KONTROLLPRÜFUNGEN. Warum und wie? Dr.-Ing. Andreas Opel. Institut Dr.-Ing. Gauer. Kontrollprüfungen als Teil der Qualitätssicherung

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Transkript:

KONTROLLPRÜFUNGEN Warum und wie? www.ifbgauer.de Institut Dr.-Ing. Gauer Gliederung Definition Kontrollprüfungen Kontrollprüfungen als Teil der Qualitätssicherung Weitere Prüfungen (zusätzliche Kontrollprüfung, Schiedsuntersuchung) Vergabe der Kontrollprüfungen Soll-Ist-Vergleich Bedeutung der Kontrollprüfungen 1

Definition Kontrollprüfungen Welche Kontrollen gibt es? Grenzkontrolle Polizeikontrolle Radarkontrolle Plausibilitätskontrolle Sicherheitskontrolle Controlling Selbstkontrolle Fahrscheinkontrolle Definition Kontrollprüfungen Kontrolle: Überwachung oder Überprüfung einer Sache, Angelegenheit oder Person. Prüfung (Materialprüfung): Prüfung von Dingen zur Feststellung normgerechter bzw. vorgegebener Eigenschaften. 2

Definition Kontrollprüfungen ZTV Asphalt-StB 07/13 Ziffer 5.3.1: Kontrollprüfungen Kontrollprüfungen sind Prüfungen des Auftraggebers, um festzustellen, ob die Güteeigenschaften der Baustoffe, der Baustoffgemische und der fertigen Leistung den vertraglichen Anforderung entsprechen; ihre Ergebnisse werden der Abnahme zugrunde gelegt. Erst nach Abschluss der Baumaßnahme! Werklieferungsvertrag! Kontrollprüfungen als Teil der Qualitätssicherung Qualitätssicherung nach VOB, ZTV Asphalt-StB 07/13 Kontrollprüfung 3

Kontrollprüfungen als Teil der Qualitätssicherung Qualitätssicherung nach VOB, ZTV Asphalt-StB 07/13 Eigenüberwachungsprüfung - Prüfungen des AN oder dessen Beauftragten - Entsprechen Baustoffe, Baustoffgemische und die fertige Leistung den vertraglichen Anforderungen - Während der Ausführung - Mit der erforderlichen Sorgfalt - Im erforderlichen Umfang - Protokollpflicht - Bei Abweichungen sind Ursachen sofort zu beseitigen Kontrollprüfung Kontrollprüfungen als Teil der Qualitätssicherung Qualitätssicherung nach VOB, ZTV Asphalt-StB 07/13 Eignungsnachweis - Keine Baustoffprüfung - AN hat die Eignung der vorgesehenen Baustoffe und Baustoffgemische nachzuweisen. - Vertragliche Vereinbarung auf Basis der Ergebnisse der Erstprüfung und der im LV beschriebenen Anforderungen Eigenüberwachungsprüfung Kontrollprüfung 4

Kontrollprüfungen als Teil der Qualitätssicherung Qualitätssicherung nach VOB, ZTV Asphalt-StB 07/13 VOB Teil C ATV / DIN 18 317, Abs. 2.2.3: Kontrollprüfung Die Verpflichtung des Auftragnehmers nach den Abschnitten 2.2.1 Eignungsnachweis und 2.2.2 Eigenüberwachungsprüfungen wird durch die Kontrollprüfung des AG nicht eingeschränkt Eignungsnachweis Eigenüberwachungsprüfung Kontrollprüfung Kontrollprüfungen als Teil der Qualitätssicherung Qualitätssicherung nach VOB, ZTV Asphalt-StB 07/13 VOB Teil C ATV / DIN 18 317, Abs. 2.2.3: Kontrollprüfung Die Verpflichtung des Auftragnehmers nach den Abschnitten 2.2.1 Eignungsnachweis und 2.2.2 Eigenüberwachungsprüfungen wird durch die Kontrollprüfung des AG nicht eingeschränkt Eignungsnachweis Eigenüberwachungsprüfung Kontrollprüfung 5

