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Transkript:

Pressekonferenz anlässlich des Frühjahrsymposiums der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.v. (DGIM) Anwendungsstudien: Marketinginstrument oder Garant für mehr Sicherheit in der Therapie? Termin: Dienstag, 3. Mai 2011, 12.30 bis 13.00 Uhr Ort: Rhein-Main Hallen Wiesbaden, Saal 12 D Themen und Referenten: Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Studien nach Zulassung eines Präparates? Claus Burgardt Fachanwalt für Medizinrecht in der Kanzlei Sträter Rechtsanwälte, Bonn Welche Chancen bieten Anwendungsstudien für ein Mehr an Sicherheit? Dr. med. Jens Reinhold Leiter der Abteilung Global Non-Interventional Studies (NIS) bei Bayer Schering Pharma AG, Berlin Verhaltenskodices: Wie lassen sich Qualität und Transparenz bei nicht interventionellen Studien sichern? Dr. Thorsten Ruppert Referent für Forschung, Entwicklung und Innovation beim Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.v. (vfa), Berlin sowie: Professor Dr. med. Ulrich R. Fölsch Beauftragter für die Korporativen Mitglieder der DGIM, incoming Generalsekretär der DGIM, Kiel Dr. med. Dipl.-Ing. Franz-Josef Wingen Sprecher der Korporativen Mitglieder der DGIM, Bayer Vital GmbH, BSP-Medizin, Leitung Pharma/Medizin, Leverkusen Ihr Kontakt für Rückfragen: DGIM Pressestelle Anna Julia Voormann/Corinna Spirgat Berliner Büro im Langenbeck-Virchow-Haus: Postfach 30 11 20 Luisenstraße 59 70451 Stuttgart 10117 Berlin Tel: 0711 8931-552 Fax: 0711 8931-167 E-Mail: voormann@medizinkommunikation.org Homepage: www.dgim.de; www.dgim2011.de

Pressekonferenz anlässlich des Frühjahrsymposiums der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.v. (DGIM) Anwendungsstudien: Marketinginstrument oder Garant für mehr Sicherheit in der Therapie? Termin: Dienstag, 3. Mai 2011, 12.30 bis 13.00 Uhr Ort: Rhein-Main Hallen Wiesbaden, Saal 12 D Inhalt: Pressemeldung Redemanuskripte: Claus Burgardt Dr. med. Jens Reinhold Dr. Thorsten Ruppert Dr. med. Dipl.-Ing. Franz-Josef Wingen Curriculum Vitae der Referenten Bestellformular für Fotos Falls Sie das Material in digitaler Form wünschen, stellen wir Ihnen dieses gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter: spirgat@medizinkommunikation.org. Ihr Kontakt für Rückfragen: DGIM Pressestelle Anna Julia Voormann/Corinna Spirgat Berliner Büro im Langenbeck-Virchow-Haus: Postfach 30 11 20 Luisenstraße 59 70451 Stuttgart 10117 Berlin Tel: 0711 8931-552 Fax: 0711 8931-167 E-Mail: voormann@medizinkommunikation.org Homepage: www.dgim.de; www.dgim2011.de

117. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) 30. April bis 3. Mai 2011, Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden Mehr Sicherheit statt Marketing Pharmafirmen beobachten Anwendung ihrer Medikamente Wiesbaden, 3. Mai 2011 Ob Studien mit bereits zugelassenen Arzneimitteln sinnvoll sind, die Qualität medikamentöser Therapien erhöhen oder ob sie vor allem dem Pharma-Marketing Vorschub leisten, diskutieren Wissenschaftler und Vertreter aus Gesundheitswesen und Industrie auf dem Frühjahrssymposium der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM). Die Korporativen Mitglieder der DGIM tagen im Rahmen des 117. Internistenkongresses am Dienstag, dem 3. Mai 2011, in den Rhein-Main-Hallen in Wiesbaden. In nicht interventionellen Studien (NIS) das sind praxisorientierte Studien mit Medikamenten, die bereits zugelassen sind prüfen Arzneimittelhersteller, wie alltagstauglich ihre Medikamente sind: Ein Arzt behandelt seine Patienten gemäß Diagnose mit einem bestimmten Präparat. Die anonymisierten Ergebnisse übermittelt er dem Hersteller. Dieser wertet die Daten aus und vergütet dem Arzt seine Mitarbeit. Im Sinne eines Praxistests kann dies Informationen über Arzneimittel liefern, die über die Erkenntnisse aus klinischen Studien hinausgehen, sagt Dr. med. Franz-Josef Wingen, Sprecher der Korporativen Mitglieder der DGIM aus Leverkusen. Häufig ergeben sich daraus ergänzende Hinweise auf Probleme bei der Anwendung, Nebenwirkungen und zur Akzeptanz der Patienten. Auch die Bundesärztekammer (BÄK) sähe darin eine Chance für sicherere Medikamente. Der deutsche Ethikrat setzt sich zudem für mehr Studien unter reellen Bedingungen ein, um diese für die Versorgungsforschung zu nutzen. Kritiker halten dem entgegen, dass die NIS in erster Linie zur Verordnung teurerer Medikamente führen. Zudem beeinflusse das Honorar die Ärzte in ihrer Entscheidung, ein Präparat zu verordnen. Um dies zu vermeiden, ist die Durchführung nicht interventioneller Studien umfassend gesetzlich geregelt, sagt Dr. Wingen, Leiter Medizin/Pharma der Bayer Vital GmbH. Beispielsweise unterliegen beteiligte Ärzte einer verschärften Wirtschaftlichkeitsprüfung. Patienten müssen einer Teilnahme zuvor schriftlich zustimmen. Für mehr Transparenz sind Firmen zu abschließenden Berichten verpflichtet. Darüber hinaus gehende

Regelungen sind auf europäischer Ebene beschlossen und bis 2012 in nationales Recht umzusetzen. Um die Qualität von Anwendungsbeobachtungen sicherzustellen, verpflichten sich in Deutschland Firmen im Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa), ihre Studien zu registrieren. Sie benennen Ziel und Dauer der Studie, beteiligte Studienzentren, Patienten und Studienleiter. In vfa-registern sind seit dem Jahr 2007 insgesamt 435 Anwendungsbeobachtungen für Medikamente registriert. Das Für und Wider von Anwendungsstudien, deren Qualität und rechtliche Grundlagen sind Thema des Frühjahrssymposiums der Korporativen Mitglieder der DGIM. Das Symposium findet unter dem Titel Vom Pharma-Marketing zur Anwendungssicherheit am Dienstag, den 3. Mai 2011 in den Rhein-Main-Hallen in Wiesbaden statt. Im Anschluss daran fassen die Experten die Ergebnisse in einer Pressekonferenz zusammen. Ihr Kontakt für Rückfragen: DGIM Pressestelle Anna Julia Voormann/Corinna Spirgat Berliner Büro im Langenbeck- Postfach 30 11 20 Virchow-Haus: 70451 Stuttgart Luisenstraße 59 Tel: 0711 8931-552 10117 Berlin Fax: 0711 8931-167 E-Mail: voormann@medizinkommunikation.org Homepage: www.dgim.de; www.dgim2011.de

