bewusst sein Was bringt der Gesundheitsfonds 2009? Gleicher Beitrag gleiche Leistungen? Beitragssatz: jetzt einheitlich!



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Transkript:

Sonderausgabe Gesundheitsfonds bewusst sein Das Magazin Ihrer BKK Groz-Beckert Was bringt der Gesundheitsfonds 2009? Gleicher Beitrag gleiche Leistungen? Beitragssatz: jetzt einheitlich!

Moloch Gesundheitsfonds Wettbewerb zwischen den Kranken- *kassen neu entfacht Liebe Leserin, lieber Leser, *... so oder so ähnlich lauten die Schlagzeilen in den Zeitungen, tönt es aus Rundfunk und Fernsehen. Das Informationsbedürfnis ist aufgrund von unterschiedlichen Kommentierungen sehr groß, das zeigen uns auch Ihre Anfragen. Deshalb haben wir uns zu dieser Sonderausgabe der bewusst sein entschlossen. Nun ist es Realität: Der Beitragssatz, der ab 2009 erstmals in der über 120-jährigen Geschichte einheitlich für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung gilt, steht fest! Mit 15,5Prozent liegt er deutlich über unserem bisherigen Beitragssatz von 13,1Prozent. Nicht mehr die Selbstverwaltung unserer BKK, sondern die Politik, genauer gesagt die Bundesregierung, setzt künftig den Beitragssatz fest. Alle Beitragseinnahmen und der aus Steuermitteln finanzierte Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen (z. B. für die beitragsfreie Familienversicherung) fließen in den sogenannten Gesundheitsfonds. Die Einnahmen unserer BKK richten sich daher nicht mehr nach Ihrer Beitragshöhe, sondern werden uns entsprechend unserer Versichertenstruktur aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen. Diese Zuweisungen hängen vom Alter, Geschlecht und dem Erwerbsstatus jedes einzelnen Versicherten ab. Erstmals wird ab nächstem Jahr, zusätzlich zu den aus dem heutigen Risikostrukturausgleich bekannten Faktoren, das Krankheitsgeschehen in der jeweiligen Krankenkasse berücksichtigt. Allerdings gleichen die Zuweisungen lediglich die bundesdurchschnittlichen Ausgaben der Versicherten aus. Was die Krankenkasse tatsächlich für die einzelnen Leistungen ausgibt, spielt dabei keine Rolle. Übersteigen die Fondszuweisungen die tatsächlichen Ausgaben, können die Krankenkassen zukünftig diesen übersteigenden Betrag an die Mitglieder ausschütten. Reichen die Zuweisungen nicht aus, muss der Differenzbetrag von den Mitgliedern ausgeglichen werden. Wie verhält sich dies bei der BKK Groz-Beckert? Leider kann ich Ihnen hierauf keine abschließende Antwort geben. Im November erhalten wir die Mitteilung des Gesundheitsfonds, wie hoch die monatlichen Zuweisungen unserer BKK ab Januar sind. Dabei handelt es sich aber nur um die vorläufigen Beträge für das unterjährige Abschlagsverfahren. Erst wenn die Rechungsergebnisse aller Krankenkassen für das Jahr 2009 vorliegen, kann der Gesundheitsfonds definitiv berechnen, welcher Betrag der jeweiligen Kasse zusteht. Konkret bedeutet dies, dass wir im November 2010 erfahren werden, ob die Zuweisungen für das Jahr 2009 ausreichend waren oder nicht. Wir gehen davon aus, dass wir aufgrund unserer Versichertenstruktur ausreichende Zuweisungen erhalten werden. Allerdings hängt dies entscheidend von der Ausgabenentwicklung im nächsten Jahr ab. Im Rahmen einer soliden und langfristigen Finanzplanung werden wir deshalb zunächst das Rechungsergebnis des Jahres 2009 abwarten. Anschließend wird der Verwaltungsrat über die Verwendung eines möglichen Überschusses beraten. Eine mög - liche Prämienzahlung würde dann in einer Einmalzahlung erfolgen. Ganz wie Sie es vom Partnerschaftsvertrag mit Groz-Beckert gewohnt sind. Schließlich wäre niemandem gedient, wenn wir zunächst eine Prämie ausschütten und im Gegenzug ein Mehrfaches als Zusatzbeitrag von Ihnen abverlangen würden. Fallen