Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland Zentralstelle für Verdachtsanzeigen. Newsletter. Juli 2007 / Ausgabe 5 INHALT



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Transkript:

BKA Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland Zentralstelle für Verdachtsanzeigen Newsletter Juli 2007 / Ausgabe 5 INHALT A >Vorwort des Leiters der FIU< B >Sonderauswertung "Mögliche Geldwäschehandlungen im Zusammenhang mit Zahlungskarten"< C >Kontakt< 2007 Bundeskriminalamt Wiesbaden Sämtliche Informationen dieses Newsletters unterliegen dem Urheberrecht. Alle Rechte sind geschützt. Jegliche Vervielfältigung oder Verbreitung, ganz oder teilweise, bedarf der vorherigen Zustimmung. Herausgeber: Bundeskriminalamt, Financial Intelligence Unit, 65173 Wiesbaden Impressum: Bundeskriminalamt Referat SO 32 - FIU Zentralstelle für (Geldwäsche-) Verdachtsanzeigen 65173 Wiesbaden Tel.: +49-(0)611-55 14545 Tel.: +49-(0)611-55 18615 Fax: +49-(0)611-55 45300 E-Mail: FIU@BKA.BUND.DE Seite 1 von 15

A >VORWORT DES LEITERS DER FIU< Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, Ihnen den fünften Newsletter der im BKA angesiedelten Zentralstelle für Verdachtsanzeigen / Financial Intelligence Unit (FIU) vorstellen zu dürfen. In diesem Newsletter wird als ausschließliches Thema eine von der Zentralstelle für Verdachtsanzeigen durchgeführte Sonderauswertung mit dem Thema "Mögliche Geldwäschehandlungen im Zusammenhang mit Zahlungskarten" vorgestellt. Mit Veröffentlichung des Ergebnisses dieser Sonderauswertung kommt die FIU ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß 5 Geldwäschegesetz (GwG) nach, "die nach diesem Gesetz Meldepflichtigen regelmäßig über Typologien und Methoden der Geldwäsche zu informieren" (Frühwarnfunktion). An einem Feedback hinsichtlich der Inhalte und der Aufbereitung der Ergebnisse der Sonderauswertung "Zahlungskarten" ist die FIU sehr interessiert. Ich freue mich auf einen konstruktiven Dialog und wünschen Ihnen eine interessante Lektüre. Mit freundlichen Grüßen Dr. Michael Dewald (Leiter der Zentralstelle für Verdachtsanzeigen / FIU) Seite 2 von 15

B >SONDERAUSWERTUNG "ZAHLUNGSKARTEN"< 1. Anlass der Sonderauswertung Aufgrund der gestiegenen Anzahl von Geldwäsche-Verdachtsanzeigen, bei denen die Nutzung von Zahlungskarten (Kredit-, Charge-, Debit- und Prepaidkarten) eine Rolle spielte, führte die FIU Deutschland von Juli 2006 bis März 2007 zu dem Phänomen "Mögliche Geldwäschehandlungen im Zusammenhang mit Zahlungskarten" eine Sonderauswertung durch. Ziel war die Beschreibung des Missbrauchspotentials von Zahlungskarten im Hinblick auf Geldwäschehandlungen, das Erkennen neuer modi operandi der Geldwäsche und die Initiierung von Maßnahmen zur Sensibilisierung relevanter Stellen zur Bekämpfung der Geldwäsche. 2. Klassifizierung und Funktionsweisen von Zahlungskarten Die Sonderauswertung verwendet den Begriff Zahlungskarten für Kreditkarten, Chargekarten, Debitkarten, Geldkarten, Prepaidkarten, "Anonyme Karten" und Travel Money / Travel Cash Karten, mit denen man entweder Waren / Dienstleistungen bezahlen oder Bargeld an Geldautomaten abheben kann. Existierende Karten stellen oftmals Mischformen der aufgezeigten 7 Grundformen von Zahlungskarten dar. Das jeweilige Risiko korreliert mit der jeweils wahrgenommenen Funktion und nicht immer zwingend mit dem z.b. bei Internetangeboten verwendeten Kartennamen. Seite 3 von 15

