FINANZIERUNGSHILFEN FÜR JUNGUNTERNEHMER

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Transkript:

FINANZIERUNGSHILFEN FÜR JUNGUNTERNEHMER Für die Festigung ihrer selbständigen Existenz können Jungunternehmer zinsgünstige Finanzierungshilfen beantragen. Die Vergabe öffentlicher Förderdarlehen ist jedoch an die Einhaltung grundsätzlicher Voraussetzungen gebunden: Jungunternehmer müssen sowohl fachlich als auch kaufmännisch ausreichend qualifiziert sein. Die als erforderlich anzusehende Qualifikation hängt vom jeweiligen Vorhaben ab und ist daher nur im Einzelfall zu beurteilen. Das Investitionsvorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des geförderten Unternehmens steigern. santräge sind grundsätzlich über ein Kreditinstitut eigener Wahl (in der Regel die Hausbank) an die jeweiligen Förderinstitute zu stellen. Die Anträge müssen vor Beginn der beabsichtigten Investitionsmaßnahme eingereicht werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht. Antragsteller sollten sich in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln an der Finanzierung des Vorhabens beteiligen (beim ERP-Kapital für Gründung mind. 15 %). Die öffentlichen Finanzierungshilfen müssen nach banküblichen Gesichtspunkten abgesichert werden (Ausnahme: ERP-Kapital für Gründung). Soweit dies nicht ist, können Haftungsfreistellungen oder eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von öffentlichen Förderhilfen und Bürgschaften besteht nicht. FÖRDERDARLEHEN ZUR EXISTENZFESTIGUNG Die Förderinstitute unterstützen die Finanzierung einer Existenzfestigung von Unternehmen bis mehrere Jahre nach der Gründung. Förderfähig sind alle betrieblichen Sachinvestitionen (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge, Grundstücke und Gebäude, Maschinen usw.), Warenlager, Markterschließungs- und Werbeaufwendungen und sonstige Betriebsmittel. Förderanträge müssen über ein Kreditinstitut gestellt werden. Da hier bereits eine Vorprüfung erfolgt, sollte der Antragsteller einen fundierten Businessplan vorlegen. Hierzu gehören eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens, der berufliche Werdegang, die Rentabilitätsvorschau (Umsatz- und Ertragserwartung) sowie der Kapitalbedarfsplan. Fundierte Hilfestellung zur Erarbeitung eines Businessplans bietet die IHK mit der Gründungswerkstatt Heilbronn-Franken (www.gruendungswerkstatt-heilbronn-franken.de). Generell hängt die Wahl des Förderprogramms von der Höhe des Eigenkapitals, dem Fremdkapitalbedarf, den Sicherheiten und dem Einsatz der Mittel (Investitionen oder Betriebsmittel) ab. Über die Bürgschaftsbank können die Förderprogramme im Bedarfsfall abgesichert werden. TIPP Existenzfestigungen können durch Mittel aus verschiedenen Förderprogrammen finanziert werden. Die IHK hilft Ihnen gerne bei der Auswahl der Förderprogramme und bei der Ausarbeitung eines Finanzierungsplans.

DIE WICHTIGSTEN FÖRDERPROGRAMME SIND: Gründungsfinanzierung Baden-Württemberg Die Gründungsfinanzierung Baden-Württemberg ist ein gemeinsames Programm der L-Bank, der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und der KfW. Das Programm richtet sich an Existenzgründer, Betriebsübernehmer und junge Unternehmen, die maximal fünf Jahre am Markt tätig sind. Die Zinsen werden durch das Land verbilligt. Finanziert werden Investitionen aller Art sowie Betriebsmittel. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der shöchstbetrag liegt in der Regel bei 5 Millionen Euro. Bei dem Programm gibt es ein risikogerechtes Zinssystem. Der Zins richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Bonität) des Kreditnehmers sowie der Werthaltigkeit der Sicherheiten, die für den Kredit gestellt werden können. Die Hausbank stuft das Unternehmen in eine Bonitäts- und eine Besicherungsklasse ein und ermittelt daraus die Preisklasse für den Zins. Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ist die Übernahme einer 50%igen Bürgschaft (bis 1,25 Mio. Euro) durch die Bürgschaftsbank (Gründungsfinanzierung 50) zu besonders günstigen Konditionen. Reicht diese Bürgschaft nicht aus, kann eine Bürgschaft bis zu 80 % (max. 1,25 Mio. Euro) bei der Bürgschaftsbank beantragt werden. Bei höheren Bürgschaftsbeträgen ist die L-Bank zuständig. ERP-Kapital für Gründung ERP-Kapital für Gründung wird von der KfW an Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe gewährt. Die Fördermittel haften unbeschränkt und erfüllen somit Eigenkapitalfunktion. Voraussetzung ist ein Eigenkapitaleinsatz von 15 %; die Eigenmittel können mit ERP-Kapital für Gründung bis auf 45 % des Kapitalbedarfs aufgestockt werden, höchstens jedoch 500.000 Euro. Das hat eine Laufzeit von 15 Jahren; in den ersten 7 Jahren besteht Tilgungsfreiheit. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden; erforderlich ist jedoch die persönliche Haftung des Antragstellers. Folgeinvestitionen sind innerhalb von drei Jahren nach der Gründung förderfähig. Eine Kombination von aus der Gründungsfinanzierung Baden- Württemberg mit dem ERP-Kapital für Gründung ist in der Regel. Startfinanzierung 80 Im Programm Startfinanzierung 80 werden Vorhaben von Existenzgründern und jungen Unternehmen mit einem Gesamtkapitalbedarf von bis zu 200.000 Euro gefördert. Bei Teamgründungen oder jungen Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern sind auch größere Vorhaben bis zu 800.000 Euro förderfähig. Die zinsverbilligten Förderdarlehen der L-Bank (Höchstbetrag 125.000 Euro je Gründer oder Unternehmer bzw. insgesamt maximal 500.000 Euro) sind zusätzlich mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank in Höhe von 80 % abgesichert. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel. Das Programm bietet mehrere Laufzeitvarianten. Gefördert werden die Neugründung, die Betriebsübernahme oder tätige Beteiligung. Die Existenzfestigung wird innerhalb von fünf Jahren nach Gründung oder Übernahme gefördert.

BÜRGSCHAFTEN DER BÜRGSCHAFTSBANK Antragsberechtigte Existenzgründer, Jungunternehmer sowie kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks, der Industrie, des Gartenbaus, des Handels, der Verkehrsbetriebe, des Gastgewerbes und andere Dienstleistungsbetriebe. Verwendungszweck Verbürgung von öffentlichen und privaten Krediten (bspw. zur Finanzierung von Maschinen, Geschäftsbauten, Betriebsmittel, Existenzgründungen); neu eingeräumten Kontokorrent- oder Avalrahmen, darüber hinaus auch Aufstockungen bereits eingeräumter Kreditlinien (jedoch keine Umschuldungen); Krediten zur Auftragsvorfinanzierung; hierzu gehört auch die Verbürgung einer Anzahlung, die einem Unternehmen dann zur Finanzierung eines (größeren) Auftrags voll zur Verfügung gestellt werden kann. Voraussetzungen Das betriebliche Vorhaben muss wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar sein. Art der Förderung Bürgschaften bis maximal 80 % des Kreditbetrages, höchstens 1,25 Millionen Euro. Konditionen Bearbeitungsgebühr: 1,0 % aus der genehmigten Bürgschaft; keine Bearbeitungsgebühr bei Ablehnungen, Rückgaben und Rücknahmen. Bürgschaftsprovision: i. d. R. 1,0 % p. a. jeweils vom Kreditbetrag. Antragstermin Vor sgewährung. Antragsweg Über das kreditgewährende Bankinstitut an die Bürgschaftsbank. Weitere Informationen unter www.buergschaftsbank.de

