Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre (BCP) Dr. Brzank ZFA BCP-Förderrichtlinien 2016 bis 2020 16.09.2015
Hintergrund seit 2001 wichtiges Instrument der Hochschulgleichstellungspolitik bundesweites Best Practice-Programm Berliner HS seit 2005 Spitzenplatz beim Hochschulranking nach Gleichstellungsaspekten des Kompetenzzentrums Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS) Flexibles Förderinstrumentarium: Berücksichtigung der HS-Autonomie & - Besonderheiten Bisherige Laufzeiten: je 3 Jahre (2008 2011; 2012 2015) Diskussion um die Fortsetzung und Anpassung der Förderrichtlinien seit 2014 Seite 2
Eckdaten Förderrichtlinie: Verabschiedung der neuen Richtlinie am 15.09.2015 Förderlaufzeit: 5 Jahre von 2016 2020 (geplant) Fördervolumen: ca. 3.8 Mio. EUR p.a. für alle Berliner HS, davon ca. 1.5 Mio. EUR p.a. für Maßnahmen in 2.1 bis 2.4 (vollfinanzierter Bereich) ca. 2.3 Mio. EUR p.a. für Maßnahmen in 2.5 (quotierter Bereich) Einreichfristen: erstmalig Mitte Dez 2015, zusätzlich für VNB & befristete W 2 jährlich zum 10.06. Seite 3
1. Ziele der neuen Richtlinie 2016-2020 1.1 Zielsetzung Gegenmaßnahmen zur Unterrepräsentanz von Frauen in Forschung, Lehre und Wissenschaft/Kunst, insbes. bei Professuren sowie Leitungspositionen, gezielte Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen. 1.2 Förderziele Überwindung bestehender struktureller Hemmnisse bei der Verwirklichung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre, Erhöhung der Zahl von Frauen auf Professuren sowie Leitungspositionen in Forschung und Lehre, Erhöhung der Teilhabe von Frauen in allen Disziplinen, in denen eine deutliche Unterrepräsentanz (< 25%) besteht, Implementierung von Genderaspekten in Forschung und Lehre. Seite 4
2. Förderschwerpunkte 2.1 Vorgezogene Nachfolgeberufungen (VNB) 2.2 Gegenfinanzierung VNB aus dem Professorinnenprogramm II 2.3 Befristete W 2-Professuren 2.4 Hochschulübergreifende innovative Projekte 2.5 Hochschulspezifische Maßnahmen Seite 5
2.1 Vorgezogene Nachfolgeberufungen von Frauen auf W 2- und W 3-Professuren bei deutlicher Unterrepräsentanz von Professorinnen im jeweiligen Fach an Berliner HS (< 25%) in Akademisierungsfeldern (Gesundheits- und Sozialberufe) Richtlinie Beantragung: zum erstmaligen Antragstermin & jährlich zum 10.06. Förderhöchstdauer max. 3 Jahre Fördermittel je W 2-/W 3-Professur 123.696 p.a. (93.696 Prof, 30.000 Ausstattung bei 3 Jahren max. 371.000 gesamt pro Professur Antragsinhalt Zweckbestimmung und Beschreibung der Professur, Einordnung in den Stellenstrukturplan (Name der bisherigen Stelleninhaberin/des bisherigen Stelleninhabers; Nennung der Strukturstelle, auf welche sich die Förderung beziehen soll), Einordnung der Maßnahme in das Gleichstellungskonzept der Hochschule sowie Nennung von Zielzahlen, Nachweis der Professorinnenquote im Fach an der eigenen Hochschule und den Berliner Hochschulen insgesamt, Termin der Bereitstellung von Haushaltsmitteln der Hochschule für diese Professur. Seite 6
2.3 Befristete W 2-Professuren Einschränkung auf die Bereiche a) Akademisierung von Gesundheitsfachberufen und im Bereich frühkindlicher Bildung, b) Geschlechterforschung, c) Künstlerische Professuren bei deutlicher Unterrepräsentanz, d) Fächer mit Unterrepräsentanz von Professorinnen ( 25%) Richtlinie Beantragung: zum erstmaligen Antragstermin & jährlich zum 10.06. Förderhöchstdauer max. 5 Jahre Fördermittel je W 2-Professur 99.696 p.a. (93.696 Prof, 6.000 Ausstattung) bei 5 Jahren max. 498.480 gesamt pro Professur Antragsinhalt Zweckbestimmung und Beschreibung der Professur, Konzeption zu dieser Maßnahme sowie ihre Laufzeit, Einordnung der Maßnahme in das Gleichstellungskonzept der Hochschule sowie Nennung von Zielzahlen, Nachweis der Professorinnenquote im Fach an der eigenen Hochschule und an Berliner Hochschulen insgesamt (gilt nur für Förderschwerpunkt c) und d), Verpflichtungserklärung der Hochschule zur Ausfinanzierung der auf 5 Jahre befristeten Professur, soweit die Vertragslaufzeit über den 31.12.2020 hinausreicht. Seite 8
