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Transkript:

Gegenstand der Förderung: gefördert wird eine besonders tiergerechte Ferkelaufzucht. Die Förderung erfolgt für Jahr Beginn:.. im Jahr der Antragstellung Ende: 0.. des Folgejahres. Fördersatz: 5 je Ferkel, bei dem der Schwanz nicht kupiert wurde. Maßgeblich ist die Anzahl der Ferkel, die zur Mast vermarktet (verkauft) oder selbst gemästet werden. Der Zuwendungsbetrag muss über 500 liegen ( Bagatellgrenze ). Die Förderung wird unabhängig von den Fördermaßnahmen T-Mastschweine und T4-Sauenhaltung gewährt. Angebot: die Tiere müssen in Niedersachsen gehalten werden. Einzuhaltende Bedingungen (für alle unkupierten Ferkel) in der Aufzuchtphase Die Phase der Aufzucht beginnt mit dem Absetzen der Ferkel und endet mit dem Beginn der Mast (Verkauf oder Umstallen zur Mast). An jedem Tag im Verpflichtungszeitraum müssen unkupierte Ferkel gehalten werden. Ausgenommen sind nur kurzzeitige produktionstechnisch bedingte Leerstände. Es müssen jederzeit mindestens 80% der unkupierten Ferkel einen Ringelschwanz ohne Verluste bzw. Teilverluste aufweisen. Die Ferkel müssen im Betrieb des Antragstellers geboren sein. Als ein Betrieb im Sinne dieser Regelung gelten auch Tierbestände, die nachweislich im Sinne der Definition des der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Tierseuchenkasse als seuchenhygienische Einheit zu betrachten sind. Mit dem Antrag müssen spezifische Kriterien zur Verbesserung des Tierwohls angegeben werden (siehe Anlage). Hierbei muss eine Mindestpunktzahl von zehn Punkten erreicht werden. Sollten die Haushaltsmittel nicht zur Bewilligung aller beantragten Tiere ausreichen, wird die Reihenfolge der Bewilligung nach Höhe dieser Punkte erfolgen. Die mit dem Antrag ausgewählten Kriterien sind daher unbedingt einzuhalten. Die Haltung von Aufzuchtferkeln mit kupierten und unkupierten Schwänzen in einer Gruppe ist untersagt. Davon kann nur ausnahmsweise in tiermedizinisch begründeten und vom Tierarzt entsprechend dokumentierten Einzelfällen abgewichen werden. Allen Ferkeln ist ein ständiger Zugang zu Raufutter zu gewähren. Die Ferkelaufzucht ist mindestens dreimal im Verpflichtungszeitraum in gleichmäßigen Abständen über den Verpflichtungszeitraum verteilt von einer Tierärztin oder einem Tierarzt hinsichtlich der Tiergesundheit i. S. der Richtlinie zu begutachten. Dabei ist durch die Tierärztin oder den Tierarzt eine Bescheinigung nach vorgegebenem Muster zu erstellen; diese sind durch die Antragstellerin oder den Antragsteller nach Ablauf des Verpflichtungszeitraums bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Alle Teilnehmer müssen vor Beginn der Verpflichtung an einer anerkannten Beratung zur Ferkelaufzucht teilzunehmen. Im Rahmen dieser Beratung muss u. a. Stand: 0.5.07