Sie nicht auf Lockvogelangebote anderer Krankenkassen herein! Es gibt Krankenkassen, die Ihnen bereits heute versprechen, dass sie im laufenden Jahr 2009 Prämienzahlungen vornehmen werden. Aufgrund der bereits erläuterten Systematik des Gesundheitsfonds, kann ich vor solchen Aussagen nur warnen. Denn niemand kann heute seriös vorhersagen, wie sich die gesetzliche Krankenversicherung bis zum Ende nächsten Jahres entwickeln wird. Trotz Gesundheitsfonds bleibt das Krankenkassenwahlrecht voll erhalten. Wir werden auch in Zukunft ständig unsere Leistungen und Serviceangebote verbessern damit Sie bestmöglich versorgt sind. Nach dem Motto Die BKK Groz-Beckert ist mehr als die Summe ihrer Leistungen. Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an. Ihr Ralf Feyrer Vorstand Impressum Herausgeber: BKK Groz-Beckert, Parkweg 2, 72458 Albstadt, Tel. 07431 10-2424, Fax 07431 10-2019, www.bkk-gb.de, E-Mail info@bkk-gb.de Fotoquellen: BKK Groz Beckert, DSG-Bildarchiv, istockphoto.com Grafische Gestaltung, Druckvorstufe: D-Sign-Grafix GmbH Herbststraße 8 74072 Heilbronn Telefon 07131 89866-333 Fax 07131 89866-345 www.dsg1.de Text, Druck und Vertrieb: KKF-Verlag Martin-Moser-Straße 23 84503 Altötting Telefon 08671 5065-10 Projektkoordination: SDO GmbH Bezugsquelle: direkt bei der BKK Groz-Beckert Keine Reproduktion des Inhalts ohne schrift liche Genehmigung des Herausgebers. Für unverlangt eingesandte Manu skripte, Fotos etc. übernimmt der Herausgeber keine Haftung. Wir behalten uns das Recht vor, Leserbeiträge auszugsweise bzw. in gekürzter Fassung zu veröffentlichen. Das Magazin dient der BKK dazu, ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufklärung der Versicherten über deren Rechte und Pflichten in der Sozialversicherung zu erfüllen. Rechtsverbindlich für sozialrechtliche Themen sind Gesetz und Satzung. 2

Einheitlicher Beitragssatz Viele Jahre konnten unsere Versicherten und ihre Arbeitgeber von den Vorteilen unserer günstigen Versichertenstruktur und unseres kostenorientierten Managements profitieren: Der Beitragssatz war im Vergleich zu anderen Krankenkassen oder gegenüber dem Durchschnitt betrachtet wesentlich niedriger. Ab 1.Januar 2009 und künftig wird der Beitragssatz von der Bundesregierung festgelegt: Der allgemeine Beitragssatz er gilt für die meisten Versicherten beträgt 14,6Prozent, als sogenannter ermäßigter Satz (z.b. für Versicherte ohne Krankengeldanspruch) gelten 14,0Prozent. Dazu kommt jeweils ein Anteil von 0,9Prozent, der wie bisher allein von den Mitgliedern aufgebracht wird. Sonst tragen wie in der Vergangenheit Versicherte und Betriebe jeweils die Hälfte der Beiträge (7,3 bzw. 7,0Prozent). Der einheitliche Beitragssatz bringt einen wenn auch nur kleinen Vorteil für die Betriebe: Die Lohn-/Gehaltsbuchhaltung wird vereinfacht, weil nicht mehr der individuelle Beitragssatz der Krankenkasse berücksichtigt werden muss. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt: Ab 1.Januar 2009 soll der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 3,3 auf 2,8Prozent sinken und dadurch ein gewisser Ausgleich für die Versicherten und die Lohnzusatzkosten der Betriebe zu den gestiegenen Krankenversicherungs beiträgen erfolgen. Keine Entlastung für Rentner: Weil Rentner (generell) nicht mehr erwerbstätig sind, wirkt sich bei ihnen die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags leider nicht aus. Ein kleiner Trost: Trotz Gesundheitsfonds und Einheits bei tragssatz sind Ehepartner und Kinder im bisherigen Umfang beitragsfrei mitversichert. Rechenbeispiel Arbeitnehmer Monatsbeitrag des Versicherten Basis: Gehalt von 3.000,- Euro Beitragssatz 12,2% (bis 31.12.2008) Beitragssatz 14,6 % (ab 1.1.2009) 183,- 219,- + Zusatzbeitrag (0,9 %) 27,- 27,- 210,- 246,- Mehrbelastung (Differenz 2008/2009) 36,- (Für den Arbeitgeber entsteht derselbe Betrag.) Rechenbeispiel Rentner (Alle Beträge in Euro) Monatsbeitrag des Versicherten Basis: Rente von 1.350,- Euro Beitragssatz 12,2% (bis 31.12.2008) Beitragssatz 14,6 % (ab 1.1.2009) 82,35 98,55 + Zusatzbeitrag (0,9 %) 12,15 12,15 94,50 110,70 Mehrbelastung (Differenz 2008/2009) 16,20 (Für den RV-Träger entsteht derselbe Betrag.) (Alle Beträge in Euro) Wer zahlt mehr, wer weniger? Fast alle Versicherten in Deutschland sind betroffen. Einheitlicher Beitragssatz: 15,5% (inkl. 0,9% Zusatzbeitrag) 100Prozent = alle Versicherten 92,1Prozent zahlen mehr 7,5Prozent zahlen weniger 0,4Prozent zahlen gleich viel zum Rechenbeispiel Arbeitnehmer (s. o.) Versicherter Arbeitgeber Mehrbelastung (Beitragserhöhung zur KV) 36,00 36,00 Entlastung (Beitragssenkung zur AL-Vers.) 7,50 7,50 bleibende Mehrbelastung 28,50 28,50 (Alle Beträge in Euro) 3

Der Gesundheitsfonds im Detail Voraussetzung für den Gesundheitsfonds ab 1. Januar 2009 ist der einheitliche Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten. Fonds, das hört sich mysteriös an, klingt irgendwie nach Börse und Spekulanten. Doch der Gesundheitsfonds macht keine waghalsigen Geschäfte und hat nichts Geheimnisvolles an sich. Er wurde bereits im Gesundheitsreformgesetz vom Deutschen Bundestag im Jahre 2007 beschlossen vorgesehen und wird mit rund 20 Beschäftigten vom Bundesversicherungsamt in Bonn abgewickelt. Die Krankenkassenbeiträge der Versicherten und Arbeitgeber bzw. für die Rentner durch den Rentenversicherungsträger fließen ab Januar 2009 in den Gesundheitsfonds. Dazu kommen noch der Bundeszuschuss für sogenannte versicherungsfremde Leistungen wie zum Beispiel die beitragsfreie Familienversicherung in Höhe von vier Milliarden Euro. Der Gesundheitsfonds verteilt das Geld an die einzelnen Krankenkassen. Jede bekommt so viel Geld, wie sie objektiv braucht und zwar nach dem sogenannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich. Auf einen einfachen Nenner gebracht, bedeutet dies: Die Krankenkasse mit mehr kranken Mitgliedern bekommt mehr Geld als die mit den jungen gesunden Versicherten. Der morbiditätsorientierte Risikostruktur ausgleich Hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich ein wesentliches Element der Gesundheitsreform. Der Begriff leitet sich vom lateinischen Wort morbidus für krank ab und ergänzt die vorstehenden Kriterien des bisherigen Risikostrukturausgleichs. Dazu erhalten alle Krankenkassen neben einem Grundbetrag aus dem Gesundheitsfonds Zuschläge für Versicherte mit den 80 häufigsten und schwersten Krankheiten. Beispiele dazu sind: Krebs, Zuckerkrankheit, Rheuma, Stoffwechselstörungen, Herz-Kreislauf-Krankheiten, Asthma, Schlagan fälle usw. Das liebe Geld Obwohl genaue Prognosen derzeit noch nicht möglich sind, werden bei unserer BKK die Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds voraussichtlich ausreichen, die Ausgaben zu decken. Wäre dies nicht der Fall, müsste eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag verlangen. Dieser beträgt höchstens einprozent des Bruttoeinkommens. Damit verbunden wäre ein Sonderkündigungsrecht. Andernfalls kann die Krankenkasse Prämien an ihre Mitglieder zahlen bzw. die Leistungen weiter verbessern. Die Umfragen beweisen es: Nur ein Drittel der Versicherten zieht eine Prämie vor, während sich zwei Drittel für weitere Leistungsverbesserungen aussprechen. Übrigens: Wie schon nach bisherigem Recht können Versicherte ihre Krankenkasse mit einer Frist von zwei Kalendermonaten kündigen, wenn sie bereits 18 Monate dort versichert waren. Vertrauen Sie Ihrer BKK Groz-Beckert und wägen Sie einen evtl. Wechsel sorgfältig ab. Unsere