2.4 Hochschulübergreifende innovative Projekte Einschränkung auf Förderung hochschulübergreifender innovativer Projekte, Vorrangig zur Erhöhung des Frauenanteils an Professuren, Kooperation von mindestens zwei Berliner Hochschulen unterschiedlichen Typs. Antragsgenerierung - Anträge über ZFA in Kooperation mit Präsidium - Zentrale Steuerung durch ZFA in Kooperation mit anderen HS - Bei Interesse: Kontakt mit ZFA Seite 9
2.5 Hochschulspezifische Maßnahmen Quotierter Bereich: Finanzierung 60% BCP und 40% TU Berlin Stabilisierung der wissenschaftlichen Karriere von Frauen in der PostDoc-Phase, Qualifizierung & Professionalisierung von Wissenschaftlerinnen für eine Professur/ Leitungsposition in Forschung & Lehre, Implementierung von Genderaspekten in Forschung & Lehre. Förderschwerpunkt W2 auf Zeit, Juniorprofessuren, Gastprofessuren/-dozenturen, Lehraufträge, Qualifikationsstellen (Förderung von Promotionsstellen an Berliner Hochschulen für Fachhochschulabsolventinnen; Förderung von PostDoc-Stellen), Mentoring Programme, innovative Projekte. Richtlinie Beantragung: zum erstmaligen Antragstermin Förderhöchstdauer max. 5 Jahre Fördermittelhöher: analog der Senatsförderung für die jeweilige HS Antragsinhalt Zielstellung der beantragten Maßnahmen, Konzeption zu diesen Maßnahmen sowie ihre Laufzeit, Einordnung der Maßnahmen in das Gleichstellungskonzept der Hochschule sowie Nennung von Zielzahlen, Nachweis des Frauenanteils an den Promotionen der Universitäten oder an äquivalenten Qualifikationsstufen im jeweiligen Fach an den Berliner Hochschulen bei Beantragung von Qualifikationsstellen zur Promotion (bezogen auf Berliner Hochschulen), Nachweis des Frauenanteils an den Professuren bei Beantragung von Qualifikationsstellen im Postdoc-Bereich (bezogen auf die Berliner Hochschulen), Finanzierungsplan, in dem auch die Beteiligung der Hochschulen an den Kosten der Maßnahmen dargestellt wird. Seite 10
Allgemeine Hinweise Einordnung der beantragten Maßnahmen in HS-eigenes Gleichstellungskonzept Gleichstellungkonzept ist Teil der Antragseinreichung Keine ad personam-anträge Bewilligung von Folgeanträge nur in Ausnahmefällen da Förderziel Konzipierung & Aufbau strukturell wirkender Fördermaßnahmen Koordination der Anträge durch ZFA, Zeichnung durch ZFA und Präsidenten Möglichst alle Anträge zum erstmaligen Termin Dezember 2015 Bei positivem Förderbescheid sind die Stellen auszuschreiben und nach dem Prinzip der Bestenauslese zu besetzen Seite 11
Prozess Antragsgenerierung & -einreichung 10.11. bis 1.11. Antragsgenerierung 1.11. 23:00 Antragseinreichung 5./6.11. Antragsauswahl Präsidiums- Beschluss 11.11./9.12. AS- Beschluss 18.12? Einreichung SenVerw Informieren & Ansprechen Newsletter Dekane-/FVL-Runde Direkte Ansprache Frauenbeirat, NFA Beratung durch ZFA-Büro Administration im ZFA-Büro Eingangskontrolle Bestätigung Weitergabe der Unterlagen an Kommission Auswahl Bildung der Kommission Auswahlsitzung Vorbereitung Beschlussfassung Kommunikation der Entscheidung Beschluss Präsentation der Ergebnisse in Präsidiums- Routine Beschluss VNB-Anträge etc. Vorbereitung Fertigstellung Unterschriften etc. endgültige Deadline noch unklar Seite 12
Unterstützung Büro der Zentralen Frauenbeauftragten Beratung und Unterstützung bei der Antragsgenerierung & -stellung Koordination aller Anträge Kontakt: Die Zentrale Frauenbeauftragte Tel: -21438 zenfrau@zfa.tu-berlin.de Seite 13