverbleibendannbiszurAltersgruppeder55-bis60-Jährigen aufgleichemniveau.abderaltersgruppeder65-bis70-jährigenisteinekontinuierlicheabnahmederausgabenjeversichertenfestzustellen.derkostenverlaufindenhöherenaltersgruppenstelltsichsomitimzahnärztlichenbereich andersalsimbereichderärztlichenversorgungbzw.imstationärenbereichdar. DierückläufigeEntwicklungindenhöherenAltersgruppendürfteimWesentlichendaraufzurückzuführensein,dassdieKariesaktivitätmitzunehmenden Alterabnimmt.ÄltereMenschenhabendarüberhinausinderRegelweniger eigenezähne,sodassderbehandlungsaufwandbeidieserpatientengruppetendenziellmitgeringerenausgabenjeversichertenverbundenist.obundinwieweit sich diese Entwicklung in der Zukunft fortsetzt, bleibt abzuwarten. 19.a)ErwartetdieBundesregierungdurchdendemographischenWandeleinenmorbiditätsbedingtenAusgabenanstieginderzahnärztlichenVersorgung? Wenn ja, warum? b)erwartetdiebundesregierungausanderengründeneinenüberdieallgemeinekostenentwicklunghinausgehendenmorbiditätsbedingten Ausgabenanstieg in der zahnärztlichen Versorgung? Wenn ja, welche Gründe sind dies? 20.a)WenndieBundesregierungkeinenüberproportionalenKostenanstieg aufgrundeinesgestiegenenmorbiditätsrisikoserwartet,auswelchen anderengründenwurdedurchdasgkv-versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)derGrundsatzderBeitragssatzstabilitätindervertragszahnärztlichen Versorgung eingeschränkt? b)welcheausgabenentwicklungerwartetdiebundesregierunginderver- tragszahnärztlichenversorgungnachderänderungdurchdasgkv- VStG?

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieFragen19und20werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. MitdemGKV-ModernisierungsgesetzwurdedieGrundentscheidunggetroffen, dassfürvereinbarungendervertragsärztlichengesamtvergütungennichtprimär diefinanziellesituationderkrankenkassen,sonderndieveränderungmitder MorbiditätsstrukturderVersichertenverbundenenBehandlungsbedarfsmöglich ist.infolgedessenwurdedasfinanziellerisikoeinermorbiditätsbedingten Mengenentwicklung (Morbiditätsrisiko)aufdieKrankenkassenverlagert,mit derfolge,dassimärztlichenvergütungssystemdiemorbiditätderversicherten berücksichtigtwird.diesegrundentscheidungwurdemitdemgkv-versorgungsstrukturgesetzauchfürdievertragszahnärztlicheversorgungumgesetzt, indemfürdievereinbarungderveränderungdergesamtvergütungunteranderemdurchdiemorbiditätsentwicklungalszuberücksichtigendenkriteriumeingeführtwurde.diestriktebegrenzungentsprechendderentwicklungderbeitragspflichtigeneinnahmenderversichertenwurdealsnichtsachgerecht aufgegeben. ImHinblickaufdieGründefürdieWeiterentwicklungdesvertragszahnärztlichenVergütungssystemswirdaufdieentsprechendenAusführungeninder GesetzesbegründungzumGKV-Versorgungsstrukturgesetzverwiesen.Dortist auchdargelegt,vonwelchenfinanziellenauswirkungendiebundesregierung aufgrund der Neujustierung der Honorarstrukturen ausgeht. ZudenlangfristigenAuswirkungendesdemografischenWandelsaufdieAusgabenentwicklunginderzahnärztlichenVersorgungliegenderBundesregierung keineaktuellenstudienvor.diemorbiditätsentwicklungstelltinsgesamtein multivariablesunddynamischesgeschehendar,indasderdemografischewandelalseinaspekteingeht.derdemografischewandelselbsterzeugteinen Effekt,dersichausvielschichtigenEinzelwirkungenbspw.vonPräventionserfolgendervergangenenJahreoderverändertenLebensgewohnheitenderverschiedenenAltersgruppenzusammensetzt.DieindiesenTeilaspektderMorbiditätsentwicklungeingehendenEinzeleffektesindzudemteilsadditiv,teils gegenläufigundregionalunterschiedlich.dieentwicklungdermorbiditätverläuftüberdiesindeneinzelnenzahnmedizinischenkrankheitsbildernsehrunterschiedlich.dieabschätzungdesgesamteffektes,derüberdieszeitinkonsistent sein dürfte, ist daher schwer möglich. 