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Studien nach Zulassung eines Präparates? Claus Burgardt, Fachanwalt für Medizinrecht in der Kanzlei Sträter Rechtsanwälte, Bonn Bei denjenigen Fachleuten und Behörden, die sich mit den Fragen der Arzneimittelsicherheit beschäftigen, besteht Einigkeit darüber, dass nach der Arzneimittelzulassung (nicht interventionelle) Arzneimittelsicherheitsstudien notwendig und unverzichtbar sind, um das Risikoprofil eines Arzneimittels verlässlich beurteilen zu können. Solche Studien können und werden daher von den Arzneimittelzulassungsbehörden vermehrt auch als Auflage in den Zulassungsverfahren vorgesehen. Gleichwohl ist die Kritik an den Anwendungsbeobachtungen als wesentlicher Unterfall der Unbedenklichkeitsstudien so alt wie das Instrument selbst. Häufig findet sich der Vorwurf, dass es sich bei Anwendungsbeobachtungen um reine Marketing-Studien und damit um ein Mittel des Verordnungskaufs handelt. Um dieser allerdings nur manchmal berechtigten Kritik Rechnung zu tragen, sind in der Vergangenheit die Vorschriften zu Anwendungsbeobachtungen mehrfach verschärft und auch verbandseigene Regelungen zur Verbesserung der Qualität von Anwendungsbeobachtungen verabschiedet worden. Insbesondere ist auf die umfangreichen Anzeigepflichten in 67 Absatz 6 AMG hinzuweisen. Eine Anzeigepflicht besteht mittlerweile auch gegenüber dem GKV-Spitzenverband. Umfangreiche Unterlagen sind vorzulegen, die insbesondere auch die Prüfung ermöglichen, ob durch eine Anwendungsbeobachtung unzulässige Verordnungsanreize gesetzt werden. Nach 106 Absatz 1 Satz 10 SGB V sollen insbesondere Ärzte, die Anwendungsbeobachtungen durchführen, einer verschärften Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen. Auch auf der EU-Ebene sind die Vorschriften für nicht interventionelle Sicherheitsstudien verschärft worden. Beispielhaft sei auf Artikel 107 m, 107 n, 107 p der Richtlinie 2010/84/EU zu verweisen, die bis zum 21.7.2012 in nationales Recht umzusetzen ist. Diese Regelungen unterwerfen die Sicherheitsstudien der Industrie einer Genehmigungspflicht. Reine Marketingstudien sind unzulässig. Darüber hinaus sind nach Abschluss der Studien abschließende Studienberichte vorzulegen. Weitere Einzelheiten kann die EU-Kommission in den Leitlinien festlegen. Schon jetzt unterliegen Anwendungsbeobachtungen einer intensiven Überwachung. Dies wird sich ab 2012 durch die neuen EU-Regelungen wesentlich verschärfen. (Es gilt das gesprochene Wort!) Wiesbaden, Mai 2011

Welche Chancen bieten Anwendungsstudien für ein Mehr an Sicherheit? Dr. med. Jens Reinhold, Leiter der Abteilung Global Non-Interventional Studies (NIS) bei Bayer Schering Pharma AG, Berlin Während der klinischen Entwicklung eines Arzneimittels sind alle Prozesse hoch standardisiert und reguliert. Im Ergebnis wird, positive Daten vorausgesetzt, die Wirksamkeit und Sicherheit des Arzneimittels nachgewiesen und die Ergebnisse den Behörden zur Begutachtung vorgelegt. Natürlich können aus ethischen und methodischen Gründen nicht unbegrenzt viele Patienten in Zulassungsstudien eingeschlossen werden. Weiterhin ist es notwendig, die Kriterien zum Einschluss in klinische Studien klar zu definieren, um sinnvolle Vergleiche durchführen zu können. Die Erkenntnisse über Wirksamkeit und Sicherheit, Gegenanzeigen und weitere Informationen aus der vorklinischen und klinischen Entwicklung werden schließlich in der Packungsbeilage dargestellt. Wird ein neues Medikament unter Praxisbedingungen eingesetzt, ergeben sich unter Ärzten, Patienten und Zulassungsbehörden jedoch neue Fragen, wie zum Beispiel: Kann das Medikament bei Patientengruppen eingesetzt werden, die nicht in Studien untersucht wurden, zum Beispiel Patienten mit Störungen von Organfunktionen? Was passiert, wenn das Medikament bei einer großen Anzahl von Patienten und länger als in Studien eingesetzt wird? Wie sind die Auswirkungen bei Patienten, die besonders viele, spezielle Kombinationen oder seltene Begleitmedikationen haben? Welche Unterschiede gibt es in der Anwendung der Therapie in Ländern und Regionen weltweit? Wie ist die Akzeptanz der Therapie bei den Patienten? Gibt es sehr seltene Nebenwirkungen, die nur bei einer großen Zahl von Anwendungen gesehen werden können? Des Weiteren fordern viele Länder Daten von Patienten im Land und machen eine lokale Beobachtungsstudie nach Zulassung zur Bedingung für die Produkteinführung. Zulassungsbehörden in der ganzen Welt, allen voran die FDA, die EMA und die PMDA, haben in den letzten Jahren Programme und Richtlinien definiert und neu formuliert, um die Situation nach Zulassung, besonders mit Blick auf die Arzneimittelsicherheit, besser einschätzen zu können. Einerseits werden große Datenbanken systematisch untersucht (zum Beispiel Sentinel in den USA), andererseits werden die Hersteller aufgefordert, nach Zulassung Beobachtungsstudien mit Sicherheitsfragestellung, sogenannte PASS, durchzuführen und die Zwischen- und Endergebnisse der Behörde zu melden. Dies zeigt sich in einem kontinuierlichen Anstieg des Anteils der Beobachtungsstudien in öffentlich zugänglichen Registern. Des Weiteren gibt es Initiativen zur Erhöhung der Transparenz und Verlässlichkeit von Beobachtungsstudien, ein Beispiel ist ENCePP das European Network of Centres for Pharmacoepidemiology and Pharmacovigilance.

