Kosten aus Aufwendungen ableiten 1.200, , , , ,00 400, ,00 0, ,00 0, ,00 0,00

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Transkript:

Kosten aus Aufwendungen ableiten Bestimmen Sie in den nachfolgenden Beispielen die Höhe der Kosten, die in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) zu berücksichtigen sind. Aufwand in der Fibu In die KLR übernommene Kosten 1. Eingangsrechnung vom 12.03.: Kauf von Rohstoffen, 1.000 St., netto 1,20 /St. Die Rohstoffe werden im März vollständig verbraucht. Welche Kosten müssen im März in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Der Rohstoffverbrauch stellt einen betriebsbedingten Aufwand dar. 1.200,00 1.200,00 2. Eingangsrechnung vom 12.03.: Kauf von Rohstoffen, 1.000 St., netto 1.200,00 1.100,00 1,20 /St. Die Rohstoffe werden im März vollständig verbraucht. In den vorherigen Perioden wurde dieser Rohstoff mit einem Durchschnittswert von 1,10 angeschafft. Welche Kosten müssen im März in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Schwankungen bei den Rohstoffkosten führen in der Kalkulation der KLR zu unerwünschten Kostenabweichungen. Zwar schwankt der Rohstoffaufwand allein dadurch, dass in den einzelnen Perioden unterschiedliche Mengen verbraucht werden, bei konstanten Einstandspreisen ergeben sich in der KLR jedoch pro Stück keine Kostenabweichungen. Ändern sich hingegen im Laufe der Zeit die Einstandspreise je Stück, verwendet man statt dessen besser statt der tatsächlichen Einstandspreise Verrechnungspreise (Durchschnittskosten). Es liegen in diesem Fall also Anderskosten vor. 3. Eingangsrechnung vom 12.03.: Kauf von Rohstoffen, 1.000 St., netto 1,20 /St. Die Rohstoffe werden innerhalb von 3 Monaten verbraucht. Welche Kosten müssen im März in die KLR übernommen werden? 1.200,00 400,00 Lösungshinweis: In der Finanzbuchhaltung (Fibu) wird als Abrechnungsperiode in der Regel ein Jahr angesetzt (Geschäftsjahr). In der KLR hingegen gilt als Abrechnungsperiode ein (Abrechnungs-) Monat. Aufwendungen müssen daher periodengerecht zugeordnet werden. Dies bedeutet, dass als Kosten nur der Teil der Aufwendungen angesetzt wird, der in die Abrechnungsperiode der KLR angefallen ist. 4. Anlagendatei am 31.12.: Eine Maschine, Anschaffungskosten 100.000, 12.800,00 1.000,00 wird in der Produktion seit 2 Jahren genutzt und degressiv mit 20 % jährlich abgeschrieben. In der KLR findet die Abschreibung linear über 10 Nutzungsjahre unter Ansatz der Wiederbeschaffungskosten von 120.000 statt. Welche Kosten müssen im Dezember in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Gemäß gesetzlicher Vorgaben darf in der Fibu eine planmäßige Abschreibung nur von den Anschaffungskosten abnutzbarer Anlagevermögensgegenstände vorgenommen werden. Ebenso sind steuerlich die Vorgaben für betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern sowie die möglichen Abschreibungsmethoden zu beachten. In der KLR hingegen sollen die Kosten der kalkulatorischen Abschreibung zu einer Erhaltung des in das Anlagevermögen investierten Kapitals führen. Daher wird hier von den Wiederbeschaffungskosten abgeschrieben und die Abschreibung findet über die (geschätzte) tatsächliche Nutzungsdauer statt. Gleichzeitig ist auf eine periodengerechte Erfassung der kalkulatorischen Abschreibung zu achten. Bei der kalkulatorischen Abschreibung handelt es sich daher um Anderskosten. 5. Anlagendatei am 31.12.: Eine Maschine, Anschaffungsk. 100.000, wird 10.000,00 0,00 seit 7 Jahren linear bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Da das Produkt, das auf dieser Maschine hergestellt wurde, nicht mehr produziert wird, wird auch die Maschine nicht mehr genutzt. Welche Kosten müssen im Dezember in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Aufwendungen, die nicht betriebsbedingt verursacht werden (also nicht durch die Verfolgung der eigentlichen betrieblichen Ziele entstehen), werden in der KLR nicht als Kosten berücksichtigt (neutrale Aufwendungen). 6. Eigenbeleg vom 23.02.: Im zurückliegenden Geschäftsjahr leistete das Unternehmen monatlich eine Gewerbesteuervorauszahlung in Höhe 3.400,00 0,00 von 4.000. Heute liegt der Steuerbescheid vor, aus dem hervorgeht, dass für das zurückliegende Geschäftsjahr eine Nachzahlung in Höhe von 3.400 zu leisten ist. Welche Kosten müssen im Februar in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Aufwendungen müssen periodengerecht in die KLR übernommen werden. Fallen in der Fibu Aufwendungen an, die eigentlich in frühere Abrechnungsperioden gehören, müssen diese trotzdem als Aufwand zu diesem Zeitpunkt gebucht werden. In der KLR finden diese Aufwendungen jedoch keine Berücksichtigung, weil sie nicht periodengerecht sind (neutrale Aufwendungen). 7. Eigenbeleg vom 23.02.: Im aktuellen Monat wurden Rohstoffe bei einem 2.000,00 0,00 innerbetrieblichen Transport mit einen Gabelstapler beschädigt. Wegen der Schwere des Schadens mussten die Rohstoffe verschrottet werden. Dies führte zu einem Aufwand in Höhe von 2.000. Welche Kosten müssen im Februar in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Aufwendungen, die außergewöhnlich (im Sinnen von normalerweise nicht ) anfallen, stellen keine Kosten dar (neutraler Aufwand). Jörg Bensch - Lernmaterialien (Lösungen) 1

