www.f-bb.de Ein Jahr Anerkennungszuschuss
Impressum Herausgeber Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) ggmbh Rollnerstraße 14 90408 Nürnberg www.f-bb.de V.i.S.d.P.: Susanne Kretschmer, Dr. Iris Pfeiffer Autoren Mathias Libor Dr. Rosemarie Sackmann Förderung Diese Broschüre wurde im Rahmen des Projektes Entwicklung und Erprobung eines Konzepts zur Förderung von Anerkennungskosten erstellt. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Erscheinungsjahr 2017 online abrufbar unter www.anerkennungszuschuss.de Bildnachweise Titelbild, Seiten 8, 9, 10: Portal Anerkennung in Deutschland /BIBB, Robert Funke Seite 3: privat Seite 7: IHK FOSA Gestaltung H-DESIGN Radebeul Büro für Industrie- und Grafikdesign Ledenweg 38 01445 Radebeul Kontakt Zentrale Förderstelle im Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) ggmbh Mühlenstraße 34/36 09111 Chemnitz Tel.: 0371 43 31 12 22 E-Mail: anerkennungszuschuss@f-bb.de Allgemeine Informationen zum Anerkennungszuschuss finden Sie unter www.anerkennungszuschuss.de Informationen zum Anerkennungsverfahren und weiteren Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auch unter www.anerkennung-in-deutschland.de 2 11
Wie wird der Anerkennungszuschuss in Anspruch genommen? Alle zur Antragstellung notwendigen Informationen und Formulare sind im Internet unter www.anerkennungszuschuss.de abrufbar. Neben vielen Hinweisen zu möglichen Referenzberufen und Beratungsstellen ist dort auch Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen verfügbar. Genaue Anleitungen zum Ausfüllen der Formulare sind in Schriftform und als Videos hinterlegt. Bisher konnte für 90 Prozent der eingehenden Anträge eine Förderzusage erteilt werden. Rund ein Drittel dieser Personen erhielt bereits finanzielle Unterstützung. Dabei lag der Förderbetrag bisher bei durchschnittlich 419 Euro. Förderfähig sind ausschließlich Kosten, die nach dem Eingang des Antrages auf Anerkennungszuschuss bei der zentralen Förderstelle angefallen sind, wie: Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens. Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten. Kosten für die Beschaffung von für das Anerkennungsverfahren notwendigen Nachweisen. Kosten für Qualifikationsanalysen (nach 14 BQFG und 50b HwO). Fahrtkosten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens innerhalb Deutschlands. Der Anerkennungszuschuss wird bis Mitte 2020 erprobt. Anträge können bis Ende September 2019 gestellt werden. Die Erfahrungen der Antragstellenden und Erkenntnisse der Berater/innen aus den zuleitenden Stellen nimmt das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung auf. Im gemeinsamen Austausch mit allen Akteuren wird das Instrument stetig weiter entwickelt und verbessert. Gut ausgebildete Fachkräfte werden in vielen Wirtschaftsbereichen händeringend gesucht. Deutschland wird in Zukunft immer stärker darauf angewiesen sein, alle Potenziale am Arbeitsmarkt auszuschöpfen. Bereits 2012 hat die Bundesregierung das Anerkennungsgesetz verabschiedet. Das Ziel ist: Erfahrene Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen sollen nicht als Helfer unterhalb ihrer Qualifikation oder in anderen Berufen arbeiten müssen, sondern sich entsprechend ihrer erworbenen Kompetenz voll einbringen können. Die Evaluation zum Anerkennungsgesetz zeigt, dass Berufsanerkennung wirkt: Drei von vier Fachkräften schätzen ihre berufliche Situation nach erfolgreichem Verfahren besser ein. Deshalb vergibt das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) seit Dezember 2016 einen Zuschuss an diejenigen, die nicht aus eigener Kraft ein Anerkennungsverfahren finanzieren können. Das Interesse ist groß. Der Anerkennungszuschuss konnte wegen der guten Zusammenarbeit aller relevanten Akteure erfolgreich starten. Ich bedanke mich herzlich für die tatkräftige Unterstützung der Beratungsstellen, insbesondere aus dem Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ), der Kammern im Bereich IHK und Handwerk und bei allen anderen Beteiligten, ohne die die Vergabe der Fördermittel in dieser Form nicht möglich wäre. Diese Broschüre stellt Menschen vor, die auf dem Sprung zur Anerkennung sind und dabei vom Zuschuss profitierten. Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern eine spannende Lektüre und allen Fachkräften viel Erfolg bei ihrer weiteren beruflichen Entwicklung. Kornelia Haugg Leiterin der Abteilung Berufliche Bildung, Lebenslanges Lernen im Bundesministerium für Bildung und Forschung 10 3
