Strategische Ziele des Bundesrates fürdie Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse)

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Transkript:

Dieser Text ist provisorisch. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt publiziert wird. [Signature] Strategische Ziele des Bundesrates fürdie Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) 2018 2020 vom 8. Dezember 2017 1 Einleitung Die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) ist das Kompetenzzentrum des Bundes zur Förderung wissenschaftsbasierter Innovation in der Schweiz. Sie ist die Nachfolgeorganisation der vormaligen «Kommission für Technologie und Innovation» (KTI). Die Innosuisse ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist in ihrer Organisation und Betriebsführung selbstständig und führt eine eigene Rechnung. Die Aktivitäten der Innosuisse erfolgen subsidiär zu privaten und koordiniert mit regionalen und kantonalen Initiativen. Der Bund ist Eigentümer der Innosuisse. Gestützt auf Artikel 24 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2016 1 über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG) legt der Bundesrat die strategischen Ziele der Innosuisse fest. Diese sind zeitlich und inhaltlich auf die Botschaft vom 24. Februar 2016 2 zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017 2020 (BFI-Botschaft 2017 2020) und den Bundesbeschluss vom 13. September 2016 3 über die Finanzierung der Tätigkeiten der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) in den Jahren 2017 2020 abgestimmt. 2 Strategische Schwerpunkte der Innovationsförderung Unter Berücksichtigung des Mehrjahresprogramms der KTI respektive der Innosuisse gibt der Bundesrat der Innosuisse für die Jahre 2018 2020 die folgenden strategischen Schwerpunkte vor: 1 SR 420.2 2 BBl 2016 3089 3 BBl 2016 7963 1

2.1 Programmatische Schwerpunkte die Innovationskraft und Innovationsneigung der Schweizer KMU stärkt; Innovationsprojekten mit besonders hohem Innovations- und Marktpotenzial unter Abwägung der Chancen und Risiken spezifische Beachtung schenkt; die Zusammenarbeit zwischen Umsetzungspartnern und Forschungsakteuren zur Schaffung anwendungsorientierter Forschungsergebnisse sowie eines dynamischen Wissens- und Technologietransfers (WTT) effizient und wirksam fördert; durch geeignete Kooperationsmassnahmen auf institutioneller Ebene zur Stärkung des schweizerischen Start-up-Ökosystems beiträgt; den Herausforderungen der Digitalisierung in allen technologischen Anwendungsfeldern besondere Beachtung schenkt und diesbezüglich die KMU im Hinblick auf den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz bei der Beschleunigung des Wissenstransfers, den mit der Digitalisierung verknüpften Transformationen sowie der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle unterstützt; den Zugang der Schweizer KMU zu wissenschaftlichen Kooperationen und Unterstützungsmöglichkeiten bedarfsorientiert sicherstellt; mit kantonalen, regionalen und nationalen Akteuren im Bereich der Innovationsförderung zusammenarbeitet, um Synergien zwischen den komplementären Fördermassnahmen zu nutzen; eine systematische Wirkungsprüfung einführt, die Wirkung der von ihr getroffenen Fördermassnahmen periodisch misst und gestützt auf die Resultate die Instrumente der Innovationsförderung laufend überprüft, bedarfsgerecht optimiert und weiterentwickelt; darauf hinwirkt, dass sie bei ihrer Kundschaft eine hohe Akzeptanz von Förderangebot und Förderpraxis und bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den in ihrem Namen tätigen Personen eine hohe Loyalität erreicht. 2.2 Aufgabenbezogene Ziele a) im Bereich Förderung von Innovationsprojekten: 2