Aufwand in der Fibu In die KLR übernommene Kosten 8. Kontoauszug vom 01.03.: Der Vermieter einer Lagerhalle bucht die Miete 8.000,00 7.000,00 in Höhe von 8.000 für März ab. Gemietet werden 4.000 m 2. 500 m 2 der Lagerhalle werden zurzeit nicht genutzt. Welche Kosten müssen im März in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Kosten liegen nur dann vor, wenn sie auf einen betriebsbedingten Aufwand zurückzuführen sind. Entstehen Aufwendungen aus einem nicht betriebsbedingtem Grund, liegen keine Kosten vor (neutraler Aufwand). 9. Kontoauszug vom 31.03.: Die Hausbank, die als einzige Bank dem Unternehmen alle Darlehen zur Verfügung stellt, bucht die für März ange- 300,00 500,00 fallenen Zinsen in Höhe von 300 ab. In der KLR wird ein betriebsnotwendiges Vermögen in Höhe von 100.000 ermittelt. Dieses wird zum Teil durch zinslos zur Verfügung gestellte Verbindlichkeiten in Höhe von 25.000 finanziert (Abzugskapital). Aus kalkulatorischen Gründen wird mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 8 % p. a. gerechnet. Welche Kosten müssen im März in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Zinsaufwand fällt für Fremdkapital an, für das das Unternehmen (Kreditnehmer) dem Kreditgeber Zinsen zahlen muss. Um auch die Verzinsung des im Unternehmen eingesetzten Eigenkapitals zur berücksichtigen, errechnet man in der KLR kalkulatorische Zinsen. Da ein Teil des Eigenkapitals jedoch auch in betrieblich nicht notwendiges Vermögen (z. B. in Wertpapiere) investiert ist, kann nicht einfach die Höhe des Eigenkapitals angesetzt werden. Statt dessen ermittelt man zunächst das betrieblich notwendige Vermögen. Davon zieht man den Teil des Fremdkapitals ab, für den keine Zinsen anfallen (z. B. Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten). Auf das sich ergebende betriebsnotwendige Kapital wendet man dann einen kalkulatorischen Zinssatz an. Die berechneten kalkulatorischen Zinsen stellen dann Anderskosten dar. 10. Eigenbeleg vom 31.03.: Im Rahmen der Monatsinventur wurde bei einem 100,00 80,00 Rohstoff eine Soll-Ist-Abweichung in Höhe von 100 ermittelt, die z. B. Diebstahl, Schwund und nicht buchmäßig erfassten Verderb zurückzuführen ist. Aus der Vergangenheit ist bekannt, dass die Soll-Ist-Abweichung normerweise bei 960 pro Jahr liegt. Welche Kosten müssen im März in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Viele betriebliche Abläufe bringen Risiken mit sich, die zu Aufwendungen führen. Derartige Einzelwagnisse ergeben sich z. B. auch aus der Notwendigkeit, Material zu lagern. Wer dieses Risiko eingeht, muss damit rechnen, dass dies zu Verlusten führt (z. B., weil Material gestohlen wird). Im Fall dieses Beständewagnisses kommt es also zu außerplanmäßigen Abschreibungen (Wertverlust des nicht mehr vorhandenen Materials), also zu einem außerordentlichen (im Sinne von unplanbaren) Aufwand. Derartige Aufwendungen schwanken in ihrer