Kontrollprüfungen als Teil der Qualitätssicherung Qualitätssicherung nach VOB, ZTV Asphalt-StB 07/13 Erstprüfung - Nachweis, dass die Anforderungen der TL Asphalt-StB erfüllt werden - kein Nachweis der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck - CE-Kennzeichen ist kein Qualitätssiegel Eignungsnachweis Eigenüberwachungsprüfung Kontrollprüfung Kontrollprüfungen als Teil der Qualitätssicherung Qualitätssicherung nach VOB, ZTV Asphalt-StB 07/13 Die einzelnen Prüfungen bauen aufeinander auf! Erstprüfung Eignungsnachweis Eigenüberwachungsprüfung Kontrollprüfung 6

Weitere Prüfungen Zusätzliche Kontrollprüfung AG: Recht auf zusätzliche Kontrollprüfungen nach seinem Ermessen. AN: Beantragt zusätzliche Kontrollprüfungen, wenn anzunehmen ist, dass das Ergebnis der KP nicht kennzeichnend für die ganze zugeordnete Fläche ist. Festlegung der Entnahmestellen durch AG und AN gemeinsam. Ergebnis gilt für die zugeordneten Teilflächen und ergänzt die vorliegenden Ergebnisse. Kosten trägt der Veranlasser Weitere Prüfungen Schiedsuntersuchung Eine Schiedsuntersuchung ist die Wiederholung einer Kontrollprüfung, an deren sachgerechter Durchführung begründete Zweifel des AG oder des AN (z. B. aufgrund eigener Untersuchungen) bestehen. Begründung Antragsfrist 2 Monate nach Eingang der Mängelrüge Andere Prüfstelle mit Zulassung G4 Doppelbestimmungen Ergebnisse ersetzen die bisherigen Ergebnisse Kosten trägt der Verlierer 7

Definition Kontrollprüfungen ZTV Asphalt-StB 07/13 Ziffer 5.3.1: Kontrollprüfungen Kontrollprüfungen sind Prüfungen des Auftraggebers, um festzustellen, ob die Güteeigenschaften der Baustoffe, der Baustoffgemische und der fertigen Leistung den vertraglichen Anforderung entsprechen; ihre Ergebnisse werden der Abnahme zugrunde gelegt. Vergabe der Kontrollprüfungen Kontrollprüfungen...... werden vom Auftraggeber selbst durchgeführt.... als Bestandteil des Leistungsverzeichnisses (LV).... werden öffentlich ausgeschrieben.... werden nach Preisabfrage freihändig vergeben. 8

Vergabe der Kontrollprüfungen Kontrollprüfungen werden öffentl. ausgeschr. Der AG wählt die Prüfstelle über Wettbewerb! Prioritäten sind nicht Vertrauen, Unabhängigkeit, Sachverstand und Engagement, sondern fast ausschließlich der Preis Vergabe der Kontrollprüfungen Sonderangebot Prüfungen aller Art Boden, Mineralstoffe, Asphalt, Beton, Eigenüberwachung, Fremdüberwachung, Kontrollprüfungen, Schiedsuntersuchungen schnell und billig, Fragen Sie nach unseren Mengenrabatten Institut Dr. Schnäppchen, Tel.: 0856 / 7852 Was Sie nicht sehen 9

Vergabe der Kontrollprüfungen Qualität des Labors? Vergabe der Kontrollprüfungen Kontrollprüfungen werden öffentl. ausgeschr. Der AG wählt die Prüfstelle über Wettbewerb! Folgen: Preisverfall Verlust der Leistungsfähigkeit Zum Prüfen braucht man Experten, ausgebildete Laboranten, Prüfgeräte, Technische Prüfvorschriften 10

Vergabe der Kontrollprüfungen Freihändige Vergabe nach Preisanfrage Der AG wählt die Prüfstelle selbst! 5. Auftragsvergabe für Kontrollprüfungen (OBB) Aufträge für Kontrollprüfungen an dafür anerkannte RAP Stra- Prüfstellen können wie bisher außerhalb der förmlich geregelten Vergabeverfahren im Zuge einer freihändigen Auftragsvergabe vergeben werden, sofern das Auftragsvolumen 200.000 Euro nicht überschreitet. Vergabe der Kontrollprüfungen Freihändige Vergabe nach Preisanfrage Der AG wählt die Prüfstelle selbst! 5. Auftragsvergabe für Kontrollprüfungen (OBB) Aufträge für Kontrollprüfungen an dafür anerkannte RAP Stra- Prüfstellen können wie bisher außerhalb der förmlich geregelten Vergabeverfahren im Zuge einer freihändigen Auftragsvergabe vergeben werden, sofern das Auftragsvolumen 200.000 Euro nicht überschreitet. 11