Förderprogramme Existenzfestigung ERP KfW L-Bank Programm ehemals entwickelt aus dem European Recovery Program (Marshallplan) der Nachkriegszeit KfW Bankengruppe, Frankfurt/Main L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg, Stuttgart Programm Landesprogramm Startfinanzierung 80 Landesprogramm Gründungsfinanzierung Bundesprogramm ERP-Gründerkredit StartGeld Bundesprogramm ERP-Kapital für Gründung Wer gefördert wird Was gefördert wird Wie gefördert wird Wie die Konditionen sind Wo der Antrag zu stellen ist Existenzgründer aus Gewerbe und Freie Berufe mit Gesamtkapitalbedarf bis 200 000 (bei Teamgründung bis 800 000 ) bis 5 Jahre nach Gründung Existenzgründer und max. fünf Jahre alte gewerbliche Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und bis 50 Mio. Umsatz bzw. 43 Mio. Bilanzsumme; Freie Berufe Neugründung, Betriebsübernahme, Gründung (auch Nebengung, tätige Beteilierwerb), Übernahme, täti- Existenzfestigung ge Beteiligung, Existenzfestigung (innerhalb von 5 Jahren); Investitionen (Bau- u. Umbauvorhaben, Maschinen, (innerhalb von 5 Jahren nach Gründung); Grundstücke und Gebäude, Einrichtungen, Fahrzeuge), Betriebsausstattung, Nutzfahrzeuge, Waren-, Material-, Ersatzteillager, Geräte, Maschi- erneute Betriebsmittel nen, Einrichtungen; Warenlager, (Lohn-,Mietkosten, Markteinführung); Betriebsmittel Erwerbspreis oder Gesellschaftsanteil (bis 100 % der förderfähigen Kosten); max. 125 000 je Gründer oder Unternehmer; insges. maximal 500 000 je Unternehmen; die Haus-bank kann den u. g. Zins um bis zu 0,5 %-Punkte erhöhen Zinssatz: 1,25 % Auszahlung jeweils: 100 % Effektiv-Zins 2,35 % ein Jahr tilgungsfrei. Laufzeit 5, 8 oder 10 Jahre (mit 0, 1 oder 2 tilgungsfreie Jahre). Sicherheit: Bürgschaft in Höhe von 80 % Bearbeitungsgebühr: 1 % aus dem Bürgschaftsbetrag, mindestens 200 ; Provision: 0,8 % p. a. vom Bruttodarlehensbetrag (im Effektivzins enthalten) (bis 100 % der förderfähigen Kosten); Betriebsmittel ausschließlich fünf Jahre Laufzeit; min. i.d.r. 5 000, max. 5 Mio. ; außerplanmäßige Tilgungen nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung Zinssatz: 1,00-7,40 % *) ein Jahr tilgungsfrei. Alternativen z. B.: Zinssatz: 1,05-7,45 % *) Laufzeit: 8 / 2 Jahre; Zinssatz: 1,05-7,45 % *) Laufzeit: 10 / 2 Jahre; Zinssatz: 1,30-7,70 % *) Laufzeit: 20 / 3 Jahre Auszahlung: 100 %; auch ohne tilgungsfreie Jahre ; Sicherheiten: ggf. Bürgschaft der Bürgschaftsbank u.u. zu Sonderkonditionen Natürliche Personen sowie Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter und 10 Mio. Umsatz oder Bilanzsumme), die weniger als fünf Jahre bestehen, und Freie Berufe Existenzgründung (Errichtung, Erwerb eines Betriebes, Übernahme einer tätigen Beteiligung); auch für Nebenerwerb, der mittelfristig auf Vollerwerb ausgerichtet ist; Unternehmensgründung unter bestimmten Bedingungen; Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren (bis zu 100 % des Investitions- und Betriebsmittelbedarfs); max.100 000 je Existenzgründer insgesamt für alle Maßnahmen; Betriebsmittel max. 30 T Zinssatz: 2,05 % Effektiv-Zins: 2,07 % bis ein Jahr tilgungsfrei; alternativ: Zinssatz: 2,70 % Effektiv-Zins: 2,73 % Laufzeit: 10 / 2 Jahre. Auszahlung: 100 % Sondertilgungen sind nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung Sicherheiten: Haftungsfreistellung 80 % Personen, die eine selbständige und nachhaltig tragfähige Existenz als Haupterwerb aufnehmen; Festigung innerhalb von drei Jahren nach Gründung Gründung (auch tätige Beteiligung oder Übernahme) oder Festigungsmaßnahme innerhalb von drei Jahren nach Gründung; gefördert werden Betriebsund Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen, Material-, Waren-, Ersatzteillager, bestimmte externe Beratungen, Messeteilnahmen; keine Betriebsmittel Nachrangdarlehen (risikotragende Mittel mit Eigenkapitalfunktion); Eigenmitteleinsatz mindestens 15 %, die mit diesem bis auf 45 % aufgestockt werden können; max. 500 000 pro Person insgesamt Zinssätze: 1. - 3. Jahr: 0,65 % 4. - 10. Jahr: 2,65 % danach Neufestlegung; Auszahlung: 100 % Effektiv-Zins: 3,07 % Garantie-Entgelt: 1 % p.a.; Laufzeit: 15 Jahre, davon 7 Jahre tilgungsfrei. Sicherheit: nur persönliche Haftung des Antragstellers und u. U. des