Pressegespräch, Donnerstag, 30. März 2017 Konsumentenschutzbilanz 2016 TEILNEHMER: Günther Goach, Präsident Dr. Winfried Haider, Direktor Mag. Stephan Achernig, Leiter AK-Konsumentenschutz
Pressegespräch: Konsumentenschutzbilanz 2016 Klagenfurt, 30. März 2017 AK-Konsumentenschutz: Rund 35.000 Anfragen brachten knapp 409.000 Euro für Klienten (AK) Beratungen im Bereich Konsumentenschutz reißen nicht ab: Im Vorjahr verzeichnete die AK Kärnten 34.731 Anfragen. Insgesamt konnten 408.475 Euro für Konsumenten erkämpft werden. Das kostenlose Service des AK-Konsumentenschutzes können alle Kärntner, unabhängig von einer AK-Mitgliedschaft, beanspruchen, sagt AK-Präsident Günther Goach. Einen erheblichen Anstieg gab es bei Internetabzocke. Im Vorjahr suchten insgesamt 34.731 Kärntner Rat und Hilfe beim Konsumentenschutz der AK Kärnten. 14.565 Mal wurden Betroffene schriftlich (Mail, Fax und Brief) beraten. 13.288 Mal wurden telefonische Auskünfte durch AK-Experten erteilt und 6.878 Mal fanden persönliche Beratungen in der Arbeiterkammer Kärnten statt. Beim ersten Blick auf die Bilanz der zu beratenden Themen des AK-Konsumentenschutz wird schnell klar: Die Beratungszahl von 10.752 zum Thema Miet- und Wohnrecht ist eklatant hoch. 31 Prozent der Beratungen macht das Miet- und Wohnrecht aus, die Zahl kann nicht ignoriert werden wir stehen Kärntnerinnen und Kärntner mit Rat und Tat zur Seite, sagt AK-Präsident Günther Goach. Vorrangig geht es bei Miet- und Wohnrechtsberatungen um den Wohnungszustand bei der Rückgabe, die Maklerprovisionen, die Kautionshöhe, aber auch um die Finanzierungsbeiträge der gemeinnützigen Genossenschaften und um die Berechnung der Miete. Wir helfen auch bei der Überprüfung der Betriebskostenabrechnung, die für viele Bürger oftmals nicht zu lesen ist, sagt der Leiter der AK-Konsumentenschutzabteilung Stephan Achernig und führt weiter aus: Auch heuer bieten wir wieder von Mai bis Ende Juli unsere Expertise beim kostenlosen Betriebskostencheck an. Kein AK-Mitglied kein Problem Eine AK-Mitgliedschaft braucht man nicht, um die Hilfe des Konsumentenschutzes in Anspruch zu nehmen. Jeder Kärntner findet kostenlose Unterstützung. 60 Prozent aller Hilfesuchenden sind keine AK-Mitglieder, sagt AK-Präsident Günther Goach. Anfragen zu Dienstleistungen Die zweitmeisten Anfragen an den AK-Konsumentenschutz haben 4.306 Klienten zum Thema Dienstleistungen im Jahr 2016 gestellt. Dazu zählen beispielsweise Verträge mit Handwerkern, Partnerinstituten oder Fitnesscentern. Dienstleistungen werden oft nicht erbracht, überhöhte Preise verlangt und Vertragskündigungen nicht akzeptiert. Dann kommen wir ins Spiel, um den Konsumenten zu ihrem Recht zu verhelfen, so Achernig. 1/2
Rund 4.000 Mal leisteten die AK-Konsumentenschützer Hilfe bei Problemen im klassischen Konsumentenschutz: Beim Kauf von Produkten. Meist gab es eine Verweigerung von Gewährleistungsrechten oder vereinbarte Lieferfristen wurden nicht eingehalten. Falsche Handyabrechnungen Beinahe 3.000 Beratungen gab es zum Thema Telekommunikation: Hauptsächlich handelte es sich dabei um unbeabsichtigt bestellte Abonnements, die von der Handyrechnung abgezogen wurden und erst Monate später auffielen, so Achernig. Diese Interventionen stehen bei den AK-Experten auf der Tagesordnung. Das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) hat unter anderem diesen Problembereich weitgehend rechtlich abgesichert. Geld, Versicherung, Bank Anfragen zu Geld, Versicherungen und deren Bedingungen sowie Banken und Kredite beschäftigten die AK-Konsumentenschützer rund 2.600 Mal. Viele Klauseln sind für den Konsumenten unverständlich formuliert. Ein erheblicher Anteil der Anfragen bezog sich auf die große Differenz zwischen Soll- und Habenzinsen bei Girokonten sowie undurchsichtige Konditionen bei Krediten. Mit Reisebeschwerden und Problemen bei Online-Buchungen setzten sich die Konsumentenschützer 2.381 Mal auseinander. Kein Rückgang ist bei Anfragen zu Flugverspätungen zu verzeichnen es kommt immer wieder vor, dass sich Fluglinien vor Ausgleichsleistungen drücken, sagt Achernig. Web-Abzocke über 44 Prozent gestiegen Über 1.000 Anfragen mehr (über 44 Prozent) kamen zum Thema Internetabzocke. Die Konsumenten werden oft mit Rechnungen von diversen Sexportalen, Auktionsplattformen und Webshops abgezockt, klärt Achernig auf. Die AK ist gehäuft mit Phishing-Attacken in der Beratung konfrontiert. Mit gefälschten Mails, Webseiten oder Kurznachrichten beschaffen Betrüger geheime oder heikle Daten von Nutzern. Wir warnen Empfänger dringend davor, solche Daten bekannt zu geben!, so Goach. Regelmäßige Preiserhebungen Mit Preisvergleichen und Produkttests ersparte der Konsumentenschutz Verbrauchern im Jahr 2016 Zeit und Geld: Pellets-Preisvergleich (monatlich) Heizölbarometer (wöchentlich) AK-Bankenmonitoring Nüsse und Kokosette im Test Bratwursterhebung Kosmetische Behandlungen ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Arbeiterkammer Kärnten 9021 Klagenfurt am Wörthersee Bahnhofplatz 3 Tel. 050 477-2402 öffentlichkeitsarbeit@akktn.at kaernten.arbeiterkammer.at 2/2