Die Anforderungen an und Standards für Beobachtungsstudien haben sich kontinuierlich erhöht, sie werden Ethikkomitees vorgelegt und Patienten müssen der Teilnahme zustimmen, eine Meldung an die Behörden erfolgt routinemäßig. Richtig geplant und durchgeführt sind Beobachtungsstudien nach Zulassung ein wertvolles Instrument zur kontinuierlichen Nutzen-/Risikobewertung von Medikamenten. (Es gilt das gesprochene Wort!) Wiesbaden, Mai 2011

Die vfa-selbstverpflichtung für Qualität und Transparenz bei nicht-interventionellen Studien ist erfolgreich Dr. Thorsten Ruppert, Referent für Forschung, Entwicklung und Innovation beim Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.v. (vfa), Berlin Nicht-interventionelle Studien, kurz NIS, sind Studien mit Medikamenten, die bereits zugelassen sind und gemäß dieser Zulassung eingesetzt wurden oder werden. Die wichtigste Art von NIS sind die Anwendungsbeobachtungen, kurz AWB. Diese sind ein seit Jahrzehnten praktiziertes Instrument, um Arzneimittel nach ihrer Zulassung im Alltag näher zu untersuchen. Der Arzt behandelt einen Patienten und verordnet ihm zugelassene Medikamente so, wie es sich aus der Diagnose ergibt. Die Behandlungsergebnisse mit einem bestimmten Medikament einschließlich aufgetretener Nebenwirkungen werden vom Arzt anonymisiert dokumentiert und dem Hersteller zur Verfügung gestellt. Dieser wertet die Dokumentationen vieler Ärzte aus. Bildlich gesprochen blickt er so den Ärzten über die Schulter. Dabei gilt das Prinzip der Nicht-Intervention : Der Arzt bekommt also keinerlei Vorgaben zur Diagnose und zur anschließenden Verordnung eines Arzneimittels, etwa besondere Ausschlusskriterien für Patienten. Er unterliegt keinen Beschränkungen, welche Begleitbehandlungen er durchführen kann. Und es ist nicht seine Aufgabe, die Medikamenteneinnahme zu überwachen. Es ist ja gerade das Ziel einer AWB, weitere Erkenntnisse zu einem Arzneimittel unter Alltagsbedingungen zu gewinnen. Die Pharma-Unternehmen können daraus Erkenntnisse gewinnen, wie sie aus klinischen Studien nicht zu bekommen sind etwa zu Problemen bei der Anwendung, zur Therapietreue und zu sehr seltenen Nebenwirkungen. Anwendungsbeobachtungen sind daher ein wertvolles, ja ein unverzichtbares Instrument der Arzneimittelforschung darin sind sich die forschenden Pharma-Unternehmen auch mit den Arzneimittelbehörden Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und Paul Ehrlich Institut (PEI) einig, die selbst klare Anforderungen an AWB veröffentlicht haben. Um die Qualität und Transparenz von AWBs sicherzustellen, die von einigen Seiten in Zweifel gezogen wurden, haben der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) und seine Mitgliedsunternehmen 2007 die Initiative ergriffen und einen Maßnahmenkatalog für AWBs und generell alle NIS verabschiedet, zu dessen Einhaltung sich die vfa-mitgliedsfirmen verpflichtet haben (siehe Kodex der FSA, www.fs-arzneimittelindustrie.de). Dieser umfasst insbesondere folgende Punkte:

Bei der Planung und Durchführung müssen die Empfehlungen der Arzneimittelbehörden für AWB beachtet werden. NIS müssen in den Unternehmen zum Verantwortungsbereich des Leiters der medizinischen Abteilung gehören. Patienten sollen in eine NIS erst einbezogen werden, wenn sie darüber aufgeklärt wurden und schriftlich eingewilligt haben. Für jede NIS ist eine Beratung durch eine der deutschen Ethik-Kommissionen einzuholen. Um Transparenz sicherzustellen, werden zu Studienbeginn Informationen zu jeder NIS in ein öffentlich zugängliches Register eingestellt: Angaben zum jeweiligen Medikament, der Zielsetzung der Studie, Zahl der beteiligten Studienzentren und angestrebte Patientenzahl, Beginn und Dauer der Studie sowie Studienleiter und Studiennummer. Spätestens zwölf Monate nach Abschluss der NIS wird eine Zusammenfassung der Ergebnisse veröffentlicht. Die vfa-mitgliedsfirmen verwenden dazu die beiden Register www.vfa.de/nis und www.clinicaltrials.gov. Seit 2007 sind mittlerweile 435 NIS in Deutschland von den vfa-firmen registriert worden (in vfa.de und clinicaltrials.gov zusammen), und es liegen mit Stand 18. April 2011 die Ergebnisse von 46 NIS im vfa-register vor. Die Initiative des vfa wirkt also und trägt dazu bei, dass NIS und damit auch AWB als das wahrgenommen werden, was sie sind ein wichtiges Instrument für mehr Erkenntnisse über die Anwendung von Medikamenten im Alltag. Sie sind damit auch ein Instrument, um die Behandlung von Patienten noch wirksamer und sicherer zu machen. (Es gilt das gesprochene Wort!) Wiesbaden, Mai 2011

Vom Pharma-Marketing zur Anwendungssicherheit: Anwendungsbeobachtungen (AWB) Nicht interventionelle Studien (NIS) Post-Authorization-Safety-Studies (PASS) als Instrumente der Versorgungsforschung Dr. med. Dipl.-Ing. Franz-Josef Wingen, Sprecher der Korporativen Mitglieder der DGIM, Bayer Vital GmbH, BSP-Medizin, Leitung Pharma/Medizin, Leverkusen 1) Der deutsche Ethikrat forderte vor Kurzem im Hinblick auf die laufende Debatte zur Arzneimittelbewertung einen deutlicheren Ausbau der Versorgungsforschung, da die frühe Nutzenbewertung unmittelbar nach der Zulassung nicht ausreichend sei. Es wird also gefordert, Real-Life -Daten nach der Zulassung an einer größeren Patientenpopulation zu erheben, um Nutzen und Risiken eines neu zugelassenen Medikaments oder einer neuen Indikation unter Praxisbedingungen noch besser bewerten zu können. 2) Transparency International hingegen hat am 4. November 2010 auf einer Pressekonferenz in Berlin ein generelles Verbot aller Anwendungsbeobachtungen gefordert: Sie liefern keine Ergebnisse, führen aber zu materiellem Schaden für das Gesundheitssystem durch Umstellung von Behandlungen auf teurere Medikamente. Die Vergütung des Arztes bei Mitwirkung sei Bestechungsgeld. 3) Die Bundesärztekammer warnte hingegen: Ein Verbot würde die Arzneimittelsicherheit gefährden, Langzeitbeobachtungen sind nötig und dienen dem Schutz der Patienten; die Vergütung muss allerdings im angemessenen Rahmen stattfinden. (Frank-Ulrich Montgomery, Tagesspiegel vom 4. November 2010) Diese drei recht aktuellen Beispiele zeigen die Spannweite der Erwartungen beziehungsweise auch die zum Teil deutliche Kritik an Arzneimittelstudien nach der Zulassung, speziell an praxisnahen nicht interventionellen Studien. Ist diese Kritik, die immer wieder gegen die nicht interventionellen Studien oder Anwendungsbeobachtungen vorgebracht wird, heutzutage noch berechtigt? Oder ist das Bild noch zu stark geprägt von Anwendungsbeobachtungen vergangener Zeiten? Was hat sich in den letzten Jahren bezüglich der rechtlichen sowie regulatorischen Grundlagen und was bei der praktischen Durchführung geändert? Wo besteht weiterhin Verbesserungsbedarf? Um diese und andere Fragen zu erörtern, haben wir Vertreter verschiedener Institutionen und Fachrichtungen zum Frühjahrssymposium der Korporativen Mitglieder der DGIM eingeladen, die sich intensiv mit nicht interventionellen Studien befassen:

Herr Rechtsanwalt Burgardt von der Anwaltskanzlei Sträter erläuterte die aktuellen rechtlichen und regulatorischen Grundlagen von Studien nach der Zulassung mit dem Fokus auf nicht interventionelle Studien und sogenannte Post-Authorization-Safety-Studies. Herr Dr. Ruppert vom Verband der forschenden Arzneimittelhersteller schilderte, was sich in den letzten Jahren bezüglich qualitätssichernder Maßnahmen bei nicht-interventionellen Studien auf europäischer und deutscher Ebene getan hat und welchen Niederschlag dies in den verschiedenen Codes zur Durchführung solcher Studien gefunden hat. Im zweiten Teil unseres Symposiums erläuterte Frau Dr. Jutta Krappweis vom Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte, wie sich die Pros und Kontras nicht interventioneller Studien aus der Sicht der Zulassungsbehörde darstellen. Und schließlich berichtete ein Vertreter eines pharmazeutischen Herstellers, Herr Dr. Jens Reinhold, der weltweit für die Durchführung nicht interventioneller Studien und Post-Authorization-Safety- Studies verantwortlich ist, auch über die Chancen und Möglichkeiten gut durchgeführter Studien zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit. (Es gilt das gesprochene Wort!) Wiesbaden, Mai 2011

Curriculum Vitae Claus Burgardt Fachanwalt für Medizinrecht in der Kanzlei Sträter Rechtsanwälte, Bonn Beruflicher Werdegang: 1981 1986 Studium der Rechtswissenschaften in Bonn 1986 1. Juristisches Staatsexamen 1987 1989 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bonn und an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen 1990 2. Juristisches Staatsexamen 1990 1997 Rechtsanwalt in Aachen, zeitweise auch in Brüssel Seit 1997 Rechtsanwalt in Bonn mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Medizinrecht Seit 2006 Fachanwalt für Medizinrecht Lehrtätigkeiten und Veröffentlichungen: Seit 1990 Fortbildung von niedergelassenen und Krankenhaus-Ärzten sowie Naturwissenschaftlern der pharmazeutischen Industrie zu Fragen des Arzt- und Sozialrechts Seit 2000 Lehrbeauftragter der Universität Bonn, Diverse Veröffentlichungen zu unterschiedlichen Themen

Curriculum Vitae Dr. med. Jens Reinhold Leiter der Abteilung Global Non-Interventional Studies (NIS) bei Bayer Schering Pharma AG, Berlin Beruflicher Werdegang: Dr. med. Jens Reinhold studierte Medizin an der Universität Leipzig und beschäftigte sich im Rahmen seiner Promotion, ebenfalls an der Universität Leipzig, mit der Diagnose und Therapie von benignen und malignen Knochentumoren. Nach drei Jahren Tätigkeit als Arzt in der Allgemeinchirurgie und Kardiologie schloss er sich der Abteilung Klinische Studienplanung der damaligen Schering AG als wissenschaftlicher Mitarbeiter an. Sein weiterer Weg führte ihn über Stationen als Leiter der Abteilung Studienplanung, Leiter Datenmanagement USA und Projektleiter EDC/ePRO Implementierung zu seiner jetzigen Verantwortung als Leiter der Abteilung Nicht-Interventionelle Studien der Bayer Healthcare AG, die er seit nunmehr über drei Jahren wahrnimmt. Die Abteilung ist für die Planung und Durchführung aller globalen und regionalen Beobachtungsstudien in allen therapeutischen Bereichen der Bayer Healthcare AG zuständig. Dr. Reinhold arbeitet seit vielen Jahren aktiv in der DIA bei der Vorbereitung und Leitung von Konferenzen mit und ist Mitglied des Advisory Council of Europe der DIA.