Höhe jedoch im Laufe der Zeit. Würde man sie in der tatsächlich vorliegenden Höhe in die KLR übernehmen, würde dies dort zu unerwünschten Schwankungen bei den Kosten führen. Um dieses Wagnis dennoch in der Kalkulation zu berücksichtigen, setzt man anstelle des tatsächlich angefallenen Aufwandes einen kalkulatorischen (konstanten) Wert an, der sich aus Vergangenheitswerten ergibt. Kalkulatorische Wagniskosten sind also Anderskosten. 11. Kontoauszug vom 01.12.: Der Inhaber der Einzelunternehmung (e. 0,00 8.000,00 K.) bucht für die private Lebensführung 5.000 vom Geschäftskonto ab. Hätte das Unternehmen die Rechtsform einer GmbH, würde der Geschäftsführer als Angestellter des Unternehmens statt dessen ein Gehalt erhalten. Ein vergleichbares Geschäftsführergehalt liegt bei monatlich 8.000. Lösungshinweis: Personenunternehmen (z. B. Einzelunternehmung, OHG) sind inhabergeführte Unternehmen. Dies bedeutet, dass die Kapitalgeber in der Regel auch geschäftsführerisch tätig sind. Da ihnen jedoch das Unternehmen gehört, sind sie keine Angestellten des Unternehmens. Sie erhalten also für ihre Arbeitsleistungen kein Gehalt. Da sie jedoch dennoch die Kosten ihrer privaten Lebensführung finanzieren müssen, tätigen sie Privatentnahmen. Sie nehmen sich also quasi einen Teil ihre Eigenkapitals aus ihrem Unternehmen heraus. Die Leiter von Kapitalgesellschaften (z. B. Geschäftsführer der GmbH, Vorstand der AG) hingegen sind Angestellte der Kapitalgesellschaft. Kapitalgesellschaften können als juristische Personen nämlich mit natürlichen Personen Arbeitsverträge abschließen. Als Angestellte bekommen die Leiter der Kapitalgesellschaft ein Geschäftsführergehalt. Dieses wird wie jedes andere Gehalt in der Fibu als Aufwand erfasst. Da dies bei Personengesellschaften nicht möglich ist, die Gesellschafter ihre Leistung jedoch trotzdem als Kosten in der Kalkulation berücksichtigen möchten, setzt man in der KLR einen kalkulatorischen Unternehmerlohn an. Es handelt sich also um Zusatzkosten. 12. Ausgangsrechnung vom 16.03.: Eine Pkw aus dem Fuhrpark, der einen Buchwert in Höhe von 10.000 hatte, wurde für 9.000 bei einem Pkw- Händler in Zahlung gegeben. 1.000,00 0,00 Lösungshinweis: Aufwendungen, die durch außerplanmäßige Abschreibungen entstehen (z. B. bei einem Verkauf unter Buchwert), stellen einen außerordentlichen Aufwand dar, da weder die Höhe noch der Zeitpunkt des Auftretens dieses Aufwandes im Voraus planbar waren. Würde man diesen Aufwand in der KLR in der aufgetretenen Höhe berücksichtigen, würde dies die Kalkulation in der betreffenden verfälschen. Man berücksichtigt diesen Aufwand (zunächst) daher nicht in der KLR (neutraler Aufwand). Außerordentliche Aufwendungen können jedoch als kalkulatorische Wagnissen (später) doch in die KLR Eingang finden, z. B. in dem man die Aufwendungen sammelt und als konstanten Wert übernimmt. Jörg Bensch - Lernmaterialien (Lösungen) 2