Definition: Kontrollprüfungen ZTV Asphalt-StB 07/13 Ziffer 5.3.1: Kontrollprüfungen Kontrollprüfungen sind Prüfungen des Auftraggebers, um festzustellen, ob die Güteeigenschaften der Baustoffe, der Baustoffgemische und der fertigen Leistung den vertraglichen Anforderung entsprechen; ihre Ergebnisse werden der Abnahme zugrunde gelegt. Rechtliche Grundlagen TP Asphalt-StB (Teil 27) ZTV LW ZTV Asphalt-StB 07/13 Kommunalstraßenregelungen (Lkr. oder LE) 12

Grundsätze der TP Asphalt-StB Teil 27 1. Entnahme nur in Gegenwart und unter Aufsicht je eines Bevollmächtigten der Vertragsparteien 2. Informationspflicht gegenüber dem Lieferanten bei Schiedsfällen 3. Anwendung vorschriftsmäßiger verfahren 4. Anfertigung einer Niederschrift über Verfahren, nähere Begleitumstände und geforderte Untersuchungen Durchschnittsprobe Einzelprobe Sammelprobe Einmalige Entnahme repräsentative Probe aus homogenem Prüfgut Einzelprobe Einzelprobe Einzelprobe Einzelprobe Einzelprobe Vereinigung von Einzelproben mit wahrscheinlich annähernd gleicher Zusammensetzung und Eigenschaften wie das Prüfgut 13

Teilprobe nach Aufteilung in mehrere gleichartige Teile Einzelprobe, Sammelprobe oder Durchschnittsprobe Asphaltmischgutproben Ausbauproben Proben aus noch nicht eingebautem Asphaltmischgut Ausbaustücke oder Bohrkerne 14

Verfahren nach ZTV Asphalt-StB Asphaltmischgutproben Bohrkerne 3 bzw. 4 2 bzw. 4 alle 6000 m² (AN, AG, Prüfstelle, ggf. Mischguthersteller) Dabei ist auf die Identität von Asphaltmischgut- und Bohrkernentnahmestelle zu achten! Erforderlich: Vorbereitung, Anwesenheit, sorgfältige, Protokoll der Entnahmen Asphaltmischgutproben Wo? Fertiger Verteilerschnecke Wie? schaufel 15

Asphaltmischgutproben Entnahme aus der Verteilerschnecke Für die Gewinnung von Teilproben sind mit der schaufel Einzelproben an der Verteilerschnecke des Straßenfertigers zu nehmen. Verteilerschnecke muss vollständig gefüllt sein, Entnahme vom LKW Für die Gewinnung von Teilproben sind Einzelproben an unterschiedlichen, möglichst weit auseinanderliegenden Stellen, jedoch mindestens 30 cm von der Seitenwand des LKW entfernt, aus einer Tiefe von mindestens 10 cm unter der Materialoberfläche zu entnehmen, Asphaltmischgutproben Entnahme aus der Verteilerschnecke Für die Gewinnung von Teilproben sind mit der schaufel Einzelproben an der Verteilerschnecke des Straßenfertigers zu nehmen. Verteilerschnecke muss vollständig gefüllt sein, Entnahme vom LKW Für die Gewinnung von Teilproben sind Einzelproben an unterschiedlichen, möglichst weit auseinanderliegenden Stellen, jedoch mindestens 30 cm von der Seitenwand des LKW entfernt, aus einer Tiefe von mindestens 10 cm unter der Materialoberfläche zu entnehmen, 16