Die folgende Tabelle veranschaulicht eine mögliche Klassifizierung und Funktionsweisen von Zahlungskarten in kurzer Form: Dem Karteninhaber wird für seine monatlichen Umsätze von der Bank ein individueller Verfügungsrahmen bereit gestellt. Kreditkarten pay later Der Karteninhaber erhält monatlich eine Rechnung über sämtliche erworbenen Waren oder Dienstleistungen. Sofort zahlbar vom Girokonto (zinsfrei) oder Abzahlung in Raten mit Kreditzinsen (z.t. erst nach vorgegebener Frist). Auf Kreditbasis Chargekarten pay later Der Karteninhaber kann bis zu einem von der Bank festgelegten Verfügungsrahmen (Kartenlimit) über seine Chargekarte Umsätze tätigen. In der Regel monatliche Rechnung für den Karteninhaber, dann sofort zahlbar vom Girokonto ohne Einräumung eines Kredits (zinsloser Kredit vom Zeitpunkt des Einkaufs bis zur Belastung auf dem Konto). Debitkarten pay now Die Umsätze werden nicht monatlich gesammelt, sondern das Girokonto des Karteninhabers wird sofort nach dem Kauf belastet (debitiert). Die Beträge werden einzeln per Lastschrift abgebucht. Bis zu diesem Zeitpunkt (ca. 2-3 Tage) wird dem Karteninhaber ein kurzer, zinsloser Kredit gewährt. Seite 4 von 15

Geldkarten pay before Es handelt sich hierbei um eine Karte mit einem Chip. Dieser Chip wird mit einer bestimmten Geldsumme (maximal 200 ) geladen und wie eine Telefonkarte in entsprechend ausgestatteten Geschäften oder im Internet eingesetzt. Das Guthaben reduziert sich jeweils um den zu zahlenden Betrag. Die Karte ist nur in Deutschland einsetzbar. Auf Guthabenbasis Prepaidkarten pay before Wie bei allen Karten auf Guthabenbasis gilt folgendes: Bevor Umsätze getätigt werden können, muss ein Betrag auf das Kartenkonto eingezahlt werden. Dies kann mittels Banküberweisung oder als Bareinzahlung geschehen. Die Karte gewährt keinen Kredit. Prepaidkarten werden ohne Bonitätsprüfung und Einkommensnachweis ausgegeben. Die Ladelimit ist vom Emittenten abhängig. Die Karte ist weltweit einsetzbar. Transaktionen von Karte zu Karte sind zum Teil möglich. "Anonyme Karten" pay before Im Internet angebotene nicht personifizierte Karte mit online-kartenverwaltungskonto und eigener IBAN. Die Karte wird zuerst mit einer Zahlung auf das Kundenkonto aufgeladen, um dann frei darüber verfügen zu können. Dies kann auch in elektronischer Währung (z.b. e-gold, webmoney) erfolgen. Transaktionen von Karte zu Karte sind zum Teil möglich. Travel Cash / Travel Money Karten pay before Diese Karten sind eine Art elektronischer Reisescheck auf dem Chip einer Plastikkarte. Sie sind wie Prepaidkarten aufladbar, d.h. durch Überweisung oder Bareinzahlung. Travel Cash/Travel Money-Karten können bis zu einem von dem Emittenten festgelegten Höchstbetrag (in der Regel 10.000,- ) aufgefüllt werden. Eine Wiederaufladung der Karte ist möglich. Die Karte kann ausschließlich an Bargeldautomaten mit lokaler Währung entladen werden. Seite 5 von 15

3. Einschätzung des Missbrauchspotentials von Zahlungskarten für Geldwäschezwecke (Risikoanalyse) Aufgrund der unterschiedlichen Eigenschaften und Funktionsweisen lassen sich keine Aussagen zu einem generellen Missbrauchspotential von Zahlungskarten für Geldwäschehandlungen treffen. Es wurden daher verschiedene Faktoren betrachtet, um zwischen hohen und geringen Geldwäscherisiken differenzieren zu können. Die nachfolgende Matrix zeigt, welchen Einfluss die einzelnen Faktoren auf den Grad des Geldwäscherisikos von Zahlungskarten ausüben: Geldwäsche-Risikomatrix "Zahlungskarten" Risikofaktoren Geringes Geldwäscherisiko Hohes Geldwäscherisiko Kundenidentifizierung Persönliche Kundenidentifizierung (z.b. Postident- Verfahren) Vorlage eines Ausweises Online Identifizierung ATM (Automatic Tellar Machine / Geldautomat) -Kartenanbieter ohne Kontoeröffnung Know-Your-Customer Offshore Kartenanbieter ohne "card holder identification" Keine Identifizierung bei "anonymous cards" Aufladeregularien Vom Emittenten festgelegte Modalitäten (z.b. Referenzkonto) mit Identifizierungspflicht "anonymous inflow" durch Bargeldeinzahlung oder Geldüberweisung ohne Identifizierungspflicht Keine Transfers von Karte zu Karte Online Von Karte zu Karte Seite 6 von 15