Curriculum Vitae Dr. Thorsten Ruppert Referent für Forschung, Entwicklung und Innovation beim Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.v. (vfa), Berlin Beruflicher Werdegang: 9/1991 10/1995 Studium der Chemie an der Freien Universität Berlin und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 10/1995 10/1996 Masterstudium Inorganic Chemistry an der Freien Universität Berlin Titel der Masterarbeit: New tripodal ligands for the synthesis of carbyne complexes 2/1997 9/2000 Studium der Biochemie an der Freien Universität Berlin Titel der Doktor-Arbeit: Catalytic Ribozymes for aminoacylation reactions 10/2000 7/2003 NOXXON Pharma AG, Berlin In der Abteilung Scientist, Research & Development Seit 9/2003 Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.v. Senior Referent Grundsatzfragen, Forschung/ Entwicklung/Innovationen, Berlin

Curriculum Vitae Professor Dr. med. Ulrich R. Fölsch Beauftragter für die Korporativen Mitglieder der DGIM, incoming Generalsekretär der DGIM, Kiel * 1943 Beruflicher Werdegang: Studium: Medizinstudium in Berlin, Zürich, Heidelberg Medizinische Ausbildung: 1969 1970 Medizinalassistent in Heidelberg und Pforzheim 1970 1971 Wissenschaftlicher Assistent am Pathologischen Institut der Universität Heidelberg (Leiter: Professor Dr. W. Doerr) 10/1971 2/1973 DFG-Stipendiat an der Universität Dundee/Schottland im Department of Pharmacology and Therapeutics (Professor Dr. K.G. Wormsley) 3/1973 3/1982 Wissenschaftlicher Assistent an der Medizinischen Klinik, Abteilung Gastroenterologie und Endokrinologie der Georg-August-Universität Göttingen (Leiter: Professor Dr. W. Creutzfeldt) 3/1982 8/1990 Klinischer Oberarzt der Medizinischen Universitätsklinik Göttingen Auszeichnungen: 1979 Theodor-Frerichs-Preis der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin 1/1999 Erfolgreiche Einwerbung des Kompetenznetzes Entzündliche Darmerkrankungen zusammen mit den Medizinischen Fakultäten der Universitäten in Homburg, Regensburg und Tübingen 4/2002 Honorary Fellow des American College of Physicians 9/2003 Honorary Fellow der European Federation of Internal Medicine 10/2004 Honorary Fellow der Chilean Society of Internal Medicine Akitvitäten in wissenschaftlichen Gesellschaften: 1981 1985 Sekretär des European Pancreatic Club 1985 1986 Präsident der European Society for Clinical Investigation Seit 1986 Mitglied im Beirat der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten

1997 1998 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten 1999 2000 Präsident des European Pancreatic Club Seit 8/2001 Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin 2003 2004 Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin Mitherausgeber oder Mitglied der Schriftleitung der folgenden Zeitschriften: Pancreatology European Journal of Medical Research World Journal of Gastroenterology Zeitschrift für Gastroenterologie Medizinische Klinik Gegenwärtig: 9/1990 3/2009 Direktor der Klinik für Allgemeine Innere Medizin, I. Medizinische Klinik, Universitätsklinikum S-H, Campus Kiel, Emeritiert WS 00/01 SS 03 Prodekan der Medizinischen Fakultät der CAU zu Kiel Seit 1999 Sprecher des Kompetenznetzes Chronisch entzündliche Darmerkrankungen sowie Sprecher aller Kompetenznetze Seit 2002 Mtglied des Fachkollegiums (Gutachter) der Deutschen Forschungsgemeinschaft Seit 2004 Vorstandsvorsitzender der Telematikplattform für Medizinische Forschungsnetze e.v. Seit 4/2008 Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft universitärer Gastroenterologen (AUG) Ab 4/2011 Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.v. (DGIM)