Leistungen aus Erträgen ableiten Bestimmen Sie in den nachfolgenden Beispielen die Höhe der Leistungen, die in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) zu berücksichtigen sind. Ertrag in der Fibu In die KLR übernommene Leistung 1. Ausgangsrechnung vom 12.03.: Verkauf von Fertigerzeugnissen, 1.000 St., netto 10 /St. Welcher Ertrag muss im März in die KLR übernommen werden? 10.000,00 10.000,00 Lösungshinweis: Der Verkauf von Fertigerzeugnissen an Kunden stellt den eigentlichen betrieblichen Ertrag eines Industrieunternehmens und damit eine betriebsbedingte Leistung dar. 2. Eigenbeleg vom 31.03.: Im Rahmen der Monatsinventur wird bei den Fertigerzeugnissen eine Lagerbestandsmehrung in Höhe von 400 Stück er- 2.400,00 2.400,00 mittelt. Die Fertigerzeugnisse werden für 10 pro Stück netto verkauft. Für ihre Herstellung fielen Herstellkosten in Höhe von 6 pro Stück an. Welcher Ertrag muss im März in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Lagerbestandsmehrungen bei Fertigerzeugnissen entstehen dann, wenn in einer Periode (z. B. einem Monat) mehr Erzeugnisse produziert als verkauft wurden. Ihr Wert bestimmt sich aus den Kosten, die zu ihrer Herstellung notwendig war (Herstellkosten). Erzeugnisse, die (zunächst) nicht verkauft wurden, werden im Lager zwischengelagert. Eine Lagerbestandsmehrung stellt somit einen Ertrag in Höhe der Herstellkosten (Lagerleistung) dar. Achtung: Eine Lagerbestandsminderung hingegen stellt einen Aufwand in Höhe der Herstellkosten dar! Denn dieses Erzeugnisse wurden in der betreffenden Periode verkauft, jedoch3 nicht hergestellt (sondern aus dem Lager entnommen). 3. Eigenbeleg vom 16.03.: In einem Unternehmen, das Maschinen herstellt, 8.000,00 8.000,00 wurde eine Maschine produziert, die nun im eigenen Unternehmen in der Fertigung genutzt wird. Die Maschine wird normalerweise für 9.000 netto an Kunden verkauft. Für ihre Herstellung waren Aufwendungen von insgesamt 8.000 notwendig (Herstellkosten). Welcher Ertrag muss im März in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Erzeugnisse, die ein Unternehmen produziert, dann jedoch nicht an Kunden verkauft sondern selbst nutzt (aktivierte Eigenleistungen), stellen einen Ertrag in Höhe der Herstellkosten dar. Zur Herstellung waren Aufwendungen notwendig, die in der GuV erfasst werden. Wird das Erzeugnis nun selbst genutzt, werden die Herstellkosten als Ertrag gebucht. In der GuV gleichen sich die Herstellkosten und der Ertrag der Eigennutzung somit aus. 4. Kontoauszug vom 01.03.: Der Mieter einer Lagerhalle überweist 2.000 2.000,00 0,00 für die Nutzung im Monat März. Die Lagerhalle gehört zum Vermögen des Unternehmens, wird aber zurzeit nicht genutzt und kann daher an ein anderes Unternehmen vermietet werden. Welcher Ertrag muss im März in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Die eigentliche betriebliches Leistung eines Unternehmens ist es, Fertigerzeugnisse herzustellen. Daneben können Unternehmen jedoch auch noch andere Leistungen erbringen, die als Erträge in der Fibu erfasst werden. Beispielsweise können Unternehmen Kunden auch Dienstleistungen anbieten (z. B. Wartungen und Reparaturen an den zuvor verkauften Erzeugnissen). Auch diese Leistungen sind also betriebsbedingt. Andere Erträge, die nicht durch diesen eigentlichen Betriebszweck entstehen, stellen jedoch nicht betriebsbedingte Erträge dar. Sie verfälschen die Aussagekraft der KLR und werden daher dort nicht als Erträge erfasst (neutrale Erträge). 5. Eigenbeleg vom 16.03.: Der Unternehmer entnimmt ein Fertigerzeugnis 50,00 0,00 aus dem Lager für die private Verwendung. Die Herstellkosten betragen 50. Der Verkaufspreis des Erzeugnisses beträgt 60 netto. Eine Zahlung hat der Unternehmer für das Erzeugnis nicht vorgenommen. Welcher Ertrag muss im März in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Die Herstellung von Erzeugnissen verursacht Herstellaufwendungen. Normalerweise werden diese Erzeugnisse an Kunden verkauft und damit Umsatzerlöse erzielt. Nutzt der Unternehmer Erzeugnisse für private Zwecke, stellt dies in der Fibu einen Ertrag (Lagerentnahme) in Höhe der Herstellkosten dar. Gleichzeitig liegt jedoch keine betriebliche Leistung vor. Ansonsten könnte der Unternehmer das Ergebnis der KLR durch diese Privatentnahmen verfläschen. 6. Ausgangsrechnung vom 16.03.: Ein Pkw, der einen Buchwert von 10.000 aufweist, wird bei einem Pkw-Händler für 12.000 in Zahlung gegeben. Welcher Ertrag muss im März in die KLR übernommen werden? 2.000,00 0,00 Lösungshinweis: Ein Verkauf über Buchwert führt zu einem Ertrag aus Anlagenabgängen. Dieser wird in der GuV erfasst und wirkt sich gewinnmehrend aus. Ein verkauf über Buchwert findet jedoch nicht regelmäßig statt und gleichzeitig ist auch die Höhe nicht planbar (zumal auch ein verkauf unter Buchwert möglich gewesen wäre), so dass ein derartiger Ertrag außerordentlich ist. Außerordentliche Erträge stellen keine Leistung dar (neutraler Ertrag). Jörg Bensch - Lernmaterialien (Lösungen) 3