weiterhin den Hauptteil des Budgets für die Förderung von Innovationsprojekten einsetzt, den Anteil von Innovationsprojekten, die einen nachweisbaren wirtschaftlichen Nutzen ausweisen, kontinuierlich steigert, die Anzahl Unternehmen, die sich erstmalig an F&E-Projekten beteiligen, mindestens auf konstantem Niveau hält, bei gegebener hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung vermehrt Innovationsprojekte in nicht-technologischen Fachgebieten unterstützt (z. B. sozialwissenschaftliche Projekte in Bereichen wie Gesundheit oder Mobilität; Entwicklung neuer Businessmodelle im Dienstleistungssektor; Datenmanagement); b) im Bereich Start-up und Unterstützung des Unternehmertums: die im Mehrjahresplan dargelegten Massnahmen implementiert, damit wissenschafts- und technologiebasierte Start-ups mit hohem Wachstumspotenzial ein stärkeres und nachhaltiges Wachstum erreichen können («Take-off-Programm»), frauenspezifischen Bedürfnissen besondere Beachtung schenkt, indem spezifische Fördermassnahmen (z. B. Coaching) ausgebaut werden, angehende Unternehmerinnen und Unternehmer mit bedarfsgerechten Trainings- und Ausbildungsmodulen sensibilisiert und trainiert, junge technologiebasierte Unternehmen mit hohem Potenzial durch Beratungs- und Coachingangebote unterstützt; c) im Bereich Wissens- und Technologietransfer: die Kooperation zwischen der Forschung und den Unternehmen (KMU) fortlaufend optimiert, die bestehenden Instrumente des Wissens- und Technologietransfers (NTN und Innovationsmentoring) auf die sich verändernden Umfeldbedingungen abstimmt und am Bedarf der Schweizer KMU ausrichtet; d) im Förderprogramm «Energie»: die zur Stärkung der Energieforschung in der Schweiz an die Innosuisse übertragenen Aufgaben (Projektförderung, Aufbau Kompetenzzentren, Netzwerkbildung) mindestens auf dem Ende 2016 erreichten Stand weiterführt, darauf hinwirkt, dass die mittels Unterstützung der Kompetenzzentren SCCER (Swiss Competence Centers for Energy Research) an den Hochschulen geschaffenen zusätzlichen Forschungskapazitäten (in Vollzeitäquivalenten) ab 2021 weiter bestehen und durch die Institutionen finanziert werden, 3

die vertraglichen Regelungen mit den Kompetenzzentren SCCER so gestaltet, dass der Abschluss des Förderprogramms im Bereich des Kompetenzaufbaus auf Ende 2020 sichergestellt werden kann; e) in Zusammenarbeit mit dem SNF: im Rahmen des Sonderprogramms Bridge die Beschleunigung des Transfers von Forschungsergebnissen fördert, das Sonderprogramm Bridge bis Ende 2019 einer Evaluation unterzieht und wo nötig Optimierungen umsetzt; f) im Bereich Nachwuchsförderung: Innovationstalente fördert zur Abdeckung des Fachkräftebedarfs, hierzu ein spezifisches Monitoring durchführt und die daraus gewonnenen Resultate für die Förderperiode 2021 2024 aufbereitet; g) zur Unterstützung der KMU im Zuge der «Digitalisierung»: auf der Basis des Beschlusses des Bundesrates zur Umsetzung des Aktionsplans «Digitalisierung im BFI-Bereich in den Jahren 2019 und 2020» ein spezifisches Impulsprogramm «Fertigungstechnologien» aufsetzt und im Jahr 2019 startet. 2.3 Strategieentwicklung Der Bundesrat erwartet, dass die Innosuisse den Bedarf an wissenschaftsbasierter Innovationsförderung kontinuierlich eruiert, Lücken und Optimierungsbedarf im eigenen Förderinstrumentarium erkennt und: in der Periode 2018 2020 mögliche Verbesserungsmassnahmen in den etablierten Förderinstrumenten bedarfsorientiert umsetzt; im Hinblick auf die nächste BFI-Förderperiode ihre Förderinstrumente grundsätzlich überprüft, zuhanden des eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Anpassungen im Förderinstrumentarium und seiner rechtlichen Regulierung erarbeitet und im neuen Mehrjahresprogramm 2021 2024 Lösungsansätze für eine im dynamischen Umfeld schnell anpassungsfähige Innovationsförderung darlegt. 3 Kooperationen und Beteiligungen 4

a) sich in das nationale Fördersystem integriert und sich um funktionsfähige Schnittstellen bemüht, das heisst insbesondere: mit dem SNF zusammenarbeitet, um Resultate der Grundlagenforschung vermehrt für die anwendungsorientierte Forschung und die Innovationsförderung nutzen zu können, mit kantonalen, regionalen und nationalen Akteuren im Bereich Unternehmertum und WTT zusammenarbeitet, um Synergien zwischen den komplementären Förderinstrumenten zu nutzen, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und die Effizienz und Effektivität des gesamtschweizerischen Systems der Innovationsförderung zu steigern; den unterschiedlichen Zuständigkeiten und Prioritäten von Innosuisse, anderen Bundestellen sowie Kantonen und Regionen ist dabei Rechnung zu tragen; b) im internationalen Bereich: ab 2019 die Aufgaben zur operativen Umsetzung der in der BFI- Botschaft 2017 2020 ausgewiesenen Beteiligungen der Schweiz an innovationsnahen europäischen Netzwerken (ERA-Nets), an der wirtschaftsnahen Forschungs- und Entwicklungsinitiative EUREKA sowie an weiteren innovationsorientierten europäischen Programmen vom bisher zuständigen Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) übernimmt; die Zuständigkeiten und Schnittstellen hinsichtlich der beim SBFI verbleibenden Ministerialaufgaben sind mit dem SBFI bis Ende 2018 vertraglich zu regeln, für Kooperationen mit ausländischen Förderorganisationen oder Förderstellen bei grenzüberschreitenden Innovationsprojekten eine Strategie ausarbeitet und diese dem WBF bis Ende 2018 zur Kenntnis bringt, ihre Fachexpertise und Förderkompetenz für die Anliegen der Wissenschaftsaussenpolitik der Schweiz einbringt und sich diesbezüglich mit den zuständigen Bundesstellen unter Koordination des SBFI abstimmt; c) bei der Absicht, Beteiligungen einzugehen (Art. 4 SAFIG): eine allgemeine Strategie («Beteiligungsstrategie») erarbeitet und darin hinsichtlich der Ziele, Zwecke und finanziellen Risiken für die Beteiligung der Innosuisse an nicht gewinnorientierten privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern Grundsätze formuliert; die Beteiligungsstrategie ist dem WBF zur Genehmigung zu unterbreiten, bevor Innosuisse konkrete Beteiligungsentscheide fällt. 4 Unternehmensbezogene Ziele 5

