Juristisches Dekanat. Einführungsveranstaltung für Erstsemester. Wintersemester 2017/18

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Transkript:

Juristisches Dekanat Einführungsveranstaltung für Erstsemester Wintersemester 2017/18

Überblick über den Ablauf des Studiums Von der Grundphase bis zur Ersten Juristischen Prüfung

Übersicht A) Überblick über den Ablauf des Studiums I. Rechtsgrundlagen II. Der Ablauf des Studiums III. Lehrveranstaltungen B) Die Grundphase I. Das Erste Semester II. Allgemeines zu den Grundkursen III. Gruppeneinteilung und Anmeldung zu den Grundkursen IV. Die Zwischenprüfung V. Klausur in einem Grundlagenfach VI. Notenskala

Übersicht C) Nach der Grundphase bis zur Ersten Juristischen Prüfung I. Übungen für Fortgeschrittene II. Schwerpunktbereichsstudium und Universitätsprüfung III. Praktikum IV. Fremdsprachenausbildung V. Auslandsstudium VI. Examensvorbereitung VII. Erste Juristische Prüfung

Ablauf des Juristischen Studiums I. Rechtsgrundlagen Deutsches Richtergesetz Justizausbildungs- und Prüfungsordnung in Bayern: JAPO Prüfungs- und Studienordnung Wo kann ich dies nachsehen? Internet http://www.jura.uni-muenchen.de/ (dort auch link zu Rechtsvorschriften) Broschüre

Ablauf des Juristischen Studiums Wenn dann noch Fragen sind? Fachstudienberatung Dr. Britta Wolff Mittwoch 9.00 12.00 Uhr, Zi. V 103, Prof.-Huber-Platz 2 oder nach Vereinbarung

Ablauf des Juristischen Studiums II. Der Ablauf des Studiums: Die drei Phasen 1. Grundphase die kleinen Scheine + Zwischenprüfung die Grundlagenfächer die Pflicht- und Ergänzungsveranstaltungen 2. Mittelphase 3. Wiederholungs- und Vertiefungsphase/ Schwerpunktbereichsstudium

Ablauf des Juristischen Studiums III. Arten der Lehrveranstaltungen, vgl. 9 PrüStuO 1. Vorlesung 2. Grundkurs 3. Übungen

Ablauf des Juristischen Studiums Grundstudium 1.- 4. Semester Grundkurs Zivilrecht (Kleiner Schein) Grundkurs Öffentl. Recht (Kleiner Schein) Grundkurs Strafrecht (Kleiner Schein) ZWISCHENPRÜFUNG Teilprüfung Zivilrecht Teilprüfung Öffentliches Recht Teilprüfung Strafrecht

Die Grundphase I. Das erste Semester: Der Studienplan Grundkurs Zivilrecht I (6 std.) + Propädeutische Übung (2 std.) Grundkurs Öffentliches Recht I (4 std.) + Propädeutische Übung (2 std.) Allgemeine Staatslehre Römische Rechtsgeschichte Deutsche Rechtsgeschichte Rechtsphilosophie

Die Grundphase II. Allgemeines zu den Grundkursen Welche Grundkurse gibt es? Im ersten Semester beginnen die Grundkurse im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht; im dritten Semester beginnt der Grundkurs Strafrecht. Inhalt? Bürgerliches Recht: BGB Allgemeiner Teil, Allgemeines und Besonderes Schuldrecht Öffentliches Recht: Staatsrecht Strafrecht: Allgemeiner und Besonderer Teil des StGB Wie lange dauern sie? Das Grundkurssystem ist jeweils auf ein Jahr ausgerichtet, d.h. die Grundkurse werden in zwei zusammenhängenden Semestern abgehalten.

Die Grundphase Wann fangen sie an? Die Grundkurse beginnen am Anfang des Wintersemesters. Ein späterer Einstieg ist nicht möglich! Welcher Grundkurs ist für mich? Die Grundkurse werden in verschiedenen Gruppen abgehalten. Die Einteilung erfolgt alphabetisch. Ist das alles? Nein. Zu jedem Grundkurs gibt es propädeutische Übungen. Näheres in der Vorlesung.

Die Grundphase III. Die Gruppeneinteilung und Anmeldung zu den Grundkursen 1. Zivilrecht A G: H N: O Z: Professor Dr. Platschek Professor Dr. Dutta Professor Dr. Lorenz 2. Öffentliches Recht A G: PD Dr. Schaefer H N: Frau Professor Dr. Kaufhold O Z: Professor Dr. Korioth Die Anmeldung zu den Grundkursen im Zivilrecht und Öffentlichen Recht erfolgt für Studierende im 1. Fachsemester automatisch!

