Anrede/Titel Vorname Nachname

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Transkript:

Beratungsprotokoll Beratungsgespräch zur Fachkräftesicherung Teil I Daten zur Aufnahme in das Monitoring A1 Name des Unternehmens Straße / Hausnummer Postleitzahl / Ort Geschäftsführer/in bzw. Ansprechpartner/in Telefon Anrede/Titel Vorname Nachname Telefax email-adresse Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Teilzeitkräfte sind anteilig zu berücksichtigen) < 10 < 50 < 250 Wirtschaftszweig des beratenen Unternehmens: 01 = Land- und Forstwirtschaft 02 = Fischerei und Aquakultur 03 = Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, Getränkeherstellung 04 = Herstellung von Textilien und Bekleidung 05 = Fahrzeugbau 06 = Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen 07 = Sonstiges nicht spezifiziertes verarbeitendes Gewerbe 08 = Baugewerbe/Bau 09 = Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (einschließlich zwecks Energieerzeugung betriebener Bergbau) 10 = Energieversorgung 11 = Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 12 = Verkehr und Lagerei 13 = Informations- und Kommunikation, einschließlich Telekommunikation, Informationsdienstleistungen, Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 14 = Handel 15 = Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie 16 = Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 17 = Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung und wirtschaftliche Tätigkeiten 18 = Öffentliche Verwaltung 19 = Erziehung und Unterricht 20 = Gesundheits- und Sozialwesen 21 = Sozialwesen, öffentliche und persönliche Dienstleistungen 22 = Dienstleistungen im Zusammenhang mit Umwelt und Klimawandel 23 = Kunst, Unterhaltung, Kreativwirtschaft und Erholung 24 = Sonstige nicht spezifizierte Dienstleistungen

Ort und Umfang der Beratung Ort, an dem Beratung durchgeführt wurde im beratenen Unternehmen an einem anderen Ort, und zwar Beratungsdauer mindestens 1 Stunde erreicht Umfang der Beratung Dauer der Beratung in Stunden insgesamt: erster Beratungstag am Beratungsintervall letzter Beratungstag am Angaben zu den Beratungsinhalten (Mehrfachauswahl möglich) Zu folgenden Inhalten wurde schwerpunktmäßig beraten: Nachwuchssicherung/Ausbildung Personalentwicklung (Weiterbildung, Qualifizierung, Karriereplanung) Etablierung familienfreundlicher Unternehmens-strukturen Gesundheitsmanagement Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer Arbeitsorganisation, Personalführung, Betriebsklima Flexible Arbeit Chancengleichheit und Diversity, Förderung von MitarbeiterInnen mit Migrationshintergrund Sicherung der Unternehmensnachfolge Sonstige Themen, z.b: Ergebnis der Erstberatung (Mehrfachauswahl möglich) Beratungscheck wurde ausgestellt Vermittlung anderer Unterstützungsangebote Vereinbarung von Anpassungsmaßnahmen Einstellung nach Erstberatung

Teil II - sonstige Basisdaten (außerhalb des Monitorings) Teilnehmer am Beratungsgespräch Rechtsform der Firma Kammerzugehörigkeit Gemeindekennziffer Das Unternehmen hat eine betriebliche Interessenvertretung Ist das Unternehmen tarifgebunden? ja ja nein nein Zugang zum Beratungsprogramm über: Presse, Flyer, Internet, Anzeige Informationsveranstaltung Kammerinformation Info Arbeitgeberverband Info Gewerkschaft Info / Ansprache durch Beratungsunternehmen Wirtschaftsförderung anderes Unternehmen Beschreibung möglicher Handlungsansätze/Verabredungen Ort, Datum Vertretung des Unternehmens oder Vertretung Betriebsrat Berater/in