ein betriebsindividueller Plan erarbeitet werden, der konkrete Maßnahmen im Falle von vermehrt auftretendem Schwanzbeißen enthält. Durch die Antragstellerin oder den Antragsteller sind förderspezifische Aufzeichnungen nach einem vorgegebenen Muster zu führen. Die Aufzeichnungen müssen jederzeit mit dem tatsächlichen Bestand an Ferkeln übereinstimmen und sind nach Ablauf des Verpflichtungszeitraums der Bewilligungsbehörde vorzulegen. Abfrage im Antrag - Kriterien zur Verbesserung des Tierwohls (in der Aufzuchtphase ständig einzuhalten) Abfrage im Antrag Erläuterung bzw. Nachweis Punkte. Vorkenntnisse / Management.. Haltung eines Gesamtbestandes an Schweinen mit unkupierten Schwänzen seit mindestens Jahren.. Anerkannte Schwachstellenanalyse der Haltungsbedingungen zur Aufzucht (z. B. SchwIP - Schwanzbeiß-Interventionsprogramm) vor Beginn der Verpflichtung.. Geschlossenes System: Geburt, Ferkelaufzucht und Mast im selben Betrieb oder in derselben seuchenhygienischen Einheit.4. Vorlage eines vom bestandsbetreuenden Tierarzt erstellten betriebsindividuellen Gesundheitsplans Nachweis mit dem Antrag: Kopie des Zertifikats der Öko-Kontrollstelle bzw. des Verbandes oder gleichwertiger Nachweis. Bei geschlossenen Systemen gilt das Kupierverbot nur für die Aufzucht und Mast. Betriebsindividuelle Analyse vor Beginn der Verpflichtung Kontaktadressen siehe folgende Seiten Nachweis mit dem Antrag durch Vorlage eines aktuellen HiT-Bestandsregisters für die Sauenhaltung Vorlage des Gesundheitsplans bei der Vor-Ort- Kontrolle und bei Begutachtung durch Tierarzt. Platzangebot / Tierzahlobergrenze Punkte.. Erhöhtes Platzangebot in den Aufzuchtbuchten Die angegebene Mindestfläche muss jederzeit (nach Durchschnittsgewichten) bereitgestellt werden. - bis 0 kg mindestens 0,5 m² je Ferkel - über 0 kg mindestens 0,5 m² je Ferkel.. gleichzeitige Haltung von maximal 00 unkupierten Nur eine Eintragung ist möglich! Ferkeln Bei kleineren Beständen kann eine intensivere.. gleichzeitige Haltung von maximal 50 unkupierten Beobachtung des Tierverhaltens erfolgen. Ferkeln. Haltungseinrichtung / Management Punkte.. blickdichte Trennwände (mindestens 0,5 m Länge für maximal 0 Tiere) Sichtschutz als Rückzugsmöglichkeit für die Tiere. Bei 0 Tieren in einer Bucht wären z. B. m Länge erforderlich... Getrennte Funktionsbereiche: Sämtliche Einrichtungsgegenstände (z. B. Tränke) befinden sich im Aktivitäts- oder Kotbereich.. keine Trennung des Wurfes beim Aufstallen in der Aufzuchtbucht.4. plan befestigter Liegebereich, eine Minimalperforation von bis zu 5% ist zulässig.5. Separationsbuchten für mehr als 0 % der beantragten Tiere Grundsätzlich keine Fütterung oder Tränkung im Liegebereich! Ausnahme nur bei rationierter Fütterung. Alle Tiere eines Wurfs bleiben zusammen. Geschlossene Bodendecke (kein Spaltenboden!) im Liegebereich. Für die Berechnung ist mindestens 0,5 m² je Tier anzusetzen. Diese Buchten sind ständig 7 Stand: 0.5.07

Abfrage im Antrag Erläuterung bzw. Nachweis Punkte vorzuhalten (..7-0..8) 4. Beschäftigungsmaterial Punkte 4.. Für alle Tiere gleichzeitig zugängliches, wühlbares z. B. Torf, Stroh o. ä. 4 und fressbares Material (ein anderes Material als nach Nummer 4.) 4.. Organisches Beschäftigungsmaterial (z.b. Stroh, Heu, Silage) (ein anderes Material als nach Nummer 4.) Wenn bereits unter 4. die Punkte für Stroh gewählt wurden, muss hier ein anderes, zusätzliches Material vorgehalten werden. 5. Fütterung / Tränkung Punkte 5.. Möglichkeit des jederzeitigen Saufens aus offener Zugang muss ständig gewährleistet sein Fläche 5.. Möglichkeit der gemeinsamen Futteraufnahme der Tiere in der Bucht (in den ersten Wochen Tierfressplatzverhältnis :) Zugang muss ständig gewährleistet sein 5.. Rohfaserreiches Futter mit einem Rohfasergehalt von mehr als 4,5 % nach Futtermittelanalyse (ein anderes Material als nach den Nummern 4., 4.) 5.4. Mindestens Tränken an verschiedenen Orten der Bucht, die räumlich getrennt von der Futterstelle sind Nachweis der Futterzusammensetzung über eine aktuelle Futtermittelanalyse. Es muss eine deutliche örtliche Trennung dieser Tränken gegeben sein! Hier sind nicht mehrere nebeneinander angebrachte Tränkevorrichtungen und deren Abstand untereinander gemeint. 6. Stallklima Punkte 6.. Stallklimacheck durch Fachexperten (Überprüfung des Stallklimas und der Lüftungsanlage mindestens halbjährlich sowie Messung der Schadgaskonzentration insbesondere Ammoniak mindestens -mal in jeder Jahreszeit und Der Klimacheck muss z. B. durch TÜV, LUFA, Landkreis oder durch anerkannte Klimaexperten (z. B. im Rahmen der bundesweiten Initiative Tierwohl) vorgenommen werden. Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Reduzierung der Werte deutlich unter die gesetzlichen Grenzwerte). Die erste Überprüfung Die erste Überprüfung muss vor dem.. erfolgen von Stallklima und Lüftungsanlage muss vor dem Beginn der Verpflichtung erfolgen. Stand: 0.5.07