Ehegatten bzw. Lebenspartners; Außerplanmäßige Tilgung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung Hausbank L-Bank Hausbank L-Bank Hausbank KfW Hausbank KfW Wann der Antrag zu stellen ist Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens Wer begutachtet IHK auf Anforderung der Bürgschaftsbank; vorab IHK-Beratung erforderlich Vor Antragstellung muss sich der Gründer durch die IHK beraten lassen IHK oder andere unabhängige, fachlich kompetente Stelle Was noch wichtig ist 50 %-ige Bürgschaft der Bürgschaftsbank bzw. der L-Bank (bei Beträgen ab 2,5 Mio. ) zu besonderen Konditionen Für Finanzierungvorhaben über 100 000 und für Vorhaben im Ausland steht Gefördert wird auch die wiederholte Existenzgründung oder ein gleitender Übergang in die Selbstständigkeit der ERP-Gründerkredit- Universell zur Verfügung (siehe Seite 5) Kombination mit anderen Förderdarlehen ist Fundstelle Merkblatt der L-Bank Nr. 8601, Stand: 04/2017 Merkblatt der L-Bank Nr. 8610, Stand: 04/2017 KfW-Merkblatt Nr. 2258, Stand: 08/2017 KfW-Merkblatt Nr. 0213, Stand: 05/2017 Anmerkung *) Die Zinsspanne gibt den günstigsten und den höchsten Zinssatz im Rahmen des Risikogerechten Zinssystems (RGZS) an. Hierbei stuft die Hausbank den Antragsteller je nach individueller Bonität und Sicherheitenlage in eine der Preisklassen ein, aus der sich dann der konkrete Zinssatz innerhalb der angegebenen Zinsspanne ergibt

BMAS BAFA BMWi Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Berlin Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin MBG MFW Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH, Stuttgart Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Stuttgart Bundesprogramm ERP-Gründerkredit Universell MBG Beteiligungen Existenzgründung / Unternehmensnachfolge Mikrokreditfonds Deutschland Förderung unternehmerischen Know-hows für junge Unternehmen Förderung unternehmerischen Know-hows bei KMU Existenzgründer und maximal fünf Jahre alte gewerbliche Unternehmen (Gruppenumsatz maximal 500 Mio. ), freie Berufe Existenzgründer in der Unternehmensgründer sowie gewerblichen Wirtschaft kleine und junge Un- (Neugründung, Festigung ternehmen, insbesondere bis drei Jahre, tätige Beteiligung, MBO, MBI, Betriebsübernahme) Frauen oder bei Migrationshintergrund sowie ausbildende Betriebe Junge Unternehmen und Freiberufler (weniger als 250 Mitarbeiter und max. 50 Mio. Umsatz oder 43 Mio. Bilanzsumme), die max. 2 Jahre bestehen Kleine und mittlere Unternehmen ab dem dritten Jahr der Gründung; weniger 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. Umsatz oder 43 Mio. Bilanzsumme Existenzgründung (Errichtung, Erwerb eines Betriebes, Übernahme einer tätigen Beteiligung), auch Gründung im Nebenerwerb oder erneute Unternehmensgründung; Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Gründung; Vorhaben im Ausland (bis 100 % der förderfähigen Investitionskosten); Betriebsmittel (mit fünf Jahren Laufzeit); max. 25 Mio. pro Vorhaben; außerplanmäßige Tilgung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung Zinssatzsätze (nur KMU): 1,00-7,40 % *) ein Jahr tilgungsfrei. Alternativen z. B.: Zinssatz: 1,10-7,50 % *) Laufzeit: 10 / 2 Jahre; Auszahlung jeweils 100 %; Bei vorwiegendem Bauanteil, bei Erwerb oder Beteiligung wird eine 20-jährige Laufzeit angeboten (davon drei Jahre tilgungsfrei) Mitfinanzierung der im Rahmen der Existenzgründung bzw. -festigung entstehenden Kosten (Investitionen, Betriebsmittel); auch bei Übernahme bzw. einer tätigen Beteiligung; es muss ein Erfolg versprechendes Konzept vorliegen; ein angemessener Eigenmitteleinsatz ist erforderlich Stille Beteiligungen min. 25 000 max. 250 000 die Höhe orientiert sich u.a. am Eigenmitteleinsatz; bei Unternehmensnachfolge max. Beteiligungshöhe 750 000 ; Zins in den ersten drei Jahren bei 3,75 % + 2,0 % Beteiligungsentgelt: 1.