Warum gibt es den Anerkennungszuschuss? Der Anerkennungszuschuss ist ein Baustein in der Gesamtstrategie der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung. Er schließt eine Förderlücke, denn die Kosten der Berufsanerkennung müssen die betreffenden Personen grundsätzlich selbst tragen. Insbesondere für Erwerbstätige mit geringem Einkommen können diese Kosten eine erhebliche Hürde sein. Der Anerkennungszuschuss ist somit ein wichtiges Förderinstrument für Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen und geringer fi nanzieller Eigenleistungsfähigkeit, die keinen Zugang zu anderen Fördermöglichkeiten haben. Ziel des Zuschusses ist es, die Bereitschaft zur Durchführung von Berufsanerkennungsverfahren zu erhöhen. Wer sind die Antragstellenden? Ab dem 1. Dezember 2016 konnten nach der Förderrichtlinie zum Anerkennungszuschuss Anträge eingereicht werden. Ein Jahr später (Stand 30. November 2017) haben bereits 1.925 Personen den Anerkennungszuschuss beantragt. Die Antragstellenden kommen aus 118 Ländern. Etwa 34 Prozent aller Anträge stammen von Personen, welche die Staatsbürgerschaft eines Landes der Europäischen Union besitzen. Amerika 102 Europa 1117 Afrika 147 Asien 550 Abbildung 1: Zahl der Anträge nach geografi scher Herkunft der Antragstellenden Australien/ Ozeanien 5 Einige Herkunftsländer stechen deutlich heraus. Beispielsweise stammen 228 Antragstellende aus Syrien und 171 aus Polen. Während unter den syrischen Antragstellenden Männer überwiegen, ist es bei den polnischen umgekehrt. Insgesamt ist das Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Antragstellenden jedoch ausgeglichen. Beispielberuf: Gesundheits- und Krankenpfl eger/in Sima Rabiee Roudsari lebt mit ihrer Familie seit Februar 2017 in Deutschland. Ihren Abschluss als Krankenschwester erlangte die 49-Jährige Iranerin bereits 1995. Danach arbeitete sie in ihrem Heimatland und in Kuwait. Dort lernte Sima auch ihren Mann kennen, der in Deutschland aufgewachsen ist. Beide entschieden sich, ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland zu verlegen. Frau Rabiee Roudsari würde nun auch in Deutschland gern als Gesundheits- und Krankenpfl egerin arbeiten. Deshalb hat sie ein Anerkennungsverfahren beantragt. Bei den notwendigen Übersetzungen ihrer Zeugnisse profi tierte Sie vom Anerkennungszuschuss. Für die Erlangung der vollen Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses stehen Sami Rabiee Roudsari weitere fi nanzielle Mittel zur Verfügung. So können beispielsweise Gebühren für die zuständige Stelle im Anerkennungsverfahren übernommen werden. Ich hatte zu dieser Zeit wirklich keine fi nanziellen Mittel dafür. Es war eine große Hilfe, als die Förderung zugesagt wurde. So konnte ich meine Papiere vervollständigen. Ich habe gute Erfahrungen mit dem Forschungsinstitut Betriebliche Bildung gemacht. Es war wirklich eine Unterstützung und alles lief zügig und ohne Verzögerung oder Probleme. I really had no budget for that at that time. It was really great help when they decided to pay for it so at least I can complete all my paper. I had very good experience with the Forschungsinstitut Betriebliche Bildung. It was really supportive and everything was on time and without any delay or problem. 4 9
Beispielberuf: Kraftfahrzeugmechatroniker/in Der Anerkennungszuschuss war eine wichtige und hilfreiche Unterstützung. Ohne den Zuschuss wäre das Verfahren viel problematischer Bashkim Maksutaj lebt mit seiner Frau seit einem Jahr in Deutschland. Seine Ausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker hat der 28-Jährige Kosovare 2008 in seinem Heimatland abgeschlossen. In seinem Wohnort Kiel möchte er nun wieder in diesem Berufsfeld arbeiten. Durch das Anerkennungsverfahren konnte er bei der Handwerkskammer bereits eine teilweise Gleichwertigkeit seines Berufes erreichen. Über den Anerkennungszuschuss wurden die Verfahrensgebühren hierfür übernommen. Um seine berufliche Qualifikation voll gleichwertig anerkannt zu bekommen, fehlt ihm nun noch ein dreimonatiges Praktikum. Auch die Folgekosten für den Antrag auf volle Gleichwertigkeit kann Herr Maksutaj bis zu einer Gesamtsumme von 600 Euro gefördert bekommen. Begleitet wurde Bashkim Maksutaj während des Verfahrens durch Sabrina Dücker von der Handwerkskammer Lübeck. Die Erfahrungen mit der zuleitenden Stelle waren sehr positiv. Ich habe viele hilfreiche Informationen bekommen und alle waren sehr nett. Ebenso vielfältig wie die Herkunft der Antragstellenden sind die Berufe, für die ein Anerkennungsverfahren angestrebt wird. Insgesamt sind 202 Berufe vertreten. Fast die Hälfte der Anträge bezieht sich dabei auf acht Referenzberufe. 