21.a)WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdemUmstand,dassdasMundgesundheitsniveaubeispielsweiseinAustralien oderschwedenbesseristalsindeutschland,diepro-kopf-ausgaben deszahnmedizinischenversorgungssystemsdortjedochgeringersind? b)siehtdiebundesregierungvordiesemhintergrundwirtschaftlichkeitsreserven im deutschen zahnmedizinischen Versorgungssystem? Wennja,welcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungdaraus? InternationaleVergleichezurEffektivitätundEffizienzderzahnmedizinischen VersorgungssystemesetzeneinesorgfältigeAnalyseundInterpretationdes StandesundderEntwicklungderPro-Kopf-AusgabensowiederSituationund derentwicklungdermundgesundheitderausgewähltenländervoraus.eine gutemundgesundheitundniedrigepro-kopf-ausgabeneinesausgewählten LandeskönnendasErgebnisbzw.dieKonsequenzganzunterschiedlicherFaktorenundEntwicklungeninderGegenwartoderderVergangenheitsein.InsofernsetzenentsprechendeSchlussfolgerungeneinesehrsorgfältigeAnalyseund InterpretationderverfügbarenDatenvoraus.UnabhängigvondenDatenund ErgebnisseninternationalerVergleichegehtdieBundesregierungdavonaus,

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/9717 dassauchimzahnmedizinischenversorgungssystemdeutschlandswirtschaftlichkeitsreservenvorhandensind,dievondenanderversorgungbeteiligten ausgeschöpft werden. 22.a)InwelcherWeisehabensichnachKenntnisderBundesregierungdie Einkommen (EinnahmenvorSteuern)vonzahnärztlichtätigenPraxisinhaberinnen und -inhabern seit 1992 entwickelt? b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen? c)wiehabensichdieeinkommenderzahnärztinnenundzahnärzteim Vergleich zu anderen Arztgruppen entwickelt? Zwischen1992und2010erhöhtesichaktuellenAngabenderKZBVzufolgeder durchschnittlichezahnärztlicheeinnahmen-überschussjepraxisinhaber (=BruttoeinkommenvorAbzugvonSteuernundSozialversicherungsbeiträgen)um 26,5Prozentvon98879Euroauf125036Euro.Diesentsprichtimgenannten ZeitraumeinerdurchschnittlichenjährlichenSteigerungum1,3Prozent.AktuelleVergleichszahlenzudenGesamteinnahmenvorSteuernandererArztgruppen liegen der Bundesregierung für diesen Zeitraum nicht vor. 23.a)TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassderaufdeneinzelnen Zahnarztbzw.dieeinzelneZahnärztinentfallendeBehandlungsbedarf bis2020signifikantsinkenwird (vgl.bauer,neumann,saekel:zahnmedizinische Versorgung in Deutschland, Bern 2009)? Wennja,welcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungdaraus? b)welcheprognosenliegenderbundesregierungfürdenmöglichenbehandlungsbedarf nach dem Jahr 2020 vor? AufNachfrageteiltenBZÄKundKZBVmit,dassderBehandlungsbedarfbis 2030insgesamtvermutlichzurückgehenwird.DersinkendeBehandlungsbedarf gehtnachauffassungderbzäkundkzbvallerdingsvermutlichmiteiner ebenfallssinkendenzahnärztlichenbehandlungszeiteinher.dieeinschätzungenderbzäkundkzbvberuhenaufeinerprognosedesidz (s.brecht/ Meyer/Michaelis:PrognosederZahnärztezahlunddesBedarfsanzahnärztlichen Leistungen bis zum Jahr 2030, IDZ-Information Nr. 1/2009). AufderGrundlagedergenanntenStudienundPrognosenerwartetdieBundesregierunginsbesondereeinestrukturelleVerschiebungderNachfragevonzahnersetzendenzuzahnerhaltendenMaßnahmen.Innerhalbderzahnersetzenden TherapienistebenfallsmitstrukturellenVeränderungenzurechnen,daim DurchschnittwenigerZähnezuersetzenseinwerden.DerAnteilderPatienten mitkomplettzahnlosemgebisswirdimlaufederzeitsinken.deranteilanfestsitzendemzahnersatzzurversorgungvonlückengebissenz.b.durchbrücken wirdinsoferntendenziellzunehmen,währendderanteilanherausnehmbaren ProthesenimGegenzugabnehmenwird.Zuerwartenistzudem,dassdermedizinischeBehandlungsaufwandzurBeseitigungvonKarieszurückgehenwird; betroffensindhierinsbesonderediebereiche Füllungen und Endodontie. AufderanderenSeiteistdamitzurechnen,dassdieparodontologischenLeistungen zunehmen werden, da die Anzahl der verbleibenden Zähne ansteigen wird. 24.a)Triffteszu,dassdieZahlderbehandelndtätigenZahnärztinnenund Zahnärzte seit 1992 um knapp ein Fünftel zugenommen hat? Wenn ja, worauf führt die Bundesregierung dies zurück?