Teil III Bilanzierungsgespräch nach 6 Monaten (Daten zur Aufnahme in das Monitoring) Datum des Bilanzierungsgesprächs (6 Monate nach dem letzten Beratungstag) Folgemaßnahmen Beratungsinhalte Kein Beratungsgegenstand Folgemaßnahmen durchgeführt Folgemaßnahmen in Zukunft geplant Keine Folgemaßnahmen ergriffen oder geplant Nachwuchssicherung/Ausbildung Personalentwicklung (Weiterbildung, Qualifizierung, Karriereplanung) Etablierung familienfreundlicher Unternehmensstrukturen Gesundheitsmanagement Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer Arbeitsorganisation, Personalführung, Betriebsklima Flexible Arbeit Chancengleichheit und Diversity, Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund Sicherung der Unternehmensnachfolge Sonstige Themen, die Gegenstand der Beratung waren Inanspruchnahme anderer Unterstützungsangebote Wenn im Rahmen der Beratung eine Vermittlung in andere Unterstützungsangebote erfolgt ist, wurden diese in Anspruch genommen? Ja Inanspruchnahme ist in Planung Nein Weiterbildungsbonus SH Wenn andere Unterstützungsangebote in Anspruch genommen wurden, um welche Angebote handelt es sich (Mehrfachauswahl)? Bildungsprämie Beratungsscheck (unternehmenswert:mensch) Unternehmensberatungsförderung Andere, und zwar

Teil IV Bilanzierungsgespräch nach 6 Monaten (außerhalb des Monitorings) Besteht weiterer Beratungsbedarf, ggf. zu einem neuen Schwerpunkt? Wenn ja, zu welchen Themen: ja nein Ergänzende Notizen zum Bilanzierungsgespräch Gesprächspartner: Unterschrift Berater/in

Anlage 1 zum Beratungsprotokoll: Selbsterklärung des beratenen Unternehmens zur KMU-Eigenschaft Bei dem Betrieb handelt es sich um ein kleines/mittleres Unternehmen im Sinne der Empfehlung der EU-Kommission 2003/361 EG vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (Abl.EG L 124), d.h.: es werden weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt; der Jahresumsatz beträgt nicht mehr als 50 Mio. oder die Jahresbilanzsumme erreicht nicht mehr als 43 Mio. Zur Ermittlung der Schwellenwerte für eigenständige Unternehmen, Partnerunternehmen bzw. verbundene Unternehmen gelten die in der Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 enthaltenen Berechnungsmethoden. ja nein Erklärung: Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben und erkläre mich damit einverstanden, dass die für die Evaluierung des Förderangebots erforderlichen Sachverhalte bei den zuständigen Stellen überprüft, elektronisch erfasst, bearbeitet und gespeichert werden. Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift Vertreter des Unternehmens

Anlage 2 zum Beratungsprotokoll Fachkräftesicherung (Aktion A1) Im Unternehmen hat eine Beratung des Betriebsrates durch eine/n Berater/-in des Beratungsnetzwerks Fachkräftesicherung stattgefunden. Themen des Beratungsgesprächs waren: Vertretung des Unternehmens Berater/in

