eversicherungen Basler

Ähnliche Dokumente
eversicherungen Basler Kollektiv-Unfallversicherung für nicht UVG-unterstellte Personen Versicherungsvertrag 20/

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Juli 2005

Reglement über die berufliche Vorsorge und die Versicherung der Mitglieder des Stadtrates

Absichern, aber was? Finanzielle Risiken. Krankheit Invalidität Pension Todesfall. Persönliche Krisen. Depression Burnout Psychisch.

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

Reglement PRO MEDICO STIFTUNG. Vorsorgeplan A Ausgabe Vorsorge der zweiten Säule

Versicherung bei Tod oder Invalidität durch Unfall

Pensionskasse Merlion REGLEMENT. Erster Teil: VORSORGEPLAN A50

Gesucht: Eine verlässliche Unfall-Absicherung speziell für Frauen. Gefunden: Die Stuttgarter 1000Plus Lady-Unfallversicherung

Fragen und Antworten zur. Unfall-Police OPTIMAL

Der Unfallbegriff im Schadenausgleichsrecht. Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.

Verordnung über die Feuerwehr der Stadt Baden und der Gemeinde Ennetbaden

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan - Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

Wie gut passt Ihr Unfallschutz?

Aushilfeversicherung. Dir vertraue ich

Gruppen-Unfallversicherung für Friseure (Stand: /V ) Allgemeinen Berufsverbandes der Selbständigen e.v. (ABS e.v.

Dossier Unfall UVG gesetzliche Grundlage

UTI UNFALL VERSICHERUNG BEI TOD UND INVALIDITÄT

UVG (Stand am 1. Januar 2013) UVG (Stand am 1. Januar 2017)

Personalreglement. der. Kirchgemeinde Rohrbach

Capital Invaliditäts- und Todesfallkapitalversicherung bei Unfall und Krankheit

Unfallversicherung/ Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan WO (Weiterführung Altersvorsorge ohne Risikoleistungen) Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

UNFALLVERSICHERUNG FÜR TOD UND INVALIDITÄT (UTI) (Ausgabe 2001)

Vorsorgeplan Rentenversicherung und Freiwilliges Sparen

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Allgemeine Versicherungsbedingungen (VVG) Ausgabe 01.07

Versicherungen und Leistungen Die Lösungen auf einen Blick

IST-Analyse Altersvorsorge

Mutterschaftsentschädigung

S T U N D E N L O H N R E G L E M E N T C O O P

Mutterschaftsentschädigung

Mitbewerbervergleich Unfall Stand

Obwohl zwar die Revision in die richtige Richtung geht, sind derzeit unschöne Megatrends im Bereich UVG zu beobachten:

REGLEMENT 1. TEIL. VORSORGEPLAN Erweiterte BVG-Basispläne G40 Flex, G50 Flex, G60 Flex

Challenge. Die Versicherung für Selbstständigerwerbende

Unfall-Versicherung. Alles bestens. Unfall. Rabatte für. Familien und Landwirte. NV UnfallPremium 4.0 NV Unfallmax. 4.0 NV UnfallSpar 4.

Unfallversicherung ACCIDENT Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen

Leistungen bei Krankheit und Unfall

Versicherungen und Vorsorgeeinrichtung

Ergänzende Versicherungsbedingungen Taggeldversicherung (B, BI, C, CI) nach Versicherungsvertrags-Gesetz (EVB/VVG)

Personenversicherungen Unfallversicherung UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie diesen vor

Pensionskasse (PKLK) Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern Abendweg 1, 6000 Luzern 6

IV. Arbeitgeber: Lohnfortzahlungspflicht

Verordnung über die Unfallversicherung

Vorsorgecheckliste für Firmengründer. Sicherheit und Vorsorge für Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden

Basisplan I der Pensionskasse Post

EINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE PERSONALREGLEMENT

Pensionskasse Merlion REGLEMENT. Erster Teil: VORSORGEPLAN B60.0

Merkblatt für Case Management-Anbieter: Besonderheiten der Lohnfortzahlung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Krankheit und Unfall

Dienstreglement der Milizfeuerwehr der Stadt Zürich

MINI MOTOR INSURANCE. DAS UNKOMPLIZIERTE VERSICHERUNGSPAKET VON MINI. mini financial services

Die obligatorische Unfallversicherung

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland

Vorsorge im 3-Säulen-System. 2. Säule: Berufliche Vorsorge. Instrument: BVG. Ziel: Fortsetzung Lebensstandard. Alter Invalidität Tod Krankheit Unfall

Unfallversicherung für Tod und Invalidität

Private Unfallversicherung

Besondere Versicherungsbedingungen für die Einzel- Unfallversicherung für Erwachsene und Kinder Ausgabe Aktualisierung 01.