Asphaltmischgutproben Mengen: bis 16 mm: 12 kg je Teilprobe 36 kg bzw. 48 kg bis 22 mm: 14 kg je Teilprobe 42 kg bzw. 56 kg über 22 mm: 20 kg je Teilprobe 60 kg bzw. 80 kg Für andere Untersuchungszwecke ist die Anzahl den d erforderlichen Probenmengen anzupassen, mindesten Bohrkerne. Bohrkerne (Ausbauproben) I. d. R. nur die Teilprobe für die Prüfstelle entnommen Die zu einer Entnahmestelle gehörenden BK sind im Abstand von 5 bis 10 cm zu entnehmen Anzahl: Untersuchungszweck Ø [mm] Anzahl je Entnahmestelle Schichtdicke 100 1 Raumdichte 150 2 Schichtenverbund 150 ± 2 Spurbildung 300 2 (Die Fahrtrichtung ist zu markieren. BK für Schichtenverbund dürfen nicht für Raumdichte verwendet werden. ) 2 (Die Fahrtrichtung ist zu markieren.) Durchschnittsprobe 150 5 17

Bohrkerne (Ausbauproben) mit Schichtenverbund 24 Bohrkerne Ø 150 mm Bohrkerne (Ausbauproben) ohne Asphaltmischgutprobe 6 Bohrkerne Ø 150 mm 18

Bohrkerne (Ausbauproben) Schiedsuntersuchung Verdichtungsgrad ohne Asphaltmischgutprobe 8 Bohrkerne Ø 150 mm Bohrkerne (Ausbauproben) 19

Verfahren nach ZTV LW Kommunalstraßenregelung-LE Kommunalstraßenregelung-Lkr. Keine Entnahme von Mischgutproben während der Bauausführung dafür: Entnahme einer größeren Anzahl von Bohrkernen nach Fertigstellung des Bauloses Bohrkerne (ZTV LW, Kommunalstraßenregelungen) Anzahl bzw. Abstand Anzahl BK für Sammelprobe ZTV LW 5 (5 bis 9) Kommunalstraßenregelung Entnahme durch AN in Anwesenheit des AG oder eines Beauftragten gem. Vordruck Lkr. 4 *) LE 4 *) (4 bis 7**)) Regelabstand 200 m 250 m 200 Mindestabstand mind. 5 BK pro Baumaßnahme 50 m 50 m *) überzählige werden der letzten Sammelprobe zugeschlagen **) geringer Verkehrsbedeutung (Feldweg, Waldweg, sonstige ländl. Wege 20

Bohrkerne (Kommunalstraßenregelung Lkr.) Kommunalstraßenregelung Lkr. 4 Bohrkerne Ø 150 mm auf 1000 m (Bei kleinen Baumaßnahmen Mindestabstand der BK: 50 m) 4 3 2 1 Niederschrift zur Allgemeine Angaben - Auftraggeber - Baumaßnahme - Auftragnehmer - Einbaufirma - Asphaltmischwerk - zugehöriger Bereich zusätzlich bei Asphaltmischgut - Asphaltmischgutart und -sorte - Lieferscheinnummer - Temperatur des Asphaltmischgutes - bei Gussasphalt: Füllstand des Rührwerkskessels - Art und Anzahl der Proben - Probenbezeichnung - Entnahmestelle - Wetter bei - Datum - Unterschriften AG und AN zusätzlich bei Ausbauproben - Lage im Querschnitt - ggf. fehlender Verbund 21

Definition Kontrollprüfungen ZTV Asphalt-StB 07/13 Ziffer 5.3.1: Kontrollprüfungen Kontrollprüfungen sind Prüfungen des Auftraggebers, um festzustellen, ob die Güteeigenschaften der Baustoffe, der Baustoffgemische und der fertigen Leistung den vertraglichen Anforderung entsprechen; ihre Ergebnisse werden der Abnahme zugrunde gelegt. Soll-Ist-Vergleich Prüfungen am Mischgut ZTV Asphalt-StB - Tab. 26 Art der Prüfung 1. Korngrößenverteilung 2. Bindemittelgehalt 3. Erweichungspunkt T R&B 4. elastische Rückstellung PmB 5. Raumdichte u. Hohlraumgehalt MPK 6. Stat. Eindringtiefe einschl. Zunahme 7. ggf. weiter Untersuchungen z. B. Kornform und Bruchflächigkeit Prüfverfahren TP A Teil 2 TP A Teil 1 DIN EN 1427 DIN EN 13398 TP A Teile 30, 5 und 6 TP A Teil 20 DIN EN 933 Teile 3, 4 und 5 Für jede Schicht und je angefangene 6000 m² Einbaufläche eine Probe; bei Bedarf kann die Anzahl der Proben erhöht werden z.b. im Stadtstraßenbau oder bei Brückenbelägen Gegebenfalls sind besondere Zuschlagstoffe und Zusätze zu berücksichtigen 22