Hinweise zum Beratungsprotokoll im Rahmen der Aktion A 1 Beratungsnetzwerk Fachkräftesicherung Teil I Daten zur Aufnahme in das Monitoring Unternehmensname und Anschrift Geschäftsführer/-in, Ansprechpartner/-in Gesamtzahl der Beschäftigten Vollständiger Unternehmensname, incl. Rechtsform bei juristischen Personen, Anschrift des Unternehmenssitzes nicht einer einzelnen Betriebsstätte des Unternehmens Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die genannte Person erste/r Ansprechpartner/-in für die Evaluation erreichbar und auskunftsfähig sein sollte. Die Zahl der Beschäftigten entspricht der Zahl der Jahresarbeitseinheiten (JAE), d. h. der Zahl der Personen, die in dem betroffenen Unternehmen oder auf Rechnung dieses Unternehmens zum Zeitpunkt des letzten Jahresabschlusses einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sind. Für die Arbeit von Personen, die nicht das ganze Jahr gearbeitet haben oder die im Rahmen einer Teilzeitregelung tätig waren und für Saisonarbeit wird der jeweilige Bruchteil an JAE gezählt. In die Mitarbeiterzahl gehen ein: a) Lohn- und Gehaltsempfänger, b) für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind, 26.6.2014 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 187/71 c) mitarbeitende Eigentümer, d) Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen. Auszubildende oder in der beruflichen Ausbildung stehende Personen, die einen Lehr- beziehungsweise Berufsausbildungsvertrag haben, sind in der Mitarbeiterzahl nicht berücksichtigt. Wirtschaftszweig Ort der Beratung Die Dauer des Mutterschafts- beziehungsweise Elternurlaubs wird nicht mitgerechnet. Ist eine Zuordnung nicht eindeutig möglich, soll der hauptsächliche Wirtschaftszweig angegeben werden. Entsprechend der Regelung in den ergänzenden Förderkriterien werden nur aufsuchende Beratungen in KMU gezählt. Die Förderkriterien grenzen aufsuchende Beratung ab von Telefonaten, Informationsveranstaltungen, Messen oder anderen Gruppenveranstaltungen. Daraus wird klar, dass sich die Berater/- innen mit den zu Beratenden persönlich zusammensetzen sollen. Dies legt nahe, dass diese Gespräche vor Ort, also im Betrieb stattfinden sollen. Die Berater/-innen können daraus bereits wichtige Erkenntnisse gewinnen. Aufsuchende Beratung ist in diesem Zusammenhang so auszulegen, dass die Berater/-innen aktiv alles dafür tun, um die messbaren Ziele zu erreichen, insbesondere auch initiativ auf die Unternehmen zugehen. Dazu gehört auch, das Förderangebot durch unterschiedliche Maßnahmen konkret bei einzelnen Unternehmen zu bewerben. Im Zuwendungsbescheid ist eine Beratung der Unternehmen vor Ort vorgesehen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie ist damit einverstanden, dass in begründeten

Umfang der Beratung Beratungsintervall Beratungsinhalte Ergebnis der Erstberatung Fällen die Beratung auch außerhalb der Betriebsstätte erfolgen kann. Für alle außerhalb der Betriebsstätte durchgeführten Beratungen ist der Ort der Beratung anzugeben. In die Messung der Zielerreichung werden nur Beratungsgespräche von mindestens einer Stunde einbezogen. Wird dies nicht erreicht, darf kein Kreuz in das Feld eingetragen werden. Daneben ist die Anzahl der Beratungsstunden insgesamt anzugeben. Verteilt sich die Erstberatung auf mehrere Beratungstermine sind erster und letzter Tag anzugeben. Ansonsten sind beide Daten identisch. Angabe des Beratungsschwerpunktes, eine Mehrfachauswahl bzgl. der Themen ist möglich. Eine Beratung bezieht immer auch eine konkrete Berücksichtigung des Unternehmenskontexts im Gespräch mit ein. Zur Ermittlung des Erfolgsindikators (der messbaren Ziele) ist es von Bedeutung, ob das beratene Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach der Beratung weitere Unterstützungsangebote wahrnimmt oder Anpassungsmaßnahmen durchführt. Anpassungsmaßnahmen beziehen sich auf alle internen Aktivitäten des Unternehmens (z.b. strukturelle oder organisatorische Änderungen) in Folge der Beratung. Unterstützungsangebote umfassen die Nutzung von Förderangeboten, wie z.b. dem Weiterbildungsbonus SH zur weiteren Qualifizierung von Mitarbeiter/innen. Um die tatsächliche Nutzung von Unterstützungsangeboten oder die Durchführung von vereinbarten Anpassungsmaßnahmen zu ermitteln erfolgt eine gesonderte Nachbefragung im Rahmen des Bilanzierungsgesprächs nach 6 Monaten (Teil III des Beratungsbogens). Hier ist zunächst nur die vereinbarte Maßnahme anzugeben. Werden keine Unterstützungsangebote oder Anpassungsmaßnahmen vereinbart, ist die Einstellung der Beratung zu kennzeichnen. Teil II sonstige Basisdaten (außerhalb des Monitorings) Teilnehmer am Angabe von Name, Funktion, Telefonnummer Beratungsgespräch Rechtsform der Firma Angabe der Rechtsform und gesellschaftsrechtliche Verhältnisse (falls notwendig, bitte erläutern) Kammerzugehörigkeit Angabe der Kammer, in der das Unternehmen Mitglied ist Gemeindekennziffer Es ist der amtliche, allgemeine Gemeindeschlüssel (AGS) einzutragen. Zugang zum Mehrfachnennungen sind möglich. Beratungsprogramm Beschreibung möglicher Handlungsansätze / Verabredungen Unterschriften Erläuterung der Verabredungen / der Handlungsansätze des Unternehmens. Die Teilnehmer/innen am Beratungsgespräch sollten dieses gemeinsam unterzeichnen. Dafür kommen je nach Beteiligung auch die Betriebsratsmitglieder in Betracht. Nimmt an dem Beratungsgespräch nur der Betriebsrat teil, so ist die