Die Grundphase IV. Die Zwischenprüfung 1. Was ist die Zwischenprüfung? Innerhalb der ersten vier Semester in die Grundkurse integrierte drei Teilprüfungen als Klausuren Das heißt: Je eine bestandene Klausur (= Teilprüfung) im Zivilrecht Öffentlichen Recht Strafrecht = Zwischenprüfung

Die Grundphase 2. Wie wird die Zwischenprüfung durchgeführt? Eine der Grundkursklausuren wird zur Zwischenprüfungsklausur bestimmt. Jede Zwischenprüfungsklausur ist einmal wiederholbar. In einem der drei Fächer ist eine zweite Wiederholung möglich.

Die Grundphase 3. Zulassung zur Zwischenprüfung Jeder muss einen Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung stellen. Dies erfolgt online unter: https://lsf.verwaltung.uni-muenchen.de Der Antrag muss in den ersten zwei Wochen der Vorlesungszeit des Wintersemesters, d.h. vom 16.10.2017 bis 29.10.2017 gestellt werden.

Sie benötigen Ihre Campus-Kennung (Benutzername + Kennwort)

Die Grundphase 4. Meldung zu den Teilprüfungen Zusätzlich zur Zulassung zur Zwischenprüfung insgesamt ist eine gesonderte Anmeldung zu jeder einzelnen Teilprüfung erforderlich. Diese erfolgt in dem Semester, in dem die Teilprüfung abgelegt wird, d.h. die ersten Anmeldungen zu den Teilprüfungen erfolgen im Sommersemester 2017. Die genauen Termine werden Anfang des Sommersemesters bekannt gegeben.

Die Grundphase 5. Durchführung der Teilprüfungen Die Aufgabenstellung wird durch den für die Veranstaltung verantwortlichen Hochschullehrer vorgenommen. Die Termine für die Teilprüfungen werden in der jeweiligen Veranstaltung, durch Aushang vor dem Zwischenprüfungsamt sowie auf den WWW-Seiten der Fakultät bekannt gegeben.

V. Klausur in einem Grundlagenfach (PrüStuO 2012) In einem der Grundlagenfächer (Römische Rechtsgeschichte, Deutsche Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Verfassungsgeschichte der Neuzeit) ist eine Klausur zur schreiben und zu bestehen. Diese ist Voraussetzung für die Anmeldung zum Schwerpunktbereich.

Die Grundphase VI. Notenskala 0 Punkte ungenügend 1 3 Punkte mangelhaft 4-6 Punkte ausreichend 7-9 Punkte befriedigend 10-12 Punkte vollbefriedigend 13-15 Punkte gut 16-18 Punkte sehr gut

Nach der Grundphase bis zur Ersten Juristischen Prüfung I. Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Öffentlichen Recht, Strafrecht Voraussetzung: bestandener Grundkurs und Teilprüfung der Zwischenprüfung im jeweiligen Fach 2 von 4 Klausuren Dauer 1 Semester

II. Schwerpunktbereichsstudium und Universitätsprüfung Beginn: Mittelphase (5.Semester) Voraussetzung: abgeschlossenes Grundstudium und eine Klausur in einem Grundlagenfach Möglichkeit zur Spezialisierung Leistungen: 1 Seminararbeit + 1 Abschlussklausur Abschluss Universitätsprüfung (= 30 % der Ersten Juristischen Prüfung) nähere Informationen dazu beim Universitätsprüfungsamt unter www.jura.uni-muenchen.de

Nach der Grundphase bis zur Ersten Juristischen Prüfung Die Schwerpunktbereiche: 1. Grundlagen der Rechtswissenschaften 2. Strafjustiz, Strafverteidigung und Prävention 3. Wettbewerbsrecht, Geistiges Eigentum und Medienrecht 4. Unternehmensrecht: Gesellschafts-, Kapitalmarkt-, und Insolvenzrecht 5. Unternehmensrecht: Arbeits- und Sozialrecht 6. Unternehmensrecht: Innerstaatliches, Internationales und Europäisches Steuerrecht 7. Internationales, Europäisches und Ausländisches Privat- und Verfahrensrecht 8. Öffentliches Wirtschafts- und Infrastrukturrecht 9. Internationales und Europäisches Öffentliches Recht 10. Medizinrecht

Nach der Grundphase bis zur Ersten Juristischen Prüfung III. Praktikum (3 Monate) erst möglich nach dem 2. Semester IV. Fachsprachenausbildung V. Auslandsstudium Austauschprogramm mit Paris II Auslandsstudium über Erasmus VI. Examensvorbereitung VII. Erste Juristische Prüfung

Nach der Grundphase bis zur Ersten Juristischen Prüfung Weitere Informationsmöglichkeiten 1. Orientierungsphase 2. Internetseite der Fakultät, Broschüre 3. Info-Point (Ludwigstraße 28/RG) 4. Fachschaft Jura 5. Fachstudienberatung