1 Ingenieur/in Arzt/Ärztin Gesundheits- und Krankenpfleger/in Lehrer/in Kaufmann/-frau für Büromanagement Sozialpädagoge/in, Sozialarbeiter/in Erzieher/in Apotheker/in Abbildung 2: Anteile der Anträge in den häufigsten Referenzberufen 1 Ingenieur/in AllgemeinArzt/Ärztin sind Personen förderfähig: die Gesundheitseine im Ausland formal erworbene Berufsqualifi kation besitzen. 1 2 2 3 3 und diekrankenpfleger/in ein21anerkennungsverfahren durchlaufen möchten. - 25 Jahre 1 Lehrer/in die seit mindestens drei Monaten ihrenaufenthalt bzw. Hauptwohnsitz 26-30 Jahre 3 in Kaufmann/-frau für Deutschland haben. 31 35 Jahre 2 Büromanagement diesozialpädagoge/in, ein36zu Jahreseinkommen unter 26.000 Euro bzw. 40.000-40versteuerndes Jahre Sozialarbeiter/in 41-45 Jahre Euro bei gemeinsam veranlagten 9% Ehegatten oder Lebenspartnern haben. Erzieher/in 46-50Dritte Jahre (z.b. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Förderprogramme der bei denen 51 -keine 55 JahreÜbernahme Apotheker/in Länder) der Kosten eines Anerkennungsverfahrens zugesagt haben.56-60 Jahre 1% 1 der 2 2 3 denn3 Bemerkenswert ist auchdie Altersstruktur Antragstellenden, mehr als zwei Drittel sind unter 35 Jahre alt. 1 2 2 3 1 21-25 Jahre 3 26-30 Jahre 2 31-35 Jahre 36-40 Jahre 9% 41-45 Jahre 46-50 Jahre 51-55 Jahre 56-60 Jahre 3 1% 1 2 2 3 3 Abbildung 3: Anteile der Anträge nach Altersgruppen 8 5
Welche Erfahrungen machten bisherige Antragstellende? Beispielberuf: Ingenieur/in Beispielberuf: Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement 74 Ingenieurinnen und 185 Ingenieure bilden mit 14 Prozent aller Anträge die größte Berufsgruppe unter den Antragstellenden. Die Antragstellenden stammen aus 61 verschiedenen Ländern, wobei Personen aus Syrien in diesem Berufsbild mit 40 Anträgen besonders stark vertreten sind. 65 Anträge auf Anerkennungszuschuss entfallen auf diesen Beruf. Die Antragstellenden kommen aus 30 verschiedenen Ländern. Unter den Antragstellenden sind 14 Männer und 51 Frauen. Die zuständige Stelle für das Berufsanerkennungsverfahren ist die IHK FOSA. Pavlin Geraskov wurde in Bulgarien geboren und absolvierte eine Ausbildung im Bereich Wärmetechnik. 2013 schloss er außerdem sein Studium als Energieingenieur (B.A.) ab. Ein Jahr später kam Pavlin Geraskov nach Deutschland. Hier möchte er seinen Ingenieurstitel anerkennen lassen und in seinem erlernten Beruf arbeiten. In der Zwischenzeit hat der heute 35-Jährige eine Ausbildung zum Elektroniker für Automatisierungstechnik begonnen, um sich fachlich fortzubilden und seine Deutschkenntnisse zu verbessern. Mit der Zentralen Förderstelle habe ich gute Erfahrungen gemacht. Alles ging sehr schnell und ich musste nicht lange warten. Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg führt als Zusammenschluss von 76 Industrie- und Handelskammern zentral und bundesweit die Anerkennungsverfahren nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) für ausländische Ausbildungsabschlüsse durch, die mit einem IHK Beruf vergleichbar sind. Kern eines Anerkennungsverfahrens ist der Vergleich der ausländischen Berufsqualifikation nach den Kriterien Dauer und Inhalt mit der aktuellen Ausbildungsordnung des entsprechenden deutschen Berufsabschlusses. Das Verfahren wird innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Vorliegen aller benötigten Unterlagen abgeschlossen. Die meisten Anerkennungsverfahren bei der IHK FOSA beziehen sich auf kaufmännische Berufe, dabei führen Kaufleute für Büromanagement die Rangfolge der anerkannten Berufe an. 6 Von den Möglichkeiten der beruflichen Anerkennung hat er bereits in Bulgarien über Bekannte erfahren. Mit Hilfe des Anerkennungszuschusses konnten ihm die Verfahrensgebühren dafür erstattet werden. 7