16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AufNachfrageteiltenBZÄKundKZBVmit,dassdieZahlderbehandelnd tätigenzahnärztevon1992bis2010von56256um20,5prozentauf67808 zugenommenhat.diezunahmederbehandelndtätigenzahnärzteresultiert nachdarlegungderbzäkundderkzbvwesentlichdaraus,dassandenhochschulenmehrzahnärzteausgebildetwerdenalszahnärzteausdemberufausscheiden.ausschlaggebendhierfürist,dasssichzumeinendiezahldererstimmatrikulationenimstudienfachzahnmedizinaufnahezugleichbleibendhohem Niveaubewegt (vondererstimmatrikulationbiszurapprobationwerdeninder Regelca.sechsJahrebenötigt)undzumanderenhinsichtlichderZahlderaus demberufslebenausscheidendenzahnärztekeinegrößerenverschiebungen erkennbar sind. b)hattedieseranstiegnachansichtderbundesregierungindervergangenheitauswirkungenaufdasfürdeneinzelnenvertragszahnarztbzw. dieeinzelnevertragszahnärztinzurverfügungstehendedurchschnittliche rechnerische Honorarvolumen? Wenn ja, auf welche Weise? Zwischen1992und2010istdieZahlderVertragszahnärztevon45676auf 54245gestiegen (StandjeweilsJahresende).DiesentsprichteinerZunahmeum 18,8 Prozent. GrundsätzlichmüsstebeigleichbleibendemBehandlungsbedarfdiezunehmendeZahlvonVertragszahnärzteneinenEinflussaufdasdurchschnittliche rechnerischehonorarvolumenhaben.allerdingshatesindemfastzwanzigjährigenbetrachtungszeitraumentwicklungengegeben,diedenbehandlungsbedarf und das Honorarvolumen je Vertragszahnarzt ebenfalls beeinflusst haben. ZunennensindhierinsbesonderedieEinführungderIndividualprophylaxe,die gestiegeneanzahlanparodontalbehandlungen,eingestiegenesmundgesundheitsbewusstseinsowiedieveränderungderpunktwerte.zuberücksichtigenist, dassdiesefaktorenimverbundwirkenundsomitderdirekteeinflussder ZunahmederVertragszahnärzteaufdasdurchschnittlicherechnerischeHonorarvolumenjeVertragszahnarztnursehrschwerzuermittelnist.UntersuchungenüberdenEinflussderZunahmederVertragszahnärzteaufdasdurchschnittliche rechnerische Honorarvolumen je Vertragszahnarzt liegen nicht vor. c)wiewirdsichnachauffassungderbundesregierungdasdurchschnittlicherechnerischehonorarvolumenfürdeneinzelnenvertragszahnarzt bzw.dieeinzelnevertragszahnärztinunterdenbedingungendesmit demgkv-vstggeändertenvertragszahnärztlichenhonorarsystems sowie eines sinkenden Behandlungsbedarfs künftig entwickeln? DerBundesregierungliegenkeineBerechnungenzurzukünftigenHonorarentwicklungeinzelnerVertragszahnärztinnenund-zahnärztevor.ImÜbrigenwird auf die Antworten zu den Fragen 23 und 24a verwiesen. 25.a)WelchePrognosenliegenderBundesregierungzurkünftigenEntwicklung der Zahl behandelnd tätiger Zahnärztinnen und Zahnärzte vor? b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Prognosen? c)welcheschlussfolgerungenziehtdiebundesregierungausdiesenprognosen? PrognosenzurZahlderZahnärztinnenundZahnärzteundzumBedarfanzahnmedizinischenLeistungenwerdenvonderBZÄKundderKZBVerstellt.Nach derdembmgvorliegendenaktuellenprognosedesbeauftragtenidzistbis

17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/9717 zumjahr2030davonauszugehen,dassdieentwicklungderzahnärztezahlen parallelzuderbevölkerungsentwicklungverläuft.dasverhältnisvoneinwohnernzuzahnärztenwirdsichhiernachnurmarginalvon1236einwohnernje Zahnarzt (2010) auf Einwohner je Zahnarzt (2030) erhöhen. AufBasisdieserDatenistdavonauszugehen,dassdiederzeitigeguteVersorgungslagemitzahnmedizinischenLeistungenimPrognosezeitraumerhalten bleibt. 