Risikofaktoren Geringes Geldwäscherisiko Hohes Geldwäscherisiko Auflade-/ Verfügungslimit Aufladelimits in geringer Höhe Transaktionslimits durch festgelegten Verfügungsrahmen Hohe oder keine Auflade- und Transaktionslimits Wiederaufladbar Nicht wiederaufladbar Geographische Beschränkungen Regionale Einschränkungen Weltweite Nutzung Enge staatliche Regelungsdichte Keine oder weitgefasste staatliche Regelungsdichte Sonstige Einsatzbeschränkungen Nur am "point of sale" nutzbar Nur zum Kauf bestimmter Waren Universell (Internet, ATM, online banking) nutzbar Ausgabe von mehreren Karten möglich Nicht am ATM einsetzbar Keine Transaktionsaufzeichnungen Anzahl der Ausgabe von Karten pro Person ist eingeschränkt Für digitale Währung nutzbar Transaktionsaufzeichnungen (paper od. electronic trail) Nicht für digitale Währung nutzbar Seite 7 von 15

Anhand der Matrix wurden die angebotenen Arten von Zahlungskarten einer individuellen Bewertung in Bezug auf hohes oder geringes Geldwäscherisiko unterzogen. Das Ergebnis ist in folgender Tabelle ersichtlich: GW-Risikobewertung verschiedener Arten von Zahlungskarten = kein oder geringes GW-Risiko = hohes GW-Risiko Kartenarten Identifizierung Auflademethode / Kartendeckung Auflade- / Verfügungslimit Geografische Beschränkung Sonstige Einsatzbeschränkungen Risikograd (Gesamtergebnis) Ja Girokonto Kreditkarten Kreditrahmen Keine Ausgabe von 1 Karte Geringes GW- Risiko Ja Girokonto Chargekarten Kreditrahmen Keine Ausgabe von 1 Karte Geringes GW- Risiko Debitkarten Ja Girokonto Dispo Keine Ausgabe von 1 Karte Geringes GW- Risiko Teilweise Nein Ref.konto Bargeld 200,- Nationales System Geldkarten Micropayments Geringes GW- Risiko Seite 8 von 15

Kartenarten Identifizierung Auflademethode / Kartendeckung Auflade- / Verfügungslimit Geografische Beschränkung Sonstige Einsatzbeschränkungen Risikograd (Gesamtergebnis) Prepaidkarten Teilweise Nein Giro- u. Ref.konto Bargeld, von Karte zu Karte (+) Teilweise Keine Ausgabe von 1 Karte Mehrere Karten Hohes Oft unbegrenzt GW- Risiko "Anonyme Karten" Online Bargeld, von Karte zu Karte Teilweise Oft unbegrenzt ( +) Keine Ausgabe von 1 Karte (-) Mehrere Karten Hohes GW- Risiko Travel Cash / Travel Money Karten Teilweise Nein Bargeld oder Karte 10.000,- Keine Mehrere Karten Hohes GW- Risiko Die vorgenommene Risikobewertung führte insgesamt zu dem Ergebnis, dass das Missbrauchspotential für Geldwäsche insbesondere bei Prepaidkarten, "Anonymen Karten" und Travel Money/ Travel Cash Karten als hoch einzustufen ist. Seite 9 von 15

4. Neue modi operandi für Geldwäsche mittels Zahlungskarten Durch die Analyse von Informationen aus Ermittlungsverfahren, bei denen der Verdacht auf Geldwäsche unter Nutzung von Zahlungskarten bestand sowie durch Auswertung von Geldwäscheverdachtsanzeigen und Internet-Angeboten, die auf einen entsprechenden kriminellen Hintergrund hindeuteten, konnten drei modi operandi herausgearbeitet werden. 4.1 Verschleierungshandlungen mittels "Prepaidkarten" Die Geldwäschehandlung beruht auf dem Erwerb einer oder mehrerer Prepaidkarten durch den Geldwäscher ohne gesicherte Identitätsprüfung. Er zahlt inkriminierte Gelder auf das Kartenkonto der emittierenden Bank (z.b. durch Bareinzahlung, Geldtransfers über ein Referenzkonto oder e-money-transfers) und "lädt" damit die Karte. Danach kann er weltweit an Akzeptanzstellen über das Kartenguthaben verfügen. Transfers von Karte zu Karte sind bei bestimmten Prepaidkarten möglich. Seite 10 von 15

Beispiele aus dem Internet: Visa Eypocard www.eypocard.ch PTCard Cirrus www.ptshamrock.com Wired Plastic Prepaid Visa Card www.ncbuy.com Seite 11 von 15