Finanzielle Führung. Modul 4: Sozialversicherungen Referent: Markus Felber AHV. CAS-UFAI Modul 4: Finanzielle Führung 1

Anstellungsbedingungen für Personal im Stundenlohn (nach OR)

Unfall & Umsorgt. Ihre private Unfallvorsorge

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

UVG. Merkblatt (MB) Ausgabe Januar T , F Sihlquai 255, Postfach, 8031 Zürich

gültig ab 1. Januar 2014 Vorsorgeplan 94 Unterbruchsversicherung

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGSPLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)

Vorsorge kommt vor Sorge

Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung

ANHÄNGE ZUM REGLEMENT DER PK SAV Confort 24

1 Grundsätzlich gilt jedes Entgelt für in unselbständiger

Wichtige Masszahlen im Bereich der beruflichen Vorsorge MARIE-CLAUDE SOMMER, Bereich Mathematik

Vorgesehene Änderungen ab Altersleistungen Hinterlassenenleistungen Invalidenleistungen

Richtig versichert eine neutrale Auslegeordnung. Sorgen Sie für den richtigen Schutz für Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen!

Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins. Nachtrag 4 zum Reglement Gültig ab 1. Juli 2008

Vorsorgeplan des Vorsorgewerks Angeschlossene Organisationen AO (VP-AO)

Feuerwehr Büttikon-Uezwil FEUERWEHRREGLEMENT

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel ,

Ihre private Unfallvorsorge Flugrisiken mitversichert.

Stand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2007 bei Beiträgen und Leistungen

Merkblatt «Lebensgemeinschaft/Todesfallkapital» (Art. 27, 28 und 30 des Vorsorgereglements)

Ihre Vorsorge bei PUBLICA

Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeines. 7 Erlöschen der Versicherung. 8 Militärdienst/Krieg. 2 Versicherungsschutz. 9 Datenschutz. 10 Schlussbestimmungen

Versicherungslösungen für Bedienstete des Amtes der Kärntner Landesregierung

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DIE PRÄMIENBEFREIUNG UND DIE ZAHLUNG EINER RENTE BEI ERWERBSUNFÄHIGKEIT

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)

HOTELA Vorsorgestiftung. Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung

Trainingsprüfung Fach Sozialversicherung und Löhne Aufgaben

Unfälle bei der Benutzung von nicht zum Personenverkehr zugelassenen Güterfahrzeugen sowie bei der Ausübung eines Berufes.

MERKBLATT ÜBER DIE UNFALLVERSICHERUNG GEMÄSS UVG GÜLTIG AB

Wichtige Masszahlen im Bereich der beruflichen Vorsorge MARIE-CLAUDE SOMMER, Bereich Mathematik

Ihre Vorsorge bei PUBLICA

Transkript:

eversicherungen Basler Leistungsübersicht und Prämiensätze 14.12.2011 Versicherter Betrieb Schweiz. Feuerwehrverband Versicherte Personen Kategorie A - D Angehörige der Feuerwehr (AdF), welche Mitglied einer, dem Schweizerischen Feuerwehrverband SFV angeschlossenen Orts-, Betriebs- oder Berufsfeuerwehr sind. Kategorie E Jugendliche, die an Kursen (inkl. Wettkämpfen mit feuerwehrtechnischem Hintergrund) mitmachen (bis 18 jährige an max. 1-7 Tagen). Mitversichert sind auf Jugendliche welche nicht an Kusen teilnehmen, welche bei der Organisation, beim Ablauf oder sonstigen Tätigkeiten mithelfen. Kategorie A Personen, welche durch einen Arbeitgeber obligatorisch gemäss UVG gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert sind Kategorie B Personen, welche durch einen Arbeitgeber obligatorisch gemäss UVG nur gegen Berufsunfälle versichert sind Taggeld ab 1. Tag 50 I nvaliditätskapital 100000 100000 Seite 2 von 6

eversicherungen Basler Leistungsübersicht und Prämiensätze 14.12.2011 Kategorie C Personen, ohne Erwerbstätigkeit (Hausfrauen, Studenten etc.) Taggeld ab 1. Tag 50 I nvaliditätskapital 1001000 Kategorie D Selbständigerwerbende 100000 Kategorie E Kinder und Jugendliche, die an Kursen und Übungen teilnehmen Progression 350% 200000 10'000 Total Jahresprämie 365750.00 Seite 3 von 6