7. Kontoauszug vom 16.11.: Der Insolvenzverwalter überweist nach Abschluss des Insolvenzverfahrens 3.000 zzgl. Umsatzsteuer auf das 3.000,00 0,00 Bankkonto. Dieses Geld stammt ursprünglich aus einer Forderung gegenüber dem Kunden, weil dieser Erzeugnisse im Wert von 10.000 gekauft hatte. Bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im März dieses Jahres wurde die Forderung in voller Höhe abgeschrieben, weil damit zu rechnen war, dass keine Zahlung mehr erfolgen wird. Welcher Ertrag muss im November in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Außerordentliche Erträge werden nicht als Leistung in der KLR berücksichtigt, da sie einerseits in ihrer Werthöhe unkalkulierbar sind und andererseits ihr Auftreten unregelmäßig ist (netrale Erträge). 8. Kontoauszug vom 31.11.: Die Hausbank schreibt für ein Guthaben 600 2.000,00 0,00 Zinsen gut. Der gleiche Kontoauszug weist eine Gutschrift für den Verkauf von Wertpapieren aus. Aktien wurden mit einem Gewinn in Höhe von 1.400 verkauft. Welcher Ertrag muss im November in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Zinserträge werden durch Kapital erwirtschaftet, dass in speziellen Anlageformen gespart wird. Normalerweise sollte Kapital in den Kauf von Werkstoffen oder Anlagevermöge investiert werden, damit es zur Steigerung der betrieblichen Leistung beiträgt. Betriebliche Umstände können jedoch (zunächst) gegen diese Investitionen sprechen, so dass das Kapital auf Sparkonten oder in anderen Anlageformen zwischengeparkt wird. Alternativ zur Anlage auf Sparkonto ist auch der Kauf von Wertpapieren (z. B. Aktien anderer Unternehmen) möglich. Neben Zinserträgen können dann Gewinne durch Kurssteigerungen erzielt werden. Unabhängig von der Art der Kapitalanlage und den damit erzielten Erträgen gehört es nicht zur eigentliche Aufgabe von Industriebetrieben, Finanzerträge zu erwirtschaften. Die erzielten Erträge werden daher in der KLR nicht berücksichtig (neutrale Erträge). Beispiele für: Neutrale Aufwendungen Grund- Kalkulatorische Kosten betriebsfremd periodenfremd außerodentlich kosten Anderskosten Zusatzkosten Aufw. für betrieblich nicht genutzte Vermögensgegenstände Lohnnachzahlungen Steuernachzahlungen Verluste aus nicht versicherten Vermögensschäden Werkstoffaufwand (zu Ist-Kosten) Aufw. für Handelswaren Werkstoffaufwand (zu Verrechnungspreisen) Kalkulator. Kalkulator. Miete Kalkulator. Unternehmerlohn Verluste aus Wertpapierverkäufen Spenden Aufw. aus Vorjahren, für die keine Rückstellungen gebildet wurden Rückstellungen für zukünftige Perioden Buchverluste durch Verkauf unter Buchwert Zinsaufwendungen (inkl. Verzugszinsen) Aufw. für Garantieleistungen Löhne und Gehälter Mietaufw. für betrieblich genutztes Vermögen Aufw. für Kommunikation Werbeaufw. Abschreibung Kalkulator. Zinsen Kalkulator. Wagnisse Forderungs- abschreibung Aufw. für Büromaterial Jörg Bensch - Lernmaterialien (Lösungen) 4