BKK bietet auch in Zukunft verstärkt exklusive Zusatzleistungen und attraktive Serviceangebote damit Sie bestmöglich versorgt sind. Unser Motto Ihre BKK Groz-Beckert ist mehr als die Summe ihrer Leistungen. *Rückerstattung Versicherte Gesetzliche Krankenkasse einheitlicher Beitrag für alle Versicherten (plus RSA) Gesundheitsfonds Zusatzbeitrag* Das ist die Gegenwart: Die Finanzmittel der einzelnen Krankenkasse setzen sich im Wesentlichen aus Beitragseinnahmen, einem anteiligen Bundes zuschuss und Zahlungen aus bzw. in den Risikostrukturausgleich (einschl. Risikopool für besonders aufwändige Krankheiten) zusammen. Den Beitragssatz legt(e) jede Krankenkasse durch ihr ehrenamtliches Gremium Verwaltungsrat, bestehend aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern, individuell fest. Der Bundeszuschuss beträgt im Jahre 2008 2,5Milliarden Euro, er steigt jährlich um 1,5Milliarden bis auf 14 Milliarden Euro. Bundeszuschuss prozentualer Beitrag prozentualer Beitrag Staat Beitragszahler Arbeitgeber * Rückerstattung Krankenkassen, die gut wirtschaften, können ihren Mitgliedern Beiträge zurückerstatten. * Zusatzbeitrag Krankenkassen, die nicht mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds auskommen, müssen alle Wirtschaftlich keitsreserven ausschöpfen (Hausarztmodelle, Selbst behalttarife etc.). Reicht das noch nicht, können sie von ihren Mitgliedern (sozial begrenzt) einen zusätzlichen Beitrag fordern. Der Risikostrukturausgleich (RSA) gleicht strukturbedingte Unterschiede zwischen den Krankenkassen aus: einmal Einnahme unterschiede, außerdem Belastungsunterschiede (Risikofaktoren) sowie unterschiedliche Anteile beitragsfrei versicherter Familienangehöriger. Zu den Risikofaktoren zählen Alter, Geschlecht, Bezug einer Erwerbsminderungsrente und die Beteiligung an strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (z. B. BKK MedPlus). Hinzu kommt eine leistungsrechtliche Unterscheidung nach dem Krankengeldanspruch. Weitere Unterschiede sind bisher nicht ausgleichs relevant. 4

Mehr Geld für bessere Betreuung Ärzten und Krankenhäusern stehen ab 2009 mehr Mittel zur Verfügung auch die Ausgaben für Arzneien steigen überdurchschnittlich an. Kaum wird er so richtig zum Leben erweckt, bläst dem Gesundheitsfonds ab Anfang 2009 schon ein kräftiger Wind entgegen: Rund 2,7Milliarden Euro werden die Vertragsärzte 2009 mehr erhalten als in diesem Jahr, das führt zu einer Steigerung der Ausgaben um rund zehn Prozent. 2,1Milliarden oder rund fünf Prozent sind davon allein für ärztliche Leistungen aufgrund zunehmender Krankheitshäufigkeit vorgesehen. Weitere Posten sind: 265 Millionen Euro für die ab Juli 2008 neu eingeführten Untersuchungen, und zwar das Hautkrebsscreening für Versicherte ab 36 Jahren und für Kinder die sogenannte U7a, besser bekannt als Kindergarten-Check. Außerdem sind 200Millionen Euro extra vorgesehen für die Ärzte in den neuen Bundesländern zur Angleichung ihrer Honorare an das sogenannte West-Niveau und weitere 90Millionen Euro für außergewöhnliche Aufgaben. Die BKK Groz-Beckert hofft und wird sich dafür einsetzen, dass diese Mehrausgaben unseren Versicherten in Form einer verbesserten ärztlichen Betreuung einschl. einer bestmöglichen Praxisorganisation ( Warte zeiten ) zugute kommen. Das meiste Geld muss unsere BKK wie auch andere gesetzliche Krankenkassen für die Behandlung in Krankenhäusern und Kliniken aufwenden, das sind rund 32Prozent der Gesamtausgaben. Das Gesetz ist gut für die Patientinnen und Patienten und für alle Beschäftigten in den Krankenhäusern. Wir verbessern die finanzielle Lage in den Kliniken, die ab 2009 insgesamt mehr als drei Milliarden Euro zur Verfügung haben werden. Damit sichern wir eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten. So begründet Gesundheitsministerin Ulla Schmidt das Gesetz zur Reform der Krankenhausfinanzierung. Neben linearen Steigerungen sollen durch ein Sonderprogramm in den nächsten drei Jahren 21.000 zusätzliche Pflegestellen geschaffen werden. Auch hier ist die Forderung berechtigt, dass dieses finanzielle Zugeständnis in Form einer verbesserten medizinischen und pflegerischen Betreuung bei unseren Versicherten ankommt. Schließlich finanzieren sie mit ihren Beiträgen zusammen mit dem Arbeitgeberanteil auch diese Krankenhausbetriebskosten. Und die Arzneimittel? Sie sind seit Jahren das Sorgenkind von Politik und Krankenkassen. Bereits im laufenden Jahr wird der Anstieg um 1,1Prozentpunkte höher ausfallen, als mit 5,2Prozent ursprünglich kalkuliert. Während die Krankenkassen 2007 rund 28Milliarden Euro für Medikamente ausgaben, werden es 2009 voraussichtlich 31Milliarden sein, was gegenüber 2008 eine Zunahme um 6,6Prozent bedeutet. Und die Gründe? Die Anpassungsfaktoren umfassen insbesondere die Zahl und die zunehmende Altersstruktur der Versicherten, Preisveränderungen, neue Medikamente sowie die Verlagerung von Leistungen aus der stationären in die ambulante Versorgung. Manche neue Mittel bringen allerdings nur fünf bis zehn Prozent mehr Nutzen, aber ein Vielfaches an höheren Kosten. Deshalb muss eine Kosten-Nutzen-Bewertung längst üblich im privaten Bereich unserer Versicherten (gleiches Produkt für weniger Geld!) alsbald auch im Bereich der Arzneien verwirklicht werden. Diese und weitere Steigerungen seien im künftigen Beitragssatz von 15,5Prozent bereits kalkuliert, so versichert Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Aus einem herbstlichen Wind entwickelt sich manchmal ein kräftiger Sturm. Unsere BKK hofft, dass aus dem eingangs zitierten Gegenwind nicht sogar ein Orkan wird, der den Gesundheitsfonds kräftig durcheinanderwirbelt. 5

Gleicher Beitrag gleiche Leistungen? Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind doch weitgehend gleich, denken viele Versicherte und in den Medien wird dies fälschlicherweise oft so behauptet. Stimmt das wirklich? Zugegeben: Die sogenannten Standardleistungen wie zum Beispiel ärztliche/zahnärztliche Betreuung (einschl. Früherkennung/Gesundheitsuntersuchungen), Arzneimittel und Krankenhausbehandlung sind gesetzlich vor geschrieben. Das steht fest: Der Gesundheitsfonds nimmt trotz des Einheitsbeitragssatzes keinen Einfluss auf die Leistungen einer Krankenkasse. Vorstand und Verwaltungsrat bestimmen weiterhin das Bestmögliche für unsere Versicherten. Und hier steht unsere BKK mit an der Spitze aller Krankenkassen: Sie bietet viele attraktive exklusive Zusatzleistungen nicht nur zur Gesundheitsförderung und Prävention, sondern auch für eine bestmögliche Versorgung und Betreuung. Nach dem Motto Eine Krankenkasse ist so gut wie ihr Service bietet die BKK Groz-Beckert als Top-Service-Leistungen: mitgliederfreundliche Öffnungszeiten persönliche Ansprechpartner kein anonymes Callcenter Vor-Ort-Beratung im Betrieb Fachkompetenz seit 120 Jahren schnelle und unkomplizierte Bearbeitung kostenlose Mitgliederzeitschrift bewusst sein kostenloses Kinder- und Jugendmagazin Topfit und Top-Team Internetauftritt Gleicher Beitrag bessere Leistungen! Beim Bonusprogramm punkten Unsere BKK belohnt ab 1.Januar 2009 gesundheitsbewusstes Verhalten (z.b. regelmäßige Früherkennung von Krankheiten, Teilnahme an Präventionskursen usw ) durch einen Bonus. Machen Sie mit beim Bonusprogramm bewusst gesund bewusst belohnt. Leistungsfähigkeit und Lebensfreude bis ins hohe Alter Unsere Präventionsleistungen Wir bieten Ihnen umfassende Leistungen der Primärprävention aus den Bereichen Ernährung, Bewegung und