Soll-Ist-Vergleich Eingebaute Schicht ZTV Asphalt-StB - Tab. 26 Art der Prüfung 1. Einbaudicke bzw. Einbaumenge 2. Hohlraumgehalt 3. Verdichtungsgrad 4. Schichtenverbund (Abscherversuch) 5. profilgerechte Lage (Querneigung) 6. Ebenheit 8. Griffigkeit Regelwerk TP D-StB TP A Teil 6 TP A Teile 5 und 6 TP A Teil 80 Nivellement Neigungsmesser TP Eben TP Griff-StB (SKM) und (SRT) Für jede Schicht und je angefangene 6000 m² Einbaufläche eine Probe Gegebenfalls sind weitere bauvertraglich vereinbarte Eigenschaften zu prüfen Soll-Ist-Vergleich Rückgewonnenes Bindemittel ZTV Asphalt-StB Zusatz zu Tab. 26 Bindemittelart/-sorte Straßenbaubitumen: 30/45 50/70 70/100 160/220 PmB: 40/100-65 25/55-55 10/40-65 Prüfungen Pen DSR T-sweep DSR MSCR BBR 23

Soll-Ist-Vergleich Verwendetes Bindemittel (Asphaltmischanlage) ZTV Asphalt-StB Seite 46 Bindemittel Untersuchungen gem. TL Asphalt 07/13, Tabelle 15 Soll-Ist-Vergleich Grenzwerte und Toleranzen ZTV Asphalt-StB Ziffer 4 4.1 Asphaltmischgut 4.2 Asphaltschichten 4.2.1 Einbaudicken oder Einbaumengen 4.2.2 Verdichtungsgrad und Hohlraumgehalt 4.2.3 Schichtenverbund 4.2.4 Profilgerechte Lage 4.2.5 Ebenheit 4.2.4 Griffigkeit Länderregelungen beachten! 24

Soll-Ist-Vergleich ZTV LW, Kommunalregelungen z. T. andere Grenzwerte und Toleranzen, die den speziellen Bedingungen im kommunalen / landwirtschaftlichen Wegebau angepasst sind. Bsp.: Toleranzen des Bindemittelgehalts Deckschicht ZTV Asphalt ± 0,4 M.-% Deckschicht ZTV LW ± 0,5 / -0,3 M.-% Prüfbericht In den TP Asphalt-StB sind für jedes Verfahren die Angaben im Prüfbericht vorgegeben. Ergebnisse werden den Anforderungen gegenübergestellt, Abweichungen der Einzelwerte von den Anforderungen des Bauvertrages oder der ZTV gekennzeichnet. Bei mehreren Prüfergebnissen erfolgt auch eine Mittelwertbetrachtung mit entsprechend geringeren Toleranzen. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten! Es werden keine Gründe für Abweichungen angegeben. 25

Definition Kontrollprüfungen ZTV Asphalt-StB 07/13 Ziffer 5.3.1: Kontrollprüfungen Kontrollprüfungen sind Prüfungen des Auftraggebers, um festzustellen, ob die Güteeigenschaften der Baustoffe, der Baustoffgemische und der fertigen Leistung den vertraglichen Anforderung entsprechen; ihre Ergebnisse werden der Abnahme zugrunde gelegt. Vergabe der Kontrollprüfungen Vielfach praktiziert: Abnahme durch Augenschein 26

Bedeutung der Kontrollprüfungen Abnahme ohne Kontrollprüfung Negative Folgen für den AG + Umkehrung der Beweispflicht nur noch Gewährleistung + Gefahrenübergang erfolgt nicht vorbehaltene Ansprüche gehen verloren + Volle Vergütung für Leistung unbekannter Qualität + Verzicht auf mögliche Abzüge + Achtung gilt auch bei teilweiser Kontrollprüfung Kontrollprüfungen führen nicht zu.. 27

www.ifbgauer.de Vielen Dank! Institut Dr.-Ing. Gauer Tel.: 09402/9300-910 Mobil: 0176/19300-910 Mail: opel@ifbgauer.de 28