Kontaktdaten für eine Analyse mittels SchwIP (Schwanzbeiß-Interventionsprogramm) Name, Anschrift Telefon, Fax E-Mail, Internet Tel.: 044-80 6 4 Mobil: 07-6 5 76 79 Fax: 044-80 6 66 Dr. Michael Alt FTA f. Schweine, Dipl. ECPHM Landwirtschaftskammer Niedersachsen FB.5 - Tiergesundheitsdienste Mars-la-Tour-Str. - 6 Oldenburg VzF GmbH Wolfgang Jonas Veerßer Str. 65 955 Uelzen Qualitäts-Schweineerzeuger-Ring Coppenbrügge e.v. Ulf Klaehn Klütstr. 787 Hameln Dr. Uta Klußmann Beratungsring Hannover-Land e.v. Zum Lüdekenwinkel 6 8 Springe Beratung von Betrieben in folgenden Landkreisen: Gifhorn, Celle, Peine, Hildesheim, Hameln, Nienburg, Schaumburg und Region Hannover Qualitäts-Schweineerzeuger-Ring Coppenbrügge e.v. Johannes Graefe Haspel 7 70 Gleichen Erzeugergemeinschaft Osnabrück (EGO) Frau Manuela König Harderberger Weg 8 494 Georgsmarienhütte Tierarztpraxis Dr. Kerstin Greimann Johann-Uttinger-Str.0 494 Melle Tierarztpraxis Inge Böhne Fachtierärztin für Schweine Johann-Uttinger-Str. 0 494 Melle Bernd Dalinghaus Bahler Str. 45 494 Dinklage Joachim Schulz Berater für Schweinehaltung Landwirtschaftskammer Niedersachsen Außenstelle Lingen Am Hundesand 49809 Lingen Tel.: 0 4 65-9 54 06 5 Mobil: 07-79 66 4 Fax: 0 4 65-9 40 7 Tel: 0 5 5-4 09 97 9 Tel: 0 5 5-4 09 97 9 Fax: 0 5 5-4 09 97 94 Tel.: 0 5-8 77 7 Fax: 0 5-8 77 8 Tel: 0 55 9-9 74 5 Fax: 0 55 9-9 74 57 Tel.: 0 54 0-8 00 4 Mobil: 077-8 0 00 4 Tel.: 0 54-9 6 77 90 Mobil: 0 7-4 7 64 40 Fax: 0 54-96 77 9 Tel.: 0 54-9 8-0 Mobil: 060-90 0 76 47 Tel.: 060-90 6 07 59 Fax: 0 44 4-50 90 9 Tel.: 059-9 66 56 69-4 Fax: 059-9 66 56 69-5 michael.alt@lwk-niedersachsen.de www.lwk-niedersachsen.de jonas@vzf.de ulf.klaehn@qrc-online.de uta.klussmann@t-online.de johannes.graefe@qrc-online.de manuela.koenig@eichenhof.net info@tierarztpraxis-greimann.de info@tierarztpraxis-boehne.de bernd.dalinghaus@ewetel.net j.schulz@lwk-niedersachsen.de www.lwk-niedersachsen.de Stand: 0.5.07

Stand: 0.5.07 Merkblatt zu den Besonderen Förderbestimmungen