Kosten aus Aufwendungen ableiten Jörg Bensch - Lernmaterialien (Lösungen) 5

Kosten aus Aufwendungen ableiten Jörg Bensch - Lernmaterialien (Lösungen) 6

Leistungen aus Erträgen ableiten Jörg Bensch - Lernmaterialien (Lösungen) 7

Lösungen Abgrenzungstabelle 1. Aufgabe [3] 2. Aufgabe 1.400 T 3. Aufgabe [2] 4. Aufgabe [4] 5. Aufgabe a) [1] b) [4] c) [1] d) [4] e) [3] f) [2] 16. Aufgabe [2] 17. Aufgabe [3] 18. Aufgabe [5] 19. Aufgabe [2] 20. Aufgabe [1] 21. Aufgabe [3] 6. Aufgabe 30 T 7. Aufgabe [5] 8. Aufgabe [4] 9. Aufgabe [4, 1, 5, 3, 2] 10. Aufgabe [2] 11. Aufgabe [1] 12. Aufgabe [1] 13. Aufgabe [4] 14. Aufgabe [1] 15. Aufgabe [4] Jörg Bensch - Lernmaterialien (Lösungen) 8

1. Kalkulation Kosten der Konfiguration Gehäuse 1 15,00 = 15,00 + Prozessor 1 40,00 = 40,00 + Arbeitsspeicher 1 14,00 = 14,00 + Motherboard 1 106,00 = 106,00 + Festplatte 1 25,00 = 25,00 + Grafikkarte 1 16,00 = 16,00 + Soundkarte 1 7,00 = 7,00 + Bluray-Laufwerke 2 12,25 = 24,50 Summe 247,50 Personalkosten 18,00 + 15,00 = 20,00 + Verpackungskosten 0,30 + 0,20 = 0,50 + Sonstiges Material 0,40 + 3,90 = 4,30 Summe 272,30 2. Weitere Kosten Gehälter (Mitarbeiter in der Verwaltung, Produktion, Lager usw.) kalkulatorische Abschreibungen (Wertverlust am Anlagevermögen) Mietkosten (für Verwaltungsgebäude, Lager- und Produktionshalle usw.) Energiekosten (Stromverbrauch für Beleuchtung, Maschinen usw., Treibstoffverbrauch für Lkw usw.) Steuern, Versicherungen (z. B. Gewerbesteuer, Haftpflichtversicherung, Risikoversicherung für Lagerbestände) sonstige kalkulatorische Kosten (z. B. kalkulatorische Miete, kalkulatorische Wagnisse) Werbekosten (z. B. Marketingmaßnahmen wie Werbespot, Kataloge) Instandhaltungs- und Reparaturkosten (z. B. Renovierung Verwaltungsgebäude, Reparaturen von Maschinen) Kosten für Büromaterial (Kopierpapier, Toner usw.) 3. Problem Einzelkosten (Kosten der Konfiguration des PC) lassen sich bei der Kalkulation dem Endprodukt genau zurechnen. Gemeinkosten fallen nicht speziell für die Herstellung des PC an (sie fallen grundsätzlich an, also egal, ob der Auftrag angenommen oder nicht angenommen wird). Man nennt sie auch Kosten der Betriebsbereitschaft. Jörg Bensch - Lernmaterialien (Lösungen) 9

