Wartungsvertrags-Angebot Sehr geehrte Damen und Herren, wertwichtige Dinge sollten nicht auf die lange Bank geschoben werden. Obwohl das Baurecht in Deutschland keine Wartung für Photovoltaikanlagen zwingend vorschreibt, so ist es für den Anlagenbetreiber ein wirksames Mittel, die Wertigkeit und die Ertragssicherheit der Anlage sicherzustellen. Unser Fachpersonal gewährleistet den sicheren Betrieb und die reibungslose Funktion auch technisch anspruchsvoller Photovoltaikanlagen. Wir bieten entsprechend die kontinuierliche Prüfung und Wartung Ihrer Photovoltaikanlage an. Nur so erhalten Sie Sicherheit und können rechtzeitig auf Gewährleistungsansprüche (insbesondere der Wechselrichter) reagieren. Unsere Wartung bietet Ihnen die wirtschaftliche und termingerechte Sicherheits-Prüfung und Wartung. Mit unserem Komplettpaket sparen Sie an den Kosten, aber nicht an der Leistung. Sagt Ihnen unser Angebot zu, unterzeichnen Sie zweifach den Wartungsvertrag und senden Sie ihn bitte an uns zurück. Nach Gegenzeichnung erhalten Sie umgehend eine Kopie. Wir freuen uns auf eine angenehme Zusammenarbeit. Wünschen Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars? Wir helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen aus Schüttorf -Die Geschäftsleitung- Anlagen: -Wartungs-Angebot
für eine Photovoltaik-Anlage zwischen: WARTUNGSVERTRAG Name: Vorname: Straße: Plz-Ort: und dem Wartungsunternehmen: Cosinus GmbH & Co. KG, Möllers Kamp 2, 48465 Schüttorf Standort der PV-Anlage Straße: Plz-Ort: Leistung der PV-Anlage in kwp: Solarmodule: Typ: Anzahl: Leistung gesamt: Wechselrichter: Typ: Anzahl: Typ: Typ: Anzahl: Anzahl: Montageart: Dachparallel Aufgeständert Ultra Light Vario Light 1-ste Wartung erfolgt am: danach jeweils 1x jährlich 1 Vertragsgegenstand Der Betreiber beauftragt das Wartungsunternehmen mit : der jährlichen Wartung der o.g. PV-Anlage der einmaligen Wartung der o.g. PV-Anlage Seite 1 von 4
2 Beginn, Laufzeit, Kündigung Das Vertragsverhältnis beginnt nach der Unterzeichnung dieses Vertrages durch beide Vertragsparteien. Es erstreckt sich ab diesem Datum auf das laufende sowie die folgenden zwei Kalenderjahre und verlängert sich jeweils um zwei weitere Jahre, sofern der Vertrag nicht 14 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Sollte die Wartungsgebühr oder eine sonstige Rechnung gemäß 4 nicht fristgerecht bezahlt werden, steht es dem Wartungsunternehmen frei, den Vertrag fristlos zu kündigen. Ein Schadensersatzanspruch ist beidseitig ausgeschlossen. 3 Leistungen des Wartungsunternehmen Sofern erforderlich erfolgt eine Kontrolle der PV-Anlage vor Ort durch entsprechendes Fachpersonal. Kleinere Mängel werden sofort behoben. Sollte eine sofortige Reparatur nicht möglich sein, veranlasst das Wartungsunternehmen bei Reparaturkosten die Bestellung, Lieferung und den Einbau der erforderlichen Ersatzteile in Absprache mit dem Betreiber. Eine Bestellung von Ersatzteilen erfolgt dann nur nach Weisung. Die PV-Anlage wird einmal pro Jahr, üblicherweise im Frühjahr, gewartet. Dabei werden folgende Wartungsarbeiten durchgeführt: Leistungen Basic Premium Modulfeldmessung Strommessung Spannungsmessung Leistungserfassung (mit Referenzzelle) Erdungsmessung Einzelstringmessung ( ) Speicherung der Ergebnisse Wechselrichterkontrolle Entstaubung und Säuberung des Innenraums Kontrolle des Gehäuses und der Anschlussklemmen