Unternehmensleitung gemäß Anlage 2 zum Beratungsprotokoll über die Themen des Beratungsgespräches zu informieren. Teil III Bilanzierungsgespräch nach 6 Monaten (Aufnahme in das Monitorings) Gesprächspartner Datum Folgemaßnahmen Inanspruchnahme weiterer Unterstützungsangebote Das Bilanzierungsgespräch ist grundsätzlich mit den Teilnehmer/innen der Beratungsgespräche zu führen. Es kann telefonisch erfolgen, eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich. Das Bilanzierungsgespräch soll frühestens 6 Monate nach dem letzten Beratungstag stattfinden. Liegt der Termin aus organisatorischen Gründen deutlich später statt, ist im Rahmen des Bilanzierungsgespräch nicht der aktuelle Status, sondern der Status nach 6 Monaten zu dokumentieren. Einfachauswahl je Beratungsgegenstand Für alle Aspekte zu denen laut Beratungsprotokoll nicht schwerpunktmäßig beraten wurde, ist jeweils die erste Antwortmöglichkeit (Kein Beratungsgegenstand) anzukreuzen. Sollten Maßnahme zu einem Beratungsgegenstand ergriffen worden sein, ist die zweite Antwortmöglichkeit anzukreuzen, auch für den Fall, dass noch weitere Maßnahmen in Planung sind. Sollten alle konkreten Maßnahmen erst in Zukunft stattfinden, dann ist die dritte Antwortmöglichkeit (Folgemaßnahmen in Zukunft geplant) zu nutzen. Sind weder Folgemaßnahmen ergriffen worden, noch konkrete Schritte in absehbarer Zukunft geplant, ist die vierte Antwortmöglichkeit zutreffend. Mehrfachauswahl Es soll die Nutzung der Unterstützungsangebote erfasst werden, in die in der Beratung vermittelt wurde. Sollten andere als die genannten Unterstützungsangebote genutzt worden sein, sind diese unter Andere einschließlich einer Benennung zu erfassen. Teil IV Bilanzierungsgespräch nach 6 Monaten (außerhalb des Monitorings) Weiterer Beratungsbedarf / Themen Angabe möglicher weiterer Themen, zu denen Beratungsbedarf besteht. Anlage 1 zum Beratungsprotokoll: Selbsterklärung des beratenen Unternehmens zur KMU-Eigenschaft Die Erstberatung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere an Kleinstunternehmen. Hierfür ist es erforderlich, dass das beratene Unternehmen entsprechende Angaben macht, aufgrund derer gemäß der Empfehlung der Europäischen Kommission betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG) erfüllt wird. Die Angaben werden nicht veröffentlicht und nicht an die Europäische Kommission weitergeleitet, sie können jedoch Gegenstand von Prüfungen sein, die sich auf die Eigenschaft als KMU beziehen. Anlage 2 zum Beratungsprotokoll Fachkräftesicherung (Aktion A1) Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn die Beratung ausschließlich mit dem Betriebsrat, jedoch ohne die Unternehmensleitung stattgefunden hat. Sie dokumentiert, dass die Unternehmensleitung über die Themen des Beratungsgesprächs informiert wurde.