4.2 Verschleierungshandlungen mittels "Anonymer Karten" ("anonymous cards") Der Geldwäscher kann Internet-Angeboten zufolge durch bloße online-registrierung (d.h. ohne echte Identitätsprüfung) über Vermittlungsgesellschaften eine oder mehrere "Anonyme Karten" erwerben. Der emittierenden Bank ist der Kunde namentlich nicht bekannt. Die Kartennummer erlaubt lediglich eine Zuordnung für bankinterne Verrechungszwecke. Somit kann eine Guthabenaufladung mit inkriminierten Geldern ohne Rückverfolgungsmöglichkeit des Einzahlers durchgeführt werden. Beispiele aus dem Internet: No ID-Virtuon Credit Card Anonymous Offshore ATM Card www.ptshamrock.com www.offshorexplorer.com Panama Offshore Anonymous Visa Card Anonymous North European Bank Debit Card ATM Debit Anonymous Cards Lifecash Card Green and Gold www.global-money.com Darüber hinaus gibt es Internetangebote für anonyme Konteneröffnungen mit zusätzlicher Ausgabe von Zahlungskarten wie zum Beispiel Offshore Bank Accounts (www.offshoresimple.com) oder Swiss Bank Accounts (www.swissgates.com). Seite 12 von 15

4.3 Verschleierungshandlungen mittels "Travel Money / Travel Cash Karten" Der modus operandi basiert darauf, dass der Geldwäscher von der emittierenden Bank über das Internet eine größere Menge an nicht personifizierten Travel Money/ Travel Cash Karten erwirbt. Dazu ist lediglich eine online-registrierung erforderlich, bei der keine Identitätsprüfung stattfindet. Der Geldwäscher lädt die Karten mit inkriminierten Geldern auf, über die er weltweit ausschließlich an Geldautomaten verfügen kann. Beispiele aus dem Internet: Swiss Travel Cash Cards Visa Travelmoney www.postfinance.ch www.swissbankers.ch www.washsb.com Maestro Traveller www.europay.at Seite 13 von 15

5. Fazit Kredit-, Charge-, Debit- und Geldkarten sind unter dem Aspekt der Geldwäsche als risikoarm einzustufen, da für jede Transaktion eine vollständige Papierspur ("paper-trail") oder elektronische Spur ("electronic-trail") vorhanden ist bzw. das geringe Transaktionsvolumen die Mißbrauchsmöglichkeit erheblich einschränkt. Prepaidkarten, "Anonyme Karten" und Travel Cash / Travel Money Karten weisen differenziert nach Nutzungs- und Einsatzmöglichkeiten hohe bis erhebliche Missbrauchspotentiale für Geldwäsche auf. Diese Karten sind in Deutschland beziehund einsetzbar, werden hier aber nicht emittiert. Das Ausmaß des Geldwäscherisikos in Bezug auf Prepaidkarten, "Anonyme Karten" und Travel Cash/ Travel Money Karten ist im Wesentlichen abhängig vom sicheren und eindeutigen Identifizierungsverfahren des Kunden durch den Kartenanbieter im Ausland. Wenn beim online-kauf dieser Karten eine Identifizierung lediglich anhand der Internetangaben bzw. -adresse erfolgt, ist es problemlos möglich, eine Karte unter falschem Namen zu erwerben. Die Internetadresse (IP-Adresse) bietet allein keine Gewissheit über die wahre Identität des Kunden. Auf diese Weise lassen sich sowohl Zahlungskarten über das Internet anonym erwerben als auch mittels der Kartendaten (Kartennummer, PIN) Gelder weltweit ohne nennenswerten Aufwand transferieren. Diese anonyme Übertragung kann je nach System zur Folge haben, dass sich die Spur des Geldes ("electronic-trail") nicht oder nur noch mit einem erheblichen Aufwand nachvollziehen lässt. Seite 14 von 15

C >KONTAKT< Für Kontaktaufnahmen stehen wir Ihnen gerne unter den nachfolgenden Erreichbarkeiten zur Verfügung. Bundeskriminalamt Referat SO 32 - FIU Zentralstelle für Verdachtsanzeigen 65173 Wiesbaden Tel.: +49-(0)611-55 18615 Fax: +49-(0)611-55 45300 E-Mail: FIU@bka.bund.de Die Referatsbezeichnung der FIU / Zentralstelle für Verdachtsanzeigen hat sich geändert. Wir bitten zukünftig ausschließlich die neue Organisationsbezeichnung SO 32 - FIU zu verwenden (vormals OA 14). Notizen: Seite 15 von 15