auf Hitzeschäden Zugversuch alles Steckverbindungen ggf. Erneuerung des Korrosionsschutzes Mechanische Prüfung und Funktionstest der Lüfter Prüfung und Update der Geräte-Firmware Kontrolle der Zähleranlage Entstaubung und Säuberung des Gehäuses FI-Auslösung und Funktionstest Überprüfung des Schraubensitzes Erdungsmessung Überprüfung der Anlagenüberwachung Mechanische Überprüfung Sichtkontrolle auf mechanische Beschädigung der Module Fotografie der Dachfläche und Wechselrichter Messung der Oberflächentemperatur der Module schriftliches Protokoll aller Messergebnisse Seite 2 von 4
4 Kosten Die Wartungsgebühr beträgt für Anlagen: Preis Basic Premium Jährliche Wartung Ihrer Photovoltaikanlage bis 30 kwp 89,- 129,- 30,01 bis 100 kwp 199,- 299,- ab 100,01 kwp auf Anfrage Einmalige Wartung Ihrer Photovoltaikanlage bis 30 kwp 139,- 179,- 30,01 bis 100 kwp 299,- 399,- ab 100,01 kwp auf Anfrage Mit der Jahresgebühr sind Kosten für die Arbeitszeit und Wegezeit der jährlichen Wartung abgegolten. Fahrzeugkosten werden mit netto 0,60 pro Entfernungskilometer ab Standort Cosinus GmbH & Co. KG Möllers Kamp 2, 48465 Schüttorf berechnet. Kosten für Reparaturarbeiten vor Ort, die über die o.g. Leistungen hinaus gehen werden zusätzlich wie folgt in Rechnung gestellt: Reparaturzeit Stundenlohn 40,00,- zzgl. MwSt. Materialkosten sind vollständig vom Betreiber zu tragen. Im Fall von versicherten Schäden muss die Versicherungsgesellschaft gemäß Bedingungswerk die Kosten übernehmen. Die Wartungsgebühr und sonstigen Kostensätze erhöhen sich als Inflationsausgleich jährlich um 1,5%. Die Wartungsgebühr wird nach Zusendung der Protokolle und der Rechnung innerhalb von 5 Werktagen zur Zahlung fällig. Störungen der Anlage berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. 5 Sonstiges Den Mitarbeitern und externen Beauftragten des Wartungsunternehmens ist während der üblichen Geschäftszeit Zutritt zu der Anlage zu gestatten. Das Wartungsunternehmen ist berechtigt, mit der Durchführung des Wartungsauftrages auch eine oder mehrere Firmen zu beschäftigen, die jedoch im Verhältnis zum Auftraggeber nur als Subunternehmer des Wartungsunternehmens tätig werden. Gegenüber dem Auftraggeber bleibt allein das Wartungsunternehmen aus dem Vertrag berechtigt und verpflichtet. Das Wartungsunternehmen haftet für Beschädigungen der Anlage bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,- nur dann, wenn diese Beschädigungen bei Ausführung der Arbeiten nachweislich durch einen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht worden sind. Für Mindererträge, die durch Wartungs- oder Reparaturarbeiten entstehen, wird kein Seite 3 von 4
Ausgleich vorgenommen. Hierfür ist die Deckung durch eine Allgefahren- Versicherung erforderlich. Sofern eine Klausel dieses Vertrages im konkreten Fall unwirksam sein sollte, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dem Sinn und Zweck entsprechende andere Klausel zu vereinbaren. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen und unsere beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Nebenabsprachen haben die Vertragsparteien nicht getroffen. Alle Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Ort/Datum Unterschrift Auftraggeber Ort/Datum Unterschrift Wartungsunternehmen Verwendete Messgeräte: HT I-V 400 PV-Kennlinenmesserät Fluke Temperaturerfassung BEHA Unitest Seite 4 von 4