Entspannung, damit Sie möglichst lange gesund bleiben. Probieren Sie es einfach aus und sprechen Sie uns auf unsere teilweise gemeinsam mit Groz-Beckert angebotenen Kurse zum Nordic Walking und zur Aqua Fitness, zu Rücken Fit, Entspannung und zur Ernährungsberatung an. Daneben fördern wir gezielt betriebliche Gesundheitsmaßnahmen, Selbsthilfegruppen und -kontaktstellen. Ihre Gesundheit hoch im Kurs vorsorgen ist besser als heilen Wir beteiligen uns an den Kosten für zahlreiche Gesundheitskurse. Hierbei legen wir besonders Wert auf die Qualität der Kursinhalte und die Qualifikation der Kursleiter/-innen. Bei regelmäßiger Teilnahme an einem solchen qualitätsgesicherten Kurs erstatten wir Ihnen 80 Prozent der Kursgebühren zurück. Insgesamt können wir Sie so mit bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr finanziell unterstützen. Als Hilfe zur Selbsthilfe erhalten Sie unseren Kostenzuschuss für denselben Kurs bis zu drei Mal. Gut geschützt auch auf Reisen Wir möchten, dass Sie auf privaten Auslandsreisen gut geschützt sind. Neben den Standardimpfungen übernehmen wir die vollen Kosten für Reiseimpfungen, wenn diese für Ihr Reiseziel von der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut empfohlen werden. Doch nicht nur das: Damit Sie im Falle einer Erkrankung auf Reisen optimal abgesichert sind, enthält Ihre Versicherung bei unserer BKK eine kostenfreie weltweit gültige Auslandsreisekrankenversicherung. Diese schützt Sie vor unvorhergesehenen Reisekosten für bis zu sechs Wochen bei privaten und bis zu zwei Wochen bei beruflichen Auslandsaufenthalten. Weitere Schutzimpfungen Hierfür übernehmen wir zusätzlich zu den Standardimpfungen die vollen Kosten: Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), auch Zeckenschutzimpfung genannt Hepatitis A und B Influenza (Virusgrippe) Humane Papillomviren (HPV), auch Gebärmutterhalskrebsimpfung genannt, bis zum 25. Geburtstag Die wichtigsten zwei Quadratmeter Ihre Haut! Regelmäßig, mindestens einmal im Monat, die Haut selbst zu untersuchen (z. B. auffällige Muttermale), ist sehr gut, ein Hautkrebs- Screening beim Hautarzt ist allemal besser. Das finden wir auch und stellen Ihnen deshalb diese Untersuchung bis zum 35. Lebensjahr jährlich kostenfrei zur Verfügung. Danach bezahlen wir diese Untersuchung im Rahmen des gesetzlichen Leistungsumfanges alle zwei Jahre. Gesundes Baby glückliche Eltern! Hallo Baby ist ein spezielles Programm, um Komplikationen im Verlauf der Schwangerschaft zu verringern und die Frühgeburtenrate zu senken sprechen Sie Ihren Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin auf das Programm an. Stammzellen aus dem Nabelschnurblut können ein Leben lang aufbewahrt werden 6

Wir versprechen Ihnen, dass wir auch in Zukunft verstärkt exklusive Zusatzleis tungen und attraktive Serviceangebote bieten werden damit Sie bestmöglich versorgt sind. Nach dem Motto Die BKK Groz Beckert ist mehr als die Summe ihrer Leistungen sind wir immer da, wenn Sie uns brauchen. Qualitätsbewusst, zuverlässig, kompetent. und sichern Ihrem Kind den Zugang zu den Behandlungsmöglichkeiten der Zukunft. Wir sind offen für diese innovative Medizin. Als Versicherte unserer BKK erhalten Sie im Rahmen einer Kooperation mit Vita 34 einen Rabatt. Hallo Eltern unser individuelles Betreuungsprogramm für werdende Eltern unterstützt Sie im neuen und aufregenden Lebensabschnitt persönlich, individuell und kompetent mit Rat und Tat. BKK Starke Kids bietet weitere Vorsorgeuntersuchungen im Kindesalter. Zusätzlich zu den Kinder- und Jugenduntersuchungen gibt Ihnen der Grundschul- und der Schülercheck die Sicherheit, dass sich Ihr Kind gesund und altersgerecht entwickelt. Unser Erinnerungsservice hilft! In welchem Alter war jetzt noch