Curriculum Vitae Dr. med. Dipl.-Ing. Franz-Josef Wingen Sprecher der Korporativen Mitglieder der DGIM, Bayer Vital GmbH, BSP-Medizin, Leitung Pharma/Medizin, Leverkusen * 1951 Beruflicher Werdegang: 1971 1975 Fachhochschule, Aachen. Diplom-Ingenieur Fachrichtung Chemie (Schwerpunkte Biochemie, Nuklearchemie) 1975 1981 Institut für Toxikologie (Professor Dr. Gloxhuber) Henkel KGaA, Düsseldorf, Leiter des Isotopen-Labors (toxikologische und pharmakokinetische Untersuchungen in vitro, Tiermodelle, am Menschen) 1981 1987 Universität Heidelberg, Studium der Medizin 1982 1987 Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg Institut für Chemotherapie und Toxikologie (Professor Dr. D. Schmähl) Dissertation und Arbeitsgruppe Knochentumoren/Knochenmetastasen Dissertation mit summa cum laude 1987 Approbation als Arzt 1987 1988 Rhône-Poulenc Rorer, Köln Gruppenleiter Klinische Forschung 1990 1993 Direktor Klinische Forschung 1993 5/1997 Medizinischer Direktor 6/1997 12/1998 Direktor Medico-Marketing Seit 5/1999 Bayer Vital GmbH: Leiter Medizin Geschäftsbereich Pharma Seit 11/2002 zusätzlich: Leiter Medizinische Wissenschaft Europa und Übersee Seit 4/2007 Leiter Medizin Bayer Vital incl. Bayer Schering Pharma

Wissenschaftliche Schwerpunkte: 1987 Verleihung des Ludolf-Krehl-Preises der Südwestdeutschen Gesellschaft für Innere Medizin 1989 Verleihung des Von-Recklinghausen-Preises der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie Über 80 wissenschaftliche Publikationen und Abstracts mit den Schwerpunkten Onkologie, Infektiologie, Parasitologie Seit 2001 Lehrbeauftragter des Postgraduierten Kurses für Pharmazeutische Medizin an der Universität Witten Herdecke/Essen Seit 2005 Lehrbeauftragter des Masterstudiengangs der Universität Duisburg/Essen Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Fachgesellschaften: Deutsche Krebsgesellschaft Paul-Ehrlich-Gesellschaft für Chemotherapie Deutsche Gesellschaft für Pharmazeutische Medizin (DGPharMed) o 1995 Diplom für Pharmazeutische Medizin (Dipl. Pharm. Med. FÄPI) o 1997 2002 Vorsitzender der Prüfungskommission und Mitglied der Weiterbildungskommission 1993 2005 Gesellschaft für Klinische Pharmakologie und Therapie Mitglied des Präsidiums der Gesellschaft für Fortschritte in der Inneren Medizin Ludwig-Heilmeyer-Gesellschaft Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.v. (DGIM)

Bestellformular Fotos Pressekonferenz anlässlich des Frühjahrsymposiums der Korporativen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) Termin: Dienstag, 3. Mai 2011, 12.30 bis 13.00 Uhr Ort: Rhein-Main-Hallen, Wiesbaden, Saal 12 D Bitte schicken Sie mir folgende(s) Foto(s) per E-Mail: o o o o o Claus Burgardt Dr. med. Jens Reinhold Dr. Thorsten Ruppert Professor Dr. med. Ulrich R. Fölsch Dr. med. Dipl.-Ing. Franz-Josef Wingen Vorname: Name: Redaktion: Ressort: Anschrift: PLZ/Ort: Telefon: Fax: E-Mail: Unterschrift: Ihr Kontakt für Rückfragen: DGIM Pressestelle Anna Julia Voormann/Corinna Spirgat Berliner Büro im Langenbeck-Virchow-Haus: Postfach 30 11 20 Luisenstraße 59 70451 Stuttgart 10117 Berlin Tel: 0711 8931-552 Fax: 0711 8931-167 E-Mail: voormann@medizinkommunikation.org Homepage: www.dgim.de; www.dgim2011.de Bitte an 0711 8931-167 zurückfaxen.