Das Betriebsergebnis mithilfe der Abgrenzungstabelle bestimmen Fertigerzeugnisse: 69.000 St. hergestellt, 64.0000 St. verkauft 5.000 St. Lagerbestandsmehrung Umsatzerlöse FE: 64.000 St. 3.200.000 Lagerbestandsmehrung: 5.000 St. 40 /St. = 200.000 Aufwand Handelswaren: 40.000 St. 10 /St. = 400.000 Umsatzerlöse für Waren: 40.000 St. 25 /St. = 1.000.000 Zinserträge: 600.000 6 % : 12 Monate = 3.000 Forderungen netto: 50.000, Forderungsausfall 40 % Abschreibung 20.000 Betriebliche Steuern: Steuervorauszahlungen 144.000 : 12 Monate = 12.000 e Darlehen 1.440.000, Zinssatz 8 % p. a. 1.440.000 0,08 : 12 = 9.600 Zinsaufwand Kalkulatorische Zinsen: Anlagevermögen 2.380.000 + Betriebsnotwendiges Umlaufvermögen 1.290.000 = Betriebsnotwendiges Vermögen 3.670.000 - Abzugskapital (zinslos zur Verfügung stehende Fremdkapital) 700.000 = Betriebsnotwendiges Kapital 2.970.000 Kalkulatorische Zinsen: 2.970.000 : 2 0,08 : 12 Monate = 9.900 Kalkulatorische Abschreibung: Wiederbeschaffungskosten 3.600.000, tatsächliche geschätzte Nutzungsdauer 10 Jahre 3.600.000 10 Jahre : 12 Monate = 24.700 Jörg Bensch - Lernmaterialien (Lösungen) 10

Kto. 5000 5100 5200 5300 5400 5412 5710 5800 6000 6020 6080 62/63 6500 6700 6800 6880 6900 6950 7000 7510 Summe Salden Finanzbuchhaltung (Rechnungskreis I) in Euro (Klassen 5, 6, 7) Bezeichnung Aufw. Unternehmensergebnis Erträge Kosten-Leistungs-Rechnung (Rechnungskreis II) - in Euro Untern.bezogene Abgrenzung (betriebsfremd) Abgrenzungsbereich Kosten- u. leistungsrechn. Korrekturen (außerordliche und periodenfr. Aufw./Erträge, verrechnete kalk. Leistungen/Kosten) Kosten- Leistungs- Rechnung Aufw. Erträge Aufw. Erträge Kosten Leistung Neutrales Ergebnis Betriebsergebnis Jörg Bensch - Lernmaterialien (Lösungen) 11

Kosten-Leistungs-Rechnung (Rechnungskreis II) - in T Finanzbuchhaltung (Rechnungskreis I) in Tausend (T ) (Klassen 5, 6, 7) Abgrenzungsbereich Untern.bezogene Abgrenzung (betriebsfremd) Kosten- u. leistungsrechn. Korrekturen (außerordentl. und periodenfr. Aufw./Ertr., verrechnete kalkulat. Leistungen/Kosten) Kosten- Leistungs- Rechnung Kto. Bezeichnung Aufw. Ertr. Aufw. Ertr. Aufw. Ertr. Kosten Leist. 5000 Ums.erl. f. Fert.erz. 5100 Umsatzerl. f. Ware 5200 Best.ver. Fert.erz. 5300 Aktiv. Eigenleist. 5400 Mieterträge 5412 Anlagenabgänge 5710 5800 6000 6020 6080 62/6 3 6500 6700 6800 6880 6950 7000 7510 Kalk. Kosten Summe Salden Unternehmens ergebnis Neutrales Ergebnis Betriebsergebnis Jörg Bensch - Lernmaterialien (Lösungen) 12