ihre Organe, Strukturen und Prozesse konsolidiert und für einen reibungslosen, effizienten und wirtschaftlichen Betrieb sorgt; bei der weiteren Organisationsentwicklung namentlich die Evaluationsprozesse (Innovationsrat und flexibel einsetzbarer Expertenpool) sowie den Rhythmus und die Fristen des Gesuch- und Entscheidverfahrens klar regelt und nach innen wie nach aussen kommuniziert. 5 Finanzielle Ziele für ihre Funktionskosten in den Jahren 2018 2020 höchstens die in der BFI- Botschaft 2017 2020 ausgewiesenen 72,4 Millionen Franken aufwendet; nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird und sie ihre Ressourcen wirtschaftlich und wirksam einsetzt; bis Ende 2020 Drittmittel beschaffen wird, diesbezüglich ein Umsetzungskonzept erarbeitet (einschliesslich einer Zielgrösse für 2020) und dieses dem WBF vor Ende 2018 zur Kenntnis bringt; ihre Tätigkeiten aus den gesetzlich vorgesehenen Finanzierungsquellen (Bundesbeitrag, allfällige Zuwendungen Dritter, Rückforderungen) finanziert und über die Geltungsdauer dieser strategischen Ziele mindestens ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt; in Anlehnung an ISO 31000 über ein angemessenes Risiko- und Sicherheitsmanagement verfügt; sie meldet dem WBF potenzielle Risiken für den Bund; im Bereich der Subventionsplanung ein laufendes Controlling betreibt und ein transparentes Informationssystem betreffend Verpflichtungsstand, Liquiditätsplanung und Reserven sicherstellt; im Rahmen der jährlichen Rechnungslegung nach Rechnungslegungsstandard IPSAS die Kostenarten transparent und vollständig darstellt und hierbei die in der Periode anfallenden einmaligen investiven und die fortlaufenden Betriebskostenanteile gesondert ausweist. 6 Personalpolitische Ziele Die Innosuisse ist ein attraktiver und verantwortungsbewusster Arbeitgeber. 6

eine vorausschauende, sozial verantwortliche, transparente und verlässliche Personalpolitik betreibt und für alle Altersgruppen konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen in einem Arbeitsumfeld anbietet, das die persönliche Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördert; bei der Anstellungs- und Personalpolitik geeignete Massnahmen zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials trifft; in der Administration der Geschäftsstelle auch Lehr- und Ausbildungsangebote in der beruflichen Grundbildung schafft; als sozial verantwortungsbewusster Arbeitgeber die berufliche Integration und Beschäftigung von Personen mit Behinderungen fördert. 7 Anpassungen der strategischen Ziele Der Bundesrat kann bei Bedarf die strategischen Ziele innerhalb ihrer Geltungsperiode anpassen. Er entscheidet über eine Anpassung nach Rücksprache mit dem Verwaltungsrat der Innosuisse. 8 Berichterstattung Der Bundesrat erwartet, dass der Verwaltungsrat der Innosuisse dem Bundesrat zusammen mit dem Geschäftsbericht einen Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele im Vorjahr unterbreitet. Der Verwaltungsrat erhebt unter Berücksichtigung der vom WBF vorgegebenen Indikatoren die dafür erforderlichen Daten und Kennzahlen. Im Weiteren erwartet der Bundesrat, dass die Innosuisse während des Jahres den regelmässigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes pflegt, namentlich mit den für die Innovationsförderung zuständigen Fachstellen des WBF (GS-WBF; SBFI) sowie im Rahmen der in der Regel jährlich zweimal stattfindenden Eignergespräche. Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr 7

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