-3. Jahr: 4,00 % fest + 2,0 % gewinnabhängig; 4.-6. Jahr: 5,75 % fest + 2,0 % gewinnabhängig; ab 7. Jahr: 6,50 % fest + 2,0 % gewinnabhängig. Laufzeit: 10 Jahre, vorzeitige Rückzahlung ist gegen Agio. Bearbeitungsgebühr: 1 % der genehmigten Beteiligung Sicherheiten: Bürgschaftsbank/persönliche Garantie Kredite für konkrete unternehmerische Verwendungszwecke. Je nach Situation kann der erste Kreditschritt bspw.1 000, 5 000 oder 10 000 betragen; nach erfolgreichen Rückzahlungen sind Erhöhungen auf bis zu von 20 000 Mikrokredite bis zu 100 % der förderfähigen Kosten Zinssatz: 79,9 % (effektiv) fest für die gesamte Laufzeit; Auszahlung 100 %; Abschlussgebühr in Höhe von 100 je Kredit; Laufzeit bis zu maximal vier Jahre (wird an individuelle Möglichkeiten angepasst); Sicherheit: Referenzen aus dem persönlichen und dem geschäftlichen Umfeld der Kreditnehmer, oft unterlegt durch kleine Bürgschaften Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen, organisatorischen Fragen der Unternehmensführung; spezielle Beratungen z. B. zur Unternehmensführung Unternehmerinnen, von Migranten und Unternehmer mit anerkannter Behinderung, Fachkräftegewinnung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf Zuschuss zu den Beratungskosten; hierzu zählen auch Auslagen und Reisekosten des Beraters 50 %, max. 2 000 ; maximal förderfähige Beratungskosten: 4 000 ; gefördert werden können mehrere thematisch getrennte Beratungen bis zur Ausschöpfung der max. Bemessungsgrundlage pro Beratungsart; bei Beratungen für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Zuschuss 90 % (max. förderfähige Beratungskosten 3.000 ) sowie Folgeberatung Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen, organisatorischen Fragen der Unternehmensführung; spezielle Beratungen z. B. zur Unternehmensführung von Unternehmerinnen, von Migranten und Unternehmer mit anerkannter Behinderung, Fachkräftegewinnung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf Zuschuss zu den Beratungskosten; hierzu zählen auch Auslagen und Reisekosten des Beraters 50 %, max. 1 500 ; maximal förderfähige Beratungskosten: 3 000 ; gefördert werden können mehrere thematisch getrennte Beratungen bis zur Ausschöpfung der max. Bemessungsgrundlage pro Beratungsart bei Beratungen für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Zuschuss 90 % (max. förderfähige Beratungskosten 3.000 ) sowie Folgeberatung Hausbank KfW MBG oder Hausbank Mikrofinanzinstitut siehe www.mein-mikrokredit.de BAFA (Online) über Leitstelle BAFA (Online) über Leitstelle Vor Beginn des Vorhabens Das Vorhaben darf noch nicht abgeschlossen sein IHK und Fachverband auf Anforderung der MBG Vor Beginn der zu fördernden Maßnahme Gespräch mit Regionalpartner (u. a. IHK) vor Antragstellung notwendig Gespräch mit Regionalpartner (u. a. IHK) vor Antragstellung notwendig Bei einer Investitionsfinanzierung ist eine 50 %- ige Haftungsfreistellung für in der Regel mindestens drei Jahre alte Unternehmen ist Hinter dem Mikrokreditfonds Deutschland stehen das BMAS und das BMWi Beratung kann nach Zugang eines Informationsschreibens der Leitstelle (nach Antragsprüfung) beginnen Beratung kann nach Zugang eines Informationsschreibens der Leitstelle (nach Antragsprüfung) beginnen KfW-Merkblatt Nr. 2259, Stand 07/2017 Konditionen-Merkblatt der MBG www.mein-mikrokredit.de Richtlinie des BMWi vom 28.12.2015 (www.bafa.de) Richtlinie des BMWI vom 28.12.2015 (www.bafa.de)

ANSPRECHPARTNER BEI DER IHK HEILBRONN-FRANKEN Thomas Leykauf Telefon 07131 9677-174 Fax 07131 9677-119 E-Mail thomas.leykauf@heilbronn.ihk.de Martin Neuberger Telefon 07131 9677-112 Fax 07131 9677-119 E-Mail martin.neuberger@heilbronn.ihk.de HINWEIS: Das Merkblatt wurde mit der gebotenen Sorgfalt erarbeitet, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Stand: August 2017