Pressegespräch: Konsumentenschutzbilanz 2016 Klagenfurt, 30. März 2017 AK-Konsumentenschutz fordert: Gesetzliche Maßnahmen gegen Bankomatgebühren! (AK) Die Arbeiterkammer Kärnten spricht sich klar gegen Bankomatgebühren aus und fordert ein gesetzliches Verbot. Weitere Forderungen: Verhältnismäßigkeit von Inkassokosten, Rücktrittsrechte bei Messekäufen sowie Gruppenklagen bei gleichartigen Ansprüchen und zusätzliche Sicherheitsmechanismen bei ungesicherten WLAN-Netzen. Erfolg: Roaminggebühren für Endkunden in der EU abgeschafft. Positive Nachrichten für alle Reisenden in der EU: Die Handynutzung wird mit 15. Juni 2017 durch Abschaffung der Roaminggebühren günstiger. Ab diesem Zeitpunkt können Konsumenten ihr Tarifpaket wie zuhause nutzen. Überraschend hohe Telefonrechnungen sollten der Vergangenheit angehören, sagt AK-Präsident Günther Goach. Bei anderen Themen gehen Konsumenten oftmals leer aus und müssen sich einiges gefallen lassen hier muss sich etwas ändern. Die AK Kärnten stellt folgende Forderungen auf: Nein zu Bankomatgebühren Konsumenten müssen jetzt schon viele Bankgeschäfte selbst erledigen. Die Kosten fürs Konto werden immer teurer. Das Filial- und somit auch das Bankomat-Netz werden ausgedünnt. Der Betrieb des Bankomatnetzes kostet Geld immer mehr Drittanbieter wird das Feld überlassen, um Gebühren zu kassieren. Daher ist durch gesetzliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Banken die Abhebung an allen Geldautomaten (Bankomaten) kostenlos anbieten. Rücktrittsrechte bei Messekäufen Viele Konsumenten glauben irrtümlich, dass sie in jedem Fall auch von auf Messen geschlossenen Verträgen zurücktreten können. Die Realität zeigt, dass die Gefahr der Überrumpelung für Konsumenten nicht zu unterschätzen ist. Daher sollte es eine gesetzliche Klarstellung im Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) geben, welches ein Rücktrittsrecht bei Messekäufen beinhaltet. 1/2
Die Gruppenklage endlich umsetzen Durch Gruppenklagen könnten Konsumenten, die gleichartige Ansprüche gegenüber Firmen haben, diese einfacher durchsetzen. Das im Regierungsprogramm 2008 und 2013 verankerte Vorhaben ist noch immer nicht umgesetzt. Verhältnismäßigkeit von Inkassokosten Trotz gesetzlicher Regelung der Inkassokosten sind diese wie die AK-Beratung zeigt im Verhältnis zur geschuldeten Forderung horrend hoch. Die Arbeiterkammer Kärnten fordert daher eine Regelung, die die gesetzlich vorgeschriebene Verhältnismäßigkeit gewährleistet. Die Höchstsätze müssen ebenso jährlich veröffentlicht werden, um es den Konsumenten zu ermöglichen, die Höhe der Inkassospesen zu überprüfen. Abschaffung Beweislastumkehr bei Gewährleistung nach sechs Monaten Die Beweislastumkehr, die Konsumenten schon sechs Monate nach dem Kauf verpflichtet im Streitfall nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei der Übernahme des Produktes vorhanden war, ist für Verbraucher mit einem enormen Kostenrisiko (Sachverständigen- Gutachten) verbunden. Die AK Kärnten fordert daher die Ausweispflicht für Unternehmer auf zwei Jahre. Zusätzliche Sicherheitsmechanismen bei ungesicherten WLAN-Netzen An öffentlichen Plätzen sind kostenlose Internet-Zugänge praktisch und bequem. Die stärker werdende Verbreitung von kostenlosem und ungesichertem öffentlichen Wi-Fi hat aber auch ihren Preis. Neben Risiken für den Nutzer wie Hacker-Angriffe bietet das freie WLAN-Netz den Angreifern eine einfache Möglichkeit ihre Identität zu verbergen. Das kostenfreie WLAN-Netz an öffentlichen Orten muss zwar weiterhin bestehen bleiben, jedoch mit der Einschränkung, dass regelmäßig ein Passwort (das dem Nutzer vom jeweiligen Anbieter z. B. per SMS mitgeteilt wird) zu verwenden ist. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Arbeiterkammer Kärnten 9021 Klagenfurt am Wörthersee Bahnhofplatz 3 Tel. 050 477-2402 öffentlichkeitsarbeit@akktn.at kaernten.arbeiterkammer.at 2/2