mal der Termin für die nächste Kinderuntersuchung fällig? Wir erinnern Sie gerne unaufgefordert daran. Integrierte Versorgung bieten neben der bestmöglichen Betreuung weitere Vorteile. Mit einem Angebot von über 50 Verträgen kombinieren wir für Sie fachgebietsübergreifend Leistungen zur ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung. Unser besonderes Highlight der Integrierten Versorgung: Lassen Sie sich von bestimmten Ärzten homöopathisch beraten wir übernehmen die Kosten für die ärztlichen Leistungen und die Beratung in der Apotheke. Auch bei einigen niedergelassenen Ärzten können Sie mit ihrer Versichertenkarte homöopathisch behandelt werden. Sprechen Sie uns an wir nennen Ihnen diese Ärzte gerne. Versandapotheken bieten eine alternative und günstige Versorgung mit Arzneien. Unser ausländischer Partner ist hierbei die Europa Apotheek Venlo (www.europa-apotheek.com). Daneben bieten viele deutsche Apotheken einen Versand von Arzneimitteln an. Auch diese können Ihre Rezepte annehmen und mit uns abrechnen. Zusatzversicherungen Kooperation mit der Barmenia Krankenversicherung a. G. Den umfassenden Versicherungsschutz können Sie nach Ihren individuellen Ansprüchen kostengünstig ergänzen mit einer privaten Zusatzversicherung über unseren Kooperationspartner. Am beliebtesten sind hierbei die Ergänzungsversicherungen bei Zahnersatz, Implan taten und Inlays, Brillen und Kontaktlinsen. Haushaltshilfe Sie wissen nicht, wer sich um Ihr Kind unter zwölf Jahren und Ihren Haushalt kümmern soll, solange Sie aus medizinischen Gründen wegen einer Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen können? Wir übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen. Dies gilt auch dann, wenn Sie aus medizinischen Gründen einen versicherten Angehörigen begleiten müssen und ein Kind unter zwölf Jahren während dieser Zeit nicht versorgt ist. Häusliche Krankenpflege Auch hier übernehmen wir zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Leistungen die Kos - ten für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung neben der Behandlungspflege für bis zu 26 Wochen. Krankenhausfinder Sie suchen ein bestimmtes Krankenhaus oder eine Spezialklinik? Unser BKK Klinik - finder hilft Ihnen, das für Sie richtige Krankenhaus zu finden (www.klinikfinder.de.) BKK MedPlus Unter diesem Namen bieten wir Ihnen bei chronischen Erkrankungen Programme für eine qualitätsgesicherte Behandlung an. Sichern Sie sich durch Ihre Teilnahme die Vorteile einer modernen an medizinisch - wissenschaftlichen Maßstäben orientierten Versorgung. Behandlungsfehler? Arbeitsunfall? Wegeunfall? Berufskrankheit? Wir unterstützen Sie bei möglichen Behandlungsfehlern und der Durchsetzung gemeinsamer Ansprüche gegen Dritte (z.b. Schadenersatz bei Unfällen) oder gegen andere Sozialleistungsträger. Wahltarife Nehmen Versicherte an besonderen Versorgungsformen teil, erhalten sie Zuzahlungsermäßigungen. Zu diesen Leis tungen gehört z. B. die Teilnahme an den BKK MedPlus - Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke oder die Wahl von Leistungen aus dem Gebiet der Integrierten Versorgung oder der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung. BKK-Patientenbegleitung Wir lassen Sie bei besonders schweren Erkrankungen im Krankenhaus mit Ihren Sorgen nicht alleine. Unsere BKK-Patientenbegleitung unterstützt Sie bei der Organisation Ihrer weiteren Versorgung im Krankenhaus, während der Reha oder auch nach der Rückkehr zu Hause. 7

Ihre BKK Groz-Beckert qualitätsbewusst zuverlässig kompetent Kontakt BKK Groz-Beckert Parkweg 2, 72458 Albstadt Telefon 07431 10-2424 Telefax 07431 10-2019 E-Mail info@bkk-gb.de Internet www.bkk-gb.de Öffnungszeiten Montag bis Freitag durchgehend von 8 bis 17Uhr