Vertragsdetails eversicherungen Basler 14.12.2011 Geltungsbereich: Versichert sind Unfälle während des Feuerwehrdienstes sowie Unfälle auf dem Weg zum und vom Feuerwehrdienst. Ob ein Arbeitswegunfall vorliegt, beurteilt sich nach den gleichen Kriterien wie in der Unfallversicherung gemäss UVG. Für Feuerwehrdienstleistende von Berufs- und Betriebsfeuerwehren ist der nichteinsatzbedingte Weg zur und von der Arbeit nicht gedeckt. Der Feuerwehrdienst beinhaltet alle gesetzlichen bzw. statutarisch oder reglementarisch festgelegten Aufgaben der AdDF. Über die vorstehenden Aufgaben hinausgehende Tätigkeiten sind nur gedeckt, wenn sie vom zuständigen Kommando angeordnet worden sind (z.b. Ausbildung und Einsätze im Ausland). Deckung besteht nicht bei Anlässen ohne feuerwehrtechnischen Bezug (z.b. Ausflüge, Veranstaltungen, Wettkämpfe, u.ä.). AdF, die einer Berufsoder Betriebsfeuerwehr angehören, sind nur bei Übungen und Einsätzen versichert. Nicht versichert sind die übrigen Tätigkeiten (z.b. Werkstattdienst, Fitnesstraining, etc.). Umfang der Versicherung Unfällen gleichgestellt sind Kauschäden (Zahnbruch) sowie Gesundheitsschädigungen durch: Erfrierungen; Hitzschlag; Sonnenstich; UV-Strahlen (ausgenommen Sonnenbrand); unfreiwilliges Einatmen von Gasen oder Dämpfen inkl. Rauchvergiftungen; Verätzungen; Schock in Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis. Folgende Körperschädigungen sind - sofern sie nicht eindeutig auf eine Erkrankung oder eine Degeneration zurückzuführen sind, auch ohne ungewöhnliche äussere Einwirkung - Unfällen gleichgestellt: (Regelung analog UVG) Knochenbrüche; Verrenkungen von Gelenken; Meniskusrisse; Muskelrisse; Muskelzerrungen; Sehnenrisse; Bänderläsionen, Trommelfellverletzungen. Taggeld Taggeldleistungen werden nur erbracht, wenn kein Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung leistet. Abänderung von Artikel A5 Unfälle durch Nachbeben bei Einsätzen nach Erdbeben In Abänderung von Art. A5 der Vertragsbedingungen sind Unfälle, welche sich beim Einsatz nach einem Erdbeben, ausgelöst durch Nachbeben ereignen, mitversichert. Pro Ereignis ist die Entschädigung jedoch auf Fr. 1.0 Mio. begrenzt. Als ein Ereignis gelten alle Unfälle sämtlicher versicherten Personen (AdF), verursacht durch sämtliche Nachbeben, welche sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Erstbeben ereignen. Unfälle durch nukleare Verstrahlung In Abänderung von Art. A5 der Vertragsbedingungen sind Körperschädigungen, infolge von radioaktiver Strahlung von Substanzen die nicht zur Nutzung von Kernenergie gedacht oder verwendet werden (z.b. Materialien für medizinische Zwecke), die bei einem Einsatz zur Bergung eines beim Transport beschädigten Fahrzeugs mit solcher Ladung entstehen, mitversichert. Diese Deckung gilt nur, für den Fall, dass die ordnungsgemässe Kennzeichnung des Transportfahrzeugs unterlassen oder nach dem Unfall nicht mehr sichtbar war. Der Anspruch auf Leistungen erlischt zwei Jahre nach dem Unfalltag, die maximale Entschädigung pro Ereignis beträgt Fr. 1.0 Mio. Seite 4 von 6

eversicherungen Basler Vertragsdetails 14.12.2011 Abänderung von Artikel L3 Todesfa II kapital Für die Ausrichtung der Todesfallleistung infolge Unfall gelten folgende Bestimmungen: Anspruchsberechtigt sind 1. Der Ehegatte oder Partner gemäss Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft (PartG); 2. bei dessen Fehlen die Person, die mit der versicherten Person in den letzten 5 Jahren vor dem Tod ununterbrochen eine eheähnliche Lebensgemeinschaft geführt hat (einschliesslich gleichgeschlechtlicher Partner) oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss; 3. bei deren Fehlen Personen, die von der versicherten Person in erheblichem Masse (min.50%) wirtschaftlich unterstützt worden sind (ohne Kinder gem. Ziffer 4) 4. Kinder die Anspruch auf eine Waisenrente der AHV haben. Anstelle der vereinbarten Todesfallsumme für Ziffer 1. 3., kommt pro anspruchsberechtigtes Kind eine Todesfallsumme von Fr. 36000.- zur Auszahlung. (Zusätzlich zu allfälligen Leistungen gem. Ziffern 1. 3.) 5. Für Versicherte der Kategorie E gilt die Begünstigung gem. Artikel L3 der Vertragsbedingungen Bestattungskosten werden zusätzlich zu den übrigen Leistungen im Todesfall vergütet (auch wenn keine Anspruchsberechtigten gem. lit. 1 5 vorhanden sind). Invalidität Der Invaliditätsgrad richtet sich nach den festgesetzten Werten, bzw. nach ärztlichen Gutachten ohne Rücksicht auf Beruf oder Tätigkeit des versicherten und ungeachtet des effektiven Erwerbsausfalls. Bei einem lnvaliditätsgrad von über 25% hat der versicherte Anspruch auf progressive Entschädigung im Maximum 225%, für Kategorie A-D und im Maximum 350% für Kategorie E. Invaliditätsgrad Variante 225% für den 25% nicht übersteigenden Teil der unfallbedingten Invalidität für den 25% nicht aber 50% übersteigenden Teil der unfallbedingten Invalidität für den 50% übersteigenden Teil der unfallbedingten Invalidität aufgrund der einfachen aufgrund der doppelten aufgrund der dreifachen Seite 5 von 6