26.a)WiebewertetdieBundesregierungdieZahnarztdichteinDeutschland im internationalen Vergleich? Deutschlandweistmit82behandelndtätigenZahnärztenje100000Einwohner iminternationalenvergleicheinerechthohezahnarztdichteauf.indermehrzahlderoecd-länderliegtdieserwertzwischen50und80.währendeine höherezahnarztdichtehäufigauchzueinererhöhteninanspruchnahmezahnärztlicherleistungenführt,lässtsichdieserzusammenhangnichtdurchgängig aufzeigen.soistbeispielsweisediezahnarztdichteinjapanetwasgeringerals indeutschland,währenddiedurchschnittlichezahlderzahnarztkonsultationen projahrmehralsdoppeltsohochist (Deutschland:1,4KonsultationenimJahr 2009,Japan3,2).VielmehristdieEntscheidungfüreinezahnärztlicheKonsultation abhängig von einer Vielzahl unterschiedlicher Determinanten. Prinzipiellerscheinteszudemsinnvoll,beiinternationalenVergleichenderArzt bzw.zahnarztdichteauchnichtärztlichesgesundheitspersonalzuberücksichtigen,soferndiesepersonengruppenauchleistungenerbringen,dieinanderen GesundheitssystemenPersonenmitärztlicherAusbildungvorbehaltensind. PrinzipiellwirdeinehoheVersorgungssicherheitbegrüßtundauchfürdieZukunfterwartet,dassesbeiunverändertenRahmenbedingungenkeinepersonellen Engpässe geben wird. b)gibtesnachkenntnisderbundesregierunguntersuchungen,dieeinen direktenzusammenhangzwischenzahnarztdichteundmundgesundheit belegen? MundgesundheitwieGesundheitallgemeinsinddasErgebnisdeskomplexen ZusammenhangseinerVielzahlsichauchgegenseitigbedingenderDeterminantenvonGesundheitsverhaltenüberdemographischeEffektebishinzur FinanzierungundzurOrganisationundInanspruchnahmezahnärztlicher Dienste.StudienmitBeschränkungaufkausaleEffektederZahnarztdichteauf die Mundgesundheit sind nicht bekannt. 27.BeabsichtigtdieBundesregierung,die2007abgeschaffteZulassungssteuerung für Vertragszahnärzte wieder einzuführen? DieBundesregierungbeabsichtigtnicht,die2007abgeschafftenZulassungsbeschränkungenindervertragszahnärztlichenVersorgungwiedereinzuführen,da diegründefürdieabschaffungderzulassungssteuerungnachwievorgeltung haben.

18 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 28.a)WelchePrognosenliegenderBundesregierungzurEntwicklungder ZahlunterschiedlicherPraxisformenindervertragszahnärztlichenVersorgung vor? b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Prognosen? c)welcheschlussfolgerungenziehtdiebundesregierungausdiesenprognosen? WederderBundesregierungnochderBZÄKundderKZBVliegenPrognosen zurentwicklungderzahlunterschiedlicherpraxisformenindervertragsärztlichen Versorgung vor. 29.a)WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungzurAnzahlnichtärztlicher Gesundheitsberufe in der zahnmedizinischen Versorgung? b)teiltdiebundesregierungdieimgutachten2000/2001dessachverständigenrateszurbegutachtungderentwicklungimgesundheitswesenerhobeneforderung,diezahldesnichtärztlichenprophylaxepersonalsum ein Vielfaches anzuheben? Wennja,welcheSchrittehatdieBundesregierungunternommen,um wievomsachverständigenratempfohlen eineerhöhungdieserzahl zu unterstützen? Ende2009warenderaktuellenAngabevonBZÄKundKZBVzufolge ZahnmedizinischeFachangestellte (ZFA,alt:Zahnarzthelferinnen)und64000 ZahntechnikerinDeutschlandtätig,inklusiveAuszubildende.DieZahlenzu durchaufstiegsfortbildungenqualifiziertempersonalergeben,dassderzeitrund 5000ZahnmedizinischeProphylaxeassistent(inn)en (ZMP),13000ZahnmedizinischeFachassistent(inn)en (ZMF)undca.1000Dentalhygieniker(innen) (DH)füreinekontinuierlicheVerbesserungderMundgesundheitindenPraxen tätigsind.zudemarbeitenüber45000improphylaxebereichfortgebildetezfa in den Zahnarztpraxen. DieBundesregierungteiltdiedamaligenAusführungendesSachverständigenrates,wonachdieUmsetzungdesLeitbildeseinerpräventionsorientierten ZahnheilkundeauchentsprechendePersonalstrukturenvoraussetzt.Überden konkreteneinsatzvonnichtärztlichemprophylaxepersonalhabenallerdings diezahnärztlichenpraxisinhaberinnenund-inhaberundnichtdiebundesregierungzuentscheiden.obbzw.inwieweiteineerweiterungderdelegationsfähigentätigkeitenandafüraus-bzw.weitergebildetesfachpersonalnachden RegelungendesZahnheilkundegesetzeserforderlichbzw.sinnvollist,wird zum gegebenen Zeitpunkt zu prüfen sein.

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